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Antrag auf Bewilligung eines Fahrdienstes für den Schulbesuch

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Mit der Übermittlung meiner notwendigen persönlichen Daten (Namen der Eltern u. desKindes, Jahrgangsstufe, Schule, Besonderheiten) an die Arbeitsgruppe Gesundheitsvorsorgefür Kinder und Jugendliche der Landeshauptstadt Potsdam und an das mit der Beförderungbe<strong>auf</strong>tragte Unternehmen bin ich einverstan<strong>den</strong>. Diese Einwilligung kann ich jederzeit mitWirkung für die Zukunft widerrufen.________________________________Unterschrift der gesetzlichen Vertreter_______________________________Stempel/Unterschrift der SchuleErläuterungen:RechtsgrundlageFür die Beförderung von Schülerinnen und Schüler durch einen Fahrdienst gilt § 5 derSatzung über die Erstattung von Schülerfahrtkosten sowie die Beförderung von Schülerinnenund Schülern der Landeshauptstadt Potsdam vom 12. Juni 2006 veröffentlicht im Amtsblatt fürdie Landeshauptstadt Potsdam Nr. 8/2006 vom 29. Juni 2006, zuletzt geändert durch ZweiteÄnderungssatzung vom 30. September 2011, veröffentlicht im Amtsblatt für dieLandeshauptstadt Potsdam Nr. 18/2011 vom 30. Dezember 2011.wesentliche Voraussetzung:Der Schulweg kann <strong>auf</strong> Grund einer dauern<strong>den</strong> oder vorübergehen<strong>den</strong> Behinderung nicht mitöffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt wer<strong>den</strong>. Der Nachweis hierfür erfolgt durch einamtsärztliches Gutachten, aus dem die Notwendigkeit der Beförderung durch einenFahrdienst hervorgeht. Das amtsärztliche Gutachten wird <strong>auf</strong> Grund dieses <strong>Antrag</strong>es durch<strong>den</strong> Fachbereich Bildung und Sport bei der Arbeitsgruppe Gesundheitsvorsorge für Kinderund Jugendliche der Landeshauptstadt Potsdam angefordert.Dieser <strong>Antrag</strong> ist einen Monat vor Beginn der benötigten Beförderung bei dem FachbereichBildung und Sport einzureichen.Hinweise:Die Beförderung Ihres Kindes erfolgt in der Regel als Sammelbeförderung. Die Uhrzeiten fürdie Abholung am Morgen und für die Rückfahrt am Nachmittag teilt Ihnen dasBeförderungsunternehmen mit.Die Beförderungspflicht besteht nur zwischen der Wohnung Ihres Kindes und der besuchtenSchule.Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass Ihr Kind von Ihnen dem Fahrer desBeförderungsunternehmens morgens am Fahrzeug übergeben und nachmittags am Fahrzeugwieder im Empfang genommen wird.Wird für Ihr Kind ein kostenloser Fahrdienst für <strong>den</strong> <strong>Schulbesuch</strong> bereitgestellt, besteht keinAnspruch <strong>auf</strong> Erstattung der Fahrtkosten für andere Verkehrsmittel.

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