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Antrag auf Bewilligung eines Fahrdienstes für den Schulbesuch

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<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bewilligung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Fahrdienstes</strong> für <strong>den</strong> <strong>Schulbesuch</strong>Vor dem Ausfüllen bitte die Erläuterungen <strong>auf</strong> der Rückseite lesen!Anschrift/Tel.-Nr. des <strong>Antrag</strong>stellers (Eltern):Datum:________________________________________________________ Telefon-Nr. _____________________(Geben Sie unbedingt Ihre Telefon-Nr.______________________________________________ an, damit Sie später für das Beförderungsunternehmenerreichbar sind.)__________________________________________Oberbürgermeister der Landeshauptstadt PotsdamFachbereich Bildung u. SportNebenstelle: Hegelallee 6-10, Haus 1014467 PotsdamTelefon: 0331/ 289 1867Ich beantrage die Beförderung meiner Tochter/m<strong>eines</strong> SohnesName des SchülersPLZ, WohnortGeburtsdatumStraße, Hausnummer________________________________________________Name und Anschrift der Schule_______________________KlassenstufeBeginn der Beförderung: _________________Bei der Beförderung m<strong>eines</strong> Kindes sind folgende Besonderheiten zu beachten(bitte immer ankreuzen) muss mit einem festen Rollstuhl befördert wer<strong>den</strong> eine Gehhilfe bzw. ein Faltrollstuhl muss mitbefördert wer<strong>den</strong> mein Kind ist an einem Anfallslei<strong>den</strong> erkrankt im Fahrzeug ist eine Begleitperson notwendigFreiwillige Angaben zur Erleichterung der Erstellung des amtsärztlichen GutachtensBis zur Einschulung wurde folgende KITA besucht, Name und Anschrift___________________________________________________________________vor der Umschulung wurde folgende Schule besucht (Name der Schule)________________________________Der Erhebung und Speicherung meiner obigen Angaben, die nur der Beförderung m<strong>eines</strong>Kindes beim Besuch allgemein bil<strong>den</strong>der Schulen dienen, stimme ich mit meiner Unterschriftzu.Bitte wen<strong>den</strong>!


Mit der Übermittlung meiner notwendigen persönlichen Daten (Namen der Eltern u. desKindes, Jahrgangsstufe, Schule, Besonderheiten) an die Arbeitsgruppe Gesundheitsvorsorgefür Kinder und Jugendliche der Landeshauptstadt Potsdam und an das mit der Beförderungbe<strong>auf</strong>tragte Unternehmen bin ich einverstan<strong>den</strong>. Diese Einwilligung kann ich jederzeit mitWirkung für die Zukunft widerrufen.________________________________Unterschrift der gesetzlichen Vertreter_______________________________Stempel/Unterschrift der SchuleErläuterungen:RechtsgrundlageFür die Beförderung von Schülerinnen und Schüler durch einen Fahrdienst gilt § 5 derSatzung über die Erstattung von Schülerfahrtkosten sowie die Beförderung von Schülerinnenund Schülern der Landeshauptstadt Potsdam vom 12. Juni 2006 veröffentlicht im Amtsblatt fürdie Landeshauptstadt Potsdam Nr. 8/2006 vom 29. Juni 2006, zuletzt geändert durch ZweiteÄnderungssatzung vom 30. September 2011, veröffentlicht im Amtsblatt für dieLandeshauptstadt Potsdam Nr. 18/2011 vom 30. Dezember 2011.wesentliche Voraussetzung:Der Schulweg kann <strong>auf</strong> Grund einer dauern<strong>den</strong> oder vorübergehen<strong>den</strong> Behinderung nicht mitöffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt wer<strong>den</strong>. Der Nachweis hierfür erfolgt durch einamtsärztliches Gutachten, aus dem die Notwendigkeit der Beförderung durch einenFahrdienst hervorgeht. Das amtsärztliche Gutachten wird <strong>auf</strong> Grund dieses <strong>Antrag</strong>es durch<strong>den</strong> Fachbereich Bildung und Sport bei der Arbeitsgruppe Gesundheitsvorsorge für Kinderund Jugendliche der Landeshauptstadt Potsdam angefordert.Dieser <strong>Antrag</strong> ist einen Monat vor Beginn der benötigten Beförderung bei dem FachbereichBildung und Sport einzureichen.Hinweise:Die Beförderung Ihres Kindes erfolgt in der Regel als Sammelbeförderung. Die Uhrzeiten fürdie Abholung am Morgen und für die Rückfahrt am Nachmittag teilt Ihnen dasBeförderungsunternehmen mit.Die Beförderungspflicht besteht nur zwischen der Wohnung Ihres Kindes und der besuchtenSchule.Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass Ihr Kind von Ihnen dem Fahrer desBeförderungsunternehmens morgens am Fahrzeug übergeben und nachmittags am Fahrzeugwieder im Empfang genommen wird.Wird für Ihr Kind ein kostenloser Fahrdienst für <strong>den</strong> <strong>Schulbesuch</strong> bereitgestellt, besteht keinAnspruch <strong>auf</strong> Erstattung der Fahrtkosten für andere Verkehrsmittel.

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