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11.07.2015 Aufrufe

Seite 1N I E D E R S C H R I F T18. Sitzung, Gemeinderat Bademam 12.06.2012 in BademBeginn:Ende:19:10 Uhr22:40 UhrZahl der Mitglieder: 17Anwesend waren:a) als Vorsitzende/r: BmO Reinhard Meyerb) als Mitglieder: Ralf Becker zu TOP 1 ab 19:15Kerstin EmontsWolfgang EngelMarkus FeltesWerner FranzenMichael HansenAlois HoffmannBernhard KleinFrank LichterJürgen Marbach zu TOP 1.2 ab 19:30Hans-Leo MüllerReinhold PritzenRichard Schlederc) es fehlte: Katharina BuresGünter DimmerBenno Nosbüschd) auf Einladung: VwfW Peter WeißVwfA Markus FriesRalf Karst (Ingenieurbüro Karst, Bitburg) zu TOP 1 und 2Tagesordnung:A) Öffentliche Sitzung:1. Bebauungsplan für den Teilbereich “Merzerweg”1.1 Beratung und Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden undsonstiger Träger öffentlicher Belange1.2 Beratung und Beschluss zu den während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenenAnregungen1.3 Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung2. Baugebiet für den Teilbereich „Merzerweg“2.1 Beratung und Beschluss zur Erschließungsplanung2.2 Ermächtigung zu Ausschreibungskriterien und Auftragsvergabe3. Baugebiet für den Teilbereich „Betzen II“3.1 Beschluss zum Endausbau3.2 Ermächtigung zu Ausschreibungskriterien und Auftragsvergabe(Vorsitzende/r)

Seite 1N I E D E R S C H R I F T18. Sitzung, Gemeinderat Bademam 12.06.2012 in BademBeginn:Ende:19:10 Uhr22:40 UhrZahl der Mitglieder: 17Anwesend waren:a) als Vorsitzende/r: BmO Reinhard Meyerb) als Mitglieder: Ralf Becker zu TOP 1 ab 19:15Kerstin EmontsWolfgang EngelMarkus FeltesWerner FranzenMichael HansenAlois HoffmannBernhard KleinFrank LichterJürgen Marbach zu TOP 1.2 ab 19:30Hans-Leo MüllerReinhold PritzenRichard Schlederc) es fehlte: Katharina BuresGünter DimmerBenno Nosbüschd) auf Einladung: VwfW Peter WeißVwfA Markus FriesRalf Karst (Ingenieurbüro Karst, Bitburg) zu TOP 1 und 2Tagesordnung:A) Öffentliche Sitzung:1. Bebauungsplan für den Teilbereich “Merzerweg”1.1 Beratung und Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden undsonstiger Träger öffentlicher Belange1.2 Beratung und Beschluss zu den während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenenAnregungen1.3 Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung2. Baugebiet für den Teilbereich „Merzerweg“2.1 Beratung und Beschluss zur Erschließungsplanung2.2 Ermächtigung zu Ausschreibungskriterien und Auftragsvergabe3. Baugebiet für den Teilbereich „Betzen II“3.1 Beschluss zum Endausbau3.2 Ermächtigung zu Ausschreibungskriterien und Auftragsvergabe(Vorsitzende/r)


Seite 218. Sitzung, Gemeinderat Badem am 12.06.20124. Antrag auf Änderung der Brennzeiten für die Straßenbeleuchtung im Gewerbegebiet „Aufdem Acker“5. Anfragen, MitteilungenB) Nichtöffentliche Sitzung:1. Steuerangelegenheiten2. Bauanträge3. Anfragen, MitteilungenDer Vorsitzende bedankte sich vor Eintritt in die Tagesordnung ausdrücklich für seine Vertretungbei den Beigeordneten.Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Anwesenden. Er stellte fest, dass ordnungsgemäßeingeladen wurde und die Mitglieder in beschlussfähiger Zahl erschienen sind.Vor Eintritt in die Tagesordnung wird diese im öffentlichen Teil wie folgt ergänzt:6. Antrag auf Änderung der Brennzeiten für die Straßenbeleuchtung und des Winterdienstesim Gewerbegebiet „Auf dem Acker“Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.Beratungsergebnis:A) Öffentliche SitzungTOP 1:Bebauungsplan für den Teilbereich „Merzerweg“;1.1 Beratung und Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen derBeteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange1.2 Beratung und Beschluss zu den Anregungen während der Öffentlichkeitsbeteiligung1.3 Beschluss des Bebauungsplanes als SatzungVor Eintritt in die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt stellte der Rat fest, dass bei demRatsmitglied Alois Hoffmann Sonderinteresse gemäß § 22 GemO besteht. Das Ratsmitgliedwar von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Er rückte freiwillig vom Sitzungstischab und nahm im Zuhörerraum Platz.Vor Eintritt in die weitere Erörterung beschließt der Rat einstimmig, zu diesem TagesordnungspunktHerrn Dipl.-Ing. Ralf Karst vom Büro KarstGeoData, Bitburg, gemäß § 35 Abs. 2GemO zu hören und mit diesem die Beratungsgegenstände zu erörtern.Der Ortsgemeinderat Badem hat in der Sitzung am 18.10.2011 Beschlüsse zu den Stellungnahmenaus der vorgezogenen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 1 BauGB gefasst.Die Planunterlagen sind entsprechend den dort gefassten Beschlüssen überarbeitetworden. In gleicher Sitzung fasste der Rat den Beschluss, die vorgezogene Beteiligung derBehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteili-(Vorsitzende/r)


Seite 318. Sitzung, Gemeinderat Badem am 12.06.2012gung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage der überarbeiteten Planunterlagen,nach deren Vorlage durch das Planungsbüro, durchzuführen.1.1 Beratung und Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen der vorgezogenenBeteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher BelangeDie betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreibender Verbandsgemeindeverwaltung Kyllburg vom 05.04.2012 unter Beifügung der erforderlichenUnterlagen zur Stellungnahme aufgefordert bis spätestens zum 11.05.2012. Auf Grunddessen sind die nachfolgenden Stellungnahmen eingegangen.Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in der heutigen Sitzung im Wortlaut vorgetragen.Zusätzlich wurde jedem Ratsmitglied mit der Sitzungseinladung eine vollständige Kopieder zur heutigen Ratssitzung seitens der Verwaltung gefertigten Beratungs- und Beschlussvorlagezugestellt. Nach Erörterung und Beratung fasste der Ortsgemeinderat zu den einzelnenStellungnahmen jeweils wie nachfolgend Beschluss.Hinweis:Die einzelnen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind in Fettdruck (ggf.)Abschnittweise wiedergegeben.Die hierzu gefassten Beschlüsse des Ortsgemeinderates sind in Normaldruck geschrieben.Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, 54634 Bitburg, vom 08.05.2012Zu dem von Ihnen mit Schreiben vom 05.04.2012, Az.: 2.1/610-130/01, übersandtenEntwurf des oben genannten Bebauungsplanes geben wir nach Anhörung der betroffenenÄmter unseres Hauses für die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm folgendezusammengefasste Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ab:BauwesenDen Anregungen und Hinweisen unserer Stellungnahme vom 02.09.2011 wurde imRahmen der Abwägung weitestgehend entsprochen. Wir weisen darauf hin, dass derbeglaubigte Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Bademein Schreibfehler hinsichtlich des Datums enthält. Es sollte sich offensichtlich umdie Beschlussfassung vom 18.10.2011 und nicht 18.10.2012 handeln.Wir bitten darauf zu achten, dass bei endgültiger Vorlage einer Ausfertigung diesedurch den Ortsbürgermeister unterzeichnet und gesiegelt sein sollte (Planunterlage,Textfestsetzungen, Begründung etc.).Im Übrigen verweisen wir auf die fachbehördlichen Stellungnahmen, die zu berücksichtigensind.Kommentierung:Zur KenntnisnahmeBeschluss des Ortsgemeinderates hierzu:Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.Naturschutz und Landschaftspflege(Vorsitzende/r)


Seite 418. Sitzung, Gemeinderat Badem am 12.06.2012Zum oben genannten Planungsvorhaben geben wir als untere Naturschutzbehörde folgendeStellungnahme ab:Unter dem Punkt 3: Hinweise und Empfehlungen ist der Text zu den Entfichtungsmaßnahmenam Eidenbach im Hinblick auf das Entwicklungsziel für die Maßnahmenflächenwie folgt zu konkretisieren:Die entfichteten Flächen sind über gelenkte Sukzession (Entfernung Fichtenjungwuchsbis zur vollständigen Bedeckung der Flächen mit Laubholz) zu standortgerechtemLaubwald zu entwickeln.Kommentierung:Die Formulierungen werden übernommen.Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:Das mit der Planung beauftragte Büro wird beauftragt, die Festsetzungen entsprechend demHinweis anzupassen.Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.Da im Bebauungsplan die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung abschließend zu regelnist, weisen wir nochmals darauf hin, dass der sogenannte „33er-Stand“ erst nachAbschluss des von uns geforderten Städtebaulichen Vertrages/Grundbucheintrag erreichtist.Für eine frühzeitige Abstimmung des Städtebaulichen Vertrags stehen wir gerne zurVerfügung.Kommentierung:Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Ortsgemeinde gibt die Erstellung desStädtebaulichen Vertrages in Auftrag und veranlasst den entsprechenden Eintrag im Grundbuch.Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:Der Anregung wird stattgegeben und die Verwaltung sowie das Planungsbüro beauftragt,den Entwurf eines Städtebaulichen Vertrages zu erstellen und mit der Kreisverwaltung abzustimmen.Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.BrandschutzGegen die o. a. Maßnahme bestehen in brandschutztechnischer Hinsicht keine Bedenken,wenn diese entsprechend den vorgelegten Unterlagen und unter Berücksichtigungfolgender Punkte ausgeführt wird:Beim Ausbau der Straßen und Wege sind diese für Feuerwehrfahrzeuge leicht befahrbarherzustellen. Die erforderlichen Breiten und Kurvenradien können der „Richtlinie überFlächen für die Feuerwehr“ entnommen werden. Diese Maße gelten allerdings nur fürWege ohne Begegnungsverkehr. Zu diesen Massen sind noch die Breiten für Begegnungsverkehrzumindest mit Pkw zuzurechnen. Nach Messungen der Feuerwehr ist beigradlinigen Straßen eine Fahrbahnbreite von mind. 5,00 m erforderlich, damit der vorgenannteBegegnungsfall ausreichend zügig ablaufen kann.(Vorsitzende/r)


Seite 518. Sitzung, Gemeinderat Badem am 12.06.2012Kommentierung:Der Verkehrsraum im Planungsgebiet weist eine Breite von 5,50 m auf.Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Rat stellt fest, dass die im Baugebietherzustellenden Erschließungsanlagen die in der Stellungnahme aufgeführten Anforderungenerfüllen. Nach Fertigstellung werden diese dem öffentlichen Verkehr gewidmet.Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.Zur Löschwasserversorgung muss eine Löschwassermenge von mindestens 800l/min (48m³/h) über einen Zeitraum von zwei stunden zur Verfügung stehen.Kommentierung:Es wird ein entsprechender redaktioneller Hinweis unter Punkt 3.2 aufgenommen.Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:Das mit der Planung beauftragte Büro wird beauftragt, die Festsetzungen unter Punkt 3.2entsprechend dem Hinweis anzupassen.Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.Zur Sicherstellung der erforderlichen Löschwassermenge können z. B. folgende Einrichtungengenutzt werden:− An das öffentliche Wasserversorgungsnetz angeschlossene Hydranten gemäß DIN3221 bzw. 3222,− Löschwasserteiche gemäß DIN 14 210,− große unterirdische Löschwasserbehälter gemäß DIN 14 230 oder− offene Gewässer mit Löschwasser-Entnahmestellen gemäß DIN 14 210.Die Einrichtungen für die Löschwasserversorgung sind so instandzuhalten, dass die geforderteLöschwassermenge jederzeit entnommen werden kann. Die Löschwasser-Entnahmestellen sind durch Hinweisschilder gemäß DIN 4066 zu kennzeichnen.Kommentierung:Es wird ein entsprechender Hinweis zu den Aussagen der angegebenen DIN-Normen sowie zuderen Berücksichtigung in die Festsetzungen unter Punkt 3.2 aufgenommen.Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:Das mit der Planung beauftragte Büro wird beauftragt, die Festsetzungen unter Punkt 3.2entsprechend dem Hinweis anzupassen.Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.Die Hydranten für die Entnahme von Löschwasser sind so anzuordnen, dass sie jederzeitfür die Feuerwehr zugänglich sind. Der Abstand zwischen den Hydranten darf nichtmehr als 120 m betragen. Der Anlage von Überflurhydranten gem. DIN 3222 ist der Vorzugzu geben.Kommentierung:(Vorsitzende/r)


Seite 618. Sitzung, Gemeinderat Badem am 12.06.2012Es wird ein entsprechender redaktioneller Hinweis in die Festsetzungen unter Punkt 3.2 aufgenommen.Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:Das mit der Planung beauftragte Büro wird beauftragt, die Festsetzungen unter Punkt 3.2entsprechend dem Hinweis anzupassen.Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.DenkmalschutzBezüglich Ihrer Anfrage vom 13.04.2012 geben wir zu den vorgelegten Antragsunterlagenaus Sicht der Unteren Denkmalschutzbehörde folgende Stellungnahme ab:Aus Sicht der Unteren Denkmalschutzbehörde bestehen keine Bedenken gegen die geplanteMaßnahme. Bitte nehmen Sie folgenden Hinweis in Ihren Entschied auf:Hinweis:Wenn bei Erdarbeiten, Bau- oder Abbrucharbeiten zufällig prähistorische oder historischwertvolle Gegenstände gefunden werden oder Flurdenkmäler durch die Maumaßnahmebetroffen sind, ist unverzüglich die Untere Denkmalschutzbehörde der Kreisverwaltungsowie die Generaldirektion Kulturelles Erbe RÖP, Direktion Landesarchäologie, AußenstelleTrier (Rheinisches Landesmuseum) als Fachbehörde für archäologische Bodendenkmalpflegezu informieren. Die Anzeigepflicht obliegt demjenigen, der zuerst aufden Gegenstand gestoßen ist (Finder). Der Unternehmer, alle dabei beschäftigten Personen,der Eigentümer des Grundstückes und die sonst etwa Verfügungsberechtigtenhaben die Fortsetzung der Arbeiten zu unterlassen und die gefundenen Gegenstände inunverändertem Zustand zu verwahren.Kommentierung:Zur KenntnisnahmeBeschluss des Ortsgemeinderates hierzu:Das Planungsbüro wird beauftragt, die Ziffer 3.2 Nr. 16 der Textfestsetzungen wie zuvor aufgeführtredaktionell zu ändern.Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.GesundheitswesenNach Durchsicht der Unterlagen bestehen von Seiten des Gesundheitsamtes keine Bedenkenfür das o. g. Bauvorhaben.In der Planung sowie im Bau der Trinkwasserversorgungsanlage sind die allgemein anerkanntenRegeln der Technik zu berücksichtigen. Die geltende Trinkwasserverordnung(§§ 5, 6, 13, 14, und 17) ist im Bauvorhaben anzuwenden.Kommentierung:Zur KenntnisnahmeBeschluss des Ortsgemeinderates hierzu:Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und beachtet. Eine Beschlussfassung erübrigtsich.(Vorsitzende/r)


Seite 718. Sitzung, Gemeinderat Badem am 12.06.2012Seitens des Kreisstraßenbaues und der Abfallwirtschaft bestehen keine Bedenken.Kommentierung:Zur KenntnisnahmeBeschluss des Ortsgemeinderates hierzu:Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.Die Dorferneuerung wie auch die Landesplanung verweisen auf Ihre bisherigen Stellungnahmen.Kommentierung:Zur KenntnisnahmeBeschluss des Ortsgemeinderates hierzu:Der Rat hat zu der Stellungnahme der Dorferneuerung in seiner Sitzung am 18.10.2011 zuden seinerzeitigen Anregungen folgenden Beschluss gefasst:„Den Anregungen wird teilweise wie folgt stattgegeben:a) Unter Ziffer 2.1 (Dachform) ist das Wort „ Mansardendächer“ zu streichen.b) Unter Ziffer 2.1 (Fassaden- und Wandgestaltung) ist aufzunehmen, dass Gebäude mitRundstammhölzer nicht zugelassen sind.c) Für das gesamte Baugebiet sind 2 Vollgeschosse festzusetzen. Ziffer 1.2 (Zahl der Vollgeschosse)ist entsprechend zu ändern und die Traufhöhe ist für den gesamten Bereich auf6,20 m festzusetzen.Ansonsten wird an den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen zur äußeren Gestaltung baulicherAnlagen in ihrer bisherigen Form festgehalten. Der Rat vertritt die Auffassung, dass denEigentümern Freiräume hinsichtlich der äußeren Gestaltung der Gebäude eingeräumt werdensollte. Die nunmehr vorgesehenen Festsetzungen entsprechen den Festsetzungen der in denletzten Jahren aufgestellten 3 Bebauungspläne, mit denen über 90 Baustellen ausgewiesenund zwischenzeitlich bebaut worden sind. Das jetzige Baugebiet schließt unmittelbar an dieseBaugebiete an und aus Sicht des Rates wird dadurch die Gestaltung des Ortsbildes nicht beeinträchtigt,sondern dieses passt sich vielmehr durch die vorgesehenen gestalterischen Festsetzungenan die vorhandene Umgebungsbebauung an.Des Weiteren ist der Rat der Überzeugung, dass eine möglichst große Baufreiheit auch dieVermarktung der Baugrundstücke extrem erleichtert. Dies ist vor allem vor dem Hintergrundder finanziellen Ausstattung der Gemeinden ein durchaus wichtiger Aspekt.“Der Rat vertritt die Auffassung, dass mit diesem Beschluss und entsprechender Änderung derFestsetzungen die regionaltypischen Grundsätze im Sinne der Dorferneuerung in den Festsetzungenweitestgehend berücksichtigt werden.Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.Zu der seinerzeitigen Stellungnahme der Landesplanung hatte der Rat auf die Beschlussfassungzur der Stellungnahme des Amtes „Bauwesen-Allgemein“ verwiesen Hierbei wurde wiefolgt kommentiert und Beschluss gefasst:Kommentierung:(Vorsitzende/r)


Seite 818. Sitzung, Gemeinderat Badem am 12.06.2012„Gespräche mit der Unteren Naturschutzbehörde im Vorfeld der Planaufstellung ergaben,dass der Streuobstbestand auf dem Flurstück 12 der Flur 39 aufgrund seines Alters undsichtbarer Höhlen eine derart hohe ökologische Bedeutung besitzt, dass bei Einplanen derFläche tierökologische Gutachten erforderlich gewesen wären. Die hierfür erforderlicheZeit in Verbindung mit den Kosten und der sehr hohen Wahrscheinlichkeit des Vorkommensgeschützter Vogel- und Fledermausarten waren Grund, das Flurstück in die jetzige Planungnicht mit einzubeziehenBeschluss des Ortsgemeinderates hierzu:An der vorgesehenen Planung wird aufgrund der in der Kommentierung aufgeführten Erläuterungenfestgehalten. Die Begründung zum Bebauungsplan ist durch das Planungsbüro umdiesen Punkt zu ergänzen.“An dem vorstehenden Sachverhalt haben sich zwischenzeitlich keine Änderungen ergeben.Eine darüber hinaus gehende Beschlussfassung hält der Rat daher für nicht erforderlich.Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.SonstigesWir bitten Sie, die vorstehenden Anregungen und Hinweise im weiteren Verfahren, insbesondereim Rahmen der erforderlichen Abwägung der öffentlichen und privaten Belange,zu beachten und zu berücksichtigen.Zur Vermeidung unnötiger Verzögerungen im weiteren Verfahren bitten wir darauf zuachten, dass die im Rahmen der Abwägung gefassten Beschlüsse vollständig in denPlanunterlagen umgesetzt werden.Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:Die vorstehenden Aussagen werden zur Kenntnis genommen und die Verbandsgemeindeverwaltungmit deren Beachtung beauftragt.Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Eifel, 54634 Bitburg, vom 03.05.2012Mit Schreiben vom 06.09.2011 sind wir bereits auf die Belange des in Aufstellung befindlichenBebauungsplanes eingegangen.Auch wenn sich der Gemeinderat von Badem bereits mit unserer Stellungnahme befasst,die kommentiert und Beschlüsse gefasst hat, erlauben wir uns, diese aufrecht zu erhalten.Insofern verweisen wir auf unser in Durchschrift beigefügtes Schreiben vom 06.09.2011.…von dem oben genannten Bebauungsplan werden keine Planungen unseres Hausesbetroffen.Im Hinblick auf die Landeskultur tragen wir folgenden Einwand vor:• Durch die beabsichtigte Abgrenzung ragt das Bebauungsgebiet einseitig in diefreie Landschaft. Hierzu kommt es zu einer Zersiedlung der Landschaft, was ausSicht der Landeskultur kritisch zu beurteilen ist. Aus diesem Grund ist unserer Ansichtnach zu prüfen, ob die Abgrenzung anders vorgenommen werden kann, so(Vorsitzende/r)


Seite 918. Sitzung, Gemeinderat Badem am 12.06.2012dass die neuen Siedlungsflächen stärker an die bestehenden Siedlungsflächen anarrondiert werden können.•Aus Sicht der Agrarstruktur müssen wir wie folgt vorgehen:• Falls die bisher geplante Abgrenzung dennoch umgesetzt werden sollte, werdenim Osten und Westen bisherige landwirtschaftliche Wirtschaftswege einbezogen.Bei Umsetzung der Planung muss gewährleistet sein, dass auch zukünftig derlandwirtschaftliche Verkehr die südlich gelegenen LN-Flächen über diese Wegverbindungungehindert und ohne Einschränkungen wie bisher nutzen kann.• Die Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen – die Ersatzflächen E 3 – liegtgemäß der vorliegenden Planung mitten in einem landwirtschaftlich nutzbarenBlock. Durch diese Anordnung wird die Möglichkeit der zusammenhängenden einheitlichenund damit rationalen Bewirtschaftbarkeit der dort gelegenen LN-Flächenunterbrochen. Aus unserer Sicht müsste deshalb eine Alternative zu dieser Planunggefunden werden, damit weitere Nachteile für die Agrarstruktur vermieden werden.• Durch Planung und Realisierung eines Baugebietes südlich der Ortslage darf derBestand und die Weiterentwicklung landwirtschaftlicher Betriebe in der Umgebungnicht gefährdet werden. Aussagen zu diesen Belangen sind nicht Gegenstandder vorliegenden Planunterlagen.Kommentierung:Die gewählte Abgrenzung ergibt sich aus dem Vorhandensein eines alten Streuobstbestandesmit entsprechend hoher ökologischer Bedeutung und dem Wunsch der Ortsgemeinde keineZeit und auch keine Kosten für das Erstellen von tierökologischen Gutachten (Vögel, Fledermäuse)aufzuwenden. Die jetzige Abgrenzung verhindert überdies eine zukünftige Nutzungder Fläche nicht. Nach natürlichem Ableben der Bäume kann die Ortsgemeinde eine Überplanungder Fläche in Erwägung ziehen.Der östlich am NBG vorbeiführende landwirtschaftliche Wirtschaftsweg wird vom B-Plan nichtberührt, da er nicht als Zuwegung eingeplant ist. Der westlich gelegene Wirtschaftsweg kannwie bisher auch durch den landwirtschaftlichen Verkehr genutzt werden.Die Ersatzfläche E3 ist vorrangig für die Bewirtschaftung des Regenwassers vorgesehen. Aufgrundder Topographie gibt es keinen Alternativstandort für die Regenwasserbewirtschaftung.Überdies wird die Schlaglänge bereits durch einen Wirtschaftsweg durchtrennt, der nach Aussageder Ortsgemeinde unerlaubt bewirtschaftet wird (Gemarkung Badem, Flur 15, Flurstück36). Außerdem ist auf dem Luftbild zu erkennen, dass die Parzellen in NW-SO-Richtung bewirtschaftetwerden. U.E. bedingt die Planung keine Einschränkung der landwirtschaftlichenNutzung.Nach Aussage der Ortsgemeinde ist der Grundstückseigentümer überdies bereit, weitereFlurstücke an die Ortsgemeinde Badem zu verkaufen, auch weil für potentielles Bauland oderAusgleichsflächen ein höherer Preis zu erzielen ist als für landwirtschaftliche Nutzflächen.Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:Folgende Aussagen zu den landwirtschaftlichen Belangen werden in die Begründung unter1.4.1 aufgenommen: Nach Aussage der Ortsgemeinde ist der Grundstückseigentümer bereit,neben dem betroffenen Flurstück weitere Flurstücke an die Ortsgemeinde Badem zu verkaufen,u.a. weil für potentielles Bauland oder Ausgleichsflächen ein höherer Preis zu erzielen istals für landwirtschaftliche Nutzflächen. Der östlich am NBG vorbeiführende landwirtschaftlicheWirtschaftsweg wird vom B-Plan nicht berührt, da er nicht als Zuwegung eingeplant ist.(Vorsitzende/r)


Seite 1018. Sitzung, Gemeinderat Badem am 12.06.2012Der westlich gelegene Wirtschaftsweg kann wie bisher auch durch den landwirtschaftlichenVerkehr genutzt werden.Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, 54295 Trier, vom 09.05.2012Zu o. g. Vorhaben nehmen wir wie folgt Stellung:Wie bereits in unserer Stellungnahme vom 22.08.2011 dargelegt, bestehen aus Sicht derLandwirtschaft keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Ausweisung des BebauungsplanesTeilgebiet „Merzerweg“ in der Gemeinde Badem.Die Fläche für die Ausweisung der begrünten Versickerungsfläche zur Ableitung desNiederschlagswassers (E3) in der Gemarkung Badem, Flur 15, Nr. 5, wurde als landwirtschaftlicheVorrangfläche im Fachbeitrag Landwirtschaft des neuen Regionalen Raumordnungsplansvorgeschlagen. Weiterhin bildet die Parzelle mit den umliegenden Parzelleneinen einheitlichen, gut zu bewirtschaftenden Grünlandblock.Durch die Maßnahme würde die Schlaglänge durchschnitten und die Bewirtschaftungnachteilig beeinträchtigt werden.Daher halten wir weiterhin an den bedenken gegen die Ausweisung der begrünten Versickerungsflächeauf o. g. Parzelle fest.Kommentierung:Die Ersatzfläche E3 ist vorrangig für die Bewirtschaftung des Regenwassers vorgesehen. Aufgrundder Topographie gibt es keinen Alternativstandort.Überdies wird die Schlaglänge bereits durch einen Wirtschaftsweg durchtrennt, der nach Aussageder Ortsgemeinde unerlaubt bewirtschaftet wird (Gemarkung Badem, Flur 15, Flurstück36). In der Vergangenheit wurden die Parzellen nicht als zusammenhängender Grünlandblockbewirtschaftet. Luftbilder belegen parzellenweise Bewirtschaftung mit Bearbeitungsrichtungvon NW nach SO bewirtschaftet werden. U.E. bedingt die Planung keine Einschränkung derlandwirtschaftlichen Nutzung.Nach Aussage der Ortsgemeinde ist der Grundstückseigentümer überdies bereit, weitereFlurstücke an die Ortsgemeinde Badem zu verkaufen, auch weil für potentielles Bauland oderAusgleichsflächen ein höherer Preis zu erzielen ist als für landwirtschaftliche Nutzflächen.Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:Die im Beschluss zu der Stellungnahme des DLR Eifel aufgeführten Aussagen zu den landwirtschaftlichenBelangen werden in die Begründung unter 1.4.1 aufgenommen.Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.Deutsche Telekom Technik GmbH, 56727 Mayen, vom 24.04.2012Zur o. a. Planung haben wir bereits mit Schreiben vom 22.08.2011 Stellung genommen.Unsere Anregungen und Bedenken sind ausreichend berücksichtigt.Kommentierung:Zur Kenntnisnahme.Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:(Vorsitzende/r)


Seite 1118. Sitzung, Gemeinderat Badem am 12.06.2012Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord –Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft,Bodenschutz, 54230 Trier, vom 18.04.2012Gegen den Bebauungsplanentwurf und das Entwässerungskonzept (Februar 2012) bestehenkeine Einwendungen:Kommentierung:Zur KenntnisnahmeBeschluss des Ortsgemeinderates hierzu:Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH, 54294 Trier, vom 26.04.2012Ergänzend zu unserer Stellungnahme gemäß Schreiben vom 05.08.2011 haben wir keineweiteren Anregungen und Bedenken.Wir handeln im Namen und im Auftrag der Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH, Reeser Landstraße41, 46483 Wesel.Kommentierung:Zur Kenntnisnahme.Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH, 55743 Idar-Oberstein, vom 16.04.2012Wir danken für die Beteiligung an oben genannten Vorhaben und teilen Ihnen mit, dassnach Prüfung der zugesandten Planunterlagen keine der von unserer Gesellschaft betreutenAnlagen betroffen sind.Kommentierung:Zur KenntnisnahmeBeschluss des Ortsgemeinderates hierzu:Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.Forstamt Bitburg, 54634 Bitburg, vom 12.04.2012Mit dem Planentwurf des betreffenden Bebauungsplanes bin ich einverstanden.Die gilt insbesondere für die Kompensationsmaßnahme im Gemeindewald im Bereichdes Eidenbaches.Ein Hinweis zu der vorgelegten Pflanzliste:• Bei der Kornelkirsche (Cornus mas) handelt es sich weder um ein Obstgehölz nochum einen Laubbaum.(Vorsitzende/r)


Seite 1218. Sitzung, Gemeinderat Badem am 12.06.2012• Vielmehr handelt es sich dabei um einen niedrig wüchsigen Strauch. Die GehölzartKornelkirche sollte daher mit dem Laubgehölz Vogelkirsche (Lrunus arium) ausgetauschtwerden.Kommentierung:Unter Punkt 1.8 der Festsetzungen (A2, A3) wird die Kornelkirsche durch die Vogelkirsche ersetzt.Der Umweltbericht wird entsprechend angepasst.Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Das mit der Planung beauftragte Büro wirdbeauftragt, die Festsetzungen und den Umweltbericht entsprechend dem Hinweis anzupassen.Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, 55133 Mainz, vom 16.04.2012Aus Sicht des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz werden zum obengenannten Planvorhaben folgende Anregungen, Hinweise und Bewertungen gegeben:Bergbau / Altbergbau:keine Einwände-mineralische Rohstoffe:keine EinwändeKommentierung:Zur KenntnisnahmeBoden und Baugrund- allgemein Bei Eingriffen in den Baugrund sind grundsätzlich dieeinschlägigen Regelwerke (u.a. DIN 4020, DIN EN1997-1 und -2, DIN 1054) zu berücksichtigen.Kommentierung:Ist bereits Teil der Festsetzungen (s. Nr. 3 unter Punkt 3.2 der Festsetzungen).-Radonprognose:Das Plangebiet liegt innerhalb eines Bereiches mit intensiver Bruchtektonik, in dem einerhöhtes bis hohes Radonpotential bekannt ist bzw. nicht ausgeschlossen werden kann.Radonmessungen in der Bodenluft in Abhängigkeit von den geologischen Gegebenheitendes Bauplatzes oder Baugebietes werden dringend empfohlen. Die Ergebnisse solltenGrundlage für die Bauplaner und Bauherren sein, sich ggf. für bauliche Vorsorgemaßnahmenzu entscheiden. Werden hierbei tatsächlich Werte über 100 kBq/m³ festgestelltwird angeraten, bauliche Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um den Eintritt des Radonsins Gebäude weitgehend zu verhindern.Fragen zur Geologie im betreffenden Baugebiet sowie zur Durchführung und Bewertungder Radonmessung in der Bodenluft beantwortet gegebenenfalls das Landesamt fürGeologie und Bergbau.Weiterführende Informationen zum Thema Radonschutz von Neubauten und Radonsanierungenkönnen dem „Radon-Handbuch“ des Bundesamtes für Strahlenschutz entnommenwerden. Weiterhin stehen zu der Thematik Radon in Gebäuden bzw. in derBodenluft die Radon-Informationsstelle im Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaftund Gewerbeaufsicht zur Verfügung.(Vorsitzende/r)


Seite 1318. Sitzung, Gemeinderat Badem am 12.06.2012Kommentierung:Ist bereits Teil der Festsetzungen (s. Nr. 3 unter Punkt 3.2 der Festsetzungen).Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Rat stellt fest, dass diese unter Ziffer 3.2Nr. 5 bereits Teil der Festsetzungen sind.Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Archäologie, 54290 Trier, vom 10.04.2012Von der Planung sind bekannte archäologische Fundstellen nicht betroffen.Kommentierung:-entfällt-Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.Kommunale Netz Eifel AöR, 54595 Prüm, vom 09.05.2012Im Bereich des o. a. Bebauungsplans sind keine Versorgungsleitungen der KNE vorhanden.Bei der Durchführung der Erschließungsmaßnahmen sind die Trinkwasserleitungen innerhalbdes Gebietes zu verlegen.Zwecks gemeinsamer Ausschreibung und Planung bitten wir um rechtzeitige Rücksprache,damit die Leistungspositionen für die Trinkwasserleitungen im gemeinsamen LV(Straßen-, Kanal- und Wasserleitungsbau) von der KNE mit ausgeschrieben werden können.Da die Hauptversorgungsleitung innerhalb des Bebauungsgebietes als PE 100-Leitunggebaut wird, besteht die Möglichkeit, zur Verlegung von plombierten Trinkwasseranschlüssenmit Absperrschieber. Die Kosten für die Verlegung und Herstellung der Hauptversorgungsleitungwerden von der KNE übernommen.Hierfür ist bei Bebauung der Grundstücke von den Anschlussnehmern eine Anschlussgebühran die KNE zu zahlen.Wenn bereits bei der Erschließung plombierte Trinkwasseranschlüsse auf die Grundstückeverlegt werden sollen, sind von den jeweiligen Grundstückseigentümern rechtzeitigvor Baubeginn Anträge auf Herstellung eines Trinkwasseranschlusses bei der KNE vorzulegen.Die Kosten für die plombierten Anschlüsse sind von den jeweiligen Anschlussnehmernzu übernehmen.Kommentierung:Zur Kenntnisnahme. Im Zuge der weiteren Planungen und späteren Ausschreibungen wird derHinweis berücksichtigt.Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Im Zuge der weiteren Planungen und späterenAusschreibungen sind die Hinweise zu berücksichtigen.Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.(Vorsitzende/r)


Seite 1418. Sitzung, Gemeinderat Badem am 12.06.2012Planungsgemeinschaft Region Trier, 54224 Trier, vom 08.05.2012Zu der o. a. Bauleitplanung haben wir uns bereits im vorauslaufenden Verfahren nach §4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 25.08.2012, Az. wie oben, geäußert.Darin haben wir auf die von der Planung ausgelöste Betroffenheit regionalplanerischerVorranggebiete für die Landwirtschaft hingewiesen.Kommentierung:Zur KenntnisnahmeBeschluss des Ortsgemeinderates hierzu:Der Rat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und verweist auf den zu der Stellungnahmedes DLR Eifel und der Landwirtschaftskammer gefassten Beschluss.Desweiteren schließen wir uns der Haltung der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm an, die in dortiger Stellungnahme vom 02.09.2011 aus Sicht der Raumordnungund Landesplanung für einen Anschluss des begehrten Baugebietes an die bestehendeSiedlungsfläche eingenommen wird.Die Abwägung der OG zulasten der beiden vorstehenden Belange haben wir zur Kenntnisgenommen. Gleichwohl halten wir an den Anregungen fest und bitten um Prüfungvon Planvarianten, die eine materielle Vereinbarkeit der in Rede stehenden Belange mitder angestrebten wohnbaulichen Nutzung ermöglichen.Kommentierung:Gespräche mit der Unteren Naturschutzbehörde im Vorfeld der Planaufstellung ergaben, dassder Streuobstbestand auf dem Flurstück 12 der Flur 39 aufgrund seines Alters und sichtbarerHöhlen eine derart hohe ökologische Bedeutung besitzt, dass bei Einplanen der Fläche tierökologischeGutachten erforderlich gewesen wären. Die hierfür erforderliche Zeit in Verbindungmit den Kosten und der sehr hohen Wahrscheinlichkeit des Vorkommens geschützterVogel- und Fledermausarten waren Grund, das Flurstück in die jetzige Planung nicht mit einzubeziehen.Neue Erkenntnisse haben sich zwischenzeitlich nicht ergeben. Es wird jedoch darauf hingewiesen,dass die Ortsgemeinde nach natürlichem Abgang der Streuobstbäume eine Überplanungder Fläche in Erwägung ziehen kann.Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:An der vorgesehenen Planung wird aufgrund der in der Kommentierung aufgeführten Erläuterungenfestgehalten.Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.Industrie- und Handelskammer Trier, 54292 Trier, vom 10.05.2012Vielen Dank für die erneute Beteiligung an dem oben genannten verfahren. Dem bebauungsplanTeilgebiet „Merzerweg“ der Ortsgemeinde Badem stehen seitens der Industrie-und Handelskammer Trier weiterhin keine Bedenken entgegen. Von uns zu vertretendeBelange werden durch die Planung nicht berührt.(Vorsitzende/r)


Seite 1518. Sitzung, Gemeinderat Badem am 12.06.2012Kommentierung:-zur Kenntnisnahme-Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.Handwerkskammer Trier, 54233 Trier, vom 26.04.2012Bezugnehmend auf Ihr Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass gegen das o. g. Vorhabenunsererseits keine Bedenken erhoben werden.Kommentierung:-entfällt-Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.Verbandsgemeindewerke, 54655 Kyllburg, vom 05.04.2012Gegen den mit o. g. Schreiben vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes für das Neubaugebiet„Merzerweg“ in Badem bestehen aus Sicht der VG-Werke Kyllburg keine Bedenken.Auf unsere Stellungnahme vom 14.09.2011 wird verwiesen.Das Entwässerungskonzept wurde in enger Abstimmung zwischen dem Planer, derOrtsgemeinde und den VG-Werken in der vorliegenden Form aufgestellt.Kommentierung:Zur KenntnisnahmeBeschluss des Ortsgemeinderates hierzu:Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung hierzu erübrigt sich.Von folgenden beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist bis zumAblauf der Frist keine Stellungnahme abgegeben worden:Vermessungs- und Katasteramt Prüm, Landesbetrieb Mobilität Gerolstein, SGD Nord-Regionalstelle Gewerbeaufsicht, Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung - NiederlassungLandau-Abteilung Pipelinemaßnahmen, Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung- Niederlassung Trier, Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz-Autobahnamt Montabaur, LandesbetriebMobilität Rheinland-Pfalz Außenstelle Hahn-Referat Luftverkehr, WehrbereichsverwaltungWest-Außenstelle Wiesbaden, Deutsche Post <strong>AG</strong>-Immobilienservice GmbH, StadtverwaltungBitburg, Verbandsgemeindeverwaltung Bitburg-Land.1.2 Beratung und Beschluss zu den Anregungen während der ÖffentlichkeitsbeteiligungEntsprechend dem Beschluss des Ortsgemeinderates vom 18.09.2011 erfolgte in der Zeit vom30.04. bis einschließlich 30.05.2012 die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB(Vorsitzende/r)


Seite 1618. Sitzung, Gemeinderat Badem am 12.06.2012im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Kyllburg. Auf die Offenlegung wurde durchentsprechende Bekanntmachung in der Bürgerzeitung „Kyllburger Waldeifel“ Nr. 16/2012vom 21.04.2012 hingewiesen.Einsichtnahmen sind während der Offenlegung nicht erfolgt. Eine besondere Beschlussfassunghierzu erübrigt sich daher.1.3 Beschluss des Bebauungsplanes als SatzungDer Ortsgemeinderat beabsichtigt noch einige kleinere Änderungen im Bebauungsplan vorzunehmen,sodass dann nochmals eine erneute Offenlegung und Behördenbeteiligung erfolgenmuss.Die Beschlussfassung über den Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung wird daher vertagt.Beratung und Beschluss über die erneute OffenlageDer Bauausschuss des Ortsgemeinderates hat sich in seiner letzten Sitzung mit dem Entwurfdes Bebauungsplanes befasst. Hierbei hat sich gezeigt, dass der Bebauungsplan in folgendenTeilbereichen• Änderung der Verkehrsführung im nördlichen Bereich (Grünflächendreieck wird der Verkehrsflächezugeschlagen) sowie im Bereich des Anschlusses an den Wirtschaftsweg,• Anpassung und Vergrößerung einiger Baufenster, Abstand Baufenster zur Straße von 5m auf 4 m verkürzt,• Anpassung bzw. Änderung der Größe Grünfläche im südlichen Bereich,geändert und ergänzt werden muss.Dies hat zur Folge, dass der Bebauungsplan gemäß § 4a, Abs. 3, BauGB erneut auszulegenund die Stellungnahme erneut einzuholen sind. Dabei kann bestimmt werden, dass Stellungnahmennur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauerder Auslegung und die Frist zur Stellungnahme kann angemessen verkürzt werden.Nach Beratung beschließt der Rat einstimmig, dass der Bebauungsplan aufgrund der vorzunehmendenÄnderungen und Ergänzungen gemäß § 4, Abs. 3, BauGB erneut auszulegen istund die Stellungnahmen erneut einzuholen sind. In der Bekanntmachung und dem Anschreibenan die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist darauf hinzuweisen,dass nur zu den ergänzten Teilen Stellungnahmen abgegeben werden können. DieDauer der Auslegung und Frist zur Abgabe der Stellungnahmen soll 14 Tage betragen.Das Planungsbüro wird beauftragt, die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes zu überarbeiten.Nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen wird die Verwaltung beauftragt, die erneuteOffenlegung und Behördenbeteiligung zu veranlassen.Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.(Vorsitzende/r)


Seite 1718. Sitzung, Gemeinderat Badem am 12.06.2012TOP 2:Baugebiet für den Teilbereich "Merzerweg"2.1 Beratung und Beschluss zur Erschließungsplanung2.2 Ermächtigung zu Ausschreibungskriterien und Auftragsvergabe2.1 Beratung und Beschluss zur ErschließungsplanungMit der Planung für die Erschließung der Baugebietes „Merzerweg“ ist das Büro Karst GeoDataaus Bitburg beauftragt worden. Anlässlich einer Sitzung des Bauausschusses wurden verschiednePunkte zur Erschließung des Baugebietes besprochen, die vom Büro Karst wie folgtschriftlich fixiert worden sind:- Verlängerung der Kanalhaltungen bis zur neuen "Verkehrsfläche" an der Streuobstwiese,damit Vorsorge zur evtl. Erweiterung des Baugebietes, ohne Aufbruch der Straße, getroffenwird,- mit den VG-Werken ist noch zu besprechen, wie es mit evtl. Unterstützung in Richtung Kanalentlastungaussieht, allerdings wird aufgrund des geringen Schmutzwasseraufkommenseine Belastung des alten Netzes in der Bischof-Arnoldy-Straße kaum festzustellen sein,- Planung einer dreizeiligen Rinne System Reichle, oder gleichwertig, Farbe Granit, mit Natursteinvorsatz,Kosten der letzten LV hierfür ca. 50 € / lfdm netto,- dreizeilige Rinne mit Steintec Verfugung, alternativ im LV VDW 850, damit Preis verglichenwerden kann- Verlängerung der Anschlüsse SW + RW bis ca. 1,5 m, mit Werken abzustimmen, ob Anschlussschächteaus Kunststoff vorgesehen werden,- Verlegung von Wasser-Hausanschlüssen mit Armaturen zum nachträglichen Anbohren, abzustimmenmit KNE, alternativ müsste die Tragschicht aufgebrochen werden,- Vorstufenausbau komplett, lediglich Deckschicht wird nicht errichtet, hier kommen Ankeilungenzur Ausführung, Vorteil Kostensicherheit und Höhen sind vorhanden zum Anschlussder Höfe von Bauwilligen,- im Gewerbegebiet steht evtl. eine Fläche zur Verbringung des unbelasteten Bodens zur Verfügung,Karst stimmt mit Kreisverwaltung ab,- bei einem Bodengutachter wird nachgefragt wegen Schürfgruben, evtl. Ende nächster Wochewerden diese angelegt, es geht in erster Linie um Felshorizont und evtl. WiederverwendungBodenklasse 7,- der überarbeitete Bebauungsplan wird Anfang nächster Woche mit der Kreisverwaltung(Herr Annen) abgestimmt, ob geringfügige Änderung oder ob er Grundzüge der Planung betroffensieht, damit ist dann Entscheidung fällig wie neue Offenlage stattfindet, ansonstenfanden die Änderungen des Plans allgemeine Zustimmung nach Diskussion,- bei Höherlegung von 0,5 m des SW Kanals werden ca. 280 m³ Aushub eingespart, derzeitsind 3 m Verlegtiefe vorgesehen, sodass freier Anschluss von Kellern möglich ist. Ca 12 € / m3sind das Einsparungen bei Klasse 3-5 von rd. 3500 Euro, bei einem Meter also rd. 7000 Euro.Setzt man Fels an, ungefähr das doppelte (24 €/m³), also Einsparungen von rd. 7000 € (netto).Das ergibt sich aber durch Ausschreibung, das waren Zahlen der letzten Lvs. Genauere Zahlenerst durch eigene Ausschreibung möglich. Allerdings war man geschlossen der Meinung,dann, je nach Ergebnis der Schürfgruben, evtl. auf jeden Fall 3 m tief zu gehen. RW Leitungca. 1,8 m tief,- Koordinierungstermin mit Werken, KNE, RWE und Telekom wird schnellstmöglich gemacht,- Zeitpunkt Ausschreibung evtl. Ende Juni, allerdings eher später durch Schürfgruben und AbstimmungKreisverwaltung (Aushub), es sind noch viele Aufklärungen notwendig,- weitere Schürfgrube am Ende der Mulde ansetzen.- 1.260 EUR Erweiterung Bodengrunduntersuchung(Vorsitzende/r)


Seite 1818. Sitzung, Gemeinderat Badem am 12.06.2012Nach Beratung beschließt der Rat wie folgt:• der Schmutzwasserkanal soll in 3 m Tiefe hergestellt werden. Weiterhin sollen 3 – 4 weitereSchürfungen erfolgen mit entsprechender Ergänzung des Bodengrundgutachtens.Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.• In die Ausschreibung soll eine entsprechende Vorbemerkung für die eventuell herzustellendeFernwärmeversorgung durch einen Dritten aufgenommen werden. Die Beschlussfassungerfolgte einstimmig.• Für den Vorstufenausbau des Neubaugebiets soll eine dreizeilige Rinne aus Granit Pflastermit Steintec Fugenmaterial zur Ausführung gelangen. Weiterhin soll eine Tragschichtmit Anhebungen zur Rinne hin angebracht werden, sodass bei einem Endausbau lediglicheine Abfräsung und eine Aufbringung der Deckschicht notwendig ist. Die Beschlussfassungerfolgte einstimmig.2.2 Ermächtigung zu Ausschreibungskriterien und AuftragsvergabeDer Rat ermächtigt den Vorsitzenden, im Benehmen mit den Beigeordneten die Ausschreibungskriterienfür das Leistungsverzeichnis zur Erschließung des Baugebietes festzulegen. DerVorsitzende wird weiterhin ermächtigt, nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung im Benehmenmit den Beigeordneten den Auftrag zu erteilen.Entsprechend der gängigen Praxis in der Vergangenheit bei der Ausführung von Gemeinschaftsmaßnahmensoll der Auftrag an den gesamtgünstigsten Anbieter vergeben werden,um sicher zu stellen, dass sämtliche Bauleistungen von einer Firma ausgeführt werden. Diesauch deshalb, damit bei späteren Gewährleistungsansprüchen keine Zuständigkeitsproblemebei Vergabe an mehrere Firmen auftreten bzw. langwierig abgeklärt werden muss, welcheFirma den Schaden verursacht hat.Weiterhin ist der Rat damit einverstanden, dass gegenseitig ein Kostenausgleich gezahlt wird,sofern ein Gewerk bei einem anderen Anbieter, der nicht gesamtgünstigster Anbieter ist,günstiger ausfällt. Die Berechnung für den Kostenausgleich erfolgt nach einem einheitlichenModus, der in der Vergangenheit in anderen Fällen in der Verbandsgemeinde Kyllburg zurAnwendung kam.Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig bei 1 Enthaltung.TOP 3:Baugebiet für den Teilbereich "Betzen II"3.1 Beschluss zum Endausbau3.2 Ermächtigung zu Ausschreibungskriterien und Auftragsvergabe3.1 Beschluss zum EndausbauMit der Planung für den Endausbau des Baugebietes „Betzen II“ ist das Ingenieurbüro Stratec,Herr Dipl.-Ing. (FH) Thomas Pitsch aus Wittlich beauftragt worden.Bei einem Ortstermin mit dem Bauausschuss am 05.06.2012 wurde folgendes besprochen:1. Entsprechend der ursprünglichen Planung des Büros Lutz Wegner erfolgt der Endausbauder Erschließungsstraße mit einer jeweils 4 cm starken Asphaltbinderschicht undeiner Asphaltdeckschicht.(Vorsitzende/r)


Seite 1918. Sitzung, Gemeinderat Badem am 12.06.20122. Aufgrund der geringeren Einbautoleranzen im Rahmen des Vorstufenausbaus ist inTeilbereichen ein zusätzlicher Profilausgleich erforderlich.3. Zur Vermeidung des „hochschlagens“ der einzelnen Querrisse sollen diese Bereich miteinem hierfür geeigneten Glasfaservlies bewehrt werden.4. In den Bereichen mit flächeigen, kurzen Querrissen soll die vorhandene Asphalttragschichterneuert werden. Alternativ hierzu können diese Abschnitte mit einem vollflächigaufgebrachten Glasfaservlies bewehrt werden.5. Der Bereich zwischen der neuen Muldenrinne und der bestehenden Tragschicht wirdmit Asphalttragschichtmischgut im Handeinbau befestigt. Hierdurch entsteht zwischender vorhandenen Tragschicht und dem neuen Mischgut eine Pressfuge ohne Verbund.Entlang dieser Pressfuge ist ebenfalls ein Bewehrungsvlies einzubauen.6. Zur Überprüfung des Elastizitätsverhaltens der vorhandenen Asphalttragschicht, wurdevorgeschlagen Bohrkerne zu entnehmen und den „Erweichungspunkt Ring und Kugel“festzustellen.7. Weiterhin soll an zwei Stellen im Randbereich ein Baggerschurf hergestellt werden, umAufschluss über die Geometrie und die Qualität des eingebauten Frostschutzmaterialszu erhalten.8. Entsprechend den Planungen ist beidseitig der Erschließungsstraße eine 50 cm breiteMuldenrinne zur Ableitung des Oberflächenwassers geplant. Die Herstellung dieserRinne erfolgt als dreizeiliges Pflasterband mit Rinnenformsteinen mit ausgewaschenerOberfläche (z.B. Fa. KANN).9. Zur optischen Abgrenzung der Rinnen von dem Asphaltbelag der Fahrbahn und denüberwiegend dunklen Hofflächen wurde von den Anwesenden eine granitfarbene O-berfläche für die Rinne bevorzugt. Hierzu wurden entsprechende Mustersteine vorgelegt(Cortina/rotbraun, Basalt/anthrazit, Sandstein/gelblich, Granit/hellgrau).10. Im Zentrum der Wendeanlage ist ein Pflanzbeet mit einem Solitärbaum geplant. DieEinfassung des Pflanzbeetes erfolgt einem zweizeiligen Pflasterband aus Natursteingroßpflasterin Granit. Die innere Pflasterzeile wird ca. 45 ° schräg angeordnet.11. Nach den Vorgaben des Bebauungsplanes sind am Ende des Wendehammers drei Pkw-Stellplätze und eine Fußwegeverbindung zu einem unbefestigten Wirtschaftsweg vorgesehen.Die Kosten für die v. g. Anlagen wurden mit rd. 5.000 EUR brutto ermittelt.12. Von den Anwesenden wurde empfohlen, die Pkw-Stellplätze und den Fußweg wegfallenzu lassen und stattdessen einen sandgebundenen Fußweg in der AusgleichsflächeK1a vom Wendehammer bis zu einem nördlich verlaufenden befestigen Wirtschaftsweganzulegen.13. Hierzu soll eine Abstimmung mit der zuständigen Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prümerfolgen.14. Für die Gemeindratssitzung in der 24. KW wird durch das Ingenieurbüro Stra-tec derLageplan entsprechend Pkt. 12 und 13 ergänzt und die Kostenberechnung aktualisiert.Parallel hierzu erfolgt die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des EifelkreisesBitburg-Prüm. Der Ortsgemeinde Badem und der Verbandsgemeinde Kyllburgwird je eine Ausfertigung des Lageplans und der Kostenberechnung zur Verfügung gestellt.Den zuvor aufgeführten Kriterien zum Endausbau der Erschließungsstraße im Baugebiet „BetzenII“ Beschlussfassung stimmt der Rat einstimmig zu.Der Vorsitzende will mit den Beigeordneten und der Verwaltung eine weiteres Gespräch mitder Unteren Landesschutzbehörde bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm wegender Anlegung eines Fußweges in der Ausgleichsfläche führen.(Vorsitzende/r)


Seite 2018. Sitzung, Gemeinderat Badem am 12.06.20123.2 Ermächtigung zu Ausschreibungskriterien und AuftragsvergabeDer Rat ermächtigt den Vorsitzenden, im Benehmen mit den Beigeordneten die Ausschreibungskriterienfür das Leistungsverzeichnis zum Endausbau des Baugebietes festzulegen. DerVorsitzende wird weiterhin ermächtigt, nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung im Benehmenmit den Beigeordneten den Auftrag an die mindestfordernde Firma zu erteilen.Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.TOP 4:Antrag auf Änderung der Brennzeiten für die Straßenbeleuchtung und desWinterdienstes im Gewerbegebiet "Auf dem Acker"In der Sitzung am 17.08.2011 hatte der Ortsgemeinderat Badem neben anderen Maßnahmenzur Haushaltskonsolidierung auch beschlossen, die Brennzeiten für die Straßenbeleuchtung inder Ortsgemeinde Badem generell zwischen 00:00 Uhr und 06:00 Uhr in der gesamten Ortslageabzuschalten, da hierdurch erhebliche Stromkosten eingespart werden.(Das IGZ Badem ist von dieser Regelung ausgenommen worden.)Aufgrund von Einbrüchen im Betrieb der Gerüstbaufirma Kömen hat Herr Jakob Kömen Antragauf Änderung der Brennzeiten für die Straßenbeleuchtung im Gewerbegebiet „Auf demAcker“ gestellt. Herr Kömen führt diese Einbrüche auf die Abschaltung der Straßenbeleuchtungzurück.Des Weiteren stellt Herr Kömen Antrag auf Änderung der Regelung bezüglich des Winterdienstes.Hier möchte er gerne zumindest das Streusalz von Seiten der Gemeinde gestellt bekommen.Nach Erörterung des Sachverhalts beschließt der Rat auf Vorschlag des 2. Beigeordneten RalfBecker dem Antrag des Herrn Kömen zuzustimmen und die Brennzeiten entsprechend desAntrags zu ändern.Die Beschlussfassung erfolgte bei 1-Ja-Stimme 10-Nein-Stimmen und 1 Enthaltung.Der Antrag wurde somit abgelehnt.Weiterhin beschließt der Rat auf Vorschlag des 2. Beigeordneten Ralf Becker der Änderung derRegelung des Winterdienstes entsprechend des Antrags des Herrn Kömen zuzustimmen.Die Beschlussfassung erfolgte bei 1-Ja-Stimme und 11 Nein-Stimmen.Der Antrag wurde somit ebenfalls abgelehnt.Der Vorsitzende und das Ratsmitglied Bernhard Klein waren wegen Sonderinteresse gemäß §22 GemO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Sie rückten freiwillig vom(Vorsitzende/r)


Seite 2118. Sitzung, Gemeinderat Badem am 12.06.2012Sitzungstisch ab und nahmen im Zuhörerraum Platz. Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunktübernahm der Zweite Beigeordnete Ralf Becker.TOP 5:Anfragen, Mitteilungen1.Der Vertreter der Verwaltung informierte über die Fortschreibung des Flächennutzungsplanesund über die Windenergiestudie.2.Der Vorsitzende informierte über folgende Sachverhalte:- einen geplanten Bürgerinformationstag bezüglich des Straßenausbaus innerörtlicherStraßen.- die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde und die gestellten Förderanträge für dieFortschreibung des Dorferneuerungskonzepts- die geplante Sanierung und den Umbau des Gemeindehauses- die anstehenden Ortsbürgermeisterbesprechungen im Juni (Ortsbürgermeister der VGBitburg-Land und VG Kyllburg) und im Oktober (Ortsbürgermeister auf Kreisebene), diewahrscheinlich in der Gemeindehalle in Badem stattfinden werden.3.Aus der Mitte des Rates wurde über folgende Sachverhalte informiert:- die nicht vorhandene Anpflanzung beim Anwesen RIchard Elsen im Trindel angesprochen.Bepflanzungsplan prüfen?!- den Umfang des Bauantrags des Hundeplatzes bei der neuen Kläranlage, da hier anscheinendweiterhin Gebäude errichtet werden- die Verkehrssituation an der Kreuzung Dudeldorfer Straße/Gimmericher Straße. Hiersoll nochmals ein Ortstermin stattfinden- die Situation bezüglich der Überdachung der Buswartehalle am Feuerwehrgerätehaus- die Notwendigkeit der Überarbeitung der Internetpräsentation der OG BademDer Vorsitzende:gez.: Reinhard Meyer, BmO.Der Schriftführer:gez.: Markus Fries, VFA(Vorsitzende/r)

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