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Die Professoren und Dozenten der Friedrich ... - OPUS-Datenbank

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nenfalls auch den Namen aus ihrer ersten Ehe sowie den Beruf, wenn sie als Professorin<br />

tätig war. Es folgen Angaben zu den Kin<strong>der</strong>n ohne Unterscheidung des Geschlechts, wobei<br />

die konsultierten Akten über die letztendliche Anzahl meist nicht mit letzter Sicherheit<br />

Aufschluss geben; eine Vollständigkeit konnte hier nicht angestrebt werden. Wenn<br />

bekannt ist, dass aus <strong>der</strong> Ehe keine Kin<strong>der</strong> hervorgegangen sind, so ist dies vermerkt;<br />

keine Angabe verweist auf fehlende Information. Zweite o<strong>der</strong> weitere Ehen wurden ebenfalls<br />

notiert.<br />

Unter „Schule“ fi nden sich in <strong>der</strong> Regel Verweildauer, Namen <strong>und</strong> Orte <strong>der</strong> besuchten<br />

weiterführenden Lehranstalten. Für die Gymnasien gilt, dass die jeweils älteste Institution<br />

bis zur Gründung weiterer Gymnasien ohne Zusatz als „Gymnasium“ erscheint, danach<br />

wird, soweit bekannt, nach „Altem Gymnasium“ bzw. „Neuem Gymnasium“ spezifi<br />

ziert. In Nürnberg (1889 Gründung des Neuen Gymnasiums) wird das Alte Gymnasium<br />

1933 offi ziell in „Melanchthon-Gymnasium“ umbenannt. Wie im Allgemeinen wird auch<br />

das (alte) Gymnasium in Erlangen, ab 1820 „Studienanstalt“, ab 1891 „Humanistisches<br />

Gymnasium“ <strong>und</strong> seit 1950 „Gymnasium Fri<strong>der</strong>icianum“, stets mit <strong>der</strong> zeitgenössischen<br />

Bezeichnung erwähnt. Das Datum des Abiturs wurde nur dann aufgenommen, wenn es<br />

nicht im Rahmen einer normalen Schullaufbahn erworben wurde.<br />

<strong>Die</strong> Rubrik „Studium“ gibt Aufschluss über die Fächer <strong>und</strong> die Studienorte, wobei in<br />

den Matrikeln oftmals nur die Fakultätszugehörigkeit („Studium <strong>der</strong> Philosophie“) <strong>und</strong><br />

nicht die inhaltliche Studienausrichtung überliefert ist. Wurde ein Studium chronologisch<br />

an mehreren Universitäten absolviert, so wird nur das Anfangssemester am jeweiligen<br />

Hochschulort erwähnt; die Datierung des Studienbeginns an <strong>der</strong> nächsten Universität<br />

lässt dann in <strong>der</strong> Regel eine genaue Bestimmung <strong>der</strong> Verweildauer an <strong>der</strong> vorherigen<br />

Hochschule zu. Hinter diesen Daten können sich allerdings auch Zeiten für Militär- <strong>und</strong><br />

Kriegsdienste verbergen, in denen die Betreffenden formal immatrikuliert blieben; diese<br />

nicht dem Studium gewidmeten Tätigkeiten werden, soweit bekannt, eigens aufgeführt.<br />

Abschlussprüfungen wurden, soweit Angaben überliefert sind, angegeben; bei den<br />

Staatsexamina war eine Unterscheidung zwischen erster <strong>und</strong> zweiter Teilprüfung nach<br />

Aktenlage nicht in allen Fällen möglich. <strong>Die</strong> Studienfächer (o<strong>der</strong>, je nach Angabe in <strong>der</strong><br />

Matrikel, die Fakultätszugehörigkeit) wurden bei den Erlanger, Altdorfer <strong>und</strong> Nürnberger<br />

Studienzeiten in <strong>der</strong> Regel – sofern dort nie<strong>der</strong>gelegt – nach dem Wortlaut <strong>der</strong> Matrikel<br />

(<strong>und</strong> nachfolgend in Klammern gesetzt weitere, sich aus an<strong>der</strong>en Quellen ergebende Studieninhalte)<br />

angegeben; bei diesen drei Studienorten wurde außerdem, soweit möglich,<br />

stets das taggenaue Immatrikulationsdatum eruiert.<br />

Zur Datierung des Erwerbs <strong>der</strong> akademischen Grade (Akad. Grade) diente im Regelfall<br />

das Datum <strong>der</strong> entsprechenden Urk<strong>und</strong>e. Wenn die Urk<strong>und</strong>e einer Erlanger Promotion<br />

nicht nachgewiesen werden konnte, wurde das Datum des Rigorosums (Rig.) angegeben.<br />

Bei auswärtigen Promotionen erfolgte diese Spezifi zierung wegen <strong>der</strong> meist fehlenden<br />

Nachweise in den Erlanger Akten im Allgemeinen nicht; bei länger auseinan<strong>der</strong>liegendem<br />

Zeitpunkt von Rigorosum <strong>und</strong> Urk<strong>und</strong>enverleihung wurden, soweit bekannt, beide<br />

Termine angegeben. Hinter <strong>der</strong> „Venia legendi“ verbirgt sich für das 18. <strong>und</strong> die ersten<br />

Jahrzehnte des 19. Jahrh<strong>und</strong>erts die sog. Dissertatio pro loco, die vielfach am gleichen<br />

Tag wie die Dissertatio pro gradu o<strong>der</strong> nur wenige Tage später absolviert wurde. In <strong>der</strong><br />

zweiten Hälfte des 19. Jahrh<strong>und</strong>erts sind Bemühungen um eine Verschärfung <strong>der</strong> Prüfung<br />

XIII

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