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Kleiner Guide 2 - PAKT

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Im Vereinigten Königreich haben Verhandlungen zwischen der RSPCA (Royal Society for the<br />

Prevention of Cruelty to Animals) und jüdischen Kreisen stattgefunden, um Tiere mit dieser<br />

Methode zu betäuben, aber diese Verhandlungen haben noch zu keinem konkreten Ergebnis<br />

geführt. Juden und Moslems dürfen in diesem Land betäubungslos schächten. Trotzdem<br />

stammt ungefähr 90% des Halal-Fleisches von Tieren, die vor dem Schächten betäubt wurden.<br />

Außerdem betäuben Juden unmittelbar nach dem Schächtstich mittels Bolzenschuß (captive<br />

bolt pistol). (Bemerkung von M.-F. Kuss: die englischen Tierschützer, u.a. Compassion in World<br />

Farming, streben ein totales Verbot des betäubungslosen Schächtens an.)<br />

Daraus läßt es sich ableiten, daß die jüdischen religiösen Instanzen zwar prinzipiell nicht<br />

gegen eine Betäubung durch Elektronarkose sind, sondern zögern, eine solche Methode aus<br />

praktischen Überlegungen anzuwenden, die mit jüdischen religiösen Vorschriften nichts zu tun<br />

haben, welche lediglich zwei Forderungen haben: das Tier darf nicht verletzt werden und vor dem<br />

Ausbluten nicht sterben. Diese zwei Bedingungen können durch die Elektronarkose eingehalten<br />

werden. Was die islamischen religiösen Instanzen angeht, sind sie großzügiger, da sie mit der<br />

Betäubung der Tiere vor dem Schächten durch Elektronarkose oder Bolzenschuß einverstanden<br />

sind, unter der einzigen Bedingung, daß das Tier beim Ausbluten weiterlebt.<br />

Man stellt also fest, daß sich religiöse Behörden der Entwicklung der Gesellschaft anpassen<br />

können. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu betonen, daß religiöse Vorschriften in<br />

keiner Weise im Namen der Religionsfreiheit statisch angewendet werden dürfen. Selbst<br />

jüdische Vorschriften wurden im Laufe der Jahrhunderte geändert. So ist in der Bibel die<br />

Todesstrafe in folgenden Fällen vorgesehen: bei Ehebruch (Levitikus 20:10; Deuteronomium<br />

22:21), bei abnormem sexuellem Verhalten (Levitikus 20:13), bei Blasphemie (Exodus 21:17),<br />

bei Ungehorsam den Eltern gegenüber (Deuteronomium 21:18-21) und bei Verletzung der<br />

Sabbatruhe (Exodus 31:14). Außerdem darf sich laut Bibel nur der Ehemann scheiden lassen<br />

(Deuteronomium 24:1), und nur Söhne dürfen erben (Deuteronomium 21:15-17). Diese ganzen<br />

Vorschriften wurden von den Juden aufgegeben. Dies dürfte ermöglichen, daß die jüdischen<br />

Vorschriften (sollte es welche geben) bezüglich des Schächtens ebenfalls geändert werden,<br />

wenn es darum geht, einen Beitrag zur Minimierung der Schmerzen von Tieren zu leisten, was<br />

nach jüdischem Recht von größter Bedeutung ist.<br />

Seite 19<br />

Die Betäubung würde im Widerspruch zu den jüdischen und islamischen Normen stehen, wenn<br />

diese verlangen würden, die Tiere vor dem Schächten leiden zu lassen. Juden und Moslems<br />

meinen aber das Gegenteil und behaupten, daß das Tier nicht unnötig leiden sollte.<br />

<strong>Kleiner</strong> <strong>Guide</strong> 2<br />

Diejenigen, die gegen die Betäubung sind, meinen, die jüdische Schlachtmethode sei geeigneter,<br />

um die Schmerzen des Tieres zu reduzieren, und die Betäubung würde zusätzliches unnötiges<br />

Leid bedeuten. Diese jüdische Sichtweise wird von den verschiedenen Tierschutzorganisatio<br />

nen, der Schweizer Veterinärgesellschaft, dem Schweizer Metzgerverband, dem Bundesrat,<br />

dem Bundesveterinäramt und den Gesetzgebern der westlichen Länder, die die Betäubung<br />

vor dem Schlachten zwecks Reduzierung der Schmerzen des Tieres vorschreiben, längst nicht<br />

24 Falsche Debatte im Westen bezüglich des Schächtens

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