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Kleiner Guide 2 - PAKT

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Es gibt keine Übereinstimmung im Talmud zur Schwere des tza’ar baalei chaim (Schmerzzufügung<br />

an Tieren), wo beachtliche Diskussionen in Bezug auf diese Streitfrage zu verzeichnen sind,<br />

wenngleich ohne definitive Lösung. In Bava Metzia 32b, wo diese sugya erklärt wird, die Mehrheit<br />

der Amoraischen Debatte die Frage klar festhält, dass tza’ar baalei chaim durch die Tora verboten<br />

wird.<br />

(Anm. Baumann: Da die Rabbiner den Tieren aus oben angeführten Gründen der<br />

Gewinnmaximierung den Tieren die Schmerzwahrnehmung einfach absprechen, existiert dieses<br />

Verbot der Schmerzzufügung an Tieren durch die Tora nicht. Diese „Problemlösung“ müssen und<br />

werden wir nicht weiter hinnehmen!)<br />

(S. 26)<br />

Die Mehrheit der Autoritäten nach dem talmudischen Zeitalter (Anm. Baumann: Also insbesondere<br />

auch in unserer Zeit, in der in Deutschland der Tierschutz höchstes Verfassungsgut ist, ...) denkt<br />

darüber nach tza’ar baalei chaim von einer biblischen Verfügung abzuleiten und bringt folgendes<br />

Beispiel: Wenn ein Tier an einem Sabbath in einen Wasserteich fällt, mag eine Person Kissen<br />

und Decken bringen, und diese unter das Tier platzieren, um ... (das Verbot diese Objekte in<br />

dieser Art zu benutzen ist rabbinischen Ursprungs, aber (das Verbot) einem Tier Schmerzen zu<br />

verursachen, ist das Gebot der Tora und damit übergeordnet dem rabbinischen Verbot.<br />

(S. 27)<br />

Die Natur des Verbots (The Nature of the Issur)<br />

Das Verbot der Tierquälerei, einem Tier Schmerzen zuzufügen, ist ein Ausdruck, welcher definiert<br />

werden muss. Die Begründung der meisten rabbinischen Autoritäten, dass es eine halachische<br />

Grenze für Schmerzes gibt, heißt, dass dies nicht ein absolutes Verbot ist. (Anm. Baumann:<br />

Tierquälerei)<br />

Man muss differenzieren zwischen dem kleinen Stress, welches ein Tier befällt, wenn es einen<br />

Reiter trägt – ein Schmerz welcher nicht in die religiöse Einschränkung von tza’ar baalei chaim<br />

fällt und dem Schmerz, welchen das Tier fühlt, wenn es geschlagen wird.<br />

Folglich folgt die Regel:<br />

Einem Tier Schmerz zu verursachen ist biblisches Verbot, wenn es sich um einen großen<br />

Schmerz handelt; jedoch geringerer Schmerz ist kein Verbot. Trotz der Akzeptanz von dieser<br />

Unterscheidung zwischen Arten von Schmerz, gibt es keine halachitischen Richtlinien, um zu<br />

bestimmen, was ist „großer Schmerz“ ist und was „weniger Schmerz“ ist.<br />

(Anm. Baumann: Diese in alle Richtungen dehnbare Begrifflichkeit zeigt uns, warum die jüdische<br />

Religionsgemeinschaft und deren Rabbiner halsstarrig und uneinsichtig in unseren Augen<br />

darauf besteht, wie schonend doch das betäubungslose Schächten sei. Das Wissen um die<br />

psychischen und physischen grausamen Schmerzen der betäubungslos geschächteten Tiere<br />

wird umgebogen und passend gemacht, damit es eben keinen Konflikt zwischen der erstrebten<br />

und seit Jahrtausenden praktizierten Gewinnmaximierung und dem Verbot der Tora gibt. )<br />

(S. 29)<br />

19 Auszüge aus „Journal of Halacha“<br />

<strong>Kleiner</strong> <strong>Guide</strong> 2

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