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Kleiner Guide 2 - PAKT

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Begriff „Halacha“ kann sowohl den gesamten Korpus des jüdischen Rechts oder die Regelung<br />

einer einzelnen rechtlichen Frage bezeichnen. (Die Tora Bd. III, S. 18)<br />

Frage: Warum wird von (angeblich) maßgeblicher jüdischer Seite an der Betäubungslosigkeit<br />

als Voraussetzung eines ordnungsgemäßen Schächtens mit der Begründung festgehalten,<br />

auch bei einer elektrischen Betäubung sei das Tier nicht mehr perfekt „wie Gott es geschaffen<br />

habe“, der Tod habe bereits vor der Schechita begonnen und sei nicht mehr allein auf diese<br />

zurückzuführen.<br />

Antwort: Dies ist wieder ein Kniff, den die „maßgebliche jüdische Seite“ bedient, denn unter dem<br />

“perfekten Tier“ ist ausschließlich ein nichtkastriertes Tier gemeint.<br />

In Bezug auf die Opfertiere wird die Kastration streng verboten. Es dürfte eine interessante<br />

Beobachtung sein, dass die Kastration domestizierter Tiere in den keilschriftlichen Quellen<br />

überreichlich bezeugt ist. In einem jüngst erschienen Überblick über den Befund wird die These<br />

vertreten, dass dieser Umstand Licht auf die kultische Terminologie der Israeliten werfen könnte.<br />

Die oft wiederholte Bestimmung, dass die Opfertiere männlich „ohne Makel“ (tãmim; weibliche<br />

nur in Lev. 3,1.6 und 4,28) sein müssen, könnte im Licht des akkadischen suklulu („vollkommen,<br />

vollständig“) ein Euphemismus für nicht-kastriert sein, entsprechend dem hebräischen Wort, das<br />

auf die Opfertiere bezogen wird und ebenfalls wörtlich „vollkommen, vollständig“ bedeutet. In<br />

ähnlicher Weise könnte das „verstümmelt“ im nächsten Vers ein Euphemismus für „kastriert“ sein,<br />

mit einer näheren Beschreibung „sie haben einen Fehler“ (mum bam), die eine spätere Glosse ist,<br />

die die ursprüngliche Bedeutung verdunkelt. (Tora Bd. III., S. 27)<br />

Kommentar Baumann: Auch diese Lüge ist als absichtliche Tierquälerei zu werten und hat die<br />

Folgen der Todsünde zu tragen.<br />

Frage: Wie kann die „maßgebliche jüdische Seite“ behaupten: Auch komme es bei der<br />

elektrischen Betäubung nicht zu der – religionsgesetzlich vorgeschriebenen – völligen Ausblutung<br />

des Tieres. Dieser Hinweis findet sich im Kommentar zum Tierschutzgesetz herausgegeben von<br />

Hans-Georg Kluge, Landrat des Kreises Herford, Richter am Oberverwaltungsgericht für das<br />

Land Brandenburg (zurzeit beurlaubt), Seite 127, Verlag W. Kohlhammer.<br />

Antwort: Auch dies ist wieder eine schwerwiegende Lüge, im Hinblick auf die Verteidigung<br />

des betäubungslosen Schächtens, da selbst Mohammed schon wusste, dass eine vollständige<br />

Ausblutung eines Tieres gar nicht stattfinden kann.<br />

Original-Zitat aus :<br />

Jagdbeute und Schlachttier im islamischen Recht Eine Untersuchung zur Entwicklung der<br />

islamischen Jurisprudenz von Erwin Gräf, 1959, Selbstverlag des Orientalischen Seminars der<br />

Universität Bonn<br />

„Das Schlachten erfolgt zwischen Brustansatz und Kinn“. Und etwas Blut bleibt<br />

unvermeidlich in den Adern zurück wegen etwas, was es zurückhält. Das verursacht<br />

aber nicht das Tabu-Sein nach einhelliger Ansicht, und dieser Fall ist ihm gleich.<br />

– Das jüdische Vorbild: Hullin II, 5 = Mischna/Cohn V, p. 184: Wenn man ein Vieh,<br />

ein Wild oder einen Vogel schlachtet, ohne dass dabei Blut herauskommt, sind sie<br />

tauglich, ...; s. die Anm. 27 ebendort.<br />

17 Was wir schon längst hätten wissen müssen ...<br />

<strong>Kleiner</strong> <strong>Guide</strong> 2

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