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Abfallwirtschaftskonzept

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3 ANGABEN ÜBER ABFALLRELEVANTE STOFFSTRÖME<br />

Betriebs- u.<br />

Hilfsstoffe<br />

Arbeitsablauf bei Revisions- und<br />

Reparaturarbeiten<br />

Reparatur<br />

gefährlicher<br />

Abfall<br />

Überholung / Reparatur<br />

aller Kraftwerke<br />

Ausbauen / Öffnen der Anlage<br />

Bei der Erzeugung von Elektrizität in unseren Wasserkraftwerken fallen außer<br />

geringen Mengen an Rechengut keine Abfälle an. Dasselbe gilt beim<br />

Transport der erzeugten Energie, sowie der Verteilung.<br />

Abfälle im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes fallen nur bei Revisions-<br />

und Reparaturarbeiten in den Kraftwerken, sowie in unseren Neben- und<br />

Hilfsbetrieben, sowie im Büro und Verwaltungsbereich an.<br />

Die einzelnen Verbrauche (Wasser, Energie, Stoffeinsatz, etc.) werden<br />

aufgezeichnet.<br />

Zukauf<br />

Neuteile Sichtkontrolle<br />

nicht<br />

gefährlicher<br />

Abfall<br />

Restmüll<br />

14<br />

Arbeitsablauf bei den Nebenbetrieben<br />

Werkhof Rodund<br />

WRO<br />

Anforderung<br />

durch Betrieb<br />

Demontage<br />

vor Ort<br />

Transport<br />

zu ERB<br />

Reinigung<br />

Bearbeitung<br />

- Mechanische<br />

Werkstätte<br />

- Schlosserei<br />

- Installation<br />

- Korrosionsschutz<br />

- Lehrwerkstätte<br />

Prüfung<br />

Transport<br />

zum Betrieb<br />

Montage<br />

vor Ort<br />

Endabnahme<br />

vor Ort<br />

Materialwirtschaft<br />

MAW<br />

Anforderung<br />

durch Bedarfsträger<br />

Ausschreibung<br />

Vergabe<br />

Wareneingang<br />

zentrallager<br />

Übergabe<br />

an Bedarfsträger<br />

Abfallwirtschaft<br />

Zwischenlagerung<br />

von Abfällen<br />

Übergabestelle<br />

von Abällen<br />

Koordinierung<br />

der Entsorgung<br />

Output Produkt<br />

Input<br />

Output<br />

Reststoffe<br />

Abfall<br />

Das Aufkommen ist, wie die „Liste der Abfälle“ ( siehe Anhang) zeigt,<br />

im Verhältnis zur Größe und Leistung der Kraftwerksanlagen gering.<br />

Die gefährlichen Abfälle (Fette, Öle, Lösungsmittel und Leuchtmittel etc.)<br />

werden über die befugten Entsorgungsfirmen im Rahmen des im Abfallwirtschaftsgesetz<br />

verankerten Begleitscheinverfahrens entsorgt.<br />

Die siedlungslähnlichen Gewerbeabfälle werden durch die kommunalen<br />

Entsorgungsdienste der Standortgemeinden entsorgt.<br />

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