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Ausgabe Nr. 33 vom 15.08.2012 - Verbandsgemeindeverwaltung ...

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Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. <strong>33</strong>/2012 Verbandsgemeinde Linz 94. GewerbesteuerangelegenheitZu dem der Ortsgemeinde Vettelschoß entstandenenGewerbesteuerverlust nahm BürgermeisterHans-Günter Fischer Stellung. Dabeiging er auf Ursachen und Folgewirkungen ein.Anschließend wurde eingehend und umfassenddie Angelegenheit erörtert.5. Erweiterung des Gebäudes der Kindertagesstättein VettelschoßDer Gemeinderat beschloss die Kindertagesstättein Vettelschoß nach der vorgelegten Variante5 zu erweitern. Die für diese Erweiterungnoch erforderlichen Mittel von 200.000 Eurosollen im Ersten Nachtragshaushaltsplan 2012veranschlagt werden.6. Bebauungsplan „Kalenborn“, 2. ÄnderungDer Gemeinderat beschloss den Bebauungsplan„Kalenborn“ zu ändern. In den textlichenFestsetzungen des Bebauungsplanes sind TraufundFirsthöhen sowie die Sockelhöhe, die sichnach der öffentlichen Verkehrsfläche richtet,festgelegt. Die Änderungen sollen für alle künftigenBauvorhaben gelten.7. Bebauungsplan „Farmersheck“, 1. Änderungund ErweiterungDer Gemeinderat beschloss die 1. Änderungund Erweiterung des Bebauungsplanes „Farmersheck“mit der Übernahme der vorliegendenStraßenplanung. Dadurch wird die Anpassungder Erschließungsstraße und der Flächefür die Regenrückhaltung an die Gegebenheitenvorgenommen. Außerdem erfolgt dadurchdie Einbeziehung des nicht mehr benötigtenFahrweges in den Bebauungsplan und dieAnbindung der alten Bahnhofstraße an dasGewerbegebiet.8. Bebauungsplan „Gewerbegebiet Im altenHohn“Der Gemeinderat beschloss die Annahme derStraßenplanung für den Bereich des Bebauungsplanes„Gewerbegebiet Im alten Hohn“und die Übernahme der Straßenplanung in diePlanurkunde.9. Erste Änderung der Miet- und Benutzungsordnungfür das Forum „Am BlauenSee“Die <strong>vom</strong> Gemeinderat beschlossene ErsteÄnderung der Miet- und Benutzungsordnungfür das Forum „Am Blauen See“ ist in der <strong>Ausgabe</strong>des Mitteilungsblattes „VerbandsgemeindeLinz am Rhein“ <strong>Nr</strong>. 27 <strong>vom</strong> 04. Juli2012 öffentlich bekannt gemacht worden.büchel 5, 53545 Linz am Rhein während derallgemeinen Dienststundenmontags bismittwochs................... von 08:00 - 12:00 Uhrund.............................. von 14:00 - 16:00 Uhrdonnerstags................ von 08:00 - 12:00 Uhrund.............................. von 14:00 - 18:00 Uhrund freitags.................. von 08:00 -12:00 Uhrzu jedermanns Einsicht gem. § 13 i. V. m. § 3Abs. 2 BauGB öffentlich aus.Während dieser Zeit können Anregungenschriftlich oder zur Niederschrift zu dieser Planungvorgetragen werden.Hinweis:Es wird darauf hingewiesen, dass während derAuslegungsfrist Stellungnahmen abgegebenwerden können und nicht fristgerecht abgegebeneStellungnahmen bei der Beschlussfassungüber den Bebauungsplan unberücksichtigtbleiben können. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnungist unzulässig, soweitmit ihm Einwendungen geltend gemacht werden,die <strong>vom</strong> Antragssteller im Rahmen derAuslegung nicht oder verspätet geltendgemacht wurden, aber hätten geltend gemachtwerden können.53560 Vettelschoß, den 07.08.2012<strong>Verbandsgemeindeverwaltung</strong>Linz am RheinHans-Günter Fischer,BürgermeisterOrtsgemeinde VettelschoßFalk Schneider, OrtsbürgermeisterBauleitplanung derOrtsgemeinde Vettelschoßhier: 2. Änderung des Bebauungsplanes„Kalenborn“ der OrtsgemeindeVettelschoß, Gemarkung VettelschoßDer Gemeinderat der Ortsgemeinde Vettelschoßhat in seiner öffentlichen Sitzung am27.06.2012 die 2. Änderung des Bebauungsplanes„Kalenborn“ gem. § 13 i. V. m. § 2 Abs.1 Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen.Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem.§ 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat auchdie Annahme der geänderten textlichen Festsetzungensowie die Offenlage gem. § 13 i. V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Durch die 2.Änderung soll die Festsetzung Höhe der baulichenAnlagen geändert werden.Durch die 2. Änderung des Bebauungsplaneswerden die Grundzüge der Planung jedochnicht berührt. Nach § 13 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 2 BauGBweisen wir darauf hin, dass von einer Umweltprüfung(UVP) abgesehen wird.Planbereichsbeschreibung:Die von der 2. Änderung des Bebauungsplanes„Kalenborn“ der Ortsgemeinde Vettelschoßbetroffenen Flurstücke sind aus der nachstehendenSkizze zu ersehen.Die Unterlagen der 2. Änderung des Bebauungsplans„Kalenborn“ der Ortsgemeinde Vettelschoßliegen in der Zeit von Donnerstagden 23.08.2012 bis einschl. Montag den24.09.2012 bei der <strong>Verbandsgemeindeverwaltung</strong>Linz am Rhein, Fachbereich 3 - NatürlicheLebensgrundlagen und Bauen -, Am Schopp-KirchlicheNachrichtenKreuzberg-WallfahrtDie Katholische Frauengemeinschaft im kfd - Dekanat- Linz lädt ein zur Wallfahrt zum Kreuzberg beiBonn, am Donnerstag, 23. Aug. 2012. Informationund Anmeldung bis 15. Aug. 2012 bei denVorstandsfrauen der örtlichen kfd - Pfarrgruppenund bei Hildegard Sander, Tel. 02644/7438St. Martin-Kirche LinzÖFFNUNGSZEITEN bis 11. November 2012WERKTAGS 12.00 - 18.00 UhrSAMSTAGS, SONNTAGS, FEIERTAGS14.00 - 18.00 UhrErwünschte Führungen außerhalbder Öffnungszeiten Tel. 02644-1819Pfarreiengemeinschaft LinzWir sind als Seelsorgeteamfür Sie da:Pastor Klemens Hombach(Tel. 02644/2303, klemens.hombach@pg-linz.de)Kooperator Michael Hoellen(02645/2244, michael.hoellen@pg-linz.de)Subsidiar Arno-Lutz Henkel(arno-lutz.henkel@pg-linz.de)Diakon Eberhard Roevenstrunk(02635/9254720, e.roevenstrunk@pg-linz.de)Gemeindereferentin Britta Ortmans(02644/807034, britta.ortmans@pg-linz.de)Gemeindereferentin Eva M. Dech(02645/9729211, eva-maria.dech@pg-linz.de)PfarrämterKatholisches Pfarramt St. Martin, LinzPfarrsekretärin: Katharina Schneider,Am Totenborn 5, 53545 Linz, Tel.: 02644/2303,Fax: 02644/8847Mail: pfarramt.linz@pg-linz.deÖffnungszeiten: Dienstag bis Freitag: 9.00-12.00 Uhr, zusätzlich Dienstag und Donnerstag:14.00-16.00 UhrKatholisches PfarramtSt. Michael & St. Katharina, VettelschoßPfarrsekretärin: Gabriele Kranz,Michaelstr. 12, 53560 Vettelschoß,Tel.: 02645/2244, Fax: 02645/3291Mail: pfarrbuero-vettelschoss@pg-linz.deÖffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag:8.30-12.00 Uhr, zusätzlich: Mittwoch:15.00-17.00 UhrDas Pfarrbüro St. Katharinen, Am Sportplatz2, ist im Pfarrheim durch Frau Kranz Dienstag9.00-11.00 Uhr geöffnet. Hier gilt die gleicheTelefon- und Faxnummer wie für Vettelschoss,ebenso die eMail-Adresse.Katholisches Pfarramt Hl. Schutzengel,Dattenberg

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