8 Verbandsgemeinde Linz Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. <strong>33</strong>/2012Vermietung des Bürgerhausesüber Herrn Peter SesterhennKreuzstraße 62, 53547 LeubsdorfTelefon ................................. 02644/80091<strong>33</strong>.............................................. 0151/51834483Jagdgenossenschaft LeubsdorfGenossenschaftsversammlungam 04.09.2012Gemäß der Satzung der JagdgenossenschaftLeubsdorf berufe ich eine Genossenschaftsversammlungder Jagdgenossenschaft Leubsdorffür Dienstag, 04. September 2012, 20.00 Uhr,in die Pizzeria „Calabria“in Leubsdorf, Hauptstraße 26, ein.Tagesordnung:1. Genehmigung der Jahresrechnungdes Geschäftsjahres 20112. Verwendung des Reinertragsder Jagdnutzungdes Geschäftsjahres 20113. Entlastung des Jagdvorstandesfür das Geschäftsjahr 20114. Genehmigung des Haushaltsplanesfür das Geschäftsjahr 20125. Neufassung der Satzung gemäß § 11Abs. 2 Satz 5 des Landesjagdgesetzes6. VerschiedenesJedes Mitglied kann sich durch die Ehegattinoder den Ehegatten oder die Lebenspartnerinoder den Lebenspartner, durch eine Verwandteoder einen Verwandten gerader Linie, durcheine ständig von dem Mitglied beschäftigtePerson, durch ein derselben Jagdgenossenschaftangehöriges volljähriges Mitglied oderdurch eine die Grundfläche land-, forst- oderfischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Personauf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen;mehr als drei Vollmachten darf keine Personin sich vereinigen.Erich Honnef, JagdvorsteherAngliederungsgenossenschaftdes Eigenjagdbezirks HubertushofGenossenschaftsversammlungam 04. September 2012Gemäß der Satzung der Angliederungsgenossenschaftdes Eigenjagdbezirks Hubertushofberufe ich eine Genossenschaftsversammlungder AngliederungsgenossenschaftHubertushof für Dienstag, 04. September2012, 19.00 Uhr, in die Pizzeria „Calabria“,Leubsdorf, Hauptstraße 26, ein.Tagesordnung:1. Genehmigung der Jahresrechnungdes Geschäftsjahres 20112. Verwendung des Reinertragsder Jagdnutzungdes Geschäftsjahres 20113. Entlastung des Jagdvorstandesfür das Geschäftsjahr 20114. Genehmigung des Haushaltsplanesfür das Geschäftsjahr 20125. Neufassung der Satzung gemäß § 11Abs. 2 Satz 5 des Landesjagdgesetzes6. VerschiedenesMitglieder können sich von jeder volljährigennatürlichen Person auf Grund schriftlicher Vollmachtin der Genossenschaftsversammlung vertretenlassen. Eine Aufteilung des Stimmrechts istnicht zulässig. Achim Pohlen, JagdvorsteherSchuleinschreibung derSchulanfänger aus LeubsdorfDie Schuleinschreibung der Schulanfänger ausLeubsdorf für das Schuljahr 2013 / 2014 findetstatt in der Grundschule Leubsdorf amMittwoch, 29. August 2012 von 8:00 - 12:00 Uhr.Schulpflichtig sind alle Kinder, die in der Zeitzwischen dem 01. September 2006 und dem31. August 2007 geboren sind.Alle Kinder, auch beeinträchtigte Kinder, diebisher <strong>vom</strong> Schulbesuch zurückgestellt waren,müssen erneut angemeldet werden.Kinder, die wegen einer Behinderung evtl. eineFörderschule besuchen sollen, können in derGrundschule oder unmittelbar bei der zuständigenFörderschule angemeldet werden. DieGrundschule ist dann zu benachrichtigen.Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, (sog.„Kann-Kinder“) können im Frühjahr 2013 (dergenaue Termin wird rechtzeitig im Mitteilungsblattbekannt gegeben) auf Antrag der Eltern inder Schule aufgenommen werden, wenn aufgrundihrer Entwicklung zu erwarten ist, dasssie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden.Die Entscheidung über die Aufnahme desKindes wird der Schulleiter treffen (§ 58 Abs. 1Schulgesetz). Bei der Anmeldung ist das Familienstammbuchoder eine Geburtsurkunde desanzumeldenden Kindes vorzulegen.Auch ist die Anwesenheit des Schulanfängersbei der Anmeldung erwünscht.Linz a. Rhein,Carsten Pöppel09. August 2012 RektorStadtarchiv Linz am RheinKlosterstraße................................. 02644-3222www.stadtarchiv.linz.deÖffnungszeiten: DienstagsVon................................08.00 Uhr - 12.00 Uhrund von.........................13.00 Uhr - 17.00 UhrSitzung des Haupt-, HaushaltsundFinanzausschussesErweiterung der Tagesordnungder 29. nichtöffentlichen Sitzungdes Haupt-, Haushalts- und Finanzausschussesdes Stadtrates Linz am Rhein der Wahlzeit2009 - 2014 am 22. August 2012Die Tagesordnung der 29. nichtöffentlichen Sitzungdes Haupt-, Haushalts- und Finanzausschussesdes Stadtrates Linz am Rhein der Wahlzeit2009 - 2014 mit abschließender Entscheidungam Mittwoch, 22. August 2012, 18.30 Uhr, imSitzungssaal des Rathauses der Stadt Linz amRhein in Linz am Rhein, Marktplatz 14, die in der<strong>Ausgabe</strong> des Mitteilungsblattes „VerbandsgemeindeLinz“ <strong>Nr</strong>. 32 <strong>vom</strong> 08. August 2012 öffentlichbekannt gemacht worden ist, wird um folgendenPunkt 6 erweitert: ErstattungsantragAdi Buchwald, StadtbürgermeisterVermietungder gemeindlichen Grillhüttein Ockenfels durch Karl-Ludwig Adelsbach,In der Mark 1Telefon......................................... 02644/3112E-mail................. Ludwig.Adelsbach@online.deVermietung des Bürgerhausesüber Frau Walburga NehlertHauptstraße 64, 53545 OckenfelsTelefon....................................... 02644/80699Gemeindebüro im BürgerhausVerwaltungsangestellte Frau Over Linzer Straße74, 53562 St. KatharinenTelefon:.................................. 02645/9743705Fax:.......................................... 02645/973759E-Mail:.................. gemeinde@st-katharinen.deInternet:........................www.St-Katharinen.deÖffnungszeiten:Montag und Mittwoch..... 09.30 bis 11.00 UhrDienstag undDonnerstag....................... 17.00 bis 18.30 UhrVermietung des Bürgerhauses während derÖffnungszeiten des GemeindebürosSprechstundedes PolizeibezirksbeamtenDie Sprechstunde des Polizeibezirksbeamtender Verbandsgemeinde Linz/Rh., PHK EckhardHeck, findet jeden Montag in der Zeit von15.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Gemeindebüro desBürgerhauses, Linzer Straße 74, St. Katharinen,statt. Vorherige telefonische Terminvereinbarungist über die Polizeiinspektion Linz/Rh.Tel.-<strong>Nr</strong>.: 02644/943-222, möglich.Gemeindebüro VettelschoßSekretariat Frau KurtenbachErlenweg 3, 53560 VettelschoßTelefon....................................... 02645/99270Fax............................................. 02645/99281E-Mail...............................info@vettelschoss.deInternet........................... www.vettelschoss.deÖffnungszeiten Gemeindebüro:Montag,Mittwoch-Freitag.............. 10.00 bis 12.00 UhrDienstag........................... 16.00 bis 18.00 UhrSprechstunde des Bürgermeisters:Dienstag........................... 17.00 bis 19.00 UhrVermietung der Gemeindehäuserund der GrillhütteGemeindehaus „Willscheider Berg“„Erika Prangenberg,Poststraße 3.................................. 02645/3164Gemeindehaus KalenbornGemeindebüro Vettelschoß,Erlenweg 3................................. 02645/99270GrillhütteGemeindebüro Vettelschoß,Erlenweg 3................................. 02645/99270„Forum“ am Blauen SeeGemeindebüro VettelschoßErlenweg 3................................. 02645/99270Informationüber die Ergebnisse der 29. öffentlichen Sitzungdes Gemeinderates Vettelschoß derWahlzeit 2009 - 2014 am 27. Juni 2012 gemäߧ 41 Abs. 5 der Gemeinde-ordnung1. Wahl eines Beigeordneten, Ernennung,Vereidigung und Einführung in das AmtDer Gemeinderat wählte als Nachfolger desverstorbenen Herrn Hans-Gerd Kröll HerrnHans Joachim Mutz zum neuen Beigeordnetender Ortsgemeinde Vettelschoß. OrtsbürgermeisterFalk Schneider ernannte Herrn Mutzzum Beigeordneten, vereidigte ihn und führteihn in das Amt ein.2. Wahl eines neuen Mitgliedes des Hauptausschussessowie eines neuen stellvertretendenMitgliedes des Bau- und LiegenschaftsausschussesAn Stelle des verstorbenen Herrn Hans-GerdKröll wählte der Gemeinderat das für ihn in denGemeinderat nachgerückte Ratsmitglied HerrnHans-Joachim Tendler als Mitglied des Hauptausschussesund als stellvertretendes Mitglieddes Bau- und Liegenschaftsausschusses.3. Wahl eines neuen Mitgliedes des Stiftungsratesder Stiftung „NaturschutzgebietWillscheider Berg“Der Gemeinderat wählte an Stelle des verstorbenenHerrn Hans-Gerd Kröll Herrn Hans-JoachimTendler als Mitglied des Stiftungsrates der Stiftung„Naturschutzgebiet Willscheider Berg“.
Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. <strong>33</strong>/2012 Verbandsgemeinde Linz 94. GewerbesteuerangelegenheitZu dem der Ortsgemeinde Vettelschoß entstandenenGewerbesteuerverlust nahm BürgermeisterHans-Günter Fischer Stellung. Dabeiging er auf Ursachen und Folgewirkungen ein.Anschließend wurde eingehend und umfassenddie Angelegenheit erörtert.5. Erweiterung des Gebäudes der Kindertagesstättein VettelschoßDer Gemeinderat beschloss die Kindertagesstättein Vettelschoß nach der vorgelegten Variante5 zu erweitern. Die für diese Erweiterungnoch erforderlichen Mittel von 200.000 Eurosollen im Ersten Nachtragshaushaltsplan 2012veranschlagt werden.6. Bebauungsplan „Kalenborn“, 2. ÄnderungDer Gemeinderat beschloss den Bebauungsplan„Kalenborn“ zu ändern. In den textlichenFestsetzungen des Bebauungsplanes sind TraufundFirsthöhen sowie die Sockelhöhe, die sichnach der öffentlichen Verkehrsfläche richtet,festgelegt. Die Änderungen sollen für alle künftigenBauvorhaben gelten.7. Bebauungsplan „Farmersheck“, 1. Änderungund ErweiterungDer Gemeinderat beschloss die 1. Änderungund Erweiterung des Bebauungsplanes „Farmersheck“mit der Übernahme der vorliegendenStraßenplanung. Dadurch wird die Anpassungder Erschließungsstraße und der Flächefür die Regenrückhaltung an die Gegebenheitenvorgenommen. Außerdem erfolgt dadurchdie Einbeziehung des nicht mehr benötigtenFahrweges in den Bebauungsplan und dieAnbindung der alten Bahnhofstraße an dasGewerbegebiet.8. Bebauungsplan „Gewerbegebiet Im altenHohn“Der Gemeinderat beschloss die Annahme derStraßenplanung für den Bereich des Bebauungsplanes„Gewerbegebiet Im alten Hohn“und die Übernahme der Straßenplanung in diePlanurkunde.9. Erste Änderung der Miet- und Benutzungsordnungfür das Forum „Am BlauenSee“Die <strong>vom</strong> Gemeinderat beschlossene ErsteÄnderung der Miet- und Benutzungsordnungfür das Forum „Am Blauen See“ ist in der <strong>Ausgabe</strong>des Mitteilungsblattes „VerbandsgemeindeLinz am Rhein“ <strong>Nr</strong>. 27 <strong>vom</strong> 04. Juli2012 öffentlich bekannt gemacht worden.büchel 5, 53545 Linz am Rhein während derallgemeinen Dienststundenmontags bismittwochs................... von 08:00 - 12:00 Uhrund.............................. von 14:00 - 16:00 Uhrdonnerstags................ von 08:00 - 12:00 Uhrund.............................. von 14:00 - 18:00 Uhrund freitags.................. von 08:00 -12:00 Uhrzu jedermanns Einsicht gem. § 13 i. V. m. § 3Abs. 2 BauGB öffentlich aus.Während dieser Zeit können Anregungenschriftlich oder zur Niederschrift zu dieser Planungvorgetragen werden.Hinweis:Es wird darauf hingewiesen, dass während derAuslegungsfrist Stellungnahmen abgegebenwerden können und nicht fristgerecht abgegebeneStellungnahmen bei der Beschlussfassungüber den Bebauungsplan unberücksichtigtbleiben können. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnungist unzulässig, soweitmit ihm Einwendungen geltend gemacht werden,die <strong>vom</strong> Antragssteller im Rahmen derAuslegung nicht oder verspätet geltendgemacht wurden, aber hätten geltend gemachtwerden können.53560 Vettelschoß, den 07.08.2012<strong>Verbandsgemeindeverwaltung</strong>Linz am RheinHans-Günter Fischer,BürgermeisterOrtsgemeinde VettelschoßFalk Schneider, OrtsbürgermeisterBauleitplanung derOrtsgemeinde Vettelschoßhier: 2. Änderung des Bebauungsplanes„Kalenborn“ der OrtsgemeindeVettelschoß, Gemarkung VettelschoßDer Gemeinderat der Ortsgemeinde Vettelschoßhat in seiner öffentlichen Sitzung am27.06.2012 die 2. Änderung des Bebauungsplanes„Kalenborn“ gem. § 13 i. V. m. § 2 Abs.1 Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen.Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem.§ 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat auchdie Annahme der geänderten textlichen Festsetzungensowie die Offenlage gem. § 13 i. V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Durch die 2.Änderung soll die Festsetzung Höhe der baulichenAnlagen geändert werden.Durch die 2. Änderung des Bebauungsplaneswerden die Grundzüge der Planung jedochnicht berührt. Nach § 13 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 2 BauGBweisen wir darauf hin, dass von einer Umweltprüfung(UVP) abgesehen wird.Planbereichsbeschreibung:Die von der 2. Änderung des Bebauungsplanes„Kalenborn“ der Ortsgemeinde Vettelschoßbetroffenen Flurstücke sind aus der nachstehendenSkizze zu ersehen.Die Unterlagen der 2. Änderung des Bebauungsplans„Kalenborn“ der Ortsgemeinde Vettelschoßliegen in der Zeit von Donnerstagden 23.08.2012 bis einschl. Montag den24.09.2012 bei der <strong>Verbandsgemeindeverwaltung</strong>Linz am Rhein, Fachbereich 3 - NatürlicheLebensgrundlagen und Bauen -, Am Schopp-KirchlicheNachrichtenKreuzberg-WallfahrtDie Katholische Frauengemeinschaft im kfd - Dekanat- Linz lädt ein zur Wallfahrt zum Kreuzberg beiBonn, am Donnerstag, 23. Aug. 2012. Informationund Anmeldung bis 15. Aug. 2012 bei denVorstandsfrauen der örtlichen kfd - Pfarrgruppenund bei Hildegard Sander, Tel. 02644/7438St. Martin-Kirche LinzÖFFNUNGSZEITEN bis 11. November 2012WERKTAGS 12.00 - 18.00 UhrSAMSTAGS, SONNTAGS, FEIERTAGS14.00 - 18.00 UhrErwünschte Führungen außerhalbder Öffnungszeiten Tel. 02644-1819Pfarreiengemeinschaft LinzWir sind als Seelsorgeteamfür Sie da:Pastor Klemens Hombach(Tel. 02644/2303, klemens.hombach@pg-linz.de)Kooperator Michael Hoellen(02645/2244, michael.hoellen@pg-linz.de)Subsidiar Arno-Lutz Henkel(arno-lutz.henkel@pg-linz.de)Diakon Eberhard Roevenstrunk(02635/9254720, e.roevenstrunk@pg-linz.de)Gemeindereferentin Britta Ortmans(02644/807034, britta.ortmans@pg-linz.de)Gemeindereferentin Eva M. Dech(02645/9729211, eva-maria.dech@pg-linz.de)PfarrämterKatholisches Pfarramt St. Martin, LinzPfarrsekretärin: Katharina Schneider,Am Totenborn 5, 53545 Linz, Tel.: 02644/2303,Fax: 02644/8847Mail: pfarramt.linz@pg-linz.deÖffnungszeiten: Dienstag bis Freitag: 9.00-12.00 Uhr, zusätzlich Dienstag und Donnerstag:14.00-16.00 UhrKatholisches PfarramtSt. Michael & St. Katharina, VettelschoßPfarrsekretärin: Gabriele Kranz,Michaelstr. 12, 53560 Vettelschoß,Tel.: 02645/2244, Fax: 02645/3291Mail: pfarrbuero-vettelschoss@pg-linz.deÖffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag:8.30-12.00 Uhr, zusätzlich: Mittwoch:15.00-17.00 UhrDas Pfarrbüro St. Katharinen, Am Sportplatz2, ist im Pfarrheim durch Frau Kranz Dienstag9.00-11.00 Uhr geöffnet. Hier gilt die gleicheTelefon- und Faxnummer wie für Vettelschoss,ebenso die eMail-Adresse.Katholisches Pfarramt Hl. Schutzengel,Dattenberg