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Unfallversicherung - VPV Versicherungen

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frist jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäߧ 312g Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs inVerbindung mit Artikel 246 § 3 des Einführungsgesetzeszum Bürgerlichen Gesetzbuche. Zur Wahrung der Widerrufsfristgenügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.- Der Widerruf ist zu richten an:<strong>VPV</strong> Allgemeine Versicherungs-AGPohligstr. 3, 50969 Köln- Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgendeFaxnummer zu richten:07 11 / 13 91-60 01- Bei einem Widerruf per E-Mail ist der Widerruf an folgendeE-Mail-Adresse zu richten:info@vpv.de- Bei einem Widerruf per E-Postbrief ist der Widerruf anfolgende E-Postbrief-Adresse zu richten:info@vpv.epost.deWiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutzund wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nachZugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien,wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutzvor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt.Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang desWiderrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten;dabei handelt es sich um den im Versicherungsschein ausgewiesenen Betrag. Dieser Betrag wird zeitanteilig berechnet. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgtunverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang desWiderrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor demEnde der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zurFolge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren undgezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind.Besondere HinweiseIhr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf IhrenWunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfülltist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.Ende der Widerrufsbelehrung.10. Angaben zur LaufzeitDie Angaben zur Laufzeit Ihres Versicherungsvertrags entnehmenSie bitte dem Antragsformular. Dort ist die von Ihnengewünschte Vertragsdauer eingetragen. Sie ist auch im Versicherungsscheinabgedruckt.11. Vertragliche KündigungsmöglichkeitenBei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängertsich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnenoder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des Versicherungsjahreseine Kündigung zugegangen ist.Bei einer Vertragsdauer von drei oder mehr Jahren kann derVertrag zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgendenJahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten von Ihnengekündigt werden.Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr und beiVerträgen, die von vornherein einen festen Endtermin vorsehen,endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf,zum vorgesehenen Zeitpunkt.Im Übrigen besteht ein Kündigungsrecht auch in folgendenFällen:- Für den Versicherer und den Versicherungsnehmer nachdem Versicherungsfall.- Für den Versicherer bei Nichtzahlung des Folgebeitrags.- Für den Versicherungsnehmer bei Prämienerhöhungen.Einzelheiten können Sie den nachfolgend abgedruckten AllgemeinenBedingungen entnehmen. Gesetzliche Kündigungsrechtebleiben hiervon unberührt.12. Anzuwendendes RechtAuf Ihren Versicherungsvertrag findet das Recht der BundesrepublikDeutschland Anwendung.13. Anzuwendende SpracheDie Bedingungen, alle weiteren Vertragsbestimmungen unddiese Verbraucherinformation werden Ihnen in deutscherSprache mitgeteilt. Die Kommunikation während der Laufzeitdes Vertrages wird in deutscher Sprache geführt.Informationen zu außergerichtlichen Rechtsbehelfen14. VersicherungsombudsmannAls Verbraucher haben Sie die Möglichkeit, sich bei Beschwerdengegen uns als Ihren Versicherer an den Versicherungsombudsmannzu wenden:Versicherungsombudsmann e.V.Leipziger Str. 121 · 10117 BerlinTelefon: 0 800 / 36 96 000Telefax: 0 800 / 36 99 000Internet: www.versicherungsombudsmann.deE-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.deDort haben Sie die Möglichkeit eines kostenlosen außergerichtlichenSchlichtungsverfahrens, solange die geltend gemachtenAnsprüche nicht verjährt sind. Die Ansprüche ausdem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährungbeginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruchentstanden ist.Der Beschwerdegegenstand darf nicht bereits vor einem Gericht,Schiedsgericht oder einer anderen Streitschlichtungseinrichtunganhängig sein oder entschieden oder geschlichtetworden sein.Der Ombudsmann behandelt Ihre Beschwerde erst, wenn SieIhren Anspruch bei uns geltend gemacht haben und uns 6Wochen Zeit für unsere Entscheidung gegeben haben.Bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 € trifft der Ombudsmanneine Entscheidung, an die wir gebunden sind. Ihnensteht dagegen weiterhin der Weg zum Gericht offen. BeiBeschwerden mit einem Wert von über 10.000 € spricht derOmbudsmann eine für beide Seiten unverbindliche Empfehlungaus. Ab einem Beschwerdewert von 100.000 € ist einVerfahren vor dem Ombudsmann nicht mehr möglich.Durch die Einlegung der Beschwerde bei dem Ombudsmannwird Ihr Recht auf Beschreiten eines Rechtweges bei den ordentlichenGerichten nicht berührt.15. BeschwerdenBei Beschwerden können Sie sich direkt an die Direktion der<strong>VPV</strong> Allgemeine Versicherungs-AG wenden. Wenn Sie nichtzuerst mit der <strong>VPV</strong> Allgemeine Versicherungs-AG über IhrAnliegen sprechen möchten, können Sie sich auch an die unterZiffer 2 genannte Aufsichtsbehörde wenden.Neben den Rechtsbehelfen nach Ziffer 14 und Ziffer 15 bleibtdie gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen unberührt.4

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