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Unfallversicherung - VPV Versicherungen

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Allgemeine Verbraucherinformationgemäß §§ 7, 8 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Verbindung mit § 1 der Verordnungüber Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV)Die nachstehende Information gibt in übersichtlicher und verständlicherForm einen Überblick über die Identität des Versicherersund den wesentlichen Inhalt des Versicherungsvertrages.Die dargestellten Informationen sind nicht abschließend. Diemaßgeblichen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergebensich aus dem Versicherungsantrag, der Versicherungspolice,den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen,sowie aus den anwendbaren Gesetzen, insbesondere aus demVVG.Informationen zum Versicherungsunternehmen1. Angaben zum Versicherer und vertretungsberechtigtePersonenDer Versicherer ist die <strong>VPV</strong> Allgemeine Versicherungs-AG,nachfolgend <strong>VPV</strong> genannt.Die <strong>VPV</strong> ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Köln unter folgenderAdresse:<strong>VPV</strong> Allgemeine Versicherungs-AGPohligstraße 350969 KölnVorstand:Dr. Hans Bücken, VorsitzenderTorsten Hallmann, Dr. Oliver Lang, Lars Georg VolkmannDie <strong>VPV</strong> ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unterder Handelsregister-Nr. HRB 1502 eingetragen.2. HauptgeschäftstätigkeitBetrieb der Schaden- und <strong>Unfallversicherung</strong>.Der Versicherer ist außerdem berechtigt, sich an anderen Versicherungsunternehmenzu beteiligen.Zuständige Aufsichtsbehörde:Die <strong>VPV</strong> Allgemeine Versicherungs-AG unterliegt der Aufsichtdurch dieBundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)Graurheindorfer Straße 108 · 53117 BonnoderPostfach 1253 · 53002 BonnInformationen zur angebotenen Leistung3. Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistunga) Für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns geltender Antrag, der Versicherungsschein, etwaige Nachträgedes Versicherungsscheins, und die Allgemeinen Versicherungsbedingungengegebenenfalls einschließlich der BesonderenBedingungen und Klauseln. Die Versicherungsbedingungensowie die Besonderen Bedingungen undKlauseln finden Sie nachfolgend abgedruckt.b)Die Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit unserer Leistungenentnehmen Sie bitte dem Versicherungsantrag, demVersicherungsschein und den nachfolgend abgedrucktenAllgemeinen Versicherungsbedingungen sowie den BesonderenBedingungen und Klauseln.4. Angaben zur VersicherungsprämieDie Versicherungsprämie enthält alle darauf zu entrichtendenSteuern sowie eventuelle Zuschläge aufgrund einer vereinbartenZahlungsweise.Höhe und Zahlungsweise der Prämie entnehmen Sie bitteebenfalls dem von Ihnen ausgefüllten Antragsformular unddem Versicherungsschein.5. Zusätzliche Gebühren und KostenZusätzliche Gebühren oder Kosten, z.B. für die Antragsbearbeitungoder für die Benutzung von Fernkommunikationsmittelnwerden nicht erhoben. Vermittler sind nicht berechtigt,von Ihnen irgendwelche besonderen Gebühren oderKosten für die Aufnahme des Antrags zu erheben.6. Einzelheiten zur Zahlung der PrämienDie Prämien sind zum jeweiligen Fälligkeitstermin zu entrichten.Dieser ist in Ihrem Versicherungsschein enthalten.Die Prämien können monatlich, vierteljährlich, halbjährlichoder jährlich entrichtet werden. Zusätzlich besteht bei einigenTarifen die Möglichkeit zur Zahlung eines Einmalbeitrags. Fürdie Prämienzahlung ist die bei der Antragsstellung vereinbarteZahlungsweise maßgeblich. Entsprechend der getroffenenVereinbarung wird die Prämie entweder durch Überweisungoder per Lastschrift von Ihnen gezahlt. Näheresentnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein.Ihr Versicherungsschutz beginnt mit Vertragsabschluss, jedochnicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungsscheinangegebenen Versicherungsbeginn. Wenn Siejedoch die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig zahlen,können wir von dem Vertrag zurücktreten und der Versicherungsschutztritt rückwirkend außer Kraft.7. Gültigkeitsdauer des AngebotsAngebote sind für uns vier Wochen bindend, es sei denndurch eine gesetzliche Vorschrift ist eine Änderung notwendigoder ein zwischenzeitlich eingetretenes Ereignis (entsprechendder Antragsfragen) bedingt eine erneute Antragsprüfung.Informationen zum Vertrag8. Zustandekommen des VersicherungsvertragesDer Abschluss eines Versicherungsvertrags setzt zwei übereinstimmendeWillenserklärungen voraus. Der Versicherungsvertragkommt somit durch eine von Ihnen abgegebeneWillenserklärung (beispielsweise in Form des ausgefülltenVersicherungsantrags) und durch die Übersendung des Versicherungsscheinswirksam zustande, sofern Sie Ihre Vertragserklärungnicht wirksam widerrufen (Einzelheiten zumWiderrufsrecht siehe unter Ziffer 9).Ihr Versicherungsschutz beginnt mit Vertragsabschluss, jedochnicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungsscheinangegebenen Versicherungsbeginn. Allerdingsentfällt unsere Leistungspflicht bei nicht rechtzeitiger Zahlungder ersten oder einmaligen Prämie (siehe AllgemeineBedingungen).Wurde eine vorläufige Deckungszusage abgegeben, gewährtdie <strong>VPV</strong> bis zur Zustellung der Police Versicherungsschutz imUmfang der schriftlich gewährten vorläufigen Deckungszusage.Sofern Sie Ihre Vertragserklärung wirksam widerrufenhaben, endet der Versicherungsschutz über die vorläufigeDeckung mit dem Zugang des Widerrufs bei der <strong>VPV</strong>.9. WiderrufsbelehrungWiderrufsrechtSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagenohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief,Fax, E-Mail, E-Postbrief) widerrufen. Haben Sie einen Antragunterschrieben, beginnt die Frist erst dann zu laufen,nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungeneinschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen,die weiteren Informationen nach § 7Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindungmit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnungund diese Belehrung jeweils in Textformerhalten haben.Haben Sie ein Angebot angefordert, beginnt die Frist amTag, nachdem Sie Ihre Annahmeerklärung zum Vertragsangebotan uns abgesendet haben. Unabhängig davonbeginnt die Frist erst dann zu laufen, wenn Sie denVersicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlichder Allgemeinen Versicherungsbedingungen,die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 desVersicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den§§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung unddiese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Imelektronischen Geschäftsverkehr beginnt die Widerrufs-3

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