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Unfallversicherung - VPV Versicherungen

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H. Merkblatt zur DatenverarbeitungVorbemerkungVersicherer können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe derelektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassensich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln;auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versichertengemeinschaftvor missbräuchlichen Handlungen als diefrüher gebräuchlichen Verfahren. Die Verarbeitung der uns bekanntgegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das Bundesdatenschutzgesetz(BDSG) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitungund -nutzung zulässig, wenn das BDSG oder eine andereRechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn Sie, als Kunde, eingewilligthaben. Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung und -nutzungstets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnissesoder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnissesgeschieht oder soweit es zur Wahrung berechtigter Interessender speichernden Stelle erforderlich ist und kein Grund zuder Annahme besteht, dass Ihr schutzwürdiges Interesse am Ausschlussder Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.EinwilligungserklärungUnabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung und im Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlagefür die Datenverarbeitung ist in der Angebotsanfrage/im Antrageine Einwilligungserklärung nach dem BDSG aufgenommen worden.Diese gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrageshinaus, endet jedoch – außer in der Lebens- und <strong>Unfallversicherung</strong>– schon mit Ablehnung des Antrags oder durch Ihren jederzeitmöglichen Widerruf, der allerdings den Grundsätzen vonTreu und Glauben unterliegt. Wird die Einwilligungserklärung beiAntragstellung ganz oder teilweise gestrichen, kommt es u. U.nicht zu einem Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw.teilweise gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitungund -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulässigenRahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben, erfolgen.SchweigepflichtentbindungserklärungDaneben setzt die Übermittlung von Daten, die, wie z. B. beimArzt, einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine spezielle Erlaubnisdes Betroffenen (Schweigepflichtentbindung) voraus. In derLebens-, Kranken- und <strong>Unfallversicherung</strong> (Personenversicherung)ist daher in der Angebotsanfrage/im Antrag auch eineSchweigepflichtentbindungsklausel enthalten.Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele fürdie Datenverarbeitung und -nutzung nennen.1. Datenspeicherung bei Ihrem VersichererWir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendigsind. Das sind zunächst Ihre Antragsdaten. Weiterwerden zum Vertrag versicherungstechnische Daten wie Kundennummer(Partnernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdauer,Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfallsdie Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers,eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertragsdaten).Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angabenzum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wiez. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Berufsunfähigkeitoder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag(Leistungsdaten).2. Datenübermittlung an RückversichererIm Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versichererstets auf einen Ausgleich der von ihm übernommenen Risikenachten. Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil derRisiken an Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversichererbenötigen ebenfalls entsprechende versicherungstechnischeAngaben von uns, wie Versicherungsnummer,Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos undRisikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. SoweitRückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilungmitwirken, werden ihnen auch die dafür erforderlichen Unterlagenzur Verfügung gestellt.In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weitererRückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Datenübergeben.3. Datenübermittlung an andere VersichererNach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versichertebis zur Abgabe seiner Vertragserklärung, jeder Vertragsänderungund im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzungdes Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigenUmstände anzugeben, nach denen der Versicherer inTextform gefragt hat. Hierzu gehören z. B. frühere Krankheitenund Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartigeandere <strong>Versicherungen</strong> (beantragte, bestehende, abgelehnteoder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zuverhindern, eventuelle Widersprüche in den Angaben desVersicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungenzum Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein,andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechendeAuskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es inbestimmten Fällen (Mehrfachversicherung, gesetzlicher Forderungsübergangsowie bei Teilungsabkommen) eines Austauschesvon personenbezogenen Daten unter den Versicherern.Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben,wie Name und Anschrift, Art des Versicherungsschutzes unddes Risikos oder Angaben zum Schaden, wie Schadenhöheund Schadentag.4. Hinweis- und Informationssysteme-Schadenversicherung-Die informa IRFP GmbH betreibt das Hinweis- und Informationssystemder Versicherungswirtschaft (HIS). An das HISmelden wir – ebenso wie andere Versicherungsunternehmen– erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrughindeuten könnten und daher eine nähere Prüfungbedürfen. die Meldung ist bei Antragstellung oder imSchadenfall möglich und kann eine Person oder eine Sache,z.B. ein Kfz, betreffen. Eine Meldung zur Person ist möglich,wenn ungewöhnlich oft Schäden gemeldet werden oder z.Bdas Schadenbild mit der Schadenschilderung nicht in Einklangzu bringen ist. Die Versicherer müssen im Schadenfallwissen, ob ein Fahrzeug schwerwiegende oder unreparierteVorschäden hatte oder sogar schon einmal als gestohlen gemeldetwurde. Aus diesem Grund melden wir Fahrzeuge andas HIS, wenn diese einen Totalschaden haben, gestohlenworden sind sowie im Falle von Abrechnungen ohne Reparaturnachweis.Immobilien melden wir an das HIS, wenn wireine ungewöhnlich hohe Schadenauffälligkeit feststellen. Solltenwir Sie, Ihre Immobilie oder Ihr Fahrzeug an das HIS melden,werden Sie in jedem Fall über die Einmeldung von unsbenachrichtigt.Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertragesoder Regulierung eines Schadens, richten wirAnfragen zur Person oder Sache (z.B. Kfz) an das HIS undspeichern die Ergebnisse der Anfrage. Im Schadenfall kann esnach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauereAngaben zum Sachverhalt von den Versicherern, die Datenan das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnissespeichern wir, soweit sie für die Prüfung desVersicherungsfalls relevant sind. Es kann auch dazu kommen,dass wir Anfragen anderer Versicherer in einem späteren Leistungsfallbeantworten und daher Auskunft über Ihren Schadenfallgeben müssen.Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internetunter www.informa-irfp.de.26

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