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Unfallversicherung - VPV Versicherungen

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4 Einschränkung des Versicherungsschutzes4.1 Bestimmten Personengruppen können wir aus verschiedenenGründen trotz Beitragszahlung keinen Versicherungsschutzgewähren. Zu diesen gehören:> Dauernd pflegebedürftige Personen. Pflegebedürftigist, wer im täglichen Leben überwiegend auf fremdeHilfe angewiesen ist. Dies gilt auf jeden Fall für Personen,die mindestens in die Pflegestufe 1 gemäß SozialgesetzbuchXI vom 12.04.2012 (Pflegepflichtversicherung)eingestuft sind.> Geisteskranke Personen.4.2 Der Versicherungsschutz erlischt und der Versicherungsvertragendet, sobald die versicherte Person aufgrund dergenannten Punkte nicht mehr versicherbar ist. Zuviel gezahlteBeiträge werden in diesem Fall zurückerstattet.5 Kündigung nach LeistungsfallFür die <strong>VPV</strong> VITAL-55-PLUS gilt Ziffer 9.3 AUB 2012 entsprechend.24

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