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Unfallversicherung - VPV Versicherungen

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auch dann, wenn der Mitwirkungsanteil 25 % undmehr beträgt,> infolge dauernder Pflegebedürftigkeit nach dem Unfall(Ziffer 3.1.1.b) besteht Versicherungsschutz unabhängigdavon, ob die dauernde Pflegebedürftigkeitim Sinne der sozialen Pflegeversicherung(Pflegestufe 1–3 nach § 15 SGB XI vom 12.04.2012,Erläuterungen siehe G. Auszug aus dem Sozialgesetzbuch(SGB)) unfall- oder krankheitsbedingt ist.3.1.3 Kein Leistungsanspruch besteht, wenn die versichertePerson selbst eine Hilfsdienstorganisation auswählt bzw.für die Zeit eines Auslandsaufenthaltes. Während desAuslandsaufenthaltes haben Sie die Möglichkeit, unsereMedical Helpline (Ziffer 3.3.2.2) in Anspruch zu nehmen.Die Leistungen werden ausschließlich über eine von unsbeauftragte Hilfsdienstorganisation und nur innerhalbder Bundesrepublik Deutschland erbracht.3.1.4 Bestehen für die versicherte Person bei der <strong>VPV</strong> AllgemeineVersicherungs-AG mehrere <strong>Unfallversicherung</strong>enmit Hilfeleistungen, können diese Leistungen nur auseinem dieser Verträge verlangt werden.3.2 Dauer der Leistungen3.2.1 Die Leistungen werden längstens für 6 Monate, vomUnfalltag an gerechnet, nach dem individuellen, festgestelltenBedarf erbracht.3.2.2 Wenn und insoweit einzelne Leistungen im Rahmen derPflegeversicherung/ Krankenversicherung erbracht werden,endet unsere Leistungspflicht.3.3 Art und Umfang der Leistungen3.3.1 Dienstleistungen3.3.1.1 ErstgesprächIm Erstgespräch wird der jeweilige Bedarf der Hilfeleistungenfestgestellt und die versicherte Personüber die Art und die Durchführung der Hilfeleistungeninformiert.3.3.1.2 HausnotrufSoweit die technischen Voraussetzungen vorhandensind, wird in der Wohnung der versicherten Personeine Hausnotrufanlage inklusive Funkfinger installiert.Außerdem wird die 24-stündige Erreichbarkeitder Rufzentrale mit Gesprächskontakt gewährleistet.Die Kosten für die Anlage und ihre Einrichtung tragenwir. Die laufenden Kosten sind auf sechs Monate,vom Unfall an gerechnet, begrenzt. Die Kostenfür den Abbau der Anlage tragen wir, wenn erbis zum Ablauf von sechs Monaten, vom Unfall angerechnet, durchgeführt wird. Andernfalls werden sievon der versicherten Person getragen.3.3.1.3 MenüserviceDie versicherte Person erhält> jeden Tag eine Hauptmahlzeit, oder> einmal pro Woche sieben Hauptmahlzeiten (Tiefkühlkost).Sie kann die Mahlzeiten aus einem Menüangebotwählen (auch als Diät- oder Schonkost). Die Kostenfür die Mahlzeiten tragen wir.3.3.1.4 Besorgungen/EinkäufeBesorgungen und Einkäufe werden einmal pro Wochefür maximal 5 Stunden durchgeführt.Zu den Besorgungen und Einkäufen zählen:> das Zusammenstellen des Einkaufszettels fürGegenstände des täglichen Bedarfs,> notwendige Besorgungen (z. B. Bankgänge, ArztundBehördengänge (diese Leistungen werdenzweimal pro Woche durchgeführt, wenn persönlichesErscheinen unumgänglich ist), Abholung vonRezepten, Bringen/Abholen von Wäsche bei einerReinigung) und das Einkaufen (einschließlich Beschaffungvon Medikamenten),> die Unterbringung und Versorgung der eingekauftenLebensmittel,> die Anleitung zur Beachtung von Genieß- und Haltbarkeitvon Lebensmitteln.Die Kosten für die Lebensmittel, Gegenstände destäglichen Bedarfs sowie für die Reinigung werdennicht übernommen.3.3.1.5 Reinigung der WohnungDer allgemein übliche Lebensbereich (z. B. Wohnraum,Bad, Toilette, Küche) wird einmal wöchentlichmaximal 4 Stunden gereinigt. Dies setzt voraus,dass die Wohnung vor dem Unfall in einem ordnungsgemäßenZustand war.3.3.1.6 Versorgung der WäscheEinmal wöchentlich wird> das Waschen,> Trocknen,> Bügeln,> Sortieren,> Einräumen der Wäsche,> sowie die Schuhpflegeübernommen.3.3.1.7 GrundpflegeZu den Leistungen der Grundpflege, die für die Dauervon 4 Wochen und längstens 21 Stunden je Wocheerbracht werden, zählen> Körperpflege,> Hilfe beim An- und Auskleiden,> Hilfe beim Gang zur Toilette,> Lagerung im Bett,> Hilfe bei der Durchführung von Gymnastikübungen,> Zubereitung von Mahlzeiten,> Hilfe bei der Nahrungsaufnahme.3.3.1.8 Pflegeschulung für AngehörigeErfolgt die Pflege durch einen pflegenden Angehörigen,wird die erforderliche Schulung für die täglichenPflegetätigkeiten durchgeführt. Es handeltsich bei dieser Leistung um eine einmalige Schulungsmaßnahme.3.3.1.9 Tag- und Nachtwache nach Krankenhausentlassung/ambulanter OperationUnmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt/ambulanterOperation wird für die Beaufsichtigung derversicherten Person längstens für 48 Stunden gesorgt.3.3.2 BeratungsleistungenBei den Beratungsleistungen übernehmen wir keine Kos -ten für über die jeweiligen Beratungsleistungen hinausgehendenMaßnahmen.3.3.2.1 Vermittlung einer TierbetreuungEs wird die Betreuung der Haustiere der versichertenPerson vermittelt. Das gilt nur für gewöhnliche Haustierewie z. B. Hunde, Katzen, Vögel, Fische etc. undnicht für exotische oder Tiere, für deren Haltung einebehördliche Genehmigung nötig ist, wie z. B. Reptilien.3.3.2.2 Erleidet die versicherte Person eine schwere Unfallverletzung(Erläuterung Ziffer 3.4), erbringen wir folgendepersönliche Beratungsleistungen:> Vermittlung von Pflegehilfsmitteln/PflegeberatungEs wird die Vermittlung von Pflegehilfsmitteln (z.B. Krankenbett, Rollstuhl, Gehhilfen) übernommenund wir beraten Sie bei der Antragstellungund zu Leistungen der Pflegekassen. Weiterhin gebenwir eine persönliche Pflegeberatung zur Organisationder häuslichen oder stationären Pflegeeinschließlich Hilfsmittelberatung, wenn infolgedes Unfalls Pflegebedürftigkeit eingetreten ist odereine Pflegebedürftigkeit droht. Die Beratungsleis -tung wird längstens 3 Stunden erbracht. Die Kos -ten für die Pflegehilfsmittel sind nicht eingeschlossen.> Vermittlung einer Beratung bei Umbau von Wohnung/Kraftfahrzeug22

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