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Unfallversicherung - VPV Versicherungen

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7.1.3.9 Tag- und Nachtwache nach Krankenhausentlassung/ ambulanter OperationUnmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt/ambulanterOperation wird für die Beaufsichtigung derversicherten Person längstens für 48 Stunden gesorgt.7.1.4 Beitragsanpassung7.1.4.1 Wenn der Dienstleister seine Preise seit der letztenAnpassung um mehr als 5 % erhöht und deshalbder Tarifbeitrag um mehr als 5 % für neue Verträgeerhöht wird, sind wir berechtigt, den Beitrag mitWirkung der nächsten Versicherungsperiode an biszur Höhe des neuen Tarifbeitrages anzuheben. Einesolche Beitragserhöhung wird nur wirksam, wennwir Ihnen die Änderung unter Kenntlichmachungdes Unterschiedes zwischen altem und neuem Beitragspätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt desWirksamwerdens mitteilen und Sie schriftlich überIhr Kündigungsrecht belehren.7.1.4.2 Sie können im Fall der Beitragserhöhung den Vertraginnerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilungdes Versicherers zu dem Zeitpunkt kündigen,an dem die Beitragserhöhung wirksam werden würde.7.1.4.3 Wenn der Dienstleister seine Preise seit der letztenAnpassung um mehr als 5 % senkt und deshalb derTarifbeitrag um mehr als 5 % für neue Verträge gesenktwird, verpflichten wir uns, den Beitrag vomBeginn der nächsten Versicherungsperiode an aufdie Höhe des neuen Tarifbeitrages zu senken.7.1.5 Einschränkung des Versicherungsschutzes7.1.5.1 Bestimmten Personengruppen können wir aus verschiedenenGründen trotz Beitragszahlung keinenVersicherungsschutz gewähren. Zu diesen gehören:> Dauernd pflegebedürftige Personen.Pflegebedürftig ist, wer im täglichen Leben überwiegendauf fremde Hilfe angewiesen ist. Dies giltauf jeden Fall für Personen, die mindestens in diePflegestufe 1 gemäß Sozialgesetzbuch XI vom12.04.2012 (Pflegepflichtversicherung) eingestuftsind.> Geisteskranke Personen.7.1.5. Der Versicherungsschutz erlischt und der Versicherungsvertragendet, sobald die versicherte Person aufgrundder genannten Punkte nicht mehr versicherbarist. Zuviel gezahlte Beiträge werden in diesem Fall zurückerstattet.7.2 Plus-Service nach Unfall.Beratung. Organisation. Hilfe.Erleidet die versicherte Person eine schwere Unfallverletzung(Erläuterung Ziffer 7.2.3.), erbringen wir folgendepersönliche Beratungsleistungen:7.2.1 Art der Leistungen:7.2.1.1 Über unser Service-Telefon besteht die Möglichkeit,sich über Alternativen medizinischer Maßnahmenberaten zu lassen. Auf Wunsch vermitteln wir einenBesuch durch einen Reha-Berater oder behandelndenArzt im Krankenhaus oder zu Hause.7.2.1.2 Mit unserer Medical Helpline informieren wir überMöglichkeiten medizinischer Versorgung nach Unfällenim In- und Ausland und benennen deutschsprechende Ärzte.7.2.1.3 Wir organisieren den Krankenbesuch einer nahe stehendenPerson, wenn die versicherte Person im Krankenhausbehandelt werden muss.7.2.1.4 Für das versicherte Kind organisieren wir bei Unfallder Eltern ein Kindermädchen oder eine Haushaltshilfe.Kann das versicherte Kind aufgrund eines Unfallesnicht am normalen Schulunterricht teilnehmen,kümmern wir uns um einen Lehrer für Privatunterricht.7.2.1.5 Wir benennen geeignete Fachärzte im In- und Auslandsowie Spezialkliniken, Reha-Zentren und Kureinrichtungenund geben über die jeweiligen technischenAusstattungen Auskunft. Auf Wunsch haltenwir mit den behandelnden Ärzten Kontakt undinformieren die versicherte Person über den Standder Behandlung. Zudem organisieren und koordinierenwir die medizinische Rehabilitation.7.2.1.6 Nach einem schweren Unfall der versicherten Personoder dem unfallbedingten Tod einer mitversichertenPerson vermitteln wir im In- und Auslandpsychotraumatologische Hilfe am Telefon oder einpersönliches Gespräch im Krankenhaus bzw. zu Hausemit einem erfahrenen Psychologen.7.2.1.7 Wir helfen bei der beruflichen Wiedereingliederung.So bieten wir eine berufliche Erstberatung an, wenninfolge der Unfallverletzung ein Arbeitsplatzverlustdroht oder eine berufliche Neuorientierung notwendigist. Es werden die Möglichkeiten einer beruflichenNeuorientierung und die Wege dazu aufgezeigt.7.2.1.8 Weiterhin geben wir eine persönliche Pflegeberatungzur Organisation der häuslichen oder stationärenPflege einschließlich Hilfsmittelberatung, wenninfolge des Unfalls Pflegebedürftigkeit eingetretenist oder eine Pflegebedürftigkeit droht.7.2.1.9 Ist infolge der eingetretenen Unfallverletzung eineNutzung der bisherigen Wohnung nicht möglich odersind Nutzungseinschränkungen zu erwarten, so berätunser Planungsbüro für behindertengerechtesBauen bei der Gestaltung der Wohnung bzw. desEigentums und unterstützt bei der Suche eines behindertengerechtenObjekts. Gleichzeitig beratenwir Sie über Umbaumaßnahmen Ihres Autos bzw.andere geeignete Hilfsmittel.7.2.2 Anspruch der LeistungenNach der Meldung Ihres Unfalles sind wir verpflichtet,innerhalb von 24 Stunden telefonisch oder persönlichKontakt zu Ihnen aufzunehmen mit einem für Ihre Situationfachlich kompetenten Ansprechpartner.7.2.3 Erläuterung: Schwere Unfallverletzung in Anlehnung andas Verletzungsartenverzeichnis7.2.3.1 Ausgedehnte oder tief gehende Weichteilverletzungen(offen oder geschlossen), Amputationsverletzungen,Muskelkompressionssyndrome7.2.3.2 Verletzungen der großen Gefäße7.2.3.3 Verletzungen der großen Nerven oder Nervengeflechte7.2.3.4 Offene oder gedeckte Schädel-Hirn-Verletzungen,ausgenommen Commotio (Schädel-Hirn-Trauma I)7.2.3.5 Brustkorbverletzungen mit Organbeteiligungen7.2.3.6 Stumpfe oder offene Bauchverletzungen7.2.3.7 Verletzungen der Nieren oder Harnwege7.2.3.8 Verletzungen der Wirbelsäule mit neurologischerSymptomatik7.2.3.9 Offene Verletzungen großer Gelenke7.2.3.10 Operationsbedürftige Verrenkungen der Gelenke7.2.3.11 Gelenkbinnenverletzungen, mit Stabilitätsverlust verbundeneBandverletzungen mit Ausnahme der isoliertenBandverletzungen des oberen Sprunggelenkes7.3.12 Durchtrennende Verletzungen von Sehnen, ausgenommenStrecksehnenverletzungen der Finger undZehen7.3.13 Ausgedehnte und tief gehende Verbrennungen oderVerätzungen, Inhalationstraumen7.3.14 Folgende Verletzungen der Hand> Amputationsverletzungen (ausgenommen Fingerendgliedknochen)> Brüche mehrerer Finger> Stark verschobene Frakturen oder Luxationen vonMittelhandknochen, Bennetsche Fraktur am 1.Mittelhandknochen in jeder Form, stark verschobeneLangfingergrundgliedfrakturen> oder solche mit Grundgelenksbeteiligung18

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