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Unfallversicherung - VPV Versicherungen

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46 67 85 36047 69 86 37648 71 87 39249 73 88 40850 75 89 42451 80 90 44052 85 91 45653 90 92 47254 95 93 48855 100 94 50456 105 95 52057 110 96 53658 115 97 55259 120 98 56860 125 99 58461 130 100 6004. Verbesserte GliedertaxeIn Abänderung von Ziffer 2.1.2.2.1 AUB 2012 gelten bei Verlustoder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehend genanntenKörperteile und Sinnesorgane ausschließlich, die folgenden Invaliditätsgrade:bei Verlust> Arm 85 %> Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 80 %> Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 75 %> Hand 70 %> Daumen 30 %> Zeigefinger 20 %> anderer Finger 15 %> Bein über der Mitte des Oberschenkels 85 %> Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 80 %> Bein bis unterhalb des Knies 75 %> Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 70 %> Fuß 65 %> große Zehe 15 %> andere Zehe 8 %> Auge 60 %> Sprechfähigkeit 100 %bei völliger Funktionsunfähigkeit> eines Arms 70 %> einer Hand 60 %> eines Daumens 25 %> eines Zeigefingers 15 %> eines anderen Fingers 10 %> eines Beines 70 %> eines Fußes 50 %> einer großen Zehe 10 %> einer anderen Zehe 5 %> eines Auges 50 %> Gehör auf einem Ohr 50 %> Geruchssinn 15 %> Geschmackssinn 10 %Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt derentsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzes. Sind mehrereFinger durch den Unfall beeinträchtigt, werden die nach den vorstehendenBestimmungen ermittelten Invaliditätsgrade zusammengerechnet,maximal jedoch der Handwert berücksichtigt.5. Kosmetische OperationenErgänzend zu Ziffer 2 der Allgemeinen <strong>Unfallversicherung</strong>sbedingungen(AUB 2012) leisten wir Ersatz für Kosten unfallbedingterkosmetischer Operationen.5.1 Voraussetzungen für die Leistungen:5.1.1 Sie haben sich nach einem unter den Vertrag fallendenUnfall einer kosmetischen Operation unterzogen. Alskosmetische Operation gilt eine nach Abschluss der Heilbehandlungdurchgeführte ärztliche Behandlung mitdem Ziel, eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußerenErscheinungsbildes der versicherten Person zu beheben.5.1.2 Die kosmetische Operation erfolgt innerhalb von dreiJahren nach dem Unfall, bei Unfällen Minderjährigerspätestens vor Vollendung des 21. Lebensjahres.5.1.3 Ein Dritter ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitetseine Leistungspflicht.5.2 Art und Höhe der Leistungen:5.2.1 Wir leisten insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten VersicherungssummeErsatz für nachgewiesene> Arzthonorare und sonstige Operationskosten,> notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegungin einem Krankenhaus,> Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten, die durch einenunfallbedingten Verlust oder Teilverlust von Schneide-und Eckzähnen entstanden sind.5.2.2 Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger eintritt, kann derErstattungsanspruch gegen uns nur wegen der restlichenKos ten geltend gemacht werden. Bestreitet ein andererErsatzpflichtiger seine Leistungspflicht, können Sie sichunmittelbar an uns halten.6. Exklusiv-BausteinDer Exklusiv-Baustein umfasst folgende zusätzliche Leistungen:6.1 Erweiterung des Unfallbegriffs6.1.1 Schlaganfälle und HerzinfarkteIn Ergänzung zu Ziffer 1.3 AUB 2012 besteht Versicherungsschutzbei Unfällen, die die versicherte Person infolgeeines Schlaganfalles oder Herzinfarktes erleidet.6.1.2 Rettungsmaßnahmen von Menschen und TierenIn Ergänzung zu 1.3 AUB 2012 liegt ein Unfall auch vorbei Gesundheitsschäden, die sich die versicherte Personbei rechtmäßiger Verteidigung oder bei der Bemühungzur Rettung von Menschen oder Tieren zuzieht.6.2 Verlängerung der Anmelde- und Feststellfrist für dieInvaliditätIn Abänderung zu Ziffer 2.1.1.1 AUB 2012 ist die Invaliditätinnerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall von einemArzt schriftlich festzustellen und von Ihnen bei uns geltendzu machen6.3 GenesungsgeldIn Abänderung zu Ziffer 2.5.2 AUB 2012 zahlen wir Genesungsgeldlängstens für die Dauer von einem Jahr.6.4 NahrungsmittelvergiftungenIn Ergänzung zu Ziffer 4.2.5 AUB 2012 besteht Versicherungsschutzfür die Folgen von Nahrungsmittelvergiftungen.6.5 Serviceleistungen in der <strong>Unfallversicherung</strong>Ergänzend zu Ziffer 2 AUB 2012 erbringen wir folgendeLeistungen:6.5.1 Art der Leistungen:6.5.1.1 Wir ersetzen nach einem Unfall die Kosten für Such-,Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlichrechtlichoder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten,soweit hierfür üblicherweise Gebührenberechnet werden.Diese Kosten ersetzen wir auch dann, wenn der Unfallunmittelbar drohte oder ein Unfall nach den konkretenUmständen zu vermuten war.6.5.1.2 Wir stellen auf Wunsch eine Verbindung zwischendem Hausarzt und dem behandelnden Arzt oderKrankenhaus her.6.5.1.3 Wir ersetzen die Kosten für den ärztlich angeordnetenTransport der verletzten Person zum Krankenhausoder zur Spezialklinik.6.5.1.4 Wir ersetzen den Mehraufwand bei der Rückkehrder verletzten Person zu ihrem ständigen Wohnsitz,soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnung zurückgehenoder nach der Verletzungsart unvermeidbarwaren.6.5.1.5 Bei einem Unfall im Ausland ersetzen wir die zusätzlichentstehenden Heimfahrt- oder Unterbringungskostenfür mitreisende minderjährige Kinder und denmitreisenden Partner der versicherten Person.15

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