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Unfallversicherung - VPV Versicherungen

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impfung gesetzlich vorgeschrieben oder angeordnet odervon einer zuständigen Behörde empfohlen und in ihremBereich vorgenommen oder sonst ärztlich empfohlen unddurchgeführt wird und dabei ein Impfschaden eintritt.Ein Impfschaden ist eine über das übliche Ausmaß einerImpfreaktion hinausgehende Gesundheitsschädigung.> Wir weisen jedoch besonders darauf hin, dass der erweiterteVersicherungsschutz nach Ziffer 8.1 dieser Klauselkeine Anwendung findet, wenn die Infektion durch einenTerrorakt verursacht wurde oder aber dieSchutzimpfung in direktem Zusammenhang mit einemTerrorakt steht. Terrorakte sind jegliche Handlungen vonPersonen oder Personengruppen zur Erreichung politischer,religiöser, ethnischer, ideologischer oder ähnlicherZiele, die geeignet sind, Angst oder Schrecken in der Bevölkerungoder Teilen der Bevölkerung zu verbreiten unddadurch auf eine Regierung oder eine staatliche EinrichtungEinfluss zu nehmen.8.2 Leistungsumfang> Wir erbringen eine Leistung nach diesen Bestimmungennur für Invalidität gemäß Ziffer 2.1 AUB 2012 soweit eineVersicherungssumme für diese Leistungsart vereinbartwurde. Auf andere vereinbarte Leistungsarten finden dieseBedingungen keine Anwendung.> Ergänzend zu Ziffer 2.1 und Ziffer 3 AUB 2012 sowie zuoben genanntem Leistungsumfang dieser Bedingungengilt:Die Invaliditätsleistung erfolgt nach dem festgestellten unfallbedingtenInvaliditätsgrad. Haben Krankheiten oder Gebrechenbei der durch das Unfallereignis hervorgerufenenGesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, wirdder Invaliditätsgrad entsprechend dem Anteil der Krankheitoder des Gebrechens gekürzt, wenn dieser Anteil mindestens25 % beträgt. Darüber hinaus gilt folgende Regelungbei erstmaligen Infektionen: Ein Anspruch aufInvaliditätszahlung entsteht nur, wenn sich ein Invaliditätsgradvon mehr als 20 % ergibt. Wir zahlen dann jedochdie vereinbarte Leistung bei Invalidität einschließlichdes Anteils der ersten 20 % Invalidität.8.3 Beginn des Versicherungsschutzes> Abweichend von Ziffer 9 AUB 2012 beginnt der Versicherungsschutznach Ziffer 8.1 und 8.2 dieser Bedingungennach Ablauf einer Wartezeit von einem Monat.Die Wartezeit beginnt, sobald der erste Beitrag gezahltist, jedoch frühestens zu dem im Versicherungsschein angegebenenZeitpunkt. Für Versicherungsfälle, die vor Beginndes Versicherungsschutzes eintreten, besteht keineLeistungspflicht.> Für während der Vertragsdauer geborene Kinder entfälltdie Wartezeit und der Versicherungsschutz beginnt abVollendung der Geburt.8.4 Der Zusammenhang zwischen der erstmaligen Infektiondurch die unter Ziffer 8.1 genannten Erreger und einer Invaliditätist durch einen ärztlichen Bericht, der sich objektivam Stand medizinischer Erkenntnisse orientiert und entsprechendeLaborbefunde enthält, nachzuweisen.8.5 Abweichend von Ziffer 6 AUB 2012 sind wir unverzüglichzu unterrichten, nachdem die erstmalige Infektion durcheinen Arzt festgestellt wurde. Vereinbarungen, die von Ziffer6.1 AUB 2012 abweichen, gelten auch für diese Bedingungen.9. Serviceleistungen in der <strong>Unfallversicherung</strong>Ergänzend zu Ziffer 2 der Allgemeinen <strong>Unfallversicherung</strong>sbedingungen(AUB 2012) erbringen wir folgende Leistungen:9.1 Art der Leistungen:9.1.1 Wir ersetzen nach einem Unfall die Kosten für Such-, Rettungs-oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlichoder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten, soweithierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden.Diese Kosten ersetzen wir auch dann, wenn der Unfallunmittelbar drohte oder ein Unfall nach den konkretenUmständen zu vermuten war.9.1.2 Wir stellen auf Wunsch eine Verbindung zwischen demHausarzt und dem behandelnden Arzt oder Krankenhausher.9.1.3 Wir ersetzen die Kosten für den ärztlich angeordnetenTransport der verletzten Person zum Krankenhaus oderzur Spezialklinik.9.1.4 Wir ersetzen den Mehraufwand bei der Rückkehr der verletztenPerson zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit dieMehrkosten auf ärztliche Anordnung zurückgehen odernach der Verletzungsart unvermeidbar waren.9.1.5 Bei einem Unfall im Ausland ersetzen wir die zusätzlichentstehenden Heimfahrt- oder Unterbringungskosten fürmitreisende minderjährige Kinder und den mitreisendenPartner der versicherten Person.9.1.6 Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland ersetzenwir die Kosten für die Überführung zum letzten ständigenWohnsitz. Bei einem unfallbedingten Todesfall im Auslandersetzen wir die Kosten für die Bestattung im Auslandoder für die Überführung zum letzten ständigenWohnsitz.9.2 Höhe der Leistungen:9.2.1 Die Höhe der Leistungen ist insgesamt auf den im Versicherungsscheingenannten Betrag begrenzt.9.2.2 Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger eintritt, kann der Erstattungsanspruchgegen uns nur wegen der restlichenKos ten geltend gemacht werden. Bestreitet ein anderer Ersatzpflichtigerseine Leistungspflicht, können Sie sich unmittelbaran uns halten.9.2.3 Der im Versicherungsschein festgelegte Höchstbetrag fürden Kostenersatz nimmt an einer für andere Leistungsartenvereinbarten Erhöhung von Leistung und Beitragnicht teil.10. Plus-Service nach Unfall.Beratung. Organisation. Hilfe.Erleidet die versicherte Person eine schwere Unfallverletzung(Erläuterung Ziffer 10.3.), erbringen wir folgende persönlicheBeratungsleistungen:10.1 Art der Leistungen:10.1.1 Über unser Service-Telefon besteht die Möglichkeit, sichüber Alternativen medizinischer Maßnahmen beratenzu lassen. Auf Wunsch vermitteln wir einen Besuch durcheinen Reha-Berater oder behandelnden Arzt im Krankenhausoder zu Hause.10.1.2 Mit unserer Medical Helpline informieren wir über Möglichkeitenmedizinischer Versorgung nach Unfällen imIn- und Ausland und benennen deutsch sprechende Ärzte.10.1.3 Wir organisieren den Krankenbesuch einer nahe stehendenPerson, wenn die versicherte Person im Krankenhausbehandelt werden muss.10.1.4 Für das versicherte Kind organisieren wir bei Unfall derEltern ein Kindermädchen oder eine Haushaltshilfe. Kanndas versicherte Kind aufgrund eines Unfalles nicht amnormalen Schulunterricht teilnehmen, kümmern wir unsum einen Lehrer für Privatunterricht.10.1.5 Wir benennen geeignete Fachärzte im In- und Auslandsowie Spezialkliniken, Reha-Zentren und Kureinrichtungenund geben über die jeweiligen technischen AusstattungenAuskunft. Auf Wunsch halten wir mit denbehandelnden Ärzten Kontakt und informieren die versichertePerson über den Stand der Behandlung. Zudemorganisieren und koordinieren wir die medizinische Rehabilitation.10.1.6 Nach einem schweren Unfall der versicherten Personoder dem unfallbedingten Tod einer mitversicherten Personvermitteln wir im In- und Ausland psychotraumatologischeHilfe am Telefon oder ein persönliches Gesprächim Krankenhaus bzw. zu Hause mit einem erfahrenenPsychologen.10.1.7 Wir helfen bei der beruflichen Wiedereingliederung. Sobieten wir eine berufliche Erstberatung an, wenn infolgeder Unfallverletzung ein Arbeitsplatzverlust droht12

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