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Brandenburgisches Ärzteblatt 1/1999 - qs- nrw

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INFEKTIONSGESCHEHENJe eine Salmonellen-Häufungmeldeten Uckermark, Oder-Spree und Teltow-Fläming. Betroffenwaren Teilnehmer einerFamilienfeier (11 Erkrankte nachVerzehr einer selbst hergestelltenQuark-Sahne-Torte, bei sechs ErkranktenNachweis von S. Enteritidisim Stuhl), alle Mitglieder einerfünfköpfigen Familie (Ursacheungeklärt, Nachweis von S.Enteritidis im Stuhl der Erkrankten)und Essenteilnehmer in zweiKindertagesstätten und einerSchule (31 Erkrankte vermutlichnach Verzehr von Gemeinschaftsverpflegung.Bei 16 ErkranktenNachweis von S. Typhimurium imStuhl). Häufungen nach Lebensmittelverzehrmeldeten Elbe-Elster,Spree-Neiße, Havelland undOder-Spree. Betroffen warenzwei Kindertagesstätten (13 Erkrankteevtl. Ursache Mittagessenvom Vortag: Kartoffelsuppe mitBockwurst. Neun Erkrankte evtl.Ursache selbst hergestellter Eichenkuchenteig),ein Alten- undPflegeheim (neun Erkrankte, evtl.Ursache Mittagessen vom selbenTag (Steak, Champignons, Kartoffeln)und eine Schule/eine Kita(16 Erkrankte; evtl. Ursache Nudelnmit Sauce BologneseINFEKTIONSSCHUTZInfektionskrankheiten/Impfschutz/Krankenhaushygiene (November 1998 - Auszug)oder/und Fischfilet). Bei allen Erkranktenwar die Symptomatikgekennzeichnet durch Erbrechenund Durchfall.Eine Rotavirus-Häufung meldeteHavelland. In einer Kindertagesstätteerkrankten von 14 Kindernsechs mit Durchfall und Bauchschmerzen.Ein Kind mußte hospitalisiertwerden. Bei vier Kindernwurden Rotaviren im Stuhlnachgewiesen. Eine Infektionsquellekonnte nicht ermittelt werden.Rotavirus-Erkrankungen:Die Rotaviren sind nach den Salmonellenzweithäufigste Erregervon Gastroenteritiden. Seit ihrerRegistrierung in Brandenburgwurde eine ständige Zunahmeder gemeldeten Erkrankungenfestgestellt (1993: 1 115 E; 1997:2 076 E). Betroffen waren in ersterLinie Säuglinge und Kleinkinder.Zur Zeit ist der saisonüblicheAnstieg der Fallzahlen wieder zuerkennen. Durch Aufklärung überhygienische Verhaltensweisen(Unterbrechung des fäkal-oralenÜbertragungsweges) müssen insbesondereHäufungen in Einrichtungenzur Betreuung von Kindern(Kinderstationen; Kindertagesstättenu. ä.) verhindert werden.Meldepflicht für HUS und EHEC1. Krankheitsverdacht, Erkrankung und Tod an enteropathischemhämolytisch-urämischem Syndrom (HUS)2. Erkrankung und Tod an enterohämorrhagischen Escherichiacoli (EHEC) sowie Ausscheider von enterohämorrhagischenEscherichia coli (EHEC)EINZELERKRANKUNGENErkrankungen an einer Meningitisepidemica meldeten Oder-Spree und Potsdam. Beim erstenFall handelte es sich um einen63jährigen Mann. Er war mitLandesgesundheitsamtInfektionskrankheit Fälle Kumulativwert29.12.97-29.11.98Salmonellosen 344 4510Rotavirus-Infektionen 175 2269Tuberkulose, Atmungsorgane 28 206Hepatitis A 12 63Hepatitis B 5 41Hepatitis C 4 25Meningitis epidemica 2 21andere bakt. Meningitiden 5 47Ornithose 1 17Borreliose 98 726Scharlach 210 1805Mumps 5 55Pertussis 15 227Röteln 16 124Kopfschmerzen, Übelkeit,Nackensteifigkeit, Fieber undHautblutungen erkrankt. Im Liquorwurde Neisseria meningitidisnachgewiesen. Eine Rifampicin-Prophylaxewar bei der Ehefraudurchgeführt worden. Derzweite Fall betraf einen 17jährigenJungen. Dieser war mit Unwohlsein,Schüttelfrost und Appetitlosigkeiterkrankt. Am folgendenTag erfolgte die Hospitalisierungmit einem ausgeprägtenMeningismus. Der Liquor war eitrig(Zellzahl: 21.129/3 Zellen).Es konnte kulturell Neisseriameningitidis nachgewiesen undserologisch der Gruppe B zugeordnetwerden. Eine Rifampicin-Prophylaxe war bei sieben Personendurchgeführt worden.Eine Erkrankung an einer Ornithosemeldete Märkisch-Oderland.Die 85jährige Frau war mitSchüttelfrost, Atemnot und Abgeschlagenheiterkrankt. Röntgenologischwurde eine Pneumonierechts festgestellt. Die Chlamydien-Serologieergab positive Ergebnisse.Eine Differenzierungmittels Mikroimmunfluoreszenz-Test erfolgte nicht. Als möglicheInfektionsquelle wird die privateGeflügelhaltung des Sohnes (beidem die Patientin wohnt) angesehen.MITTEILUNGAm 9. November 1998 wurdevon der Bundesministerin für Gesundheiteine Verordnung überdie Ausdehnung der Meldepflichtnach § 3 des Bundes-Seuchengesetzesauf das enteropathischehämolytisch-urämischeSyndrom (HUS) und die Infektiondurch enterohämorrhagische Escherichiacoli (EHEC) erlassen.Die Verordnung wurde im BundesgesetzblattJahrgang 1998Teil I Nr. 76 vom 30. November1998 veröffentlicht. Die Verordnungtrat einen Tag nach ihrerVerkündung in Kraft (siehe Textboxlinks).<strong>Brandenburgisches</strong> Ärzteblatt 1/99 • 9. Jahrgang31

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