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<strong>Increase</strong> Beratungskompetenz<br />

am überregionalen<br />

österreichisch – slowakischen<br />

Arbeitsmarkt<br />

Ein gemeinsames Projekt<br />

von FAB Organos<br />

und der Universität Trnava<br />

Ein Unternehmen der BBRZ GRUPPE


Mag. a Silvia Kunz<br />

Geschäftsführerin FAB<br />

Chancen nutzen – neue Wege beschreiten!<br />

Mit dem bevorstehenden Wegfall der Arbeitsmarkt-Übergangsbestimmungen<br />

zwischen der Slowakei und Österreich kommt Bewegung in die<br />

Arbeitsmärkte beider EU-Nachbarländer.<br />

Slowakische ArbeitnehmerInnen werden verstärkt die Chancen des österreichischen<br />

Arbeitsmarktes nutzen wollen, umgekehrt wird der slowakische<br />

Arbeitsmarkt für Berufsgruppen in Österreich zunehmend attraktiver.<br />

Einerseits wird die wirtschaftliche Dynamik Beschäftigungshindernisse abbauen<br />

und zu einem Mehr an Beschäftigungsmöglichkeiten führen, andererseits<br />

könnte sich die Arbeitsmarktsituation und die soziale Situation für<br />

einzelne Personengruppen verschärfen –auch wegen der noch immer nicht<br />

ganz ausgestandenen Folgen der Wirtschaftskrise.<br />

Die überregionale Beschäftigungsinitiative (ÜBI) hat sich mit dem Projekt<br />

„<strong>Increase</strong>“ zur Aufgabe gesetzt, die Beratungskompetenz von BerufsberaterInnen<br />

und ArbeitsassistentInnen des AMS-Wien, von MitarbeiterInnen<br />

aus Beratungs- und Betreuungseinrichtungen in Wien und MitarbeiterInnen<br />

der slowakischen Arbeitsämter in Bratislava und Trnava zu erweitern und<br />

Wege für eine konstruktive Zusammenarbeit zu ebnen.<br />

Großer Wert wurde auf einen praxisnahen Erfahrungs- und Infoausstausch<br />

gelegt.<br />

Gemeinsam mit den ProjektteilnehmerInnen wurden die Diskussionsbeiträge<br />

der insgesamt vier Module (die anwechselnd in der Slowakei und in<br />

Österreich stattfanden) zusammengefasst und liegen nun vor.<br />

Ich bedanke mich bei allen beteiligten ProjektpartnerInnen für die ausgezeichnete<br />

Kooperation und hoffe, dass die Lektüre der vorliegenden Broschüre<br />

für Sie interessant ist.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Mag.a Silvia Kunz<br />

Geschäftsführerin FAB<br />

Vorwort<br />

1


2<br />

Über uns<br />

Anspruch und Auftrag der BBRZ GRUPPE ist es,<br />

möglichst viele Menschen im erwerbsfähigen Alter bei<br />

der Entwicklung und Nutzung ihrer beruflichen und<br />

gesellschaftlichen Chancen zu unterstützen, zu fördern<br />

und zu begleiten.<br />

Diesen Anspruch setzen wir durch drei klar positionierte<br />

und zugleich synergetisch verbundene strategische<br />

Geschäftsfelder um:<br />

Die Berufliche Bildung dient der Entwicklung und<br />

Umsetzung eines für private und institutionelle Kunden<br />

und Kundinnen dezentral zugänglichen, preislich<br />

attraktiven und beruflich verwertbaren Qualifizierungsangebotes.<br />

Die Berufliche Rehabilitation zielt auf die Wiederherstellung<br />

der Teilhabe am gesellschaftlichen Erwerbsleben<br />

nach Eintritt einer funktionalen Gesundheitsstörung<br />

bzw. auf die Vermeidung einer derartigen<br />

Störung durch Prävention ab.<br />

In Arbeit & Vermittlung fördern wir Arbeit suchende<br />

Menschen bei ihrer beruflichen Eingliederung durch<br />

gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung, Arbeitsvermittlung<br />

oder begleitete bzw. unterstützte Beschäftigung.<br />

Überdies bieten wir Dauerarbeitsplätze für Menschen<br />

mit Beeinträchtigung.


Berufliches Bildungs- und Rehabilitationszentrum<br />

Berufliche Rehabilitation in Österreich ist seit über<br />

30 Jahren verbunden mit dem Namen BBRZ.<br />

Die BBRZ REHA GmbH bietet Berufliche Rehabilitation<br />

österreichweit standardisiert an 8 Standorten an.<br />

Die Berufliche Rehabilitation im BBRZ ist ein ganzheitlicher<br />

Prozess, der den Menschen in seiner psychischen,<br />

physischen, sozialen und wirtschaftlichen<br />

Befindlichkeit erfasst und auf die Wiederherstellung<br />

der Teilhabe am gesellschaftlichen Erwerbsleben<br />

nach Eintritt einer funktionalen Gesundheitsstörung<br />

zielt.<br />

Zu den Kernaufgaben gehören Beratung, Diagnostik,<br />

Qualifizierung und Integration. Der Einstieg in die systemische<br />

Berufliche Rehabilitation des BBRZ ist die<br />

REHA-Planung.<br />

Ziel dieses Teilprozesses ist die Entwicklung eines<br />

individuellen Rehabilitationsplanes und Berücksichtigung<br />

aller Faktoren, die die Berufliche Rehabilitation<br />

positiv oder negativ beeinflussen.<br />

REHA-Trainings dienen der psychischen/psychosozialen<br />

Stabilisierung und Kompetenzentwicklung der<br />

Rehabilitanden/innen im schulischen und persönlichen<br />

Bereich, um den Rehabilitationsplan abzusichern.<br />

Die Angebote des Teilprozesses REHA-Kombination<br />

beinhalten Elemente von REHA-Planung und REHA-<br />

Training.<br />

Sie finden Anwendung bei bestimmten Zielgruppen<br />

und/oder besonderen Problemlagen. Besonderen<br />

Problemlagen kann damit frühzeitig durch Förder-<br />

bzw. Stabilisierungsmaßnahmen begegnet werden.<br />

Die REHA-Ausbildungen im BBRZ bieten vielfältige<br />

Möglichkeiten an qualifizierten Fachausbildungen für<br />

neue berufliche Karrieren in allen Bereichen der Wirtschaft.<br />

Außerdem werden entlang individueller Perspektiven<br />

auch maßgeschneiderte Ausbildungen in<br />

allen Berufsfeldern in Kooperation mit Partnerfirmen<br />

angeboten.<br />

BBRZ REHA<br />

Die BBRZ REHA GmbH ist Systempartner der öffentlichen<br />

Hand und arbeitet im Auftrag des Arbeitsmarktservice,<br />

der Sozialversicherungsträger und Länder.<br />

Interdisziplinäre Teams aus Mediziner/innen,<br />

Psychologen/innen, Berufs- und Sozialpädagogen/<br />

innen sowie Rehatechnologen/innen – zertifiziert zu<br />

Rehafachkräften – begleiten ganzheitlich die uns anvertrauten<br />

Menschen auf ihrem Weg zu nachhaltiger<br />

Partizipation am Erwerbsleben.<br />

Kontakt:<br />

BBRZ REHA GmbH<br />

Grillparzerstraße 50 PF 323<br />

4021 Linz<br />

Tel: +43 732 6922-5991<br />

Fax: +43 732 6922-5990<br />

E-mail: linz@bbrz.at<br />

3


4<br />

Über uns<br />

Über die gemeinnützige Organisation<br />

Lepší svet (Bessere Welt).<br />

Unser Heim für Sozialdienstleistungen mit einem Rehabilitationszentrum<br />

entstand im Mai 2003 als gemeinnützige<br />

Organisation. Derzeit bieten wir Sozialdienstleistungen<br />

für 44 Klienten mit schweren<br />

gesundheitlichen Behinderungen. Wir bieten verschiedene<br />

soziale Dienstleistungen an – insbesondere<br />

handelt es sich um die komplexe Rehabilitation<br />

während des 10-stündigen Tagesaufenthalts nach<br />

individuellen Kundenprogrammen.<br />

Die Aufgaben des Zentrums umfassen die Vorbereitung<br />

der Kunden auf die Beschäftigung in den geschützten<br />

Arbeitsstätten und auf das Leben in den<br />

sozialen Wohnungen. Unser Zentrum bemüht sich,<br />

die Klienten gezielt auf die Arbeit in den Textil- und<br />

Kreativ-Werkstätten sowie auf die Hilfsarbeiten in der<br />

Lebensmittelwirtschaft und im Verkauf vorzubereiten.<br />

In den Tätigkeitsbereich des Zentrums gehört allerdings<br />

nicht nur die Arbeitsrehabilitation, sondern<br />

auch die Aufrechterhaltung des Wissens über das<br />

Trivium, die Erholung und Freizeitgestaltung im Klub<br />

vor und nach der eigentlichen Haupttätigkeit, spezielle<br />

und therapeutische Gymnastik und verschiedene<br />

alternative Elemente der Psychotherapie. Der Arbeitsplan<br />

umfasst auch die Krankengymnastik und Massagen,<br />

die von medizinischen Experten übernommen<br />

werden.<br />

Seit dem 1.12.2004 ist der Minimarkt „Lepší svet“<br />

(Bessere Welt) im Betrieb. Es ist eine geschützte<br />

Werkstatt, die sich auf den Verkauf von Produkten<br />

der gemeinnützigen Organisation Lepší svet wie auch<br />

auf die Eigenproduktion von verschiedenen Erzeugnissen<br />

und die Leistung von Diensten konzentriert. In<br />

solchen Aktivitäten können unsere Mitarbeiter mit<br />

schweren Behinderungen erfolgreich und produktiv<br />

sein. Es ist uns wichtig, nach und nach möglichst<br />

viele Mitarbeiter mit schweren Behinderungen in der<br />

geschützten Werkstatt zu beschäftigen. Wesentlich<br />

ist, dass Menschen mit geistigen Behinderungen die<br />

Möglichkeit bekommen, mit der sie umgebenden Gesellschaft<br />

zu interagieren und als der effektivste Weg<br />

zur Integration erscheint gerade der Einsatz dieser<br />

Menschen in Dienstleistungen, wo es zu dieser Interaktion<br />

notwendigerweise kommt. Gegenwärtig werden<br />

in der geschützten Werkstatt die folgenden<br />

Dienstleistungen angeboten:


Café in den Nachmittagsstunden für die breite<br />

Öffentlichkeit,<br />

Möglichkeit von Bestellungen und Reservierungen<br />

für verschiedene gesellschaftliche Veranstaltungen.<br />

Produktion von kleinen dekorativen und Gebrauchsprodukten<br />

aus unterschiedlichen Materialien,<br />

Entgegennahme der Aufträge von Kunden.<br />

Verkauf von Produkten aus eigener Herstellung<br />

und aus der Produktion der gemeinnützigen Organisation<br />

Lepší svet.<br />

Betrieb des Kommissionsladens Veselý Bazár<br />

(Der lustige Basar) mit einer breiten Palette von<br />

Sachen aus zweiter Hand.<br />

Kopierdienstleistungen, auch die Möglichkeit der<br />

Übernahme von Aufträgen.<br />

Kuvertierung von Werbebroschüren und -materialien.<br />

Werbe- und Vermittlungstätigkeit, Verkauf verschiedener<br />

Produkte von anderen Herstellern.<br />

Quelle: PaedDr. Dušan Mikulec<br />

Kontakt:<br />

Lepší svet<br />

Lepší svet<br />

Osuského 8<br />

851 03 Bratislava<br />

Tel., Fax: 02 / 63810942<br />

e-mail: lepsisvet@lepsisvet.org<br />

www.lepsisvet.org<br />

Paedr. Dušan Mikulec<br />

Tel.: +421 2 6381 0942<br />

e-mail: riaditel@lepsisvet.org<br />

5


6<br />

Über uns<br />

Über die Verpflichtung zur Beschäftigung von Menschen mit<br />

Behinderungen<br />

im Sinne des Gesetzes Nr. 5/2004 GesBl. über Beschäftigungsservice<br />

Jeder Arbeitgeber in der Slowakischen Republik, welcher<br />

20 und mehr Mitarbeiter beschäftigt, ist zur Beschäftigung<br />

von behinderten Personen verpflichtet.<br />

Wie im Beschäftigungsservicegesetz festgelegt, müssen<br />

Personen mit Behinderung 3,2% der durchschnittlichen<br />

Mitarbeiterzahl ausmachen. Der Arbeitgeber<br />

hat somit die durchschnittliche Anzahl seiner<br />

erfassten Mitarbeiter zu berechnen, aus der sich dann<br />

die Anzahl der von ihm zu beschäftigenden Menschen<br />

mit Behinderung ergibt.<br />

Allerdings hat nicht jeder Arbeitgeber die Möglichkeit,<br />

Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen, insbesondere<br />

im Hinblick auf seine Tätigkeit. Wenn er<br />

keine Menschen mit Behinderungen beschäftigt, wird<br />

ihm vom Gesetz die Möglichkeit eröffnet, geschützte<br />

Werkstätten oder Selbständige mit Behinderungen<br />

anzusprechen und mit diesen zusammenzuarbeiten,<br />

welche für den jeweiligen Dienstgeber Produkte herstellen<br />

oder bestimmte Dienste leisten, wodurch vom<br />

Arbeitgeber seiner gesetzlichen Pflicht nachgekommen<br />

wird.<br />

Geschützte Werkstätten sind Organisationen, die<br />

Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Mindestens<br />

50% ihrer Mitarbeiter müssen eine Behinderung<br />

aufweisen. Sie führen spezifische Tätigkeiten durch,<br />

bieten verschiedene Dienstleistungen – wie Massagen,<br />

Verwaltungstätigkeiten, Produktion von Werbeartikeln,<br />

Nähen von Arbeitskleidung u.ä. – an.<br />

Will nun der Arbeitgeber einen solchen Auftrag als die<br />

Erfüllung seiner Pflicht zur Beschäftigung von behinderten<br />

Personen angerechnet bekommen, so muss<br />

er derzeit (Stand 2010) einen Auftrag im Wert von 780<br />

€ abzgl. MWSt. pro Person mit Behinderung vergeben.<br />

Etwa bei Bestellung, Inanspruchnahme und Bezahlung<br />

von Massagen im Wert von 1000 € für seine<br />

Mitarbeiter könnte ihm dieser Auftrag als Ersatzleistung<br />

für eine Person mit Behinderung angerechnet<br />

werden.<br />

Werden vom Arbeitgeber weder behinderte Personen<br />

beschäftigt noch hat er einen Auftrag für eine geschützte<br />

Werkstatt oder einen Selbständigen mit Behinderung<br />

vergeben, dann muss er für die Nichterfüllung<br />

dieser Verpflichtung eine Abgabe an den<br />

Staatshaushalt bezahlen. Im Jahr 2010 beläuft sich<br />

diese Abgabe auf 878 €. Sie ist jeweils bis zum 31.03.<br />

des folgenden Kalenderjahres zu zahlen.<br />

Ebenfalls bis zum 31.3. des jeweiligen Jahres muss<br />

die Einhaltung dieser Pflicht bei dem örtlich zuständigen<br />

Arbeitsamt durch die Vorlage des Vordrucks<br />

Jahresausweis über die Erfüllung des obligatorischen<br />

Anteils von Menschen mit Behinderungen an der Gesamtbeschäftigtenzahl<br />

für das vorangegangene Kalenderjahr<br />

nachgewiesen werden. Wurde der Verpflichtung<br />

durch die Vergabe eines Auftrags Folge<br />

geleistet, werden als Nachweis die Kopien der Bestellung<br />

oder des Vertrags, der Rechnung, des Kontoauszugs<br />

über die Bezahlung und die Bestätigung von<br />

der geschützten Werkstatt vorgelegt.<br />

In Bratislava gibt es derzeit mehr als 45.000 juristische<br />

Personen.<br />

Davon haben rund 2.800 Arbeitgeber je mehr als 20<br />

Mitarbeiter.<br />

An die Adresse unseres Amtes sind also von allen<br />

Arbeitgebern in Bratislava, die 20 oder mehr Beschäftigte<br />

haben, die Jahresausweise zusammen mit allfälligen<br />

Anlagen zuzustellen. Diese Ausweise sind zu<br />

prüfen. Überprüft werden die Richtigkeit der Berechnung<br />

der Verpflichtung zur Beschäftigung von Personen<br />

mit Behinderungen, die Dokumente zum Nachweis<br />

der Auftragsvergabe, die Richtigkeit der<br />

Abgabenhöhe bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen<br />

Anzahl der Beschäftigten mit Behinderungen.<br />

Bei einer fehlerhaften Berechnung werden Abgabenrückstände<br />

bzw. Überzahlungen abgewickelt. Arbeitgeber,<br />

die ihre Pflicht zur Vorlage des Jahresausw<br />

e i s e s v e r n a c h l ä s s i g t h a b e n , w e rd e n z u r<br />

Nachreichung aufgefordert.<br />

Das macht die tägliche Kooperation mit den Arbeitgebern<br />

erforderlich, sei es nun durch die schriftliche,<br />

telefonische oder persönliche Kontaktauf nahme, die<br />

Bereitstellung von Informationen, methodische Beratung,<br />

Kontrolle, Erläuterung der Rechtsvorschriften<br />

und deren Anwendung in der Praxis.


Hierzu gehört auch die Beratung und Betreuung von<br />

geschützten Werkstätten und von Selbständigen mit<br />

Behinderungen, wie sie bei den an sie vergebenen<br />

Aufträgen vorzugehen haben.<br />

Genehmigung der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses<br />

Hat der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer mit Behinderung<br />

und will er das Arbeitsverhältnis mit diesem kündigen,<br />

so muss er sich zuvor die rechtsgültige Entscheidung<br />

des örtlich zuständigen Arbeitsamtes über<br />

die Genehmigung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

einholen. Diese Verpflichtung wird ihm vom<br />

Arbeitsgesetzbuch auferlegt. Dies gilt, natürlich, wenn<br />

der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis durch Kündigung<br />

beenden will, sei es wegen Überflüssigkeit oder<br />

weil der Arbeitnehmer die Befähigung zur Ausübung<br />

der Erwerbstätigkeit entsprechend dem Arbeitsvertrag<br />

verloren hat. Hierbei funktioniert das Arbeitsamt<br />

als unterstützendes Element für den Mitarbeiter mit<br />

Behinderung. Natürlich gilt es nicht, wenn der Mitarbeiter<br />

sein Arbeitsverhältnis selbst beenden möchte.<br />

Die Tätigkeit des Amtes besteht im Kontakt mit den<br />

Arbeitgebern, was die erforderlichen Unterlagen betrifft,<br />

im Kontakt mit den betroffenen Mitarbeitern (persönlich<br />

oder schriftlich), mit den Personen mit Behinderungen,<br />

die Beratung brauchen.<br />

Vortrag von Mgr. Oľga Bohušová<br />

Quelle: Mgr. Oľga Bohušová<br />

Amt für Arbeit und<br />

Soziale Angelegenheiten Slowakei<br />

Amt für Arbeit, Soziales<br />

und Familie Trnava<br />

J. Bottu Nr. 4<br />

917 01 Trnava<br />

Ing. JankaDrábiková<br />

Direktorin<br />

Tel.:+421332440100<br />

E-Mail: janka.drabikova@upsvar.sk<br />

Ing.Viktória Fogelová<br />

Leiterin Beschäftigungsdienste<br />

Tel.: +421332440300<br />

E-Mail: viktoria.fogelova@upsvar.sk<br />

Ing. Pavol Gavalec<br />

Leiter Abteilung für Informations- und<br />

Vermittlungsdienste und EURES<br />

Tel.: 033/2440 310<br />

Fax: 033/55 21 016<br />

E-Mail: pavol.gavalec@upsvar.sk<br />

Amt für Arbeit, Soziales und Familie<br />

Bratislava<br />

Katarína Dubovanová<br />

Tel.: +421 2 20 443 840<br />

E-Mail: Katarina.dubovanova@upsvar.sk<br />

Kontakt:<br />

Amt für Arbeit, Soziales<br />

und Familie Trnava<br />

J. Bottu Nr. 4<br />

917 01 Trnava<br />

Amt für Arbeit, Soziales<br />

und Familie Bratislava<br />

Katarína Dubovanová<br />

Tel.: +421 2 20 443 840<br />

7


8<br />

Über uns<br />

Reintegrationplanung von schwierigen Zielgruppen<br />

Die Persönliche Dimension von Arbeitslosigkeit:<br />

Stellen Sie sich vor: „Sie werden arbeitslos.“<br />

Es spielt letztlich keine Rolle warum sie arbeitslos geworden<br />

sind. Die Folgen sind immer die gleichen.<br />

Die ersten 6 - 8 Wochen sehen sie die freie Zeit als<br />

Chance Dinge zu erledigen, die sie schon lange machen<br />

wollten, aber auf Grund ihrer beruflichen Verpflichtungen<br />

nicht schafften. Sie sind in dieser Zeit<br />

noch voller Zuversicht eine neue Arbeitsstelle zu finden.<br />

Gegen Ende dieser Zeit macht sich das Gefühl<br />

der Nutzlosigkeit breit. Sie beginnen die Arbeiten die<br />

sie haben, auf den ganzen Tag aufzuteilen. Logischerweise<br />

verringert sich dadurch ihr gewohntes<br />

Arbeitstempo. Sie bekommen laufend Absagen von<br />

ihren Bewerbungen. Ihr Selbstvertrauen sinkt. Kontakte<br />

zu Freunden und Bekannten werden weniger.<br />

Sie stehen nicht mehr so früh auf wie gewohnt. Sie<br />

verlieren berufliche Fähigkeiten und Kenntnisse. Sie<br />

finden kein Übungsfeld vor um sich weiterzuentwickeln<br />

über laufende Erneuerungen in ihrer Branche.<br />

Nach 6 Monaten Arbeitslosigkeit stellen sich gesundheitliche<br />

Einschränkungen ein. Das Blutbild verändert<br />

sich. Der body mass index nimmt zu. Der Alkoholkonsum<br />

steigt. Sie kämpfen mit psychischen Problemen.<br />

Die Partnerschaft ist auch nicht mehr was sie<br />

einmal war. Zusätzlich steigt der Druck der Gesellschaft<br />

bzw. der Behörde die Arbeitslosigkeit verwaltet<br />

endlich eine Erwerbsarbeitsstelle anzunehmen.<br />

Die Ökonomische Dimension von Arbeitslosigkeit<br />

Die weltweite Dynamisierung der Wirtschaft zusammen<br />

mit den global agierenden Finanzmärkten erhöht<br />

den Druck auf die Arbeitenden. Flexibilisierung der<br />

Arbeitsumgebung, die Einführung neuer Technologien,<br />

der Abbau von Stellen und die steigenden fachlichen<br />

Anforderungen sind einige Beispiele an denen<br />

Menschen in der Arbeitswelt scheitern. Gerade<br />

Frauen, Ältere, MigrantInnen und Jugendliche die keine<br />

Ausbildung abgeschlossen haben sind Opfer der<br />

weltweit herrschenden Wirtschaftspolitik.<br />

Durch Arbeitslosigkeit kommt es zu einer negativen<br />

Beeinflussung verschiedener öffentlicher Haushalte.<br />

Zur Belastung der Ausgabenseite (Arbeitslosengeld<br />

und Sozialhilfe) kommt es zu Mindereinnahmen bei<br />

den Sozialversicherungen. Über 53% der Gesamtkosten<br />

der Arbeitslosigkeit entfallen auf Einnahmenver-<br />

luste, lediglich 47% betreffen die Ausgabenseite<br />

öffentlicher Haushalte. Die zunehmende Krank heitshäufigkeit<br />

arbeitsloser Menschen belastet auch die<br />

Krankenkassen.<br />

Die demographische Entwicklung in den westlichen<br />

Industrieländern (so auch in Österreich) weist in Zukunft<br />

auf einschneidende Veränderungen in der Altersstruktur<br />

der Arbeitsbevölkerung hin. In Zukunft<br />

werden mehr ältere und weniger jüngere erwerbsfähige<br />

Menschen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.<br />

Deshalb ist es jetzt notwendig Personen entsprechend<br />

für den Arbeitsmarkt fit zu halten und zu<br />

trainieren, um zukünftig geforderte Fähigkeiten und<br />

Fertigkeiten in einer älter werdenden Gesellschaft bereitstellen<br />

zu können.<br />

FAB Reno OÖ eine Antwort auf die Ausgrenzung<br />

aus dem Erwerbsleben:<br />

FAB Reno OÖ bietet in Projektform befristete Dienstverhältnisse<br />

für Arbeit suchende Menschen. Sinnstiftende<br />

Arbeit bei gleichzeitiger sozialpädagogischer<br />

Begleitung und Qualifizierung werden angeboten.<br />

Durch die Kombination praktische Arbeit und Auseinandersetzung<br />

mit der eigenen Person gewinnt die/<br />

der TeilnehmerIn ein ganzheitliches Bild von sich und<br />

des aktuellen Arbeitsmarktes. Ressourcen, Defizite<br />

und (Schlüssel-)Kompetenzen werden dadurch sichtbar<br />

und bearbeitbar. FAB Reno OÖ arbeitet in den<br />

Bereichen:<br />

Bau<br />

Malerei<br />

Holzbearbeitung<br />

Garten- und Grünraumpflege<br />

Reinigung<br />

Gastronomie<br />

industrielle Fertigung<br />

Metallbearbeitung<br />

Recycling<br />

Personalüberlassung<br />

Ein interdisziplinäres Team, zusammengesetzt aus<br />

Leitung, Fachbetreuung und Sozialpädagogik ist verantwortlich<br />

für die wirtschaftlichen und sozialen Ergebnisse<br />

des Projektes.<br />

Konflikte in der Betreuung Arbeit suchender Personen<br />

Meist resultieren die Konflikte in der Betreuung von<br />

Arbeit suchenden Personen aus den Verletzungen


und Folgen von Arbeitslosigkeit. Hinter einem „nicht<br />

wollen“ steckt oft ein „nicht können“. Ziel jeglicher<br />

sozialpädagogischen Arbeit ist die Motivation zu wecken<br />

sich mit der eigenen Position im Wirtschaftsleben<br />

und der eigenen Lebensrealität auseinanderzusetzen.<br />

Perspektiven lassen sich leichter entwickeln,<br />

wenn die Personen in einem Arbeitsverhältnis bei der<br />

Produktion von gesellschaftlich sinnvolle Produkte<br />

und Dienstleistungen die Bedeutung von Arbeit erfahren.<br />

Neue Berufsmöglichkeiten werden ausprobiert<br />

und Selbstvertrauen durch praktisches Tun gewonnen.<br />

Die Konflikte und Problemlagen, die sich in<br />

diesem Zusammenhang ergeben, lassen sich in diesem<br />

Setting mit den zur Verfügung stehenden Tools<br />

der Sozialarbeit beherrschen.<br />

Mangel an Interventionsmöglichkeiten:<br />

Je nachdem in welcher Phase der Arbeitslosigkeit<br />

Personen stecken, braucht es unterschiedliche Interventionsmöglichkeiten.<br />

Von der Beratung bis zum<br />

geförderten Beschäftigungsverhältnis sind unterschiedliche<br />

Intensitäten der Betreuung notwendig.<br />

Gesellschaftspolitisches Ziel muss es sein, alle Menschen,<br />

je nach ihren Fähigkeiten am Erwerbsleben<br />

teilhaben zu lassen. Ist die Teilhabe für einen Großteil<br />

der Bevölkerung nicht mehr möglich bricht die Gesellschaft<br />

auseinander und der Zustrom zu rechtspopulistischen<br />

und/oder rechtsextremen Parteien nimmt<br />

zu.(siehe 30 er Jahre des letzten Jahrhunderts) die<br />

Folgen einer solchen Entwicklung sind uns bekannt.<br />

Finanzierung des Systems:<br />

Die Eingliederung von Arbeit suchenden<br />

Personen wird in Österreich<br />

durch die Arbeitslosenversicherung<br />

finanziert. Die in Arbeit befindlichen<br />

Menschen als auch Arbeitgeber zahlen<br />

in die Versicherung ein. Bei Bedarf<br />

wird eine Versicherungsleistung abgefragt.<br />

Die passive Arbeitsmarktpolitik<br />

sichert durch das Arbeitslosengeld<br />

die Lebensunterhaltskosten ab. Alle<br />

Anstrenungen zur Integration von Arbeitsuchenden<br />

Personen werden unter<br />

dem Titel aktive Arbeitsmarktpolitik<br />

subsumiert.<br />

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung<br />

und Behindertenintegrationsbe-<br />

Quelle: Ing. Josef Bruckmüller, FAB Reno<br />

FAB Reno<br />

mühungen werden aus Steuermittel der Länder und<br />

des Bundes finanziert. Es ist zu Überlegen ob nicht<br />

durch eine höhere Besteuerung jener Gewinne die<br />

aus dem Arbeitssystem gezogen werden und nicht<br />

mehr der Generierung von Beschäftigung dienen zur<br />

Finanzierung von aus dem Arbeitsprozess gedrängten<br />

beitragen sollen.<br />

Was ist notwendig<br />

Eine Vielfalt von Instrumenten für Personen, die<br />

keinen Anschluss an den Arbeitsmarkt finden.<br />

Niederschwelligen Zugang bis hin zur UnternehmensgründerInnenberatung.<br />

-> Zielorientierter<br />

Zugang<br />

Keine Zielgruppentrennung; ausgenommen Spezialproblematiken<br />

(z.B. psych. Erkrankte, …),<br />

Förderung von gegenseitigen lernen; keine Segregationen<br />

(z.B. Jugend & Alte, Frauen & Männer,<br />

…),<br />

Spezialangebote innerhalb von Maßnahmen (z.B.<br />

Deutschkurse, …Berufsorientierung, …) Kooperation<br />

der Träger<br />

verstärkte Qualifizierungsanstrengungen auf allen<br />

Ebenen unter Einbeziehung von neuen Kommunikationstechnologien<br />

Kinderbetreuungseinrichtungen: im Kontakt mit<br />

den Betrieben regionale Angebote entwickeln<br />

Dauerhafte Arbeitsplätze für Personen die eine<br />

Integration am Regelarbeitsmarkt nie schaffen<br />

werden<br />

Verschlechterung<br />

des gesundheitlichen<br />

Zustandes,<br />

Depression, ...<br />

Ergebnislosigkeit,<br />

Frustration<br />

Sinkendes<br />

Selbst vertrauen,<br />

reduzierte Fähigkeiten<br />

verstärkte<br />

Bemühungen Arbeit<br />

zu finden<br />

Der Teufelskreis von Arbeitslosigkeit<br />

9


10<br />

Arbeitsassistenz<br />

Arbeitsassistenz für Gehörlose stellt sich vor:<br />

Angebote, Aufgaben und Erfahrungen der Arbeitsassistenz<br />

„Der ist gehörlos, wie soll ich mit dem reden, wie soll<br />

ich ihm sagen, was er arbeiten soll, nein das geht<br />

nicht...“; „Gehörlos, leider unmöglich, bei uns muss<br />

jeder telefonieren...“ Diese und andere Sätze hören<br />

die MitarbeiterInnen der Arbeitsassistenz bei der Suche<br />

nach geeigneten Arbeitsplätzen für Gehörlose<br />

täglich. Trotzdem lassen sich die ArbeitsassistentInnen<br />

nicht davon abschrecken, jeden Tag unzählige<br />

Firmen zu kontaktieren.<br />

Diese Tatsache spiegelt sich auch in der derzeitigen<br />

allgemeinen Arbeitsmarktsituation wieder. In Wien<br />

gibt es momentan 73.394 arbeitslose Personen, das<br />

sind 8,4% aller Wienerinnen und Wiener (vgl. www.<br />

ams.at, Stand November 2010), die Arbeitslosigkeit<br />

bei Menschen mit Behinderungen ist jedoch zumeist<br />

circa doppelt so hoch.<br />

Die WITAF Arbeitsassistenz für Gehörlose hatte von<br />

Beginn an das Ziel, gehörlosen Menschen einen<br />

gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen.<br />

Dabei war (und ist) die seit dem Jahr<br />

2005 gesetzlich anerkannte Gebärdensprache ein<br />

wichtiger Bestandteil des Angebotes, um den KundInnen<br />

der Arbeitsassistenz eine dem Gleichstellungsrecht<br />

entsprechende Beratungsleistung anbieten<br />

zu können.<br />

Im Jahr 1997 übernahm der Verein WITAF („Wiener<br />

Taubstummen Fürsorgeverband – seit 1865 im Dienste<br />

der Gehörlosen“) die Projekte Arbeitsassistenz für<br />

Gehörlose Wien und Arbeitsassistenz für Gehörlose<br />

Niederösterreich. Im Laufe der Zeit haben immer<br />

mehr gehörlose Menschen die Unterstützung durch<br />

die ArbeitsassistentInnen in Anspruch genommen. Im<br />

europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen,<br />

2003, wurde schließlich das Angebot durch das Projekt<br />

WITAF Jobcoaching für Gehörlose erweitert.<br />

2006 startete ein weiteres neues Projekt: WITAF<br />

Clearing für gehörlose Jugendliche, in welchem die<br />

Jugendlichen an der Schnittstelle Schule-Beruf begleitet<br />

und unterstützt werden.<br />

Als Hauptaufgaben der Arbeitsassistenz sind einerseits<br />

die Arbeitsplatzsuche und andererseits die Unterstützung<br />

bei Problemen am Arbeitsplatz zu nennen.<br />

Die Arbeitsuche gliedert sich in mehrere Teilbereiche.<br />

Zu Beginn stehen meist die Phase der Berufsorientierung<br />

und die Gestaltung von Bewerbungsunterlagen.<br />

Nach Festlegen eines Berufswunsches ist es den ArbeitsassistentInnen<br />

sehr wichtig, dass die gehörlosen<br />

Personen auch aktiv in den Prozess der Stellensuche<br />

eingebunden sind. Bei passenden Angeboten stellt<br />

die Arbeitsassistenz den telefonischen Erstkontakt<br />

her. Gegebenenfalls werden Vorstellungstermine ausgemacht,<br />

bei welchen die ArbeitsassistentInnen die<br />

gehörlosen BewerberInnen unterstützen und in Gebärdensprache<br />

begleiten. Um Kommunikationsschwierigkeiten<br />

auch beim Arbeitsmarktservice (AMS)<br />

zu vermeiden, nehmen die ArbeitsassistentInnen regelmäßig<br />

gemeinsam mit den gehörlosen KundInnen<br />

die Kontrolltermine wahr. Dieser regelmäßige Austausch<br />

gewährt eine gute Zusammenarbeit mit dem<br />

AMS und eine optimale gegenseitige Unterstützung.<br />

Sollte sich im Rahmen einer Betreuung zeigen, dass<br />

gehörlose und hochgradig schwerhörige Personen<br />

noch keinen Arbeitsplatz annehmen können, da ihnen<br />

eine entsprechende Ausbildung fehlt, setzt sich<br />

die Arbeitsassistenz auch für eine Fort - und Weiterbildung<br />

ein. Das Angebot, über Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten<br />

zu informieren, besteht auch für<br />

gehörlose ArbeitnehmerInnen, die sich beruflich verändern<br />

möchten bzw. in Fällen, in welchen ein bestehendes<br />

Dienstverhältnis durch eine Zusatzqualifizierung<br />

gefördert werden kann.<br />

Die zweite Aufgabe der Arbeitsassistenz und vor<br />

allem die Hauptaufgabe des Jobcoachings ist die<br />

Erhaltung von bestehenden Arbeitsplätzen. Dabei<br />

wird der Erstkontakt entweder von gehörlosen ArbeitnehmerInnen,<br />

deren Betrieb oder beispielsweise<br />

auch vom Bundessozialamt hergestellt. Nachdem<br />

dieser Schritt erfolgte, ist es wichtig, die Sichtweisen<br />

aller Betroffenen kennenzulernen und die Situation<br />

genau zu analysieren. Je nach Bedarf führt der/die<br />

ArbeitsassistentIn ein Gespräch mit dem/der gehörlosen<br />

MitarbeiterIn bzw. veranlasst ein Zusammenkommen<br />

mit allen Beteiligten. Häufig hat sich gezeigt,<br />

dass Probleme oft durch Kommunikationsschwierigkeiten<br />

entstehen und durch ein klärendes Gespräch


eseitigt werden können. Ziel ist es, durch regelmäßige<br />

Begleitung der Arbeitsassistenz und sensibilisierende<br />

Aufklärung im Betrieb das Arbeitsklima zu verbessern.<br />

Aufgrund der dargestellten Sachlage gilt es einerseits,<br />

ein realistisches Augenmerk auf den Arbeitsmarkt zu<br />

haben und anderseits ist es wichtig, sich bei der Arbeitsuche<br />

nicht entmutigen zu lassen. So ist es der<br />

Arbeitsassistenz ein großes Anliegen, die Wünsche<br />

der gehörlosen und hochgradig schwerhörigen Personen<br />

so gut wie möglich umzusetzen und gleichzeitig<br />

auch die Interessen der Betriebe ernst zu nehmen.<br />

Viele Firmen sind nach wie vor nicht ausreichend über<br />

die gesetzlichen Grundlagen bezüglich einer Anstellung<br />

von MitarbeiterInnen mit einer Behinderung informiert.<br />

Eine große Aufgabe der Arbeitsassistenz ist<br />

es daher auch, die Firmen umfassend bezüglich<br />

dieses Themenkomplexes zu beraten, und zudem bei<br />

zukünftigen Fragen oder Problemen kompetente/r<br />

AnsprechpartnerIn zu bleiben.<br />

Infolge all dieser Angebote und des Engagements<br />

aller MitarbeiterInnen ist es der Arbeitsassistenz gelungen,<br />

zahlreiche Dienstverhältnisse zwischen gehörlosen<br />

und schwerhörigen Personen und Betrieben<br />

zu vermitteln bzw. aufrecht zu erhalten. Abschließend<br />

bleibt festzustellen, dass die Arbeitsassistenz laufend<br />

bemüht ist, ihr Angebot sowohl für gehörlose und<br />

hochgradig schwerhörige Personen, als auch für Betriebe<br />

und Institutionen weiterzuentwickeln. Arbeit<br />

zählt zu den grundlegenden Rechten in unserer Gesellschaft<br />

und ist leider nicht immer selbstverständlich.<br />

Gehörlose Menschen werden oft aufgrund ihrer<br />

Sprache diskriminiert und der Zugang zum Grundrecht<br />

und –bedürfnis „Arbeit“ ist für sie erschwert.<br />

Somit bleibt die Notwendigkeit der Dienstleistung Arbeitsassistenz<br />

weiterhin bestehen.<br />

Quelle: DSA Marion Hann, Wien<br />

Kontakt:<br />

WITAF<br />

A r b e i t s a s s i s t e n z W i e n<br />

Zentrale<br />

Rueppgassse 11, 2. Stock<br />

1020 Wien<br />

Telefon: 01/ 216 08 15<br />

Fax: 01/ 216 08 15 20<br />

Email: office@witafaass.at<br />

WITAF<br />

gefördert durch:<br />

11


12<br />

Beratung<br />

Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen<br />

Die arbeitsmarktpolitische Betreuungseinrichtung des Beratungszentrums für Migranten und Migrantinnen in<br />

1010 Wien, Hoher Markt 8/4/2/2, besteht seit 1983. Es ist eine der ältesten und größten Beratungseinrichtungen<br />

in Österreich und eine wichtige und unabhängige Anlaufstelle für Migranten und Migrantinnen in Wien.<br />

In Folge wurden auch in anderen Bundesländern ähnliche Betreuungseinrichtungen aufgebaut.<br />

Die ursprüngliche Intention zielte auf eine Betreuung der ArbeitsmigrantInnen aus den damaligen traditionellen<br />

Herkunftsländern Jugoslawien und Türkei ab. Heute, 27 Jahre später, ist die Wiener Bevölkerung diverser<br />

geworden und die Klientel des Beratungszentrums zeigt eine hohe Heterogenität in Bezug auf Nationalität,<br />

Migrationsgrund, Bildungsgrad und beruflicher Qualifikation.<br />

Derzeit beschäftigt das Beratungszentrum 29 qualifizierte MitarbeiterInnen in der Beratung und in Projekten.<br />

Organigramm des Beratungszentrums<br />

Hoher Markt<br />

Arbeitsmarktpolitische<br />

Betreuungseinrichtung<br />

gefördert<br />

durch AMS-Wien und MA 17<br />

Beratung und Betreuung<br />

Organigramm des Beratungszentrums<br />

Zielgruppen des Beratungszentrums sind in Wien lebende:<br />

Migranten und Migrantinnen (unabhängig von ihrer<br />

Staatsbürgerschaft) und deren Angehörigen<br />

österreichische StaatsbürgerInnen mit Familienangehörigen<br />

nicht-deutscher Muttersprache und<br />

Asylberechtigte.<br />

Primäres Ziel des Beratungszentrums ist die Unterstützung<br />

bei der Erlangung, Erhaltung und Sicherung<br />

des Arbeitsplatzes. Durch Klärung und Absicherung<br />

der rechtlichen Stellung von MigrantInnen<br />

wird der Zugang beziehungsweise die (Wieder-) Eingliederung<br />

in den Arbeitsmarkt ermöglicht. Um<br />

dieses Ziel zu erreichen, bietet das Beratungszentrum<br />

an: Fremdenrechtliche Betreuung, Individuelle<br />

Unterstützung bei der Arbeitssuche, Sozialrechtliche<br />

Absicherung, Übergang in die Pension.<br />

Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen<br />

Überblick Einrichtungen und Projekte<br />

Frauenberatung<br />

Arbeitsmarktpolitische Betreuung<br />

von Migrantinnen<br />

gefördert durch AMS-Wien und<br />

BKA Abt. II/2<br />

Impact<br />

gefördert durch EU-Kommission<br />

Arbeitsmarktpolitische Betreuungseinrichtung „Hoher Markt“<br />

Kompetenzzentrum<br />

Anerkennungs- und<br />

Weiterbildungsberatungsstelle<br />

für NeuzuwanderInnen<br />

gefördert durch MA 17, ESF,<br />

WAFF<br />

Berufs-, Bildungs- und<br />

Weiterbildungsberatung<br />

Angebote des Beratungszentrums<br />

für AMS-Kund Innen<br />

Die Vermittlung von MigrantInnen wird oftmals durch<br />

Sprachbarrieren, kulturelle Unterschiede, unklare berufliche<br />

Perspektiven sowie durch mangelndes Wissen<br />

über den österreichischen Arbeitsmarkt erschwert.<br />

ZVR-Zahl: 073817253 DVR: 0927236<br />

Perspektive<br />

Berufs- und Bildungsberatung für<br />

Asylberechtigte und Subsidiär<br />

Schutzberechtigte<br />

gefördert durch EFF, MA 17,<br />

WAFF<br />

Als Partner des AMS übernimmt das Beratungszentrum<br />

für Migranten und Migrantinnen hierbei eine Filterfunktion<br />

durch Abklärung der Problemlage in der<br />

jeweiligen Muttersprache.<br />

Beratungssprachen: Arabisch, Armenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch,<br />

Deutsch, Englisch, Hindi/<br />

Punjabi/Urdu, Italienisch, Kurdisch, Polnisch, Russisch,<br />

Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch,<br />

Türkisch


Beratungsschwerpunkte:<br />

Clearing für arbeitslose MigrantInnen<br />

Abklärung der fremdenrechtlichen Situation, psychosozialen<br />

Situation, der Ausbildungs- und Berufslaufbahn,<br />

der Hintergründe der Arbeitslosigkeit,<br />

von Qualifizierungserfordernisse/wünsche<br />

und beruflichen Perspektiven.<br />

Angebote für ältere, arbeitslose MigrantInnen<br />

Klärung von Pensionsfragen, Beratung bezüglich<br />

Arbeitslosigkeit und AMS-Leistungen, Wiedereingliederungsmöglichkeiten<br />

in den Arbeitsmarkt,<br />

Kooperation mit Behörden und anderen Einrichtungen<br />

Beratung für Neue EU-BürgerInnen<br />

Zugang zum Arbeitsmarkt, Beschäftigung, Arbeitslosigkeit,<br />

Niederlassung in Österreich<br />

Anerkennung von Qualifikationen, Pensionsfragen<br />

Infoveranstaltungen zur folgenden Themen:<br />

Arbeitslosigkeit – Chancen, Rechte, Pflichten<br />

Ältere arbeitslose MigrantInnen<br />

Arbeitsmarktzugang und NAG für neue EU-BürgerInnen<br />

Weiterbildung / Anerkennung<br />

Wir bieten ein breit gefächertes Hilfs- und Serviceangebot<br />

in Form von Einzelfallhilfe und Gruppenarbeit<br />

mit muttersprachlicher Beratung und Betreuung.<br />

Muttersprachliche Beratung hilft sprachliche und kulturelle<br />

Barrieren abzubauen und wirkt vertrauensfördernd.<br />

Eine ganzheitliche Wahrnehmung der KlientInnen<br />

eröffnet neue Perspektiven und ermöglicht<br />

individuelle Unterstützungsangebote. Unser klientInnenzentrierter,<br />

ressourcen- und lösungsorientierter<br />

Beratungsansatz stärkt das Selbstwertgefühl und<br />

fördert die Eigenverantwortung der Menschen.<br />

Besonderen Wert wird auf die vermittelnde Komponente<br />

in der Beratung gelegt. Sie hilft sprachliche und<br />

kulturelle Barrieren zu überwinden, Missverständnisse<br />

zu klären und trägt zum gegenseitigen Verständnis<br />

bei.<br />

Beratungszentrum<br />

In der arbeitsmarktpolitischen Beratungsstelle „Hoher<br />

Markt“ sind derzeit 17 MitarbeiterInnen beschäftigt.<br />

Beratung wird in 17 verschiedenen Sprachen angeboten:<br />

Arabisch, Armenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch,<br />

Deutsch, Englisch, Hindi/Punjabi/Urdu, Italienisch,<br />

Kurdisch, Polnisch, Russisch, Slowakisch,<br />

Slowenisch, Spanisch, Tschechisch,<br />

Türkisch<br />

Das „Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen“<br />

ist ein gemeinnütziger, nicht auf Gewinn ausgerichteter<br />

Verein.<br />

Das Beratungszentrum wird aus den Mitteln des Arbeitsmarktservice<br />

Wien und der Magistratsabteilung<br />

17 der Stadt Wien gefördert.<br />

Kontakt:<br />

gefördert durch:<br />

Beratungszentrum für<br />

Migranten und Migrantinnen<br />

Hoher Markt 8 / Stiege 4 / 2.<br />

Stock / Tür 2<br />

Tel.: 01/712 56 04<br />

Fax: 01/712 56 04 – 30<br />

www.migrant.at<br />

migrant@migrant.at<br />

13


14<br />

Arbeitsassistenz<br />

Ibi - Wien<br />

Institut zur beruflichen Integration - Arbeitsassistenz<br />

Begriffserklärung – Arbeitsassistenz<br />

Die Arbeitsassistenz bietet adäquate Unterstützung<br />

für Jugendliche und Erwachsene mit psychischen<br />

Problemen oder neurologischen Erkrankungen bei<br />

der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz, beim<br />

Umgang mit der Erkrankung im beruflichen Alltag, bei<br />

Kontakten mit ArbeitgeberInnen und bei der Sicherung<br />

des Dienstverhältnisses. Außerdem gehört die<br />

Beratung von Unternehmen zu Fragen der Beschäftigung<br />

von Menschen mit psychischen oder neurologischen<br />

Problemen zur Aufgabe der Arbeitsassistenz.<br />

Die Arbeitsassistenz ist im Behinderteneinstellungsgesetz<br />

(§15) verankert.<br />

Institutioneller Rahmen<br />

Trägerorganisation ist die Psychosoziale Zentren<br />

GmbH, welche mit dem Institut der beruflichen Integration<br />

(ibi) in Wien und Niederösterreich 2 Arbeitsassistenzprojekte<br />

betreibt.<br />

Fördergeber für das Projekt in Wien sind das Bundessozialamt,<br />

das Arbeitsmarktservice, der Europäische<br />

Sozialfonds und die Stadt Wien.<br />

Leiterin der Einrichtung ist Frau Dr. Karin Rossi (Psychologin).<br />

Auftrag an die Arbeitsassistenz<br />

Die Arbeitsassistenz dient der beruflichen Integration<br />

von Menschen mit Behinderungen.<br />

Ziel in der Arbeitsassistenz ist die Vermittlung von<br />

Menschen mit psychischen oder/ und neurologischen<br />

Erkrankungen in den ersten Arbeitsmarkt (Arbeitsplatzerlangung),<br />

sowie die Unterstützung von Berufstätigen,<br />

wenn deren Arbeitsplatz aufgrund der Erkrankung<br />

gefährdet ist (Arbeitsplatzsicherung). Die<br />

Arbeitsassistenz sieht sich dabei in der Rolle als Mitgestalterin<br />

und Akteurin, deren Aufgabe es ist, die<br />

Interessen aller Beteiligten in gleichem Maße zu wahren.<br />

Es ist ein grundlegendes Prinzip der Arbeitsassistenz,<br />

sozial verträgliche und betriebswirtschaftlich tragfähige<br />

Lösungen bei der Integration bzw. der Sicherung<br />

von Arbeitsplätzen zu erarbeiten und diese nach<br />

Möglichkeit mit ALLEN am Prozess Beteiligten abzustimmen.<br />

Erfolgskriterien<br />

Das Dienstverhältnis eines Menschen mit Behinderung<br />

gilt als erlangt, wenn es innerhalb von sechs<br />

Monaten nach Beendigung der Begleitung zumindest<br />

drei Monate aufrecht ist. Die Begleitung endet mit<br />

Aufnahme des Dienstverhältnisses des Menschen mit<br />

Behinderung.<br />

Ein Dienstverhältnis gilt als gesichert, wenn es zumindest<br />

sechs Monate nach Beginn der Interventionen<br />

durch die Arbeitsassistenz noch aufrecht ist.<br />

Anforderungsprofil der ArbeitsassistentInnen<br />

Die Arbeitsassistenz soll durch geeignete Personen<br />

erfolgen, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung<br />

im sozialen oder wirtschaftlichen Bereich und<br />

längere einschlägige Berufserfahrung verfügen, sowie<br />

Kenntnisse im Arbeits- und Sozialrecht, einschließlich<br />

Kenntnisse des Behinderteneinstellungsgesetzes aufweisen.<br />

Sie sollen weiters in Gesprächs- und Beratungstechniken<br />

geschult sein. Zusätzlich zur Basisqualifikation<br />

ist das Vorliegen der für die Tätigkeit<br />

erforderlichen Zusatzqualifikation nachzuweisen, bzw.<br />

binnen 2 Jahren zu erwerben.<br />

Aktuell arbeiten im ibi-Wien 14 ArbeitsassistentInnen<br />

(PsychologInnen, DiplomsozialarbeiterInnen und PsychotherapeutInnen).<br />

Zielgruppe<br />

Jugendliche (15-24) mit psychischen Problemen,<br />

emotionalen bzw. soziale Handikaps, Lernbehinderung<br />

ArbeitnehmerInnen und Arbeitssuchende mit psychischen<br />

und/oder neurologischen Problemen<br />

und/oder Erkrankungen<br />

DienstgeberInnen, die ArbeitnehmerInnen mit<br />

psychischen oder neurologischen Erkrankungen<br />

beschäftigen, oder die sich informieren wollen,<br />

z.B. bei häufigen Krankenständen, Leistungsabfall<br />

oder Krisen des/der Arbeitnehmer/s/in.<br />

Aufnahmekriterien<br />

Fachärztliche Befund oder psychologisches Gutachten<br />

oder Bescheid nach dem Behinderteneinstellungsgesetz<br />

Gesundheitliche Stabilität<br />

Krankheitseinsicht


Motivation<br />

Zustimmungserklärung/Datenschutz<br />

Arbeitsvereinbarung mit ibi<br />

Mögliche Beratungsinhalte/Unterstützungsmaßnahmen<br />

Berufsorientierung<br />

Bewerbungstraining/Erstellen von Bewerbungsunterlagen<br />

Jobsuche<br />

Motivationsförderung<br />

Selbstvertrauen stärken<br />

Stress- und Konfliktmanagement<br />

Soziales Kompetenztraining<br />

Umgang mit der Erkrankung<br />

Hilfe zur Selbsthilfe<br />

Klassische sozialarbeiterische Interventionen (Zusammenarbeit<br />

mit Ämtern, Behörden und anderen<br />

sozialen Einrichtungen)<br />

Aufklärung über Fördermöglichkeiten<br />

Fallbeispiel 1<br />

Ein 53-jähriger Mann, seit seiner Lehrzeit bei ein und<br />

derselben Firma beschäftigt, wird aufgrund der Übernahme<br />

der Firma und dadurch bedingten Wechsel<br />

der Geschäftsführung gekündigt, obwohl ihm von der<br />

vorigen Geschäftsführung versprochen wurde, dass<br />

er von der neuen Leitung übernommen wird. Grosse<br />

Unsicherheit und Depressionen sind die Folge. Wie<br />

soll er weitermachen? Wie kann er wieder einen Arbeitsplatz<br />

finden?<br />

Fallbeispiel 2<br />

Ein 35-jähriger Mann leidet an Panikattacken und<br />

Platzangst. Er ist in ärztlicher und therapeutischer<br />

Betreuung, möchte unbedingt arbeiten, auch aus finanziellen<br />

Gründen. Er weiß aber nicht, wie er an<br />

einen Arbeitsplatz kommen kann. Sein Problem ist<br />

zusätzlich, dass er keinen Führerschein hat, aber aufgrund<br />

der Platzangst sich nicht mit dem Zug fahren<br />

getraut. Wo soll er suchen? Wie kommt er zum Arbeitsplatz?<br />

Wie schreibt man Bewerbungsunterlagen?<br />

Wie soll er sich beim Vorstellungsgespräch verhalten?<br />

Wie soll er mit KollegInnen oder seiner/m<br />

ChefIn umgehen? Wie kann er einen möglichen Arbeitsplatz<br />

mit seinen Panikattacken „aushalten“?<br />

Statistische Daten 2009<br />

Beratungsgespräche: 932 Begleitungen: 355 (Männer:206,<br />

Frauen:149) (kurzfristige Beratungen zu speziellen<br />

Themen)<br />

Zielerreichungen: 105 (Arbeitsplatzerlangungen:60,<br />

Arbeitsplatzerhaltungen: 45)<br />

Clearings: 59 (z.B. Arbeitstraining, Kursmaßnahme,<br />

Umschulung, Pension)<br />

Vorzeitige Beendigungen: 60 (davon 43% aus gesundheitlichen<br />

Gründen)<br />

Weitere Arbeitsassistenzen in Wien<br />

WITAF – für gehörlose und hörgeschädigte Menschen<br />

Jugend am Werk – für geistig und mehrfach behinderte<br />

Menschen<br />

ABAK – für Akademiker mit Beeinträchtigungen<br />

WIN – für körperlich chronisch beeinträchtigte Menschen<br />

ÖBSV – für sehbehinderte und blinde Menschen<br />

Für Österreich: www.dabei-austria.at<br />

Kontakt:<br />

ibi Wien<br />

Institut zur beruflichen Integration,<br />

ibi Wien<br />

1010 Wien,<br />

Akademiestraße 2<br />

http://www.psz.co.at/ibi/<br />

15


16<br />

Organisation<br />

Organisation der Regionalen Geschäftsstellen<br />

Auf regionaler Ebene besteht das Arbeitsmarktservice<br />

aus dem paritätisch besetzten Regionalbeirat<br />

und dem/der LeiterIn der regionalen Geschäftsstelle.<br />

Zu den Aufgaben der regionalen Organisationen<br />

gehören die Konkretisierung der vorgegebenen<br />

arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen und die<br />

Durchführung der Arbeitsmarktpolitik in der Region.<br />

Regionalbeirat<br />

Der Regionalbeirat setzt sich aus dem/der LeiterIn<br />

der regionalen Geschäftsstelle als Vorsitzendem<br />

bzw. Vorsitzende und vier weiteren Mitgliedern zusammen.<br />

Diese vier weiteren Mitglieder werden auf Voschlag<br />

der Interessenvertretungen (je zwei pro Interessenvertretung<br />

der ArbeitgeberInnen und der ArbeitnehmerInnen)<br />

vom Landesdirektorium für sechs Jahre<br />

bestellt.<br />

Der Beirat hat in Umsetzung der Richtlinien der<br />

Bundes- und der Landesorganisation die Grundsätze<br />

der Arbeitsmarktpolitik für den Bereich der regionalen<br />

Geschäftsstelle festzulegen.<br />

In seinen Aufgabenbereich fallen u.a. folgende<br />

Angelegenheiten:<br />

Vorschlag zur Gestaltung der Arbeitsmarktpolitik<br />

auf regionaler Ebene gegenüber der Landesorganisation;<br />

Anhörung vor der Bestellung des/der Leiters/in<br />

der RGS;<br />

Genehmigung regionaler Arbeitsprogramme und<br />

des Budgets<br />

LeiterIn der Regionalen Geschäftsstellen<br />

Der/die Leiter/in der regionalen Geschäftsstelle hat<br />

die Geschäfte des Arbeitsmarktservice auf regionaler<br />

Ebene unter Beachtung der Richtlinien der Bundesund<br />

der Landesorganisation sowie der vom Regionalbeirat<br />

beschlossenen Grundsätze unter eigener<br />

Verantwortung zu leiten und nach außen zu vertreten.<br />

Er/sie hat über alle Leistungen des Arbeitsmarktservice<br />

seines/ihres Zuständigkeitsbereiches, soweit im<br />

Gesetz nichts anderes bestimmt ist, zu entscheiden.


Regionale Geschäftsstellen (RGS)<br />

Die regionalen Geschäftsstellen sind in der Regel in<br />

den Bezirkshauptstädten eingerichtet. Die MitarbeiterInnen<br />

nehmen alle Aufgaben der unmittelbaren<br />

Kundenbetreuung wahr und sind für alle im Verwaltungsbezirk<br />

ansässigen KundInnen (Arbeitsuchende<br />

und Unternehmen; Ausnahme Wien: Zuständigkeit<br />

nach Wirtschaftsklassen) zuständig.<br />

D.h. für eine definierte Region (politischer Bezirk) bietet<br />

eine Geschäftsstelle ihren KundInnen alle Dienstleistungen<br />

an.<br />

Die Organisation der RGS muss in besonderem Maße<br />

darauf ausgerichtet sein, ihre Leistungen in einer<br />

den spezifischen Problemlagen und Betreuungsbedürfnissen<br />

der KundInnen entsprechenden Form anzubieten.<br />

Entsprechend der grundlegenden KundInnen- und<br />

Prozessorientierung des AMS ergeben sich - neben<br />

zentralen Steuerungs-, Koordinations- und Verwaltungsaufgaben<br />

– zwei zentrale und auch organisatorisch<br />

abzusichernde Funktionen im Bereich der<br />

RGS:<br />

Service für Arbeitskräfte<br />

Information<br />

KundInnensteuerung<br />

Anleitung zur Selbstbedienung<br />

Sofortvermittlung<br />

Existenzsicherung bei Arbeitslosigkeit<br />

Förderung (Maßnahmeneinsatz / Beihilfengewährung)<br />

Betreuung von Ratsuchenden anhand eines<br />

Betreuungsplans<br />

Service für Unternehmen<br />

Information (allgemein)<br />

Entgegennahme und Betreuung von offenen<br />

Stellen anhand eines Betreuungsplans (Information,<br />

Beratung, Besetzungsstrategie, Förderung)<br />

Betreuung von Betrieben, Betriebsbesuche,<br />

Stellenakquisition, Vorauswahl etc.<br />

Als Ergebnis aus der BVS-Analyse wurde die Organisation<br />

des Service für Arbeitskräfte der regionalen<br />

Geschäftsstellen des AMS auf das sogenannte 3-Zonen-Modell<br />

umgestellt.<br />

Quelle: Arbeitsmarktservice Wien<br />

AMS Wien<br />

KundInnensegmentierung nach Problemlagen<br />

und Betreuungsbedarf<br />

Innerhalb der KundInnengruppe Arbeitsuchende/Arbeitskräfte<br />

wird – aufgrund der unterschiedlichen<br />

Problemlagen und des individuellen Betreuungsbedarfes<br />

– folgende Dreiteilung vorgenommen:<br />

Info-KundInnen (Merkmale: punktueller Bedarf<br />

an Dienstleistungen des AMS ohne weitergehenden<br />

Wunsch nach einer kontinuierlichen Unterstützung<br />

oder Betreuung)<br />

Service-KundInnen (Merkmale: hohes Eigenhilfepotenzial;<br />

Wunsch nach kontinuierlicher und aktiver Unterstützung<br />

bei der Job-Suche/Stellenvermittlung)<br />

Beratungs-KundInnen (Merkmale: geringes Eigenhilfepotenzial;<br />

Wunsch nach intensivierter individueller Hilfe und<br />

Unterstützung zur (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt)<br />

Bündelung der Dienstleistungen<br />

Damit ist gemeint, dass nicht an allen Stellen / durch<br />

alle MitarbeiterInnen alle Dienstleistungen für alle<br />

KundInnen(gruppen) erbracht werden, sondern das<br />

Dienstleistungsangebot je nach dem Bedarf der einzelnen<br />

KundInnengruppen differenziert wird (z.B. benötigen<br />

nur BeratungskundInnen eine intensive Beratung<br />

und Betreuung).<br />

17


18<br />

Service<br />

3-Zonen-Struktur<br />

Diese beinhaltet:<br />

Räumliche Gliederung/Trennung zwischen Info-,<br />

Service- und Beratungszone<br />

Klare und eindeutige Zuordnung der MitarbeiterInnen<br />

zu einer der 3 Zonen<br />

Klare Zuordnung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten<br />

zu Zonen und MitarbeiterInnen<br />

Klare Regelung der Zusammenarbeit, insbesondere<br />

Festlegung der Kriterien der KundInnenzuordnung<br />

und –übergabe von der Service-<br />

zur Beratungszone (Überstellung in die<br />

Beratungszone nach spätestens 3 Monaten)<br />

Kenntlichmachung der 3-Zonen-Struktur<br />

auch gegenüber den KundInnen<br />

Integration zwischen Service<br />

Versicherungs leistungen und Beratungs-<br />

und Vermittlungs service<br />

Grundsätzlich bieten alle in der Servicezone tätigen<br />

MitarbeiterInnen sämtliche Dienstleistungen,<br />

die in dieser Zone erbracht werden (also inklusive<br />

Existenzsicherung), an („one-stop-shop“ oder<br />

„one face to the customer“).


ServiceLine<br />

Im November 2001 entschied sich das Management<br />

des AMS für die Einrichtung eines Callcenters (genannt<br />

ServiceLine) je Landesorganisation.<br />

Die Einrichtung der ServiceLines ist vor dem Hintergrund<br />

des zunehmenden Erfordernisses einer bewussten<br />

Kundensteuerung zu sehen, die in den letzten<br />

Jahren zur schrittweisen Umsetzung einer<br />

differenzierten Multi-Channel-Strategie geführt hat.<br />

Das Dienstleistungsangebot des AMS wird den Kundinnen<br />

und Kunden demnach über mehrere Vertriebswege<br />

(= Channels) angeboten.<br />

Die ServiceLine stellt neben den regionalen Geschäftsstellen<br />

und dem Internet einen weiteren wichtigen<br />

Vertriebsweg für die Dienstleistungen des AMS<br />

dar.<br />

Die ServiceLine (telefonisches KundInnenservice) ist<br />

ein technischorganisatorisches Konzept zur Kommunikation<br />

zwischen dem AMS und den externen KundInnen.<br />

Die ServiceLine bildet eine Schnittstelle des AMS zu<br />

den KundInnen und erbringt service- und kundInnenorientierte<br />

Dienstleistungen. Formal lassen sich die<br />

Tätigkeiten in der ServiceLine als computergestützte<br />

Telefoniertätigkeiten beschreiben.<br />

Die Inhalte und Anforderungen gehen jedoch weit<br />

über die einer klassischen Telefonzentrale hinaus.<br />

Vielmehr ist die ServiceLine<br />

eine wichtige Brücke zwischen AMS und Kund-<br />

Innen<br />

Quelle: Arbeitsmarktservice Wien<br />

Kontakt:<br />

AMS Wien<br />

Landesgeschäftsstelle<br />

1030 Wien,<br />

Landstraßer Hauptstraße 55-57<br />

Tel: (01) 87 871<br />

Fax: (01) 87 871 - 50 490<br />

Email: ams.wien@ams.at<br />

www.ams.at/wien/<br />

AMS Wien<br />

Warum ServiceLine?<br />

Mit Hilfe der ServiceLines kann die KundInnenzufriedenheit<br />

im AMS erhöht werden durch<br />

rasche unbürokratische Erledigung von Kund-<br />

Innenwünschen<br />

Ausweitung der Ansprechzeiten<br />

Reduktion von Störungen in Beratungs- und Betreuungssituationen<br />

Effizienten Personaleinsatz<br />

Verbesserung des Informationsflusses.<br />

19


20<br />

Der Wiener Arbeitsmarkt<br />

Der Wiener Arbeitsmarkt<br />

Rückblick 2010<br />

Die Wirtschaftskrise hat Wien nicht so stark getroffen<br />

wie alle anderen Bundesländer, wobei die<br />

Erholung aber auch deutlich langsamer erfolgt.<br />

Die Beschäftigung ist wieder leicht steigend, das<br />

„Vorkrisenniveau“ konnte allerdings noch nicht<br />

erreicht werden. Der Produktionssektor verliert<br />

weiterhin an Beschäftigten, deutliche Gewinner<br />

sind Gesundheit, Soziales, Erziehung und Tourismus.<br />

Die Arbeitslosigkeit war bis Mai noch leicht steigend,<br />

sinkt dann und liegt aktuell leicht über dem<br />

Vorjahresniveau. Begünstigt durch die Entwicklung<br />

sind Männer und junge Personen bis 25; die<br />

Arbeitslosigkeit von Frauen und insbesondere<br />

jener mit ausl. Staatsbürgerschaft liegt über dem<br />

Vorjahresniveau. Der Bestand an Langzeitarbeitslosen<br />

konnte weiter verringert werden.<br />

Die Erholung der Wirtschaft zeigt sich erfreulicherweise<br />

auch beim Zugang an offenen Stellen.<br />

Die Wiener Geschäftsstellen hatten um 15%<br />

mehr Stellen zur Verfügung wie 2009. Diese Steigerung<br />

ist auf die Branchen Handel, Beherbergung<br />

und Gastronomie, Gesundheits- und Sozialwesen<br />

zurückzuführen.<br />

Wiener Arbeitsmarkt – Oktober 2010<br />

797.000 unselbständig Beschäftigte<br />

70.700 vorgemerkte Arbeitslose<br />

Arbeitslosenquote 8,2%<br />

Personen in Schulung 23.700<br />

Langzeitarbeitslose 550<br />

Durchschnittliche Vormerkdauer 90 Tage<br />

Gemeldete offene Stellen 6.200<br />

Lehrstellensuchende 1.700<br />

Gemeldete offene Lehrstellen 450<br />

Wiener Arbeitsmarkt – Charakteristika<br />

Sehr dynamischer Arbeitsmarkt<br />

Dienstleistungssektor stark ausgeprägt<br />

Öffentlicher Sektor dominant<br />

Hoher Anteil an EinpendlerInnen<br />

Hoher Anteil an Personen mit migrantischem Hintergrund<br />

(knapp 45%)<br />

Hoher Anteil an schwierigen Zielgruppen<br />

Hoher Anteil von Personen mit niedrigem Qualifizierungsniveau<br />

Wiener Arbeitsmarkt prägt österreichischen<br />

Prognose 2011<br />

Quelle: Arbeitsmarktservice Wien<br />

Wirtschaftswachstum unter Niveau von 2010<br />

(knapp über 2%)<br />

Beschäftigte werden zunehmen<br />

Wachsende Branchen sind Arbeitskräfteüberlassung,<br />

Gesundheit/Soziales, wissenschaftlich/<br />

technische Dienstleistungen, Fremdenverkehr/<br />

Gastronomie<br />

Arbeitskräfteangebot wird zunehmen (Auslaufen<br />

der Übergangsbestimmungen, Bedarforientierte<br />

Mindestsicherung)<br />

Arbeitslosigkeit wird geringfügig steigen


Arbeitsmarktservice<br />

Wien-Hietzinger Kai<br />

Interne Dienste<br />

Doris LITSCHAUER<br />

Infozone Abt.1 / BIZ, Info, AuslBG<br />

Erich MARKWICA<br />

Service für Unternehmen Abt.4<br />

Harald PFEIFER<br />

Servicezone 2a /Jänner-April<br />

Peter WENGER<br />

Servicezone 2b /Mai -August<br />

Gabriele TRUSKAWETZ<br />

Servicezone 2c /Sept. –Dez.<br />

Christine GAYER<br />

Beratungszone 3a /Jänner-Juni<br />

Helmut HERMANN<br />

Beratungszone 3b /Juli-Dez.<br />

Gabriela RUSSNIG<br />

Quelle: Organigramm Arbeitsmarktservice Wien-Hietzinger KAi<br />

Regionalbeirat AMS Hietzinger Kai<br />

Fachzentrum Fremdenverkehr<br />

Geschäftsstellenleiterin<br />

Doris LITSCHAUER<br />

Stv. Geschäftsstellenleiter<br />

Helmut HERMANN<br />

Kontakt:<br />

Organigramm<br />

AMS Wien<br />

Hietzinger Kai<br />

1130 Wien,<br />

Hietzinger Kai 139<br />

Email: ams.wien@ams.at<br />

21


22<br />

Arbeitsstiftungen<br />

Der waff –<br />

die Einrichtung für kommunale Arbeitsmarktpolitik in Wien<br />

Die aktive Arbeitsmarktpolitik spielt eine wichtige Rolle in der Politik der Stadt Wien. Ziel ist es,<br />

hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern, die den Wiener ArbeitnehmerInnen eine<br />

stabile Beschäftigung, ein gutes Einkommen und berufliche Entwicklungschancen bieten.<br />

Wien setzt auf Qualifikation<br />

Wien investiert in die Aus- und Weiterbildung der ArbeitnehmerInnen,<br />

denn je besser die Qualifikation der<br />

Beschäftigten, umso größer sind ihre Chancen, den<br />

wachsenden Anforderungen der Wirtschaft gerecht<br />

zu werden. Qualifizierte MitarbeiterInnen sind aber<br />

auch ein wesentlicher Standortfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit<br />

von Wiener Unternehmen.<br />

Der waff unterstützt ArbeitnehmerInnen und<br />

Unternehmen<br />

Im Jahr 1995 hat die Wiener Landesregierung auf<br />

Initiative der Interessensvertretungen der ArbeitnehmerInnen<br />

eine in Österreich bislang einzigartige Einrichtung<br />

geschaffen: den Wiener ArbeitnehmerInnen<br />

Förderungsfonds (waff).<br />

Schwerpunkte des waff<br />

Beschäftigte erhalten im waff Beratungszentrum<br />

für Beruf und Weiterbildung Hilfestellung bei ihren<br />

beruflichen Veränderungsprozessen.<br />

Eine spezielle Unterstützung bietet der waff mit<br />

dem Instrument der Arbeitsstiftung für gekündigte<br />

MitarbeiterInnen.<br />

Besonderen Stellenwert hat die Entwicklung und<br />

Umsetzung von Maßnahmen zur Verhinderung<br />

der Ausgrenzung aus dem Beschäftigungssystem.<br />

Wiener Unternehmen erhalten vom waff Unterstützung<br />

bei der Qualifizierung und bei der Personalsuche.<br />

Die Förderung der Chancengleichheit von Frauen<br />

und Männern am Arbeitsmarkt ist ein weiteres<br />

wichtiges Anliegen.<br />

Jährlich unterstützt der waff rund 25.000 Wiener ArbeitnehmerInnen.<br />

Kooperation und EU-weite Vernetzung<br />

Die Wiener Arbeitsmarktpolitik ist auf eine Strategie<br />

der Kooperation und Vernetzung ausgerichtet.<br />

Daher sind auch die SozialpartnerInnen und das Arbeitsmarktservice<br />

(AMS) in den Entscheidungsorganen<br />

des waff vertreten. Die damit gewährleistete<br />

Zusammenarbeit aller wichtigen Institutionen der Arbeitsmarkt-<br />

und Wirtschaftspolitik ermöglicht es, gut<br />

aufeinander abgestimmte und effiziente Maßnahmen<br />

erfolgreich umzusetzen.<br />

Neben der Vernetzung mit allen relevanten Institutionen<br />

in Wien hat der waff vielfältige Kontakte und<br />

Kooperationen mit anderen Regionen in der Europäischen<br />

Union, vor allem in den Nachbarländern. Gemeinsam<br />

mit seinen PartnerInnen beteiligt sich der<br />

waff an EU-Programmen und erhält so zusätzliche<br />

finanzielle Mittel für die Umsetzung von Projekten.<br />

waff Beratungszentrum<br />

für Beruf und Weiterbildung<br />

Das waff Beratungszentrum für Beruf und Weiterbildung<br />

begleitet WienerInnen, die Fragen zu ihrer beruflichen<br />

Situation haben oder ihre Jobsituation verändern<br />

wollen bzw. müssen. Hier erhalten sie<br />

kostenlos Beratung, finanzielle Unterstützung bei einer<br />

berufsbezogenen Aus- und Weiterbildung sowie<br />

Informationen über Weiterbildungsangebote in Wien.<br />

Das waff Beratungszentrum wendet sich besonders<br />

an Menschen mit einer niedrigen Ausgangsqualifikation<br />

sowie an Frauen, ältere ArbeitnehmerInnen und<br />

MigrantInnen.<br />

Beratung<br />

Das waff Beratungszentrum bietet beschäftigten WienerInnen<br />

individuelle Unterstützung und Klärungshilfe<br />

bei Fragen zu ihren beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten,<br />

etwa bei einem geplanten Jobwechsel. Im<br />

Beratungsprozess wird das berufliche Ziel geklärt.<br />

Dafür wird u. a. die Kompetenzenbilanz eingesetzt,<br />

ein Coaching-Verfahren, um Fähigkeiten und Kompetenzen<br />

sichtbar zu machen, die über die formal erworbenen<br />

Bildungsabschlüsse hinausgehen. Ist eine<br />

Weiterbildung erforderlich, wird ein Bildungsplan erstellt.


Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung<br />

Zum Erreichen der beruflichen Ziele, die im Beratungsprozess<br />

entwickelt wurden, sind Aus- und Weiterbildungen<br />

oft ein wichtiger Schritt. Der waff fördert<br />

berufliche Qualifizierungen mit verschiedenen Programmen.<br />

Einzigartig in Österreich ist die Verknüpfung<br />

von Beratung und finanzieller Förderung.<br />

Information<br />

Information und Überblick über alle Kursangebote in<br />

Wien und Umgebung bietet die waff Weiterbildungsdatenbank<br />

online. Zusätzlich können Informationen<br />

über Kurse und Kursanbieter telefonisch oder persönlich<br />

eingeholt werden.<br />

Arbeitsstiftungen – neue Chancen für gekündigte<br />

MitarbeiterInnen<br />

Arbeitsstiftungen sind ein bewährtes Instrument der<br />

österreichischen Arbeitsmarktpolitik. Sie bieten gekündigten<br />

MitarbeiterInnen die Chance auf eine umfassende<br />

Ausbildung und eine vollständige berufliche<br />

Neuorientierung. Während dieser Zeit erhalten die<br />

TeilnehmerInnen eine finanzielle Leistung aus Mitteln<br />

der Arbeitslosenversicherung. Der waff ist in Wien die<br />

zentrale Einrichtung für Arbeitsstiftungen. Gemeinsam<br />

mit Unternehmen, Betriebsrät Innen und dem AMS<br />

erarbeitet der waff sozial verträgliche Lösungen für<br />

gekündigte MitarbeiterInnen.<br />

Beruflich neu orientieren mit professioneller Unterstützung<br />

In den Arbeitsstiftungen durchlaufen die TeilnehmerInnen<br />

eine Phase der Berufsorientierung und erarbeiten<br />

einen maßgeschneiderten Aus- und Weiterbildungsplan.<br />

Mit finanzieller Absicherung durch das<br />

AMS können sie bis zu vier Jahre lang Qualifizierungen<br />

bis hin zum Universitätsabschluss absolvieren.<br />

Bei der Jobsuche und beim Wiedereinstieg in den<br />

Arbeitsmarkt werden sie vom waff begleitet.<br />

Die Erfolgsquote ist hoch: Zirka drei Viertel der TeilnehmerInnen<br />

finden vor Ablauf des Programms eine<br />

neue Anstellung oder gründen ein eigenes Unternehmen.<br />

Ausgrenzung verhindern<br />

Eine besondere Herausforderung für die Arbeitsmarktpolitik<br />

ist die Verhinderung der Ausgrenzung<br />

aus dem Beschäftigungssystem. Für Jugendliche ist<br />

Quelle: Folder „weiterkommen im beruf - waff“<br />

waff<br />

der Übergang von der Schule in die Berufsausbildung<br />

oft mit Schwierigkeiten verbunden. Sie sind schon zu<br />

Beginn ihrer beruflichen Laufbahn mit Ausgrenzung<br />

konfrontiert. Weiters gibt es eine große Gruppe von<br />

Menschen, die bereits längere Zeit keine Beschäftigung<br />

mehr finden konnten. Auch die Zahl der Personen<br />

im erwerbsfähigen Alter, die Sozialhilfe beziehen,<br />

steigt.<br />

Lehrausbildung fördern<br />

Die Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit und die<br />

Sicherstellung von beruflicher Erstausbildung hat einen<br />

zentralen Stellenwert für die Stadt Wien. Der waff<br />

unterstützt gemeinsam mit dem AMS Maßnahmen<br />

zur Berufsorientierung und Berufswahl. Damit für alle<br />

Jugendlichen die Chance auf eine gute Ausbildung<br />

gesichert wird, erhalten jene, die keine Lehrstelle finden,<br />

einen Ausbildungsplatz im Rahmen der überbetrieblichen<br />

Lehrausbildung. Die Kosten dafür werden<br />

vom waff aus Mitteln der Stadt Wien mitfinanziert.<br />

Perspektiven eröffnen – Beschäftigung fördern<br />

Der waff fördert Maßnahmen, in denen langzeitbeschäftigungslose<br />

Personen durch eine befristete Beschäftigung<br />

wieder an den Arbeitsmarkt herangeführt<br />

werden sollen. Außerdem setzt der waff das Instrument<br />

der gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassung<br />

ein, damit Personen mit Problemen am Arbeitsmarkt<br />

in Betrieben Arbeitserfahrungen sammeln können<br />

und wieder Selbstvertrauen gewinnen. Die Zeit zwischen<br />

den Arbeitseinsätzen wird für Schulungen genutzt.<br />

Ziel ist die Übernahme in ein fixes Beschäftigungsverhältnis.<br />

SozialhilfebezieherInnen<br />

in den Arbeitsmarkt integrieren<br />

Bereits 1998 hat der waff eine spezielle Vermittlungsunterstützung<br />

für SozialhilfebezieherInnen geschaffen,<br />

bei der Arbeitsplätze für diese KundInnengruppe gesucht<br />

und sie bei ihrer Bewerbung und bei den ersten<br />

Schritten im neuen Betrieb begleitet werden. In den<br />

letzten Jahren wurden die Maßnahmen ausgebaut<br />

und eine Clearingstelle eingerichtet, die im Vorfeld die<br />

Arbeitsfähigkeit feststellt. Je nach Leistungsfähigkeit<br />

stehen dann Beschäftigungsprojekte mit unterschiedlich<br />

hohen Anforderungen bereit, die teilweise aus<br />

Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziert<br />

werden.<br />

23


24<br />

Arbeitsstiftungen<br />

Chancengleichheit von Frauen und Männern<br />

fördern<br />

Wien ist bei der Chancengleichheit von Frauen und<br />

Männern im Vergleich zu anderen Städten und Regionen<br />

in Österreich führend. In Wien ist die Frauenbeschäftigungsquote<br />

überdurchschnittlich und die Verdienstchancen<br />

für Frauen sind besser. Frauen finden<br />

gute Rahmenbedingungen für ihre Berufstätigkeit vor.<br />

Die Stadt Wien treibt die Gleichstellung von Frauen<br />

am Arbeitsmarkt weiter voran. Der waff bietet Frauen<br />

und Mädchen deshalb spezielle Programme: für<br />

Arbeitsuchende und Karenzierte, Beschäftigte, die<br />

sich beruflich verändern wollen, und junge Mädchen.<br />

Knapp 60 Prozent aller KundInnen des waff sind<br />

Frauen.<br />

Unterstützung von Unternehmen im Personalbereich<br />

Die Wiener Unternehmen sind überwiegend Kleinbetriebe<br />

mit ein bis zehn Beschäftigten. Der waff will vor<br />

allem kleine und mittlere Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit<br />

und Innovationskraft stärken. Das<br />

Angebot umfasst die Förderung der Qualifizierung von<br />

MitarbeiterInnen und die Unterstützung bei der Personalsuche.<br />

Personalvermittlung<br />

In Kooperation mit dem AMS verfügt der waff über ein<br />

eigenes Vermittlungsservice für Kleinund Mittelunternehmen.<br />

Schwerpunkt ist die kostenlose Suche und<br />

Vorauswahl von Personal und Lehrlingen. Fehlen Per-<br />

sonen mit passender Qualifikation, kann eine für den<br />

Arbeitsplatz erforderliche Aus- und Weiterbildung gefördert<br />

werden. Diese Möglichkeit wird vor allem im<br />

wachsenden Gesundheits- und Pflegesektor genützt.<br />

Qualifizierung von MitarbeiterInnen<br />

Der waff fördert Unternehmen, die in die Qualifizierung<br />

ihrer MitarbeiterInnen investieren. Die Angebote<br />

richten sich an Unternehmen, die für Innovationsvorhaben<br />

neue MitarbeiterInnen einstellen oder weiterbilden.<br />

Außerdem unterstützt der waff die Weiterbildung<br />

in Betrieben der Sachgüterproduktion und in<br />

Unternehmen, die die interkulturelle Kompetenz und<br />

die Soft Skills ihrer MitarbeiterInnen verbessern.<br />

Lehrbetriebe und der Ausbau von Lehrstellen in Wien<br />

sind dem waff ein besonderes Anliegen. Er fördert die<br />

Ausbildung von LehrausbilderInnen, um Betrieben<br />

den Einstieg in die Lehrausbildung zu erleichtern.<br />

Integration von MigrantInnen unterstützen<br />

Der waff unterstützt sowohl MigrantInnen, die neu<br />

zugewandert sind als auch jene, die schon länger in waff wirkt<br />

Wien leben. Ihnen steht das gesamte Angebot des<br />

Die Stadt Wien hat mit dem waff eine wirksame Ser-<br />

waff zur Verfügung. Um die Zielgruppe bestmöglich<br />

vice-Einrichtung geschaffen, die sich an den Bedürf-<br />

zu erreichen, informiert sie der waff mit mehrspranissen<br />

der Wiener ArbeitnehmerInnen orientiert. Zielchigem<br />

Informationsmaterial in Kooperation mit Mulgruppenspezifische<br />

Förderprogramme kombiniert mit<br />

tiplikatorInnen und anderen Service- Einrichtungen<br />

individueller Betreuung sorgen dafür, dass die waffder<br />

Stadt Wien.<br />

KundInnen optimal profitieren.<br />

Für neu Zugewanderte gibt es ein zusätzliches Ser-<br />

Die Programme des waff erhöhen die Jobsicherheit<br />

vice: Der waff bietet Informationen zu Beruf und Ar-<br />

und fördern den beruflichen Aufstieg:<br />

beitsmarkt in der Muttersprache und hilft in Kooperation<br />

mit dem Beratungszentrum für MigrantInnen bei<br />

waff-KundInnen verdienen jährlich durchschnitt-<br />

der Anerkennung von Qualifikationen. 22 Prozent der<br />

lich 2.000 Euro mehr als vergleichbare Personen,<br />

waff KundInnen haben Migrationshintergrund.<br />

die keine waff-Maßnahme in Anspruch genommen<br />

haben.<br />

waff-KundInnen sind pro Jahr durchschnittlich ein<br />

Monat mehr beschäftigt als vergleichbare Personen.<br />

waff-KundInnen sind pro Jahr durchschnittlich<br />

knapp ein Monat weniger arbeitslos als vergleichbare<br />

Personen.<br />

Nicht nur diese Zahlen unterstreichen den Erfolg der<br />

waff-Maßnahmen. 90 Prozent der KundInnen bestätigen,<br />

dass sie mit den Beratungsleistungen des waff<br />

zufrieden sind – für rund ein Viertel hat der waff die<br />

Erwartungen sogar übertroffen


Der waff – ein Fonds der Stadt Wien<br />

Der waff ist ein Fonds der Stadt Wien auf Grundlage<br />

des Wiener Landesstiftungs- und Fondsgesetzes.<br />

Er ist dem Ressort für Finanzen und irtschaftspolitik<br />

zugeordnet. Finanziert werden die<br />

Aktivitäten des waff weitgehend von der Gemeinde<br />

Wien.<br />

Die Satzung des waff sieht drei Organe vor:<br />

Kuratorium, Vorstand und Geschäftsstelle<br />

Kuratorium<br />

Präsident des Kuratoriums ist der Wiener Bürgermeister<br />

Dr. Michael Häupl. Das aus RepräsentantInnen<br />

von im Wiener Gemeinderat vertretenen<br />

Parteien, SozialpartnerInnen, AMS Wien und<br />

Stadt Wien zusammengesetzte Kuratorium hat<br />

vor allem beratende Funktion.<br />

Vorstand<br />

ADer Vorstand ist das wichtigste Entscheidungsorgan<br />

des waff. Ihm gehören jeweils ein/e VertreterIn der Gemeinde<br />

Wien, des ÖGB, der Arbeiterkammer Wien,<br />

der Wirtschaftskammer Wien, der Industriellenvereinigung<br />

Wien und des AMS Wien an.<br />

Geschäftsstelle<br />

Die Geschäftsstelle des waff setzt das jährliche<br />

Arbeitsprogramm um.<br />

Quelle: Folder „weiterkommen im beruf - waff“<br />

Kontakt:<br />

waff<br />

gefördert durch:<br />

Folder<br />

„weiterkommen im beruf - waff“<br />

Wiener ArbeitnehmerInnen<br />

Förderungsfonds (waff)<br />

A-1020 Wien,<br />

Nordbahnstraße 36<br />

A-1200 Wien,<br />

Klosterneuburger Straße 23-27<br />

E-Mail: waff@waff.at<br />

25


26<br />

Arbeitsstiftungen<br />

Arbeitsstiftungen des waff<br />

Krisenmanagement mit sozialer Verantwortung<br />

Der harte Wettbewerb zwingt Unternehmen manchmal MitarbeiterInnen abzubauen. Der Wiener<br />

ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff) unterstützt diese gekündigten MitarbeiterInnen: Gemeinsam<br />

mit dem Arbeitsmarktservice Wien (AMS) organisiert der waff die Wiener Regionalstiftung oder<br />

eine Unternehmensstiftung.<br />

Arbeitsstiftungen sind ein bewährtes Instrument der<br />

österreichischen Arbeitsmarktpolitik. Sie bieten gekündigten<br />

MitarbeiterInnen die Chance auf eine umfassende<br />

Ausbildung und eine vollständige berufliche<br />

Neuorientierung. Der waff ist in Wien die zentrale Einrichtung<br />

für Arbeitsstiftungen. Gemeinsam mit Unternehmen,<br />

BetriebsrätInnen und dem AMS erarbeitet<br />

der waff sozial verträgliche Lösungen für gekündigte<br />

MitarbeiterInnen.<br />

Der waff bietet folgende Arbeitsstiftungen an:<br />

Bei Personalabbau im Wirtschaftsgroßraum Wien:<br />

Die Wiener Regionalstiftung wendet sich an Unter<br />

nehmen, die Personal abbauen müssen: Sie ermöglicht<br />

gekündigten MitarbeiterInnen einen beruflichen<br />

Neustart.<br />

Bei Insolvenz:<br />

Die Wiener Regionalstiftung Insolvenz unterstützt<br />

MitarbeiterInnen insolventer bzw. insolvenzgefährdeter<br />

Unternehmen mit Berufs orientierung,<br />

Coaching sowie Aus- und Weiterbildung.<br />

Unternehmensstiftungen:<br />

Bei größerem Personalabbau oder wenn MitarbeiterInnen<br />

über den Wirtschaftsgroßraum Wien<br />

hinaus betroffen sind.<br />

Die Arbeitsstiftungen stehen für alle Unternehmen<br />

offen – unabhängig von Branche, Größe oder Anzahl<br />

der betroffenen MitarbeiterInnen.<br />

Wiener Regionalstiftung<br />

Sie müssen MitarbeiterInnen abbauen, wollen sie<br />

aber beim Wiedereinstieg unterstützen? Dann können<br />

Sie gemeinsam mit dem waff eine Arbeitsstiftung<br />

einrichten.<br />

Das bieten die Arbeitsstiftungen den TeilnehmerInnen<br />

Entwicklung neuer beruflicher Perspektiven durch<br />

gezielte individuelle Aus- und Weiterbildung<br />

Ausbildung beim/bei der künftigen ArbeitgeberIn<br />

Unterstützung bei der Arbeitsuche<br />

Intensivbetreuung für über 50-jährige Personen<br />

Zugang zu Jobangeboten<br />

Die Vorteile für das Unternehmen<br />

Sie können Ihr Unternehmen planmäßig restrukturieren<br />

und übernehmen gleichzeitig soziale Verantwortung<br />

für gekündigte MitarbeiterInnen.<br />

Das Vertrauen und die Motivation der verbleibenden<br />

MitarbeiterInnen bleiben erhalten.<br />

Die TeilnehmerInnen können rasch in die Arbeitsstiftung<br />

einsteigen und erhalten dort optimale<br />

Unterstützung.<br />

Ihrem Unternehmen entsteht kein Organisationsaufwand.<br />

Der waff konzipiert und organisiert alle<br />

Stiftungsmaßnahmen. Darin hat der waff mittlerweile<br />

mehr als 15 Jahre Erfahrung.<br />

Wer finanziert die Stiftung?<br />

Das Unternehmen durch einen Beitrag in der Höhe<br />

von mindestens Euro 8.300,- pro TeilnehmerIn<br />

aus Wien oder mindestens Euro 10.700,- pro<br />

TeilnehmerIn aus einem anderen Bundesland.<br />

NEU: Für Klein- und Mittelunternehmen sowie für<br />

finanzschwache Unternehmen kann der Beitrag<br />

für MitarbeiterInnen aus Wien auf bis zu Euro<br />

2.000,- gesenkt werden.<br />

Der waff mit Förderungen aus Mitteln der Gemeinde<br />

Wien.<br />

Das AMS zahlt das Schulungsarbeitslosengeld<br />

für die StiftungsteilnehmerInnen.


Voraussetzungen für die Einrichtung der Wiener<br />

Regionalstiftung<br />

Die Wiener Regionalstiftung ist zugänglich für Unternehmen,<br />

die durch Umstrukturierungen und/oder wirtschaftliche<br />

Engpässe gezwungen sind, Personal<br />

abzubauen<br />

die insolvent sind oder insolvent zu werden drohen<br />

die im Wirtschaftsgroßraum Wien angesiedelt<br />

sind und ihren Firmensitz in Wien haben (vorrangig<br />

KMU) oder im Wirtschaftsgroßraum Wien angesiedelt<br />

sind und Personen mit ordentlichem<br />

Wohnsitz Wien abbauen müssen<br />

und deren (geplante) TeilnehmerInnen Anspruch<br />

auf Arbeitslosengeldbezug haben.<br />

Voraussetzungen für die Einrichtung einer Unternehmensstiftung<br />

Bei größerem Personalabbau (über 250 MitarbeiterInnen)<br />

oder wenn MitarbeiterInnen über den<br />

Wirtschaftsgroßraum Wien hinaus betroffen sind,<br />

kann eine Unternehmensstiftung eingerichtet<br />

werden.<br />

Der waff übernimmt dabei für Sie die Abstimmung<br />

und Durchführung aller notwendigen<br />

Schritte bis zum bescheidgenehmigten Unternehmensstiftungskonzept<br />

Die Förderung von Unternehmensstiftungen erfolgt<br />

wie bei der Wiener Regionalstiftung.<br />

Wiener Regionalstiftung – Insolvenz<br />

MitarbeiterInnen insolventer bzw. insolvenzgefährdeter<br />

Unternehmen können in der Wiener Regionalstiftung<br />

– Insolvenz beruflich neu starten.<br />

Die TeilnehmerInnen profitieren von Berufsorientierung,<br />

umfassender Qualifizierung und Hilfe bei der<br />

Arbeitsuche – genauso wie die TeilnehmerInnen der<br />

Wiener Regionalstiftung.<br />

Bitte informieren Sie Ihre MitarbeiterInnen über diese<br />

Möglichkeit.<br />

Sozial verträgliche Lösungen in Krisenzeiten –<br />

der waff unterstützt Sie dabei.<br />

Quelle: Folder „Arbeitsstiftungen des waff - Krisenmanagement mit sozialer Verantwortung“<br />

Kontakt:<br />

waff Arbeitsstiftungen,<br />

waff<br />

gefördert durch:<br />

Folder für KundInnen<br />

„Arbeitsstiftungen des waff<br />

- Krisenmanagement<br />

mit sozialer Verantwortung“<br />

1200 Wien,<br />

Klosterneuburger Straße 23-27 /<br />

1. Stock<br />

Tel: 217 48-777,<br />

E-Mail: outplacement@waff.at<br />

27


28<br />

Arbeitsstiftungen<br />

Arbeitsstiftungen des waff<br />

Ihr Start in eine neue berufliche Zukunft<br />

In Wien bleiben ArbeitnehmerInnen bei Personalabbau oder Insolvenz nicht auf der Strecke. Der Wiener<br />

ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff) und das Arbeitsmarktservice Wien (AMS) unterstützen<br />

sie in der Offenen Arbeitsstiftung Wien (OAW) und in der Regionalen Insolvenzstiftung Wien (RIW).<br />

Die Arbeitsstiftungen des waff helfen Ihnen bei Ihrem<br />

beruflichen Neustart nach einem Jobverlust. Der waff<br />

bietet zwei Formen von Arbeitsstiftungen an:<br />

Die Regionale Insolvenzstiftung Wien (RIW) fördert<br />

Sie, wenn Sie wegen einer (drohenden) Insolvenz<br />

Ihres Unternehmens den Job verloren<br />

haben.<br />

Die Offene Arbeitsstiftung Wien (OAW) unterstützt<br />

Sie, wenn Ihr Unternehmen Personal abbauen<br />

muss und eine Arbeitsstiftung mitfinanziert.<br />

Das bietet Ihnen die Arbeitsstiftung<br />

Zuerst beruflich orientieren In der ersten Phase der<br />

Arbeitsstiftung, der Berufsorientierung, finden Sie mit<br />

Unterstützung erfahrener TrainerInnen heraus, wo<br />

genau Ihre Stärken liegen. So können Sie ganz individuell<br />

Ihren Berufseinstiegsplan entwickeln. Wenn<br />

Sie über 50 Jahre alt sind, bieten wir Ihnen noch intensivere<br />

Unterstützung an.<br />

Mit neuem Wissen zu neuen Chancen<br />

Die zweite Phase der Arbeitsstiftung dient der zielorientierten<br />

Aus- und Weiterbildung. Dafür stehen Ihnen<br />

viele Möglichkeiten offen: Teilnahme an Kursen,<br />

betriebliche Praktika, Nachholen eines Lehrabschlusses<br />

bis hin zur universitären Ausbildung. Oft<br />

gelingt es auch, bereits mit dem/ der späteren ArbeitgeberIn<br />

eine passende Qualifizierung für Ihren künftigen<br />

Arbeitsplatz zu vereinbaren.<br />

Aktiv Arbeit suchen – wir zeigen Ihnen, wie es<br />

geht<br />

Nach Abschluss Ihrer Ausbildung können Sie sich voll<br />

auf die Jobsuche konzentrieren. Auch dabei werden<br />

Sie von TrainerInnen professionell unterstützt: Sie erabeiten<br />

Strategien zur erfolgreichen Arbeitsuche, erstellen<br />

Bewerbungsunterlagen und üben Bewerbungsgespräche.<br />

Internet und Telefon können Sie<br />

kostenlos benützen.<br />

Quelle: Folder „Arbeitsstiftungen des waff - Ihr Start in eine berufliche Zukunft“<br />

Finanzielle Unterstützung<br />

Das AMS zahlt Ihnen für die Dauer Ihrer Stiftungsteilnahme<br />

das Schulungsarbeitslosengeld. Über den<br />

waff erhalten Sie ein Budget für Ihre Aus- und Weiterbildung<br />

und einen monatlichen finanziellen Zuschuss.<br />

Ein eigenes Unternehmen gründen?<br />

Wenn Sie sich während der Berufsorientierung entscheiden<br />

ein eigenes Unternehmen zu gründen, können<br />

wir Sie durch Qualifizierung unterstützen.<br />

Voraussetzungen für die Teilnahme an der RIW<br />

Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld.<br />

Sie wohnen seit mind. sechs Monaten in Wien.<br />

Ihr Dienstverhältnis wird/wurde im Zuge eines<br />

Konkurses oder Ausgleichs beendet oder ist<br />

durch einen drohenden Konkurs/ Ausgleich gefährdet.<br />

Die nächsten Schritte<br />

Informieren Sie sich beim waff über die Möglichkeiten<br />

Ihrer Stiftungsteilnahme.<br />

Falls Ihr Dienstverhältnis bereits gekündigt wurde,<br />

stellen Sie bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle<br />

des AMS einen Antrag auf Arbeitslosengeld.<br />

Voraussetzungen für die Teilnahme an der OAW<br />

Ihr Unternehmen hat sich für die Einrichtung einer<br />

Arbeitsstiftung entschieden und ist bereit, Ihre<br />

Stiftungsteilnahme mitzufinanzieren.<br />

Sie wohnen seit mindestens zwei Monaten in<br />

Wien oder Ihr Unternehmen hat seinen Firmensitz<br />

in Wien.<br />

Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld.<br />

Die nächsten Schritte<br />

Der waff informiert Sie im Rahmen einer Veranstaltung<br />

in Ihrem Unternehmen über alle Details<br />

der Arbeitsstiftung.<br />

Wenn Sie sich für einen Eintritt in die Arbeitsstiftung<br />

entscheiden, stellen Sie im Unternehmen<br />

einen Antrag auf Teilnahme.


Arbeitsstiftungen des waff<br />

(Outplacementstiftungen)<br />

Wenn Betriebe aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten<br />

Personal abbauen müssen, macht der waff<br />

jenen Unternehmen, die ihre soziale Verantwortung<br />

wahrnehmen möchten, mit dem Instrument der Arbeitsstiftung<br />

ein Angebot. Arbeitsstiftungen begleiten<br />

Menschen, die ihren Job wegen Personalabbaus verloren<br />

haben, bei ihrem beruflichen Neustart und bieten<br />

die Möglichkeit einer vollständigen beruflichen<br />

Neuorientierung sowie eine umfassende berufliche<br />

Ausbildung. Ziel ist, eine neue Beschäftigung zu finden.<br />

Arbeitsstiftungen bieten die sicherste Methode,<br />

wieder Arbeit zu finden.<br />

Was geschieht während einer Stiftungsteilnahme:<br />

In den Arbeitsstiftungen durchlaufen die TeilnehmerInnen<br />

drei Phasen<br />

in der Berufsorientierungsphase finden die TeilnehmerInnen<br />

mit der Unterstützung erfahrener<br />

TrainerInnen heraus, wo ihre Interessen, Fähigkeiten<br />

und Stärken liegen. Damit lernen sie, ihre<br />

Chancen am Arbeitsmarkt einzuschätzen und<br />

entwickeln daraus ein Berufsziel und einen maßgeschneiderten<br />

Qualifizierungsplan.<br />

Die Qualifizierungsphase dient den TeilnehmerInnen<br />

zur zielorientierten und individuellen<br />

Aus- und Weiterbildung. Es ist dabei ebenso<br />

möglich einen Lehrabschluss nachzuholen wie<br />

auch ein Universitäts- oder Fachhochschulstudium<br />

zu absolvieren. Oft gelingt es aber auch, bereits<br />

mit dem/der späteren ArbeitgeberIn eine<br />

passende und zielgerichtete Qualifizierung für<br />

den künftigen Arbeitsplatz zu vereinbaren.<br />

Nach der berufsbezogenen Weiterbildung werden<br />

die StiftungsteilnehmerInnen in der Phase der aktiven<br />

Arbeitssuche in ihrem Bewerbungsprozess<br />

unterstützt. Gemeinsam mit erfahrenen TrainerInnen<br />

erarbeiten die StiftungsteilnehmerInnen<br />

Strategien zur Arbeitssuche, erstellen Bewerbungsunterlagen<br />

und bereiten sich auf Fragen in<br />

Bewerbungsgesprächen vor.<br />

Für über 50jährige TeilnehmerInnen bietet die Arbeitsstiftung<br />

spezielle Unterstützung an.<br />

Quelle: Infoblatt „Arbeitsstiftungen des waff“<br />

Folgende Stiftungsarten bietet der waff:<br />

waff<br />

Die Wiener Regionalstiftung<br />

Voraussetzungen und Rahmenbedingungen:<br />

Die Wiener Regionalstiftung ist zugänglich für Unternehmen,<br />

die<br />

die durch Umstrukturierungen und /oder wirtschaftliche<br />

Engpässe gezwungen sind, Personal<br />

abzubauen<br />

die insolvent sind oder insolvent zu werden drohen<br />

die im Wirtschaftsgroßraum Wien angesiedelt<br />

sind und ihren Firmensitz in Wien haben (vorrangig<br />

KMU) oder im Wirtschaftsgroßraum Wien angesiedelt<br />

sind und Personen mit ordentlichem<br />

Wohnsitz Wien abbauen müssen<br />

UND deren TeilnehmerInnen Anspruch auf Arbeitslosengeldbezug<br />

haben.<br />

Wie wird eine Kooperation mit der Wiener Regionalstiftung<br />

eingerichtet?<br />

Kontaktaufnahme mit den waff Arbeitsstiftungen,<br />

Information und Definition eines Projektes<br />

Gesicherte Finanzierung durch Abschluss einer<br />

Betriebsvereinbarung/Sozialplan (wenn Betriebsrat/<br />

Personalvertretung vorhanden)<br />

Abschluss eines Kooperationsvertrages mit der<br />

waff Arbeitsintegrations GmbH<br />

Information an InteressentInnen (Präsentation<br />

und Einzelgespräche)<br />

Eintritt der StiftungteilnehmerInnen und Durchführung<br />

der Stiftung<br />

Kontakt:<br />

waff Arbeitsintegration,<br />

1200 Wien,<br />

Klosterneuburger Straße 23-27<br />

Tel: +43 1 217 48-777,<br />

E-Mail: outplacement@waff.at<br />

29


30<br />

Behinderung, Schule, Beruf<br />

Der Übergang von der Schule in die Berufswelt von Jugendlichen mit Behinderung, Lernschwächen<br />

oder sonstigen sozialen Auffälligkeiten sowie die Integration von erwachsenen behinderten Personen<br />

ist die zentrale Aufgabe des Bundessozialamtes.<br />

Einschätzung der Behinderung<br />

Viele Förderungen und Leistungen des Bundessozialamtes,<br />

aber auch anderer Institutionen, sind vom<br />

festgestellten Grad der Behinderung abhängig.<br />

österreichische Staatsbürgerinnen<br />

EU- bzw. EWR Bürgerinnen und<br />

anerkannte Flüchtlinge<br />

mit einem vom Bundessozialamt bescheidmäßig festgestellten<br />

Grad der Behinderung von mind. 50% gehören<br />

dem Personen kreis der sogenannten begünstigten<br />

Behinderten an.<br />

Kinder, Schülerinnen, Studentinnen, Pensionistinnen<br />

und Bürgerinnen aus nicht EU-Saaten, die in Österreich<br />

leben, haben Anspruch auf einen Behindertenpass,<br />

welcher ebenfalls ab einem Grad der Behinderung<br />

von mind. 50% vom Bundessozialamt<br />

ausgestellt wird (Näheres siehe Seite 11).<br />

Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, Vergünstigungen<br />

Begünstigte Behinderte haben eine Reihe von Vorteilen:<br />

Erhöhter Kündigungsschutz bedeutet, dass Arbeitgeberinnen<br />

vor Ausspruch einer Kündigung<br />

die Zustimmung des Behinder-tenausschusses<br />

einholen müssen.<br />

kein Schutz besteht<br />

während der ersten sechs Monate eines neu<br />

begründeten Arbeitsverh ä Itn isses<br />

bei einvernehmlicher Lösung des Arbeitsverhältnisses<br />

bei Enden eines befristeten Arbeitsverhältnisses<br />

durch Zeitablauf<br />

bei begründeter Entlassung durch den/die Arbeitegeberln<br />

Zusatzurlaub (sofern dies im Kollektivvertrag,<br />

Dienstrecht oder Betriebsvereinbarung vorgesehen<br />

ist)<br />

Lohnsteuerfreibetrag (kann ab einem Grad der<br />

Behinderung von 25% beim Finanzamt beantragt<br />

werden)<br />

Fahrpreisermäßigung (z.B.: ab einem Grad der<br />

Behinderung von 70% auf Bahnlinien der äBB)<br />

Hinweis<br />

Viele Vorteile, Förderungen und Angebote stehen<br />

auch Menschen mit Behinderung offen, die nicht dem<br />

Personenkreis der begünstigten Behinderten angehören.<br />

Auskünfte darüber, sowie auch alle Antragsformulare<br />

erhalten Sie bei allen Landesstellen des Bundessozialamtes.<br />

Finanzielle Zuschüsse und Förderungen<br />

Begünstigte Behinderte bzw. deren Arbeitgeberinnen<br />

können eine Reihe von personen- und arbeitsplatzbezogenen<br />

finanziellen Zuschüssen erhalten wie z.B.<br />

Finanzierung von technischen Arbeitshilfen, Arbeitsplatz-adaptierungen<br />

und Kostenersatz für<br />

behindertengerechte Ausstattung des Betriebes<br />

Zuschüsse zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen<br />

sowie zu den Schulungs- und<br />

Ausbildungskosten<br />

Förderung von Orientierung- und Mobilitätstraining<br />

und Mobilitätshilfen (z.B. Zuschüsse zur Erlangung<br />

der Lenkerberechtigung und zum Erwerb<br />

eines Kraftfahrzeuges)<br />

Hilfen zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit<br />

Zuschüsse zu den Lohnkosten<br />

Entgeltbeihilfen bei behinderungsbedingter<br />

Leistungseinschränkung<br />

Arbeitsplatzsicherungsbeihilfen zur Sicherung<br />

gefährdeter Arbeitsplätze<br />

Integrationsbeihilfen für neu begründete Arbeitsverhältnisse<br />

mit arbeitslosen Menschen<br />

mit Behinderung<br />

Hinweis<br />

Auskünfte darüber, wie Sie zu einem Zuschuss kommen<br />

erhalten Sie bei den für Dienstnehmer- und<br />

Dienstgeberlnnenangelegenheiten zuständigen Mitarbeiterinnen<br />

in den Landesstellen des Bundessozialamtes<br />

bzw. den Anbieterinnen der diversen Integrationsfachdienste<br />

(siehe nachstehend).


Unterstützung bei der Ausbildung und im Beruf<br />

Eine Reihe von Unterstützungsangeboten zur Integration<br />

von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt<br />

erfolgt durch vom Bundessozialamt geförderte<br />

Projekte. Dazu zählen u.a.<br />

Clearing ist ein Angebot am Übergang Schule-<br />

Beruf für Jugendliche im Alter von 13-24 Jahren<br />

mit sonderpädagogischem Förderbedarf, sozialemotionaler<br />

Beeinträchtigung bzw. Behinderung.<br />

Ziel ist es, ihnen berufliche Perspektiven aufzuzeigen<br />

und realistische Entscheidungen für die<br />

berufliche Zukunft zu ermöglichen. Clearing dient<br />

auch zur Abklärung vor einer integrativen Berufsausbildung.<br />

Integrative Berufsausbildung soll die Eingliederung<br />

von be-nachteiligten Jugendlichen mit persönlichen<br />

Vermittlungshindernissen in das Berufsleben<br />

verbessern. Dies kann durch eine<br />

verlängerte Lehrzeit oder eine Teilqualifizierung<br />

geschehen.<br />

Arbeitsassistenz ist ein Dienstleistungsangebot<br />

für behinderte Dienstnehmerinnen und deren<br />

Dienstgeberinnen mit dem Ziel, Unterstützung bei<br />

der Erlangung und Erhaltung von Arbeitsplätzen<br />

zu bieten. Spezielle Arbeitsassistenz wird z.B. für<br />

Jugendliche, Gehörlose oder Personen mit psychischen<br />

Erkrankungen angeboten.<br />

JobCoaching bietet eine intensive Unterstützung<br />

und Unterweisung am Arbeitsplatz für neue Mitarbeiterinnen,<br />

aber auch zur Arbeitsplatzerhaltung<br />

bei bestehenden Dienstverhältnissen.<br />

Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz können<br />

berufstätige Personen ab der Pflegegeldstufe 3<br />

in Anspruch nehmen, die auf Grund ihrer Beeinträchtigung<br />

eine persönliche Unterstützung am<br />

Arbeitsplatz benötigen (z.B. bei manuellen Tätigkeiten).<br />

Im Rahmen von Qualifizierungsprojekten können<br />

Menschen mit Behinderungen, vor allem Jugendliche,<br />

durch Anlehren, Ar-beitstrainings- und Ausbildungsmaßnahmen<br />

das für konkrete Berufszweige<br />

erforderliche Know-how erwerben.<br />

Quelle: Bundessozialamt Leistungsheft<br />

Bundessozialamt<br />

Beschäftigungsprojekte sollen Langzeitarbeitslose<br />

in einer möglichst realen Arbeitssituation auf<br />

die Beschäftigung in der freien Wirtschaft vorbereiten.<br />

Beratungs- und Sensibilisierungsprojekte begleiten<br />

und unterstützen Menschen mit Behinderung<br />

auf dem Weg zu einem selbstbestimmten Leben.<br />

Der Unternehmensservice des Bundessozialamtes<br />

bietet Information und professionelle Unterstützung<br />

für Unternehmen, die Menschen mit<br />

Behinderung beschäftigen oder beschäftigen<br />

wollen.<br />

Disability - Flexicurity ist ein Modell zur gemeinnützigen<br />

Arbeitskräfteüberlassung, die Dienstgeberinnen<br />

ermutigen soll, Menschen mit Behinder<br />

u n g z u b e s c h ä f t i g e n u n d d e r e n<br />

Leistungs fähigkeit zu erproben.<br />

Durch das Präventionsmanagement soll für Beschäftigte<br />

und (Kurzzeit- )arbeitslose Personen<br />

mit gesundheitlichen Ein-schränkungen der Arbeitsplatz<br />

und die Arbeitsfähigkeit erhalten bleiben.<br />

Nähere Informationen zu den vom Bundessozialamt<br />

geförderten Projekten zur beruflichen Integration finden<br />

Sie in der Datenbank „Wegweiser“<br />

www.wegweiser.basb.gv.at<br />

31


32<br />

Gleichstellung, Barrierefreiheit<br />

Durch das mit 1.1.2006 in Kraft getretene Behindertengleichstellungspaket soll die Diskriminierung<br />

von Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt und im täglichen Leben beseitigt oder verhindert<br />

werden<br />

Schlichtung, Mediation und Klage<br />

Ziel des Behindertengleichstellungsrechtes ist, die<br />

gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung<br />

am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten<br />

und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung<br />

zu ermöglichen. Zu diesem Zweck sollen<br />

Diskriminierungen von Menschen mit Behinderung<br />

beseitigt oder verhindert werden.<br />

Es ist daher gesetzlich festgelegt, dass aus einer Diskriminierung<br />

ein Schadenersatzanspruch entsteht.<br />

Dieser kann mittels einer Schadenersatzklage beim<br />

Zivilgericht geltend gemacht werden.<br />

Bevor eine Sache aber bei Gericht anhängig gemacht<br />

werden kann, muss ein Schlichtungsversuch beim<br />

Bundessozialamt durchgeführt werden.<br />

Dieses Schlichtungsverfahren findet bei der jeweiligen<br />

LandessteIle des Bundessozialamtes statt.<br />

Unter der Leitung ausgebildeter Schlichtungsreferentinnen<br />

werden Einigungsgespräche mit dem oder den<br />

für die Diskriminierung Ver-antwortlichen geführt.<br />

Im Rahmen dieser Schlichtung können die Schlichtungsparteien<br />

auch unentgeltliche Mediation durch<br />

externe Mediatorinnen in Anspruch nehmen.<br />

Nur wenn keine gütliche Einigung erfolgt ist, kann<br />

man den Schadenersatz gerichtlich geltend machen.<br />

Dazu braucht man eine Bestätigung des Bundessozialamtes<br />

über die nicht erfolgte gütliche Einigung. Es<br />

wird empfohlen, sich vor Einbringung einer Klage<br />

rechtlich beraten zu lassen!<br />

Hinweis<br />

Für weitere Fragen steht Ihnen das Bundessozialamt<br />

in ganz Österreich unter 0599 88 zur Verfügung.<br />

Sie können uns auch ein Fax senden<br />

unter 0800 311 699 oder ein Email schreiben<br />

an gleichstellung@basb.gv.at.<br />

Speziell für Gehörlose gibt es die Möglichkeit, Anfragen<br />

per SMS zu schicken 0664 - 8574917 Weitere Infos<br />

finden Sie auch unter: www.gleichundgleich.at<br />

Zuschüsse zum Abbau von Barrieren<br />

Die uneingeschränkte Zugänglichkeit von Einrichtungen<br />

für Menschen mit Behinderung trägt maßgeblich<br />

zu deren gleichberechtigter Teilhabe am gesellschaftlichen<br />

Leben bei.<br />

Die Förderung investiver Maßnahmen durch das<br />

Bundessozialamt soll Anreiz sein, bestehende Barrieren<br />

abzubauen.<br />

Förderungen können erhalten<br />

Unternehmen, Arztpraxen, Apotheken u.a. Gesundheitseinrichtungen,<br />

gemeinnützige Einrichtungen sowie<br />

Einrichtungen der gesetzlich anerkannten Kirchen<br />

und Religionsgesellschaften<br />

Von der Förderung ausgenommen sind Gebietskörperschaften<br />

und sonstige Körperschaften öffentlichen<br />

Rechtes<br />

Gefördert werden<br />

Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit<br />

von Einrichtungen (z: B: die Errichtung einer<br />

Rampe, der Einbau eines (Treppen-) Liftes)<br />

Maßnahmen, welche die Benutzung therapeutischer<br />

Vorrichtungen in Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge<br />

ermöglichen bzw. erleichtern<br />

die behindertengerechte Umgestaltung von Arbeits-<br />

oder Aus-bildungsplätzen und Sanitärräumen<br />

Maßnahmen zur behindertengerechten Adaptierung<br />

von Fahrzeugen von Transportunternehmen<br />

Neu zu errichtende Bauten können nicht gefördert<br />

werden.<br />

Die Höhe der Förderung beträgt im Allgemeinen<br />

50% der behinderungsbedingten Kosten und ist mit<br />

Euro 50.000,-- pro Einrichtung limitiert.<br />

Für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiterinnen können<br />

2/3 der behinderungsbedingten Kosten ersetzt<br />

werden, wenn die Maßnahmen zwischen Euro<br />

1.000,-- und Euro 5.000,-- kosten.<br />

Die ÖNORM B1600 ist anzuwenden.


Quelle: Bundessozialamt Leistungsheft<br />

Renten, Entschädigungen<br />

Ein wichtiger Aufgabenbereich des Bundessozialamtes ist die so genannte Sozialentschädigung.<br />

Darunter versteht man die Versorgung von Kriegsopfer, Heeresbeschädigten, Opfer von Verbrechen,<br />

deren Hinterbliebenen sowie Impfgeschädigten.<br />

Kriegsopfer<br />

Anspruch auf Entschädigungs- und Fürsorgeleistungen<br />

haben öster-reichische Staatsbürgerinnen,<br />

die durch ihre Dienstleistung im Ersten oder Zweiten<br />

Weltkrieg bzw. während der Besatzungszeit 1945- 55<br />

eine Gesundheitsschädigung erlitten haben. Zum versorgungsberechtigten<br />

Personenkreis zählen auch<br />

Zivilpersonen, die ohne ihr Verschulden durch militärische<br />

Handlungen oder durch Einwirkung von Waffen<br />

verletzt wurden sowie die Hinterbliebenen all dieser<br />

Personen.<br />

Kriegsgefangene und Zivilinternierte<br />

Je nach Dauer der Kriegsgefangenschaft oder Anhaltung<br />

werden für österreich ische Staatsbürgerinnen<br />

Entschädigungsleistungen nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz<br />

geleistet. Das Bundessozialamt<br />

ist nur dann für Entschädigungsleistungen<br />

zuständig, wenn nicht die Vorrangigkeit eines Sozialversicherungsträgers<br />

gegeben ist.<br />

Heeresbeschädigte<br />

Leistungen können Präsenzdiener, Frauen im Ausbildungsdienst<br />

und Wehrpflichtige erhalten, wenn sie<br />

infolge ihres Dienstes oder bei einem Wegunfall eine<br />

Gesundheitsschädigung erlitten haben. Auch Zivilpersonen,<br />

die ohne ihr Verschulden verletzt wurden, und<br />

Hinterbliebene dieser Personen sind leistungsberechtigt.<br />

Hinweis<br />

Anträge für die jeweiligen Entschädigungen sowie Information<br />

über die einzelnen Leistungen erhalten Sie<br />

in den Landesstellen des Bundessozialamtes oder im<br />

Internet auf www.bundessozialamt.gv.at<br />

Verbrechensopfer<br />

Leistungen sind für Staatsbürgerinnen der Europäischen<br />

Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes<br />

(und seit 1.7.2005 auch alle Personen, die<br />

sich zum Zeitpunkt der Tat in Österreich, auf einem<br />

österreichischen Schiff oder Luftfahrzeug rechtmäßig<br />

aufgehalten haben) vorgesehen, die durch eine mit<br />

mehr als 6 Monaten Freiheitsstrafe bedrohte rechtswidrige<br />

und vorsätzliche Handlung eine Körperverletzung<br />

oder Gesundheitsschädigung erlitten haben;<br />

weiters auch Hinterbliebene oder Trägerinnen der Bestattungskosten,<br />

wenn die Tat den Tod des Opfers<br />

verursacht hat.<br />

Impfgeschädigte<br />

Leistungen erhalten Personen, die durch die bis 1980<br />

vorgeschriebene Pockenschutzimpfung, durch eine<br />

im jeweiligen Mutter-KindPass genannte Impfung<br />

oder durch eine mit Verordnung des Ge-sundheitsministeriums<br />

empfohlene Impfung eine Gesundheitsschädigung<br />

erlitten haben.<br />

33


34<br />

Pflege Pflege<br />

Das Bundessozialamt zahlt an ca. 2.000 Personen ein Bundespflegegeld aus. Auch zur Unterstützung<br />

und Entlastung von pflegenden Angehörigen werden eine Reihe von Leistungen angeboten.<br />

Pflegegeld<br />

Die Zuständigkeit für das Pflegegeld richtet sich<br />

nach der Grundleistung, das heißt, für das Pflegegeld<br />

ist jener Entscheidungsträger zuständig, der die<br />

Pension oder Rente auszahlt.<br />

Das Bundessozialamt ist somit in jenen Fällen die<br />

auszahlende Steile für das Pflegegeld, wenn keine<br />

andere Grundleistung vorliegt.<br />

Pflegegeld wird gewährt, wenn Pflegebedürftigkeit<br />

vorliegt und der ständige Betreuungs- und Pflegeaufwand<br />

mehr als 50 Stunden monatlich beträgt und<br />

voraussichtlich zumindest sechs Monate andauern<br />

wird.<br />

Das Pflegegeld ist eine vom Einkommen unabhängige<br />

Leistung, die zwölf Mal jährlich gebührt und monatlich<br />

ausbezahlt wird. Die Höhe ist - abhängig vom jeweils<br />

erforderlichen Pflegeaufwand - in sieben Stufen unterteilt.<br />

Zuwendungen zur Unterstützung pflegender<br />

Angehöriger<br />

Personen, die<br />

einen nahen Angehörigen mit einem Pflegegeld<br />

der Stufe 3-7 nach dem Bundespflegegeldgesetz<br />

oder<br />

einen nahen Angehörigen mit einer nachweislich<br />

demenziellen Erkrankung und mit einem Pflegegeld<br />

zumindest der Stufe 1 nach dem Bundespflegegeldgesetz<br />

oder<br />

einen minderjährigen nahen Angehörigen mit<br />

einem Pflegegeld zumindest der Stufe 1 nach<br />

dem Bundespflegegeldgesetz<br />

seit mindestens einem Jahr überwiegend pflegen,<br />

können im Falle der Verhinderung an der Pflege (z.B.<br />

wegen Krankheit oder Urlaub) eine finanzielle Unterstützung<br />

erhalten, um sich durch eine professionelle<br />

oder private Ersatzpflege vertreten zu lassen.<br />

Höhe der Unterstützung<br />

bei Pflegegeld der Stufen 1-3: Euro 1.200,00<br />

bei Pflegegeld der Stufe 4: Euro 1.400,00<br />

bei Pflegegeld der Stufe 5: Euro 1.600,00<br />

bei Pflegegeld der Stufe 6: Euro 2.000,00<br />

bei Pflegegeld der Stufe 7: Euro 2.200,00<br />

Diese Beträge beziehen sich auf die Höchstzuwendung<br />

von 4 Wochen pro Jahr. Wird die Ersatzpflegekraft<br />

kürzer in Anspruch genommen, verringert sich<br />

die Unterstützung.<br />

Bei demenzieIl erkrankten Personen und bei minderjährigen<br />

Pflegebedürftigen ist die Förderung bereits<br />

für eine Ersatzpflege von mindestens 4 Tagen möglich.<br />

Förderbar ist aber nur eine Ersatzpflege, die mindestens<br />

eine Woche dauert. Bei der Bemessung der<br />

Kosten können nur nachgewiesene Kosten berücksichtigt<br />

werden.<br />

Einkommensgrenzen<br />

Das monatliche Netto-Gesamteinkommen des pflegenden<br />

Angehörigen darf folgende Beträge nicht<br />

übersteigen:<br />

Euro 2.000,00 bei Pflegegeldstufe 1-5<br />

Euro 2.500,00 bei Pflegegeldstufe 6-7<br />

Die Einkommensgrenze erhöht sich je unterhaltsberechtigten<br />

Angehörigen um Euro 400,00, bei unterhaltsberechtigten<br />

Angehörigen mit Behinderung um<br />

Euro 600,00.<br />

Kein anrechenbares Einkommen sind z.B. Familienund<br />

Studienbeihilfen, Sonderzahlungen oder<br />

Leistungen nach den Sozialhilfegesetzen der Länder.<br />

Hinweis<br />

Information über die einzelnen Stufen und die Höhe<br />

des Pflegegeldes erhalten Sie bei den Landesstellen<br />

des Bundessozialamtes oder im Internet auf<br />

www.bundessozialamt.gv.at.


24-Stunden-Betreeung<br />

Zum Zweck der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung<br />

wurde vom Sozialministerium ein Fördermodell<br />

entwickelt, mit dem Leistungen an pflegebedürftige<br />

Personen oder deren Angehörige aus dem<br />

Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung<br />

gewährt werden können.<br />

Höhe der Unterstützung<br />

Die Förderung kann bis zu<br />

Euro 1.100,00 bei Vorliegen von (unselbständigen)<br />

Arbeitsver-hältnissen oder<br />

Euro 550,00 bei Vorliegen von Werkverträgen (bei<br />

selbständigen Betreuungskräften)<br />

betragen.<br />

Die Betreuung muss gemäßen den Bestimmungen<br />

des Hausbetreu-ungsgesetzes erfolgen.<br />

Voraussetzungen<br />

Das Betreuungsverhältnis kann in Form eines Dienstverhältnisses<br />

mit der pflegebedürftigen Person oder<br />

einer/einem Angehörigen oder eines Vertrages dieser<br />

Personen mit einem gemeinnützigen Anbieter oder<br />

durch Beschäftigung einer selbständigen Betreuungskraft<br />

bestehen.<br />

Ab 1. Jänner 2009 müssen die Betreuungskräfte entweder<br />

eine theoretische Ausbildung, die im Wesentlichen<br />

derjenigen eines/r Heimhelfers/in entspricht,<br />

nachweisen oder seit mindestens sechs Monaten die<br />

Betreuung des/der Förderwerberln sachgerecht<br />

durchgeführt haben oder es muss eine fachspezifische<br />

Ermächtigung der Betreuungskraft zu pflegerischen<br />

Tätigkeiten vorliegen.<br />

Weiters muss Anspruch auf Pflegegeld zumindest in<br />

Höhe der Stufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz<br />

oder einem Landespflegegeldgesetz bestehen.<br />

Hinweis<br />

Infos dazu erhalten Sie österreichweit unter 05 88 99<br />

oder im Internet<br />

auf www.pflegedaheim.at<br />

bzw. www.bundessozialamt.gv.at.<br />

Quelle: Bundessozialamt Leistungsheft<br />

Pflege<br />

Einkommensgrenze<br />

Bei AntragsteIlung wird das Einkommen der pflegebedürftigen<br />

Person berücksichtigt. Die Einkommensgrenze<br />

beträgt 2.500 Euro netto monatlich, wobei<br />

Leistungen wie Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe,<br />

Kinderbetreuungsgeld, Wohnbeihilfen und<br />

Unfallrenten unberücksichtigt bleiben.<br />

Für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen erhöht<br />

sich die Ein-kommensgrenze um 400 Euro beziehungsweise<br />

um 600 Euro für behinderte unterhaltsberechtigte<br />

Angehörige.<br />

Seit 1. November 2008 können alle Personen, die<br />

nach den Bestimmungen der 24-Stunden-Betreuung<br />

zuhause gepflegt werden, unabhängig von ihrem Vermögen<br />

eine finanzielle Unterstützung erhalten.<br />

35


36<br />

Service. Beratung, Unterstützung<br />

Die Landesstellen des Bundessozialamtes erbringen Leistungen, die für eine umfassende Betreuung<br />

von Menschen mit Behinderung notwendig sind.<br />

Behindertenpass und gratis Autobahnvignette<br />

Personen mit einem Grad der Behinderung von<br />

mindestens 50%, die in Österreich leben, können<br />

einen Behindertenpass erhalten.<br />

Der Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis,<br />

der die per-sönlichen Daten und den Grad der<br />

Behinderung enthält.<br />

Auf Antrag sind auch Zusatzeintragungen im Behindertenpass<br />

möglich (z.B. .Unzurnutbarkeit der Benützung<br />

öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder<br />

Gesundheitsschädigung oder Blindheit“)<br />

Inhaberinnen eines Behindertenpasses mit dieser Zusatzeintragung<br />

können, wenn ein KFZ auf sie zugelassen<br />

ist, auch die Autobahnvignette kostenlos<br />

vom Bundessozialamt beziehen.<br />

Der Behindertenpass dient als Nachweis der Behinderung<br />

(u.a. beim Finanzamt) und bringt diverse Vergünstigungen<br />

wie z.B. Ermäßigungen und Sondertarife<br />

bei Freizeit- und Kultureinrichtungen, ermäßigte<br />

Mitgliedsbeiträge bei den Autofahrerclubs und Fahrpreisermäßigungen<br />

bei einzelnen Verkehrsbetrieben<br />

sowie Steuerbegünstigungen.<br />

Hinweis<br />

Mit dem Behindertenpass gehören Sie nicht automatisch<br />

dem Per-sonenkreis der Begünstigten Behinderten<br />

an.<br />

Unterstützungsfonds und<br />

Normverbrauchsabgabe<br />

Menschen mit Behinderung können für einmalige<br />

behinderungsbedingte Ausgaben (Badumbau,<br />

Pflegebett etc.) Geldleistungen aus dem Unterstützungsfonds<br />

erhalten.<br />

Voraussetzungen<br />

Grad der Behinderung von mindestens 50%<br />

Einkommen liegt unter der geltenden Einkommensgrenze<br />

Ständiger Aufenthalt in Österreich<br />

Ziel des Unterstützungsfonds ist es, vor allem jenen<br />

Menschen Hilfe zu leisten, die noch nicht berufstätig<br />

sind (Kinder), nicht mehr im Erwerbsleben stehen<br />

(Pensionistinnen) oder nie ins Erwerbsleben integriert<br />

waren.<br />

Der Antrag muss grundsätzlich vor Begleichung der<br />

Kosten bei der zuständigen Landesstelle des Bundessozialamtes<br />

eingebracht werden (Ausnahme: Finanzierung<br />

durch Kredit oder ähnliches) und wird in<br />

der Regel auch an andere mögliche Kostenträger<br />

weitergeleitet.<br />

Anspruch auf Rückerstattung der Normverbrauchsabgabe<br />

(NOVA) haben Personen<br />

die einen Behindertenpass mit der Zusatzeintragung<br />

.Unzurnutbarkeit der Benützung öffentlicher<br />

Verkehrsmittel“ besitzen oder die Inhaberinnen<br />

eines Parkausweises gemäß § 29b StVO sind<br />

und die behinderungsbedingt zur Fortbewegung<br />

ein eigenes KFZ benötigen<br />

Die Abgeltung erfolgt grundsätzlich bis zu einem<br />

Bruttohöchstbetrag von Euro 20.000,00 zzgl. der<br />

behinderungsbedingt erforderlichen Zusatzausstattung<br />

und ist, unabhängig vom Einkommen, alle fünf<br />

Jahre möglich (von Zulassungsdatum zu Zulassungsdatum).<br />

Bei leasingfinanzierten KFZ erfolgt die<br />

Rückvergütung der NOVA sobald das Eigentum an<br />

die/den Leasingnehmerln übergeht.<br />

Das KFZ muss auf die Person mit Behinderung zugelassen<br />

sein.


Beratungs- und Serviceeinrichtungen<br />

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundessozialamtes<br />

sind um ein möglichst bürgernahes Service<br />

bemüht und bieten Menschen mit Behinderung sowie<br />

deren Angehörigen umfassende Beratung und Unterstützung<br />

in allen Lebensbereichen.<br />

Mit dem Offenen Kundenempfang wird im Sinne der<br />

Umsetzung des .One-desk-Prinzipes“ Kundenfreundlichkeit<br />

insofern verwirklicht, als lange Wartezeiten<br />

und unnötiger administrativer Aufwand für die Kundinnen<br />

vermieden werden.<br />

Der Sozialservice in den Landesstellen pflegt intensiven<br />

Kontakt mit Partnerorganisationen und verfügt<br />

über profundes Wissen bezüglich Unterstützungsangeboten<br />

für Menschen mit Behinderung in den jeweiligen<br />

Regionen.<br />

Die Familieninformationsstelle für Familien mit behinderten<br />

Kindern bietet eine spezielle Beratung an<br />

und bildet damit eine ideale Ergänzung zu der in einigen<br />

Landesstellen angebotenen Beratung und Diagnostik<br />

für Kinder und Jugendliche.<br />

Die interdisziplinären Teams von Beratung und Diagnostik<br />

beraten und betreuen Familien mit ihren Kindern<br />

im Alter von 0 - 19 Jahren, die von körperlichen,<br />

geistigen und/oder psychosozialen Behinderungen<br />

betroffen oder bedroht sind.<br />

Ziel der Beratung und Diagnostik für Kinder und Jugendliche<br />

ist eine professionelle Unterstützung der<br />

Familien, um die bestmögliche Förderung und Betreuung<br />

der Kinder und Jugendlichen zu erreichen.<br />

Die Inanspruchnahme der Leistungen ist freiwillig, unbürokratisch<br />

und kostenlos.<br />

Hinweis<br />

Das Angebot von Beratung und Diagnostik ist österreichweit<br />

nicht in allen Bundesländern vorhanden und<br />

nur im Burgenland flächendeckend. In den übrigen<br />

Bundesländern bieten landeseigene und/oder private<br />

Einrichtungen vergleichsweise Dienste an.<br />

Quelle: Bundessozialamt Leistungsheft<br />

Bundessozialamt<br />

Kontakt:<br />

Bundessozialamt<br />

Landesstelle Wien<br />

1010 Wien,<br />

Babenbergerstraße 5<br />

Fax. 05 99 88 – 2266<br />

e-mail:<br />

bundessozialamt.wien1@basb.<br />

gv.at<br />

37


38<br />

Zahlen und Fakten<br />

Zahlen und Fakten<br />

Österreichische Bevölkerung: 8 Mio<br />

Menschen mit Behinderung:<br />

2,1 Mio. mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen<br />

(z.B. auch erhöhter Blutdruck)<br />

476.000 Menschen mit Bewegungseinschränkungen<br />

24.000 RollstuhlfahrerInnen<br />

400.000 Bezieher von Berufsunfähigkeits-bzw.<br />

Invaliditätspensionen<br />

350.000 PflegegeldbezieherInnen<br />

80.000 schwer psychisch Kranke<br />

50.000 schwer geistig behinderte Menschen<br />

30.000 Kinder und Jugendliche mit besonderen<br />

Bedürfnissen inder Schule<br />

ca. 90.000 begünstigte Behinderte<br />

Wer definiert Behinderung?<br />

DER GESETZGEBER<br />

In welcher Form?<br />

Behinderteneinstellungsgesetz<br />

Behindertenhilfe (Sozialhilfegesetz der Länder)<br />

Arbeitsmarktservicegesetz<br />

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz<br />

Familienlastenausgleichsgesetz<br />

Heeresversorgungsgesetz<br />

Rechtl. Bestimmungen der Unterrichtsbehörden<br />

Einkommensteuergesetz<br />

BEHINDERUNG<br />

(§3 Behinderteneinstellungsgesetz)<br />

Behinderung im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die<br />

Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung,<br />

die aufeinem regelwidrigen körperlichen,<br />

geistigen oder psychischen Zustand beruht.<br />

Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von<br />

mehr als voraussichtlich sechs Monaten.<br />

Kompetenzen und Rechtsgrundlagen in Österreich<br />

Bundesministerium für<br />

Wirtschaft undArbeit<br />

Arbeitsmarktservice Österreich<br />

+ 9 Landesstellen<br />

Arbeitsmarktservicegesetz<br />

Arbeitslosenversicherungsgesetz<br />

Selbstverwaltungsträger<br />

der Sozialversicherung<br />

Pensionsversicherung<br />

Unfallversicherung<br />

Krankenversicherung<br />

AMFG<br />

ALVG<br />

AMS<br />

Rehabilitation als<br />

Mittel zum Zweck<br />

medizinorientiert<br />

berufliche soziale pädagogische<br />

Integration als Ziel<br />

Bundesministerium für<br />

Soziales und<br />

Konsumentenschutz<br />

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz<br />

Bundessozialamt<br />

Österreich<br />

+ 9 Landesstellen<br />

Behinderteneinstellungsgesetz<br />

Rehabilitation<br />

Berufliche Integration<br />

ASVG BEinstG<br />

Soz.vers.<br />

PV-Träger<br />

Bundesministerium für<br />

Gesundheit, Familie<br />

und Jugendliche<br />

9 Landesregierungen<br />

Behinderten­ und<br />

Sozialhifegesetz<br />

Behinderten­<br />

hilfegesetze<br />

BSB Länder


Behinderung<br />

und Arbeitswelt<br />

Sozialentschädigung<br />

BUNDESSOZIALAMT<br />

BASB Rahmenbedingungen<br />

Quelle: PPT-Präsentation Bundessozialamt-Vortrag<br />

Behinderung<br />

und Gesellschaft<br />

Pflegevorsorge<br />

Grundzuständigkeit für alle Behinderungsformen<br />

in allen Lebensphasen<br />

Finaler Behinderungsbegriff, weder Versicherung<br />

noch Bedürftigkeit ist Zugangsvoraussetzungen<br />

Zielgruppe sind alleinMenschen mit Behinderung<br />

-> keine Konkurrenzen<br />

Keine Zuständigkeit für eine Grundleistung -><br />

Glaubwürdigkeit/ weil keine Kostenverlagerungen<br />

möglich<br />

Strategische Grundlagen der beruflichen<br />

Integration in Österreich<br />

Behindertenkonzept der österreichischen Bundesregierung<br />

aus 1992<br />

ESF-Programmplanungsdokumente und Rahmenrichtlinien<br />

zur Umsetzung der Beschäftigungsoffensive<br />

der Bundesregierung<br />

Bundesweites arbeitsmarktpolitisches Programmdes<br />

Bundessozialamtes<br />

Prinzipien der beruflichen Integration<br />

Hilfe zur Selbsthilfe<br />

Rehabilitation vor Rente<br />

Integration vor Segregation<br />

(gender)mainstreaming<br />

Vorrang für Integration in den ersten Arbeitsmarkt<br />

Bundessozialamt<br />

Grundkonsens in der beruflichen Integration<br />

Erlangung bzw.<br />

Schaffung von<br />

Arbeitsplätzen<br />

Kernziele<br />

sozialversicherungspflichtige<br />

Dienstverhältnisse am<br />

ersten Arbeitsmarkt<br />

Erhaltung von<br />

Arbeitsplätzen<br />

Bedeutung der beruflichen Integration in der<br />

österreichischen Gesellschaft<br />

Zentraler Stellenwert der Erwerbsarbeit (Sozialprestige/Grundsicherung)<br />

Zunehmende Bedeutung aufgrund der demographischen<br />

Entwicklungen am Arbeitsmarkt und<br />

im Pensionsrecht<br />

Umsetzung der EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung<br />

in Ausbildung und Beruf<br />

Förderentwicklung inhaltlich<br />

(am Beispiel BASB)<br />

Beauftragung zur Umsetzung ESF 1995<br />

begleitende Hilfen (Arbeitsassistenz)<br />

Qualifizierungsmaßnahmen<br />

Beschäftigungsprojekte<br />

Beschäftigungsoffensive der österreichischen<br />

Bundesregierung ab 2001<br />

quantitative Ausweitungen<br />

neue Dienstleistungen (vor allem beim Übergang<br />

Schule/Beruf)<br />

z.B. Clearing<br />

Berufsausbildungsassistenz<br />

Sensibilisierungsmaßnahmen<br />

strukturelle Einbeziehung von betroffenen Organisationen<br />

inFörderpolitik („Beratungsrichtlinie“)<br />

Förderung von Selbsthilfe-und Selbstvertretungs-organisationen<br />

Beauftragung von Betroffenenorganisationen<br />

mit Dienstleistungen<br />

39


40<br />

Zahlen und Fakten<br />

Fördermaßnahmen<br />

Im beruflichen Bereich:<br />

Förderung von technischen Arbeitshilfen<br />

Zuschüsse zur Schaffung von Arbeits-und Ausbildungsplätzen<br />

Zuschüsse zu den Lohn-und Ausbildungskosten<br />

Kosten der Ein-, Um-und Nachschulung –subsidiär<br />

zu den Leistungen des AMS<br />

Kosten im Zusammenhang mit dem Antritt oder<br />

Ausübung der Beschäftigung<br />

Hilfen zur Gründung einer wirtschaftlichen Selbstständigkeit<br />

Technische Hilfsmittel –Arbeitsplatzadaptierung<br />

Personkreis<br />

beg. behinderte oder begünstigbare Personen<br />

Maßnahme<br />

Der Arbeitsplatz eines behinderten Menschen<br />

kann so umgebaut werden, dass er/sie seiner/<br />

ihrer Behinderung entsprechende ideale Arbeitsplatzbedingungen<br />

hat.<br />

Diese Schritte können im baulichen und/oder<br />

technischen Bereich vorgenommen werden.<br />

Höhe<br />

nach den dzt. RL keine Obergrenze, ab Euro<br />

1.453,463 KV erforderlich, Mitfinanzierung (PVA)<br />

anstreben.<br />

z.B.: Braille, Hörbehelfe, orthop. Behelfe etc.<br />

Schaffung von Arbeits-und Ausbildungsplätzen<br />

Es können nur Zuschüsse gewährt werden bei:<br />

Begründung eines neuen Beschäftigungsverhältnisses<br />

oder<br />

bei Schaffung eines Arbeitsplatzes für einen bereits<br />

beschäftigten Behinderten, wenn ohne Umsetzung<br />

auf diesen neuen Arbeitsplatz das Beschäftigungsverhältnis<br />

enden würde<br />

weitere begünstigte Behinderte eingestellt oder<br />

zur Berufsausbildung aufgenommen werden.<br />

FördernehmerIn kann nur der/die DG sein, diese(r) muss sich<br />

allerdings verpflichten auf einen geförderten Arbeitsplatz<br />

mindestens 5 Jahre hindurch begünstigte Behinderte zu beschäftigen<br />

und sich anteilsmäßig (i.d.R. 50%) an den Kosten<br />

beteiligen.Solche Förderungen sind auch für die behindertengerechte<br />

Umgestaltung von Arbeitsplätzen und Sanitärräumen<br />

möglich. Hier können die gesamten Kosten übernommen<br />

werden.<br />

Voraussetzungen:<br />

mindestens fünf Jahre Beschäftigung<br />

behinderungsbedingt: max. 100% der Kosten<br />

nicht behinderungsbedingt ist ein angemessener<br />

Anteil des DG zuleisten (i.d.R.50%)<br />

ab 1.453,46 sind 3 KVs erforderlich (Bestbieterprinzip)<br />

Entgeltbeihilfe<br />

Integrationsbeihilfe<br />

Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe<br />

In jedem Fall Höchstgrenze Euro 700,--<br />

Dem Bund, den Ländern, dem Arbeitsmarktservice und den<br />

Sozialversicherungsträgern sowie für beamtete DienstnehmerInnen<br />

in unkündbaren Beschäftigungsverhältnissen können<br />

keine Förderungen gewährt werden.


Integrationsbeihilfe:<br />

Wenn ein(e) UnternehmerIn einen arbeitslosen behinderten<br />

Menschen anstellt, kann das Bundessozialamt dem/der ArbeitgeberIn<br />

zur Unterstützung einen Zuschuss zu den Lohnund<br />

Ausbildungskosten gewähren.<br />

Voraussetzungen:<br />

Arbeitslosigkeit mind. 1 Tag (kein Wochenende)<br />

neue(r)“ DienstgeberIn, außer Unterbrechung von<br />

mindestens 2 Jahren<br />

Antrag binnen 3 Monate ab DV<br />

Personenkreis:<br />

begünstigte Behinderte oder begünstigbare Behinderte<br />

(und Jugendliche zw. 15. und vollendetem 24.<br />

LJ mit Lernbehinderung oder sozialen und/oder emotionalen<br />

Handicaps).<br />

Dauer<br />

Maximal 1 Jahre ab Beginn des DV Im Vorfeld ist zu<br />

prüfen, ob eine Beihilfengewährung seitens des AMS<br />

möglich ist.<br />

Entgeltbeihilfe<br />

Eine Entgeltbeihilfe wird dann gewährt, wenn ein behinderter<br />

Mensch auf seinem Arbeitsplatz nicht die gleiche Leistung<br />

erbringen kann wie ein(e) Nicht-Behinderte(r). Zum Ausgleich<br />

dafür erhält die Firma einen Zuschuss.<br />

Personenkreis:<br />

nur begünstigte Behinderte<br />

Förderhöhe:<br />

max. 50 % des Bruttolohnes (ohne Lohnnebenkosten),<br />

max. aber Euro 700,--<br />

Dauer<br />

1 Jahr,<br />

muss immer neu beantragt und geprüft werden<br />

Quelle: PPT-Präsentation Bundessozialamt-Vortrag<br />

Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe<br />

Bundessozialamt<br />

Dem Bund, den Ländern, dem Arbeitsmarktservice und den<br />

Sozialversicherungsträgern sowie für beamtete DienstnehmerInnen<br />

in unkündbaren Beschäftigungsverhältnissen können<br />

keine Förderungen gewährt werden.<br />

Voraussetzungen:<br />

begünstigte Behinderte oder begünstigbare Behinderte<br />

Gefährdung des Dienstverhältnisses<br />

unbefristetes Dienstverhältnis<br />

Dauer<br />

Für die Dauer der Gefährdungdes Arbeitsplatzes,<br />

jedoch maximal 3 Jahre.<br />

Höhe:<br />

max. 50 % vom Bruttolohn bzw.<br />

max. Euro 700,--monatlich<br />

Schulungs-und Ausbildungskosten<br />

Schulungskosten<br />

Unter diesem Titel können für Ein-, Um-und Nachschulung<br />

für berufliche Weiterbildung und Arbeitserprobung<br />

nur insofern geleistet werden, als diese nicht<br />

von anderen Stellen übernommen werden (grundsätzliche<br />

Zuständigkeit des AMS).<br />

Höhe:<br />

behinderungsbedingte externe Schulungen zur<br />

Gänze,<br />

nicht behinderungsbedingte Schulungen maximal<br />

zu 50%<br />

Für betriebsinterneSchulungen können keine Kosten<br />

übernommen werden.<br />

Bedarf einE BehinderteR zur Absolvierung einer beruflichen<br />

Schulungs-oder Weiterbildungsveranstaltung<br />

einer Begleitperson oder eines/einer DolmetscherIns,<br />

so können die hierfür anfallenden Kosten<br />

vom Bundessozialamt übernommen werden.<br />

41


42<br />

Zahlen und Fakten<br />

Gründung selbständiger Existenz<br />

Voraussetzungen<br />

beg.Behindertebzw.begünstigbareBehinderte<br />

VerbesserungderwirtschaftlichenLagedes/derBehindertenVorliegenderfürdieangestrebteTätigkeiterforderlichenpersönlichen,rechtlichenundfachlichenVora<br />

ussetzungen<br />

SicherstellungdesLebensunterhaltesdes/derBehindertenundseinerunterhaltsberechtigtenAngehörigen<br />

Zuschusshöhe<br />

50% der getätigten Ausgabe<br />

Maximale Zuschusshöhe:dzt. Euro 22.300,--<br />

Ausbildungsbeihilfen<br />

Voraussetzungen:<br />

GdB von 50 %<br />

§3 Studienförderungsgesetz 1992 bzw. §1b<br />

Schülerbeihilfengesetz1983<br />

Studienberechtigungsprüfung<br />

Lehrausbildung<br />

Krankenpflege/Hebammen<br />

im Ausland nur, wenn in Ö. anerkannt und keine<br />

gleichwertige Ausbildungseinrichtung im Inland<br />

vorhanden ist<br />

Höhe:<br />

maximal 3 fache AT (2010: eURO 669,--) monatlich<br />

nur behinderungsbedingter nachgewiesener<br />

Mehraufwand<br />

Bei „Zuschlag“ zur Studienbeihilfe derzeit keine Förderung<br />

möglich.<br />

Dienstnehmerbezogene Förderungen:<br />

Orientierung und Mobilitätstrainig<br />

Blindenführhund<br />

Mobilitätshilfen<br />

Mobilitätszuschuss<br />

Lenkerberechtigung<br />

Zuschuss Kfz + (NOVA)<br />

„sonstige Kosten“<br />

Gebärdensprachdolmetschkosten<br />

Gebärdensprachdolmetschkosten<br />

Voraussetzung<br />

beg. Behinderte. oder begünstigbare Behinderte<br />

arbeitsplatzbezogene (Erlangung/Sicherung) bzw.<br />

berufsbezogene Schulungsmaßnahme<br />

nur zertifizierte DolmetscherInnen (Ausnahme<br />

Projekte), Liste unter www.oegsdv.at abrufbar.<br />

Kosten: (Stand 2010)<br />

Euro 22,-- pro angefangener halben Stunde, dazu<br />

Zeitversäumnis (Euro 22,-- pro angefangener<br />

Stunde, Hin und Rückfahrt inkludiert) sowie Fahrtkosten<br />

Nach oben derzeit keine Obergrenze<br />

Pauschalierungen sind anzustreben<br />

Doppelbesetzungen nur nach RS mit dem BSB<br />

möglich<br />

ESF-Programmplanung<br />

Chancengleichheit für alle und Bekämpfung der Ausgrenzungam<br />

Arbeitsmarkt<br />

Allgemeine Gliederung der Maßnahmen für Menschen<br />

mit Behinderungen<br />

Qualifizierung<br />

Beschäftigung<br />

Unterstützung (begleitende Hilfen)<br />

ESF-Umsetzung<br />

Begleitende Hilfen<br />

Arbeitsassistenz<br />

Integrationsbegleitung (in Verbindung mit<br />

Qualifizierung oder Beschäftigung)<br />

„job coaching“<br />

Qualifizierungsmaßnahmen<br />

fachliche Qualifizierung auf Art und Ausmaß<br />

der Behinderung abgestimmt<br />

persönliche Entwicklungen (Nachreifung,<br />

(Wieder)erlernen von persönlichen Kompetenzen<br />

Beschäftigungsmaßnahmen<br />

zeitl. befristete Arbeitsplätze „Mehrfach nutzen“


Übergang Schule -Beruf<br />

Förderlandschaft Wien<br />

Quelle: PPT-Präsentation Bundessozialamt-Vortrag<br />

Bundessozialamt<br />

43


44<br />

Zahlen und Fakten<br />

Unterstützung für Jugendliche<br />

Clearing<br />

Begleitende Hilfen<br />

Integrative Berufsausbildung<br />

Nachreifung<br />

Qualifizierung<br />

Clearing<br />

Neigungs-und Eignungsprofil<br />

Stärken/Schwächen-Analyse<br />

Nachschulungsbedarf<br />

Berufliche Perspektiven<br />

darauf aufbauend -----------><br />

Karriere-/Entwicklungsplan<br />

Klärung Integrationsfähigkeit<br />

Schwächen<br />

> kompensierbar<br />

> nicht kompensierbar<br />

Nachschulungsplan<br />

Inhalte und Etappen<br />

Matching –Angebot, Kontakte, Praktika<br />

Testungen<br />

Integrative Berufsausbildung<br />

Personenkreis:<br />

Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf<br />

ohne/mit negativem Hauptschulabschluss<br />

Menschen mit Behinderung<br />

Jugendliche, die aus BO-Maßnahme nicht vermittelbar<br />

sind<br />

Varianten:<br />

verlängerte Lehre<br />

Teilqualifizierung<br />

Berufsausbildungsassistenz<br />

Zielrahmen<br />

Gemeinsame „Vision“:<br />

Jede/r benachteiligte Jugendliche am Übergang<br />

Schule/Beruf soll seinen/ihren<br />

Möglichkeiten und Potentialen entsprechende<br />

Chancen für eine<br />

berufliche Erstqualifizierung und Erstintegration<br />

erhalten;<br />

die Steuerung an dieser Schnittstelle ist für die<br />

Betroffenen aber auch<br />

unsere Volkswirtschaft von grundsätzlicher Bedeutung<br />

Unser möglicher gemeinsamer Beitrag:<br />

Verbesserung der Kommunikation und der Abläufe<br />

zwischen den am Prozess beteiligten Systemen<br />

(Fördergeber, Einrichtungen, Selbstvertretungen)<br />

Analysen bzgl. Abdeckung der bestehenden und<br />

absehbaren Bedarfssituation;<br />

Erarbeitung eines „Umsetzungspaktes“ im Rahmen<br />

des Prozesses


Zahlen und Fakten<br />

20 % aller Jugendlichen haben psychische Symptomatik,<br />

5 % haben/bräuchten psychiatrische<br />

Behandlung.<br />

Jeder 4. erwachsene Mensch in Österreich<br />

durchlebt zumindest einmal eine „psychische Krise“.<br />

Aufgrund psychischer Erkrankungen sind ca.<br />

60.000 Personen (Stand 12/2003) im Bezug einer<br />

vorzeitigen Pensionsleistung. Bei Frauen sind<br />

psychische Erkrankungen häufigster Grund für<br />

vorzeitige Pensionierung.<br />

Im Jahre 2010 wird die Depression Volkskrankheit<br />

Nr. 1 sein.<br />

2 Richtungen des Inputs<br />

Allgemeine Rahmenbedingungen für Erhaltung<br />

psychischer Gesundheit am Arbeitsplatz<br />

=> Prävention<br />

Handlungsmöglichkeiten bei schweren psychischen<br />

Erkrankungen während einer Berufstätigkeit<br />

=> Intervention.<br />

Persönlicher Hintergrund zu dieser Frage:<br />

Leiter einer Dienststelle mit 140 Personen<br />

Vollziehung des Behinderteneinstellungsgesetzes<br />

Prävention<br />

Allgemeine Rahmenbedingungen für psychische Gesundheit<br />

am Arbeitsplatz in Organisationen<br />

Faktoren, die psychische Probleme am Arbeitsplatz<br />

allgemein „befördern“ (Rahmenbedingungen,<br />

Werthaltungen)<br />

Geschwindigkeit<br />

komplexe Kommunikationsstrukturen<br />

Stress, Überforderung, Belastung<br />

Angst, Konflikte<br />

Stellenwert des Einzelnen im Unternehmen<br />

(grds. Werthaltung: Humankapital/Arbeitskraft)<br />

Führung, Führung, Führung<br />

Quelle: PPT-Präsentation Bundessozialamt-Vortrag<br />

Bundessozialamt<br />

Möglichkeiten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen:<br />

Ausbildung der Führungskräfte<br />

Personal-und Organisationsentwicklungsansätze<br />

„diversity“<br />

„Corporate social responsibility“<br />

Gesundheitsförderung (von productive ageing<br />

bis ...)<br />

Schaffung einer Infrastruktur zur Beratung von<br />

betrieblichen Akteuren<br />

Intervention<br />

Handlungsmöglichkeiten bei schweren psychischen<br />

Krankheiten während Berufstätigkeit<br />

Problemlagen<br />

Fehlende Information und Akzeptanz der betrieblichen<br />

Akteure<br />

Große, zeitlich unabsehbare Leistungsschwankungen<br />

Eingeschränkte „Bearbeitbarkeit“<br />

Entweder Arbeit oder Pension<br />

Lösungsansätze:<br />

Information -> Kommunikation<br />

Wissen<br />

Krisenintervention/Arbeitsassistenz<br />

flexible Fördermodelle/Kostenübernahme<br />

flexible Übergänge zwischen Beruf und Pension<br />

arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen (relativ<br />

geringe Wirkung)<br />

Schlussfolgerungen<br />

Psychische Probleme in der Arbeitswelt keine<br />

Randgruppenfrage, sondern eine relevante Rahmenbedingung<br />

im Wirtschaftsleben.<br />

Allgemeine Rahmenbedingungen für psychische<br />

Gesundheit am Arbeitsplatz in Organisationen<br />

unabdingbar (Prävention)<br />

Maßnahmen für Menschen mit schweren und<br />

dauerhaften psychischen Erkrankungen am Arbeitsplatz<br />

sind zunehmend notwendig und wichtig<br />

(Intervention).<br />

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46<br />

Zahlen und Fakten<br />

Begleitende Massnahmen<br />

Unternehmerservice -umfassende, unbürokratische<br />

Beratung und Unterstützung beim Einsatz<br />

im Betrieb<br />

behindertengerechte bauliche und technische<br />

Ausstattung von Betrieben und Arbeitsplätzen<br />

Informationsangebote für Personalleiter, Betriebsräte,<br />

Behindertenvertrauenspersonen etc. (Multiplikatorenausbildung)<br />

Betroffene beraten Betroffene -Professionalisierung<br />

der Beratung zu einem selbstbestimmten<br />

Leben<br />

Maßnahmen zur sensibilisierung für die Anliegen<br />

behinderter Manschen<br />

Forcierung der Verbreitung eines „normalisierten“<br />

Bildes behinderter Menschen in der Öffentlichkeit,<br />

insbesonderein Wirtschaftskreisen<br />

Vernetzungsmaßnahmen zur Erhöhung der Bereitschaftder<br />

Unternehmer, Menschen mit Behinderung<br />

einzustellen<br />

Vernetzung/Förderprogramm Equal<br />

Erleichterung der beruflichen Integration für Menschen<br />

mit Behinderungen durch Beseitigung von personenbezogenen<br />

Diskriminierungen aber auch Entw<br />

i c k l u n g d e r R a h m e n b e d i n g u n g e n u n d<br />

Sensibilisierung<br />

Landesstellen BASB finanziell verantwortlicher<br />

Partner<br />

Einbeziehung aller im Themenfeld relevanter Akteure<br />

Evaluierung Midtermbericht stellt folgende Entwicklungen<br />

fest:<br />

gemeinsame Entwicklungsarbeit durch bisher<br />

in Konkurrenz zueinander stehenderNGO´s<br />

und Fördergeber<br />

strukturelle Einbeziehung der Betroffenen in<br />

die Arbeit der Entwicklungs-partnerschaften<br />

gemeinsame Entwicklung zahlreicher Produkte<br />

und Dienstleistungen zur dauernden Nutzung<br />

Lernprozess in völlig neuer Organisationsstruktur<br />

und Rollenverteilung, Fortsetzung in zweiter Antragsrunde


Definition Vernetzungsarbeit BASB<br />

Maßnahmen zur Verbesserung der Kommunikation<br />

und Koordination zwischen den am jeweiligen Integrationsprozess<br />

beteiligten Organisationen, um im<br />

Rahmen der geltenden Gesetze und Förderrichtliniendie<br />

berufliche Integration von Menschen mit Behinderung<br />

strukturell zu erleichtern/verbessern.<br />

jeweilige: unterschiedliche Akteure für unterschiedliche<br />

Kundengruppen in verschiedenen<br />

Lebensphasen<br />

im Rahmen der geltenden Gesetze und Förderrichtlinien:<br />

bestehende Rechtslage ist Rahmenbedingung;<br />

eigene Handlungskompetenzen müssen<br />

definiert werden und (im Optimalfall) in den<br />

Möglichkeiten anderer Organisationen verbunden<br />

werden<br />

strukturelle Erleichterung/Verbesserung: Ziel einer<br />

Vernetzung muss gegeben sein; Nutzen sollte<br />

definiert sein, im Idealfall Definition von win/win<br />

Situation.<br />

Quelle: PPT-Präsentation Bundessozialamt-Vortrag<br />

Bundessozialamt<br />

Herausforderungen<br />

(Weiter)Entwicklung einer langfristigen Strategie<br />

zur beruflichen Integration trotz aktueller Widersprüche<br />

am Arbeitsmarkt<br />

Abbau von integrationsfeindlichen Systemregeln,<br />

Schaffung einer widerspruchsfreien Gesamtstrategie<br />

Abbau von Vorurteilen in der Gesellschaft im Allgemeinen<br />

und der Wirtschaft im Besonderen<br />

Kontakt:<br />

Bundessozialamt<br />

Landesstelle Wien<br />

1010 Wien,<br />

Babenbergerstraße 5<br />

Fax. 05 99 88 – 2266<br />

e-mail:<br />

bundessozialamt.wien1@basb.<br />

gv.at<br />

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48<br />

Impressum<br />

Projekt „increase“<br />

Herausgeber :<br />

FAB Organos<br />

College für Systemische Beratung,<br />

Bulgariplatz 14, 4020 Linz,<br />

Telefon 0 732 / 69 22-7700<br />

Für den Inhalt verantwortlich :<br />

Mag. Markus Kapsamer,<br />

Mag. Heinz. M. Pascher<br />

Grafik/Layout:<br />

Christian Degner , BBRZ GRUPPE<br />

Unternehmenskommunikation<br />

Druck: Gutenberg<br />

© Februar 2011<br />

ZVR: ZVR: 463222913


Ústredie práce, socilanych<br />

vecí a rodiny<br />

Ministerstvo pôdohospodárstva,<br />

životného prostredia a<br />

regionálneho rozvoja SR

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