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9. arbotax - Methode Koch

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2Begründung des Funktionsverlustes, den der BGH nur dann als ersatzfähigenSchaden anerkennt, wenn es zu „äußerlich sichtbaren Veränderungen amErscheinungsbild oder Einbußen an Vitalität oder Funktion der Bäume für dieGrundstücke“ gekommnen ist mit der nachweislichen Folge einer Grundstückswertminderung.Aus fachlicher Sicht ist das BGH-Urteil in verschiedenen Punkten zwar kritisch zubetrachten, was aber vor allem darin begründet ist, dass der BGH weitgehend an dienicht angefochtenen und fachlich unzutreffenden Feststellungen desBerufungsgerichtes - hier des OLG Frankfurt - gebunden war.ARBOTAX bietet jetzt eine Berechnungsweise, die nach dem neuen BGH-Urteilrechtlich abgesichert ist.Eine Hilfe für die Nutzer bietet ARBOTAX durch den Zugriff auf die Mittelwerte derFLL-Tabellen. Die angezeigten Herstellungswerte können direkt eingelesen undanschließend durch eigene Korrekturen an die individuellen Gegebenheiten desObjektes angepasst werden.Das Programm kann als Demoversion von der Website der Firma Rinntech heruntergeladen und kostenlos getestet werden: http://www.<strong>arbotax</strong>.de. Der Verkaufspreisvon ARBOTAX beträgt 190 EURO zuzüglich Mehrwertsteuer. Kontakt: RINNTECH,Hardtstraße 20-22, 69124 Heidelberg, info@rinntech.comInzwischen ist das Programm ARBOTAX sowohl hinsichtlich derGehölzwertermittlung als auch hinsichtlich der Teilschadenberechnung durchdas rechtskräftige Urteil des LG Dortmund vom 3. November 2009 (Az: 5 O229/08) anerkannt.Das LG Dortmund folgte in jedem einzelnen Punkt der Gehölzwertermittlung und derTeilschadenberechnung mit ARBOTAX, und stellte - entgegen vereinzelt geäußertenZweifeln - den Grundsatz klar: „Die <strong>Methode</strong> <strong>Koch</strong> ist auf Teilschäden anzuwenden.Denn auch dann, wenn Bäume nur teilweise beschädigt werden, wird dasGrundstück jedenfalls vorübergehend beeinträchtigt und erleidet daher auch einenvorübergehenden Wertverlust.“

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