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Das beste ist immer, man verfahre mit Wahrheit und Einfachheit

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36 Leitfaden serviceorientierte Amtssprache<br />

Bescheidmuster 4.2.3<br />

4.2.3 Ordnungsverfügung<br />

Anschrift Absender(in)<br />

ORDNUNGSVERFÜGUNG<br />

zur Stillegung nicht erlaubter Bauarbeiten unter Androhung von Zwangsgeld<br />

Denkmal bezogene Angaben ergänzen<br />

Sehr geehrte(r)<br />

auf dem o. g. Gr<strong>und</strong>stück lassen Sie Bauarbeiten ausführen.<br />

Bei einer Ortsbesichtigung am ..... wurde festgestellt, dass Sie ohne Baugenehmigung /<br />

denk-malrechtliche Erlaubnis * ) Bauarbeiten ausführen. <strong>Das</strong> o. g. Objekt steht unter Denkmalschutz.<br />

Es <strong>ist</strong> in die Denkmall<strong>ist</strong>e des Landes Brandenburg, Landkreis / Stadt *) ... eingetragen. Die durchgeführten<br />

Maßnahmen sind gemäß § 9 Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG) 6 erlaubnispflichtig.<br />

Die Untere Denkmalschutzbehörde als Sonderordnungsbehörde hat u.a. die Aufgabe, Gefahren für<br />

die öffentliche Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung abzuwehren, vgl. §§ 1 <strong>und</strong> 16 BbgDSchG in Verbindung <strong>mit</strong><br />

den §§ 1, 11 <strong>und</strong> 13 ff. des Ordnungsbehördengesetzes Brandenburg (OBG Bbg) 7 .<br />

Durch Ihr Verhalten <strong>ist</strong> der Denkmalwert des o. g. Objekts gefährdet. Sie werden daher gem. § 13 Abs.<br />

2 OBG Bbg aufgefordert, sofort nach Zustellung dieser Verfügung die o.g. Bauarbeiten einzustellen<br />

bzw. einstellen zu lassen.<br />

Für den Fall, dass Sie dieser Aufforderung nicht oder nicht ausreichend nachkommen, wird nach<br />

§ 15 in Verbindung <strong>mit</strong> den §§ 20 <strong>und</strong> 23 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Brandenburg<br />

(VwVG Bbg) 8 ein Zwangsgeld in Höhe von<br />

angedroht.<br />

.......... EUR<br />

6 Gesetz über den Schutz <strong>und</strong> die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg - Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz –<br />

BbgDSchG - vom 24.05.2004 (GVBl. I S.215)<br />

7 Gesetz über Aufbau <strong>und</strong> Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 21. August 1996 (GVBl. I, S.266), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juni 2004<br />

(GVBl. I, S.289, 294)<br />

8 VwVG Bbg v. 18.12.1991 zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 17. Dezember 2003 (GVBl. I, S.298, 303)

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