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Ausgabe März 2010 - Amtlicher Teil - Landkreis Mansfeld-Südharz

Ausgabe März 2010 - Amtlicher Teil - Landkreis Mansfeld-Südharz

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Das<br />

Amtsblatt<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong><br />

<strong>Ausgabe</strong> 3 Erscheinungstag 27. <strong>März</strong> <strong>2010</strong> 4. Jahrgang<br />

Im Internet: www.<strong>Mansfeld</strong>suedharz.de


Amtsblatt <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> 03/10 3<br />

Der Kreistag <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> und der Landrat gratulieren den<br />

Jubilarinnen und Jubilaren des Monats <strong>März</strong> <strong>2010</strong> recht herzlich<br />

Zum 100. Geburtstag<br />

Hedwig Dorschner aus <strong>Mansfeld</strong><br />

Zum 99. Geburtstag<br />

Walter Schaffhäuser aus Helbra<br />

Zum 98. Geburtstag<br />

Elfriede Thomas aus Sangerhausen<br />

Edith Hebestadt aus Benndorf<br />

Gertrud Meier aus Möllendorf<br />

Hildegard Schweitzer aus Gorenzen<br />

Gertrud Flemming aus Luth. Eisleben<br />

Zum 97. Geburtstag<br />

Dora Funke aus Gerbstedt<br />

Fritz Rausche aus Gerbstedt<br />

Zum 96. Geburtstag<br />

Walli Conrad aus Hettstedt<br />

Marta Koch aus Großleinungen<br />

Lucie Scholz aus Hergisdorf<br />

Käthe Töpferwein aus Helbra<br />

Martha Meyer aus Luth. Eisleben<br />

Hildegard Schuster aus Luth. Eisleben<br />

Magdalena Schulze aus Luth. Eisleben<br />

Zum 95. Geburtstag<br />

Charlotte König aus Allstedt<br />

Irmgard Möser aus Hettstedt<br />

Paulina Kunze aus Sangerhausen<br />

Emma Jentsch aus Hayn<br />

Hildegard Bach aus Luth. Eisleben<br />

Zum 94. Geburtstag<br />

Werner Lindner aus Hettstedt<br />

Erna Kohlweyer aus Hettstedt<br />

Erna Fechtner aus Sangerhausen<br />

Liesbeth Kruber aus Luth. Eisleben<br />

Herausgeber:<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong><br />

- Der Landrat -<br />

Rudolf-Breitscheid-Str. 20/22, 06526 Sangerhausen<br />

Tel.: (03464) 535-0<br />

(03464) 535 3112 (Nebenstelle Eisleben)<br />

Fax: (03464) 535 3190<br />

Internet: www.mansfeldsuedharz.de<br />

Redaktionsschluss: 15. <strong>März</strong> <strong>2010</strong><br />

Erscheinungstag: 27. <strong>März</strong> <strong>2010</strong><br />

Erscheinungsweise: monatlich<br />

Auflage: 82.000<br />

Zum 93. Geburtstag<br />

Gertrud Kühn aus Beyernaumburg<br />

Karl Küstermann aus Hettstedt<br />

Friedrich Riese aus Hettstedt<br />

Gisela Klier aus Bornstedt<br />

Gertrud Lundershausen aus Sangerhausen<br />

Charlotte Kohlberg aus <strong>Mansfeld</strong><br />

Melanie Wesche aus Roßla<br />

Hanni Hempel aus Roßla<br />

Kurt Hellmann aus Luth. Eisleben<br />

Marianne Berger aus Luth. Eisleben<br />

Zum 92. Geburtstag<br />

Reinfriede Grün aus Hettstedt<br />

Ursula Bierstedt aus Welbsleben<br />

Gertrud Bloßfeld aus Sangerhausen<br />

Irmgard Grahl aus Helbra<br />

Elisabeth Wolter aus Ahlsdorf<br />

Heinz Luther aus Gorenzen<br />

Irmgard Kruschwitz aus Luth. Eisleben<br />

Irmgard Fiedler aus Luth. Eisleben<br />

Zum 91. Geburtstag<br />

Johanna Schmidt aus Allstedt<br />

Robert Hesse aus Holdenstedt<br />

Hedwig Wilke aus Brücken<br />

Herta Ballhorn aus Alterode<br />

Hildegard Ludwig aus Großleinungen<br />

Mathilde Rödig aus <strong>Mansfeld</strong><br />

Frieda Wernicke aus Gerbstedt<br />

Ilse Große aus Augsdorf<br />

Luise Naumann aus Rothenschirmbach<br />

Maria Angermann aus Polleben<br />

Hanna Hunsinger aus Luth. Eisleben<br />

Zum 90. Geburtstag<br />

Elly Ottilie aus Emseloh<br />

Erna Dath aus Hettstedt<br />

Irmtraud Heinemann aus Hettstedt<br />

IMPRESSUM<br />

Redaktion:<br />

Pressestelle der Kreisverwaltung<br />

<strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong><br />

Babett Mitschka<br />

Tel.: (03464) 535 1301<br />

Fax: (03464) 535 1390<br />

E-Mail: presse@mansfeldsuedharz.de<br />

Gesamtherstellung:<br />

Harzdruckerei GmbH<br />

Max-Planck-Str. 12/14, 38855 Wernigerode<br />

Tel.: (03943) 5424-0<br />

Fax: (03943) 5424-99<br />

Internet: www.harzdruck.de<br />

Ingeborg Weise aus Hettstedt<br />

Anna Kimmling aus Tilleda<br />

Margarete Bender aus Welbsleben<br />

Emilie Vix aus Arnstedt<br />

Marie Böhm aus Sangerhausen<br />

Erika Wagner aus Riestedt<br />

Charlotte Nessig aus Sangerhausen<br />

Herta Traubert aus Sangerhausen<br />

Ursula Zirkenbach aus Grillenberg<br />

Erika Rauchstein aus Wettelrode<br />

Erika Schmidt aus Sangerhausen<br />

Otto Koch aus Hergisdorf<br />

Gertrud Nitzsche aus Benndorf<br />

Waltraud Gloß aus <strong>Mansfeld</strong><br />

Anni Koch aus Siersleben<br />

Frieda Kopf aus Welfesholz<br />

Irmgard Ecke aus Meisberg<br />

Elisabetth Ehring aus Stolberg<br />

Elfriede Löbert aus Luth. Eisleben<br />

Gertrud Prien aus Luth. Eisleben<br />

Emma von der Gönne aus Hedersleben<br />

Willi Rauchfuß aus Schmalzerode<br />

Anzeigenberatung:<br />

Harzdruckerei GmbH<br />

Lutz Rein<br />

Tel.: (034776) 20334<br />

Fax: (034776) 900065<br />

Verteilung:<br />

Zustellung kostenlos an alle Haushalte<br />

UNISON<br />

Agentur für marktorientiertes Werben GmbH<br />

Tel.: (03464) 2411-0<br />

Fax: (03464) 2411-50<br />

Bezug über:<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong><br />

Pressestelle<br />

Rudolf-Breitscheid-Str. 20/22, 06526 Sangerhausen


4<br />

Mittwoch 3. Februar, 9.30 Uhr<br />

Schmetterling<br />

Ostersamstag, 3. April, 19.30 Uhr<br />

Peer Gynt<br />

Ostersonntag, 4. April, 19.30 Uhr<br />

Rotkäppchen-Report oder<br />

Suche nach dem Märchenprinz<br />

Freitag, 9. April, 19.30 Uhr<br />

Kamikaze Pictures<br />

Sonntag, 11. April, 18 Uhr<br />

Hamse mal ne Mark – im Konsum da gibt’s<br />

Quark<br />

Osterfeuer in Sangerhausen<br />

am 3. April ab 19 Uhr<br />

auf dem MAFA-Parkplatz<br />

Osterfeuer<br />

in Aseleben, Amsdorf und Röblingen<br />

jeweils am 1.April ab 18 Uhr<br />

Osterfeuer der Feuerwehr Röblingen<br />

am 3. April ab 18 Uhr<br />

vor der Feuerwehr III<br />

Osterfeuer in Stolberg<br />

am 3. April ab 20 Uhr<br />

auf dem Festplatz am Rittertor<br />

Donnerstag, 15. April<br />

9.30 Uhr Schmetterling<br />

19.30 Uhr Hamse mal ne Mark – im Konsum da<br />

gibt’s Quark<br />

Freitag, 16. April<br />

9.30 Uhr Zwerg Nase<br />

19.30 Uhr Hamse mal ne Mark – im Konsum da<br />

gibt’s Quark<br />

Dienstag, 20. April, 19.30 Uhr<br />

Maria Stuart<br />

Mittwoch, 21. April, 19.30 Uhr<br />

Die 39 Stufen<br />

Angebot des Monats – jede Karte 5 €<br />

Ostermarkt in Helbra<br />

am 3. April ab 15 Uhr<br />

auf dem Gelände der Ortsfeuerwehr Helbra<br />

Ostereiersuchen im Stolberger Schloss<br />

am 4. April ab 11 Uhr<br />

Osterwanderung<br />

am 4. April ab 11 Uhr<br />

ab Schlossvorplatz Stolberg bis Biosphärenreservat<br />

Karstlandschaft <strong>Südharz</strong><br />

Frühlingserwachen und Saisoneröffnung<br />

im Europa-Rosarium<br />

am 4. April um 14 Uhr<br />

Amtsblatt <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> 03/10<br />

SPIELPLAN<br />

der Landesbühne Sachsen-Anhalt Lutherstadt Eisleben<br />

April <strong>2010</strong><br />

Donnerstag, 22. April, 20.30 Uhr<br />

Rotkäppchen-Report oder Suche nach dem<br />

Märchenprinzen<br />

Samstag, 24. April, 19.30 Uhr<br />

Der Waffenschmied<br />

Landesbühnen Sachsen<br />

Kamikaze<br />

VERANSTALTUNGSTIPPS<br />

im <strong>Landkreis</strong> <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> im April <strong>2010</strong><br />

Kartenreservierung unter<br />

Tel.-Nr. 03475/602070<br />

Kinder- und Teenie- Sachenbasar<br />

am 16. April von 16 bis 19 Uhr<br />

am 17. April von 10 bis 16 Uhr<br />

auf dem Sportplatz in Berga<br />

Frühlingskonzert des Männerchor Erdeborn<br />

am 18.April um 14.30 Uhr<br />

in der Klosterkirche St. Marien Helfta<br />

Sonderausstellung „Aus der Geschichte des<br />

Erwerbsgartenbaus“<br />

bis zum 6. Juni <strong>2010</strong> im Spengler Museum Sangerhausen<br />

Rendezvous der Blasmusik<br />

Das Landespolizeiorchester Sachsen-Anhalt und das Sangerhäuser Jugendblasorchester der Kreismusikschule <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> laden zu einem außergewöhnlichen<br />

Konzerterlebnis am Sonnabend, den 10. April <strong>2010</strong> um 15.00 Uhr in die Mammuthalle ein.<br />

Beide Orchester sind in der Umgebung der Berg- und Rosenstadt bestens bekannt. Bereits zum dritten Mal bereiten sie in einer gemeinsamen Probenphase<br />

der besonderen Art, Profis neben Nachwuchstalenten, Pult an Pult, ein hochkarätiges Programm vor.<br />

Schirmherr der Veranstaltung ist Landrat Dirk Schatz.<br />

Der Eintritt zu diesem außergewöhnlichen Konzert ist für die Gäste frei.<br />

Oster-Bastel-Wettbewerb<br />

Das E-Center Sangerhausen und E-neukauf in Sangerhausen, Roßla, Helbra und Artern rufen interessierte Kindereinrichtungen zum kreativen Basteln<br />

eines Osterhasen (als Figur) auf.<br />

Der Osterhase sollte ca. 1,60 m groß sein und wird dann als Osterdekorationsstück in den o.g. Märkten ausgestellt. Die 3 schönsten Osterhasen werden<br />

belohnt mit einem Gutschein für einen Einkauf in Höhe von je 300,– € / 200,– € und 100,– €, einzulösen in den genannten Märkten.<br />

Einsendeschluss: 31. <strong>März</strong> <strong>2010</strong>.<br />

Kreis-Kinder und Jugendring <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> e.V. veranstaltet Lehrgangsreihe<br />

zum Erwerb der JuleiCa (Jugendleitercard) vom 23.-25. April <strong>2010</strong> für alle interessierten Jugendlichen ab 16 Jahren und ehrenamtlich in der Jugendarbeit arbeitende<br />

Erwachsene. Besonders angesprochen sind Jugendliche, die in ihrer Vereinstätigkeit häufig mit der Betreuung bzw. Ausbildung jüngerer Kinder<br />

beauftragt sind. Inhalte sind u.a. Erste Hilfe, Jugendschutz, Haftpflicht, Gruppenpädagogische Ansätze, Ferienplanung sowie Drogenprävention.<br />

Unkostenbeitrag: 20 € (inkl. Lehrgang, Infomaterial, Versorgung, Jugendleiterausweis)<br />

Ort: Jugendzentrum Süd West, Wilhelm-Koenen str. 57b, 06526 Sangerhausen<br />

Anmeldungen beim Kreis-Kinder und Jugendring MSH e.V. unter 03464-522072 oder 03476- 812462<br />

Ihre Veranstaltungen können Sie unter folgender Adresse melden:<br />

Fax-Nr. 03464 / 535 1390 oder per E-Mail: landkreis@mansfeldsuedharz.de · Redaktionsschluss für die nächste <strong>Ausgabe</strong>: 12.04.<strong>2010</strong>


Amtsblatt <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> 03/10 5<br />

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong>,<br />

liebe Leserinnen und Leser des Amtsblattes,<br />

in wenigen Tagen beginnt<br />

wieder die Zeit, in der es<br />

in unserem <strong>Landkreis</strong> erlaubt<br />

ist nicht kompostierbare,<br />

pflanzliche Gartenabfälle<br />

zu verbrennen.<br />

In unserer schönen ländlichen Gegend gibt es<br />

viele Gartengrundstücke auf denen eben diese<br />

Abfälle anfallen, die nicht kompostiert werden<br />

können.<br />

Um Ihnen als Gärtner die Möglichkeit zu geben,<br />

die Verbreitung von Pflanzenkrankheiten zu vermeiden,<br />

ist es im <strong>Landkreis</strong> <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong><br />

in den Monaten April und Oktober erlaubt zu<br />

verbrennen. In dieser Zeit ist es von besonderer<br />

Bedeutung, dass Sie, als Einwohner des Land-<br />

Am 5.<strong>März</strong> <strong>2010</strong> übergaben Landrat Dirk Schatz<br />

und Hans Ulrich Weiss, Vorstandsvorsitzender der<br />

Sparkasse <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong>, einen Check über<br />

22.673 Euro an den Klostermansfelder Wehrleiter<br />

Frank Ochsner.<br />

Der Wehrleiter bedankte sich, auch im Namen seiner<br />

Kameraden und Kameradinnen, herzlich beim<br />

<strong>Landkreis</strong> und der Sparkasse <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong>,<br />

kreises, aufeinander Rücksicht nehmen und<br />

sich mit ihren Mitmenschen absprechen. Informieren<br />

Sie zum Beispiel ihre Nachbarn über ein<br />

geplantes Feuer. Auf diese Weise können sich<br />

diese darauf einstellen und werden unter anderem<br />

an diesem Tag davon absehen ihre Wäsche<br />

rauszuhängen und ihre Fenster schließen. Sie<br />

könnten sich auch zusammenschließen und ihre<br />

Gartenabfälle gemeinsam verbrennen, somit<br />

werden viele kleine Feuer vermieden und die<br />

Rauchentwicklung beschränkt sich in ihrer Gegend<br />

auf nur einen Tag in diesem Zeitraum.<br />

Auf Seite 10 dieses Amtsblattes finden Sie die<br />

Verordnung über das Verbrennen von pflanzlichen<br />

Gartenabfällen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Mansfeld</strong>-<br />

<strong>Südharz</strong>.<br />

sowie bei allen Spenderinnen und Spendern. Als<br />

Zeichen seines Dankes und zur Erinnerung an diese<br />

außergewöhnliche Aktion, übergab Herr Ochsner<br />

an Herrn Weiss und Landrat Schatz jeweils ein<br />

Stück eines Feuwerwehrschlauches, welche mit<br />

dem Titel der Spendenaktion bedruckt waren.<br />

Mit Hilfe dieses Geldes ist der Feuerwehr Klostermansfeld<br />

nun die Anschaffung eines neuen Einsatzfahrzeuges<br />

möglich. Dieses wird dringend benötigt,<br />

da die Feuerwehr ihr<br />

Fahrzeug im Sommer 2009<br />

durch einen tragischen Zwischenfall<br />

verloren hat.<br />

Wie Kreisbrandmeister Steffen<br />

Hohmann erläuterte, ist<br />

ein neues Fahrzeug für die<br />

Klostermansfelder Wehr dringend<br />

notwendig, um abzusichern,<br />

dass die Feuerwehr<br />

ihren Aufgaben nachkommen<br />

kann.<br />

Über die Notwendigkeit, den<br />

Förderverein der Feuerwehr<br />

in Klostermansfeld beim Sammeln<br />

von Spendengeldern zu<br />

Ich bitte Sie auf diesem Weg nochmals von ganzem<br />

Herzen, sich an die Vorschriften zu halten.<br />

Bitte verbrennen Sie nur die erlaubten Stoffe im<br />

trockenen Zustand, sehen Sie davon ab sich<br />

gleichzeitig von angesammeltem Müll zu entledigen<br />

und halten Sie sich an die vorgegebenen<br />

Zeiten. Damit vermeiden Sie unnötige Belastungen<br />

für die Umwelt, als auch für ihre Mitmenschen.<br />

Ich danke Ihnen für ihre gegenseitige Rücksichtnahme<br />

und ihr Verständnis, denn nur dadurch<br />

können wir das „Miteinander“ positiv gestalten.<br />

Ihr Landrat<br />

Dirk Schatz<br />

L A N D K R E I S U N D S PA R K A S S E H A B E N S P E N D E N<br />

FüR EINSATZFAHRZEUG üBERGEBEN<br />

Der 4.<strong>März</strong> <strong>2010</strong> war ein großer Tag für Oberwiederstedt<br />

und den <strong>Landkreis</strong> <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong>,<br />

denn eine „Ikone“ der deutschen Geistesgeschichte<br />

kehrte an seinen Ursprungsort zurück. Die<br />

dauerhafte Präsentation wurde gemeinsam durch<br />

die Ostdeutsche Sparkassenstiftung und die Sparkasse<br />

<strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> ermöglicht und gesichert.<br />

Mit dem berühmten und einzig erhaltenen Porträt<br />

des Dichters Novalis (Friedrich Freiherr von Hardenberg,<br />

1772 - 1801) finden weitere 13 Gemälde von<br />

Rang, die zur Galerie der Ahnen von Novalis zählen,<br />

erneut ihren dauerhaften Platz in Oberwiederstedt.<br />

Schloss Oberwiederstedt ist das Geburtshaus des<br />

Dichters, Philosophen und Bergbauingenieurs<br />

Georg Philipp Friedrich Freiherr von Hardenberg,<br />

den man als Novalis kennt. Es hat eine abenteuerliche<br />

Geschichte: Die Familie der Freiherren von<br />

Hardenberg hatte man 1945 von ihrem Stammsitz<br />

vertrieben. Im Herbst desselben Jahres sollte das<br />

kleine Schloss gesprengt werden. Dann kam die<br />

unterstützen, waren sich der Vorstand der Sparkasse<br />

und Landrat Dirk Schatz sofort einig. Aus<br />

diesem Grund entschieden sie sich den Feuerwehrverein<br />

nach dem Motto „Wir ziehen alle an einem<br />

Schlauch“ zu fördern, indem für jeden Euro, der auf<br />

dem für diesen Zweck bei der Sparkasse <strong>Mansfeld</strong>-<br />

<strong>Südharz</strong> eingerichteten Spendenkonto einging, der<br />

<strong>Landkreis</strong> und die Sparkasse <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong><br />

jeweils einen Euro dazugegeben haben – also 1<br />

Sparkasseneuro + 1 <strong>Landkreis</strong>euro = 3 Euro für den<br />

Förderverein.<br />

NOVALIS-PORTRäT ZURücK IN OBERWIEDERSTEDT<br />

Bodenreform, in deren Verlauf die Bilder, Bücher<br />

und Archivalien ausgelagert wurden. Es diente als<br />

Altersheim und sollte 1988 vollständig abgerissen<br />

werden. Der Initiative mutiger Wiederstedter Bürger<br />

ist es zu danken, dass dieser Abriss aufgehalten<br />

und stattdessen mit großer öffentlicher Unterstützung<br />

der Wiederaufbau und die Rekonstruktion<br />

begonnen werden konnten. So ist den Bildern und<br />

dem Andenken an Novalis ein Zuhause erhalten<br />

worden, in dem gemeinsam mit dem <strong>Landkreis</strong> und<br />

dem Land Sachsen-Anhalt seit 1992 die Internationale<br />

Novalis-Gesellschaft und seit 2001 die Novalis-Stiftung<br />

„Wege wagen mit Novalis“ für eine<br />

breite Öffentlichkeit arbeiten.<br />

Allen Beteiligten und Novalis-Liebhabern waren die<br />

Freude und der Dank über die Rückkehr der Gemälde<br />

förmlich anzusehen. Insbesondere Frau Dr.<br />

Rommel, Leiterin der Gedenkstätte, zeigte sich<br />

glücklich darüber die Bilder in der Geburtstätte<br />

Novalis ausstellen zu können. Die Gemälde befinden<br />

sich im Kaminzimmer des Schlosses, wo sie<br />

auch vor ihrer Entfernung die Wände zierten.


6<br />

Am Tag der Industriekultur beteiligen sich in<br />

diesem Jahr mit besonderen Aktionen fünf Einrichtungen<br />

aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong><br />

- die <strong>Mansfeld</strong>er Bergwerksbahn, die Ma-<br />

LoWa Bahnwerkstatt GmbH, das<br />

<strong>Mansfeld</strong>-Museum, die Alte Druckerei Heise und<br />

die Gangolfkirche.<br />

Die <strong>Mansfeld</strong>er Bergwerksbahn (MBB) ist die<br />

älteste noch im Betrieb befindliche Schmalspurbahn<br />

Deutschlands. Seit dem vergangenen Jahr<br />

ist die MBB auch Mitglied der Europäischen<br />

Route der Industriekultur (ERIH). Die Museumsbahn<br />

erfreut seit Jahren Groß und Klein.<br />

Anläßlich des Tages der Industriekultur am<br />

Sonntag, dem 18. April <strong>2010</strong>, werden zwischen<br />

Klostermansfeld/Benndorf und Hettstedt/Eduardschacht<br />

historische Personen- und Güterzüge<br />

verkehren. Abfahrt der Personenzüge in<br />

Benndorf ist 9.00, 12.00 und 15.00 Uhr, Abfahrt<br />

am Eduardschacht 10.05, 10.55, 13.05, 13.55,<br />

16.05 und 16.55 Uhr. Weitere Informationen zu<br />

den Abfahrtzeiten der Personen- und Güterzüge<br />

an den Unterwegs-Haltepunkten können den<br />

Fahrplänen entnommen werden. Besteigungen<br />

der Halde des Zirkelschachtes sind eingeplant.<br />

In unmittelbarer Nähe des Bahnhofs Klostermansfeld<br />

befindet sich die MaLoWa Bahnwerkstatt<br />

GmbH. Zur Revision der Lokomotiven und<br />

Wagen der 1880 gegründeten <strong>Mansfeld</strong>er Bergwerksbahn<br />

wurde auf dem jetzigen Gelände der<br />

MaLoWa Bahnwerkstatt in den Jahren 1882/83<br />

eine Reparaturwerkstatt eingerichtet. Heute ist<br />

die MaLoWa Bahnwerkstatt GmbH eines der<br />

führenden deutschen Spezialwerke für die Revision<br />

von Dampflokomotiven, Dieselloks, Personen-<br />

und Güterwagen aller Spurbreiten. Wie im<br />

vergangenen Jahr lädt die MaLoWa Bahnwerkstatt<br />

GmbH von 10.30 bis 12.00 Uhr zu interessanten<br />

Führungen durch ihre Werkstätten ein.<br />

Von 10.00 bis 16.00 Uhr heißt es im <strong>Mansfeld</strong>-<br />

Museum in Hettstedt „Dampf an!“, d. h. zum<br />

ersten Mal nach der Winterpause soll die Kesseldampfmaschine<br />

aus dem Jahr 1956 wieder<br />

unter Dampf gesetzt werden.<br />

Daneben werden einige Dampfmodellbauer<br />

ihre Modell-Dampfmaschinen<br />

und Heißluftmaschinen<br />

in Aktion vorstellen.<br />

In Hettstedt öffnet die 1889 gegründete<br />

Alte Druckerei Heise<br />

von 13.00 bis 15.00 Uhr ihre<br />

Pforten. 100 Jahre lang wurden<br />

auf den heute noch existierenden<br />

Maschinen die unterschiedlichsten<br />

Druckerzeugnisse hergestellt.<br />

Eine besondere Rarität<br />

ist die Rotationsmaschine der<br />

Amtsblatt <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> 03/10<br />

TAG DER INDUSTRIEKULTUR AM 18. 04. <strong>2010</strong><br />

In der Zeit vom 07.05.<strong>2010</strong> bis zum 08.05.<strong>2010</strong><br />

findet die diesjährige Jägerprüfung im <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> statt.<br />

Anmeldungen zu dieser Prüfung sind spätestens<br />

bis zum 07.04.<strong>2010</strong> bei der Unteren Jagdbehörde<br />

des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong>, Postfach<br />

101135, 06511 Sangerhausen, schriftlich oder persönlich,<br />

in den Diensträumen der Unteren Jagdbehörde,<br />

Ernst-Thälmann-Str. 7, 06526 Sangerhausen,<br />

einzureichen. Verspätet eingehende<br />

→ Die <strong>Mansfeld</strong>er Bergwerksbahn<br />

informiert:<br />

JäGERPRüFUNG <strong>2010</strong><br />

Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.<br />

Der Anmeldung ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung<br />

für den Waffengebrauch beizufügen.<br />

Bewerberinnen bzw. Bewerber auf Zulassung zur<br />

Jägerprüfung müssen am 07.11.2009 das fünfzehnte<br />

Lebensjahr vollendet haben.<br />

Die Prüfungsgebühr beträgt 125 Euro und ist bei<br />

Anmeldung an der Kasse der Jagdbehörde einzuzahlen.<br />

Erfolgt die Anmeldung auf dem Postweg<br />

Schnellpressenfabrik Frankenthal von 1899.<br />

Auch zwei Heidelberger Tiegeldruckautomaten,<br />

auf denen früher die Hettstedter Zeitung gedruckt<br />

wurde, werden vorgeführt.<br />

15.30 Uhr lädt der Förderverein „Gangolfkirche<br />

e. V.“ zu einem Frühlingskonzert in die beheizte<br />

Kirche ein. Zu hören ist der Kinder- und Jugendchor<br />

der Lutherstadt Eisleben.<br />

Die Akteure freuen sich auf viele interessierte<br />

Gäste!<br />

Ansprechpartner:<br />

Herr Fischer, MBB Tel. 034772 / 27640<br />

Frau Wetzel, LK MSH Tel. 03464 / 535 / 3227<br />

Fahrplan der <strong>Mansfeld</strong>er Bergwerksbahn Fahrplan am Tag der Industriekultur <strong>2010</strong><br />

Tag der Industriekultur <strong>2010</strong><br />

Benndorf – Hettstedt (Schmalspurbahn) Alle Züge 3. und 4. Klasse<br />

km <strong>Mansfeld</strong>er Bergwerksbahn Zug Nr 110 112 114 116 118 120<br />

0,0 Benndorf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ab 9.00 12.00 15.00<br />

1,2 Station Bocksthal . . . . . . . . . . . . . . an I I I<br />

1,2 Station Bocksthal . . . . . . . . . . . . . . ab I I I<br />

2,7 Zirkelschacht (u) . . . . . . . . . . . . . . . . an 9.11 12.11 15.11<br />

2,7 Zirkelschacht (u) . . . . . . . . . . . . . . . . ab 9.15 9.59 12.15 12.59 15.15 15.59<br />

5,1 Thondorf (u) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9.21 10.05 12.21 13.05 15.21 16.05<br />

6,4 Station Siersleben . . . . . . . . . . . . . an 9.26 10.10 12.26 13.10 15.26 16.10<br />

6,4 Station Siersleben . . . . . . . . . . . . . ab 9.27 10.16 12.27 13.16 15.27 16.16<br />

9,8 Hettstedt Eduardschacht (u) . . . . . an 9.40 10.30 12.40 13.30 15.40 16.30<br />

10.7 Hettstedt Kupferkammerhütte . . . . an 9.43 10.33 12.43 13.33 15.43 16.33<br />

Hettstedt –Benndorf (Schmalspurbahn) Alle Züge 3. und 4. Klasse<br />

km <strong>Mansfeld</strong>er Bergwerksbahn Zug Nr 111 113 115 117 119 121<br />

0,0 Hettstedt Kupferkammerhütte . . . . ab 9.58 10.48 12.58 13.48 15.58 16.48<br />

0,9 Hettstedt Eduardschacht (u) . . . . . ab 10.05 10.55 13.05 13.55 16.05 16.55<br />

4,3 Station Siersleben . . . . . . . . . . . . . an 10.15 11.05 13.15 14.05 16.15 17.05<br />

4,3 Station Siersleben . . . . . . . . . . . . . ab 10.16 11.06 13.16 14.06 16.16 17.06<br />

5,6 Thondorf (u) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10.21 11.11 13.21 14.11 16.21 17.11<br />

8,0 Zirkelschacht (u) . . . . . . . . . . . . . . . . an 10.27 11.17 13.27 14.17 16.27 17.17<br />

8,0 Zirkelschacht (u) . . . . . . . . . . . . . . . . ab 10.30 11.20 13.30 14.20 16.30 17.20<br />

9,5 Station Bocksthal . . . . . . . . . . . . . . an I I I I I I<br />

9,5 Station Bocksthal . . . . . . . . . . . . . . ab I I I I I I<br />

10,7 Benndorf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . an 10.41 11.31 13.41 14.31 16.41 17.31<br />

←<br />

erhält der Bewerber eine Zahlungsaufforderung zur<br />

Zahlung der Prüfungsgebühr.<br />

Die Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung<br />

und der Prüfungsablauf wird den Bewerberinnen<br />

und Bewerbern spätestens bis zum 24.04.<strong>2010</strong><br />

durch die Prüfungsbehörde mitgeteilt.<br />

Anträge für die Anmeldung zur Jägerprüfung sind<br />

bei der Unteren Jagdbehörde des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong>,<br />

Ernst-Thälmann-Straße 7, erhältlich.


Amtsblatt <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> 03/10 7<br />

A N M E L D U N G E N<br />

FüR „HAPPENING FOR NEWcOMER“ MöGLIcH<br />

Der Wettbewerb für junge Rock & Pop Bands, der<br />

auch in diesem Jahr wieder auf der Freilichtbühne<br />

Walkmühle stattfindet, wird in Zusammenarbeit<br />

mit dem Kreis- Kinder und Jugendring<br />

<strong>Mansfeld</strong> <strong>Südharz</strong> e.V. organisiert.<br />

Alle Schüler- bzw. Amateur - Bands des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Mansfeld</strong>- <strong>Südharz</strong>, die noch keinen Plattenvertrag<br />

haben und deren Altersdurchschnitt<br />

unter 27 Jahren liegt, sind dazu herzlich eingeladen!<br />

Die teilnehmenden Bands müssen ein eigenes<br />

Programm ohne Coverstücke von mindestens 30<br />

Minuten vorweisen können. Ausgeschlossen<br />

sind Bands die menschenverachtende Texte oder<br />

verfassungsfeindliche Symbole präsentieren.<br />

Lassen Sie Ihr Auto zu Hause und begleiten Sie uns<br />

wie bereits im vergangenen Jahr am 14. und 15.<br />

August <strong>2010</strong> auf einer Entdecker-Bus-Rundreise<br />

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mit uns die Schlösser Allstedt und Wallhausen, das<br />

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auch über die Rundtour hinaus und nutzen Sie die<br />

Anschlussmöglichkeiten. In allen Bussen werden<br />

Gästeführer dabei sein, die Ihnen die Geschichte<br />

der Region erläutern und die spannendsten Ziele<br />

vorstellen. Die Tagesfahrkarte kostet 5,00 Euro und<br />

berechtigt zum mehrmaligen Ein- und Aussteigen<br />

auf der Rundtour. Wir garantieren Spaß - nicht nur<br />

an diesen beiden Tagen.<br />

Für die Bewerbung sind Informationen über die<br />

Band, Mitglieder mit Instrument, Nennung des<br />

Musikstils, Kontaktadresse, Telefonnummer und<br />

E- Mail- Adresse, gegebenenfalls Angabe der<br />

Homepage, außerdem zwei oder drei digitale<br />

Fotos im jpeg- Format nötig.<br />

Die Bewerbungen sind umgehend an Örny Lindau<br />

E- Mail: „oe.lindau@t-online.de“ zu senden!<br />

Nähere Informationen zum Veranstaltungsablauf<br />

sowie das Anmeldeformular können unter www.<br />

newcomer-sgh.de abgerufen werden.<br />

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über Fulda, Kassel, Heiligenstadt, Leinefelde,<br />

Nordhausen und erreicht 19:02 Uhr Sangerhausen.<br />

Sonntags geht es dann mit dem Intercity<br />

„Kyffhäuser“ 16:54 Uhr von Sangerhausen zurück,<br />

der 20:40 Uhr das Ziel Frankfurt/Main erreicht.<br />

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10<br />

A M T S B L A T T<br />

des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong><br />

- <strong>Ausgabe</strong> <strong>März</strong> <strong>2010</strong> -<br />

<strong>Amtlicher</strong> <strong>Teil</strong><br />

Amtsblatt <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> 03/10<br />

Inhaltsverzeichnis: Seite<br />

Bekanntmachungen des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong><br />

Terminübersicht Kreistag und Ausschüsse des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> ...........................................................................................................10<br />

Übersicht über die Beschlussangelegenheiten des Kreistages des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> und seiner Ausschüsse .................................... 11<br />

Verordnung über das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> ........................................................................ 11<br />

Bekanntmachung über die Abstufung einer Straße gemäß § 7 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA)<br />

GVBl. LSA S. 334 vom 06.07.1993, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22.12.2004 (GVBl. LSA S. 856) ........................................... 12<br />

Öffentliche Bekanntgabe des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> zur Einzelfallprüfung nach UVPG im Rahmen des<br />

Genehmigungsverfahrens zur Errichtung und Betrieb von 3 Windkraftanlagen der Firma e.n.o. energy GmbH in der Gemarkung Osterhausen ...... 12<br />

6. Änderung der Hauptsatzung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> ......................................................................................................................... 12<br />

Bekanntmachung der Jahresrechnung der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz für das Haushaltsjahr 2008 ..................................................... 13<br />

Nachtragsplan zum Wirtschaftsplan des Theaterzweckverbandes Landesbühne Sachsen-Anhalt für das Jahr 2009 ................................................ 13<br />

Wiederholung der Bekanntmachung im Amtsblatt des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> Nr. 01/10 vom 23.01.<strong>2010</strong><br />

mit berichtigter Satzungsüberschrift.<br />

Benutzungsordnung für das Regionale Medienzentrum des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> ................................................................................... 13<br />

Bekanntmachung Abwasserzweckverbandes „<strong>Mansfeld</strong>-Schlenze“<br />

Bekanntmachung ......................................................................................................................................................................................................15<br />

Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes „Hettstedt und Umgebung“<br />

Bekanntmachung der Satzung zum Wirtschaftplan <strong>2010</strong> des AZV „Hettstedt und Umgebung“ ................................................................................ 15<br />

Bekanntmachungen des Landesverwaltungsamtes“ ...............................................................................................................................................16<br />

Bekanntmachungen des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong><br />

Terminübersicht Kreistag und Ausschüsse des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong><br />

Kreistag/Ausschuss Datum Ort Beginn<br />

Betriebsausschuss des EB 30.03.<strong>2010</strong> EB Brandschutz u. 16:00 Uhr<br />

Brandschutz und Rettungsdienst Rettungsdienst<br />

Magdeburger Straße<br />

06295 Luth. Eisleben<br />

Ausschuss für Wirtschaft, 21.04.<strong>2010</strong> NAWEKU 15:30 Uhr<br />

Umwelt und reg. Entwicklung Blankenheim


Amtsblatt <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> 03/10 11<br />

übersicht über die Beschlussangelegenheiten des Kreistages des<br />

<strong>Landkreis</strong>es <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> und seiner Ausschüsse<br />

Jugendhilfeausschuss am 22.02.<strong>2010</strong><br />

- Förderung der Kinder- und Jugendarbeit (Jugendpauschale) im <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> für das Jahr <strong>2010</strong><br />

Die Beschlussnummer lautet: JHA 19-15/<strong>2010</strong><br />

Kreistag am 03.03.<strong>2010</strong><br />

- Feststellung des Ausscheidens der Kreistagsmitglieder Herr Siegried<br />

Schwarz und Frau Nadine Hampel<br />

- Abberufung eines sachkundigen Einwohners für den Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

- Abberufung sachkundiger Einwohner für den Schul-, Sport- und Kulturausschuss<br />

Aufgrund des § 27 Abs. 3 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft<br />

und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen<br />

(Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz – KrW/AbfG) vom 27. September<br />

1994 (BGBl. I S. 2705), in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit §<br />

2 der Verordnung zur Übertragung von Verordnungsermächtigungen im<br />

Abfallrecht vom 25. Mai 1993 (GVBl. S. 262) zuletzt geändert durch Verordnung<br />

vom 19. Dezember 2005 (GVBl. S. 744) in der derzeit gültigen Fassung<br />

wird verordnet:<br />

§ 1<br />

örtlicher Geltungsbereich<br />

(1) Diese Verordnung gilt für das Gebiet des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong>.<br />

Die Regelungen des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) in der<br />

geltenden Fassung und dazu erlassener Rechtsverordnungen sowie<br />

sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften bleiben unberührt.<br />

(2) Die Verordnung gilt nicht für die Durchführung von Brauchtumsfeuern.<br />

§ 2<br />

Zeitlicher Geltungsbereich<br />

(1) Das Verbrennen der pflanzlichen Abfälle von gärtnerisch genutzten<br />

Böden ist nur in der Zeit vom 01. April bis 30. April und vom 01. Oktober<br />

bis 30. Oktober erlaubt. In diesen Zeiten wird das Verbrennen<br />

montags bis freitags zwischen 09:00 Uhr und 18:00 Uhr und samstags<br />

in der Zeit von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr gestattet. Fällt in diese Zeiträume<br />

ein Feiertag, ist das Verbrennen nicht gestattet.<br />

(2) Feuer außerhalb der in Abs. 1 genannten Zeitregelung sind nicht zulässig.<br />

§ 3<br />

Ausnahmeregelung<br />

Das Verbrennen aus phytosanitären Gründen (bei Befall durch Schädlinge<br />

oder Pflanzenerkrankungen allgemeiner Art) außerhalb des zeitlichen<br />

Geltungsbereiches nach § 2 ist gesondert beim Umweltamt des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> zu beantragen. Eine solche Ausnahmegenehmigung<br />

kann nur dann erteilt werden, wenn vom zuständigen Pflanzenschutzamt<br />

eine entsprechende Empfehlung bzw. Anordnung zur<br />

Beseitigung erkrankter Pflanzen oder Pflanzenteile oder zur Bekämpfung<br />

von Schädlingen vorliegt.<br />

§ 4<br />

Entsorgung durch Verbrennen<br />

(1) Es dürfen nur solche pflanzlichen Gartenabfälle verbrannt werden,<br />

deren Kompostierung oder sonstige Verwertung nicht möglich ist und/<br />

oder den Grundsätzen des Pflanzenschutzes sowie Gemeinwohles<br />

nicht widersprechen. Die Kompostierung hat Vorrang vor der Verbrennung.<br />

(2) Zum Verbrennen sind folgende pflanzliche Abfälle von gärtnerisch genutzten<br />

Böden zugelassen:<br />

1. ausschließlich trockene nichtkompostierbare pflanzliche Gartenabfälle<br />

- Berufung sachkundiger Einwohner für den Schul-, Sport- und Kulturausschuss<br />

und den Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

- Berufung eines sachkundigen Einwohners für den Finanzausschuss<br />

- Satzung über die Entsorgung von Abfällen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Mansfeld</strong>-<br />

<strong>Südharz</strong> (Abfallsatzung – AbfS)<br />

- Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung<br />

im <strong>Landkreis</strong> <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> (Abfallgebührensatzung – AbfGS)<br />

- Besetzung der Stelle „amtlicher Tierarzt/ amtliche Tierärztin“<br />

- Aussagegenehmigung für den Landrat Dirk Schatz vor dem Elften Parlamentarischen<br />

Untersuchungsausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt<br />

(Lagerung und Verwertung von Abfällen in Riestedt)<br />

Die Beschlussnummern lauten in v.g. Reihenfolge: KT 201 bis 209-25/ <strong>2010</strong><br />

Verordnung über das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen im<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong><br />

2. von Schädlingen oder Krankheiten befallener Obstbaum- und<br />

Strauchschnitt<br />

3. grobe Reste krautiger Pflanzen, wie z. B. Spargel-, Kartoffel-, Tomatenkraut,<br />

Stauden und ähnliche<br />

4. verholzte Pflanzen und Pflanzenteile (gerodete Gehölze und Sträucher)<br />

§ 5<br />

Beschränkungen, einzuhaltende Sicherheitsbestimmungen<br />

1. Abfälle im Sinne des § 1 der Verordnung dürfen nur auf den Grundstücken<br />

verbrannt werden, auf denen sie anfallen. Ist das nicht möglich,<br />

kann ausnahmsweise auf anderen Grundstücken verbrannt werden,<br />

wenn die Zustimmung des Eigentümers vorliegt.<br />

2. Bei langanhaltender Trockenheit, bei starkem Wind sowie bei Regen ist<br />

das Verbrennen verboten.<br />

3. Das Feuer darf nicht mit Flüssigbrennstoffen oder anderen umweltschädlichen<br />

Stoffen entfacht oder unterhalten werden.<br />

4. Der Verbrennungsvorgang ist von einer geschäftsfähigen Person zu beaufsichtigen<br />

und so zu steuern, dass das Feuer unter Kontrolle bleibt<br />

und zu jeder Zeit gelöscht werden kann.<br />

5. Durch den entstehenden Rauch dürfen der Straßenverkehr nicht behindert<br />

und die Nachbarn bzw. Anlieger nicht belästigt werden.<br />

6. Gefahrbringender Funkenflug darf nicht entstehen.<br />

7. Beim Verbrennen sind folgende Mindestabstände einzuhalten<br />

3 Meter von Grundstücksgrenzen<br />

10 Meter zu Gebäuden<br />

300 Meter zu Krankenhäusern, ambulant operierenden medizinischen<br />

Zentren sowie Altenpflegeheimen.<br />

8. Beim Verlassen der Feuerstelle müssen Glut und Feuer erloschen sein.<br />

9. Sollte das zu verbrennende Material auf Haufen gelagert worden sein,<br />

so muss vor dem Abbrennen eine Umsetzung der Haufen wegen der<br />

dort Schutz suchenden Tiere erfolgen.<br />

§ 6<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die<br />

vorstehenden §§ 2, 4 und 5 der Verordnung über das Verbrennen von<br />

pflanzlichen Gartenabfällen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> verstößt. Die<br />

Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000,00 Euro<br />

geahndet werden.<br />

§ 7<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig<br />

tritt die Verordnung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> über das Verbrennen<br />

von pflanzlichen Gartenabfällen vom 20.03.2008 außer Kraft.<br />

Sangerhausen, 12.03.<strong>2010</strong><br />

Dirk Schatz<br />

Landrat Siegel


12<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong>, vertreten durch den Landrat,<br />

Rudolf-Breitscheid-Str. 20/22, 06526 Sangerhausen verfügt hiermit die<br />

Abstufung<br />

der Kreisstraße 2308 in der <strong>Teil</strong>strecke vom Knoten Landesstraße 151,<br />

Ortslage Blankenheim bis zum Ortsausgang Richtung des Ortsteils<br />

Annarode der Stadt <strong>Mansfeld</strong> mit einer Länge von 1,115 km zur<br />

Gemeindestraße.<br />

In Übereinstimmung mit dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong>, als bisheriger<br />

Träger der Straßenbaulast, wird mit Wirkung vom 01. April <strong>2010</strong> die Gemeinde<br />

Blankenheim neuer Träger der Straßenbaulast.<br />

Die Absicht der Abstufung wurde der Straßenaufsichtsbehörde gemäß § 7<br />

Abs. 3 StrG LSA angezeigt. Einwendungen wurden nicht erhoben.<br />

Amtsblatt <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> 03/10<br />

Bekanntmachung über die Abstufung einer Straße gemäß § 7 Straßengesetz für das<br />

Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) GVBl. LSA S. 334 vom 06.07.1993, zuletzt geändert<br />

durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22.12.2004 (GVBl. LSA S. 856)<br />

Die Firma e.n.o. energy GmbH, Straße am Zeltplatz 7 in 18230 Ostseebad<br />

Rerik, hat mit Schreiben vom 17.02.<strong>2010</strong> die Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

zur Errichtung und den Betrieb von 3 Windkraftanlagen<br />

(WKA) am Standort Osterhausen beantragt. Geplant sind 3<br />

WKA vom Typ VESTAS V 90, Nennleistung 2 MW, Nabenhöhe 125 m, Gesamthöhe<br />

170 m auf den Grundstücken in der Lutherstadt Eisleben<br />

Gemarkung Flur Flurstück WKA<br />

Osterhausen 1 3/1 e.n.o. 01<br />

Osterhausen 1 8/8 e.n.o. 02<br />

Osterhausen 1 8/1 e.n.o. 03<br />

Gemäß § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)<br />

wird Folgendes bekannt gegeben:<br />

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 25.06.2008 (Beschluss-Nr.: KT 100-<br />

09/2008) die Umstufung beschlossen.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe<br />

Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich<br />

zur Niederschrift beim <strong>Landkreis</strong> <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong>, Fachbereich 3,<br />

Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 in 06526 Sangerhausen einzulegen.<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong><br />

Dirk Schatz<br />

Landrat - Siegel -<br />

öffentliche Bekanntgabe des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> zur Einzelfallprüfung nach<br />

UVPG im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Errichtung und Betrieb von 3<br />

Windkraftanlagen der Firma e.n.o. energy GmbH in der Gemarkung Osterhausen<br />

Aufgrund der §§ 6,7 und 33 Abs. 3 Ziffer 1 der <strong>Landkreis</strong>ordnung für das<br />

Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) vom 05.Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 598<br />

ff.) in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Kreistag des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> in seiner Sitzung am 03.02.<strong>2010</strong> die folgende 6. Änderung<br />

der Hauptsatzung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> beschlossen:<br />

Artikel 1<br />

änderungen<br />

1.§ 6 Abs. 6 erhält folgende Fassung:<br />

(6) Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes Kinder- und Jugendstätten<br />

besteht aus 5, der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes Brandschutz<br />

und Rettungsdienst aus 7 Mitgliedern des Kreistages, je einem Vertreter<br />

der Beschäftigten des Eigenbetriebes sowie dem Landrat als Vorsitzenden.<br />

Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> besteht aus 8 Mitgliedern des Kreistages, zwei<br />

Vertretern der Beschäftigten des Eigenbetriebes und dem Landrat als Vorsitzenden.<br />

6. änderung<br />

Bei der Durchführung der Einzelfallprüfung nach § 3 c UVPG wurde festgestellt,<br />

dass durch das genannte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen<br />

Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens<br />

ist daher keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich.<br />

Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Beruht die Feststellung,<br />

dass eine UVP unterbleiben soll, auf einer Vorprüfung des Einzelfalls<br />

nach § 3 c UVPG, ist die Einschätzung der zuständigen Behörde in einem<br />

gerichtlichen Verfahren betreffend die Entscheidung über die Zulässigkeit<br />

des Vorhabens nur darauf zu überprüfen, ob die Vorprüfung entsprechend<br />

den Vorgaben von § 3 c UVPG durchgeführt worden ist und ob das Ergebnis<br />

nachvollziehbar ist.<br />

Die Unterlagen, die dieser Feststellung zugrunde liegen, können beim<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong>, Umweltamt in 06295 Lutherstadt Eisleben,<br />

Karl Fischer Straße 13 als der zuständigen Genehmigungsbehörde eingesehen<br />

werden.<br />

der Hauptsatzung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong><br />

Artikel 2<br />

Inkrafttreten<br />

Die 6. Änderungssatzung tritt nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

Sangerhausen, den 09.03.<strong>2010</strong><br />

Dirk Schatz<br />

Landrat Siegel<br />

Genehmigungsverfügung des Landesverwaltungsamtes<br />

Die 6. Änderung der Hauptsatzung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong><br />

wurde mit Verfügung des Landesverwaltungsamtes am 23.02.<strong>2010</strong>, Aktenzeichen<br />

305.1.2-10020 msh-01 genehmigt.


Amtsblatt <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> 03/10 13<br />

Bekanntmachung der Jahresrechnung der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz<br />

für das Haushaltsjahr 2008<br />

Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz<br />

(RegPlGHarz) hat gemäß § 108a Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land<br />

Sachsen-Anhalt in der Neufassung vom 10.08.2009 (GVBl. LSA S. 383), in<br />

Verbindung mit dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit in<br />

der Fassung vom 26.02.1998, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes<br />

vom 26.05.2009 (GVBl. LSA, S. 238) in ihrer Sitzung am 26.02.<strong>2010</strong> mit<br />

Beschluss-Nr. 05-RV01/<strong>2010</strong> die Jahres rechnung für das Haushaltsjahr<br />

2008 bestätigt und dem Vorsitzenden der Planungsgemeinschaft die Entlastung<br />

erteilt.<br />

Aufgrund der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt und dem<br />

Gesetz zur Kommunalen Gemeinschaftsarbeit in Verbindung mit dem Eigenbetriebsgesetz<br />

(LSA) in den zur Zeit gültigen Fassungen und der Satzung<br />

des Theaterzweckverbandes in der Neufassung vom 29.11.2005 hat<br />

die Mitgliederversammlung in der Sitzung am 08.07.09 folgenden Nachtragsplan<br />

zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2009 beschlossen:<br />

§1 Der Nachtragsplan für das Jahr 2009 wird<br />

a) im Erfolgsplan<br />

in den Erträgen auf 4.423.400 EURO<br />

in den Aufwendungen auf 3.203.000 EURO<br />

b) im Vermögensplan<br />

in den Einnahmen auf 1.448.800 EURO<br />

in den <strong>Ausgabe</strong>n auf 1.448.800 EURO<br />

festgelegt.<br />

§ 2 Kreditaufnahmen für Investitionen werden in Höhe von 63.100€ veranschlagt.<br />

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4 Der Höchstbetrag bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden<br />

dürfen, wird auf<br />

200.000 EURO festgelegt.<br />

§ 5 Alle Erträge und alle Aufwendungen sind gegenseitig deckungsfähig.<br />

§ 6 Die Umlagen der Verbandsmitglieder werden wie folgt festgesetzt:<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Mansfeld</strong> <strong>Südharz</strong> 1.131.700 EURO<br />

Lutherstadt Eisleben 150.500 EURO<br />

Stadt Hettstedt 26.200 EURO<br />

Gesamtumlage 1.308.400 EURO<br />

Gemäß § 108a Abs. 3 der GO LSA wird die Jahresrechnung mit dem Rechenschaftsbericht<br />

sowie der o. g. Beschluss der Regionalversammlung<br />

vom Tage der Bekanntmachung an zwei Wochen in der Geschäftsstelle der<br />

Regionalen Planungsgemeinschaft Harz, Am Schiffbleek 3 in 06484<br />

Quedlin burg zur Einsicht nahme öffentlich ausgelegt.<br />

Quedlinburg, den 03.03.<strong>2010</strong><br />

gez. Dr. Michael Ermrich<br />

Vorsitzender der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz<br />

Nachtragsplan zum Wirtschaftsplan<br />

des Theaterzweckverbandes Landesbühne Sachsen-Anhalt<br />

für das Jahr 2009<br />

Auf Grund des Gesetzes zur Regelung der Rahmenbedingungen für die<br />

Informations- und Kommunikationsdienste (IuKDK), der Ordnung des Leihverkehrs<br />

in der BRD (LVO), der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-<br />

Anhalt (GO LSA), der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur<br />

Förderung öffentlicher Bibliotheken (RdErl. MK LSA), der Verwaltungskostensatzungen<br />

der am Netzwerk beteiligten Bibliotheken (Regionales Medienzentrum,<br />

Stadtbibliothek Eisleben, Stadtbibliothek Sangerhausen,<br />

Stadtbibliothek Hettstedt) in der jeweils gültigen Fassung wird folgende<br />

Benutzungsordnung festgelegt:<br />

BENUTZUNGSORDNUNG<br />

§ 7 Sonstige Zuschüsse<br />

Lutherstadt Eisleben 99.500 EURO<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> 1.216.300 EURO<br />

gez.<br />

Dirk Schatz<br />

Geschäftsführer des Theaterzweckverbandes<br />

Landesbühne Sachsen-Anhalt<br />

Der erste Nachtragsplan zum Wirtschaftsplan 2009 wurde von der Zweckverbandsversammlung<br />

am 08.07.<strong>2010</strong> beschlossen. Mit Schreiben vom<br />

06.08.2009 teilte die Kommunale Aufsichtsbehörde des Landesverwaltungsamtes<br />

Halle mit, dass die Genehmigung der in § 2 des 1. Nachtragswirtschaftsplanes<br />

auf 63.100 € festgesetzten Kreditaufnahme für Investitionen<br />

unter der Bedingung erteilt wird, dass der Theaterzweckverband<br />

einen Zweckbindungsvermerk an die Zuführung zur Rücklage anbringt,<br />

sofern der zugeführte Betrag den sonstigen Zuschüssen des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Mansfeld</strong> <strong>Südharz</strong> und der Lutherstadt Eisleben zur Finanzierung der Bildung<br />

einer Kulturwerk-GmbH entspricht.<br />

Diesen Zweckbindungsvermerk hat die Mitgliederversammlung in Ihrer<br />

Sitzung am 11.11.2009 in einem Beitrittsbeschluss zur Verfügung des Landesverwaltungsamtes<br />

vom 08.06.2009 beschlossen.<br />

Mit Schreiben vom 23.11.2009 bestätigte das Landesverwaltungsamt die<br />

Wirksamkeit der Genehmigung, der im § 2 des Nachtragswirtschaftsplanes<br />

2009 auf 63.000 € festgesetzten Kreditaufnahme für Investitionen.<br />

Der Nachtragsplan 2009 liegt in der Zeit vom 27.03.<strong>2010</strong> bis 08.04.<strong>2010</strong> im<br />

Büro des Intendanten<br />

An der Landwehr 5, 06295 Lutherstadt Eisleben montags bis freitags in der<br />

Zeit von 9.00Uhr bis 15.00 Uhr zur Einsichtnahme aus.<br />

Wiederholung der Bekanntmachung im Amtsblatt des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> Nr. 01/10 vom 23.01.<strong>2010</strong> mit berichtigter Satzungsüberschrift.<br />

Benutzungsordnung für das Regionale Medienzentrum<br />

des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong><br />

§ 1<br />

Benutzungsrecht<br />

Die Benutzung der Bibliotheken als öffentliche Einrichtung ist für jedermann<br />

nach Maßgabe dieser Benutzungsordnung gestattet.<br />

Die Bibliotheken können für die Ausleihe einzelner Medien besondere<br />

Bestimmungen treffen.<br />

§ 2<br />

öffnungszeiten<br />

Die Bibliothek hat festgelegte Öffnungszeiten. Sie werden durch Aushang<br />

bekannt gegeben.


14<br />

§ 3 Gebühren<br />

Für die Ausleihe außer Haus, die Benutzung des Bestandes in der Einrichtung,<br />

die Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen und bei Überschreitung<br />

der Leihfrist werden Gebühren lt. Gebührensatzung erhoben.<br />

§ 4<br />

Anmeldung, Benutzerausweis<br />

1. Die Kunden melden sich persönlich unter Vorlage ihres Personalausweises<br />

oder eines gleichgestellten Dokumentes an.<br />

Minderjährige können Benutzer werden, wenn sie sich im siebenten<br />

Lebensjahr befinden. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16.<br />

Lebensjahr müssen durch ihre gesetzlichen Vertreter angemeldet werden.<br />

2. Die Benutzungsordnung gilt für alle Kunden bzw. deren gesetzliche<br />

Vertreter.<br />

Durch Unterschrift auf dem Benutzerausweis erkennen sie diese an.<br />

3. Für die Benutzung der Bibliothek ist ein Benutzerausweis erforderlich,<br />

der bei der Anmeldung ausgestellt wird. Er ist kostenpflichtig.<br />

Dem Benutzer wird eine Benutzungsordnung und Gebührensatzung<br />

ausgehändigt.<br />

Die Kunden erklären sich gleichzeitig mit der elektronischen Speicherung<br />

ihrer persönlichen Daten einverstanden. Der Benutzerausweis ist<br />

nicht übertragbar. Namens- und adressänderungen, sowie der Verlust<br />

des Benutzerausweises sind der Bibliothek umgehend mitzuteilen.<br />

Nach der Verlustmeldung wird der Ausweis, zur Vermeidung einer<br />

missbrauchlichen Verwendung durch Dritte, gesperrt. Der Benutzerausweis<br />

ist bei der Ausleihe und Rückgabe der Medien unbedingt<br />

mitzubringen.<br />

Personen ab 16 Jahren dürfen nicht auf den gebührenfreien Benutzerausweis<br />

anderer Personen Medien entleihen.<br />

4. Personen, die aus Informationsgründen oder als <strong>Teil</strong>nehmer an Veranstaltungen<br />

in der Bibliothek die Einrichtung nutzen, müssen nicht<br />

zwangsläufig einen Ausweis erwerben.<br />

Sie gelten als nicht eingetragene Benutzer.<br />

§ 5<br />

Ausleihe, Verlängerung, Bestellung, Vorbestellung<br />

1. Gegen Vorlage des Benutzerausweises werden Medien für 4 Wochen<br />

ausgeliehen.<br />

Ausnahme bilden CD, CD-ROM, DVD, Video und Zeitungen und Zeitschriften,<br />

für diese Medien beträgt die Leihfrist 2 Wochen.<br />

Der Geräteverleih beträgt 8 Tage.<br />

Präsenzbestände werden nicht ausgeliehen.<br />

2. Bei offenstehenden Gebühren ab 20 Euro werden die entliehenen Medien<br />

zurückgefordert und bis zur Bezahlung keine weiteren mehr ausgeliehen.<br />

Darüber hinaus kann die Bibliothek in begründeten Einzelfällen auch<br />

bei geringeren Gebührenrückständen die Entscheidung über die Ausleihe<br />

von Medien von der Rückgabe anderer entliehener Medien, bei<br />

denen die Leihfrist bereits abgelaufen ist, sowie von der Begleichung<br />

von Zahlungsrückständen abhängig machen.<br />

3. Die Leihfrist kann vor Ablauf auf Antrag um eine weitere Leihperiode<br />

verlängert werden, soweit keine Vorbestellung vorliegt. Der Verlängerungsantrag<br />

kann auch schriftlich, telefonisch oder per Mail unter Angabe<br />

von Fälligkeitsdatum, Namen und Ausweisnummer erfolgen. Bei<br />

Verlängerung per Mail wird der Eingang bis Ende der Öffnungszeit dem<br />

laufenden/gleichen Tag danach dem folgenden Tag zugeordnet.<br />

4. Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Wird das Medium<br />

nicht innerhalb von einer Woche nach Benachrichtigung abgeholt,<br />

kann es anderweitig verliehen werden.<br />

Die Bibliotheken können die Möglichkeit der Vorbestellung generell<br />

aufheben, begrenzen oder zeitweise einschränken.<br />

5. Die Bibliothek ist berechtigt, kurzzeitig oder dauerhaft Leihbeschränkungen<br />

auszusprechen. Über Leihbeschränkungen ist der Benutzer zu<br />

informieren.<br />

6. Digitale virtuelle Medien im Projekt „Onleihe“ werden 14 Tage ausgeliehen<br />

(Ausnahme bilden die ePaper, hier gilt eine Ausleihfrist von 1<br />

Tag, d.h. vom Ausleihtag bis Mitternacht des darauf folgenden<br />

Tages)<br />

§ 6<br />

Leihverkehr<br />

Im Auftrag des Kunden beschafft die Bibliothek nach den dafür geltenden<br />

Bestimmungen Literatur über den Leihverkehr aus anderen Bibliotheken.<br />

Für deren Nutzung gelten zusätzlich die Benutzungsbestimmungen der<br />

entsendenden Bibliothek.<br />

Amtsblatt <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> 0310<br />

Medien, die im Bibliotheksnetzwerk zur Verfügung stehen, werden über<br />

den internen Leihverkehr bereitgestellt. Bei Versand per Post oder Kurier<br />

wird die Zahl der entliehenen Medieneinheiten auf 10 je Kunde begrenzt.<br />

Dabei anfallende Gebühren werden lt. Gebührensatzung des Bibliotheksnetzwerkes<br />

<strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> erhoben.<br />

§ 7<br />

Behandlung der Medien<br />

1. Die Kunden sind verpflichtet, die Medien der Bibliothek sorgfältig zu<br />

behandeln und sie vor Verlust, Beschmutzung und Beschädigung zu<br />

bewahren.<br />

2. Entliehene Ton- und Bildträger sowie Computersoftware dürfen nur auf<br />

den handelsüblichen Geräten und unter den von den Herstellern vorgeschriebenen<br />

Voraussetzungen abgespielt werden. Die Kunden haften<br />

für die Einhaltung des Urheberrechts und der Jugendschutzbestimmungen.<br />

3. Verlust und Beschädigung entliehener Medien sind der ausleihenden<br />

Bibliothek unverzüglich anzuzeigen.<br />

4. Für jede Beschädigung sind die Instandsetzungskosten und bei Verlust<br />

der Wiederbeschaffungswert zu entrichten oder ein Ersatzexemplar zu<br />

liefern.<br />

5. Für Schäden, die durch den Missbrauch des Benutzerausweises entstehen,<br />

haften die Kunden bzw. ihre gesetzlichen Vertreter.<br />

6. Die Ersatzleistung wird auch fällig, wenn der Kunde für Schäden oder<br />

Verlust nicht verantwortlich gemacht werden kann (Diebstahl, Brand…).<br />

Er haftet auch in jedem Fall für die unzulässige Weitergabe an Dritte.<br />

Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu<br />

lassen.<br />

7. Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die durch entliehene Medien<br />

an Geräten oder sonstigen Gegenständen des Benutzers entstehen.<br />

§ 8<br />

überschreitung der Leihfrist<br />

1. Ausgeliehene Medien sind spätestens am letzten Tag der Leihfrist<br />

ohne besondere Aufforderung bei der Ausleihstelle zurückzugeben,<br />

bei der sie entliehen wurden.<br />

2. Erfolgt keine fristgerechte Rückgabe oder Verlängerung der Medien<br />

werden Bearbeitungsund Versäumnisgebühren lt. Gebührensatzung<br />

des Netzwerkes <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> erhoben, auch wenn noch keine<br />

schriftliche Mahnung erfolgt ist.<br />

3. Die Bibliothek schickt eine schriftliche Aufforderung, wenn die Ausleihfrist<br />

um 4 Ausleihtage bei 4-wöchiger Leihfrist und um 2 Ausleihtage<br />

bei 2-wöchiger Leihfrist überschritten ist.<br />

Bleiben weitere Aufforderungen erfolglos, wird nach 6 Wochen Vollstreckung<br />

eingeleitet<br />

§ 9<br />

Verhalten in den Bibliotheksräumen<br />

1. Die Kunden sind verpflichtet, jede Störung anderer Kunden sowie des<br />

Bibliotheksbetriebes zu vermeiden.<br />

2. Rauchen sowie der Verzehr von Speisen und Getränken sind nicht gestattet.<br />

3. Tiere – mit Ausnahme von Blindenhunden - dürfen nicht mit in die Bibliothek<br />

gebracht werden.<br />

4. Der Inhalt von Taschen und Mappen ist auf Verlangen vorzuzeigen.<br />

5. Das Bibliothekspersonal übt das Hausrecht aus.<br />

6. Für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Sachen des Kunden<br />

haftet die Bibliothek nicht (auch wenn diese in einem Taschenschrank<br />

verschlossen sind).<br />

§ 10<br />

Internet / Kopien<br />

Die in den Bibliotheken vorhandenen Internetzugänge können entsprechend<br />

ihrem Bildungs- und Informationsauftrag genutzt werden. Die Kunden<br />

sind für die Einhaltung des Urheberrechts und der Jugendschutzbestimmung<br />

verantwortlich. Das Abrufen rechtswidriger Inhalte ist<br />

untersagt.<br />

Die Bibliotheken sind nicht verantwortlich für die Inhalte, die Verfügbarkeit<br />

und die Qualität von Angeboten Dritter, die über die bereitgestellten<br />

Zugänge abgerufen werden.<br />

§ 11<br />

Die Benutzungsordnung wird zur Einsicht in der Einrichtung ausgelegt<br />

bzw. ausgehängt. Sie ist außerdem auf der Web-Site www.<strong>Mansfeld</strong>portal.<br />

de veröffentlicht.


Amtsblatt <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> 03/10 15<br />

§ 12<br />

Inkrafttreten<br />

Alle Formulierungen gelten auch für die weibliche Form.<br />

Diese Benutzungsordnung tritt am Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

Sangerhausen, den 16.12.2009<br />

Dirk Schatz<br />

Landrat - Siegel -<br />

Bekanntmachung Abwasserzweckverbandes „<strong>Mansfeld</strong>-Schlenze“<br />

Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „<strong>Mansfeld</strong>-Schlenze“ hat in ihrer Sitzung am 04.03.<strong>2010</strong> folgenden Beschluss gefasst:<br />

Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „<strong>Mansfeld</strong>-Schlenze“ erteilt dem ehrenamtlichen Verbandsgeschäftsführer für das Wirtschaftsjahr<br />

2008 vorbehaltlos Entlastung.<br />

Hettstedt, 11. <strong>März</strong> <strong>2010</strong><br />

Eike Markus<br />

Verbandsgeschäftsführer - Siegel –<br />

Die nachstehende Satzung zum Wirtschaftsplan <strong>2010</strong> wird hiermit öffentlich<br />

bekannt gemacht.<br />

Die gemäß § 16 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit<br />

des Landes Sachsen-Anhalt in sinngemäßer Anwendung des § 136 Abs. 2<br />

Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 100<br />

Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt erforderliche Genehmigung<br />

ist durch den <strong>Landkreis</strong> <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> mit Schreiben vom<br />

23.02.<strong>2010</strong>, Aktenzeichen 15.21.26 erteilt worden.<br />

Der Wirtschaftplan liegt in sinngemäßer Anwendung des § 94 Abs. 3 Satz<br />

1 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 29.03.<strong>2010</strong> bis zum<br />

13.04.<strong>2010</strong> zur Einsichtnahme während der Dienstzeiten in der Geschäftsstelle<br />

des AZV „Hettstedt und Umgebung“, Sanderslebener Straße 40 in<br />

06333 Hettstedt öffentlich aus. Die Dienstzeiten des Abwasserzweckverbandes<br />

sind:<br />

Dienstag von 09.00 – 12.00 Uhr und von 13.00 – 15.00 Uhr<br />

Donnerstag von 09.00 – 12.00 Uhr und von 13.00 – 17.00 Uhr<br />

Freitag von 09.00 – 11.00 Uhr.<br />

Hettstedt, 25.02.<strong>2010</strong><br />

Andreas Krieg<br />

Verbandsgeschäftsführer<br />

Wirtschaftsplan <strong>2010</strong><br />

Auf der Grundlage des § 16 Abs. 1 und 3 des Gesetzes über die kommunale<br />

Gemeinschaftsarbeit (GKG LSA) vom 09.10.1992 (GVBl. LSA, S. 730) in<br />

sinngemäßer Anwendung der §§ 90, 91, 94 Abs. 2 sowie die §§ 98-102 und<br />

§ 105 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom<br />

05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568), dem § 15 des Gesetzes über kommunale<br />

Eigenbetriebe vom 24.03.1997 (GVBl. LSA S. 446) und der §§ 1-4 der Eigenbetriebsverordnung<br />

vom 20.08.1997 (GVBl. LSA S. 758) und der Verbandssatzung<br />

des AZV „Hettstedt und Umgebung“ vom 16.09.2004 in den<br />

jeweils geltenden Fassungen wurde von der Verbandsversammlung des<br />

Abwasserzweckverbandes Hettstedt und Umgebung am 21.01.<strong>2010</strong> folgender<br />

Wirtschaftsplan beschlossen:<br />

Bekanntmachung<br />

Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes „Hettstedt und Umgebung“<br />

Bekanntmachung der Satzung zum Wirtschaftplan <strong>2010</strong><br />

des AZV „Hettstedt und Umgebung“<br />

§ 1<br />

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr <strong>2010</strong> wird<br />

im Erfolgsplan festgesetzt auf<br />

in den Erträgen 4.674.400 EUR<br />

in den Aufwendungen auf 3.888.800 EUR<br />

und im Vermögensplan<br />

in der Einnahme auf 8.545.000 EUR<br />

in der <strong>Ausgabe</strong> auf 8.545.000 EUR<br />

§ 2<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen<br />

wird auf 3.720.900 EUR festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4<br />

Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Wirtschaftsjahr <strong>2010</strong> zur<br />

rechtzeitigen Leistung von <strong>Ausgabe</strong>n in Anspruch genommen werden dürfen,<br />

wird auf 2.200.000 € festgesetzt.<br />

Hettstedt, den 25.02.<strong>2010</strong><br />

Andreas Krieg<br />

Verbandsgeschäftsführer -Siegel-


16<br />

Das Landesverwaltungsamt gibt bekannt, dass die<br />

envia Mitteldeutsche Energie AG,<br />

chemnitztalstraße 13, 09114 chemnitz<br />

Anträge auf Erteilung von<br />

Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen<br />

nach § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember<br />

1993 (BGBl. I S. 2192) i.V.m. § 7 Sachenrechts-Durchführungsverordnung<br />

(SachenR-DV) vom 20.12.1994 (BGBl. I S. 3900) für die<br />

gestellt hat.<br />

110-kV-Freileitung Klostermansfeld – Könnern, Bl. 110-507<br />

In diesem Verfahren sollen an den in Anspruch genommenen Grundstücken<br />

beschränkte persönliche Dienstbarkeiten zum Besitz und Betrieb<br />

sowie zur Unterhaltung und Erneuerung bereits bestehender Leitungen /<br />

Anlagen bescheinigt werden. Die Dienstbarkeit ist per Gesetz für alle am<br />

03.10.1990 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR genutzten Energiefortleitungen<br />

einschließlich der dazugehörigen Anlagen entstanden.<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> sind folgende Gemarkungen betroffen:<br />

Gemarkung Flur<br />

Siersleben 1,10<br />

Augsdorf 4, 5<br />

Gerbstedt 3, 8, 9, 11<br />

Die eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen können<br />

beim<br />

Das Landesverwaltungsamt gibt bekannt, dass die<br />

Bekanntmachungen des Landesverwaltungsamtes<br />

Verbundnetz Gas AG, Braunstraße 7, 04347 Leipzig<br />

Anträge auf Erteilung von<br />

Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen<br />

nach § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember<br />

1993 (BGBl. I S. 2192) i.V.m. § 7 Sachenrechts-Durchführungsverordnung<br />

(SachenR-DV) vom 20.12.1994 (BGBl. I S. 3900) für die<br />

gestellt hat.<br />

Ferngasleitung FGL 47 Ritzgerode- Bennungen<br />

Erdgasleitung FGL 60 Neugattersleben- Ritzgerode<br />

In diesem Verfahren sollen an den in Anspruch genommenen Grundstücken<br />

beschränkte persönliche Dienstbarkeiten zum Besitz und Betrieb<br />

sowie zur Unterhaltung und Erneuerung bereits bestehender Leitungen /<br />

Anlagen bescheinigt werden. Die Dienstbarkeit ist per Gesetz für alle am<br />

03.10.1990 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR genutzten Energiefortleitungen<br />

einschließlich der dazugehörigen Anlagen entstanden.<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> sind folgende Gemarkungen betroffen:<br />

Gemarkung Flur<br />

Friesdorf 5<br />

Morungen 3<br />

Abberode 3<br />

Stangerode 3<br />

Ulzigerode 1, 3<br />

Bekanntmachung<br />

Amtsblatt <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> 03/10<br />

Landesverwaltungsamt<br />

Referat 106<br />

Ernst- Kamieth- Straße 2<br />

06112 Halle (Saale)<br />

vom 27.03.<strong>2010</strong> bis zum 26.04.<strong>2010</strong> im Raum D4.11 eingesehen werden.<br />

Um Vereinbarung eines Termins zur Einsichtnahme wird gebeten. Telefonische<br />

Auskünfte sind von Montag bis Donnerstag unter Tel.: 0345 / 514<br />

3771 möglich.<br />

Das Landesverwaltungsamt erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen<br />

gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG i.V.m. § 7 Abs. 2, 4 und 5 SachenR-DV<br />

nach Ablauf von vier Wochen von der Bekanntmachung an.<br />

Nach § 9 Abs. 3 GBBerG ist dem Eigentümer des belasteten Grundstücks<br />

nach Eintrag der Dienstbarkeit und Aufforderung durch den Grundstückseigentümer<br />

ein Ausgleich zu zahlen.<br />

Widerspruch gegen die Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen<br />

kann beim Landesverwaltungsamt, Referat 106, Ernst- Kamieth-<br />

Straße 2, 06112 Halle (Saale) schriftlich oder zur Niederschrift nur bis zum<br />

Ende der Auslegungsfrist erhoben werden.<br />

Landesverwaltungsamt<br />

Im Auftrag<br />

gez. Rohde<br />

Bekanntmachung<br />

Die eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen können<br />

beim<br />

Landesverwaltungsamt<br />

Referat 106<br />

Ernst-Kamieth-Straße 2<br />

06112 Halle (Saale)<br />

vom 27.03.<strong>2010</strong> bis zum 26.04.<strong>2010</strong> im Raum CE.16 eingesehen werden.<br />

Um Vereinbarung eines Termins zur Einsichtnahme wird gebeten. Telefonische<br />

Auskünfte sind unter Tel.: 0345 / 514 3778 möglich.<br />

Das Landesverwaltungsamt erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen<br />

gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG i.V.m. § 7 Abs. 2, 4 und 5 SachenR-DV<br />

nach Ablauf von vier Wochen von der Bekanntmachung an.<br />

Nach § 9 Abs. 3 GBBerG ist dem Eigentümer des belasteten Grundstücks<br />

nach Eintrag der Dienstbarkeit und Aufforderung durch den Grundstückseigentümer<br />

ein Ausgleich zu zahlen.<br />

Widerspruch gegen die Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen<br />

kann beim Landesverwaltungsamt, Referat 106, Ernst-Kamieth-<br />

Str.2, 06112 Halle (Saale) schriftlich oder zur Niederschrift nur bis zum<br />

Ende der Auslegungsfrist erhoben werden.<br />

Landesverwaltungsamt<br />

Im Auftrag<br />

gez. Tischew

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