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D - Landkreis Mansfeld-Südharz

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12<br />

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden<br />

für den Kinder- und Jugendstätten <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> nicht veranschlagt.<br />

§ 3<br />

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung<br />

von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen<br />

Jahren erforderlich ist, wird für den <strong>Landkreis</strong><br />

für das Haushaltsjahr 2011 in Höhe von 11.512.000 E festgesetzt.<br />

Verpflichtungsermächtigungen für die im § 2 genannten Eigenbetriebe<br />

werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4<br />

Der Höchstbetrag, bis zu dem Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit<br />

zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden<br />

dürfen, wird im <strong>Landkreis</strong><br />

im Haushaltsjahr 2011 auf 60.000.000 E<br />

im Haushaltsjahr 2012 auf 60.000.000 E<br />

festgesetzt.<br />

Der Höchstbetrag, bis zu dem Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit<br />

zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden<br />

dürfen, wird im Eigenbetrieb Rettungsdienst<br />

im Haushaltsjahr 2011 auf 1.200.000 E<br />

im Haushaltsjahr 2012 auf 1.200.000 E<br />

festgesetzt.<br />

Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden vom Eigenbetrieb<br />

Kinder- und Jugendstätten <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> nicht beansprucht.<br />

Der Höchstbetrag, bis zu dem Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit<br />

zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden<br />

dürfen, wird im Eigenbetrieb Abfallwirtschaft <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong><br />

im Haushaltsjahr 2011 auf 800.000 E<br />

im Haushaltsjahr 2012 auf 800.000 E<br />

festgesetzt.<br />

§ 5<br />

Die Kreisumlage wird gemäß § 18 Finanzausgleichsgesetz (FAG) des Landes<br />

Sachsen-Anhalt i. d. z. z. g. F. erhoben.<br />

Die Umlagesätze für die Kreisumlage werden für das Haushaltsjahr 2011<br />

wie folgt festgelegt:<br />

Grundsteuer A 42,85<br />

Grundsteuer B 42,85<br />

Gewerbesteuer 42,85<br />

Einkommensteuer 42,85<br />

Gemeindeanteil aus der Umsatzsteuer 42,85<br />

allgemeine Zuweisungen 42,85<br />

Die Umlagesätze für die Kreisumlage werden für das Haushaltsjahr 2012<br />

wie folgt festgelegt:<br />

Grundsteuer A 47,55<br />

Grundsteuer B 47,55<br />

Gewerbesteuer 47,55<br />

Einkommensteuer 47,55<br />

Gemeindeanteil aus der Umsatzsteuer 47,55<br />

allgemeine Zuweisungen 47,55<br />

§ 6<br />

1. Nach § 95 Abs. 2 Nr. 3 Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt<br />

ist eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte<br />

oder zusätzliche Aufwendungen bei Einzelmaßnahmen in<br />

einem im Verhältnis zu den Gesamtausgaben des Haushaltsplanes erheblichen<br />

Umfang geleistet werden müssen.<br />

Die Aufwendungen sind erheblich, wenn sie<br />

– 5,0% der ordentlichen Aufwendungen des Gesamtergebnisplanes<br />

für ein Produkt<br />

– 2,0 % der investiven Auszahlungen des Gesamtfinanzplanes je<br />

Maßnahme<br />

überschreiten.<br />

2. Zweckgebundene Zuweisungen des Bundes, des Landes und aus<br />

Spenden sowie Mittel der Agentur für Arbeit sind entsprechend ihrer<br />

Zweckbindung, unabhängig von der Höhe der bereitgestellten Mittel<br />

im Haushaltssoll, fortzuschreiben.<br />

3. Nichtverbrauchte Mittel der unter 2 genannten Maßnahmen werden i.<br />

S. des § 20 Gemeindehaushaltsverordnung - Doppik - für übertragbar<br />

erklärt.<br />

Amtsblatt <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> 05/11<br />

4. Für alle im Haushalt eingestellten Zuweisungen von Bund und Land<br />

und sonstigen Dritten bleiben die Ausgabeansätze einschließlich der<br />

dafür erforderlichen Eigenmittel bis zur Vorlage der Zuwendungsbescheide<br />

gesperrt.<br />

5. Die anfallenden Aufwendungen der einzelnen Budgets sind gegenseitig<br />

deckungsfähig. Erwirtschaftete Mehrerträge/Mehreinzahlungen<br />

können zur Deckung von Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen im<br />

Budget herangezogen werden.<br />

Mindererträge/Mindereinzahlungen führen entsprechend zu Minderaufwendungen/Minderauszahlungen<br />

im Budget.<br />

Die Aufwendungen eines Budgets im Ergebnisplan werden zugunsten<br />

von investiven Auszahlungen für einseitig deckungsfähig erklärt.<br />

6. Managementbedingte Einsparungen aus dem Zuschuss des Budgets<br />

(Ist-Abrechnung) können bis zu 10% in das neue Haushaltsjahr übertragen<br />

werden.<br />

7. Bei Budgetüberschreitungen, die nicht auf äußere Einflüsse zurückzuführen<br />

sind, erfolgt der Verlustvortrag in das nächste Jahr, mit der<br />

Folge, dass im nächsten Jahr weniger Mittel verwendet werden können.<br />

§ 7<br />

Budgetübersicht<br />

Betrieb Bereich Text<br />

11 Innere Verwaltung<br />

06 EDV<br />

07 Archiv<br />

09 Personalrat<br />

10 infrastrukturelles Gebäudemanagement<br />

11 Personalangelegenheiten<br />

12 Kreisrecht/Kreistagsangelegenheiten<br />

13 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

14 Rechnungsprüfungsamt<br />

15 Recht- und Kommunalaufsicht<br />

16 Integrationskoordinatorstelle<br />

20 Finanzen und Controlling<br />

21 Beteiligungsmanagement und –controlling<br />

22 Gleichstellungs-/Behinderten- und Ausländerbeauftragte<br />

30 Verwaltungssteuerung<br />

52 Wahlen<br />

55 Gebäudemanagement und Bauverwaltung<br />

56 Hoch- und Tiefbau<br />

12 Sicherheit und Ordnung<br />

32 Ordnungsangelegenheiten<br />

36 Straßenverkehrsangelegenheiten<br />

39 Veterinäramt<br />

20 Schule und Kultur<br />

40 Allgemeine Schulaufgaben<br />

21 Allgemein bildende Schulen<br />

60 Sekundarschule Hettstedt I<br />

61 Sekundarschule Hettstedt II<br />

62 Sekundarschule Katharinenstraße, Luth. Eisleben<br />

63 Sekundarschule Raismeserstraße, Luth. Eisleben<br />

64 Sekundarschule <strong>Mansfeld</strong><br />

65 Sekundarschule Röblingen<br />

66 Sekundarschule Allstedt<br />

67 Sekundarschule Roßla<br />

68 Sekundarschule Heinrich-Heine, Sangerhausen<br />

69 Sekundarschule Thomas-Müntzer, Sangerhausen<br />

70 Gymnasium am Markt, Hettstedt<br />

71 Gymnasium Martin-Luther, Luth. Eisleben<br />

72 Gymnasium Geschwister-Scholl, Sangerhausen<br />

73 Goethegymnasium Kelbra<br />

80 Gesamtschulen<br />

22 Förderschulen<br />

10 Förderschule für Lernbehinderte Hettstedt<br />

11 Förderschule für Lernbehinderte Eisleben<br />

12 Waldschule Hettstedt<br />

13 Levana-Schule Eisleben<br />

14 Förderschule mit Ausgleichsklassen Sandersleben<br />

15 Förderschule „L“W.-Koenen-Str., Sangerhausen<br />

23 Berufsbildende Schulen<br />

10 Berufsbildende Schulen<br />

25 Wissenschaft und Ausstellungen<br />

10 Schloss Novalis, Wiederstedt<br />

11 Stadtschloss Eisleben<br />

20 <strong>Mansfeld</strong> Museum<br />

41 nicht belegt<br />

26 Kultureinrichtungen<br />

30 Musikschule <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong>

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