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D - Landkreis Mansfeld-Südharz

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16<br />

Amtsblatt <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> 05/11<br />

IV<br />

Bekanntmachung zum Jahresabschluss der RES – Recycling und Entsorgungs-Service<br />

Sangerhausen GmbH für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis 13. November 2010<br />

Die Gläubigerversammlung der RES hat den durch den Insolvenzverwalter<br />

der RES aufgestellten Insolvenzplan am 07.09.2010 angenommen. Nach<br />

Bestätigung des Insolvenzplanes durch das Amtsgericht Halle (Saale) (Insolvenzgericht)<br />

und Eintritt der Rechtskraft des Insolvenzplanes wurde<br />

das Insolvenzverfahren gem. § 258 (1) InsO einschließlich der mit Eröffnungsbeschluss<br />

vom 27.10.2009 angeordneten Sicherungsmaßnahmen<br />

und des Verfügungsverbotes mit Beschluss des Insolvenzgerichtes vom<br />

09.11.2010 aufgehoben.<br />

Die Rechtswirksamkeit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens ist zum<br />

14.11.2010 eingetreten, so dass zum 13.11.2010 nach dem Insolvenzrecht<br />

ein Jahresabschluss aufzustellen war.<br />

Nach § 115 (1) InsO bleiben in der Insolvenz die handels- und steuerrechtlichen<br />

Pflichten des Schuldners zur Buchführung und zur Rechnungslegung<br />

unberührt. Die insolvenzrechtlichen Rechnungslegungs- und Rechenschaftslegungspflichten<br />

werden jedoch als vorrangig gegenüber den<br />

handelsrechtlichen Vorschriften betrachtet. Der Insolvenzverwalter richtet<br />

sich nach dem für ihn geltenden Insolvenzrecht. Nach dem Handelsrecht<br />

war die RES als kleine Kapitalgesellschaft nach § 316 (1) HGB i.V.m. § 267<br />

(1) HGB nicht prüfungspflichtig. Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft<br />

von der Aufstellung eines Lageberichtes befreit (§ 264 (1) HGB).<br />

Die von Insolvenzverwaltern aufgestellten Jahresabschlüsse sind aufgrund<br />

deren Verantwortlichkeit gegenüber den Gläubigern als geprüft anzusehen.<br />

In Abstimmung mit dem Geschäftsführer wurde durch den Insolvenzverwalter<br />

die ARGUS Steuerberatungsgesellschaft mbH, Halle mit der Erstellung<br />

des Abschlusses zum 13.11.2010 beauftragt.<br />

Der Jahresabschluss des Rumpfgeschäftsjahres vom 01.01.2010 bis<br />

13.11.2010 wurde ausweislich der Bilanzsumme von 2.832.041,87 EUR auf<br />

Empfehlung des Aufsichtsrates durch den Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung<br />

am 24.03.2011 festgestellt. Der Jahresüberschuss von<br />

127.395,64 EUR wird mit den vorhandenen Verlustvorträgen verrechnet.<br />

Dem Geschäftsführer Herrn Dominik Lammert sowie dem Aufsichtsrat wurde<br />

Der Kreistag des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> hat in seiner Sitzung am<br />

27.04.2011 unter der Beschluss-Nr.: KT 265-32/2011 folgenden Beschluss<br />

gefasst, der hier im Wortlaut wiedergeben wird:<br />

001 Der Kreistag <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> stellt den Jahresabschluss und den<br />

Rechenschaftsbericht des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaft <strong>Mansfeld</strong>er<br />

Land“ zum 31.12.2009 wie folgt fest:<br />

1. Feststellung des Jahresabschlusses in EUR<br />

1.1 Summe der Vermögensrechnung (Bilanzsumme) 7.236.062,50<br />

1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf<br />

- das Anlagevermögen 759.827,82<br />

- das Umlaufvermögen 6.471.310,70<br />

1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf<br />

- das Eigenkapital 50.000,00<br />

- die Sonderposten 1.413.693,11<br />

- die Rückstellungen 5.324.925,00<br />

- die Verbindlichkeiten 447.444,39<br />

1.2 in der Ergebnisrechnung als Jahresüberschuss 1.109.970,24<br />

1.2.1 Summe der Erträge 6.649.357,81<br />

1.2.2 Summe der Aufwendungen 5.539.387,57<br />

1.3 in der Finanzrechnung als Zugang<br />

an eigenen Finanzmitteln 146.873,35<br />

1.3.1 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 5.738.561,20<br />

1.3.2 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 5.570.445,59<br />

1.3.3 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0,00<br />

1.3.4 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 21.242,26<br />

002 Der Jahresüberschuss in Höhe von 1.109.970,24 € wird auf neue<br />

Rechnung vorgetragen und dient der Tilgung des negativen Eigenkapitals.<br />

für die jeweilige Tätigkeit im Rumpfgeschäftsjahr die Entlastung erteilt.<br />

Der Jahresabschluss des Rumpfgeschäftsjahres vom 01.01.2010 bis<br />

13.11.2010 enthält folgende Bescheinigung der ARGUS Steuerberatungsgesellschaft,<br />

die hier im Wortlaut wiedergegeben wird:<br />

„Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Arbeiten für den Abschluss zum<br />

13. November 2010 erteilen wir auf Grundlage des Beschlusses der Bundessteuerberaterkammer<br />

vom 12./13. April 2010 folgende Bescheinigung:<br />

Wir haben auftragsgemäß den nachstehenden Abschluss – bestehend aus<br />

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang der Firma RES Recycling<br />

und Entsorgungs-Service Sangerhausen GmbH für das Rumpfwirtschaftsjahr<br />

vom 01.01.2010 bis 13.11.2010 unter Beachtung der deutschen<br />

handelsrechtlichen Vorschriften erstellt.<br />

Grundlage für die Erstellung waren die uns vorgelegten Belege, Bücher<br />

und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft haben,<br />

sowie die uns erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung<br />

des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen<br />

Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen<br />

Vertreter der Gesellschaft.<br />

Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer<br />

zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen<br />

durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz<br />

und der Gewinn-Verlustrechnung sowie des Anhangs auf Grundlage der<br />

Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.“<br />

Halle, den 03.03.2011<br />

ARGUS Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />

gez. Karin Bieler<br />

Steuerberater<br />

Bekanntmachungen nach<br />

§ 65 <strong>Landkreis</strong>ordnung Land Sachsen-Anhalt i.d.j.g.F. i.V.m.<br />

§ 118 (1) Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt i.d.j.g.F.<br />

I<br />

Bekanntmachung des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaft <strong>Mansfeld</strong>er Land“ zum<br />

Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2009<br />

003 Der Kreistag <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> entlastet die Betriebsleitung des<br />

Eigenbetriebes „Abfallwirtschaft <strong>Mansfeld</strong>er Land“ für das Wirtschaftsjahr<br />

2009.<br />

gez. Klaus Kotzur gez. Dirk Schatz<br />

Vorsitzender des Kreistages Landrat<br />

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

WIKOM AG, hat folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk<br />

zum Geschäftsjahr 2009, hier im Wortlaut wiedergegeben, erteilt:<br />

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung,<br />

Finanzrechnung, dem Rechenschaftsbericht sowie den Anlagen zum Jahresabschluss<br />

- unter Einbeziehung der Buchführung des Eigenbetriebes<br />

Abfallwirtschaft <strong>Mansfeld</strong>er Land, Lutherstadt Eisleben, für das Haushaltsjahr<br />

vom 01. Januar bis 31. Dezember 2009 geprüft. Die Buchführung und<br />

die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichtes<br />

nach §§ 34 bis 49 GemHVO Doppik wurden von der Betriebsleitung erstellt.<br />

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten<br />

Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung<br />

der Buchführung abzugeben.<br />

Wir haben die Prüfung des Jahresabschlusses nach § 108 GO LSA und §<br />

131 GO LSA i.V.m. § 1 GemHVO Doppik vorgenommen.<br />

Die Prüfung haben wir so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten<br />

und Verstöße, die sich auf die Darstellung des Jahresabschlusses unter<br />

Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des vermittelten<br />

Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken,<br />

mit hinreichender Sicherheit erkannt wurden.<br />

Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über<br />

die Pflicht- und freiwilligen Aufgaben und über das wirtschaftliche und<br />

rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögli-

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