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D - Landkreis Mansfeld-Südharz

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Amtsblatt <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> 05/11 15<br />

II<br />

Bekanntmachung zum Jahresabschluss der RES – Recycling und Entsorgungs-Service<br />

Sangerhausen GmbH für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2009 bis 26. Oktober 2009<br />

Am 10.08.2009 stellte Herr Jörg Rechner als Geschäftsführer der RES den<br />

Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen<br />

der Gesellschaft. Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde laut Beschluss<br />

des Amtsgerichtes Halle (Saale) (Insolvenzgericht) am 11.08.2009 eröffnet.<br />

Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.10.2009 wurde<br />

Herr Jörg Rechner als Geschäftsführer abberufen und Herr Dominik Lammert<br />

zum Geschäftsführer bestellt. Mit Beschluss des Insolvenzgerichtes<br />

wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RES am 27.10.2009<br />

eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt.<br />

Der Zeitraum vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird mit der<br />

Schlussbilanz des Rumpfgeschäftsjahres abgeschlossen. Gemäß § 155 (2)<br />

InsO beginnt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein neues Geschäftsjahr.<br />

Durch die Aufstellung einer Schlussbilanz und einer Insolvenzeröffnungsbilanz<br />

werden die Verantwortungszeiträume des Gesellschafters<br />

und des Insolvenzverwalters in Bezug auf das verwaltete Vermögen<br />

voneinander abgegrenzt.<br />

Nach § 115 (1) InsO bleiben in der Insolvenz die handels- und steuerrechtlichen<br />

Pflichten des Schuldners zur Buchführung und zur Rechnungslegung<br />

unberührt. Die insolvenzrechtlichen Rechnungslegungs- und Rechenschaftslegungspflichten<br />

werden jedoch als vorrangig gegenüber den<br />

handelsrechtlichen Vorschriften betrachtet. Der Insolvenzverwalter richtet<br />

sich nach dem für ihn geltenden Insolvenzrecht. Nach dem Handelsrecht<br />

war die RES als kleine Kapitalgesellschaft nach § 316 (1) HGB i.V.m. § 267<br />

(1) HGB nicht prüfungspflichtig. Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft<br />

von der Aufstellung eines Lageberichtes befreit (§ 264 (1)<br />

HGB).<br />

Die von Insolvenzverwaltern aufgestellten Jahresabschlüsse sind aufgrund<br />

deren Verantwortlichkeit gegenüber den Gläubigern als geprüft anzusehen.<br />

In Abstimmung mit dem Geschäftsführer wurde durch den Insolvenzverwalter<br />

die ARGUS Steuerberatungsgesellschaft mbH, Halle mit der Erstellung<br />

des Jahresabschlusses zum 26.10.2009 beauftragt.<br />

Der Jahresabschluss des Rumpfgeschäftsjahres vom 01.01.2009 bis<br />

26.10.2009 wurde ausweislich der Bilanzsumme von 3.666.180,44 EUR<br />

auf Empfehlung des Aufsichtsrates durch den Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung<br />

am 24.03.2011 festgestellt. Der Jahresfehlbetrag<br />

beträgt 593.878,91 EUR, er wird auf neue Rechnung vorgetragen.<br />

Den Geschäftsführern Herrn Matthias Quandt, Herrn Jörg Rechner und<br />

Herrn Dominik Lammert sowie dem Aufsichtsrat wurde für ihre jeweilige<br />

Tätigkeit im Rumpfgeschäftsjahr die Entlastung erteilt.<br />

Der Jahresabschluss des Rumpfgeschäftsjahres vom 01.01.2009 bis<br />

26.10.2009 enthält folgende Bescheinigung der ARGUS Steuerberatungsgesellschaft,<br />

die hier im Wortlaut wiedergegeben wird:<br />

„Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Arbeiten für den Abschluss<br />

zum 26. Oktober 2009 der RES Recycling und Entsorgungs-Service Sangerhausen<br />

GmbH erteilen wir auf der Grundlage des Beschlusses der<br />

Bundessteuerberaterkammer vom 22./23. Oktober 2001 folgende Bescheinigung:<br />

Vorstehender Abschluss wurde von uns auf der Grundlage der uns vorgelegten<br />

Bücher und Bestandsnachweise sowie der durch den ehemaligen<br />

Geschäftsführer, Herrn Jörg Rechner, erteilten Auskünfte erstellt. Eine Beurteilung<br />

der Ordnungsmäßigkeit dieser Unterlagen und der Angaben war<br />

nicht Gegenstand unseres Auftrages.“<br />

Halle, den 20.10.2010<br />

ARGUS Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />

gez. Karin Bieler<br />

Steuerberater<br />

III<br />

Bekanntmachung zum Jahresabschluss der RES – Recycling und Entsorgungs-Service<br />

Sangerhausen GmbH für das Rumpfgeschäftsjahr vom 27. Oktober 2009 bis 31. Dezember 2009<br />

Mit Beschluss des Amtsgerichtes Halle (Saale) (Insolvenzgericht) wurde<br />

das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RES am 27.10.2009 eröffnet<br />

und ein Insolvenzverwalter bestellt. Damit die Regelungen zum Geschäftsjahr<br />

der Gesellschaft beibehalten werden können, wurde für die<br />

Zeit ab Insolvenzeröffnung bis zum Ende des ursprünglichen Geschäftsjahres<br />

ein weiteres Rumpfgeschäftsjahr gebildet.<br />

Nach § 115 (1) InsO bleiben in der Insolvenz die handels- und steuerrechtlichen<br />

Pflichten des Schuldners zur Buchführung und zur Rechnungslegung<br />

unberührt. Die insolvenzrechtlichen Rechnungslegungs- und Rechenschaftslegungspflichten<br />

werden jedoch als vorrangig gegenüber den<br />

handelsrechtlichen Vorschriften betrachtet. Der Insolvenzverwalter richtet<br />

sich nach dem für ihn geltenden Insolvenzrecht. Nach dem Handelsrecht<br />

war die RES als kleine Kapitalgesellschaft nach § 316 (1) HGB i.V.m. § 267<br />

(1) HGB nicht prüfungspflichtig. Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft<br />

von der Aufstellung eines Lageberichtes befreit (§ 264 (1) HGB).<br />

Die von Insolvenzverwaltern aufgestellten Jahresabschlüsse sind aufgrund<br />

deren Verantwortlichkeit gegenüber den Gläubigern als geprüft anzusehen.<br />

In Abstimmung mit dem Geschäftsführer wurde durch den Insolvenzverwalter<br />

die ARGUS Steuerberatungsgesellschaft mbH, Halle mit der Erstellung<br />

des Jahresabschlusses zum 31.12.2009 beauftragt.<br />

Der Jahresabschluss des Rumpfgeschäftsjahres vom 27.10.2009 bis<br />

31.12.2009 wurde ausweislich der Bilanzsumme von 3.926.764,99 EUR auf<br />

Empfehlung des Aufsichtsrates durch den Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung<br />

am 24.03.2011 festgestellt. Der Jahresüberschuss<br />

von 26.648,81 EUR wird mit den vorhandenen Verlustvorträgen verrechnet.<br />

Dem Geschäftsführer Herrn Dominik Lammert sowie dem Aufsichtsrat<br />

wurde für die jeweilige Tätigkeit im Rumpfgeschäftsjahr die Entlastung<br />

erteilt.<br />

Der Jahresabschluss des Rumpfgeschäftsjahres vom 27.10.2009 bis<br />

31.12.2009 enthält folgende Bescheinigung der ARGUS Steuerberatungsgesellschaft,<br />

die hier im Wortlaut wiedergegeben wird:<br />

„Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Arbeiten für den Abschluss<br />

zum 31. Dezember 2009 der RES Recycling und Entsorgungs-Service Sangerhausen<br />

GmbH erteilen wir auf der Grundlage des Beschlusses der<br />

Bundessteuerberaterkammer vom 22./23. Oktober 2001 folgende Bescheinigung:<br />

Vorstehender Abschluss wurde von uns auf der Grundlage der uns vorgelegten<br />

Bücher und Bestandsnachweise sowie der durch die Geschäftsführer,<br />

Herrn Jörg Rechner und Herrn Dominik Lammert, erteilten Auskünfte<br />

erstellt. Eine Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit dieser Unterlagen und<br />

der Angaben war nicht Gegenstand unseres Auftrages.“<br />

Halle, den 08.11.2010<br />

ARGUS Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />

gez. Karin Bieler<br />

Steuerberater

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