D - Landkreis Mansfeld-Südharz
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Amtsblatt <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> 05/11 15<br />
II<br />
Bekanntmachung zum Jahresabschluss der RES – Recycling und Entsorgungs-Service<br />
Sangerhausen GmbH für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2009 bis 26. Oktober 2009<br />
Am 10.08.2009 stellte Herr Jörg Rechner als Geschäftsführer der RES den<br />
Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen<br />
der Gesellschaft. Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde laut Beschluss<br />
des Amtsgerichtes Halle (Saale) (Insolvenzgericht) am 11.08.2009 eröffnet.<br />
Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.10.2009 wurde<br />
Herr Jörg Rechner als Geschäftsführer abberufen und Herr Dominik Lammert<br />
zum Geschäftsführer bestellt. Mit Beschluss des Insolvenzgerichtes<br />
wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RES am 27.10.2009<br />
eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt.<br />
Der Zeitraum vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird mit der<br />
Schlussbilanz des Rumpfgeschäftsjahres abgeschlossen. Gemäß § 155 (2)<br />
InsO beginnt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein neues Geschäftsjahr.<br />
Durch die Aufstellung einer Schlussbilanz und einer Insolvenzeröffnungsbilanz<br />
werden die Verantwortungszeiträume des Gesellschafters<br />
und des Insolvenzverwalters in Bezug auf das verwaltete Vermögen<br />
voneinander abgegrenzt.<br />
Nach § 115 (1) InsO bleiben in der Insolvenz die handels- und steuerrechtlichen<br />
Pflichten des Schuldners zur Buchführung und zur Rechnungslegung<br />
unberührt. Die insolvenzrechtlichen Rechnungslegungs- und Rechenschaftslegungspflichten<br />
werden jedoch als vorrangig gegenüber den<br />
handelsrechtlichen Vorschriften betrachtet. Der Insolvenzverwalter richtet<br />
sich nach dem für ihn geltenden Insolvenzrecht. Nach dem Handelsrecht<br />
war die RES als kleine Kapitalgesellschaft nach § 316 (1) HGB i.V.m. § 267<br />
(1) HGB nicht prüfungspflichtig. Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft<br />
von der Aufstellung eines Lageberichtes befreit (§ 264 (1)<br />
HGB).<br />
Die von Insolvenzverwaltern aufgestellten Jahresabschlüsse sind aufgrund<br />
deren Verantwortlichkeit gegenüber den Gläubigern als geprüft anzusehen.<br />
In Abstimmung mit dem Geschäftsführer wurde durch den Insolvenzverwalter<br />
die ARGUS Steuerberatungsgesellschaft mbH, Halle mit der Erstellung<br />
des Jahresabschlusses zum 26.10.2009 beauftragt.<br />
Der Jahresabschluss des Rumpfgeschäftsjahres vom 01.01.2009 bis<br />
26.10.2009 wurde ausweislich der Bilanzsumme von 3.666.180,44 EUR<br />
auf Empfehlung des Aufsichtsrates durch den Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung<br />
am 24.03.2011 festgestellt. Der Jahresfehlbetrag<br />
beträgt 593.878,91 EUR, er wird auf neue Rechnung vorgetragen.<br />
Den Geschäftsführern Herrn Matthias Quandt, Herrn Jörg Rechner und<br />
Herrn Dominik Lammert sowie dem Aufsichtsrat wurde für ihre jeweilige<br />
Tätigkeit im Rumpfgeschäftsjahr die Entlastung erteilt.<br />
Der Jahresabschluss des Rumpfgeschäftsjahres vom 01.01.2009 bis<br />
26.10.2009 enthält folgende Bescheinigung der ARGUS Steuerberatungsgesellschaft,<br />
die hier im Wortlaut wiedergegeben wird:<br />
„Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Arbeiten für den Abschluss<br />
zum 26. Oktober 2009 der RES Recycling und Entsorgungs-Service Sangerhausen<br />
GmbH erteilen wir auf der Grundlage des Beschlusses der<br />
Bundessteuerberaterkammer vom 22./23. Oktober 2001 folgende Bescheinigung:<br />
Vorstehender Abschluss wurde von uns auf der Grundlage der uns vorgelegten<br />
Bücher und Bestandsnachweise sowie der durch den ehemaligen<br />
Geschäftsführer, Herrn Jörg Rechner, erteilten Auskünfte erstellt. Eine Beurteilung<br />
der Ordnungsmäßigkeit dieser Unterlagen und der Angaben war<br />
nicht Gegenstand unseres Auftrages.“<br />
Halle, den 20.10.2010<br />
ARGUS Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />
gez. Karin Bieler<br />
Steuerberater<br />
III<br />
Bekanntmachung zum Jahresabschluss der RES – Recycling und Entsorgungs-Service<br />
Sangerhausen GmbH für das Rumpfgeschäftsjahr vom 27. Oktober 2009 bis 31. Dezember 2009<br />
Mit Beschluss des Amtsgerichtes Halle (Saale) (Insolvenzgericht) wurde<br />
das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RES am 27.10.2009 eröffnet<br />
und ein Insolvenzverwalter bestellt. Damit die Regelungen zum Geschäftsjahr<br />
der Gesellschaft beibehalten werden können, wurde für die<br />
Zeit ab Insolvenzeröffnung bis zum Ende des ursprünglichen Geschäftsjahres<br />
ein weiteres Rumpfgeschäftsjahr gebildet.<br />
Nach § 115 (1) InsO bleiben in der Insolvenz die handels- und steuerrechtlichen<br />
Pflichten des Schuldners zur Buchführung und zur Rechnungslegung<br />
unberührt. Die insolvenzrechtlichen Rechnungslegungs- und Rechenschaftslegungspflichten<br />
werden jedoch als vorrangig gegenüber den<br />
handelsrechtlichen Vorschriften betrachtet. Der Insolvenzverwalter richtet<br />
sich nach dem für ihn geltenden Insolvenzrecht. Nach dem Handelsrecht<br />
war die RES als kleine Kapitalgesellschaft nach § 316 (1) HGB i.V.m. § 267<br />
(1) HGB nicht prüfungspflichtig. Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft<br />
von der Aufstellung eines Lageberichtes befreit (§ 264 (1) HGB).<br />
Die von Insolvenzverwaltern aufgestellten Jahresabschlüsse sind aufgrund<br />
deren Verantwortlichkeit gegenüber den Gläubigern als geprüft anzusehen.<br />
In Abstimmung mit dem Geschäftsführer wurde durch den Insolvenzverwalter<br />
die ARGUS Steuerberatungsgesellschaft mbH, Halle mit der Erstellung<br />
des Jahresabschlusses zum 31.12.2009 beauftragt.<br />
Der Jahresabschluss des Rumpfgeschäftsjahres vom 27.10.2009 bis<br />
31.12.2009 wurde ausweislich der Bilanzsumme von 3.926.764,99 EUR auf<br />
Empfehlung des Aufsichtsrates durch den Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung<br />
am 24.03.2011 festgestellt. Der Jahresüberschuss<br />
von 26.648,81 EUR wird mit den vorhandenen Verlustvorträgen verrechnet.<br />
Dem Geschäftsführer Herrn Dominik Lammert sowie dem Aufsichtsrat<br />
wurde für die jeweilige Tätigkeit im Rumpfgeschäftsjahr die Entlastung<br />
erteilt.<br />
Der Jahresabschluss des Rumpfgeschäftsjahres vom 27.10.2009 bis<br />
31.12.2009 enthält folgende Bescheinigung der ARGUS Steuerberatungsgesellschaft,<br />
die hier im Wortlaut wiedergegeben wird:<br />
„Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Arbeiten für den Abschluss<br />
zum 31. Dezember 2009 der RES Recycling und Entsorgungs-Service Sangerhausen<br />
GmbH erteilen wir auf der Grundlage des Beschlusses der<br />
Bundessteuerberaterkammer vom 22./23. Oktober 2001 folgende Bescheinigung:<br />
Vorstehender Abschluss wurde von uns auf der Grundlage der uns vorgelegten<br />
Bücher und Bestandsnachweise sowie der durch die Geschäftsführer,<br />
Herrn Jörg Rechner und Herrn Dominik Lammert, erteilten Auskünfte<br />
erstellt. Eine Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit dieser Unterlagen und<br />
der Angaben war nicht Gegenstand unseres Auftrages.“<br />
Halle, den 08.11.2010<br />
ARGUS Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />
gez. Karin Bieler<br />
Steuerberater