D - Landkreis Mansfeld-Südharz
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14<br />
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 15.02.2011 die Eröffnungsbilanz für<br />
den <strong>Landkreis</strong> <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> zum 01.01.2008 beschlossen.<br />
Die Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Eröffnungsbilanz<br />
wird unter Bezugnahme des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes<br />
des <strong>Landkreis</strong>es MSH bescheinigt.<br />
1. Anlagevermögen<br />
2. Umlaufvermögen<br />
3. Aktive<br />
Rechnungsabgrenzung<br />
4. Nicht durch<br />
Eigenkapital<br />
gedeckter<br />
Fehlbetrag<br />
Aktiva Passiva<br />
175.308.692,44 1. Eigenkapital 2.498.354,55<br />
13.092.867,29 2. Sonderposten<br />
3.726.580,66 3. Rückstellungen<br />
0,00 4. Verbindlichkeiten<br />
61.405.811,83<br />
5.633.221,69<br />
122.362.008,24<br />
5. Passive<br />
Rechnungsabgrenzung<br />
228.744,08<br />
Bilanzsumme 192.128.140,39 Bilanzsumme 192.128.140,39<br />
Amtsblatt <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> 05/11<br />
Eröffnungsbilanz des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> zum 01.01.2008<br />
Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes:<br />
„Die Eröffnungsbilanz einschließlich der Angaben und Erläuterungen im<br />
Anhang entspricht nach pflichtgemäßer Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes<br />
des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> dem Gesetz und den ergänzenden<br />
Bestimmungen im Wesentlichen.<br />
Sie wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung<br />
aufgestellt; Anregungen des RPA zur verbesserten Nachweisführung<br />
wurden durch die Verwaltungsleitung angenommen.<br />
Im Prüfungsmittelpunkt standen die angewandten Bilanzierungsgrundsätze,<br />
die Würdigung der Darstellungen und Ergänzungen der Bilanzpositionen<br />
im Anhang.<br />
Die Nachweise der Inventur, des Inventars und die Übersicht über örtlich<br />
festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände, die Eröffnungsbilanz,<br />
der Anhang sowie das interne Kontrollsystem wurden überwiegend<br />
auf der Basis von Stichproben beurteilt.<br />
Die Prüfung gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 2 GO LSA hat zu Feststellungen geführt,<br />
die es künftig zu beachten gilt. Hierzu ist es notwendig, dass die<br />
Fachbereiche das Amt für Finanzen bei den vorbereitenden Maßnahmen<br />
wirkungsvoll unterstützt.<br />
Nach Überzeugung des RPA vermittelt die Eröffnungsbilanz nebst Anhang<br />
mit hinreichender Sicherheit ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes<br />
Bild der Vermögens- und Schuldenlage des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong><br />
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung.“<br />
Bekanntmachung der Eröffnungsbilanz des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> zum 01.01.2008<br />
Die vorstehende Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 wird hiermit öffentlich<br />
bekannt gemacht. Die Eröffnungsbilanz einschließlich der Bestandteile<br />
liegt nach § 108a Abs. 3 GO LSA zur Einsichtnahme vom 28.05.2011 bis<br />
09.06.2011 in der Kreisverwaltung <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong>, Amt für Finanzen,<br />
Hüttenstraße 18, Zimmer 113 während der bekannten Öffnungszeiten öffentlich<br />
aus.<br />
Sangerhausen, den 28.04.2011<br />
Bekanntmachungen nach<br />
§ 65 <strong>Landkreis</strong>ordnung Land Sachsen-Anhalt i.d.j.g.F. i.V.m.<br />
§ 121 (1, 1b) Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt i.d.j.g.F.<br />
Dirk Schatz<br />
Landrat<br />
– Siegel –<br />
I<br />
Bekanntmachung zum Jahresabschluss der RES – Recycling und Entsorgungs-Service<br />
Sangerhausen GmbH zum 31. Dezember 2008<br />
Zum Geschäftsführer der Gesellschaft war im Wirtschaftsjahr 2008 Herr<br />
Matthias Quandt berufen. Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />
vom 18.06.2009 wurde er abberufen und Herr Jörg Rechner zum Geschäftsführer<br />
bestellt. Am 10.08.2009 stellte Herr Rechner den Eigenantrag<br />
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der RES.<br />
Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde laut Beschluss des Amtsgerichtes<br />
Halle (Saale) (Insolvenzgericht) am 11.08.2009 eröffnet. Mit Beschluss<br />
des Insolvenzgerichtes wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen<br />
der RES am 27.10.2009 eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt.<br />
Ein Jahresabschluss zum 31.12.2008 war zum Insolvenz-Antragszeitpunkt<br />
durch die vorherige Geschäftsführung der RES nicht aufgestellt worden.<br />
Die Prüfung des Jahresabschlusses durch den von der Gesellschafterversammlung<br />
bestellten Wirtschaftsprüfer wurde durch den Insolvenzverwalter<br />
nicht durchgeführt. Der Insolvenzverwalter richtet sich dabei nach dem<br />
für ihn geltenden Insolvenzrecht. Auch nach dem Handelsrecht war die<br />
RES als kleine Kapitalgesellschaft nach § 316 (1) HGB i.V.m. § 267 (1) HGB<br />
nicht prüfungspflichtig. Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft<br />
von der Aufstellung eines Lageberichtes befreit (§ 264 (1) HGB).<br />
Die von Insolvenzverwaltern aufgestellten Jahresabschlüsse sind aufgrund<br />
deren Verantwortlichkeit gegenüber den Gläubigern als geprüft anzusehen.<br />
In Abstimmung mit dem Geschäftsführer wurde durch den Insolvenzverwalter<br />
die ARGUS Steuerberatungsgesellschaft mbH, Halle mit der Erstellung<br />
des Jahresabschlusses zum 31.12.2008 beauftragt.<br />
Der Jahresabschluss zum 31.12.2008 wurde ausweislich der Bilanzsumme<br />
von 2.896.194,43 EUR auf Empfehlung des Aufsichtsrates durch den Ge-<br />
sellschafter in der Gesellschafterversammlung am 24.03.2011 festgestellt.<br />
Der Jahresfehlbetrag 2008 beträgt 731.229,34 EUR, er wird auf neue Rechnung<br />
vorgetragen.<br />
Dem ehemaligen Geschäftsführer Herrn Matthias Quandt und dem Aufsichtsrat<br />
wurde für das Geschäftsjahr 2008 die Entlastung erteilt.<br />
Der Jahresabschluss zum 31. 12. 2008 enthält folgende Bescheinigung der<br />
ARGUS Steuerberatungsgesellschaft, die hier im Wortlaut wiedergegeben wird:<br />
„Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Arbeiten für den Jahresabschluss<br />
zum 31. Dezember 2008 der RES Recycling und Entsorgungs-Service<br />
Sangerhausen GmbH erteilen wir auf der Grundlage des Beschlusses<br />
der Bundessteuerberaterkammer vom 22./23. Oktober 2001 folgende Bescheinigung:<br />
Vorstehender Jahresabschluss wurde von uns auf der Grundlage der uns<br />
vorgelegten Bücher und Bestandsnachweise sowie der durch den ehemaligen<br />
Geschäftsführer, Herrn Jörg Rechner, erteilten Auskünfte erstellt. Eine<br />
Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit dieser Unterlagen und der Angaben<br />
war nicht Gegenstand unseres Auftrages.“<br />
Halle, den 17.11.2009<br />
ARGUS Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />
gez. Karin Bieler<br />
Steuerberater