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D - Landkreis Mansfeld-Südharz

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14<br />

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 15.02.2011 die Eröffnungsbilanz für<br />

den <strong>Landkreis</strong> <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> zum 01.01.2008 beschlossen.<br />

Die Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Eröffnungsbilanz<br />

wird unter Bezugnahme des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes<br />

des <strong>Landkreis</strong>es MSH bescheinigt.<br />

1. Anlagevermögen<br />

2. Umlaufvermögen<br />

3. Aktive<br />

Rechnungsabgrenzung<br />

4. Nicht durch<br />

Eigenkapital<br />

gedeckter<br />

Fehlbetrag<br />

Aktiva Passiva<br />

175.308.692,44 1. Eigenkapital 2.498.354,55<br />

13.092.867,29 2. Sonderposten<br />

3.726.580,66 3. Rückstellungen<br />

0,00 4. Verbindlichkeiten<br />

61.405.811,83<br />

5.633.221,69<br />

122.362.008,24<br />

5. Passive<br />

Rechnungsabgrenzung<br />

228.744,08<br />

Bilanzsumme 192.128.140,39 Bilanzsumme 192.128.140,39<br />

Amtsblatt <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> 05/11<br />

Eröffnungsbilanz des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> zum 01.01.2008<br />

Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes:<br />

„Die Eröffnungsbilanz einschließlich der Angaben und Erläuterungen im<br />

Anhang entspricht nach pflichtgemäßer Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes<br />

des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> dem Gesetz und den ergänzenden<br />

Bestimmungen im Wesentlichen.<br />

Sie wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung<br />

aufgestellt; Anregungen des RPA zur verbesserten Nachweisführung<br />

wurden durch die Verwaltungsleitung angenommen.<br />

Im Prüfungsmittelpunkt standen die angewandten Bilanzierungsgrundsätze,<br />

die Würdigung der Darstellungen und Ergänzungen der Bilanzpositionen<br />

im Anhang.<br />

Die Nachweise der Inventur, des Inventars und die Übersicht über örtlich<br />

festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände, die Eröffnungsbilanz,<br />

der Anhang sowie das interne Kontrollsystem wurden überwiegend<br />

auf der Basis von Stichproben beurteilt.<br />

Die Prüfung gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 2 GO LSA hat zu Feststellungen geführt,<br />

die es künftig zu beachten gilt. Hierzu ist es notwendig, dass die<br />

Fachbereiche das Amt für Finanzen bei den vorbereitenden Maßnahmen<br />

wirkungsvoll unterstützt.<br />

Nach Überzeugung des RPA vermittelt die Eröffnungsbilanz nebst Anhang<br />

mit hinreichender Sicherheit ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes<br />

Bild der Vermögens- und Schuldenlage des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong><br />

unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung.“<br />

Bekanntmachung der Eröffnungsbilanz des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> zum 01.01.2008<br />

Die vorstehende Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 wird hiermit öffentlich<br />

bekannt gemacht. Die Eröffnungsbilanz einschließlich der Bestandteile<br />

liegt nach § 108a Abs. 3 GO LSA zur Einsichtnahme vom 28.05.2011 bis<br />

09.06.2011 in der Kreisverwaltung <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong>, Amt für Finanzen,<br />

Hüttenstraße 18, Zimmer 113 während der bekannten Öffnungszeiten öffentlich<br />

aus.<br />

Sangerhausen, den 28.04.2011<br />

Bekanntmachungen nach<br />

§ 65 <strong>Landkreis</strong>ordnung Land Sachsen-Anhalt i.d.j.g.F. i.V.m.<br />

§ 121 (1, 1b) Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt i.d.j.g.F.<br />

Dirk Schatz<br />

Landrat<br />

– Siegel –<br />

I<br />

Bekanntmachung zum Jahresabschluss der RES – Recycling und Entsorgungs-Service<br />

Sangerhausen GmbH zum 31. Dezember 2008<br />

Zum Geschäftsführer der Gesellschaft war im Wirtschaftsjahr 2008 Herr<br />

Matthias Quandt berufen. Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />

vom 18.06.2009 wurde er abberufen und Herr Jörg Rechner zum Geschäftsführer<br />

bestellt. Am 10.08.2009 stellte Herr Rechner den Eigenantrag<br />

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der RES.<br />

Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde laut Beschluss des Amtsgerichtes<br />

Halle (Saale) (Insolvenzgericht) am 11.08.2009 eröffnet. Mit Beschluss<br />

des Insolvenzgerichtes wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen<br />

der RES am 27.10.2009 eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt.<br />

Ein Jahresabschluss zum 31.12.2008 war zum Insolvenz-Antragszeitpunkt<br />

durch die vorherige Geschäftsführung der RES nicht aufgestellt worden.<br />

Die Prüfung des Jahresabschlusses durch den von der Gesellschafterversammlung<br />

bestellten Wirtschaftsprüfer wurde durch den Insolvenzverwalter<br />

nicht durchgeführt. Der Insolvenzverwalter richtet sich dabei nach dem<br />

für ihn geltenden Insolvenzrecht. Auch nach dem Handelsrecht war die<br />

RES als kleine Kapitalgesellschaft nach § 316 (1) HGB i.V.m. § 267 (1) HGB<br />

nicht prüfungspflichtig. Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft<br />

von der Aufstellung eines Lageberichtes befreit (§ 264 (1) HGB).<br />

Die von Insolvenzverwaltern aufgestellten Jahresabschlüsse sind aufgrund<br />

deren Verantwortlichkeit gegenüber den Gläubigern als geprüft anzusehen.<br />

In Abstimmung mit dem Geschäftsführer wurde durch den Insolvenzverwalter<br />

die ARGUS Steuerberatungsgesellschaft mbH, Halle mit der Erstellung<br />

des Jahresabschlusses zum 31.12.2008 beauftragt.<br />

Der Jahresabschluss zum 31.12.2008 wurde ausweislich der Bilanzsumme<br />

von 2.896.194,43 EUR auf Empfehlung des Aufsichtsrates durch den Ge-<br />

sellschafter in der Gesellschafterversammlung am 24.03.2011 festgestellt.<br />

Der Jahresfehlbetrag 2008 beträgt 731.229,34 EUR, er wird auf neue Rechnung<br />

vorgetragen.<br />

Dem ehemaligen Geschäftsführer Herrn Matthias Quandt und dem Aufsichtsrat<br />

wurde für das Geschäftsjahr 2008 die Entlastung erteilt.<br />

Der Jahresabschluss zum 31. 12. 2008 enthält folgende Bescheinigung der<br />

ARGUS Steuerberatungsgesellschaft, die hier im Wortlaut wiedergegeben wird:<br />

„Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Arbeiten für den Jahresabschluss<br />

zum 31. Dezember 2008 der RES Recycling und Entsorgungs-Service<br />

Sangerhausen GmbH erteilen wir auf der Grundlage des Beschlusses<br />

der Bundessteuerberaterkammer vom 22./23. Oktober 2001 folgende Bescheinigung:<br />

Vorstehender Jahresabschluss wurde von uns auf der Grundlage der uns<br />

vorgelegten Bücher und Bestandsnachweise sowie der durch den ehemaligen<br />

Geschäftsführer, Herrn Jörg Rechner, erteilten Auskünfte erstellt. Eine<br />

Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit dieser Unterlagen und der Angaben<br />

war nicht Gegenstand unseres Auftrages.“<br />

Halle, den 17.11.2009<br />

ARGUS Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />

gez. Karin Bieler<br />

Steuerberater

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