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D - Landkreis Mansfeld-Südharz

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Amtsblatt <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> 05/11 13<br />

41 nicht belegt<br />

27 Volksbildung<br />

10 Volkshochschulen<br />

20 Regionales Medienzentrum (RMZ)<br />

41 nicht belegt<br />

28 Heimat- u. sonstige Kulturpflege<br />

10 Allgemeine Kulturangelegenheiten<br />

20 Sonstige Kulturpflege<br />

31 Sozialhilfe und soziale Leistungen<br />

10 Grundversorgung und Hilfen, Wohlfahrtspflege, sonstige<br />

Hilfen<br />

20 Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende<br />

36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe<br />

10 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe<br />

41 Gesundheitsdienste<br />

53 Gesundheitsdienste<br />

42 Sportförderung<br />

41 Sportförderung<br />

51 Räumliche Planung und Entwicklung<br />

10 Bauleitplanung<br />

80 Regionalplanung<br />

81 Kreisplanung<br />

52 Bauen und Wohnen<br />

10 Bau- und Grundstücksordnung<br />

30 Denkmalschutz und -pflege<br />

54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV<br />

20 Kreisstraßen<br />

80 ÖPNV<br />

55 Natur- und Landschaftspflege, Umweltschutz<br />

56 Natur- und Landschaftspflege, Umweltschutz<br />

57 Wirtschaftsförderung und Tourismus<br />

50 Tourismus<br />

80 Wirtschaftsförderung<br />

61 Allgemeine Finanzwirtschaft<br />

20 Allgemeine Finanzwirtschaft<br />

§ 8<br />

Die Festlegungen zur Haushaltskonsolidierung vergangener Haushaltsjahre<br />

sind ohne Abstriche umzusetzen.<br />

Sangerhausen, den 28.04.2011<br />

in Vertretung<br />

Hepner – Siegel –<br />

Bekanntmachung der Haushaltssatzung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> für die<br />

Haushaltsjahre 2011 und 2012 unter Berücksichtigung des Beitrittsbeschlusses<br />

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2011 und 2012<br />

wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan liegt nach §<br />

94 Abs. 3 Satz 1 GO LSA zur Einsichtnahme vom 28.05.2011 bis 09.06.2011<br />

in der Kreisverwaltung <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong>, Amt für Finanzen, Hüttenstraße<br />

18, Zimmer 113 während der bekannten Öffnungszeiten öffentlich aus.<br />

Die nach den §§ 99 und 100 Abs. 2 GO LSA erforderlichen Genehmigungen<br />

sind durch die Kommunalaufsichtsbehörde am 23.03.2011 unter dem Aktenzeichen<br />

305.4.3-10402 - 11 -12-MSH-HH-V2 wie folgt erteilt worden:<br />

1. Die Genehmigung des in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrages<br />

der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen<br />

und Investitionsförderungsmaßnahmen im Haushaltsjahr 2011 in Höhe<br />

von 3.010.000 EUR und im Haushaltsjahr 2012 in Höhe von 2.982.400<br />

EUR wird erteilt.<br />

2. Der genehmigungspflichtige Teilbetrag in Höhe von 2.982.400 EUR des<br />

in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrages der Ver-<br />

pflichtungsermächtigungen in Höhe von 11.512.000 EUR für das Haushaltsjahr<br />

2011 wird genehmigt.<br />

3. Die Genehmigung für die in § 5 der Haushaltssatzung festgesetzten<br />

Umlagesätze für die Kreisumlage auf jeweils 49,21 v. H. der Umlagegrundlagen<br />

für das Haushaltsjahr 2012 wird nur bis zu einem gewichteten<br />

Umlagesatz von maximal 47,55 v. H. der Umlagegrundlagen erteilt<br />

und im Übrigen versagt.<br />

Sangerhausen, den 28.04.2011<br />

in Vertretung<br />

Hepner – Siegel –<br />

1. Änderungssatzung der Satzung des Jugendamtes des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong><br />

Präambel<br />

Aufgrund des § 71 des Sozialgesetzbuches, Achtes Buch, (SGB VIII) der<br />

aktuell gültigen Fassung, der §§ 2 – 7 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes<br />

des Landes Sachsen-Anhalt der aktuell gültigen Fassung und der §§ 6 und<br />

33 der <strong>Landkreis</strong>ordnung des Landes Sachsen-Anhalt der aktuell gültigen<br />

Fassung wird vom Kreistag des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> in seiner<br />

Sitzung am 27.04.2011 mit Beschluss-Nr. KT 266-32/2011 nachfolgende<br />

Satzung beschlossen:<br />

Artikel 1<br />

§ 5 Abs. 3 der Satzung des Jugendamtes des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong><br />

wird ergänzt:<br />

(k) ein jugendpolitischer Sprecher aus den Reihen des Kreisschülerrates<br />

Artikel 2<br />

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im<br />

Amtsblatt des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> in Kraft.<br />

Sangerhausen, 28.04.2011<br />

Dirk Schatz<br />

Landrat<br />

– Siegel –

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