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Die Neufassung der Rili-BÄK - Sysmex Deutschland GmbH

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<strong>Die</strong> <strong>Neufassung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong><br />

Warum eine <strong>Neufassung</strong>?<br />

Am 15. Februar 2008 wurde im Deutschen Ärzteblatt, Jg. 105, Heft 7, die neue »Richtlinie <strong>der</strong> Bundesärztekammer<br />

zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen« (<strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong>) veröffentlicht.<br />

Mit <strong>der</strong> <strong>Neufassung</strong> werden die Qualitätssicherungs-Richtlinien für das medizinische Labor<br />

in Richtung eines Qualitätsmanagementsystems (QMS) fortentwickelt. <strong>Die</strong> neuen Regelungen umfassen<br />

nicht wie bisher nur die analytische Phase (d.h. die eigentliche Messung im Labor), son<strong>der</strong>n den<br />

gesamten Prozess einer laboratoriumsmedizinischen Untersuchung von <strong>der</strong> Präanalytik bis zur Postanalytik.<br />

Dadurch sollen <strong>der</strong> Schutz des Patienten und die Qualität <strong>der</strong> Untersuchungsergebnisse verbessert<br />

werden, da auch im Bereich <strong>der</strong> Präanalytik und <strong>der</strong> Postanalytik erhebliches Fehlerpotential<br />

vorhanden ist.<br />

<strong>Die</strong> Regeln für die Bewertung <strong>der</strong> internen Qualitätskontrolle quantitativer Untersuchungen wurden<br />

grundlegend überarbeitet. Damit soll ein verbessertes »Frühwarnsystem« anhand <strong>der</strong> zeitnahen<br />

Bewertung <strong>der</strong> Kontrollproben-Einzelmessung geschaffen werden – das bisherige System hat sich<br />

hier teilweise als wirkungslos erwiesen, da die Spalte 7 (Anlage 1 <strong>der</strong> aktuellen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> von 2001) bei<br />

einzelnen Messgrößen zu große Abweichungen zuließ. Für die rückblickende Auswertung am Ende<br />

eines Kontrollzyklus wird ein neues Konzept eingeführt, das auf <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> gesamten Messabweichung<br />

anstelle <strong>der</strong> getrennten Bewertung <strong>der</strong> zufälligen und systematischen Messabweichung<br />

beruht. <strong>Die</strong>ses Konzept ermöglicht nicht nur eine sinnvollere Bewertung, son<strong>der</strong>n vermeidet auch die<br />

Probleme, die für einige Analyte mit <strong>der</strong> Nicht-Einhaltung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen an die Richtigkeit<br />

(Spalte 6, Anlage 1 <strong>der</strong> aktuellen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong>) aufgetreten sind. Der Begriff <strong>der</strong> Analysenserie, <strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />

aktuellen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> den zeitlichen Ablauf <strong>der</strong> Kontrollproben-Messungen bestimmt, wird in <strong>der</strong> <strong>Neufassung</strong><br />

nicht mehr verwendet. Entsprechend <strong>der</strong> verän<strong>der</strong>ten Sichtweise bezieht sich die Freigabe<br />

nicht mehr auf die Analysenserie, son<strong>der</strong>n auf das gesamte Messverfahren.<br />

In <strong>der</strong> Vergangenheit aufgetretene begriffliche Unklarheiten sollen in <strong>der</strong> <strong>Neufassung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong><br />

durch umfangreiche Begriffsbestimmungen ausgeräumt werden.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Neufassung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong><br />

<strong>Sysmex</strong> Xtra 2/2007


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<strong>Die</strong> neue <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> gilt für den gesamten Bereich <strong>der</strong> laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen in<br />

<strong>der</strong> Heilkunde und ersetzt damit nicht nur die aktuelle Richtlinie zur Qualitätssicherung quantitativer<br />

laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (»<strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong>«), son<strong>der</strong>n umfasst z. B. auch künftige Richtlinien<br />

zur Qualitätssicherung qualitativer laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen und zur Qualitätssicherung<br />

in <strong>der</strong> Mikrobiologie. Der allgemeine Teil A gilt für alle Bereiche <strong>der</strong> laboratoriumsmedizinischen<br />

Diagnostik. Zusätzlich gelten die speziellen Teile B1 bis Bn für die verschiedenen Bereiche.<br />

Bei ihrem Erscheinen enthält die neue <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> zunächst nur den speziellen Teil B1 für »Quantitative<br />

laboratoriumsmedizinische Untersuchungen« – <strong>der</strong> Bereich <strong>der</strong> aktuellen »<strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong>«. Weitere spezielle<br />

Teile sollen folgen, z. B. ein Teil B2 für »Qualitative laboratoriumsmedizinische Untersuchungen« und<br />

ein Teil B3 für »Untersuchungen von Krankheitserregern«.<br />

■ Allgemeiner Teil A<br />

Der allgemeine Teil A enthält<br />

a) umfangreiche Begriffsbestimmungen (43 Begriffe statt 17 in <strong>der</strong> aktuellen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> von 2001),<br />

um die Vorgaben möglichst genau und eindeutig zu fassen;<br />

b) umfangreiche Anfor<strong>der</strong>ungen an Struktur und Ressourcen des Laboratoriums, Präanalytik,<br />

Analytik und Postanalytik;<br />

c) die Vorgaben an das Qualitätsmanagementsystem, in Anlehnung an die Norm DIN EN ISO 15189,<br />

allerdings unter <strong>der</strong> Berücksichtigung, dass die Regeln auch für kleine Labors (z. B. Akutlabor<br />

eines nie<strong>der</strong>gelassenen Arztes) anwendbar, angemessen und erfüllbar sein müssen.<br />

■ Für welche Untersuchungen gilt <strong>der</strong> spezielle Teil B1?<br />

Der Teil B1 regelt die speziellen Anfor<strong>der</strong>ungen für quantitative laboratoriumsmedizinische Untersuchungen.<br />

Alle vom medizinischen Laboratorium durchgeführten quantitativen Untersuchungen<br />

unterliegen <strong>der</strong> internen Qualitätskontrolle entsprechend den Regeln von Teil B1. <strong>Die</strong>s steht im<br />

Gegensatz zur aktuellen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong>, die diesbezüglich nur für die Messgrößen <strong>der</strong> Anlage 1 bindend ist.<br />

Davon ausgenommen sind<br />

- die Kammerzählung von korpuskulären Bestandteilen in Körperflüssigkeiten,<br />

- die Bestimmung <strong>der</strong> Blutkörperchensenkungsgeschwindigkeit und<br />

- die pH-Teststreifen-Untersuchung.<br />

Berechnete Größen (z. B. MCH) unterliegen nach Auskunft <strong>der</strong> <strong>BÄK</strong> nicht <strong>der</strong> <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong>, sofern für die<br />

Messgrößen, aus denen sie berechnet werden (in unserem Beispiel Erythrozyten und Hämoglobin),<br />

eine interne Qualitätssicherung nach Teil B1 durchgeführt wird.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Neufassung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong><br />

<strong>Sysmex</strong> Xtra 2/2007


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<strong>Die</strong> Teilnahmepflicht für Ringversuche (externe Qualitätssicherung) gilt nur für die in Tabelle B1*<br />

aufgeführten Messgrößen.<br />

Was ist eine quantitative Untersuchung?<br />

Laut Teil A ist eine quantitative Untersuchung die Bestimmung eines Merkmals, dessen Werte einer<br />

Skala zugeordnet sind, auf <strong>der</strong> Abstände definiert sind (metrische o<strong>der</strong> Kardinalskala),<br />

zum Beispiel: »10,4 g/L«.<br />

Im Gegensatz dazu wird bei einer qualitativen Untersuchung ein Merkmal bestimmt, dessen Werte<br />

einer Skala zugeordnet sind, auf <strong>der</strong> keine Abstände definiert sind (topologische Skala),<br />

zum Beispiel: »nachweisbar/nicht nachweisbar« o<strong>der</strong> » + /++ /+++ «. Auch Merkmale, die als<br />

Wertebereich angegeben werden, fallen in den Bereich <strong>der</strong> qualitativen Untersuchung.<br />

Entscheidend für die Zuordnung einer Untersuchung zum Teil B1 (quantitative Untersuchungen) o<strong>der</strong><br />

Teil B2 (qualitative Untersuchungen) ist, wie das Ergebnis im Bericht angegeben wird. D.h. alle Messgrößen,<br />

die quantitativ an den Einsen<strong>der</strong> berichtet werden, unterliegen den Vorschriften von Teil B1.<br />

Neues System für die Bewertung <strong>der</strong> internen Qualitätskontrolle<br />

In Teil B1 wird ein neues System für die rückblickende Bewertung <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Kontrollproben-<br />

Messungen am Ende eines Kontrollzyklus eingeführt. <strong>Die</strong>ses basiert auf dem quadratischen Mittelwert<br />

<strong>der</strong> Messabweichung anstatt wie bisher auf <strong>der</strong> Berechnung von Unpräzision und Unrichtigkeit.<br />

(Zur Vereinfachung wird im Folgenden <strong>der</strong> quadratische Mittelwert <strong>der</strong> Messabweichung mit QUAMM<br />

abgekürzt.) Im nächsten Abschnitt werden diese drei Auswertungsgrößen ausführlich erklärt; dieses<br />

dient als Grundlage für die Erläuterung <strong>der</strong> Details von Teil B1 im darauffolgenden Kapitel. Dem schließt<br />

sich ein Rechenbeispiel an, das die Unterschiede des neuen und alten Bewertungssystems aufzeigt.<br />

Der quadratische Mittelwert <strong>der</strong> Messabweichung (QUAMM)<br />

■ Messabweichung<br />

Im Zusammenhang <strong>der</strong> Qualitätssicherung quantitativer laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen<br />

ist die Messabweichung die Differenz eines Einzelmesswertes zum Zielwert. <strong>Die</strong>se setzt sich aus <strong>der</strong><br />

zufälligen Messabweichung und <strong>der</strong> systematischen Messabweichung zusammen.<br />

*In <strong>der</strong> aktuellen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> werden die Messgrößen und ihre Fehlergrenzen (zulässige maximale Abweichungen) in Anlage 1 aufgeführt. In<br />

<strong>der</strong> neuen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> befinden sich diese Angaben in den Tabellen B1 bis Bn.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Neufassung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong><br />

<strong>Sysmex</strong> Xtra 2/2007


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■ Zufällige Messabweichung<br />

<strong>Die</strong> zufällige Messabweichung ist die Differenz eines Einzelmesswertes zum Mittelwert. Sie ist ein<br />

Maß dafür, wie stark mehrere Einzelmesswerte, die mit <strong>der</strong> gleichen Messmethode ermittelt wurden,<br />

voneinan<strong>der</strong> abweichen, d.h. sie beschreibt die Streuung <strong>der</strong> Einzelmesswerte um den Mittelwert.<br />

Je näher die Einzelmesswerte zusammen liegen, umso höher ist die Präzision <strong>der</strong> Messmethode. Als<br />

quantitatives Maß für die zufällige Messabweichung wird die Standardabweichung s (genauer: die<br />

empirische Standardabweichung einer Stichprobe) verwendet:<br />

Teilt man die Standardabweichung durch den Mittelwert,<br />

erhält man den Variationskoeffizienten (VK).<br />

Je kleiner die Standardabweichung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Variationskoeffizient, d.h. je kleiner die zufällige Messab-<br />

weichung ist, umso präziser arbeitet die Messmethode.<br />

In <strong>der</strong> aktuellen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> von 2001 wird die zufällige Messabweichung o<strong>der</strong> Unpräzision rückblickend<br />

anhand des Variationskoeffizienten für die Messwerte eines Kontrollzyklus bewertet. Der Variationskoeffizient<br />

darf die Vorgaben <strong>der</strong> Spalte 5 (Anlage 1) nicht überschreiten.<br />

■ Systematische Messabweichung<br />

<strong>Die</strong> systematische Messabweichung ist die Differenz δ zwischen dem Mittelwert vieler Einzelmesswerte<br />

und dem Zielwert.<br />

δ = x – - x 0<br />

∑ (xi - x – ) 2<br />

n<br />

i=1<br />

s =<br />

√ n-1<br />

Je näher <strong>der</strong> Mittelwert beim Zielwert liegt, d. h. je kleiner die systematische Messabweichung ist,<br />

umso höher ist die Richtigkeit <strong>der</strong> Messmethode.<br />

s: empirische Standardabweichung (Stichprobe)<br />

n: Anzahl <strong>der</strong> Einzelmesswerte<br />

xi: i-ter Einzelmesswert<br />

x – : Mittelwert aus n Einzelmesswerten<br />

s<br />

VK = – x<br />

δ: systematische Messabweichung (Bias)<br />

x – : Mittelwert aus n Einzelmesswerten<br />

xo: Zielwert<br />

In <strong>der</strong> aktuellen Fassung <strong>der</strong> <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> wird die systematische Messabweichung o<strong>der</strong> Unrichtigkeit rück-<br />

blickend bewertet. <strong>Die</strong> Differenz des Mittelwertes <strong>der</strong> Messwerte eines Kontrollzyklus zum Zielwert<br />

(meistens angegeben als relative Größe) darf die Vorgaben <strong>der</strong> Spalte 6 (Anlage 1) nicht überschreiten.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Neufassung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong><br />

<strong>Sysmex</strong> Xtra 2/2007


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Richtige, aber unpräzise Präzise, aber unrichtige Richtige und präzise<br />

Analysatorleistung Analysatorleistung Analysatorleistung<br />

grüner Punkt = Zielwert blaue Punkte = Einzelmesswerte<br />

■ Quadratischer Mittelwert <strong>der</strong> Messabweichung (QUAMM)<br />

In <strong>der</strong> <strong>Neufassung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> wird die rückblickende Bewertung nicht mehr getrennt für Unpräzision<br />

und Unrichtigkeit durchgeführt, son<strong>der</strong>n anhand <strong>der</strong> gesamten Messabweichung. Dazu wird aus den<br />

Messwerten eines Kontrollzyklus <strong>der</strong> QUAMM ermittelt. <strong>Die</strong>ser fasst die zufällige und die systematische<br />

Messabweichung zusammen und ist ein Maß für die Streuung <strong>der</strong> Einzelmesswerte um den<br />

Zielwert.<br />

Sehr schön auf den Punkt gebracht von Herrn Prof. Dr. W. G. Wood (Instand e.V.) in Berlin:<br />

Präzision und Richtigkeit werden zusammengefasst ...<br />

... zur PRÄCHTIGKEIT<br />

<strong>Die</strong> Formel zur Berechnung des QUAMM (Δ) ähnelt <strong>der</strong> Formel zur Berechnung <strong>der</strong> Standardabweichung:<br />

∑ (xi - xo) 2<br />

n<br />

i=1<br />

Δ =<br />

√ n<br />

Im Unterschied zur Berechnung <strong>der</strong> Standardabweichung, bei <strong>der</strong> die Differenzen zum Mittelwert<br />

betrachtet werden, werden beim QUAMM die Differenzen zum Zielwert berechnet. Außerdem<br />

unterscheiden sich die beiden Formeln durch den Faktor 1/n bzw. 1/n-1. (<strong>Die</strong>s hat mit <strong>der</strong> unterschiedlichen<br />

Zahl <strong>der</strong> statistischen Freiheitsgrade zu tun. <strong>Die</strong>ser Unterschied ist aber bei großen n,<br />

d.h. bei einer großen Anzahl von Einzelmesswerten, praktisch nicht von Bedeutung.)<br />

<strong>Die</strong> <strong>Neufassung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong><br />

<strong>Sysmex</strong> Xtra 2/2007<br />

s: quadratischer Mittelwert <strong>der</strong> Messabweichung (QUAMM)<br />

n: Anzahl <strong>der</strong> Einzelmesswerte<br />

xi: i-ter Einzelmesswert<br />

xo: Zielwert


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Standardabweichung � Streuung <strong>der</strong> Einzelmesswerte um den Mittelwert<br />

QUAMM � Streuung <strong>der</strong> Einzelmesswerte um den Zielwert<br />

Der QUAMM lässt sich auch direkt aus <strong>der</strong> zufälligen und <strong>der</strong> systematischen Messabweichung, d.h.<br />

<strong>der</strong> Unpräzision und <strong>der</strong> Unrichtigkeit, berechnen:<br />

Δ =<br />

n - 1 .<br />

√ n<br />

s2 + δ2 Der QUAMM setzt sich also zusammen aus<br />

1) <strong>der</strong> Streuung <strong>der</strong> Einzelmesswerte um den Mittelwert (Unpräzision) und<br />

2) <strong>der</strong> Differenz des Mittelwertes zum Zielwert (Unrichtigkeit).<br />

Zur Berechnung des relativen QUAMM (Δ rel) wird durch den Zielwert dividiert:<br />

Δ rel =<br />

Δ n - 1 s δ<br />

= . ( ) 2 2<br />

+ ( )<br />

x 0 √ n x o x 0<br />

n: Anzahl <strong>der</strong> Einzelmesswerte<br />

s: zufällige Messabweichung (Standardabweichung)<br />

δ: systematische Messabweichung<br />

Bei <strong>der</strong> Berechnung aus den relativen Größen ist zu beachten, dass s/xo nicht identisch mit dem Variationskoeffizienten<br />

ist, welcher durch Division <strong>der</strong> Standardabweichung durch den Mittelwert berechnet<br />

wird. Es gilt:<br />

s x –<br />

– = – ˙ VK<br />

x o x o<br />

Zufällige Messabweichung<br />

Systematische Messabweichung<br />

<strong>Die</strong> <strong>Neufassung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong><br />

<strong>Sysmex</strong> Xtra 2/2007<br />

Gesamte Messabweichung<br />

grüner Punkt = Zielwert<br />

schwarze Punkte = Einzelmesswerte<br />

roter Punkt = Mittelwert


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Der spezielle Teil B1: Quantitative Untersuchungen<br />

Ausgestattet mit diesen mathematischen Grundlagen können wir jetzt die Regelungen des Teils B1<br />

für die Durchführung und Bewertung <strong>der</strong> internen Qualitätssicherung betrachten. Wie in <strong>der</strong> aktuellen<br />

<strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> von 2001 gelten diese Regelungen als Mindestanfor<strong>der</strong>ungen an die interne Qualitätssicherung,<br />

die aber nach <strong>der</strong> <strong>Neufassung</strong> für alle quantitativen Untersuchungen durchgeführt werden muss<br />

(vgl. oben).<br />

■ Welche Kontrollproben müssen wann gemessen werden?<br />

<strong>Die</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen an die Kontrollproben entsprechen denen <strong>der</strong> aktuellen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong>:<br />

a) Sie müssen den zu untersuchenden Patientenproben so ähnlich wie möglich sein,<br />

b) die Konzentrationen müssen in den für ärztliche Entscheidungen relevanten Messbereichen<br />

liegen und<br />

c) es sind mindestens zwei unterschiedliche Konzentrationsbereiche im Wechsel einzusetzen<br />

(soweit verfügbar).<br />

Der in <strong>der</strong> aktuellen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> verwendete Begriff <strong>der</strong> Analysenserie wird in <strong>der</strong> <strong>Neufassung</strong> nicht mehr<br />

verwendet. Stattdessen wird die Häufigkeit <strong>der</strong> Kontrollproben-Messung zeit- und ereignisgesteuert.<br />

1) Zeitgesteuert: An jedem Tag, an denen Patientenproben gemessen werden, müssen innerhalb<br />

von 24 Stunden mindestens zwei Kontrollproben gemessen werden. Dabei dürfen nicht mehr<br />

als 16 Stunden ohne Kontrollproben-Messung vergehen. D.h., wenn in einem Labor rund um<br />

die Uhr gearbeitet und morgens um 6 Uhr eine Kontrollprobe gemessen wird, muss die nächste<br />

spätestens um 22 Uhr gemessen werden.<br />

2) Ereignisgesteuert: Beim Start des Messverfahrens und nach jedem Eingriff in das Messsystem<br />

ist eine Kontrollproben-Messung durchzuführen. Eingriffe in das Messsystem sind:<br />

a) Neustart nach vollständiger Abschaltung des Gerätes,<br />

b) Kalibration durch den Anwen<strong>der</strong>,<br />

c) Durchführung von Reparatur o<strong>der</strong> Wartung,<br />

d) Chargenwechsel von Reagenzien.<br />

Es ist nicht vorgeschrieben, an einem <strong>der</strong> oben genannten Zeitpunkte zwei Konzentrationsbereiche<br />

parallel zu messen, zu Ihrer eigenen Sicherheit und zur optimalen Überprüfung des Gerätes raten wir<br />

Ihnen jedoch dazu.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Neufassung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong><br />

<strong>Sysmex</strong> Xtra 2/2007


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■ Bewertung <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Kontrollproben-Messungen<br />

Bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Ergebnisse wird unterschieden zwischen Analyten (Messgrößen), die in Tabelle<br />

B1 aufgeführt sind, und denen, die nicht in Tabelle B1 aufgeführt sind. In <strong>der</strong> Tabelle B1 sind z. B. die<br />

hämatologischen Analyte aufgelistet, die <strong>der</strong> aktuellen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> von 2001 unterliegen (Erythrozyten,<br />

Hämatokrit, Hämoglobin, Leukozyten, Thrombozyten). Alle an<strong>der</strong>en hämatologischen Analyte und alle<br />

Analyte, die mit den Geräten <strong>der</strong> sysmex uf-Serie im Bereich <strong>der</strong> Urinanalytik bestimmt werden, sind<br />

nicht in Tabelle B1 aufgeführt.<br />

Wie in <strong>der</strong> aktuellen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> wird außerdem unterschieden zwischen <strong>der</strong> zeitnahen Bewertung einer<br />

Kontrollproben-Einzelmessung und <strong>der</strong> rückblickenden Bewertung <strong>der</strong> Kontrollproben-Messungen am<br />

Ende eines Kontrollzyklus. <strong>Die</strong> Tabelle B1 enthält nur eine Spalte (Spalte 3) mit Fehlergrenzen, die<br />

sowohl für die zeitnahe als auch die rückblickende Bewertung <strong>der</strong> internen Qualitätskontrolle gelten<br />

– im Gegensatz zur aktuellen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong>, bei <strong>der</strong> es separate Fehlergrenzen für die zeitnahe Bewertung<br />

(Anlage 1, Spalte 7) und die rückblickende Bewertung (Spalte 5 und 6) gibt.<br />

<strong>Die</strong> Tabelle B1 ist in drei Abschnitte eingeteilt:<br />

a) Analyte in Plasma, Serum und Vollblut (67 Analyte) – abweichend von <strong>der</strong> aktuellen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong>,<br />

bei <strong>der</strong> die Matrices Plasma/Serum und Vollblut getrennt aufgeführt werden,<br />

b) Analyte im Urin (10 Analyte) und<br />

c) Analyte im Liquor cerebrospinalis (7 Analyte).<br />

Im Folgenden sind als Beispiele für den Aufbau ein Ausschnitt aus <strong>der</strong> Tabelle B1a für die Matrices<br />

Plasma, Serum und Vollblut und die Tabelle B1b für die Matrix Urin dargestellt. <strong>Die</strong> in Spalte 3 und 5<br />

aufgeführten Fehlergrenzen gelten nur innerhalb <strong>der</strong> in Spalte 4 aufgeführten Konzentrationsbereiche.<br />

Bei Kontrollproben, <strong>der</strong>en Konzentrationen außerhalb dieser Gültigkeitsbereiche liegen, werden die<br />

Analyte so behandelt, als würden sie nicht in Tabelle B1 aufgeführt sein.<br />

Ausschnitt aus Tabelle B1a (Analyte in Plasma/Serum/Vollblut)<br />

1<br />

lfd. Nr.<br />

2<br />

Analyt<br />

3<br />

Zulässige relative<br />

Abweichung des<br />

Einzelwertes bzw.<br />

des relativen quadratischen<br />

Mittelwertes<br />

4<br />

Gültigkeitsbereich <strong>der</strong> Spalten 3 und 5<br />

von bis Einheit<br />

5<br />

Zulässige relative<br />

Abweichung beim<br />

Ringversuch<br />

6<br />

Zielwertart<br />

beim<br />

Ringversuch<br />

20 Erythrozyten 4,0 % 1,5 7 10 12 /l 8,0 % RMW<br />

26 Hämatokrit 5,0 % 10<br />

0,1<br />

27 Hämoglobin 4,0 % 2<br />

1,2<br />

60<br />

0,6<br />

20<br />

12,4<br />

%<br />

l/l<br />

g/dl<br />

mmol/l<br />

9,0 % SW<br />

6,0 % RMW<br />

39 Leukozyten 6,5 % 2 30 10 9 /l 18,0 % RMW<br />

56 Thrombozyten 7,5 % > 300 700 10 9 /l 13,0 % SW<br />

<strong>Die</strong> <strong>Neufassung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong><br />

<strong>Sysmex</strong> Xtra 2/2007<br />

8,5 % > 150 < – 300 10 9 /l 15,0 %<br />

13,5 % 40 < – 150 10 9 /l 18,0 %


9/16<br />

Tabelle B1b (Analyte im Urin)<br />

1<br />

lfd. Nr.<br />

2<br />

Analyt<br />

3<br />

Zulässige relative<br />

Abweichung des<br />

Einzelwertes bzw.<br />

des relativen quadratischen<br />

Mittelwertes<br />

4<br />

Gültigkeitsbereich <strong>der</strong> Spalten 3 und 5<br />

von bis Einheit<br />

5<br />

Zulässige relative<br />

Abweichung beim<br />

Ringversuch<br />

6<br />

Zielwertart<br />

beim<br />

Ringversuch<br />

1 Albumin 15,0 % 1 500 mg/l 26,0 % SW<br />

2 Calcium 8,5 % 0,5 6 mmol/l 17,0 % SW<br />

3 Glucose 11,0 % 100<br />

0,6<br />

4 Harnsäure 13,5 % 5<br />

30<br />

5 Harnstoff 13,5 % 0,1<br />

1,7<br />

4000<br />

22<br />

300<br />

1784<br />

20<br />

333<br />

mg/l<br />

mmol/l<br />

mg/l<br />

μmol/l<br />

g/l<br />

mmol/l<br />

22,0 % RMW<br />

23,0 % RMW<br />

21,0 % RMW<br />

6 Kalium 8,5 % 2 140 mmol/l 15,0 % RMW<br />

7 Kreatinin 12,0 % 0,01<br />

0,1<br />

3<br />

27<br />

g/l<br />

mmol/l<br />

21,0 % RMW<br />

8 Natrium 6,5 % 50 200 mmol/l 12,0 % RMW<br />

9 Phosphat<br />

(anorganisch)<br />

10 Protein<br />

(Gesamt-)<br />

11,5 % 30<br />

1<br />

900<br />

29<br />

mg/l<br />

mmol/l<br />

20,0 % SW<br />

11,5 % 5 10000 mg/l 24,0 % SW<br />

RMW: Referenzmethodenwert, SW: methodenabhängiger Sollwert (siehe unten: Externe Qualitätskontrolle)<br />

■ Tabelle B1-Analyte: Zeitnahe Bewertung<br />

Für Analyte, die in Tabelle B1 aufgeführt sind, erfolgt die zeitnahe Bewertung <strong>der</strong> Kontrollproben-<br />

Einzelmessung anhand von Spalte 3.<br />

Überschreitet die Abweichung des Einzelwertes vom Zielwert (als prozentuale Angabe: absolute<br />

Abweichung geteilt durch den Zielwert) die Fehlergrenze, so ist das Verfahren zunächst für weitere<br />

Messungen gesperrt. <strong>Die</strong> Ursache muss gesucht und, sofern möglich, beseitigt werden. Der Verantwortliche<br />

muss unter Beachtung <strong>der</strong> medizinischen Relevanz entscheiden, ob das Verfahren wie<strong>der</strong><br />

freigegeben werden kann o<strong>der</strong> ob weitergehende Maßnahmen getroffen werden müssen. Er entscheidet,<br />

ob z. B. die gesamten <strong>der</strong> Kontrollprobe vorangehenden Messungen zu wie<strong>der</strong>holen sind o<strong>der</strong> ob<br />

Einsen<strong>der</strong> hinsichtlich bereits übermittelter Ergebnisse informiert werden müssen. Der gesamte Vorgang<br />

ist zu dokumentieren.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Neufassung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong><br />

<strong>Sysmex</strong> Xtra 2/2007


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■ Tabelle B1-Analyte: Rückblickende Bewertung<br />

Nach Beendigung eines Kontrollzyklus wird aus allen Kontrollproben-Messungen, die zur Freigabe<br />

des Verfahrens geführt haben (d. h. auch solche, die außerhalb <strong>der</strong> Spalte 3 lagen), <strong>der</strong> relative<br />

QUAMM (Δrel, siehe oben) berechnet. Wie in <strong>der</strong> aktuellen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> umfasst ein Kontrollzyklus in <strong>der</strong><br />

Regel den Zeitraum eines (Kalen<strong>der</strong>-)Monats.<br />

Überschreitet <strong>der</strong> relative QUAMM für eine Kontrollprobe die in Spalte 3 angegebene Fehlergrenze,<br />

so ist das Verfahren für Messungen von Patientenproben zu sperren. Es darf erst wie<strong>der</strong> freigegeben<br />

werden, wenn die Funktionsfähigkeit durch geeignete Maßnahmen festgestellt wurde. Der gesamte<br />

Vorgang ist zu dokumentieren.<br />

<strong>Die</strong> Überprüfung <strong>der</strong> Funktionsfähigkeit eines Gerätes kann z. B. die Beantwortung <strong>der</strong> folgenden Fragen<br />

beinhalten: Wurde das Kontrollmaterial korrekt gehandhabt? Wie ist <strong>der</strong> Gerätezustand? Ist das Gerät<br />

korrekt kalibriert?<br />

Kommt es im folgenden Kontrollzyklus für dieselbe Kontrollprobe erneut zu einer Überschreitung <strong>der</strong><br />

Fehlergrenze und wurden Ursachen, die <strong>der</strong> Anwen<strong>der</strong> zu vertreten hat, ausgeschlossen, ist neben<br />

den zu treffenden Maßnahmen die zuständige Behörde des Bundes zu informieren. <strong>Die</strong>s gilt allerdings<br />

nur dann, wenn es sich um ein Vorkommnis nach MPSV §2 (siehe Kasten) handelt. Wurde die Überschreitung<br />

durch Fehler, die <strong>der</strong> Anwen<strong>der</strong> zu vertreten hat, verursacht, besteht keine Meldepflicht.<br />

Verordnung über die Erfassung, Bewertung und Abwehr von Risiken bei Medizinprodukten<br />

(Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung – MPSV) vom 24.6.2002<br />

§2 (1) Begriffsbestimmungen: Im Sinne dieser Verordnung ist „Vorkommnis“ eine Funktions-<br />

störung, ein Ausfall o<strong>der</strong> eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Merkmale o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Leistung o<strong>der</strong> eine Unsachgemäß-<br />

heit <strong>der</strong> Kennzeichnung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gebrauchsanweisung eines Medizinprodukts, die unmittelbar<br />

o<strong>der</strong> mittelbar zum Tod o<strong>der</strong> zu einer schwerwiegenden Verschlechterung des Gesundheitszu-<br />

stands eines Patienten, eines Anwen<strong>der</strong>s o<strong>der</strong> einer an<strong>der</strong>en Person geführt hat, geführt haben<br />

könnte o<strong>der</strong> führen könnte.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Neufassung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong><br />

<strong>Sysmex</strong> Xtra 2/2007


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■ Nicht-Tabelle B1-Analyte: Zeitnahe Bewertung<br />

Bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> internen Qualitätssicherung von Analyten, die nicht in Tabelle B1 stehen, wird<br />

unterschieden zwischen Kontrollmaterialien mit einer Chargen-Laufzeit von weniger als 12 Wochen<br />

und mit einer Laufzeit von 12 Wochen o<strong>der</strong> mehr.<br />

Bei Kontrollmaterialien mit einer Laufzeit von weniger als 12 Wochen (z. B. die sysmex Kontrollblute<br />

e-check (xe), e-check (xs), se check, sf check und ret check ii) erfolgt die zeitnahe Bewertung <strong>der</strong><br />

Kontrollproben-Einzelmessung anhand <strong>der</strong> vom Hersteller angegebenen Bereiche (z. B. <strong>der</strong><br />

sysmex Assay Ranges). Liegt ein Kontrollproben-Messwert außerhalb dieser Bereiche, ist die Konsequenz<br />

die gleiche, wie oben bei <strong>der</strong> zeitnahen Bewertung <strong>der</strong> Tabelle B1-Analyte beschrieben.<br />

Bei Kontrollmaterialien mit einer Laufzeit von 12 Wochen o<strong>der</strong> mehr (z. B. die sysmex Kontrollmate-<br />

rialien eightcheck-3wp, uf ii control und uf check) sind laboratoriumsinterne Fehlergrenzen zu<br />

ermitteln. Dazu wird eine Kontrollproben-Messung pro Tag von mindestens 15 Tagen und längstens<br />

einem Kontrollzyklus ausgewählt, und zwar nach jeweils demselben Schema (die erste, x-te o<strong>der</strong><br />

letzte). Aus diesen Messwerten <strong>der</strong> »Ermittlungsperiode« werden die laboratoriumsinternen Fehlergrenzen<br />

wie folgt berechnet:<br />

Obergrenze = x o + Δ max Untergrenze = x o - Δ max mit<br />

x o: Zielwert<br />

s ep: zufällige Messabweichung (Standardabweichung) in <strong>der</strong> Ermittlungsperiode<br />

δ ep: systematische Messabweichung in <strong>der</strong> Ermittlungsperiode<br />

k=3: Erweiterungsfaktor<br />

Δ max wird im Text <strong>der</strong> <strong>Neufassung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> als »selbst ermittelter quadratischer Mittelwert <strong>der</strong><br />

Messabweichung« bezeichnet.<br />

Im Vergleich zur Ermittlung <strong>der</strong> laboratoriumsinternen Fehlergrenzen in <strong>der</strong> aktuellen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> ergeben<br />

sich damit folgende Unterschiede:<br />

- als Mittellinie wird <strong>der</strong> Zielwert verwendet (anstelle des Mittelwertes) und<br />

- die Fehlergrenzen werden nicht allein aus <strong>der</strong> dreifachen Standardabweichung berechnet, son<strong>der</strong>n<br />

die Differenz δep zwischen Mittelwert und Zielwert wird zusätzlich einbezogen.<br />

Nach wie vor müssen die laboratoriumsinternen Fehlergrenzen jedoch innerhalb <strong>der</strong> vom Hersteller<br />

angegebenen Bereiche liegen.<br />

Liegt ein Kontrollproben-Messwert außerhalb dieser laboratoriumsinternen Fehlergrenzen (bzw.<br />

während <strong>der</strong> Ermittlungsperiode außerhalb <strong>der</strong> Hersteller-Bereiche), ist die Konsequenz wie<strong>der</strong> die<br />

gleiche, wie oben bei <strong>der</strong> zeitnahen Bewertung <strong>der</strong> Tabelle B1-Analyte beschrieben.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Neufassung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong><br />

<strong>Sysmex</strong> Xtra 2/2007<br />

Δ max = √ (3 ˙ s ep) 2 + δ ep 2


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■ Nicht-Tabelle B1-Analyte: Rückblickende Bewertung<br />

Für Analyte, die nicht in Tabelle B1 stehen, muss eine rückblickende Bewertung nur bei Kontrollmaterialien<br />

mit Laufzeiten von 12 Wochen und mehr durchgeführt werden. Dafür wird, ebenso wie für die<br />

Tabelle B1-Analyte, nach Beendigung eines Kontrollzyklus aus allen Kontrollproben-Messungen, die<br />

zur Freigabe des Verfahrens geführt haben (d. h. auch solche, die außerhalb <strong>der</strong> vom Hersteller angegebenen<br />

Bereiche bzw. <strong>der</strong> laboratoriumsinternen Fehlergrenzen lagen), <strong>der</strong> QUAMM (Δ, siehe oben)<br />

berechnet. Δ muss innerhalb <strong>der</strong> laboratoriumsinternen Fehlergrenzen liegen (d. h. Δ muss kleiner<br />

o<strong>der</strong> gleich Δmax sein), welche wie<strong>der</strong>um innerhalb <strong>der</strong> vom Hersteller angegebenen Bereiche liegen<br />

müssen (siehe oben).<br />

<strong>Die</strong> Konsequenzen bei Überschreitung dieser Grenzen sind die gleichen wie oben bei <strong>der</strong> rückblickenden<br />

Bewertung <strong>der</strong> Tabelle B1-Analyte beschrieben. Es entfällt allerdings die Meldepflicht bei<br />

Überschreitung in zwei aufeinan<strong>der</strong>folgenden Kontrollzyklen.<br />

Zeitnahe Bewertung<br />

<strong>der</strong> Kontrollproben-Einzelmessung<br />

Rückblickende Bewertung<br />

anhand des QUAMM<br />

Tabelle B1-Analyte Spalte 3 Spalte 3<br />

Nicht-Tabelle B1- Hersteller-Bereiche<br />

nur für Kontrollmaterialien mit<br />

Analyte<br />

Laufzeiten ≥ 12 Wochen:<br />

zusätzlich für Kontrollmaterialien mit laboratoriumsinterne<br />

Laufzeiten ≥ 12 Wochen:<br />

laboratoriumsinterne<br />

Fehlergrenzen<br />

Fehlergrenzen<br />

<strong>Die</strong> <strong>Neufassung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong><br />

<strong>Sysmex</strong> Xtra 2/2007


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Ein Rechenbeispiel und die Vorteile <strong>der</strong> Bewertung anhand des QUAMM<br />

Als Beispiel betrachten wir die interne Qualitätskontrolle für die Messgröße Erythrozyten (RBC). In<br />

Spalte 3 <strong>der</strong> Tabelle B1 ist für diesen Analyten für den QUAMM eine zulässige Abweichung von 4,0 %<br />

angegeben. <strong>Die</strong> Anlage 1 <strong>der</strong> aktuellen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> von 2001 sieht für die Unrichtigkeit einen Grenzwert<br />

von 3 % (Spalte 6), für die Unpräzision von 2,5 % (Spalte 5) und für die Einzelwert-Abweichung von 8 %<br />

(Spalte 7) vor. Für Erythrozyten lässt sich die Spalte 3 entsprechend <strong>der</strong> weiter oben vorgestellten<br />

Formel für den QUAMM (Δ) aus Spalte 5 und 6 ableiten – daher eignet sich dieser Analyt gut für einen<br />

Vergleich <strong>der</strong> beiden Bewertungssysteme.<br />

Δ =<br />

n - 1 .<br />

√ n<br />

s2 + δ2 2 2 ≈ √s + δ �<br />

n: Anzahl <strong>der</strong> Einzelmesswerte<br />

s: zufällige Messabweichung (Standardabweichung)<br />

δ: systematische Messabweichung<br />

<strong>Die</strong> Tabelle auf <strong>der</strong> folgenden Seite zeigt für zwei Geräte die Messwerte x i und <strong>der</strong>en Differenz δ<br />

zum Zielwert x o als relative Angabe. Aus diesen Daten wurden jeweils <strong>der</strong> Mittelwert x – , die Differenz<br />

zwischen Mittelwert und Zielwert x o, die Standardabweichung s und <strong>der</strong> QUAMM (Δ) berechnet,<br />

jeweils als absolute und als relative Größe.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Neufassung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong><br />

<strong>Sysmex</strong> Xtra 2/2007<br />

4,0% ≈ √(2,5%) 2 + (3%) 2


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Kontrollproben-Messungen RBC, Zielwert x 0 = 4,37 x 10 6 /µL<br />

lfd. Nr. x i<br />

[10 6/μL]<br />

Gerät 1 Gerät 2<br />

x i - x o<br />

x o<br />

x i<br />

[10 6/μL]<br />

Nach <strong>der</strong> aktuellen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> fällt<br />

die rückblickende Bewertung<br />

für beide Geräte gleich aus: Mit<br />

3,6 % überschreitet die Unrichtigkeit<br />

die zulässige Abweichung<br />

von 3 % (Spalte 6), dagegen<br />

wird die Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Spalte 5 für die Unpräzision<br />

(2,5 %) von beiden Geräten eingehalten.<br />

Bei dieser Bewertung<br />

wird nicht berücksichtigt,<br />

dass beim Gerät 2 <strong>der</strong> Variationskoeffizient<br />

(VK) mit 1,9 %<br />

deutlich höher ist und einige<br />

Einzelwerte deutlich höhere<br />

Messabweichungen aufweisen<br />

als beim Gerät 1 (VK 0,6 %).<br />

21<br />

22<br />

4,53<br />

4,54<br />

3,7%<br />

3,9%<br />

4,44<br />

4,61<br />

1,6%<br />

5,5%<br />

Im Gegensatz dazu wirkt sich<br />

die unterschiedliche Präzision<br />

23 4,49 2,7% 4,40 0,7%<br />

bei <strong>der</strong> Bewertung nach <strong>der</strong><br />

24 4,56 4,3% 4,63 5,9%<br />

neuen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> auf die Beurtei-<br />

25<br />

Mittelwert<br />

4,50<br />

x<br />

3,0% 4,43 1,4%<br />

lung aus. Für Gerät 1 beträgt<br />

<strong>der</strong> QUAMM 3,7 % und erfüllt<br />

die Anfor<strong>der</strong>ungen von Spalte 3<br />

(4,0 %). In diesem Falle wird die<br />

höhere systematische Messabweichung<br />

(Unrichtigkeit) durch<br />

die geringe zufällige Messabweichung<br />

(Unpräzision) ausgeglichen.<br />

Beim Gerät 2 erfüllt<br />

<strong>der</strong> QUAMM aufgrund <strong>der</strong> hohen<br />

Unpräzision mit 4,1 % nicht die Vorgaben <strong>der</strong> Spalte 3. Damit erweist sich das neue Bewertungssystem<br />

als angemessener, da es sich an <strong>der</strong> gesamten Messabweichung orientiert – und auf die kommt es<br />

letztendlich an.<br />

–<br />

4,529<br />

x–<br />

4,529<br />

Unrichtigkeit x – - xo –<br />

x - xo<br />

xo –<br />

x - xo<br />

–<br />

x - xo<br />

xo 0,159 3,6 %<br />

0,159 3,6 %<br />

Unpräzision s<br />

0,026<br />

VK<br />

0,6 %<br />

s<br />

0,087<br />

VK<br />

1,9 %<br />

QUAMM Δ<br />

Δrel =<br />

0,161<br />

Δ<br />

xo Δ<br />

Δrel =<br />

3,7 %<br />

0,180<br />

Δ<br />

xo 4,1 %<br />

x i - x o<br />

x o<br />

1 4,54 3,9 % 4,51 3,2%<br />

2 4,56 4,3% 4,67 6,9%<br />

3 4,52 3,4% 4,58 4,8%<br />

4 4,51 3,2% 4,39 0,5%<br />

5 4,53 3,7% 4,56 4,3%<br />

6 4,51 3,2% 4,51 3,2%<br />

7 4,58 4,8% 4,60 5,3%<br />

8 4,54 3,9% 4,54 6,2%<br />

9 4,53 3,7% 4,64 6,2%<br />

10 4,50 3,0% 4,52 3,4%<br />

11 4,54 3,9% 4,54 3,9%<br />

12 4,48 2,5% 4,42 1,1%<br />

13 4,56 4,3% 4,56 4,3%<br />

14 4,52 3,4% 4,49 2,7%<br />

15 4,53 3,7% 4,53 3,7%<br />

16 4,54 3,9% 4,62 5,7%<br />

17 4,52 3,4% 4,38 0,2%<br />

18 4,51 3,2% 4,48 2,5%<br />

19 4,58 4,8% 4,67 6,9%<br />

20 4,51 3,2% 4,51 3,2%<br />

<strong>Die</strong> <strong>Neufassung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong><br />

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Allerdings empfehlen wir allen Anwen<strong>der</strong>n, auch nach Einführung <strong>der</strong> neuen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> weiterhin die<br />

Unrichtigkeit und die Unpräzision zu berechnen, da diese im Falle einer Überschreitung <strong>der</strong> Spalte 3<br />

wichtige Rückschlüsse für die Fehlersuche ermöglichen! Eine hohe Unpräzision kann von einem<br />

schlechten Gerätezustand o<strong>der</strong> von einer unsachgemäßen Lagerung und Handhabung des Kontrollmaterials<br />

verursacht werden. Dagegen kann eine hohe Unrichtigkeit darauf hinweisen, dass eine<br />

Überprüfung <strong>der</strong> Gerätekalibration notwendig ist.<br />

Bei <strong>der</strong> zeitnahen Bewertung <strong>der</strong> Kontrollproben-Einzelmessung nach <strong>der</strong> aktuellen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> erfüllen<br />

alle Messwerte bei<strong>der</strong> Geräte die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Spalte 7 (8 %). Damit erweist sich die Fehlergrenze<br />

in Spalte 7 als zu unempfindlich, um frühzeitig Hinweise auf die Überschreitung <strong>der</strong> Vorgaben<br />

für die Unrichtigkeit zu liefern.<br />

<strong>Die</strong> zeitnahe Bewertung <strong>der</strong> Kontrollproben-Einzelmessung erfolgt bei <strong>der</strong> neuen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> ebenfalls<br />

nach Spalte 3 und damit nach deutlich engeren Fehlergrenzen als bei <strong>der</strong> aktuellen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong>. Beim<br />

Gerät 1 überschreiten 5 von 25 Messwerten die Vorgaben <strong>der</strong> Spalte 3. Wird das Verfahren nach diesen<br />

Messungen vom Verantwortlichen freigegeben, sind diese Messwerte auch in die rückblickende<br />

Bewertung einzubeziehen. Aufgrund <strong>der</strong> geringen Häufigkeit und des geringen Ausmaßes <strong>der</strong> Überschreitungen<br />

erfüllt <strong>der</strong> QUAMM die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Spalte 3. An<strong>der</strong>s bei Gerät 2, bei dem die<br />

Spalte 3 bei 10 von 25 Messungen z.T. sehr deutlich überschritten wurde. In diesem Fall würde die<br />

Freigabe aller dargestellten Kontrollproben-Einzelmessungen am Ende des Kontrollzyklus zur Überschreitung<br />

<strong>der</strong> Spalte 3 und damit zur Sperrung des Verfahrens führen. Mit diesem Bewertungssystem<br />

wird also ein empfindliches Frühwarnsystem eingeführt. Allerdings erhöht sich <strong>der</strong> Dokumentationsaufwand,<br />

da die nach einer Einzelwert-Überschreitung getroffenen Maßnahmen und Entscheidungen<br />

dokumentiert werden müssen.<br />

Wenn alle freigegebenen Einzelmessungen innerhalb <strong>der</strong> Spalte 3 liegen, liegt auch <strong>der</strong> QUAMM<br />

innerhalb <strong>der</strong> Spalte 3.<br />

Teil B1: Dokumentation<br />

Alle Ergebnisse <strong>der</strong> internen Qualitätssicherung sind zu dokumentieren und 5 Jahre aufzubewahren.<br />

Das beinhaltet ebenfalls alle Berechnungen und Bewertungen. Wurden Fehlergrenzen überschritten,<br />

müssen die daraus resultierenden Maßnahmen ebenfalls dokumentiert und archiviert werden.<br />

Zusätzlich sollen die Kontrollproben-Messwerte grafisch dargestellt werden.<br />

Teil B1: Externe Qualitätssicherung<br />

Für jeden in Tabelle B1 aufgeführten Analyten ist die Teilnahme an einem Ringversuch pro Quartal<br />

Pflicht. Pro Ringversuch sind zwei Ringversuchsproben mit unterschiedlichen Konzentrationen unter<br />

Routinebedingungen zu untersuchen.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Neufassung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong><br />

<strong>Sysmex</strong> Xtra 2/2007


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<strong>Die</strong> Bewertungsgrenzen definieren sich als Zielwert +/- <strong>der</strong> in Tabelle B1, Spalte 5, angegebenen Fehlergrenzen.<br />

<strong>Die</strong> Zielwerte werden entwe<strong>der</strong> in Referenzlaboratorien mit Referenzmessverfahren<br />

bestimmt o<strong>der</strong> als methodenabhängige Sollwerte aus den Ringversuchsdaten ermittelt (arithmetischer<br />

Mittelwert o<strong>der</strong> Median). Beispielsweise werden in <strong>der</strong> Hämatologie die Zielwerte für Erythrozyten,<br />

Hämoglobin und Leukozyten als Referenzmethodenwerte und die Zielwerte für Hämatokrit und<br />

Thrombozyten als methodenabhängige Sollwerte ermittelt.<br />

Der Ringversuchsteilnehmer erhält für jede Messgröße, mit <strong>der</strong> er innerhalb <strong>der</strong> Bewertungsgrenzen<br />

liegt, ein Zertifikat, das eine Gültigkeit von 6 Monaten hat. Erhält ein Teilnehmer für eine Messgröße<br />

kein Zertifikat, da er die zulässigen Abweichungen nach Spalte 5 überschritten hat, so ist er verantwortlich,<br />

die Ursachen zu klären, und – soweit in seiner Verantwortung möglich – zu beseitigen. Der<br />

gesamte Vorgang ist zu dokumentieren.<br />

Teil B1: Ausnahmeregelungen<br />

Ausnahmeregelungen für die interne Qualitätskontrolle gelten, ebenso wie nach <strong>der</strong> aktuellen <strong>Rili</strong>-<br />

<strong>BÄK</strong>, für Messgrößen mit geringen Analysenfrequenzen, die voraussichtlich an weniger als 15 Tagen in<br />

drei Monaten bestimmt werden.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> patientennahen Sofortdiagnostik (point-of-care) gelten Ausnahmeregelungen für die<br />

interne und externe Qualitätskontrolle nur für Messsysteme mit unit-use-Reagenzien (Reagenzien, die<br />

für Einzelbestimmungen portioniert und mit einer Bestimmung verbraucht sind). Ein Beispiel ist die<br />

CRP-Bestimmung mit dem smart 546 <strong>der</strong> Firma EuroLyser, <strong>der</strong> von sysmex vertrieben wird. <strong>Die</strong> Vorschriften<br />

für die interne und externe Qualitätssicherung für den smart 546 werden in einem separaten<br />

Themenblatt beschrieben, das sie bei sysmex anfor<strong>der</strong>n können.<br />

Ab wann gilt die <strong>Neufassung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong>?<br />

<strong>Die</strong> <strong>Neufassung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> tritt am 1. April 2008 in Kraft. <strong>Die</strong> Grundlagen für das interne Qualitätsmanagement-System<br />

nach Teil A sind bis zum 31. März 2010 zu schaffen. <strong>Die</strong> interne und die externe<br />

Qualitätssicherung gemäß Teil B1 können bis zum 31. März 2010 noch nach <strong>der</strong> aktuellen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong><br />

vom 24. August 2001 durchgeführt werden. <strong>Die</strong> Bewertung von Ringversuchen wird ab dem 1. Januar<br />

2009 nach <strong>der</strong> neuen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> erfolgen.<br />

SYSMEX DEUTSCHLAND GMBH<br />

Bornbarch 1, 22848 Nor<strong>der</strong>stedt, Germany<br />

Phone +49 (40) 53 41 02-0 · Fax +49 (40) 523 23 02<br />

www.sysmex.de

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