Die Neufassung der Rili-BÄK - Sysmex Deutschland GmbH
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<strong>Die</strong> <strong>Neufassung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong><br />
Warum eine <strong>Neufassung</strong>?<br />
Am 15. Februar 2008 wurde im Deutschen Ärzteblatt, Jg. 105, Heft 7, die neue »Richtlinie <strong>der</strong> Bundesärztekammer<br />
zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen« (<strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong>) veröffentlicht.<br />
Mit <strong>der</strong> <strong>Neufassung</strong> werden die Qualitätssicherungs-Richtlinien für das medizinische Labor<br />
in Richtung eines Qualitätsmanagementsystems (QMS) fortentwickelt. <strong>Die</strong> neuen Regelungen umfassen<br />
nicht wie bisher nur die analytische Phase (d.h. die eigentliche Messung im Labor), son<strong>der</strong>n den<br />
gesamten Prozess einer laboratoriumsmedizinischen Untersuchung von <strong>der</strong> Präanalytik bis zur Postanalytik.<br />
Dadurch sollen <strong>der</strong> Schutz des Patienten und die Qualität <strong>der</strong> Untersuchungsergebnisse verbessert<br />
werden, da auch im Bereich <strong>der</strong> Präanalytik und <strong>der</strong> Postanalytik erhebliches Fehlerpotential<br />
vorhanden ist.<br />
<strong>Die</strong> Regeln für die Bewertung <strong>der</strong> internen Qualitätskontrolle quantitativer Untersuchungen wurden<br />
grundlegend überarbeitet. Damit soll ein verbessertes »Frühwarnsystem« anhand <strong>der</strong> zeitnahen<br />
Bewertung <strong>der</strong> Kontrollproben-Einzelmessung geschaffen werden – das bisherige System hat sich<br />
hier teilweise als wirkungslos erwiesen, da die Spalte 7 (Anlage 1 <strong>der</strong> aktuellen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> von 2001) bei<br />
einzelnen Messgrößen zu große Abweichungen zuließ. Für die rückblickende Auswertung am Ende<br />
eines Kontrollzyklus wird ein neues Konzept eingeführt, das auf <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> gesamten Messabweichung<br />
anstelle <strong>der</strong> getrennten Bewertung <strong>der</strong> zufälligen und systematischen Messabweichung<br />
beruht. <strong>Die</strong>ses Konzept ermöglicht nicht nur eine sinnvollere Bewertung, son<strong>der</strong>n vermeidet auch die<br />
Probleme, die für einige Analyte mit <strong>der</strong> Nicht-Einhaltung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen an die Richtigkeit<br />
(Spalte 6, Anlage 1 <strong>der</strong> aktuellen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong>) aufgetreten sind. Der Begriff <strong>der</strong> Analysenserie, <strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />
aktuellen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> den zeitlichen Ablauf <strong>der</strong> Kontrollproben-Messungen bestimmt, wird in <strong>der</strong> <strong>Neufassung</strong><br />
nicht mehr verwendet. Entsprechend <strong>der</strong> verän<strong>der</strong>ten Sichtweise bezieht sich die Freigabe<br />
nicht mehr auf die Analysenserie, son<strong>der</strong>n auf das gesamte Messverfahren.<br />
In <strong>der</strong> Vergangenheit aufgetretene begriffliche Unklarheiten sollen in <strong>der</strong> <strong>Neufassung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong><br />
durch umfangreiche Begriffsbestimmungen ausgeräumt werden.<br />
<strong>Die</strong> <strong>Neufassung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong><br />
<strong>Sysmex</strong> Xtra 2/2007
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<strong>Die</strong> neue <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> gilt für den gesamten Bereich <strong>der</strong> laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen in<br />
<strong>der</strong> Heilkunde und ersetzt damit nicht nur die aktuelle Richtlinie zur Qualitätssicherung quantitativer<br />
laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (»<strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong>«), son<strong>der</strong>n umfasst z. B. auch künftige Richtlinien<br />
zur Qualitätssicherung qualitativer laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen und zur Qualitätssicherung<br />
in <strong>der</strong> Mikrobiologie. Der allgemeine Teil A gilt für alle Bereiche <strong>der</strong> laboratoriumsmedizinischen<br />
Diagnostik. Zusätzlich gelten die speziellen Teile B1 bis Bn für die verschiedenen Bereiche.<br />
Bei ihrem Erscheinen enthält die neue <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> zunächst nur den speziellen Teil B1 für »Quantitative<br />
laboratoriumsmedizinische Untersuchungen« – <strong>der</strong> Bereich <strong>der</strong> aktuellen »<strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong>«. Weitere spezielle<br />
Teile sollen folgen, z. B. ein Teil B2 für »Qualitative laboratoriumsmedizinische Untersuchungen« und<br />
ein Teil B3 für »Untersuchungen von Krankheitserregern«.<br />
■ Allgemeiner Teil A<br />
Der allgemeine Teil A enthält<br />
a) umfangreiche Begriffsbestimmungen (43 Begriffe statt 17 in <strong>der</strong> aktuellen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> von 2001),<br />
um die Vorgaben möglichst genau und eindeutig zu fassen;<br />
b) umfangreiche Anfor<strong>der</strong>ungen an Struktur und Ressourcen des Laboratoriums, Präanalytik,<br />
Analytik und Postanalytik;<br />
c) die Vorgaben an das Qualitätsmanagementsystem, in Anlehnung an die Norm DIN EN ISO 15189,<br />
allerdings unter <strong>der</strong> Berücksichtigung, dass die Regeln auch für kleine Labors (z. B. Akutlabor<br />
eines nie<strong>der</strong>gelassenen Arztes) anwendbar, angemessen und erfüllbar sein müssen.<br />
■ Für welche Untersuchungen gilt <strong>der</strong> spezielle Teil B1?<br />
Der Teil B1 regelt die speziellen Anfor<strong>der</strong>ungen für quantitative laboratoriumsmedizinische Untersuchungen.<br />
Alle vom medizinischen Laboratorium durchgeführten quantitativen Untersuchungen<br />
unterliegen <strong>der</strong> internen Qualitätskontrolle entsprechend den Regeln von Teil B1. <strong>Die</strong>s steht im<br />
Gegensatz zur aktuellen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong>, die diesbezüglich nur für die Messgrößen <strong>der</strong> Anlage 1 bindend ist.<br />
Davon ausgenommen sind<br />
- die Kammerzählung von korpuskulären Bestandteilen in Körperflüssigkeiten,<br />
- die Bestimmung <strong>der</strong> Blutkörperchensenkungsgeschwindigkeit und<br />
- die pH-Teststreifen-Untersuchung.<br />
Berechnete Größen (z. B. MCH) unterliegen nach Auskunft <strong>der</strong> <strong>BÄK</strong> nicht <strong>der</strong> <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong>, sofern für die<br />
Messgrößen, aus denen sie berechnet werden (in unserem Beispiel Erythrozyten und Hämoglobin),<br />
eine interne Qualitätssicherung nach Teil B1 durchgeführt wird.<br />
<strong>Die</strong> <strong>Neufassung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong><br />
<strong>Sysmex</strong> Xtra 2/2007
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<strong>Die</strong> Teilnahmepflicht für Ringversuche (externe Qualitätssicherung) gilt nur für die in Tabelle B1*<br />
aufgeführten Messgrößen.<br />
Was ist eine quantitative Untersuchung?<br />
Laut Teil A ist eine quantitative Untersuchung die Bestimmung eines Merkmals, dessen Werte einer<br />
Skala zugeordnet sind, auf <strong>der</strong> Abstände definiert sind (metrische o<strong>der</strong> Kardinalskala),<br />
zum Beispiel: »10,4 g/L«.<br />
Im Gegensatz dazu wird bei einer qualitativen Untersuchung ein Merkmal bestimmt, dessen Werte<br />
einer Skala zugeordnet sind, auf <strong>der</strong> keine Abstände definiert sind (topologische Skala),<br />
zum Beispiel: »nachweisbar/nicht nachweisbar« o<strong>der</strong> » + /++ /+++ «. Auch Merkmale, die als<br />
Wertebereich angegeben werden, fallen in den Bereich <strong>der</strong> qualitativen Untersuchung.<br />
Entscheidend für die Zuordnung einer Untersuchung zum Teil B1 (quantitative Untersuchungen) o<strong>der</strong><br />
Teil B2 (qualitative Untersuchungen) ist, wie das Ergebnis im Bericht angegeben wird. D.h. alle Messgrößen,<br />
die quantitativ an den Einsen<strong>der</strong> berichtet werden, unterliegen den Vorschriften von Teil B1.<br />
Neues System für die Bewertung <strong>der</strong> internen Qualitätskontrolle<br />
In Teil B1 wird ein neues System für die rückblickende Bewertung <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Kontrollproben-<br />
Messungen am Ende eines Kontrollzyklus eingeführt. <strong>Die</strong>ses basiert auf dem quadratischen Mittelwert<br />
<strong>der</strong> Messabweichung anstatt wie bisher auf <strong>der</strong> Berechnung von Unpräzision und Unrichtigkeit.<br />
(Zur Vereinfachung wird im Folgenden <strong>der</strong> quadratische Mittelwert <strong>der</strong> Messabweichung mit QUAMM<br />
abgekürzt.) Im nächsten Abschnitt werden diese drei Auswertungsgrößen ausführlich erklärt; dieses<br />
dient als Grundlage für die Erläuterung <strong>der</strong> Details von Teil B1 im darauffolgenden Kapitel. Dem schließt<br />
sich ein Rechenbeispiel an, das die Unterschiede des neuen und alten Bewertungssystems aufzeigt.<br />
Der quadratische Mittelwert <strong>der</strong> Messabweichung (QUAMM)<br />
■ Messabweichung<br />
Im Zusammenhang <strong>der</strong> Qualitätssicherung quantitativer laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen<br />
ist die Messabweichung die Differenz eines Einzelmesswertes zum Zielwert. <strong>Die</strong>se setzt sich aus <strong>der</strong><br />
zufälligen Messabweichung und <strong>der</strong> systematischen Messabweichung zusammen.<br />
*In <strong>der</strong> aktuellen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> werden die Messgrößen und ihre Fehlergrenzen (zulässige maximale Abweichungen) in Anlage 1 aufgeführt. In<br />
<strong>der</strong> neuen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> befinden sich diese Angaben in den Tabellen B1 bis Bn.<br />
<strong>Die</strong> <strong>Neufassung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong><br />
<strong>Sysmex</strong> Xtra 2/2007
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■ Zufällige Messabweichung<br />
<strong>Die</strong> zufällige Messabweichung ist die Differenz eines Einzelmesswertes zum Mittelwert. Sie ist ein<br />
Maß dafür, wie stark mehrere Einzelmesswerte, die mit <strong>der</strong> gleichen Messmethode ermittelt wurden,<br />
voneinan<strong>der</strong> abweichen, d.h. sie beschreibt die Streuung <strong>der</strong> Einzelmesswerte um den Mittelwert.<br />
Je näher die Einzelmesswerte zusammen liegen, umso höher ist die Präzision <strong>der</strong> Messmethode. Als<br />
quantitatives Maß für die zufällige Messabweichung wird die Standardabweichung s (genauer: die<br />
empirische Standardabweichung einer Stichprobe) verwendet:<br />
Teilt man die Standardabweichung durch den Mittelwert,<br />
erhält man den Variationskoeffizienten (VK).<br />
Je kleiner die Standardabweichung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Variationskoeffizient, d.h. je kleiner die zufällige Messab-<br />
weichung ist, umso präziser arbeitet die Messmethode.<br />
In <strong>der</strong> aktuellen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> von 2001 wird die zufällige Messabweichung o<strong>der</strong> Unpräzision rückblickend<br />
anhand des Variationskoeffizienten für die Messwerte eines Kontrollzyklus bewertet. Der Variationskoeffizient<br />
darf die Vorgaben <strong>der</strong> Spalte 5 (Anlage 1) nicht überschreiten.<br />
■ Systematische Messabweichung<br />
<strong>Die</strong> systematische Messabweichung ist die Differenz δ zwischen dem Mittelwert vieler Einzelmesswerte<br />
und dem Zielwert.<br />
δ = x – - x 0<br />
∑ (xi - x – ) 2<br />
n<br />
i=1<br />
s =<br />
√ n-1<br />
Je näher <strong>der</strong> Mittelwert beim Zielwert liegt, d. h. je kleiner die systematische Messabweichung ist,<br />
umso höher ist die Richtigkeit <strong>der</strong> Messmethode.<br />
s: empirische Standardabweichung (Stichprobe)<br />
n: Anzahl <strong>der</strong> Einzelmesswerte<br />
xi: i-ter Einzelmesswert<br />
x – : Mittelwert aus n Einzelmesswerten<br />
s<br />
VK = – x<br />
δ: systematische Messabweichung (Bias)<br />
x – : Mittelwert aus n Einzelmesswerten<br />
xo: Zielwert<br />
In <strong>der</strong> aktuellen Fassung <strong>der</strong> <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> wird die systematische Messabweichung o<strong>der</strong> Unrichtigkeit rück-<br />
blickend bewertet. <strong>Die</strong> Differenz des Mittelwertes <strong>der</strong> Messwerte eines Kontrollzyklus zum Zielwert<br />
(meistens angegeben als relative Größe) darf die Vorgaben <strong>der</strong> Spalte 6 (Anlage 1) nicht überschreiten.<br />
<strong>Die</strong> <strong>Neufassung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong><br />
<strong>Sysmex</strong> Xtra 2/2007
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Richtige, aber unpräzise Präzise, aber unrichtige Richtige und präzise<br />
Analysatorleistung Analysatorleistung Analysatorleistung<br />
grüner Punkt = Zielwert blaue Punkte = Einzelmesswerte<br />
■ Quadratischer Mittelwert <strong>der</strong> Messabweichung (QUAMM)<br />
In <strong>der</strong> <strong>Neufassung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> wird die rückblickende Bewertung nicht mehr getrennt für Unpräzision<br />
und Unrichtigkeit durchgeführt, son<strong>der</strong>n anhand <strong>der</strong> gesamten Messabweichung. Dazu wird aus den<br />
Messwerten eines Kontrollzyklus <strong>der</strong> QUAMM ermittelt. <strong>Die</strong>ser fasst die zufällige und die systematische<br />
Messabweichung zusammen und ist ein Maß für die Streuung <strong>der</strong> Einzelmesswerte um den<br />
Zielwert.<br />
Sehr schön auf den Punkt gebracht von Herrn Prof. Dr. W. G. Wood (Instand e.V.) in Berlin:<br />
Präzision und Richtigkeit werden zusammengefasst ...<br />
... zur PRÄCHTIGKEIT<br />
<strong>Die</strong> Formel zur Berechnung des QUAMM (Δ) ähnelt <strong>der</strong> Formel zur Berechnung <strong>der</strong> Standardabweichung:<br />
∑ (xi - xo) 2<br />
n<br />
i=1<br />
Δ =<br />
√ n<br />
Im Unterschied zur Berechnung <strong>der</strong> Standardabweichung, bei <strong>der</strong> die Differenzen zum Mittelwert<br />
betrachtet werden, werden beim QUAMM die Differenzen zum Zielwert berechnet. Außerdem<br />
unterscheiden sich die beiden Formeln durch den Faktor 1/n bzw. 1/n-1. (<strong>Die</strong>s hat mit <strong>der</strong> unterschiedlichen<br />
Zahl <strong>der</strong> statistischen Freiheitsgrade zu tun. <strong>Die</strong>ser Unterschied ist aber bei großen n,<br />
d.h. bei einer großen Anzahl von Einzelmesswerten, praktisch nicht von Bedeutung.)<br />
<strong>Die</strong> <strong>Neufassung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong><br />
<strong>Sysmex</strong> Xtra 2/2007<br />
s: quadratischer Mittelwert <strong>der</strong> Messabweichung (QUAMM)<br />
n: Anzahl <strong>der</strong> Einzelmesswerte<br />
xi: i-ter Einzelmesswert<br />
xo: Zielwert
6/16<br />
Standardabweichung � Streuung <strong>der</strong> Einzelmesswerte um den Mittelwert<br />
QUAMM � Streuung <strong>der</strong> Einzelmesswerte um den Zielwert<br />
Der QUAMM lässt sich auch direkt aus <strong>der</strong> zufälligen und <strong>der</strong> systematischen Messabweichung, d.h.<br />
<strong>der</strong> Unpräzision und <strong>der</strong> Unrichtigkeit, berechnen:<br />
Δ =<br />
n - 1 .<br />
√ n<br />
s2 + δ2 Der QUAMM setzt sich also zusammen aus<br />
1) <strong>der</strong> Streuung <strong>der</strong> Einzelmesswerte um den Mittelwert (Unpräzision) und<br />
2) <strong>der</strong> Differenz des Mittelwertes zum Zielwert (Unrichtigkeit).<br />
Zur Berechnung des relativen QUAMM (Δ rel) wird durch den Zielwert dividiert:<br />
Δ rel =<br />
Δ n - 1 s δ<br />
= . ( ) 2 2<br />
+ ( )<br />
x 0 √ n x o x 0<br />
n: Anzahl <strong>der</strong> Einzelmesswerte<br />
s: zufällige Messabweichung (Standardabweichung)<br />
δ: systematische Messabweichung<br />
Bei <strong>der</strong> Berechnung aus den relativen Größen ist zu beachten, dass s/xo nicht identisch mit dem Variationskoeffizienten<br />
ist, welcher durch Division <strong>der</strong> Standardabweichung durch den Mittelwert berechnet<br />
wird. Es gilt:<br />
s x –<br />
– = – ˙ VK<br />
x o x o<br />
Zufällige Messabweichung<br />
Systematische Messabweichung<br />
<strong>Die</strong> <strong>Neufassung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong><br />
<strong>Sysmex</strong> Xtra 2/2007<br />
Gesamte Messabweichung<br />
grüner Punkt = Zielwert<br />
schwarze Punkte = Einzelmesswerte<br />
roter Punkt = Mittelwert
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Der spezielle Teil B1: Quantitative Untersuchungen<br />
Ausgestattet mit diesen mathematischen Grundlagen können wir jetzt die Regelungen des Teils B1<br />
für die Durchführung und Bewertung <strong>der</strong> internen Qualitätssicherung betrachten. Wie in <strong>der</strong> aktuellen<br />
<strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> von 2001 gelten diese Regelungen als Mindestanfor<strong>der</strong>ungen an die interne Qualitätssicherung,<br />
die aber nach <strong>der</strong> <strong>Neufassung</strong> für alle quantitativen Untersuchungen durchgeführt werden muss<br />
(vgl. oben).<br />
■ Welche Kontrollproben müssen wann gemessen werden?<br />
<strong>Die</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen an die Kontrollproben entsprechen denen <strong>der</strong> aktuellen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong>:<br />
a) Sie müssen den zu untersuchenden Patientenproben so ähnlich wie möglich sein,<br />
b) die Konzentrationen müssen in den für ärztliche Entscheidungen relevanten Messbereichen<br />
liegen und<br />
c) es sind mindestens zwei unterschiedliche Konzentrationsbereiche im Wechsel einzusetzen<br />
(soweit verfügbar).<br />
Der in <strong>der</strong> aktuellen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> verwendete Begriff <strong>der</strong> Analysenserie wird in <strong>der</strong> <strong>Neufassung</strong> nicht mehr<br />
verwendet. Stattdessen wird die Häufigkeit <strong>der</strong> Kontrollproben-Messung zeit- und ereignisgesteuert.<br />
1) Zeitgesteuert: An jedem Tag, an denen Patientenproben gemessen werden, müssen innerhalb<br />
von 24 Stunden mindestens zwei Kontrollproben gemessen werden. Dabei dürfen nicht mehr<br />
als 16 Stunden ohne Kontrollproben-Messung vergehen. D.h., wenn in einem Labor rund um<br />
die Uhr gearbeitet und morgens um 6 Uhr eine Kontrollprobe gemessen wird, muss die nächste<br />
spätestens um 22 Uhr gemessen werden.<br />
2) Ereignisgesteuert: Beim Start des Messverfahrens und nach jedem Eingriff in das Messsystem<br />
ist eine Kontrollproben-Messung durchzuführen. Eingriffe in das Messsystem sind:<br />
a) Neustart nach vollständiger Abschaltung des Gerätes,<br />
b) Kalibration durch den Anwen<strong>der</strong>,<br />
c) Durchführung von Reparatur o<strong>der</strong> Wartung,<br />
d) Chargenwechsel von Reagenzien.<br />
Es ist nicht vorgeschrieben, an einem <strong>der</strong> oben genannten Zeitpunkte zwei Konzentrationsbereiche<br />
parallel zu messen, zu Ihrer eigenen Sicherheit und zur optimalen Überprüfung des Gerätes raten wir<br />
Ihnen jedoch dazu.<br />
<strong>Die</strong> <strong>Neufassung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong><br />
<strong>Sysmex</strong> Xtra 2/2007
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■ Bewertung <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Kontrollproben-Messungen<br />
Bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Ergebnisse wird unterschieden zwischen Analyten (Messgrößen), die in Tabelle<br />
B1 aufgeführt sind, und denen, die nicht in Tabelle B1 aufgeführt sind. In <strong>der</strong> Tabelle B1 sind z. B. die<br />
hämatologischen Analyte aufgelistet, die <strong>der</strong> aktuellen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> von 2001 unterliegen (Erythrozyten,<br />
Hämatokrit, Hämoglobin, Leukozyten, Thrombozyten). Alle an<strong>der</strong>en hämatologischen Analyte und alle<br />
Analyte, die mit den Geräten <strong>der</strong> sysmex uf-Serie im Bereich <strong>der</strong> Urinanalytik bestimmt werden, sind<br />
nicht in Tabelle B1 aufgeführt.<br />
Wie in <strong>der</strong> aktuellen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> wird außerdem unterschieden zwischen <strong>der</strong> zeitnahen Bewertung einer<br />
Kontrollproben-Einzelmessung und <strong>der</strong> rückblickenden Bewertung <strong>der</strong> Kontrollproben-Messungen am<br />
Ende eines Kontrollzyklus. <strong>Die</strong> Tabelle B1 enthält nur eine Spalte (Spalte 3) mit Fehlergrenzen, die<br />
sowohl für die zeitnahe als auch die rückblickende Bewertung <strong>der</strong> internen Qualitätskontrolle gelten<br />
– im Gegensatz zur aktuellen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong>, bei <strong>der</strong> es separate Fehlergrenzen für die zeitnahe Bewertung<br />
(Anlage 1, Spalte 7) und die rückblickende Bewertung (Spalte 5 und 6) gibt.<br />
<strong>Die</strong> Tabelle B1 ist in drei Abschnitte eingeteilt:<br />
a) Analyte in Plasma, Serum und Vollblut (67 Analyte) – abweichend von <strong>der</strong> aktuellen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong>,<br />
bei <strong>der</strong> die Matrices Plasma/Serum und Vollblut getrennt aufgeführt werden,<br />
b) Analyte im Urin (10 Analyte) und<br />
c) Analyte im Liquor cerebrospinalis (7 Analyte).<br />
Im Folgenden sind als Beispiele für den Aufbau ein Ausschnitt aus <strong>der</strong> Tabelle B1a für die Matrices<br />
Plasma, Serum und Vollblut und die Tabelle B1b für die Matrix Urin dargestellt. <strong>Die</strong> in Spalte 3 und 5<br />
aufgeführten Fehlergrenzen gelten nur innerhalb <strong>der</strong> in Spalte 4 aufgeführten Konzentrationsbereiche.<br />
Bei Kontrollproben, <strong>der</strong>en Konzentrationen außerhalb dieser Gültigkeitsbereiche liegen, werden die<br />
Analyte so behandelt, als würden sie nicht in Tabelle B1 aufgeführt sein.<br />
Ausschnitt aus Tabelle B1a (Analyte in Plasma/Serum/Vollblut)<br />
1<br />
lfd. Nr.<br />
2<br />
Analyt<br />
3<br />
Zulässige relative<br />
Abweichung des<br />
Einzelwertes bzw.<br />
des relativen quadratischen<br />
Mittelwertes<br />
4<br />
Gültigkeitsbereich <strong>der</strong> Spalten 3 und 5<br />
von bis Einheit<br />
5<br />
Zulässige relative<br />
Abweichung beim<br />
Ringversuch<br />
6<br />
Zielwertart<br />
beim<br />
Ringversuch<br />
20 Erythrozyten 4,0 % 1,5 7 10 12 /l 8,0 % RMW<br />
26 Hämatokrit 5,0 % 10<br />
0,1<br />
27 Hämoglobin 4,0 % 2<br />
1,2<br />
60<br />
0,6<br />
20<br />
12,4<br />
%<br />
l/l<br />
g/dl<br />
mmol/l<br />
9,0 % SW<br />
6,0 % RMW<br />
39 Leukozyten 6,5 % 2 30 10 9 /l 18,0 % RMW<br />
56 Thrombozyten 7,5 % > 300 700 10 9 /l 13,0 % SW<br />
<strong>Die</strong> <strong>Neufassung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong><br />
<strong>Sysmex</strong> Xtra 2/2007<br />
8,5 % > 150 < – 300 10 9 /l 15,0 %<br />
13,5 % 40 < – 150 10 9 /l 18,0 %
9/16<br />
Tabelle B1b (Analyte im Urin)<br />
1<br />
lfd. Nr.<br />
2<br />
Analyt<br />
3<br />
Zulässige relative<br />
Abweichung des<br />
Einzelwertes bzw.<br />
des relativen quadratischen<br />
Mittelwertes<br />
4<br />
Gültigkeitsbereich <strong>der</strong> Spalten 3 und 5<br />
von bis Einheit<br />
5<br />
Zulässige relative<br />
Abweichung beim<br />
Ringversuch<br />
6<br />
Zielwertart<br />
beim<br />
Ringversuch<br />
1 Albumin 15,0 % 1 500 mg/l 26,0 % SW<br />
2 Calcium 8,5 % 0,5 6 mmol/l 17,0 % SW<br />
3 Glucose 11,0 % 100<br />
0,6<br />
4 Harnsäure 13,5 % 5<br />
30<br />
5 Harnstoff 13,5 % 0,1<br />
1,7<br />
4000<br />
22<br />
300<br />
1784<br />
20<br />
333<br />
mg/l<br />
mmol/l<br />
mg/l<br />
μmol/l<br />
g/l<br />
mmol/l<br />
22,0 % RMW<br />
23,0 % RMW<br />
21,0 % RMW<br />
6 Kalium 8,5 % 2 140 mmol/l 15,0 % RMW<br />
7 Kreatinin 12,0 % 0,01<br />
0,1<br />
3<br />
27<br />
g/l<br />
mmol/l<br />
21,0 % RMW<br />
8 Natrium 6,5 % 50 200 mmol/l 12,0 % RMW<br />
9 Phosphat<br />
(anorganisch)<br />
10 Protein<br />
(Gesamt-)<br />
11,5 % 30<br />
1<br />
900<br />
29<br />
mg/l<br />
mmol/l<br />
20,0 % SW<br />
11,5 % 5 10000 mg/l 24,0 % SW<br />
RMW: Referenzmethodenwert, SW: methodenabhängiger Sollwert (siehe unten: Externe Qualitätskontrolle)<br />
■ Tabelle B1-Analyte: Zeitnahe Bewertung<br />
Für Analyte, die in Tabelle B1 aufgeführt sind, erfolgt die zeitnahe Bewertung <strong>der</strong> Kontrollproben-<br />
Einzelmessung anhand von Spalte 3.<br />
Überschreitet die Abweichung des Einzelwertes vom Zielwert (als prozentuale Angabe: absolute<br />
Abweichung geteilt durch den Zielwert) die Fehlergrenze, so ist das Verfahren zunächst für weitere<br />
Messungen gesperrt. <strong>Die</strong> Ursache muss gesucht und, sofern möglich, beseitigt werden. Der Verantwortliche<br />
muss unter Beachtung <strong>der</strong> medizinischen Relevanz entscheiden, ob das Verfahren wie<strong>der</strong><br />
freigegeben werden kann o<strong>der</strong> ob weitergehende Maßnahmen getroffen werden müssen. Er entscheidet,<br />
ob z. B. die gesamten <strong>der</strong> Kontrollprobe vorangehenden Messungen zu wie<strong>der</strong>holen sind o<strong>der</strong> ob<br />
Einsen<strong>der</strong> hinsichtlich bereits übermittelter Ergebnisse informiert werden müssen. Der gesamte Vorgang<br />
ist zu dokumentieren.<br />
<strong>Die</strong> <strong>Neufassung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong><br />
<strong>Sysmex</strong> Xtra 2/2007
10/16<br />
■ Tabelle B1-Analyte: Rückblickende Bewertung<br />
Nach Beendigung eines Kontrollzyklus wird aus allen Kontrollproben-Messungen, die zur Freigabe<br />
des Verfahrens geführt haben (d. h. auch solche, die außerhalb <strong>der</strong> Spalte 3 lagen), <strong>der</strong> relative<br />
QUAMM (Δrel, siehe oben) berechnet. Wie in <strong>der</strong> aktuellen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> umfasst ein Kontrollzyklus in <strong>der</strong><br />
Regel den Zeitraum eines (Kalen<strong>der</strong>-)Monats.<br />
Überschreitet <strong>der</strong> relative QUAMM für eine Kontrollprobe die in Spalte 3 angegebene Fehlergrenze,<br />
so ist das Verfahren für Messungen von Patientenproben zu sperren. Es darf erst wie<strong>der</strong> freigegeben<br />
werden, wenn die Funktionsfähigkeit durch geeignete Maßnahmen festgestellt wurde. Der gesamte<br />
Vorgang ist zu dokumentieren.<br />
<strong>Die</strong> Überprüfung <strong>der</strong> Funktionsfähigkeit eines Gerätes kann z. B. die Beantwortung <strong>der</strong> folgenden Fragen<br />
beinhalten: Wurde das Kontrollmaterial korrekt gehandhabt? Wie ist <strong>der</strong> Gerätezustand? Ist das Gerät<br />
korrekt kalibriert?<br />
Kommt es im folgenden Kontrollzyklus für dieselbe Kontrollprobe erneut zu einer Überschreitung <strong>der</strong><br />
Fehlergrenze und wurden Ursachen, die <strong>der</strong> Anwen<strong>der</strong> zu vertreten hat, ausgeschlossen, ist neben<br />
den zu treffenden Maßnahmen die zuständige Behörde des Bundes zu informieren. <strong>Die</strong>s gilt allerdings<br />
nur dann, wenn es sich um ein Vorkommnis nach MPSV §2 (siehe Kasten) handelt. Wurde die Überschreitung<br />
durch Fehler, die <strong>der</strong> Anwen<strong>der</strong> zu vertreten hat, verursacht, besteht keine Meldepflicht.<br />
Verordnung über die Erfassung, Bewertung und Abwehr von Risiken bei Medizinprodukten<br />
(Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung – MPSV) vom 24.6.2002<br />
§2 (1) Begriffsbestimmungen: Im Sinne dieser Verordnung ist „Vorkommnis“ eine Funktions-<br />
störung, ein Ausfall o<strong>der</strong> eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Merkmale o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Leistung o<strong>der</strong> eine Unsachgemäß-<br />
heit <strong>der</strong> Kennzeichnung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gebrauchsanweisung eines Medizinprodukts, die unmittelbar<br />
o<strong>der</strong> mittelbar zum Tod o<strong>der</strong> zu einer schwerwiegenden Verschlechterung des Gesundheitszu-<br />
stands eines Patienten, eines Anwen<strong>der</strong>s o<strong>der</strong> einer an<strong>der</strong>en Person geführt hat, geführt haben<br />
könnte o<strong>der</strong> führen könnte.<br />
<strong>Die</strong> <strong>Neufassung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong><br />
<strong>Sysmex</strong> Xtra 2/2007
11/16<br />
■ Nicht-Tabelle B1-Analyte: Zeitnahe Bewertung<br />
Bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> internen Qualitätssicherung von Analyten, die nicht in Tabelle B1 stehen, wird<br />
unterschieden zwischen Kontrollmaterialien mit einer Chargen-Laufzeit von weniger als 12 Wochen<br />
und mit einer Laufzeit von 12 Wochen o<strong>der</strong> mehr.<br />
Bei Kontrollmaterialien mit einer Laufzeit von weniger als 12 Wochen (z. B. die sysmex Kontrollblute<br />
e-check (xe), e-check (xs), se check, sf check und ret check ii) erfolgt die zeitnahe Bewertung <strong>der</strong><br />
Kontrollproben-Einzelmessung anhand <strong>der</strong> vom Hersteller angegebenen Bereiche (z. B. <strong>der</strong><br />
sysmex Assay Ranges). Liegt ein Kontrollproben-Messwert außerhalb dieser Bereiche, ist die Konsequenz<br />
die gleiche, wie oben bei <strong>der</strong> zeitnahen Bewertung <strong>der</strong> Tabelle B1-Analyte beschrieben.<br />
Bei Kontrollmaterialien mit einer Laufzeit von 12 Wochen o<strong>der</strong> mehr (z. B. die sysmex Kontrollmate-<br />
rialien eightcheck-3wp, uf ii control und uf check) sind laboratoriumsinterne Fehlergrenzen zu<br />
ermitteln. Dazu wird eine Kontrollproben-Messung pro Tag von mindestens 15 Tagen und längstens<br />
einem Kontrollzyklus ausgewählt, und zwar nach jeweils demselben Schema (die erste, x-te o<strong>der</strong><br />
letzte). Aus diesen Messwerten <strong>der</strong> »Ermittlungsperiode« werden die laboratoriumsinternen Fehlergrenzen<br />
wie folgt berechnet:<br />
Obergrenze = x o + Δ max Untergrenze = x o - Δ max mit<br />
x o: Zielwert<br />
s ep: zufällige Messabweichung (Standardabweichung) in <strong>der</strong> Ermittlungsperiode<br />
δ ep: systematische Messabweichung in <strong>der</strong> Ermittlungsperiode<br />
k=3: Erweiterungsfaktor<br />
Δ max wird im Text <strong>der</strong> <strong>Neufassung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> als »selbst ermittelter quadratischer Mittelwert <strong>der</strong><br />
Messabweichung« bezeichnet.<br />
Im Vergleich zur Ermittlung <strong>der</strong> laboratoriumsinternen Fehlergrenzen in <strong>der</strong> aktuellen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> ergeben<br />
sich damit folgende Unterschiede:<br />
- als Mittellinie wird <strong>der</strong> Zielwert verwendet (anstelle des Mittelwertes) und<br />
- die Fehlergrenzen werden nicht allein aus <strong>der</strong> dreifachen Standardabweichung berechnet, son<strong>der</strong>n<br />
die Differenz δep zwischen Mittelwert und Zielwert wird zusätzlich einbezogen.<br />
Nach wie vor müssen die laboratoriumsinternen Fehlergrenzen jedoch innerhalb <strong>der</strong> vom Hersteller<br />
angegebenen Bereiche liegen.<br />
Liegt ein Kontrollproben-Messwert außerhalb dieser laboratoriumsinternen Fehlergrenzen (bzw.<br />
während <strong>der</strong> Ermittlungsperiode außerhalb <strong>der</strong> Hersteller-Bereiche), ist die Konsequenz wie<strong>der</strong> die<br />
gleiche, wie oben bei <strong>der</strong> zeitnahen Bewertung <strong>der</strong> Tabelle B1-Analyte beschrieben.<br />
<strong>Die</strong> <strong>Neufassung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong><br />
<strong>Sysmex</strong> Xtra 2/2007<br />
Δ max = √ (3 ˙ s ep) 2 + δ ep 2
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■ Nicht-Tabelle B1-Analyte: Rückblickende Bewertung<br />
Für Analyte, die nicht in Tabelle B1 stehen, muss eine rückblickende Bewertung nur bei Kontrollmaterialien<br />
mit Laufzeiten von 12 Wochen und mehr durchgeführt werden. Dafür wird, ebenso wie für die<br />
Tabelle B1-Analyte, nach Beendigung eines Kontrollzyklus aus allen Kontrollproben-Messungen, die<br />
zur Freigabe des Verfahrens geführt haben (d. h. auch solche, die außerhalb <strong>der</strong> vom Hersteller angegebenen<br />
Bereiche bzw. <strong>der</strong> laboratoriumsinternen Fehlergrenzen lagen), <strong>der</strong> QUAMM (Δ, siehe oben)<br />
berechnet. Δ muss innerhalb <strong>der</strong> laboratoriumsinternen Fehlergrenzen liegen (d. h. Δ muss kleiner<br />
o<strong>der</strong> gleich Δmax sein), welche wie<strong>der</strong>um innerhalb <strong>der</strong> vom Hersteller angegebenen Bereiche liegen<br />
müssen (siehe oben).<br />
<strong>Die</strong> Konsequenzen bei Überschreitung dieser Grenzen sind die gleichen wie oben bei <strong>der</strong> rückblickenden<br />
Bewertung <strong>der</strong> Tabelle B1-Analyte beschrieben. Es entfällt allerdings die Meldepflicht bei<br />
Überschreitung in zwei aufeinan<strong>der</strong>folgenden Kontrollzyklen.<br />
Zeitnahe Bewertung<br />
<strong>der</strong> Kontrollproben-Einzelmessung<br />
Rückblickende Bewertung<br />
anhand des QUAMM<br />
Tabelle B1-Analyte Spalte 3 Spalte 3<br />
Nicht-Tabelle B1- Hersteller-Bereiche<br />
nur für Kontrollmaterialien mit<br />
Analyte<br />
Laufzeiten ≥ 12 Wochen:<br />
zusätzlich für Kontrollmaterialien mit laboratoriumsinterne<br />
Laufzeiten ≥ 12 Wochen:<br />
laboratoriumsinterne<br />
Fehlergrenzen<br />
Fehlergrenzen<br />
<strong>Die</strong> <strong>Neufassung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong><br />
<strong>Sysmex</strong> Xtra 2/2007
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Ein Rechenbeispiel und die Vorteile <strong>der</strong> Bewertung anhand des QUAMM<br />
Als Beispiel betrachten wir die interne Qualitätskontrolle für die Messgröße Erythrozyten (RBC). In<br />
Spalte 3 <strong>der</strong> Tabelle B1 ist für diesen Analyten für den QUAMM eine zulässige Abweichung von 4,0 %<br />
angegeben. <strong>Die</strong> Anlage 1 <strong>der</strong> aktuellen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> von 2001 sieht für die Unrichtigkeit einen Grenzwert<br />
von 3 % (Spalte 6), für die Unpräzision von 2,5 % (Spalte 5) und für die Einzelwert-Abweichung von 8 %<br />
(Spalte 7) vor. Für Erythrozyten lässt sich die Spalte 3 entsprechend <strong>der</strong> weiter oben vorgestellten<br />
Formel für den QUAMM (Δ) aus Spalte 5 und 6 ableiten – daher eignet sich dieser Analyt gut für einen<br />
Vergleich <strong>der</strong> beiden Bewertungssysteme.<br />
Δ =<br />
n - 1 .<br />
√ n<br />
s2 + δ2 2 2 ≈ √s + δ �<br />
n: Anzahl <strong>der</strong> Einzelmesswerte<br />
s: zufällige Messabweichung (Standardabweichung)<br />
δ: systematische Messabweichung<br />
<strong>Die</strong> Tabelle auf <strong>der</strong> folgenden Seite zeigt für zwei Geräte die Messwerte x i und <strong>der</strong>en Differenz δ<br />
zum Zielwert x o als relative Angabe. Aus diesen Daten wurden jeweils <strong>der</strong> Mittelwert x – , die Differenz<br />
zwischen Mittelwert und Zielwert x o, die Standardabweichung s und <strong>der</strong> QUAMM (Δ) berechnet,<br />
jeweils als absolute und als relative Größe.<br />
<strong>Die</strong> <strong>Neufassung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong><br />
<strong>Sysmex</strong> Xtra 2/2007<br />
4,0% ≈ √(2,5%) 2 + (3%) 2
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Kontrollproben-Messungen RBC, Zielwert x 0 = 4,37 x 10 6 /µL<br />
lfd. Nr. x i<br />
[10 6/μL]<br />
Gerät 1 Gerät 2<br />
x i - x o<br />
x o<br />
x i<br />
[10 6/μL]<br />
Nach <strong>der</strong> aktuellen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> fällt<br />
die rückblickende Bewertung<br />
für beide Geräte gleich aus: Mit<br />
3,6 % überschreitet die Unrichtigkeit<br />
die zulässige Abweichung<br />
von 3 % (Spalte 6), dagegen<br />
wird die Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Spalte 5 für die Unpräzision<br />
(2,5 %) von beiden Geräten eingehalten.<br />
Bei dieser Bewertung<br />
wird nicht berücksichtigt,<br />
dass beim Gerät 2 <strong>der</strong> Variationskoeffizient<br />
(VK) mit 1,9 %<br />
deutlich höher ist und einige<br />
Einzelwerte deutlich höhere<br />
Messabweichungen aufweisen<br />
als beim Gerät 1 (VK 0,6 %).<br />
21<br />
22<br />
4,53<br />
4,54<br />
3,7%<br />
3,9%<br />
4,44<br />
4,61<br />
1,6%<br />
5,5%<br />
Im Gegensatz dazu wirkt sich<br />
die unterschiedliche Präzision<br />
23 4,49 2,7% 4,40 0,7%<br />
bei <strong>der</strong> Bewertung nach <strong>der</strong><br />
24 4,56 4,3% 4,63 5,9%<br />
neuen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> auf die Beurtei-<br />
25<br />
Mittelwert<br />
4,50<br />
x<br />
3,0% 4,43 1,4%<br />
lung aus. Für Gerät 1 beträgt<br />
<strong>der</strong> QUAMM 3,7 % und erfüllt<br />
die Anfor<strong>der</strong>ungen von Spalte 3<br />
(4,0 %). In diesem Falle wird die<br />
höhere systematische Messabweichung<br />
(Unrichtigkeit) durch<br />
die geringe zufällige Messabweichung<br />
(Unpräzision) ausgeglichen.<br />
Beim Gerät 2 erfüllt<br />
<strong>der</strong> QUAMM aufgrund <strong>der</strong> hohen<br />
Unpräzision mit 4,1 % nicht die Vorgaben <strong>der</strong> Spalte 3. Damit erweist sich das neue Bewertungssystem<br />
als angemessener, da es sich an <strong>der</strong> gesamten Messabweichung orientiert – und auf die kommt es<br />
letztendlich an.<br />
–<br />
4,529<br />
x–<br />
4,529<br />
Unrichtigkeit x – - xo –<br />
x - xo<br />
xo –<br />
x - xo<br />
–<br />
x - xo<br />
xo 0,159 3,6 %<br />
0,159 3,6 %<br />
Unpräzision s<br />
0,026<br />
VK<br />
0,6 %<br />
s<br />
0,087<br />
VK<br />
1,9 %<br />
QUAMM Δ<br />
Δrel =<br />
0,161<br />
Δ<br />
xo Δ<br />
Δrel =<br />
3,7 %<br />
0,180<br />
Δ<br />
xo 4,1 %<br />
x i - x o<br />
x o<br />
1 4,54 3,9 % 4,51 3,2%<br />
2 4,56 4,3% 4,67 6,9%<br />
3 4,52 3,4% 4,58 4,8%<br />
4 4,51 3,2% 4,39 0,5%<br />
5 4,53 3,7% 4,56 4,3%<br />
6 4,51 3,2% 4,51 3,2%<br />
7 4,58 4,8% 4,60 5,3%<br />
8 4,54 3,9% 4,54 6,2%<br />
9 4,53 3,7% 4,64 6,2%<br />
10 4,50 3,0% 4,52 3,4%<br />
11 4,54 3,9% 4,54 3,9%<br />
12 4,48 2,5% 4,42 1,1%<br />
13 4,56 4,3% 4,56 4,3%<br />
14 4,52 3,4% 4,49 2,7%<br />
15 4,53 3,7% 4,53 3,7%<br />
16 4,54 3,9% 4,62 5,7%<br />
17 4,52 3,4% 4,38 0,2%<br />
18 4,51 3,2% 4,48 2,5%<br />
19 4,58 4,8% 4,67 6,9%<br />
20 4,51 3,2% 4,51 3,2%<br />
<strong>Die</strong> <strong>Neufassung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong><br />
<strong>Sysmex</strong> Xtra 2/2007
15/16<br />
Allerdings empfehlen wir allen Anwen<strong>der</strong>n, auch nach Einführung <strong>der</strong> neuen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> weiterhin die<br />
Unrichtigkeit und die Unpräzision zu berechnen, da diese im Falle einer Überschreitung <strong>der</strong> Spalte 3<br />
wichtige Rückschlüsse für die Fehlersuche ermöglichen! Eine hohe Unpräzision kann von einem<br />
schlechten Gerätezustand o<strong>der</strong> von einer unsachgemäßen Lagerung und Handhabung des Kontrollmaterials<br />
verursacht werden. Dagegen kann eine hohe Unrichtigkeit darauf hinweisen, dass eine<br />
Überprüfung <strong>der</strong> Gerätekalibration notwendig ist.<br />
Bei <strong>der</strong> zeitnahen Bewertung <strong>der</strong> Kontrollproben-Einzelmessung nach <strong>der</strong> aktuellen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> erfüllen<br />
alle Messwerte bei<strong>der</strong> Geräte die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Spalte 7 (8 %). Damit erweist sich die Fehlergrenze<br />
in Spalte 7 als zu unempfindlich, um frühzeitig Hinweise auf die Überschreitung <strong>der</strong> Vorgaben<br />
für die Unrichtigkeit zu liefern.<br />
<strong>Die</strong> zeitnahe Bewertung <strong>der</strong> Kontrollproben-Einzelmessung erfolgt bei <strong>der</strong> neuen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> ebenfalls<br />
nach Spalte 3 und damit nach deutlich engeren Fehlergrenzen als bei <strong>der</strong> aktuellen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong>. Beim<br />
Gerät 1 überschreiten 5 von 25 Messwerten die Vorgaben <strong>der</strong> Spalte 3. Wird das Verfahren nach diesen<br />
Messungen vom Verantwortlichen freigegeben, sind diese Messwerte auch in die rückblickende<br />
Bewertung einzubeziehen. Aufgrund <strong>der</strong> geringen Häufigkeit und des geringen Ausmaßes <strong>der</strong> Überschreitungen<br />
erfüllt <strong>der</strong> QUAMM die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Spalte 3. An<strong>der</strong>s bei Gerät 2, bei dem die<br />
Spalte 3 bei 10 von 25 Messungen z.T. sehr deutlich überschritten wurde. In diesem Fall würde die<br />
Freigabe aller dargestellten Kontrollproben-Einzelmessungen am Ende des Kontrollzyklus zur Überschreitung<br />
<strong>der</strong> Spalte 3 und damit zur Sperrung des Verfahrens führen. Mit diesem Bewertungssystem<br />
wird also ein empfindliches Frühwarnsystem eingeführt. Allerdings erhöht sich <strong>der</strong> Dokumentationsaufwand,<br />
da die nach einer Einzelwert-Überschreitung getroffenen Maßnahmen und Entscheidungen<br />
dokumentiert werden müssen.<br />
Wenn alle freigegebenen Einzelmessungen innerhalb <strong>der</strong> Spalte 3 liegen, liegt auch <strong>der</strong> QUAMM<br />
innerhalb <strong>der</strong> Spalte 3.<br />
Teil B1: Dokumentation<br />
Alle Ergebnisse <strong>der</strong> internen Qualitätssicherung sind zu dokumentieren und 5 Jahre aufzubewahren.<br />
Das beinhaltet ebenfalls alle Berechnungen und Bewertungen. Wurden Fehlergrenzen überschritten,<br />
müssen die daraus resultierenden Maßnahmen ebenfalls dokumentiert und archiviert werden.<br />
Zusätzlich sollen die Kontrollproben-Messwerte grafisch dargestellt werden.<br />
Teil B1: Externe Qualitätssicherung<br />
Für jeden in Tabelle B1 aufgeführten Analyten ist die Teilnahme an einem Ringversuch pro Quartal<br />
Pflicht. Pro Ringversuch sind zwei Ringversuchsproben mit unterschiedlichen Konzentrationen unter<br />
Routinebedingungen zu untersuchen.<br />
<strong>Die</strong> <strong>Neufassung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong><br />
<strong>Sysmex</strong> Xtra 2/2007
16/16<br />
<strong>Die</strong> Bewertungsgrenzen definieren sich als Zielwert +/- <strong>der</strong> in Tabelle B1, Spalte 5, angegebenen Fehlergrenzen.<br />
<strong>Die</strong> Zielwerte werden entwe<strong>der</strong> in Referenzlaboratorien mit Referenzmessverfahren<br />
bestimmt o<strong>der</strong> als methodenabhängige Sollwerte aus den Ringversuchsdaten ermittelt (arithmetischer<br />
Mittelwert o<strong>der</strong> Median). Beispielsweise werden in <strong>der</strong> Hämatologie die Zielwerte für Erythrozyten,<br />
Hämoglobin und Leukozyten als Referenzmethodenwerte und die Zielwerte für Hämatokrit und<br />
Thrombozyten als methodenabhängige Sollwerte ermittelt.<br />
Der Ringversuchsteilnehmer erhält für jede Messgröße, mit <strong>der</strong> er innerhalb <strong>der</strong> Bewertungsgrenzen<br />
liegt, ein Zertifikat, das eine Gültigkeit von 6 Monaten hat. Erhält ein Teilnehmer für eine Messgröße<br />
kein Zertifikat, da er die zulässigen Abweichungen nach Spalte 5 überschritten hat, so ist er verantwortlich,<br />
die Ursachen zu klären, und – soweit in seiner Verantwortung möglich – zu beseitigen. Der<br />
gesamte Vorgang ist zu dokumentieren.<br />
Teil B1: Ausnahmeregelungen<br />
Ausnahmeregelungen für die interne Qualitätskontrolle gelten, ebenso wie nach <strong>der</strong> aktuellen <strong>Rili</strong>-<br />
<strong>BÄK</strong>, für Messgrößen mit geringen Analysenfrequenzen, die voraussichtlich an weniger als 15 Tagen in<br />
drei Monaten bestimmt werden.<br />
Im Bereich <strong>der</strong> patientennahen Sofortdiagnostik (point-of-care) gelten Ausnahmeregelungen für die<br />
interne und externe Qualitätskontrolle nur für Messsysteme mit unit-use-Reagenzien (Reagenzien, die<br />
für Einzelbestimmungen portioniert und mit einer Bestimmung verbraucht sind). Ein Beispiel ist die<br />
CRP-Bestimmung mit dem smart 546 <strong>der</strong> Firma EuroLyser, <strong>der</strong> von sysmex vertrieben wird. <strong>Die</strong> Vorschriften<br />
für die interne und externe Qualitätssicherung für den smart 546 werden in einem separaten<br />
Themenblatt beschrieben, das sie bei sysmex anfor<strong>der</strong>n können.<br />
Ab wann gilt die <strong>Neufassung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong>?<br />
<strong>Die</strong> <strong>Neufassung</strong> <strong>der</strong> <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> tritt am 1. April 2008 in Kraft. <strong>Die</strong> Grundlagen für das interne Qualitätsmanagement-System<br />
nach Teil A sind bis zum 31. März 2010 zu schaffen. <strong>Die</strong> interne und die externe<br />
Qualitätssicherung gemäß Teil B1 können bis zum 31. März 2010 noch nach <strong>der</strong> aktuellen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong><br />
vom 24. August 2001 durchgeführt werden. <strong>Die</strong> Bewertung von Ringversuchen wird ab dem 1. Januar<br />
2009 nach <strong>der</strong> neuen <strong>Rili</strong>-<strong>BÄK</strong> erfolgen.<br />
SYSMEX DEUTSCHLAND GMBH<br />
Bornbarch 1, 22848 Nor<strong>der</strong>stedt, Germany<br />
Phone +49 (40) 53 41 02-0 · Fax +49 (40) 523 23 02<br />
www.sysmex.de