EINLADUNG - Österreichische Post AG
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<strong>Österreichische</strong> <strong>Post</strong> Aktiengesellschaft<br />
Wien<br />
<strong>EINLADUNG</strong><br />
zu der am 6. Mai 2009 um 10.00 Uhr<br />
in der Halle F der Wiener Stadthalle, 1150 Wien, Vogelweidplatz 14, stattfindenden<br />
ordentlichen Hauptversammlung<br />
der<br />
<strong>Österreichische</strong> <strong>Post</strong> Aktiengesellschaft<br />
T<strong>AG</strong>ESORDNUNG<br />
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und des<br />
Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht des Vorstands über das<br />
Geschäftsjahr 2008 sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats über das<br />
Geschäftsjahr 2008.<br />
2. Bericht des Vorstandes über den erfolgten Rückerwerb, den Bestand und die<br />
Verwendung eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 3 Aktiengesetz<br />
3. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum<br />
31. Dezember 2008 ausgewiesenen Bilanzgewinnes.<br />
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und der<br />
Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2008.<br />
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des<br />
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2008.<br />
6. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das<br />
Geschäftsjahr 2009.<br />
7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in<br />
a) § 3 (Veröffentlichungen) so dass dieser lautet:<br />
"Veröffentlichungen der Gesellschaft erfolgen, soweit und solange aufgrund<br />
gesetzlicher Bestimmungen (AktG, BörseG) zwingend erforderlich, im<br />
"Amtsblatt zur Wiener Zeitung". Im Übrigen erfolgen Veröffentlichungen der<br />
Gesellschaft entsprechend den jeweils anzuwendenden Rechtsvorschriften.<br />
Sämtliche Veröffentlichungen sind auch auf der Website der Gesellschaft im<br />
Internet zur Verfügung zu stellen."<br />
b) § 13 (Aufsichtsrat - Aufgaben) Abs. (3) - Anpassung an die geltende Rechtslage
c) § 15 (Aufsichtsrat - Ausschüsse) Abs. (2) - Anpassung der Bestimmungen über<br />
den Prüfungsausschuss an die geltende Rechtslage.<br />
d) § 16 (Aufsichtsrat - Willenserklärungen) - redaktionelle Änderung<br />
e) § 20 (Hauptversammlung - Vorsitz, Aufzeichnung und Übertragung) -<br />
Möglichkeit der Aufzeichnung und Übertragung der Hauptversammlung in<br />
Ton und Bild.<br />
f) § 22 (Jahresabschluss, Dividende) Abs. (1) und (2) - Verkürzung der Frist für die<br />
Aufstellung des Jahresabschluss auf vier Monate und Einfügung des Corporate<br />
Governance-Berichtes.<br />
g) Ergänzung der Satzung um einen neuen § 23 (Sprachregelung) mit folgendem<br />
Wortlaut:<br />
„(1) Depotbestätigungen müssen in deutscher oder englischer Sprache<br />
erfolgen.<br />
(2) Ebenso sind rechtswirksame Mitteilungen von Aktionären bzw. von<br />
Kreditinstituten in deutscher oder englischer Sprache an die Gesellschaft<br />
zu richten.<br />
(3) Die Verhandlungssprache in der Hauptversammlung ist Deutsch."<br />
Zur Teilnahme an dieser Hauptversammlung sind gemäß § 18 der Satzung jene<br />
Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens 29. April 2009 bei der Gesellschaft,<br />
bei einem österreichischen öffentlichen Notar oder bei der Hauptniederlassung eines<br />
inländischen Kreditinstitutes bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen.<br />
Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit<br />
Zustimmung einer Hinterlegungsstelle bei anderen Banken bis zur Beendigung der<br />
Hauptversammlung gesperrt werden.<br />
Gemäß § 83 Abs. 2 Z 1 Börsegesetz wird weiters bekannt gegeben, dass 67.552.638<br />
Stück auf Inhaber lautende Stückaktien im Umlauf sind und jede Stückaktie eine<br />
Stimme gewährt. Jeder Aktionär, der sich gemäß den obigen Regelungen rechtzeitig<br />
zur Hauptversammlung angemeldet hat, ist berechtigt, selbst oder durch einen mit<br />
schriftlicher Vollmacht legitimierten Bevollmächtigten an der Hauptversammlung<br />
teilzunehmen und seine gesetzlichen Aktionärsrechte (insb. Fragerecht und<br />
Stimmrecht) auszuüben.<br />
Eine Satzungsgegenüberstellung, welche die derzeit geltenden<br />
Satzungsbestimmungen und die beantragten Änderungen enthält, steht im Internet
unter www.post.at (Investor Relations/Hauptversammlung) zum Download zur<br />
Verfügung.<br />
Die Hinterlegungsstellen haben die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung<br />
spätestens einen Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der <strong>Österreichische</strong><br />
<strong>Post</strong> <strong>AG</strong>, z.H. Compliance & Corporate Governance, <strong>Post</strong>gasse 8, 1010 Wien, (vorab per<br />
Fax an folgende Faxnummer – aus Österreich: 050100-916383, aus dem Ausland:<br />
++43-50100-916383) einzureichen.<br />
Der Geschäftsbericht 2008 der <strong>Österreichische</strong> <strong>Post</strong> <strong>AG</strong> samt Konzernabschluss und<br />
Konzernlagebericht sowie der Jahresabschluss 2008 samt Lagebericht stehen ab sofort<br />
bei der <strong>Österreichische</strong> <strong>Post</strong> <strong>AG</strong>, 1010 Wien, <strong>Post</strong>gasse 8 und bei der Raiffeisen<br />
Centrobank, 1010 Wien, Tegetthofstraße 1 sowie im Internet unter www.post.at<br />
(Investor Relations/Hauptversammlung) zum Download zur Verfügung.<br />
Wien, im April 2009 Der Vorstand