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Nahverkehrsplan Landkreis Celle Fortschreibung 2011 bis 2015

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<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

grundlagen zur Bestimmung einer potenziellen Nachfrage. Eine solche Untersuchung sollte mit geeigne-<br />

ter Methodik im Planungszeitraum durchgeführt werden.<br />

Ansonsten ergibt sich Handlungsbedarf im Stadtverkehr weniger in quantitativer, sondern stärker in<br />

qualitativer und infrastruktureller Hinsicht:<br />

An erster Stelle sind, wie auch im Regionalverkehr, Alter, Ausstattung und Umweltstandards der eingesetzten<br />

Fahrzeuge zu nennen. Konkrete Anforderungen werden im nachfolgenden Abschnitt 4.5 genannt.<br />

Das hohe Fahrzeugalter ist ausdrücklich kein Problem der Verkehrssicherheit, aber ein Problem<br />

der Zuverlässigkeit und des Instandhaltungsaufwandes, des Nutzungskomforts, insbesondere für mobilitätseingeschränkte<br />

Personen, und mit gewachsener Gesamtverkehrsdichte im Innenstadtbereich zunehmend<br />

auch ein Problem erhöhter Umweltbelastungen.<br />

Die Nadelöhrsituation im Bereich der Altstadt, insbesondere Schlossplatz mit Zu- und Abfahrten, sind<br />

im Planungszeitraum einer genaueren Untersuchung zu unterziehen. Hier entstehen Fahrzeitverluste<br />

und erhebliche Orientierungsprobleme für die Fahrgäste. Außerdem ist eine solche Verkehrssituation<br />

unmittelbar vor dem Eingang zum Schlosspark nicht gerade positiv für die Prägung des Stadtbilds. Mit<br />

der Inbetriebnahme des Rechnergestützten Betriebsleitsystems (RBL) ist die Möglichkeit der Einrichtung<br />

dynamischer Fahrgastinformation am Schlossplatz und am Bahnhof entstanden, womit eine erste Verbesserung<br />

durch eine technische Investitionsmaßnahme an, die die Übersicht für die Fahrgäste erleichtern<br />

wird, umgesetzt werden kann. Am Schlossplatz ist die Umsetzung erfolgt, am Bahnhof steht diese<br />

noch aus.<br />

Um eine „Rettung“ der in den ZOB am Bahnhof geflossenen Investitionsmittel und eine verbesserte<br />

Verknüpfungssituation an diesem zentralen ÖPNV-Knotenpunkt zu erreichen, wird empfohlen, eine Untersuchung<br />

mit dem Ziel zu führen, welche verkehrsplanerischen, betriebstechnologischen, technischen<br />

und baulichen Maßnahmen erforderlich sind, um die beabsichtigte Funktionalität des ZOB herzustellen.<br />

4.5 Qualität des Leistungsangebots und Qualitätsmanagement<br />

In Abschnitt 2.2.5 wurden unter analytischen Gesichtspunkten die wesentlichen Kriterien der ÖPNV-<br />

Angebotsqualität genannt und erläutert. An dieser Stelle werden unter Planungsaspekten konkrete Vorgaben<br />

und Bewertungskriterien zur Beschlussfassung empfohlen.<br />

Der <strong>Nahverkehrsplan</strong> legt somit folgende Vorgaben für die qualitative Angebotsentwicklung im Planungszeitraum<br />

fest, die gleichzeitig - sollten öffentliche Dienstleistungsaufträge (ÖDA) abgeschlossen<br />

werden - Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen über die Leistungsvereinbarung mit dem/den<br />

Verkehrsunternehmen werden:<br />

A) Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit<br />

Diese beiden Kriterien sind wegen der Auswirkungen auf die Beförderungsnachfrage (Akzeptanz<br />

des Angebots durch die ÖPNV-Nutzer) auch vorrangige qualitative Gegenstände üblicher statistischen<br />

Nachweispflichten gegenüber dem Aufgabenträger.<br />

Kreistagsbeschluss 91<br />

Version 20.12.2010

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