23.11.2012 Aufrufe

Nahverkehrsplan Landkreis Celle Fortschreibung 2011 bis 2015

Nahverkehrsplan Landkreis Celle Fortschreibung 2011 bis 2015

Nahverkehrsplan Landkreis Celle Fortschreibung 2011 bis 2015

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

gestimmt sind und insbesondere Flächen- und Zubringerverkehre zumindest für eine Übergangsphase zu<br />

wenig berücksichtigt werden, was im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> offenkundig passiert ist.<br />

Für eine durchgängige ÖPNV-Nutzung ist die gegenwärtige Busanbindung (Linie 650) des Bahnhofs<br />

Schwarmstedt aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> nicht geeignet. Es wird angestrebt, die <strong>bis</strong>herigen freigestellten<br />

Schülerverkehre im Bereich der Linie 0-96 zwischen Winsen und Schwarmstedt in reguläre Linienfahrten<br />

umzuwandeln und so der allgemeinen Nutzung zur Verfügung zu stellen. Zusätzlicher Bedarf zeichnet<br />

sich außerdem im der Relation <strong>Celle</strong> – Faßberg – Munster ab. Somit werden in den Relationen<br />

− Winsen/Wietze ↔ Schwarmstedt<br />

und<br />

− Faßberg ↔ Munster<br />

in angemessenem Umfang zusätzliche bzw. neue grenzüberschreitende Verbindungen mit dem <strong>Landkreis</strong><br />

Soltau-Fallingbostel für einen Probebetrieb hergestellt, die der allgemeinen Nutzung zur Verfügung<br />

stehen.<br />

Dagegen wird in der Relation Eschede ↔ <strong>Celle</strong> die Anzahl der durchgängigen Bedienungen reduziert, da<br />

es ein entsprechendes SPNV-Angebot gibt. Die Erschließungsfunktionen für die Ortsteile Altenhagen,<br />

Garßen und Hornshof können durch die Linie 1-45 übernommen werden, die für Burghorn mit dem nördlichen<br />

Erschließungsteil der Linie 8-35. Zu beachten sind jedoch besondere Anforderungen aus der<br />

Schülerbeförderung und die tariflichen Bedingungen für die Fahrgäste.<br />

In Abhängigkeit vom Volumen der Kapazitäts- und Mittelfreisetzung im Ergebnis von a) können die laut<br />

Mängelliste gemäß Abschnitt 2.4, sowie Netzkategorisierung festgestellten Netzlücken, Mängel bei Angebotshäufigkeiten<br />

und Verknüpfungen gemäß Bedienungsstandard reduziert werden. Für bestimmte<br />

Teilräume ist allerdings eine Teilumstellung oder sogar vollständige Ergänzung der konventionellen Bedienung<br />

durch bedarfsgesteuerte Angebote erforderlich. Voraussetzung für die Nutzbarkeit dieser Potenziale<br />

und die Umsetzungsfähigkeit der entsprechenden Maßnahmen ist die Schaffung der in Kapitel 5<br />

dargestellten organisatorischen Voraussetzungen. Gelingt das nicht, wird der ÖPNV-Betreiber immer<br />

nur die Maßnahmen umsetzen, die seine Kosten senken und seine Einnahmen erhöhen, in der Regel<br />

nicht die Kompensationsmaßnahmen zur Schließung von Bedienungslücken oder die Ergänzung von Angeboten.<br />

In der Verkehrsplanung werden die in nachstehender Abbildung 32 aufgeführten und charakterisierten<br />

Grundformen alternativer Bedienung im ÖPNV unterschieden.<br />

Die Auswahl der am besten geeigneten Angebotsform erfolgt nach<br />

� dem Anwendungszweck,<br />

(hier: Teilersatz von Linienverkehr außerhalb der HVZ, Angebotsverstärkung und Betriebszeiterweiterung,<br />

Zusatzangebot außerhalb von Schultagen)<br />

Kreistagsbeschluss 86<br />

Version 20.12.2010

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!