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Nahverkehrsplan Landkreis Celle Fortschreibung 2011 bis 2015

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<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Das mehr an Nichteinhaltungen der Vorgaben in Richtung <strong>Celle</strong> als Mittelzentrum gegenüber der Auswertung<br />

in Richtung <strong>Celle</strong> als Oberzentrum resultiert aus der härteren Reisezeitvorgabe von 60 min in<br />

Richtung Mittelzentrum gegenüber 90 min in Richtung Oberzentrum.<br />

Generell liegen die Nichteinhaltungen räumlich vor allem in den Randbereichen des Kreises sowie im<br />

Raum Bergen / Hermannsburg / Faßberg. Die Ausnahme Osterloh (OT Altencelle) wird als „ohne ÖPNV-<br />

Bedarf“ nicht weiter verfolgt.<br />

Das Phänomen, dass kleine Siedlungseinheiten auch im Nahbereich von Grundzentren Nichteinhaltungen<br />

der Vorgaben aufweisen, liegt vor allem daran, dass diese ganz oder teilweise nur durch Schulbusfahrten<br />

nach § 43 PBefG angebunden werden, die nicht in die Bewertung eingegangen sind, weil sie der<br />

Öffentlichkeit <strong>bis</strong>lang, zumindest offiziell, nicht zur Verfügung stehen.<br />

An Ferientagen werden die Vorgaben in weit geringerem Umfang eingehalten (bei 17 % bzw. 25 % der<br />

Relationen ist das nicht der Fall, in Richtung Mittelzentrum fast 30 %), was prinzipiell normal ist, weil<br />

die ÖPNV-Angebote in allen <strong>Landkreis</strong>en an Ferientagen weitaus geringer sind als an Schultagen. Dennoch<br />

ist die hier festgestellte Diskrepanz in einer Größenordnung, die nicht akzeptiert werden kann.<br />

Verbindlichkeit der Festlegungen für den Regionalverkehr:<br />

Der Bedienungsstandard für den Regionalverkehr gilt an allen Tagen Mo - Fr, auch an Ferientagen, nicht<br />

an Wochenendtagen und Feiertagen. Er ist an Schultagen verbindlich einzuhalten und an Ferientagen<br />

als empfohlenes Ziel anzustreben. Im Planungszeitraum sind Maßnahmen zu konzipieren und umzusetzen,<br />

die die vollständige Einhaltung der Vorgaben an Schultagen gewährleisten und zur Verbesserung<br />

der Einhaltung an Ferientagen beitragen.<br />

Defizite sollen Schritt für Schritt abgebaut werden. Bei nachfragebedingten Angebotseinschränkungen<br />

soll mindestens adäquater Ersatz durch alternative Angebote geschaffen werden.<br />

Stadtverkehr <strong>Celle</strong><br />

Die festgestellten geringfügigen Erschließungsdefizite in den folgenden Bereichen:<br />

− äußerste westliche Bereiche des OT Garßen<br />

− Randbereiche der Ortsteile Groß Hehlen und Wietzenbruch<br />

− zwischen Welfenallee und Bahntrasse sowie im Bereich Kaserne Hehlentor<br />

(jeweils nur ganz geringfügig oder theoretischer Art)<br />

− die Siedlungseinheit Osterloh des OT Altencelle (2,6 km Zugang zur nächsten Haltestelle),<br />

die aber keine nennenswerte ÖPNV-Nachfrage erzeugt,<br />

sind bei Anwendung eines für Städte mit einer Größe um ca. 50.000 Einwohner üblichen Erschließungs-<br />

bereiches mit 400-m-Radius als äußerst geringfügig bereits im Abschnitt 2.2.2 aufgezeigt worden.<br />

Die Vorgaben zu den Mindestbedienungshäufigkeiten nach Ortsteilen und Verkehrszeiten im Stadtverkehr<br />

<strong>Celle</strong> werden gegenwärtig vollständig eingehalten.<br />

Kreistagsbeschluss 67<br />

Version 20.12.2010

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