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Nahverkehrsplan Landkreis Celle Fortschreibung 2011 bis 2015

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<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

� Zwischen Außenbereichen und Kernstadt HVZ und NVZ 30-min-Takt<br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

� in SVZ generell bedarfsabhängige Bedienung mit maximal 45 min Voranmeldezeit<br />

Die vorgegebenen Takte gelten nicht für einzelne Linien, sondern für die jeweilige Relation.<br />

Festlegung der Verkehrszeiten<br />

� HVZ = Hauptverkehrszeit = Mo - Freitag 06:00 - 09:00 Uhr und 15:30 - 18:30 Uhr<br />

� NVZ = Neben-(Normal-)Verkehrszeit = Mo - Fr 09:00 - 15:30 Uhr und 18:30 Uhr - 20:00 Uhr,<br />

Samstag<br />

� SVZ = Schwachverkehrszeit = Mo - Fr vor Beginn und nach Betriebsschluss des Linienverkehrs<br />

Mo - Fr heißt generell auch an Ferientagen, nicht an Wochenfeiertagen<br />

Festlegungen zu den Stadtgebieten<br />

� Kernstadt (Stadtzentrum):<br />

Altstadt bzw. zwischen Aller und Bahnhof (entspricht dem gegenwärtigen „Kernbereich“ des<br />

AST-Tarifs)<br />

� Kernstadtnahe Bereiche:<br />

Neustadt-Heese, Blumlage, Neuenhäusen, Altenhagen, Lachtehausen, Hehlentor<br />

� Außenbereiche:<br />

Vorwerk, Bostel, Garßen, Altencelle, Westercelle, Wittekop, Wietzenbruch, Boye, Groß Hehlen,<br />

Scheuen, Hustedt (einschl. Bahnhof, Jägerei und Wittbeck).<br />

Der vorgegebene Standard für Regional- und Stadtverkehr ist ein Mindestbedienungsstandard. Er kann<br />

in einzelnen Fällen in angemessenem Maße unterschritten werden, wenn seine Erfüllung dort nur mit<br />

unangemessenem betriebstechnologischem Aufwand möglich wäre und wenn dem Aufgabenträger durch<br />

das Unternehmen im Ergebnis einer Fahrgastzählung mit hinreichender Stichprobe nachgewiesen wird,<br />

dass bestimmte Fahrten regelmäßig nicht nachgefragt werden. Er kann überschritten werden, wenn<br />

dies aus betriebstechnologischen Gründen (Fahrzeugumläufe, Linienwegüberlagerungen) sinnvoll oder<br />

durch eine besonders hohe Fahrgastnachfrage gerechtfertigt ist.<br />

Standardvorgaben für Wochenend- und Feiertage sind in den Festlegungen für die Verkehrszeiten sowie<br />

der Netzkategorisierung enthalten.<br />

Ebenso wie beim Regionalverkehr erfolgte die Festlegung des vorstehenden Bedienungsstandards anhand<br />

einer Vergleichseinordnung in eine größere Gruppe von Städten der gleichen Größenordnung, ähnlicher<br />

Stadtstruktur und vergleichbaren Bedienungssystemen (also z. B. ohne Straßenbahn). Auch dabei<br />

wurde ausgeschlossen, dass überzogene Festlegungen zu einer Überforderung der Leistungsfähigkeit<br />

des vorhandenen Systems führen, andererseits aber Lücken aufgedeckt und Verbesserungen des Angebots<br />

angeregt werden können.<br />

Kreistagsbeschluss 65<br />

Version 20.12.2010

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