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Nahverkehrsplan Landkreis Celle Fortschreibung 2011 bis 2015

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<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Die Angebotsverknüpfung erfolgt immer an Haltestellen. In den vergangenen 10 Jahren haben die<br />

Kommunen mit Unterstützung des <strong>Landkreis</strong>es erheblich in die Haltestelleninfrastruktur investiert. In<br />

den Jahren 2005 - 2008 wurden insgesamt 20 Maßnahmen (ohne P+R, B+R) im Gesamtumfang von 1,11<br />

Mio. EUR durchgeführt, die mit einer Summe von 0,43 Mio. EUR aus dem Haltestellenprogramm des<br />

Landes Niedersachsen gefördert worden sind. Darunter sind so komplexe Maßnahmen wie der Ausbau<br />

des ZOB Am Schlossplatz in <strong>Celle</strong> sowie des ZOB in Lachendorf und einer größeren Anzahl von Witterungsschutzeinrichtungen<br />

in der Gemeinde Faßberg und in der Samtgemeinde Flotwedel.<br />

Nach dem äußeren Eindruck ist hinsichtlich des Haltestellenausbaus ein guter Stand erreicht. Eine statistische<br />

Erfassung darüber und eine Kategorisierung der Haltestellen liegen allerdings nicht vor.<br />

2.2.4 Anbindung an zentrale Orte, Bedienungsstandard im Stadt- und Regionalverkehr<br />

Die Erschließung des ländlichen Raumes und die Erreichbarkeit zentraler Orte sind wichtige Kriterien<br />

für die Bewertung von ÖPNV-Angeboten im ländlichen Raum im Interesse der Mobilitätssicherung. Erreichbarkeit<br />

und Mobilitätssicherung sind wesentliche Merkmale der Attraktivität von Städten, Räumen<br />

und einzelnen Standorten und sind Ausdruck von Lebensniveau. Dementsprechend werden in den meisten<br />

Nahverkehrsplänen derartige Standards in Umsetzung der verkehrspolitischen Zielstellungen des<br />

Aufgabenträgers mit bindendem oder zumindest empfehlendem Charakter vorgegeben.<br />

Dabei werden in differenzierter Weise für Stadtverkehre und für Regionalverkehre derartige Standards<br />

in der Regel für Mindesterschließung bzw. Erschließungsgrad, die Erreichbarkeit zentraler Orte bzw.<br />

des Stadtzentrum in bestimmter Fahrzeit und mit bestimmter Häufigkeit und ggf. Regelmäßigkeit<br />

(Takt) vorgegeben.<br />

Der <strong>Nahverkehrsplan</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Celle</strong> beinhaltete <strong>bis</strong>her keine solchen Standards. Damit sind auch<br />

Vergleiche der Angebotsqualität mit anderen <strong>Landkreis</strong>en und Städten nicht möglich. In Kapitel 4 wird<br />

daher ein Mindestbedienungsstandard als Planungsmaßnahme aufgenommen und gleichzeitig dessen<br />

gegenwärtige Einhaltung ausgewertet, um daraus Schlussfolgerungen für konkrete angebotsverändernde<br />

Maßnahmen ableiten zu können.<br />

Kreistagsbeschluss 18<br />

Version 20.12.2010

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