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Nahverkehrsplan Landkreis Celle Fortschreibung 2011 bis 2015

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<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

nicht sicher ausgeglichen wird. Zudem wird wegen der damit verbundenen Gültigkeit der Fahrausweise<br />

über mehrere Unternehmen eine Einnahmeaufteilung zwischen diesen auf der Basis<br />

von Fahrgasterhebungen erforderlich.<br />

Ein solcher Schritt sollte nur gegangen werden, wenn ein solides Konzept mit einer hinsichtlich<br />

der möglichen Fahrgastzuwächse eher konservativen Kalkulation einen wirtschaftlichen und<br />

verkehrlichen Erfolg verspricht. Es kann davon ausgegangen werden, dass sowohl die Konzepterarbeitung,<br />

als auch Einführung und Einführungsmarketing förderfähig sind.<br />

� Die der CeBus zufließenden Ausgleichszahlungen für die Beförderung im Ausbildungsverkehr<br />

nach § 45a PBefG werden im Planungszeitraum tendenziell zurückgehen. Das liegt zum einen an<br />

rückläufigen Fahrschülerzahlen (etwa in gleichem Maße wie bei den sonstigen Nutzern) und<br />

zum anderen auch am Abschmelzen der Mittelbereitstellung. Die Größenordnung ist dabei unklar.<br />

� Die Erstattungen für die Beförderung Schwerbehinderter nach § 145 ff. SGB IX steigen im Allgemeinen<br />

eher an, wovon auch im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> ausgegangen wird. Allerdings ist gegenwärtig<br />

noch nicht bekannt, ob die CeBus eine betriebsindividuelle Erstattung auf der Grundlage einer<br />

hohen Behindertenbeförderungsquote, ermittelt in Fahrgasterhebungen, in Anspruch nehmen<br />

kann oder nur den Regelsatz erhält. Anteilig können diese Beträge allerdings nicht wesentlich<br />

zur Finanzierung beitragen.<br />

� Im Gesamtergebnis wird es im Planungszeitraum nicht ganz möglich sein, die Erträge konstant<br />

zu halten oder gar zu steigern. Es muss eher mit einem sich schrittweise aufbauenden Ertragsrückgang<br />

um etwa 1,0 % pro Jahr gerechnet werden.<br />

7.2 Finanzierungsbedarf und Finanzierungsplan<br />

Sollte es bei der weiteren Durchführung der Verkehre auf kommerzieller Basis bleiben, entsteht Finanzierungsbedarf<br />

für den Aufgabenträger lediglich für die anteilige Finanzierung von Investitionen in die<br />

kommunale ÖPNV-Infrastruktur. Die entsprechenden Volumina werden zum endgültigen Stand der Da-<br />

tenübermittlung von den Kommunen entsprechend Tabelle 13 in den Finanzierungsplan als Bestandteil<br />

des <strong>Nahverkehrsplan</strong>es übernommen.<br />

Entsprechend der Argumentation insbesondere in Abschnitt 7.1 wird der kommerzielle Charakter der<br />

Verkehre jedoch nicht länger zu gewährleisten sein. Eine beihilferechtliche Absicherung und vergaberechtliche<br />

Beurteilung unterstellt, ist zu ermitteln, in welcher Höhe dieser Bedarf in den einzelnen<br />

Jahren des Planungszeitraumes entsteht und aus welchen Quellen in welcher Struktur dieser abzudecken<br />

ist.<br />

Den Kalkulationsgrundlagen, die in Abschnitt 7.1 auf der Seite der Aufwendungen und der Erträge geschaffen<br />

worden sind, mangelt es an einer echten Bezugsbasis in Form betriebswirtschaftlicher Ist-<br />

Daten. Deshalb sind die durchgeführten Differenzkalkulationen vergleichsweise unsicher und ohne absolute<br />

Bezugsgrößen.<br />

Kreistagsbeschluss 125<br />

Version 20.12.2010

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