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Nahverkehrsplan Landkreis Celle Fortschreibung 2011 bis 2015

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<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

Erträge<br />

� Dabei ist zu berücksichtigen, dass<br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

− ein durch den Aufgabenträger festzulegender Anteil der Aufwandssenkung in die Qualitätsverbesserung<br />

des Schülerverkehrs und<br />

− in gezielte weitere Angebotsverbesserungen zur Beseitigung von Angebotsmängeln und zur<br />

Gewährleistung der Mindestbedienungsstandards (Aufwandsschätzung ca. 200 TEUR/a)<br />

reinvestiert werden sollen.<br />

� Rückgang der Fahrgastzahlen um 6,2 % (siehe Abschnitt 3.2). Dabei ist eine Neukundengewinnung<br />

durch bedarfsabhängige Angebote bereits einkalkuliert.<br />

� Mit einer erwarteten Anhebung der Beförderungstarife um 2 % in 2-Jahresschritten und einer<br />

leichten Zunahme der Tarifergiebigkeit wird dieser Nachfragerückgang erlösseitig zu mindestens<br />

zwei Dritteln, voraussichtlich aber nicht ganz vollständig ausgeglichen (5 … 6 % Anstieg der<br />

Verkehrserlöse je Beförderungsfall). Die absoluten Verkehrserlöse entwickeln sich damit in etwa<br />

konstant <strong>bis</strong> ganz leicht rückläufig.<br />

� Zur diskutierten Umstellung des <strong>bis</strong>herigen Tarifsystems auf einen Flächen-/Zonen-Tarif kann<br />

folgendes festgestellt werden:<br />

Im Regionallinienverkehr gilt gegenwärtig ein degressiver Entfernungstarif. Die seit dem<br />

01.08.2008 gültige Preistabelle zeigt für alle Fahrausweisarten eine starke Degression der Tarifsätze<br />

pro km vor allem zwischen der ersten und zweiten Entfernungsstufe (<strong>bis</strong> 4 bzw. <strong>bis</strong> 8<br />

Tarif-km). Im Entfernungsbereich ab 28 Tarif-km bleiben die Tarifsätze für Einzelfahrausweise<br />

fast konstant. Der angewandte Tarif hat für die Fahrgäste im Vergleich zum Zonentarif den<br />

Nachteil der Unübersichtlichkeit wegen der Vielzahl der möglichen Relationen zwischen den<br />

Haltestellen.<br />

Der für Zeitfahrausweise gewährte Preisnachlass pro Fahrt gegenüber den Einzelfahrausweisen<br />

ist im Regionallinientarif nicht so stark wie in vergleichbaren anderen Tarifgebieten.<br />

Der angewandte Tarif hat für die Fahrgäste im Vergleich zum Zonentarif den Vorteil einer hohen<br />

Tarifgerechtigkeit, gleichzeitig aber den Nachteil der Unübersichtlichkeit wegen der Vielzahl<br />

der möglichen Relationen zwischen den Haltestellen.<br />

Die diskutierte Umgestaltung des Regionallinientarifs zu einem Zonentarif (Wabentarif) wäre<br />

bei einer Ausdehnung des Tarifgebiets aus abfertigungstechnischen Gründen unumgänglich und<br />

bietet auch für die Fahrgäste den Vorteil einer höheren Übersichtlichkeit, dagegen müssen in<br />

Einzelfällen Nachteile aus der notwendigen Pauschalierung der Tarifentfernungen in Kauf genommen<br />

werden. Die in Wabentarifen übliche durchgehende Preisdegression erfordert zur<br />

Vermeidung von Einnahmeverlusten Preiserhöhungen in den jetzt begünstigten Entfernungsstufen.<br />

Trotzdem führen alle großräumig gültigen Wabentarife durch die genannte Degression zu<br />

Durchtarifierungsverlusten im höheren Entfernungsbereich, der durch Zugewinne an Fahrgästen<br />

Kreistagsbeschluss 124<br />

Version 20.12.2010

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