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Nahverkehrsplan Landkreis Celle Fortschreibung 2011 bis 2015

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<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Dennoch liegen auch nach dem zweiten Rücklauf lediglich von 5 der 13 Kommunen Bedarfsanmeldungen<br />

vor. Aufgrund der Investitionstätigkeit in den zurückliegenden Jahren ist ganz sicher ein Bedarfsrückgang<br />

zu verzeichnen. Außerdem wirkt die aktuelle Situation der Kommunalfinanzen auch nicht eben<br />

stimulierend für die Investitionstätigkeit. Tabelle 13 zeigt das vorläufige Ergebnis aus den zusammengefassten<br />

Rückläufen. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Vorentwurf des <strong>Nahverkehrsplan</strong>es<br />

wurden weitere Maßnahmen an Haltestellen, insbesondere in der Stadt <strong>Celle</strong>, thematisiert, jedoch<br />

noch nicht als Bedarfsplanung an den Aufgabenträger übergeben. Hier besteht aber ohnehin die Aufgabe,<br />

diese Bedarfsplanung jährlich zu aktualisieren.<br />

6.2.2 Fahrzeuge und betriebliche Infrastruktur<br />

Nach dem Jahr 2005 hat das Land Niedersachsen - wie vor dem Hintergrund beihilferechtlicher Entwicklungen<br />

auch die meisten anderen Bundesländer - die Objektförderung von Fahrzeugen und betrieblicher<br />

Infrastruktur eingestellt. Im Land Niedersachsen erfolgt auch keine „Ersatzförderung“ über einen<br />

umgelegten Betriebskostenzuschuss. Spätestens seit 2006, vermutlich aber auch schon früher, steigt<br />

der Altersdurchschnitt der im Kreisgebiet eingesetzten Busse an, weil die Erneuerungsquote nicht ausgereicht<br />

hat, dies zu vermeiden. In den letzten Jahren wurden insgesamt überhaupt nur fünf Busse beschafft.<br />

Gegenwärtig ist eine Situation erreicht, in der die schrittweise Erneuerung des durch die CeBus<br />

eingesetzten Fahrzeugparks aufgrund der erreichten hohen Altersdurchschnitte und Laufleistungen<br />

dringend erforderlich ist. Geschieht das nicht, wird der Nachholbedarf so groß, dass Investitionen später<br />

so konzentriert durchgeführt werden müssten, dass eine Finanzierung als nicht realisierbar eingeschätzt<br />

werden muss.<br />

CeBus hat keine Fahrzeugbestandsübersicht übergeben, so dass der genaue Bedarf nur abgeschätzt<br />

werden kann. Danach ist absehbar, dass in allen Jahren des Planungszeitraumes <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong> jeweils<br />

etwa 10 Fahrzeuge durch Neufahrzeuge oder zumindest jüngere Gebrauchtfahrzeuge ersetzt werden<br />

müssen, um den Fuhrpark zu erhalten und den Altersdurchschnitt von 12,5 auf die angestrebten 9 Jahre<br />

abzusenken. Mit einer Erneuerung von jährlich etwa 8 Fahrzeugen ist ein Durchschnittsalter von etwa<br />

10 Jahren zu erreichen. Wichtig ist vor allem, dass mit der Erneuerung begonnen wird, auch wenn dafür<br />

keine Fördermittel in Anspruch genommen werden können. Jedes weitere Jahr des Abwartens erhöht<br />

den dann zu tragenden investiven Aufwand pro Jahr oder in Summe immens.<br />

Sollten sich Aufgabenträger und Betreiber im Ergebnis der Marktbeobachtung im Planungszeitraum auf<br />

die Einführung einer emissionsarmen Antriebstechnologie im ÖPNV - in welchem Umfang und Tempo<br />

auch immer - verständigen, werden die Aufwendungen für Fahrzeuginvestitionen in jedem Falle höher<br />

sein als in Abschnitt 7.1 geplant. Zusätzlich kommt ggf. Aufwand für die Infrastruktur zur Energiebereitstellung<br />

(Tankanlagen, Ladestationen usw.) hinzu.<br />

Kreistagsbeschluss 121<br />

Version 20.12.2010

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