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Nahverkehrsplan Landkreis Celle Fortschreibung 2011 bis 2015

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<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

− Transparente Darstellung vorher festzulegender Ausgleichsparameter (am sinnvollsten ermittelt<br />

auf der Grundlage einer Testierung nach den Kriterien eines Urteils des Europäischen<br />

Gerichtshofes (EuGH) Az. C-280/00 in der Rechtssache Altmark Trans GmbH), die<br />

gleichzeitig eine Kostenüberkompensation ausschließen<br />

− Ggf. gewährte Ausschließlichkeitsrechte<br />

− Laufzeit<br />

− Ggf. auferlegte Qualitäts- und Sozialstandards<br />

Der Aufgabenträger hat die quantitative und qualitative Vertragserfüllung zu kontrollieren und auf dieser<br />

Basis die vereinbarten Zuschüsse zu leisten. Dafür sind geeignete Kontrollmechanismen und<br />

-verfahren zu entwickeln und als Vertragsbestandteile festzulegen, die ein ausgewogenes Verhältnis<br />

zwischen Kontrollaufwand und Ergebnis gewährleisten.<br />

Beide Vertragsparteien erhalten durch einen Verkehrsvertrag über mehrere Jahre Planungssicherheit.<br />

Gleichzeitig kann der Aufgabenträger im Zuge des Verfahrens Druck ausüben zur Begrenzung des Haushaltmittelbedarfs<br />

während der Laufzeit und bereits auch für Folgezeiträume.<br />

Kreistagsbeschluss 117<br />

Version 20.12.2010

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