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Nahverkehrsplan Landkreis Celle Fortschreibung 2011 bis 2015

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<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

lege dafür. Auch die beginnende Durchführung einer flächendeckenden Optimierung der Schülerverkehre<br />

hat dadurch bessere Umsetzungschancen, weil nicht ein komplizierter Interessenausgleich zwischen<br />

mehreren beteiligten Unternehmen erforderlich ist, der sonst erfahrungsgemäß einen Teil der für die<br />

Allgemeinheit erzielbaren Effekte aufzehrt.<br />

Problematisch ist andererseits aber, dass die CeBus <strong>bis</strong>her nicht als Nahverkehrsgesellschaft im Auftrag<br />

des <strong>Landkreis</strong>es und Aufgabenträgers funktioniert, wie dies aus der Sicht des <strong>Landkreis</strong>es eigentlich<br />

sein sollte. Die Ursachen dafür liegen in zwei Punkten:<br />

1. Die CeBus GmbH & Co. KG ist ein mehrheitlich privatwirtschaftliches Unternehmen. Der <strong>Landkreis</strong><br />

hält über eine Beteiligung an der Kraftverkehr <strong>Celle</strong> Stadt und Land GmbH lediglich einen<br />

Minderheitsanteil von 13,455 % an der CeBus. Es ist nachvollziehbar, dass das Unternehmen zuallererst<br />

privatwirtschaftliche Interessen verfolgt und Interessen des Aufgabenträgers im Zweifelsfalle<br />

nicht gegen die Unternehmensinteressen durchsetzen wird.<br />

2. Die CeBus betreibt ÖPNV mit eigenwirtschaftlichen Liniengenehmigungen, was nichts Ungewöhnliches<br />

ist, weil dies formal bundesweit die Regel ist, obwohl Eigenwirtschaftlichkeit häufig auch<br />

durch Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln hergestellt wird. Die CeBus erhält allerdings tatsächlich<br />

keine oder nur in sehr geringem Umfang ausgewiesene öffentliche Mittel zur Finanzierung<br />

des ÖPNV, so dass die Verkehre gegenwärtig (berechtigt oder nicht) auch im Sinne der Verordnung<br />

(EG) 1370/2007 als kommerzielle Verkehre gelten und somit gegenüber gemeinwirtschaftlichen<br />

Verkehren Vorrang haben.<br />

Da <strong>bis</strong>her auch ein als Organisationsinstrument tauglicher <strong>Nahverkehrsplan</strong> des <strong>Landkreis</strong>es nicht zur<br />

Verfügung stand, resultiert vor der Beschlussfassung über einen solchen aus den beiden vorstehenden<br />

Punkten, dass der <strong>Landkreis</strong> als Aufgabenträger<br />

− gegenwärtig kaum Einfluss auf Planung, Gestaltung und Durchführung des ÖPNV hat,<br />

− nicht mit statistischen Informationen versorgt wird, die für eine Bewertung der Situation und<br />

als Anhaltspunkte für die strategische Weiterentwicklung des Angebots unerlässlich sind.<br />

Es ist eine unbefriedigende und vergleichsweise auch sehr ungewöhnlicher Situation, dass der Aufgabenträger<br />

nicht einmal Informationen über die wichtigsten Eckdaten des ÖPNV im eigenen Hoheitsgebiet,<br />

wie Fahrleistungsangebot oder Fahrgastaufkommen, verfügt.<br />

Die Umsetzung aller Interessen und Anliegen des Aufgabenträgers, aber auch der Kommunen und der<br />

Fahrgäste, die Beurteilung der Umsetzungsvoraussetzungen für geplante Maßnahmen, insbesondere in<br />

finanzieller Hinsicht, sind gegenwärtig noch vollständig von der Bewertung durch die CeBus abhängig.<br />

Einflussnahmemöglichkeiten bestehen derzeit nur im Anhörungsverfahren bei der Beantragung oder beantragten<br />

Änderung von Liniengenehmigungen. Aber auch diese Möglichkeit kann erst voll ausgeschöpft<br />

werden, wenn dies mit Bezugnahme auf einen anforderungsgerechten <strong>Nahverkehrsplan</strong> erfolgen kann.<br />

Um die erforderliche Konstellation zu erreichen muss der Aufgabenträger eine entsprechende Strategie<br />

beschließen und umsetzen, die im Abschnitt 5.2 dargestellt ist.<br />

Kreistagsbeschluss 107<br />

Version 20.12.2010

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