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Nahverkehrsplan Landkreis Celle Fortschreibung 2011 bis 2015

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<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Darüber hinaus haben die Unternehmen ständig daran zu arbeiten, die Kundeninformation weiter<br />

zu verbessern. So sollte neben der visuellen Haltestellenanzeige auch eine verbale Haltestellenansage<br />

in den Fahrzeugen vorgesehen werden, die insbesondere für Menschen mit Funktionseinschränkungen<br />

eine wichtige Orientierungshilfe bildet.<br />

Die Bemühungen um zunehmende Barrierefreiheit beziehen sich auch auf die Fahrplanaushänge<br />

(Schriftgrößen, Kontraste, Anbringungshöhe).<br />

G) Vertrieb und Kundenservice, Störungs- und Beschwerdemanagement<br />

Vielfältige Möglichkeiten des Fahrausweiserwerbs, ggf. in Kombination mit einer Kundenberatung,<br />

sind ein wesentliches Kriterium zur Senkung der Zugangsschwelle zum ÖPNV und damit<br />

ein Faktor der Fahrgastakzeptanz. Grundsätzlich ist die Möglichkeit des Fahrausweiserwerbs<br />

beim Fahrer zu gewährleisten. Über die Nutzung von elektronischen Fahrscheindruckern durch<br />

die Fahrer ist das gesamte Fahrscheinsortiment anzubieten. Bei Verkauf über Agenturen müssen<br />

diese über bedarfsorientierte Öffnungszeiten verfügen und mit geschultem Personal besetzt<br />

sein.<br />

<strong>Landkreis</strong> und Unternehmen unterstützen die Erprobung und ggf. die Einführung neuer Formen<br />

des Fahrausweiserwerbs, z. B. über das Internet oder Mobiltelefone.<br />

Ein wesentliches Element der Kundenbetreuung ist ein funktionierendes Störungs- und Beschwerdemanagement.<br />

In Abhängigkeit von den technischen und personellen Möglichkeiten sind<br />

die bereits vorhandenen Abläufe und Mechanismen weiter zu vervollkommnen.<br />

Wie im Abschnitt 5 Organisation zu bewerten ist, stoßen Durchsetzbarkeit und Kontrolle der vorstehenden<br />

Vorgaben an die Grenzen der Einflussnahmemöglichkeiten des Aufgabenträgers. Diese Einflussnahmemöglichkeiten<br />

auf eine neue Ebene zu heben, muss eine Zielstellung des <strong>Nahverkehrsplan</strong>es sein,<br />

weil sonst die Entwicklung der Angebotsqualität des ÖPNV nicht im notwendigen und allgemein üblichen<br />

Maße gesichert werden kann.<br />

Kreistagsbeschluss 95<br />

Version 20.12.2010

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