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Nahverkehrsplan Landkreis Celle Fortschreibung 2011 bis 2015

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Beschluss des Kreistages des<br />

<strong>Landkreis</strong>es <strong>Celle</strong> am 20.<br />

Dezember 2010<br />

<strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong>


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

Erarbeitet durch: PROZIV Verkehrs- und Regionalplaner<br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Dr. Günzel, Salzwedel und Graf PartG<br />

Warschauer Straße 59a, 10243 Berlin<br />

Projekleitung: Dr. Ralf Günzel (Tel.: 030-293 39 69 20)<br />

Mitarbeit: Dipl.-Ing. Alexander Mönch Dipl.-Geogr. Christian Rauhut<br />

Gliederung<br />

Dipl.-Ing. Jörg Salzwedel Cand.-Ing. Florian Schaeffer<br />

Dipl.-Wirtsch.-Ing. Günter Kläring<br />

<strong>Celle</strong>/Berlin, 20. Dezember 2010<br />

Kreistagsbeschluss<br />

1 Veranlassung, Zweck und Inhalt des <strong>Nahverkehrsplan</strong>es 1<br />

2 Rahmenbedingungen und gegenwärtiges Leistungsangebot im ÖPNV 3<br />

2.1 Raumstrukturelle u. verkehrliche Rahmenbedingungen der ÖPNV-Durchführung 3<br />

2.1.1 Lage und Raumstruktur 3<br />

2.1.2 Verwaltungs- und zentralörtliche Struktur 4<br />

2.1.3 Verkehrliche Rahmenbedingungen 5<br />

2.2 Gegenwärtiges Leistungsangebot im ÖPNV 6<br />

2.2.1 Schienenpersonennahverkehr (SPNV) 6<br />

2.2.2 Straßenpersonennahverkehr (übriger ÖPNV) 7<br />

2.2.3 Angebotsverknüpfung 16<br />

2.2.4 Anbindung an zentrale Orte, Bedienungsstandard im Stadt- und Regionalverkehr 18<br />

2.2.5 Angebotsqualität 19<br />

2.3 Gegenwärtige ÖPNV-Nachfrage 20<br />

2.4 Mängelfeststellung, Ableitung von Handlungs- und Untersuchungsbedarf 22<br />

Abbildungen 1 <strong>bis</strong> 14 zu Kapitel 2 25 - 38<br />

Kreistagsbeschluss Version 20.12.2010<br />

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<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

3 Entwicklung von Strukturdaten und ÖPNV-Nachfrage 39<br />

3.1 Strukturdaten 39<br />

3.1.1 Einwohner 39<br />

3.1.2 Schüler und Schulstandorte 44<br />

3.1.3 Erwerbstätige, Arbeitsplätze und Berufspendler 46<br />

3.1.4 Standortentwicklung / Bauleitplanung 48<br />

3.1.5 Motorisierungsgrad 49<br />

3.2 Entwicklung von Verkehrsverhalten, Fahrgastnachfrage,<br />

Modal split und Mobilität 51<br />

Abbildungen 16 <strong>bis</strong> 21 zu Kapitel 3 54 - 59<br />

4 Angebots- und Maßnahmeplan 60<br />

4.1 Verkehrspolitische Zielstellungen der ÖPNV-Gestaltung und<br />

finanzieller Handlungsrahmen des <strong>Landkreis</strong>es 60<br />

4.2 Festlegung eines quantitativen Bedienungsstandard im ÖPNV 62<br />

4.2.1 Allgemeingültige Vorgaben 62<br />

4.2.2 Gegenwärtige Einhaltung und Verbindlichkeit der Festlegungen 66<br />

4.2.3 Besondere Festlegungen für die Schülerbeförderung 68<br />

4.3 Entwicklung des SPNV-Angebotes 70<br />

4.4 Gestaltung des Angebotes im übrigen ÖPNV 71<br />

4.4.1 Kategorisierung der Bedienungsrelationen 71<br />

4.4.2 Verknüpfung zwischen den ÖPNV-System und Angeboten sowie Gestaltung<br />

der Zugangsstellen 78<br />

4.4.3 Gestaltung des Schülerverkehrs - Schülerverkehrsoptimierung 83<br />

4.4.4 Sonstige Veränderungen im Regionallinienverkehr und bedarfsabhängige Bedienung 85<br />

4.4.5 Stadtverkehr <strong>Celle</strong> 90<br />

4.5 Qualität des Leistungsangebots und Qualitätsmanagement 91<br />

Abbildungen 22 <strong>bis</strong> 30 und 33 zu Kapitel 4 96 - 105<br />

Kreistagsbeschluss Version 20.12.2010<br />

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<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

5 Organisation, Leistungsvereinbarung und Controlling 106<br />

5.1 Organisation des ÖPNV 106<br />

5.2 Strategiekonzept 108<br />

5.3 Linienbündelung 113<br />

5.4 Verfahren der Leistungsvergabe, Leistungsvereinbarung und<br />

Durchführungscontrolling 116<br />

6 Investitionsstrategie, Bedarf und Finanzierung 118<br />

6.1 Grundsätze der Investitionsstrategie des Aufgabenträgers 118<br />

6.2 Bedarf und Finanzierung 119<br />

6.2.1 Fahrgastbezogene betriebliche Infrastruktur und verkehrliche Infrastruktur 119<br />

6.2.2 Fahrzeuge und betriebliche Infrastruktur 121<br />

7 Wirtschaftliche Entwicklungsbedingungen und Finanzierung<br />

des ÖPNV 122<br />

7.1 Kosten- und Ertragsentwicklung, Tarifsystem 122<br />

7.2 Finanzierungsbedarf und Finanzierungsplan 125<br />

Kreistagsbeschluss Version 20.12.2010<br />

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<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

Tabellen<br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

1 Linienübersicht Bahn- und Busverkehr 8<br />

2 Spezifisches Leistungsangebot im Busverkehr 11<br />

3 Potenzielle Verknüpfungspunkte im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> 17<br />

4 Beförderungsaufkommen im Schülerverkehr 2008/2009 21<br />

5 Entwicklung der Einwohnerzahlen 2000 - 2014 / 2025 (Gesamtwerte) 40<br />

6 Altersgruppenstruktur im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> 2008 <strong>bis</strong> 2014 / 2025 42<br />

7 Entwicklung des Motorisierungsgrades <strong>Landkreis</strong> und Gemeinden 2000 <strong>bis</strong> 2014 50<br />

8 Vorgaben für die Erreichbarkeit Zentraler Orte (Montag <strong>bis</strong> Freitag) 63<br />

9 Reisezeitvorgaben Regionalverkehr 63<br />

10 Gegenwärtige Nichteinhaltung des Mindestbedienungsstandards im Regionalverkehr<br />

an Schultagen und Ferientagen in Relation zur Gesamtzahl der Siedlungseinheiten 66<br />

11 Realisierte Verknüpfungen 80<br />

12 Richtwerte für die Ausgestaltung von Haltestellen 81<br />

13 Übersicht Bedarfsplanung kommunale Verkehrsinfrastruktur 120<br />

14 Aufwandunterdeckung und verbleibender Finanzierungsbedarf nach Jahren 126<br />

Abbildungen<br />

1 Einwohnerverteilung 25<br />

2 Zentralörtliche Gliederung 26<br />

3 Liniennetz Regionalverkehr 27<br />

4 Liniennetz Stadtverkehr <strong>Celle</strong> 28<br />

5 Angebotshäufigkeit Regionalverkehr Schultag 29<br />

6 Angebotshäufigkeit Regionalverkehr Ferientag 30<br />

7 Angebotshäufigkeit Regionalverkehr Samstag 31<br />

8 Angebotshäufigkeit Regionalverkehr Sonn- und Feiertag 32<br />

9 Angebotshäufigkeit Stadtverkehr <strong>Celle</strong> Schultag 33<br />

10 Angebotshäufigkeit Stadtverkehr <strong>Celle</strong> Ferientag 34<br />

11 Angebotshäufigkeit Stadtverkehr <strong>Celle</strong> Samstag 35<br />

Kreistagsbeschluss Version 20.12.2010<br />

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<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

12 Angebotshäufigkeit Stadtverkehr <strong>Celle</strong> Sonntag 36<br />

13 Erschließung Stadtverkehr <strong>Celle</strong> Ferientag 37<br />

14 Erschließung Stadtverkehr <strong>Celle</strong> Samstag 38<br />

15 Bevölkerungsentwicklung <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> (Diagramm) 44<br />

16 Bevölkerungsentwicklung <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> (Karte) 54<br />

17 Schulstandortsystem 55<br />

18 Arbeitsplätze und Pendlersalden der Gemeinden 2008 56<br />

19 Pendlerverflechtungen der Gemeinden 2008 (ohne Hannover) 57<br />

20 Pendlerverflechtungen der Gemeinden 2008 mit Hannover 58<br />

21 Motorisierungsgrad der Gemeinden 2008 59<br />

22 Anbindungsanalyse zu den Grundzentren am Schultag 96<br />

23 Anbindungsanalyse zu den Grundzentren am Ferientag 97<br />

24 Anbindungsanalyse zu den Mittelzentren am Schultag 98<br />

25 Anbindungsanalyse zu den Mittelzentren am Ferientag 99<br />

26 Anbindungsanalyse zu den Oberzentren am Schultag 100<br />

27 Anbindungsanalyse zu den Oberzentren am Ferientag 101<br />

28 Kategorisierung der Bedienungsrelationen und Verknüpfungspunkte Regionalverkehr 102<br />

29 Kategorisierung der Bedienungsrelationen und Verknüpfungspunkte Stadtverkehr 103<br />

30 Schulstandorte und Unterrichtsbeginn 104<br />

31 Prinzipskizze des Resultats einer Unterrichtszeitstaffelung (Idealfall) 84<br />

32 Grundformen alternativer Bedienung 87<br />

33 Räume für bedarfsabhängige Bedienung 105<br />

Anlagen<br />

1 Linienverzeichnis<br />

2 Siedlungseinheiten (als Verkehrszellen) mit Einwohnerzahlen<br />

3 Anbindungsanalyse nach Bedienungsstandard<br />

4 Realisierte Verknüpfungen an kategorisierten Verknüpfungspunkten<br />

Kreistagsbeschluss Version 20.12.2010<br />

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<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

Abkürzungen<br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

ALF Anruf-Linienfahrt<br />

ALT Anruf-Linientaxi<br />

AST Anrufsammeltaxi<br />

B+R Bike und Ride<br />

BB Bürgerbus<br />

BBG Bischof Brauner GbR<br />

BBS Berufsbildende Schule<br />

Beff Beförderungsfälle<br />

BOKraft Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr<br />

BVerwG Bundesverwaltungsgericht<br />

CeBus CeBus GmbH & Co KG<br />

EFA Elektronische Fahrplanauskunft Niedersachsen und Bremen<br />

Einw. Einwohner<br />

EuGH Europäischer Gerichtshof<br />

Fpl-km; Fahrplan-km Fahrplan-Kilometer<br />

FS Förderschule<br />

FSV Freigestellter Schülerverkehr<br />

GHRS Grund-, Haupt- und Realschule<br />

GHS Grund- und Hauptschule<br />

GL Gelenkbus<br />

GS Grundschule<br />

GVH Großraum Verkehr Hannover [Verkehrsverbund]<br />

GVS Gesellschaft für Verkehrsplanung und Systemberatung<br />

GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz)<br />

Gym Gymnasium<br />

HRS Haupt- und Realschule<br />

HS Hauptschule<br />

HVZ Hauptverkehrszeit<br />

KBS Kursbuchstrecke<br />

KGS Kooperative Gesamtschule<br />

KMU kleine oder mittlere Unternehmen<br />

K+R Kiss and Ride<br />

L-Nr. Liniennummer<br />

LNVG Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH<br />

LSKN Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen<br />

LT Linientaxi<br />

LTF Linientaxi mit Flächenerschließung<br />

ME metronom Eisenbahngesellschaft<br />

NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen<br />

NIW Niedersächsisches Institut für Wirtschaftsforschung e. V.<br />

NSchG Niedersächsisches Schulgesetz<br />

Kreistagsbeschluss Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

NNVG Nahverkehrsgesetz des Landes Niedersachsen<br />

NVZ Nebenverkehrszeit (auch Normalverkehrszeit)<br />

ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr<br />

OT Ortsteil<br />

P+R Park und Ride<br />

PBefG Personenbeförderungsgesetz<br />

RB Rufbus<br />

RBL Rechnergestütztes Betriebsleitsystem<br />

RegG Regionalisierungsgesetz<br />

RegioBus RegioBus Hannover<br />

SGB IX Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch<br />

SL Standard-Linienbus<br />

SPNV Schienenpersonennahverkehr<br />

SSZK Schüler-Sammelzeitkarte<br />

StVO Straßenverkehrsordnung<br />

StVZO Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung<br />

üÖPNV Übriger öffentlicher Personennahverkehr (Straßenpersonennahverkehr)<br />

VBB Verkehrverbund Berlin-Brandenburg<br />

VDV Verband Deutscher Verkehrsunternehmen<br />

VNN Verkehrsgemeinschaft Nordost Niedersachsen<br />

VOL/A Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A<br />

ZOB Zentraler Omnibusbahnhof<br />

Kreistagsbeschluss Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

1 Veranlassung, Zweck und Inhalt des <strong>Nahverkehrsplan</strong>es<br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Die Sicherstellung der ausreichenden Bedienung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr<br />

(ÖPNV) ist nach dem Regionalisierungsgesetz (RegG) eine Aufgabe der Daseinsvorsorge in<br />

Verantwortung der Länder. Nach der Legaldefinition ist der ÖPNV „… die allgemein zugängliche Beförderung<br />

von Personen …, die überwiegend dazu bestimmt ist, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorortoder<br />

Regionalverkehr zu befriedigen. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle<br />

eines Verkehrsmittels die die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit<br />

eine Stunde nicht übersteigt.“ 1 Er umfasst den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) der Eisenbahn und<br />

den ÖPNV im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen<br />

des Linienverkehrs. 2 Der ÖPNV soll der Mobilitätssicherung aller Teile der Bevölkerung, der<br />

Gewährleistung gleichwertiger Lebensbedingungen in Teilgebieten mit unterschiedlicher Bevölkerungsdichte<br />

und Siedlungsstruktur, der Attraktivität der Wohn- und Gewerbestandorte, dem Umweltschutz<br />

und der Verkehrssicherheit dienen. In Ballungsgebieten soll der ÖPNV darüber hinaus als eine möglichst<br />

attraktive Alternative zum motorisierten Individualverkehr gestaltet werden und zu dessen Dämpfung<br />

beitragen.<br />

Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr ist nach § 4 Absatz 2 Ziffer 2 des Nahverkehrsgesetzes<br />

des Landes Niedersachsen (NNVG) 3 außerhalb der Verbandsräume das Land Niedersachsen. Die<br />

<strong>Landkreis</strong>e und kreisfreien Städte des Landes Niedersachsen sind nach § 4 Absatz 2 Ziffer 3 NNVG - soweit<br />

sie nicht zur Region Hannover oder zum Zweckverband „Großraum Braunschweig“ gehören - Aufgabenträger<br />

für den übrigen öffentlichen Personennahverkehr (üÖPNV) 4 sowie nach § 114 des Niedersächsischen<br />

Schulgesetzes (NSchG) Träger der Schülerbeförderung für die in ihrem Gebiet wohnenden<br />

Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, die einen Schulkindergarten besuchen oder an besonderen<br />

Sprachfördermaßnahmen teilnehmen. 5 Der üÖPNV umfasst im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> hauptsächlich den öffentlichen<br />

Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (Bussen bzw. als Pkw zugelassenen Fahrzeuge für den Einsatz<br />

in alternativen Bedienungsformen) nach § 42 PBefG. In der Schülerbeförderung bestehen außerdem<br />

Schülerlinien nach § 43 PBefG und – als Leistungen außerhalb des ÖPNV – freigestellte Schülerverkehre.<br />

Die zuständigen Aufgabenträger haben gemäß § 6 NNVG jeweils für fünf Jahre einen <strong>Nahverkehrsplan</strong><br />

aufzustellen, der nach Absatz 1 folgende Inhalte umfassen muss:<br />

1. Bedienungsangebot im Planungsgebiet und dafür vorhandene Verkehrsanlagen<br />

2. Zielvorstellungen bei der weiteren Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs<br />

3. geplante Maßnahmen unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Aufgabenträgers<br />

zur Verwirklichung der Zielvorstellungen<br />

1<br />

Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (RegG) vom 27. Dezember 1993 (BGBl I, S. 2378), zuletzt<br />

geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Dezember 2007 (BGBl I, S. 2871); § 1; § 2<br />

2<br />

Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (GBl I, S. 1690), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 27 des Gesetzes vom 7. September 2007 (GBl I, S. 2246), § 8 Absatz 1<br />

3<br />

Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) vom 28. Juni 1995, zuletzt geändert durch das Gesetze vom 13. Dezember<br />

2007, Nds. GVBl. S. 706<br />

4<br />

entspricht dem ÖPNV im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes<br />

5<br />

Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) i. d. F. vom 03.03.1998, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.09.<br />

2009, Nds. GVBl S. 278<br />

Kreistagsbeschluss 1<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

4. geplante Investitionen<br />

5. Finanzbedarf für diese Investitionen einschließlich Folgekosten<br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

6. Finanzbedarf für Betriebskostendefizite aus dem vorhandenen Bedienungsangebot und aus der Verwirklichung<br />

der Maßnahmen nach Nummer 3<br />

7. Deckung des Finanzbedarfs aus 5 und 6.<br />

Der <strong>Nahverkehrsplan</strong> ist im Bedarfsfall auch vor Ablauf der Fünfjahresfrist anzupassen und fortzuschreiben.<br />

Anpassungsgründe sind Veränderungen in den Planungen des Schienenpersonennahverkehrs<br />

und die Berücksichtigung von Zielen der Raumordnung und Landesplanung.<br />

Der <strong>Nahverkehrsplan</strong> soll vorhandene Verkehrsstrukturen berücksichtigen, ist unter Mitwirkung der vorhandenen<br />

Verkehrsunternehmen aufzustellen und darf nicht zu Ungleichbehandlungen dieser führen.<br />

Weiterhin sind die Kommunen, Verbände und Fahrgastinteressenvertreter, benachbarte Aufgabenträger<br />

und die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) im Anhörungsverfahren zu beteiligen. Der <strong>Nahverkehrsplan</strong><br />

ist dem Land vorzulegen.<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> hat 1998 erstmals einen <strong>Nahverkehrsplan</strong> aufgestellt, der im Jahr 2004 für den<br />

Zeitraum 2005 <strong>bis</strong> 2009 fortgeschrieben wurde. Die vorliegende zweite <strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum<br />

<strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong> hat insbesondere folgende Veränderungen und Erfordernisse zu berücksichtigen:<br />

• Strukturelle Veränderungen im Verkehrsbedarf und bei den Verknüpfungsanforderungen, die sich<br />

insbesondere bereits in einer Neustrukturierung des Liniennetzes im Jahre 2008 ausgewirkt haben<br />

• Zunehmende Schwierigkeiten, Quantität und Qualität des Verkehrsangebotes zu erhalten, ohne<br />

Haushaltmittel des Aufgabenträgers für einen Defizitausgleich aufzuwenden, woraus sich Handlungs-<br />

oder zumindest Untersuchungsbedarf ergeben haben.<br />

• Andererseits muss der Aufgabenträgers mehr Einfluss auf die quantitative und qualitative Angebotsgestaltung<br />

und mehr Kontrollmöglichkeiten über die Leistungsdurchführung gewinnen.<br />

• Das Inkrafttreten der Verordnung (EG) 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf<br />

Schiene und Straße am 03.12.2009 in Ablösung der <strong>bis</strong>her dafür anzuwendenden Verordnungen<br />

1169/93 und 1107/70 6 , mit veränderten oder völlig neuen Anforderungen an die Organisation der<br />

Leistungsvergabe-, Leistungsvereinbarung und -abgeltung.<br />

• Höhere Anforderungen an die Qualität und Zuverlässigkeit des Leistungsangebots, die Berücksichtigung<br />

von Anforderungen älterer und mobilitätseingeschränkter Personen sowie aus den Wirkungen<br />

des ÖPNV auf die Reduzierung der Umweltbelastung, und zwar durch eine Beeinflussung des<br />

Modal Split und durch die ÖPNV-Durchführung selbst.<br />

• Es ergeben sich erhöhte Anforderungen an Umfang und Detailliertheit der Planungen, die auch<br />

künftige Verfahren der Leistungsvergabe und Genehmigungserteilung zu berücksichtigen haben.<br />

6 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste<br />

auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1161/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des<br />

Rates, Amtsblatt der EU vom 03.12.2007<br />

Kreistagsbeschluss 2<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Der fortgeschriebene <strong>Nahverkehrsplan</strong> ist der durch die politischen Gremien legitimierte Entwicklungsrahmen<br />

für den übrigen ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> im Zeitraum <strong>bis</strong> 2014 und soll in Grundsatzfragen orientierend<br />

auch darüber hinaus wirken. Er dient der Umsetzung der in § 4 NNVG vorgegebenen Ziele und<br />

Grundsätze für die Gestaltung des ÖPNV unter den hier bestehenden spezifischen Bedingungen.<br />

Der <strong>Nahverkehrsplan</strong> und die auf dieser Grundlage ggf. getroffenen vertraglichen Regelungen mit<br />

ÖPNV-Unternehmen sollen gemäß § 8 Absatz 3 PBefG den Charakter von Rahmenvorgaben erhalten und<br />

deren unternehmerische Verantwortung nicht mehr einschränken als im öffentlichen Interesse notwendig<br />

ist.<br />

2 Rahmenbedingungen und gegenwärtiges Leistungsangebot im ÖPNV<br />

2.1 Raumstrukturelle und verkehrliche Rahmenbedingungen der ÖPNV-Durchführung<br />

2.1.1 Lage und Raumstruktur<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> liegt im östlichen Teil des Landes Niedersachsen. Im Norden und Nordwesten grenzt<br />

er an den <strong>Landkreis</strong> Soltau-Fallingbostel, im Nordosten und Osten an die <strong>Landkreis</strong>e Uelzen und Gifhorn<br />

sowie im Süden und Südwesten an die Region Hannover. Mit einer Wohnbevölkerung per 13.12.2008 von<br />

179.247 Personen und einer Fläche von 1.535 km² und somit einer Bevölkerungsdichte von 116<br />

Einw./km² gehört der <strong>Landkreis</strong> zu den eher dünner besiedelten Gebieten des Landes (Landesdurchschnitt<br />

167 Einw./km²), wobei das Land Niedersachsen insgesamt gemessen am Bundesdurchschnitt<br />

dünn besiedelt ist. Die Nachbarkreise Uelzen (65 Einw./km²), Soltau-Fallingbostel (75 Einw./km²) und<br />

Gifhorn (108 Einw./km²) weisen allerdings eine weitgehend noch dünnere Besiedlung auf. Lediglich der<br />

angrenzende Raum der Region Hannover erreicht mit Dichtewerten von deutlich über 200 Einw./km²<br />

etwa den Bundesdurchschnitt.<br />

Bei der Verteilung der Bevölkerung wie auch der Wirtschaftstandorte bestehen erhebliche Unterschiede<br />

insbesondere zwischen dem Raum <strong>Celle</strong> und südlich angrenzenden Teilräumen einerseits sowie nahezu<br />

dem gesamten übrigen Kreisgebiet andererseits. Dabei treten ganze Landstriche im Bereich der Südheide<br />

und insbesondere die Lohheide (militärisches Sperrgebiet) auf, die nahezu unbesiedelt sind (vgl.<br />

Abbildung 1). Der Dispersionsgrad innerhalb der Siedlungsstruktur (Anteil von Streusiedlungen) ist dabei<br />

aber nicht so groß wie in anderen, vergleichbar strukturierten Räumen. Ansätze dafür finden sich lediglich<br />

im nördlichen Kreisgebiet etwa zwischen Hermannsburg und Bergen sowie südlich und östlich der<br />

Stadt <strong>Celle</strong>, hier in Anpassung an die Moorlandschaft, teilweise aber auch als Ansätze von Zersiedlungstendenzen<br />

im Stadt-Umland-Bereich der Kreisstadt.<br />

Das Landschaftsbild ist geprägt von ausgedehnten Waldgebieten, insbesondere geschlossen als Naturpark<br />

Südheide, vor allem in Randbereichen des Kreisgebietes auch Moorlandschaften sowie am Westund<br />

am Nordrand des Kreises ausgedehnte Truppenübungsplätze als militärische Sperrgebiete.<br />

Im Kreisgebiet gibt es keine industriellen Großstandorte. Diese Feststellung bedeutet nicht, dass es<br />

überhaupt keine industrielle Produktion im <strong>Landkreis</strong> gäbe. Die wichtigen Standorte des produzieren-<br />

Kreistagsbeschluss 3<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

den Gewerbes konzentrieren sich weitgehend auf die Kreisstadt. Zu verweisen ist weiterhin auf den<br />

traditionellen Standort Unterlüß und entsprechende Ansiedlungen in der Gemeinde Wietze.<br />

Von Bedeutung sind ebenfalls Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen.<br />

Darüber hinaus profitiert der Kreis von guten natürlichen und geschaffenen Voraussetzungen für den<br />

Tourismus. Mit Ausnahme insbesondere der Residenzstadt <strong>Celle</strong> mit Schloss und Altstadt, der Gedenkstätte<br />

Bergen-Belsen sowie des Zisterzienserklosters Wienhausen handelt es aber weitgehend um flächenhafte<br />

Ziele, die somit keine konzentrierte Fahrgastnachfrage im ÖPNV-Linienverkehr erzeugen.<br />

2.1.2 Verwaltungs- und zentralörtliche Struktur<br />

Die Verwaltungsstruktur des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Celle</strong> umfasst insgesamt<br />

24 Gemeinden, von denen<br />

− 8 Gemeinden als Einheitsgemeinden fungieren, darunter auch die Große selbständige Stadt <strong>Celle</strong><br />

und<br />

− 16 Gemeinden in insgesamt 4 Samtgemeinden zusammengefasst sind<br />

sowie<br />

1 Gemeindefreien Bezirk in Trägerschaft der Bundesfinanzverwaltung.<br />

Im Landesraumordungsprogramm von 2008 und dem Regionalen Raumordnungsprogramm 2005 für den<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> sind als Zentrale Orte nach dem Zentrale-Orte-Modell festgelegt (vgl. Abbildung 2):<br />

1 Oberzentrum: Stadt <strong>Celle</strong><br />

Kein Mittelzentrum: die mittelzentrale Funktion wird durch die oberzentrale Funktion der Stadt<br />

<strong>Celle</strong> überlagert<br />

12 Grundzentren: Gemeinden bzw. Ortsteile<br />

Bergen, Eschede, Faßberg, Hambühren, Hermannsburg, Lachendorf,<br />

Nienhagen, Unterlüß, Wathlingen, Wietze, Winsen (Aller), Wienhau-<br />

sen/Eicklingen 7<br />

Damit ist im gesamten südlichen Teil des Kreisgebietes eine hohe Dichte und gute Flächenabdeckung<br />

der zentralen Orte mit ihren Einzugsbereichen festzustellen. Für den mittleren und nördlichen Teil des<br />

Kreisgebietes gilt dies mit Einschränkungen, entsprechend der Einwohnerverteilung, ebenfalls.<br />

In der großräumigen Betrachtung ist zunächst festzustellen, dass der <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> Teil der Metropolregion<br />

Hannover - Braunschweig - Göttingen - Wolfsburg ist. Benachbarte Oberzentren sind die Landeshauptstadt<br />

Hannover, Hildesheim sowie der Oberzentrenverbund Brauschweig/Salzgitter/Wolfsburg,<br />

alle südlich des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Celle</strong> gelegen, und die Stadt Lüneburg im Norden. Die nächstgelegenen<br />

7 Die zentralen Siedlungsbereiche der Mitgliedsgemeinden Eicklingen und Wienhausen der Samtgemeinde Flotwedel bilden<br />

zusammen das Grundzentrum und übernehmen jeweils grundzentrale Teilfunktionen.<br />

Kreistagsbeschluss 4<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Oberzentren in Richtung Norden, Nordwesten und Westen sind Hamburg, Bremen, Oldenburg und Osnabrück.<br />

Bei der Betrachtung der Berufspendlerzahlen ist das Oberzentrum Hannover von hervorgehobener<br />

Bedeutung für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong>.<br />

Für Randbereiche des Kreises spielen neben dem Oberzentrum Hannover auch die Mittelzentren Gifhorn<br />

und Uelzen eine gewisse Rolle, die aber vergleichsweise untergeordnet ist.<br />

2.1.3 Verkehrliche Rahmenbedingungen<br />

Die relativ zentrale Lage des Oberzentrums <strong>Celle</strong> im Kreisgebiet und die hohe Dichte und gute Flächenabdeckung<br />

der Grundzentren im südlichen Teil des Kreisgebietes mit Einzugsbereichen geringer Ausdehnung<br />

führen dort zu günstigen Erreichbarkeitsvoraussetzungen und ebensolchen Gestaltungsbedingungen<br />

für öffentliche Verkehrsangebote. Im nördlichen Teil des Kreisgebietes sind wesentlich<br />

größere Entfernungen zu überwinden, was sich weniger in Problemen bei der Erreichbarkeit der Grundzentren,<br />

jedoch spürbar bei der Erreichbarkeit von Kreisstadt und Oberzentrum <strong>Celle</strong> bzw. über <strong>Celle</strong><br />

nach Hannover auswirkt. Die Hauptverkehrsrichtungen aus allen Teilen des Kreisgebietes sind <strong>Celle</strong> und<br />

Hannover.<br />

Diesem Problem kann nur mit ausgeprägten schnellen Radialachsenverkehren begegnet werden, was im<br />

Bereich der Busbedienung seit März 2008 umgesetzt worden ist. An den Achsenverkehren ist der Schienenverkehr<br />

nur mit einer einzigen, von Nordost nach Südwest verlaufenden, zwischen <strong>Celle</strong> und Hannover<br />

in zwei Teilachsen aufgespaltenen Strecke beteiligt, was ein erheblicher verkehrsinfrastruktureller<br />

Nachteil gegenüber vergleichbaren ländlichen Räumen ist. Immerhin kann die Hauptlast der öffentlichen<br />

Verkehrsnachfrage zwischen <strong>Celle</strong> und Hannover von dieser SPNV-Achse aufgenommen werden.<br />

Darüber hinaus gibt es aber mit Eschede und Unterlüß nur noch zwei weitere Zugangsstellen zum SPNV,<br />

deren Verknüpfungsfunktionalität damit erheblich aufgewertet wird. Außerhalb des Kreisgebietes werden<br />

noch die Bahnhöfe Ehlershausen in der Region Hannover sowie Schwarmstedt im <strong>Landkreis</strong> Soltau-<br />

Fallingbostel durch Fahrgäste aus dem südlichen und südwestlichen Randgebiet, insbesondere Wathlingen<br />

und Flotwedel sowie Wietze genutzt.<br />

Der SPNV bildet kein Netz im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong>, erfüllt damit keine Erschließungsfunktionen und nur eine<br />

eingeschränkte Verbindungsfunktion. Dadurch ist die auf dem Straßenpersonennahverkehr ruhende Belastung<br />

stärker als in vergleichbaren Räumen sowohl was die Achsenverkehre angeht als auch die Anforderungen<br />

an Zubringerverkehre zu den Verkehrsachsen.<br />

Verkehrsinfrastrukturell ist noch zu beachten, dass in den Bereichen des Naturparks Südheide, der<br />

Truppenübungsplätze ohnehin sowie der Moorlandschaften nur ein eingeschränktes, weitmaschiges<br />

Straßennetz zur Verfügung steht, was teilweise zu aufwendigen Umwegfahrten im Busverkehr führt.<br />

Kreistagsbeschluss 5<br />

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<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

2.2 Gegenwärtiges Leistungsangebot im ÖPNV<br />

2.2.1 Schienenpersonennahverkehr (SPNV)<br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Nach dem Fahrplanstand September 2009 besteht das SPNV-Angebot im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> lediglich in den<br />

beiden Kursbuchstrecken 110 und 360 (KBS 110 und KBS 360.6.7)<br />

• KBS 100 Hamburg - Uelzen - <strong>Celle</strong> - Hannover,<br />

als schneller Regionalverkehr im Stundentakt. Halte im Kreisgebiet sind Unterlüß, Eschede und<br />

<strong>Celle</strong>.<br />

Die Fahrzeit zwischen Unterlüß und <strong>Celle</strong> beträgt 14 min, zwischen Eschede und <strong>Celle</strong> 9 min;<br />

zwischen Unterlüß und Hannover 44 min, zwischen Eschede und Hannover 37 min.<br />

Betreiber ist seit 10.12.2005 die metronom Eisenbahngesellschaft mbH.<br />

Dazu gibt es auf dieser Strecke noch mehrere IC-Verbindungen, jedoch nur mit Halt in <strong>Celle</strong>.<br />

• KBS 360 <strong>Celle</strong> - (Lehrte) - Hannover,<br />

als S-Bahnlinien S 6 (Schnellverbindung mit 35 min Fahrzeit) und S 7 (über Lehrte, mit<br />

Umstiegsmöglichkeit von nach KBS 300, mit 47 min Fahrzeit). In Lehrte außerdem Umstiegsmöglichkeit<br />

von/nach Hildesheim/Göttingen, Braunschweig und Wolfsburg.<br />

Halt im Kreisgebiet ist nur <strong>Celle</strong>. Für Fahrgäste von/nach dem Raum Wathlingen ist auch der<br />

Bahnhof Ehlershausen in der Region Hannover nutzbar.<br />

Betreiber DB Regio AG.<br />

Beide Linien verkehren im Stundentakt. Zwischen metronom und S 7 besteht ein Taktversatz<br />

von 20/40 min, so dass in der Summe annähernd ein Halbstundentakt entsteht. Zwischen S 6<br />

und S 7 ist der Takt fast genau um 30 min versetzt. Nur zwischen metronom und S 6 ist der<br />

Takt lediglich um 10 min versetzt.<br />

Mit S 6 und S 7 ist eine besonders gute Erreichbarkeit der östlichen Stadtteile der Landeshauptstadt<br />

Hannover gewährleistet.<br />

Weiterhin werden südwestliche Bereiche des Kreisgebiets durch die so genannte Heidebahn mit dem<br />

Bahnhof Schwarmstedt und einem möglichen Umstieg in Bennemühlen in die S 4 nach Hannover berührt,<br />

die so mit begrenzter Bedeutung auch als SPNV-Angebot für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> wirksam wird.<br />

• KBS 123 und 360.4 Buchholz (Nordh) - Soltau - Bennemühlen - Hannover<br />

Auf der Heidebahn (KBS 123) besteht etwa stündlich einmal die Möglichkeit zwischen Schwarmstedt<br />

und Hannover zu fahren, was für Fahrgäste von/nach dem Raum Wietze nutzbar ist. Die<br />

Fahrzeit beträgt etwa 35 min. Zwischen Bennemühlen und Hannover wird auf der S 4 ein 30min-Takt<br />

mit einer Fahrzeit von 26 min zwischen Bennemühlen und Hannover angeboten.<br />

Die Verbindungsfunktionen werden durch das vorhandene SPNV-Angebot quantitativ und qualitativ sehr<br />

gut wahrgenommen. Insbesondere die kurzen und in den letzten Jahren immer weiter verkürzten Fahr-<br />

Kreistagsbeschluss 6<br />

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<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

zeiten, moderne Doppelstockfahrzeuge auf der metronom-Strecke, hohe Pünktlichkeit haben ebenso<br />

wie die Tarifgestaltung (Kombitarif für GVH-Zeitkartennutzer mit 20 % Rabatt im Busverkehr ist für <strong>Celle</strong><br />

realisiert, für Eschede und Unterlüß wird die Einbeziehung angestrebt) zu hoher Akzeptanz beigetragen.<br />

Die angebotenen Betriebszeiten sind ebenfalls ausreichend. Das gilt auch für das Wochenendangebot.<br />

Als Mangel festzustellen ist jedoch, dass die SPNV-Verbindungen kein Netz darstellen und somit kaum<br />

zur Erschließung der Fläche beitragen können.<br />

Eine kartografische Darstellung des SPNV-Liniennetzes gemeinsam mit dem Netz des Busverkehrs zeigt<br />

Abbildung 3. Die Bedienungshäufigkeiten sind im Rahmen einer Darstellung des Gesamtangebotes für<br />

den Regionalverkehr in den Abbildungen 5 <strong>bis</strong> 8 veranschaulicht.<br />

2.2.2 Straßenpersonennahverkehr (übriger ÖPNV)<br />

Das straßengebundene ÖPNV-Angebot wird im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> nach unternehmensstrukturellen Veränderungen<br />

im Jahre 2003 durch die CeBus GmbH & Co. KG betrieben. Mit der Zusammenführung der Kapazitäten<br />

der vorherigen Einzelbetreiber ergab sich die Möglichkeit einer durchgängigen Angebotsneustrukturierung.<br />

Diese wurde im März 2008 umgesetzt und drei Monate später noch einmal geringfügig<br />

angepasst.<br />

Das 2008 eingeführte Liniennetz umfasst insgesamt 16 Linien.<br />

Hinsichtlich ihrer Funktionalität gibt es 3 Kategorien von Linien, die sich auch im verwendeten Benummerungssystem<br />

wiederfinden:<br />

1. Linien, die auf den Stadtverkehr <strong>Celle</strong> beschränkt sind<br />

(8 Linien mit den Nummern 1 <strong>bis</strong> 8)<br />

2. Linien, die nur im Regionalverkehr bedienen<br />

(6 Linien mit den Nummern 0-11, 0-16, 0-26, 0-46, 0-47, 0-96)<br />

3. Linien, die sowohl Aufgaben im Stadt- wie auch im Regionalverkehr erfüllen<br />

(9 Linien mit den Nummern 1-15, 1-45, 2-95, 3-25, 5-5, 6-65, 6-85, 7-75, 8-35)<br />

In Summe wird somit der Stadtverkehr <strong>Celle</strong> mit 10 Linien durchgeführt, der Regionalverkehr mit 17<br />

Linien.<br />

Das 2008 eingeführte Liniennetz erhielt nicht nur ein neues Nummernsystem, sondern zumindest im<br />

Regionalverkehr eine neue Ausrichtung:<br />

• Starke radiale Ausrichtung auf die Kreisstadt <strong>Celle</strong>, in diesen Achsen mit verstärktem Angebot<br />

und weitgehend Taktverkehr<br />

• Verbindung zwischen den radialen Achsen durch aufgewertete Tangentiallinien und Gestaltung<br />

der Verknüpfungen<br />

Kreistagsbeschluss 7<br />

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<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

• Weiterhin nahräumliche Erschließungsverkehre in engster Ausrichtung auf den Schülerverkehr,<br />

unterstützt zusätzlich durch Fahrten, die nach § 43 PBefG genehmigt sind, die ebenfalls ausschließlich<br />

dem Schülerverkehr dienen.<br />

Über die Linien der CeBus hinaus verkehren auf dem Gebiet des <strong>Landkreis</strong>es drei Regionallinien kreisfremder<br />

Unternehmen, die wichtige Verbindungen zu den Bahnhöfen Ehlershausen und Schwarmstedt<br />

sowie eine Verbindung in Verlängerung der Linie 5-55 von Langlingen nach Gifhorn herstellen.<br />

Nur zwei Regionallinien der CeBus überschreiten geringfügig die Grenze des <strong>Landkreis</strong>es, und zwar nach<br />

Ummern und Steinhorst (beides <strong>Landkreis</strong> Gifhorn).<br />

Es gibt somit insgesamt nur 6 grenzüberschreitende Buslinien und damit nur ein Mindestmaß an grenzüberschreitender<br />

ÖPNV-Verbindung auf der Straße. Die Reduzierung solcher Verbindungen ist eine bundesweit<br />

in den letzten Jahren zu verfolgende Tendenz, die in der Regel den begrenzter gewordenen<br />

finanziellen Möglichkeiten sowie der Notwendigkeit, sich zwischen den benachbarten Aufgabenträgern<br />

und den jeweiligen Unternehmen abzustimmen, geschuldet ist.<br />

Tabelle 1 Linienübersicht Bahn- und Busverkehr<br />

Betreiber L-Nr. Linienverlauf<br />

SPNV-Linien<br />

ME Hamburg - Uelzen - <strong>Celle</strong> - Hannover<br />

S 6 <strong>Celle</strong> - Hannover<br />

S 7 <strong>Celle</strong> - Lehrte - Hannover<br />

Stadtlinien nach § 42 PBefG<br />

CeBus 1 Garßen - Schlossplatz - Westercelle<br />

CeBus 2 Garßen (Bostel / Lachtehausen) - Boye<br />

CeBus 3 Hustedt / Groß Hehlen - Neuenhäuser<br />

CeBus 4 Wietzenbruch - Schlossplatz - Altenceller Schneede<br />

CeBus 5 Marienwerderallee - Schlossplatz - Altencelle<br />

CeBus 6 Neustadt - Heese - Schlossplatz - Westercelle - Jugenddorf<br />

CeBus 7 Schlossplatz - Westercelle (Gewerbegebiet)<br />

CeBus 8 Garßen /Bostel - Schlossplatz<br />

Kreistagsbeschluss 8<br />

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<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

Betreiber L-Nr. Linienverlauf<br />

Kombinierte Regional- und Stadtlinien<br />

CeBus 1-15 Hermannsburg / Bergen - <strong>Celle</strong><br />

CeBus 1-45 Lachendorf - <strong>Celle</strong><br />

CeBus 2-95 Winsen - <strong>Celle</strong><br />

CeBus 3-25 Faßberg - <strong>Celle</strong><br />

CeBus 5-55 <strong>Celle</strong> - Wienhausen - Ummern<br />

CeBus 6-65 Eicklingen - <strong>Celle</strong><br />

CeBus 6-85 Wietze - <strong>Celle</strong><br />

CeBus 7-75 Nienhorst - <strong>Celle</strong><br />

CeBus 8-35 Eschede - <strong>Celle</strong><br />

Regionallinien nach § 42 PBefG<br />

CeBus 0-11 Bergen - Belsen<br />

CeBus 0-16 Bergen - Becklingen<br />

CeBus 0-26 Faßberg - Unterlüß - Hermannsburg<br />

CeBus 0-46 Steinhorst - Lachendorf<br />

CeBus 0-47 Lachendorf - Hohne - Ummern<br />

CeBus 0-96 Winsen - Meißendorf / Thören / Walle<br />

Regionalinien kreisfremder Betreiber nach § 42 PBefG<br />

VNN 650 Schwarmstedt - Jeversen<br />

RegioBus 927 Wathlingen - Ehlershausen<br />

BBG 141 Langlingen - Gifhorn<br />

BBG 8 132 Wahrenholz - Hohne - Lachendorf - <strong>Celle</strong><br />

Saisonale Regionallinien<br />

CeBus 10 Entdeckerbus Route 1, Route 2 (27.06. -27.09.)<br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

8 Grenzüberschreitende Schnellbuslinie mit Genehmigung <strong>bis</strong> 2016, aufgrund eines Genehmigungsrechtsstreits mit teilweisem<br />

Bedienverbot an Haltestellen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> belegt.<br />

Kreistagsbeschluss 9<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

lfd.Nr., Betreib. Wohnstandorte Schulstandort<br />

Schulbuslinien nach § 43 PBefG (genehmigt als L-Nr. 1542, 1543 und 1263)<br />

1 CeBus Langlingen, Eicklingen, Bröckel, Wienhausen Lachendorf<br />

2 CeBus Adelheidsdorf, Nienhagen, Wathlingen, Wienhausen,<br />

Langlingen, Eicklingen<br />

Wathlingen<br />

3 CeBus Adelheidsdorf Adelheidsdorf<br />

4 CeBus Langlingen, Bröckel, Wienhausen, Eicklingen Eicklingen<br />

5 CeBus Nienhagen, Wathlingen Nienhagen<br />

6 CeBus Wietze, Hambühren Wietze<br />

7 CeBus Hambühren, Wietze Winsen<br />

(Hambühren)<br />

ME = Metronom VNN = Verkehrsgemeinschaft Nordost-Niedersachsen<br />

BBG = Bischof Brauner GbR RegioBus = RegioBus Hannover<br />

Darüber hinaus verkehren<br />

− ein Anrufsammeltaxi (AST) im Stadtgebiet <strong>Celle</strong><br />

− ein Anrufsammeltaxi (AST) zwischen verschiedenen Ortsteilen der Gemeinden Wietze und Hambühren<br />

sowie der Kreisstadt <strong>Celle</strong><br />

sowie<br />

− ein Bürgerbus (BB) in der Gemeinde Winsen (Aller),<br />

zwischen den äußeren Ortsteilen Bannetze, Meißendorf, Thören, Walle, Wolthausen und Südwinsen<br />

sowie den Wochenendgebieten Süd- und Westohe mit dem Hauptort. Außerdem sollen<br />

die abgelegenen Bereiche, wie etwa der Hüttenseepark, Gut Sunder, die Hartmannshäuser und<br />

die Gudehäuser Straße in Meißendorf, das Rübeland in Bannetze oder der Faßweg in Wolthausen<br />

bedient werden<br />

und<br />

− ein Bürgerbus (BB) in der Samtgemeinde Flotwedel;<br />

als erste Formen alternativer ÖPNV-Bedienung.<br />

Eine ausführliche Linienliste in Form der <strong>bis</strong>herigen „Liniensteckbriefe“ mit Angaben auch zu Ver-<br />

kehrstagen, Bedienungshäufigkeiten und Verknüpfungspunkten der jeweiligen Linien enthält Anlage 1.<br />

Ein weiterer Bürgerbus befindet sich gegenwärtig in der Samtgemeinde Lachendorf in der Vorbereitung.<br />

Ein Bürgerbusverein ist bereits gegründet worden. Vorgesehen ist die Bedienung der Relationen Hohne -<br />

Lachendorf sowie Eldingen (und Umgebung) - Lachendorf in den Zeiten außerhalb des Schülerverkehrs<br />

Mo - Fr.<br />

Kreistagsbeschluss 10<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Das jährliche Leistungsangebot des ÖPNV-Linienverkehr im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> beträgt nach dem Fahrplanstand<br />

Oktober 2009<br />

• 0,78 Mio. Zug-km im Eisenbahn-Regional- und S-Bahnverkehr 9 ,<br />

davon 0,53 Mio Zug-km RegionalBahn und 0,25 Mio. Zug-km S-Bahn,<br />

• 4,5 Mio. Fahrplan-km im Buslinienverkehr.<br />

• Von den 4,5 Mio. Fahrplan-km Buslinienangebot entfallen<br />

− fast 3,30 Mio. Fahrplan-km auf integrierten öffentlicher Linienverkehr nach § 42 PBefG<br />

− ca. 1,10 Mio. Nutz-km auf Freigestellten Schülerverkehr (FSV), der wie Linienverkehr abgewickelt<br />

wird und für den eine Nutzungsberechtigung für sonstige Fahrgäste besteht<br />

− knapp 0,11 Mio. Fahrplan-km auf Schülerfahrten nach § 43 PBefG, für den keine Nutzungsberechtigung<br />

für sonstige Fahrgäste besteht.<br />

Aus diesen Gesamtwerten wurden die in Tabelle 2 dargestellten spezifischen Angebotsumfänge im Busverkehr<br />

je Einwohner und Flächeneinheit ermittelt und mit hinsichtlich Einwohnerdichte und Verteilung<br />

ähnlich strukturierten ländlichen Räumen vergleichend bewertet.<br />

Tabelle 2 Spezifisches Leistungsangebot im Busverkehr<br />

Grundgesamtheit<br />

(jeweils ohne Bürgerbus)<br />

(a) Gesamtangebot, einschl. FSV<br />

(b) Gesamtangebot ohne FSV<br />

(c) Gesamtangebot ohne § 43 PBefG<br />

(d) nur Angebot nach § 42 PBefG<br />

Nutz-km<br />

pro Einwohner und Jahr<br />

Nutz-km<br />

pro km² Fläche und Jahr<br />

Kreistagsbeschluss 11<br />

Version 20.12.2010<br />

25,0<br />

18,9<br />

24,4<br />

18,3<br />

2.913<br />

2.201<br />

2.841<br />

2.136<br />

(e) Vergleichswert 10 für (b) 34,0 2.850<br />

(Bezugsgrößen: 180.130 Einw. am 31.12.2008; 1.545 km² Fläche. Angaben ohne Berücksichtigung bedarfsgesteuerter<br />

Angebote, wie RufBus, Anruf-Sammel-Taxi, Bürgerbus)<br />

9<br />

Nur auf Streckenabschnitten innerhalb des Kreisgebiets.<br />

10<br />

Die Zusammenstellung der Vergleichsdaten erfolgte anhand eines Portfolios aus insgesamt etwa 40 <strong>Landkreis</strong>en. Aufgrund der<br />

in Relation zu setzenden Strukturmerkmale liegen diese vorrangig in den Bundesländern oder Teilen der Bundesländer Niedersachsen,<br />

Schleswig-Holstein, Brandenburg, Sachsen-Anhalt sowie Nordhessen, Nordthüringen und Teilen von Mecklenburg-<br />

Vorpommern. Im Allgemeinen liegen die Werte in den neuen Bundesländern höher als in den alten Bundesländern. Die Ursachen<br />

dafür sind traditioneller Art und liegen in einem kommunal- und landespolitisch höheren Stellenwert des öffentlichen<br />

Verkehrs sowie in einem noch etwas niedrigeren Grad der individuellen Motorisierung.


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

In einer Gesamtbewertung kann festgestellt werden, dass bezogen auf die Fläche das ÖPNV-Angebot<br />

auf der Straße im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> im Durchschnitt vergleichbarer <strong>Landkreis</strong>e liegt, bezogen auf die Anzahl<br />

der Einwohner (und potenziellen Fahrgäste) jedoch um mehr als 25 % darunter, auch unter Einbeziehung<br />

freigestellter Verkehre.<br />

Die Ergebnisse von Tabelle 2 deuten somit auf eine relative Unterversorgung mit Leistungen des straßengebundenen<br />

ÖPNV hin, die nachfolgend weiter untersetzt und erläutert wird.<br />

Der Vergleich ist dadurch erschwert, dass derartig große Umfänge an freigestellter Schülerbeförderung<br />

ungewöhnlich sind. Im Gegenteil wurde seit der Integration der Schülerverkehre in den normalen Linienverkehr<br />

nach §§ 42; 43 PBefG und der Anspruchsberechtigung auf gesetzliche Ausgleichszahlungen<br />

für die Schülerbeförderung nach § 45a PBefG allgemein versucht, deren Anteil zu reduzieren, zumal sie<br />

immer dann vergleichsweise teuer sind, wenn nicht eine volle Fahrzeugauslastung (und zwar für Hinund<br />

Rückfahrten) gewährleistet ist. Infolge der in den letzten Jahren gehandhabten Pauschalisierung<br />

dieser Ausgleichszahlung für den Schülerverkehr ist es allgemein zu mehr oder minder deutlichen Desintegrationstendenzen<br />

gekommen.<br />

Berücksichtigt man weiterhin den Sachverhalt, dass auch das ÖPNV-Angebot auf der Schiene zur Einordnung<br />

der Versorgung mit Nahverkehrsleistungen heranzuziehen ist, dann fällt die Einordnung des<br />

<strong>Landkreis</strong>es <strong>Celle</strong> noch etwas negativer aus. Die auf vorstehender Seite genannten<br />

0,78 Mio. Zug-km im SPNV auf dem Gebiet des <strong>Landkreis</strong>es,<br />

das entspricht<br />

4,3 Zug-km pro Einw. und Jahr bzw. 505 Zug-km pro km² Fläche und Jahr<br />

liegen ebenfalls deutlich unter der durchschnittlichen SPNV-Versorgung in vergleichbaren <strong>Landkreis</strong>en;<br />

Vergleichswerte 11 :<br />

8,8 Zug-km pro Einw. und Jahr bzw. 790 Zug-km pro km² Fläche und Jahr.<br />

Das unter den Vergleichswerten liegende SPNV-Angebot ist dadurch begründet, dass dieses Angebot auf<br />

nur eine, im Süden auf zwei Äste aufgeteilte Strecke beschränkt ist (allerdings mit dort relativ starkem<br />

Angebot), während im Durchschnitt der Vergleichslandkreise überwiegend zwei solche Bahnstrecken in<br />

die Bewertung eingehen.<br />

Im Normalfall erfolgt eine zumindest teilweise Kompensation eines unterrepräsentierten SPNV-<br />

Angebots durch höheres Busverkehrsangebot. Das ist im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> nicht der Fall.<br />

Die Auswirkungen dieses nominal und spezifisch eher geringen Angebots für die Verbindungs- und Erschließungsqualität<br />

sind nachfolgend dargestellt.<br />

11 Nur auf Streckenabschnitten innerhalb des Kreisgebiets.<br />

Kreistagsbeschluss 12<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Abbildung 3 zeigt zunächst das Liniennetz des gesamten ÖPNV-Angebotes. Daraus ist gut erkennbar,<br />

dass<br />

• Netzcharakter und eine Gesamtabdeckung der Fläche des <strong>Landkreis</strong>es gewährleistet sind<br />

• Netzlücken ausschließlich landschaftsstrukturell und damit verkehrsinfrastrukturell begründet<br />

sind; dennoch ist im Einzelfall zu klären, ob z. B. das fehlen einer Tangente Eschede - Bergen /<br />

Hermannsburg gerechtfertigt ist<br />

• sich durch Linienverkehre im Takt oder durch Überlagerung mehrerer Linien Angebotsachsen<br />

deutlich abheben<br />

• Parallelverkehre zwischen Bahn und Bus nur im Falle der Verbindung Eschede - <strong>Celle</strong> (Linie 8-<br />

35) näher zu beleuchten sind; Zug- und Busankünfte sind dort zeitversetzt, insofern ist dort zunächst<br />

von einer Angebotsergänzung (nicht Taktverdichtung) auszugehen.<br />

• Das die Kreisgrenzen überschreitende Netz ist mit nur drei Verbindungen und zusätzlich der saisonalen<br />

Verbindung zum Heidepark Soltau (inzwischen ebenfalls eingestellt) schwach ausgeprägt.<br />

Allerdings kann dafür auch nur von begrenztem Bedarf ausgegangen werden.<br />

In Abbildung 4 wird das Liniennetz im Stadtverkehr <strong>Celle</strong> dargestellt. Insgesamt sind es 17 Linien<br />

und ein Anrufsammeltaxi (AST), die am Stadtverkehr beteiligt sind, davon<br />

• die Linien 1 <strong>bis</strong> 8 als reine Stadtlinien und<br />

• die Linien 1-15, 1-45, 2-95, 3-25, 5-5, 6-65, 6-85, 7-75 und 8-35, die in der Kombination als Regional-<br />

und Stadtlinien fungieren; saisonal kommt hier noch die Entdeckerbus-Linie 10 hinzu.<br />

• Außerhalb der Betriebszeiten des Linienverkehrs und an den Wochenenden steht ein AST mit 45<br />

min. Voranmeldezeit im Korridorbetrieb zur Verfügung, wobei von den Korridoren auch abgewichen<br />

werden kann.<br />

Aus Abbildung 4 sind folgende Erkenntnisse abzuleiten:<br />

• Das Angebot ist Netz bildend, feingliedrig und erreicht eine gute Gesamtabdeckung der Fläche<br />

des Stadtgebietes.<br />

• Auch alle von der Kernstadt entfernt liegenden Ortsteile sind mit Ausnahme von Osterloh, wo<br />

nach allgemeiner Verlautbarung aber auch kein Bedarf besteht, gut in das Netz eingebunden;<br />

ggf. sind fehlende Tangentialverbindungen in den äußeren Stadtbereichen (z. B. Groß Hehlen -<br />

Klein Hehlen / Boye, Lachtehausen - Altencelle) näher zu untersuchen.<br />

• Das Netz selbst zeigt (mit Ausnahme von Osterloh) keine wesentlichen Erschließungslücken;<br />

näher beleuchtet wird dies an späterer Stelle anhand einer Abbildung der Haltestelleneinzugsbereiche.<br />

• Stadtstrukturell bedingt kommt es zu einer starken Überlagerung mehrerer Linien im Bereich<br />

des Stadtkerns (Schlossplatz) sowie in einer ganz besonders stark ausgeprägten, in Südwest-<br />

Nordost-Richtung verlaufenden Hauptachse:<br />

Kreistagsbeschluss 13<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Hermann-Billung-Gymnasium - Fuhsebrücke - Bahnhof - Thaerplatz - Schlossplatz -<br />

Stadtfriedhof ( - Altenhagen).<br />

Eine in Nord-Süd-Richtung verlaufende Stadtverkehrsachse wird in der Liniennetzstruktur nur<br />

angedeutet und beschränkt sich auf den Bereich<br />

Torplatz - Lindenallee.<br />

Alle weiteren Details hinsichtlich der Wahrnehmung wichtiger Verbindungsfunktionen, Erschließungsgrad<br />

des regionalen Netzes sind nur zu beurteilen im Zusammenhang mit den Bedienungshäufigkeiten<br />

und der Angebotsstruktur nach Verkehrstagen. Diese Merkmale werden nachfolgend dargestellt.<br />

Die Angebotshäufigkeit im Buslinienverkehr unterscheidet sich erheblich nach den Tagesarten Schultag,<br />

Ferientag, Samstag, Sonn- und Feiertag. Bezogen auf einen Tagesdurchschnittswert ergibt sich folgende<br />

Struktur zum Fahrplanstand September 2009: (einschl. Stadtverkehr <strong>Celle</strong>)<br />

Schultag = 100 % = 13.121 Fpl-km (dar. 587 Fpl-km nach § 43 PBefG)<br />

Ferientag = 78 % = 10.227 Fpl-km<br />

Samstag = 50 % = 6.607 Fpl-km<br />

Sonn-, Feiertag = 17 % = 2.273 Fpl-km<br />

In den Abbildungen 5 <strong>bis</strong> 8 ist die Angebotshäufigkeit im Regionallinienverkehr nach den einzelnen<br />

Verkehrstagen Schultag, Ferientag, Samstag, Sonntag/Feiertag kartografisch dargestellt. Es ist an die-<br />

ser Stelle wieder auf die tabellarische Korrespondenz mit Anlage 1 Linienverzeichnis hinzuweisen. Dargestellt<br />

wird abschnittsweise die richtungsbezogene Fahrtenanzahl je Tagesart im Bahnverkehr und im<br />

Regionalbusverkehr (einschl. kombinierte Regional-/Stadtlinien).<br />

• Aus den Abbildungen gehen die starken Unterschiede zwischen dem an allen Tagesarten fast<br />

gleichen Zugangebot und den nach Tagesarten sehr unterschiedlichen Fahrtenangeboten im<br />

Buslinienverkehr (üÖPNV) hervor.<br />

• Das Rückgrat des Regionalbusverkehrs bilden die allesamt radial auf das Oberzentrum <strong>Celle</strong><br />

ausgerichteten kombinierten Regional- und Stadtlinien 1-45, 2-95, 6-65 und 6-85. Diese verkehren<br />

jeweils im 60-min-Takt an allen Schul- und Ferientagen, darunter die Linien 6-65 und 6-85<br />

auch an Samstagen.<br />

• Auf diesen radialen Verkehrsachsen ergeben sich an Schultagen zwischen 12 und 22 Fahrtenpaare,<br />

wobei das Angebot in der Zeit des Schülerverkehrs durch Schulbusverkehre nach § 43 PBefG<br />

noch deutlich verstärkt wird.<br />

• An Ferientagen werden diese radialen Achsen mit 80 … 90 % der Häufigkeit des Angebotes an<br />

Schultagen bedient, was ein sehr guter Wert ist.<br />

• Das Regionallinienangebot wird komplettiert durch die reinen Regionallinien, die nicht im Takt<br />

verkehrenden kombinierten Stadt- und Regionallinien und an Schultagen die Fahrten nach § 43<br />

PBefG. Hauptaufgaben dieser Angebote sind<br />

Kreistagsbeschluss 14<br />

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<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

− die Realisierung von Zubringerfunktionen zu den Radialverkehren und der tangentialen<br />

Verbindungen zwischen den radialen Achsen,<br />

− die Flächenerschließung zwischen den radialen Achsen und<br />

− die Gesamtabdeckung des Schülerverkehrs.<br />

Das Angebot auf den Nichttaktlinien ist an Schultagen teilweise ähnlich häufig wie bei den<br />

Taktlinien, fällt allerdings an Ferientagen stark ab, durchschnittlich auf etwa 30 %.<br />

• Im Vergleich zwischen Schultag und Ferientag wird die flächendeckende Erschließung am Ferientag<br />

durch das Busliniennetz zwar noch erreicht, jedoch ist die Bedienungshäufigkeit in der<br />

Fläche so gering, dass die praktische Nutzbarkeit des Angebotes in diesen Teilräumen an Ferientagen<br />

grundsätzlich in Frage zu stellen ist.<br />

• An Samstagen ist auch im Regionalbusverkehr nicht nur ein Restangebot auf ganz wenigen ausgewählten<br />

Linien, sondern immerhin noch ein Angebotsnetz zu erkennen, was in zahlreichen<br />

vergleichbaren Räumen durchaus nicht mehr der Fall ist. Natürlich kann aber bei Fahrtenangeboten<br />

zwischen 2 und 6 Fahrtenpaaren in den meisten Bereichen und Relationen nur von einem<br />

Grundangebot gesprochen werden.<br />

• An Sonn- und Feiertagen wird auf den meisten Relationen 1 Fahrtenpaar angeboten.<br />

In den Abbildungen 9 <strong>bis</strong> 12 ist die Angebotshäufigkeit im Stadtlinienverkehr <strong>Celle</strong> nach den einzelnen<br />

Verkehrstagen Schultag, Ferientag, Samstag, Sonntag/Feiertag kartografisch dargestellt. Es ist<br />

an dieser Stelle wieder auf die tabellarische Korrespondenz mit Anlage 1 Linienverzeichnis hinzuweisen.<br />

Dargestellt wird abschnittsweise die richtungsbezogene Fahrtenanzahl je Tagesart im Stadtlinienverkehr<br />

(einschl. kombinierte Regional-/Stadtlinien).<br />

• Die Abbildungen zeigen zunächst eine gegenüber dem Regionalbusverkehr wesentlich geringere<br />

Differenzierung zwischen den Verkehrstagen, was typisch für Stadtverkehre ist. Zwischen<br />

Schul- und Ferientagen sind kaum Unterschiede ablesbar. Die Unterschiede ergeben sich lediglich<br />

aus dem unterschiedlichen Angebot auf den kombinierten Stadt- und Regionallinien, nicht<br />

durch die eigentlichen Stadtlinien. An Samstagen bestehen etwa zwei Drittel des Wochentagsangebots,<br />

an Sonntagen allerdings nur etwa 25 %.<br />

• Die Stadtbuslinien 1 <strong>bis</strong> 5 verkehren einschließlich samstags im 30-min-Takt, die Linie 6 im 60min-Takt<br />

und die Linien 7 und 8 dienen mit 7 <strong>bis</strong> 9 Fahrtenpaaren an Schultagen sowie 4 <strong>bis</strong> 6<br />

Fahrtenpaaren an Ferientagen als Verstärker zu bestimmten Zeiten des Berufs- und Schülerverkehrs.<br />

• Ähnlich wie bereits bei der Liniennetzstruktur herausgearbeitet, zeigt sich eine starke, in der<br />

Struktur des Straßennetzes begründete Überlagerung der Angebote insbesondere in den Bereichen<br />

− zwischen Bahnhof und Schlossplatz mit 150 - 200 Fahrten pro Schul-/Ferientag und Richtung<br />

sowie<br />

Kreistagsbeschluss 15<br />

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<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

− zwischen Allgemeines Krankenhaus/Torplatz und Schwedenbrücke bzw. Lindenallee mit<br />

mehr als oder annähernd 50 Fahrten pro Schul-/Ferientag und Richtung<br />

− Ansonsten werden auf den meisten Abschnitten des Stadtverkehrs knapp 30 Fahrten pro<br />

Schul-/Ferientag und Richtung angeboten. An den Wochenenden anteilig weniger (gemäß<br />

Punkt 1).<br />

• Die Verbindungsfunktionen werden innerhalb des Stadtgebiets und zwischen den Ortsteilen im<br />

Außenbereich und dem Stadtkern nahezu ohne Einschränkungen erfüllt. Die wenigen Einschränkungen<br />

beziehen sich auf fehlende Tangentialverbindungen zwischen Groß Hehlen und Klein<br />

Hehlen bzw. Boye sowie zwischen Lachtehausen und Altencelle, die jedoch zunächst einer Bedarfsklärung<br />

zu unterziehen sind.<br />

In den Abbildungen 13 und 14 wurde mit Hilfe einer Isochronendarstellung 12 ausgewählt für den Ferientag<br />

und den Samstag die Erschließung des Stadtgebietes durch Netz und Haltestellen veranschaulicht.<br />

Die dabei gewählten Isochronen wurden mit einem Radius von 400 m stadtverkehrstypisch gewählt,<br />

woraus sich bei Einhaltung ein Haltestellenabstand von 800 m ergibt. Die Auswertung bringt folgende<br />

Ergebnisse:<br />

• Das gesamte Stadtgebiet ist sehr gut erschlossen. Das gilt uneingeschränkt für den gesamten<br />

innerstädtischen Bereich.<br />

Für den Bereich der Senioren-Wohnanlage Wehlstraße/Ecke 77er Straße ergeben sich besondere<br />

Anforderungen infolge dessen, dass die Entfernungen zu den nächsten Haltestellen, auch wenn<br />

diese innerhalb des zulässigen Radius liegen, für mobilitätseingeschränkte Personen als zu weit<br />

empfunden werden. Gleiches gilt für die fehlende direkte ÖPNV-Erschließung des neuen Rathauses.<br />

• Geringfügige Erschließungsdefizite werden in folgenden Bereichen sichtbar:<br />

− äußerste westliche Bereiche des OT Garßen<br />

− Randbereiche der Ortsteile Groß Hehlen und Wietzenbruch<br />

− zwischen Welfenallee und Bahntrasse sowie im Bereich Kaserne Hehlentor<br />

(jeweils nur ganz geringfügig oder theoretischer Art).<br />

2.2.3 Angebotsverknüpfung<br />

Anhand der Netzstruktur ist jede Haltestelle, an der mindestens zwei Linien von SPNV und/oder übrigem<br />

ÖPNV zusammentreffen ein potenzieller Verknüpfungspunkt. Der potenzielle Verknüpfungspunkt<br />

wird dann zum tatsächlichen, wenn auch eine sinnvolle Umstiegsmöglichkeit besteht. Tabelle 3 zeigt<br />

eine Auflistung dieser potenziellen Verknüpfungspunkte im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong>. Eine Festlegung der tatsächlichen<br />

Verknüpfungspunkte mit Kategorisierung nach ihrer Bedeutung sowie Anforderungen an die<br />

Anschlussgestaltung und bauliche Gestaltung erfolgen in Kapitel 4.<br />

12 400 m Luftlinie umgerechnet in Wegstrecke ergibt eine durchschnittliche Zu- und Abgangszeit von 6 min. (6-min-Isochrone).<br />

Kreistagsbeschluss 16<br />

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<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

Tabelle 3 Potenzielle Verknüpfungspunkte im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

Haltestelle Linien<br />

01 Adelheidsdorf Brücke 6-65, 7-75<br />

02 Ahnsbeck Ortsmitte 0-46, 0-47<br />

03 Beedenbostel, Ortsmitte 0-46, 8-35<br />

04 Bergen (Kreis <strong>Celle</strong>), Bahnhof 0-11, 0-16, 10, 1-15, 3-25<br />

05 Bergen (Kreis <strong>Celle</strong>), Belsen Gedenkstätte 0-11, 10, 3-25<br />

06 Bergen (Kreis <strong>Celle</strong>), <strong>Celle</strong>r Straße 0-11, 0-16, 1-15, 3-25<br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

07 Bergen (Kreis <strong>Celle</strong>), Langestraße 0-11, 0-16, 1-15, 2-95, 3-25<br />

08 <strong>Celle</strong> Bahnhof 1-15, 1-45, 2-95, 3-25, KBS 110 (metr.), S6, S7<br />

09 <strong>Celle</strong>, Altenhagen Schule 0-47, 1-45, 6-65, 6-85<br />

10 <strong>Celle</strong>, Bahnhofstraße 1-15, 1-45, 2-95, 3-25, 6-65, 6-85<br />

11 <strong>Celle</strong>, Birkenstraße 1-15, 1-45, 2-95, 3-25, 6-65, 6-85<br />

12 <strong>Celle</strong>, Burgstraße/Schulzentrum 1-45, 2-95, 5-55, 6-65, 6-85<br />

13 <strong>Celle</strong>, Fuhsebrücke 1-45, 2-95, 6-65, 6-85<br />

14 <strong>Celle</strong>, Hermann-Billung-Gymnasium 1-15, 1-45, 2-95, 3-25, 6-65, 6-85<br />

15 <strong>Celle</strong>, Landessozialgericht 1-15, 1-45, 6-65, 6-85<br />

16 <strong>Celle</strong>, Schlossplatz 10, 1-15, 1-45, 2-95, 3-25, 5-55, 6-65, 6-85, 7-75<br />

17 <strong>Celle</strong>, Thaerplatz 1-15, 1-45, 2-95, 3-25, 6-65, 6-85<br />

18 <strong>Celle</strong>, Union 1-15, 1-45, 2-95, 5-55, 6-65, 6-85, 7-75<br />

19 Eicklingen, Betrieb 5-55, 6-65<br />

20 Eschede Bahnhof 10, 8-35, KBS 110 (metronom)<br />

21 Faßberg Ortsmitte 0-26, 3-25<br />

22 Hermannsburg Ortsmitte 0-26, 1-15, 3-25<br />

23 Hermannsburg, HS + RS 0-26, 10, 1-15, 3-25<br />

24 Hohne Ortsmitte 0-47, 5-55<br />

25 Hohne, Helmerkamp Ortsmitte 0-46, 0-47, 5-55<br />

26 Lachendorf Ortsmitte 0-46, 0-47, 1-45<br />

27 Unterlüß Bahnhof 0-26, 10, KBS 110 (metronom)<br />

28 Wienhausen, Klosterhof 10, 5-55<br />

29 Wietze, Kasinoweg/Erdölmuseum 10, 6-85<br />

30 Winsen (Aller), Küsterdamm 0-96, 2-95, 6-85<br />

* Verknüpfungen mit Linien kreisfremder Busverkehrsunternehmen bestehen nicht<br />

Kreistagsbeschluss 17<br />

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<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Die Angebotsverknüpfung erfolgt immer an Haltestellen. In den vergangenen 10 Jahren haben die<br />

Kommunen mit Unterstützung des <strong>Landkreis</strong>es erheblich in die Haltestelleninfrastruktur investiert. In<br />

den Jahren 2005 - 2008 wurden insgesamt 20 Maßnahmen (ohne P+R, B+R) im Gesamtumfang von 1,11<br />

Mio. EUR durchgeführt, die mit einer Summe von 0,43 Mio. EUR aus dem Haltestellenprogramm des<br />

Landes Niedersachsen gefördert worden sind. Darunter sind so komplexe Maßnahmen wie der Ausbau<br />

des ZOB Am Schlossplatz in <strong>Celle</strong> sowie des ZOB in Lachendorf und einer größeren Anzahl von Witterungsschutzeinrichtungen<br />

in der Gemeinde Faßberg und in der Samtgemeinde Flotwedel.<br />

Nach dem äußeren Eindruck ist hinsichtlich des Haltestellenausbaus ein guter Stand erreicht. Eine statistische<br />

Erfassung darüber und eine Kategorisierung der Haltestellen liegen allerdings nicht vor.<br />

2.2.4 Anbindung an zentrale Orte, Bedienungsstandard im Stadt- und Regionalverkehr<br />

Die Erschließung des ländlichen Raumes und die Erreichbarkeit zentraler Orte sind wichtige Kriterien<br />

für die Bewertung von ÖPNV-Angeboten im ländlichen Raum im Interesse der Mobilitätssicherung. Erreichbarkeit<br />

und Mobilitätssicherung sind wesentliche Merkmale der Attraktivität von Städten, Räumen<br />

und einzelnen Standorten und sind Ausdruck von Lebensniveau. Dementsprechend werden in den meisten<br />

Nahverkehrsplänen derartige Standards in Umsetzung der verkehrspolitischen Zielstellungen des<br />

Aufgabenträgers mit bindendem oder zumindest empfehlendem Charakter vorgegeben.<br />

Dabei werden in differenzierter Weise für Stadtverkehre und für Regionalverkehre derartige Standards<br />

in der Regel für Mindesterschließung bzw. Erschließungsgrad, die Erreichbarkeit zentraler Orte bzw.<br />

des Stadtzentrum in bestimmter Fahrzeit und mit bestimmter Häufigkeit und ggf. Regelmäßigkeit<br />

(Takt) vorgegeben.<br />

Der <strong>Nahverkehrsplan</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Celle</strong> beinhaltete <strong>bis</strong>her keine solchen Standards. Damit sind auch<br />

Vergleiche der Angebotsqualität mit anderen <strong>Landkreis</strong>en und Städten nicht möglich. In Kapitel 4 wird<br />

daher ein Mindestbedienungsstandard als Planungsmaßnahme aufgenommen und gleichzeitig dessen<br />

gegenwärtige Einhaltung ausgewertet, um daraus Schlussfolgerungen für konkrete angebotsverändernde<br />

Maßnahmen ableiten zu können.<br />

Kreistagsbeschluss 18<br />

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<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

2.2.5 Angebotsqualität<br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Die Qualität des Beförderungsprozesses wird durch die folgenden Faktoren bestimmt:<br />

Erschließungsgrad<br />

Netzdichte, Linienführung und<br />

Bedienungshäufigkeit<br />

Reisezeit und –komfort<br />

durchgehende Fahrten in Hauptrelationen,<br />

sicheres und bequemes<br />

Umsteigen<br />

Kundeninformation<br />

Aktualität, einheitlicher, übersichtlicher<br />

Aufbau<br />

Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit<br />

einschließlich Anschlusssicherung<br />

Platzangebot<br />

Sitzplatzkapazität, Behindertenfreundlichkeit,<br />

Mitnahmemöglichkeit<br />

für Kinderwagen, Gepäck<br />

Sauberkeit und Service<br />

einschl. kundenfreundlicher Fahrausweisvertrieb<br />

Im Punkt Erschließungsgrad wurden die entsprechenden Aussagen vorstehend gemacht. Die Bewertung<br />

fällt für Schultage und Samstage überwiegend positiv aus, für Ferientage eher nicht.<br />

Die Kriterien Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit sowie Anschlusssicherheit können aus der zur Verfügung<br />

stehenden Datenlage gegenwärtig nicht bewertet werden. Dem Aufgabenträger liegen dazu keine statistischen<br />

Daten vor. Allenfalls könnte darauf aus in der Presse bekannt gewordenen Beschwerden von<br />

Fahrgästen geschlossen werden. Das wäre allerdings sehr subjektiv und vergleichend nicht zu bewerten.<br />

Das gleiche trifft zu für das Kriterium Sauberkeit.<br />

Reisezeiten, Komfort und Platzangebot sind differenziert zu bewerten. Die Reisezeiten auf den Hauptrelationen<br />

nach <strong>Celle</strong> und Hannover sind aufgrund der Angebotsstruktur sehr günstig. Aus Orten abseits<br />

der Hauptrelationen ist dies weniger positiv zu beurteilen, liegt an Schultagen aber in der Regel noch<br />

in einem vertretbaren Rahmen. Die wirklichen Probleme liegen an Nichtschultagen.<br />

Zum eingesetzten Fahrzeugpark von ca. 100 Linienbussen ist lediglich das Durchschnittsalter von 12,5<br />

Jahren (Stand: Herbst 2010) bekannt. Eine Fahrzeugliste liegt nicht vor. Bei „normaler“ Struktur des<br />

Fahrzeugparks lässt das darauf schließen, dass zwischen 35 und 40 % der eingesetzten Fahrzeuge älter<br />

als 15 Jahre ist, was ein üblicher Nutzungsgrenzwert für Linienbusse in Abhängigkeit von ihrer Laufleistung<br />

ist. Dem Augenschein nach werden auch nicht wenige Busse eingesetzt, die bereits 20 Jahre im<br />

Einsatz sind. Der Fuhrpark ist somit - gemessen an Vergleichswerten - gegenwärtig überaltert.<br />

Aussagen darüber, ob das Platzangebot in den Bussen ausreichend ist, könnten nur gemacht werden,<br />

wenn entsprechende Erhebungsdaten vorliegen würden, was nicht der Fall ist. Die Kriterien der Barrierefreiheit<br />

wären anhand einer Fahrzeugliste mit Ausstattungsmerkmalen zu bewerten, die jedoch - wie<br />

vorstehend erwähnt - nicht vorliegt. Zumindest im Stadtverkehr <strong>Celle</strong> werden ausschließlich oder nahezu<br />

ausschließlich Standardlinienbusse und Gelenkbusse niederfluriger Bauart eingesetzt, was für Stadtverkehre<br />

üblicher Standard ist.<br />

Kreistagsbeschluss 19<br />

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<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Die Hauptinstrumente der Kundeninformation in ihrer Einheit von Fahrplaninformation und Kundenservice<br />

sind<br />

− Fahrplanaushänge und weitere Informationen an der Haltestelle.<br />

Wie leider bei sehr vielen ÖPNV-Unternehmen üblich, fehlen häufig an den Haltestellen der<br />

Name und die Angabe der dort verkehrenden Linien. Dadurch wird die Orientierung für ortsunkundige<br />

Fahrgäste erschwert.<br />

Hinsichtlich der Fahrplanaushänge ist, neben immer wieder auftretenden und nicht dem Unternehmen<br />

anzulastenden Vandalismusschäden, insbesondere Beschmierungen, zu bemängeln,<br />

dass Aushänge unvollständig sind, die so genannten Schülerlinien oder (angeblich) nutzbare<br />

Freigestellte Schülerverkehre an der Haltestelle nicht kommuniziert werden, was insbesondere<br />

dazu führt, dass eigentlich vorhandene Verbindungen und Verknüpfungen durch den Kunden<br />

nicht erkannt werden und so das Angebot unattraktiver erscheint, als es tatsächlich ist.<br />

− Fahrplanheft bzw. spezielle Printmedien wie Fahrplan-Flyer.<br />

Ein Fahrplanheft gibt es gegenwärtig nicht. Die Aufteilung in mehrere Einzelhefte für Teilgebiete,<br />

wie schon einmal versucht, ist durch die Kunden nicht angenommen worden. Positiv zu bewerten<br />

ist die Herausgabe eines Flyers mit den Liniennetzen von Stadt- und Regionalverkehr,<br />

der eine gute Übersicht bietet, jedoch keine Informationen zu Fahrplänen und Tarifen beinhaltet.<br />

− Elektronische Fahrplanauskunft<br />

Auf den Internetseiten der CeBus können alle Fahrpläne und aktuelle Informationen eingesehen<br />

und heruntergeladen werden, auch die Schülerllinien. Die Möglichkeit der Verbindungsauswahl<br />

bietet die Fahrplanauskunft für Niedersachsen und Bremen (EFA-System), ebenfalls via Internet,<br />

diese allerdings wiederum ohne das Angebot der Schülerlinien.<br />

− Kundencenter / Mobilitätszentralen o. ä.<br />

Gibt es derzeit nur am Standort des CeBus-Betriebshofes in <strong>Celle</strong>, kann aber diese Funktion<br />

aufgrund der ungünstigen standörtlichen Lage nicht erfüllen. Eine entsprechende Einrichtung in<br />

der Innenstadt von <strong>Celle</strong> (Nähe Schlossplatz) ist nicht weitergeführt worden.<br />

2.3 Gegenwärtige ÖPNV-Nachfrage<br />

Der Umfang und die Struktur der gegenwärtigen Nachfrage nach ÖPNV-Leistungen sowie das Wissen um<br />

deren Entwicklungstrends der vergangenen Jahre sind die wesentlichen Gradmesser und Instrumentarien<br />

der Erfolgskontrolle für bestimmte Angebotsmaßnahmen.<br />

Leider liegen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> und für die Stadt <strong>Celle</strong> keine verwertbaren diesbezüglichen Angaben<br />

aus Verkehrserhebungen oder statistischen Auswertungen von Fahrausweisverkäufen vor. Die einzigen<br />

vorliegenden Ergebnisse aus einer Untersuchung der GVS Gesellschaft für Verkehrsplanung und Systemberatung<br />

mbH im Auftrag der CeBus (Bericht vom Juni 2004) beschränken sich auf eine Erhebung im<br />

Zusammenhang mit SPNV-Verknüpfungen, sind zudem veraltet und insbesondere nach der grundlegenden<br />

Netzumgestaltung im Jahre 2008 nicht mehr aussagekräftig.<br />

Kreistagsbeschluss 20<br />

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<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Durch den ÖPNV-Betreiber CeBus GmbH & Co. KG wurden keine Angaben zu Beförderungsfällen und<br />

Fahrausweisverkäufen zur Verfügung gestellt. Daher kann für das Gesamtaufkommen - wiederum anhand<br />

von Vergleichswerten - nur geschätzt werden, dass im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> ein ÖPNV-Aufkommen auf<br />

der Straße in der Größenordnung von ca. 6,0 Mio. Beförderungsfällen (Beff.) realisiert wird. Vermutlich<br />

liegt das tatsächliche Aufkommen aber eher im Bereich von 6,5 … 7,0 Mio. Beff. pro Jahr. Diese Vermutung<br />

leitet sich aus dem <strong>bis</strong>her weitgehend kommerziellen Charakter der Verkehre ab, die bei bestimmtem<br />

Angebotsvolumen entsprechende Verkehrserlöse voraussetzen, um Kostendeckung ohne Zuschüsse<br />

zu erreichen. Und für eben diese Verkehrserlöse ist (unter Berücksichtigung aller Strukturmerkmale,<br />

des Tarifsystems und angenommener gesetzlicher Ausgleichszahlungen und Erstattungen für<br />

Schüler- und Schwerbehindertenverkehre) ein bestimmtes Fahrgastaufkommen erforderlich, das vorstehend<br />

abgeschätzt wurde.<br />

Was allerdings aus dem Datenbestand des Trägers der Schülerbeförderung bekannt ist, sind die Aufkommen<br />

im Schülerlinienverkehr auf Zeitkarten bzw. auf dauerhafte Fahrtberechtigung für Fahrten<br />

außerhalb § 42 PBefG. Diese lagen im Stand: Schuljahr 2008/2009 nach Auswertung bei Werten ent-<br />

sprechend Tabelle 4:<br />

Tabelle 4 Beförderungsaufkommen im Schülerverkehr 2008/2009<br />

Fahrausweisart, Fahrtberechtigung Anzahl Beförderungsfälle pro Ø Schultag<br />

Schülersammelzeitkarten (SSZK)<br />

Fahrtberechtigungen nach § 43 PBefG<br />

Zwischensumme Linienverkehr<br />

Fahrtberechtigungen nach Freistellungs-VO<br />

Gesamtsumme<br />

3.565<br />

810<br />

4.375<br />

981<br />

5.356<br />

8.200<br />

1.620<br />

9.820<br />

1.962<br />

11.782<br />

Beförderungsfälle pro Jahr 13 2.250.350<br />

Die Zahlen weisen ein mäßig hohes Aufkommen im Schülerlinienverkehr, auch unter Berücksichtigung<br />

von Sonderlinienverkehren und umfangreicher freigestellter Schülerverkehre, aus. Auch die Tatsache,<br />

dass damit noch nicht alle mit dem ÖPNV beförderten Schüler erfasst sind, ändert daran nichts.<br />

Es ergibt sich ein Anteil des Schülerverkehrs an der Gesamtnachfrage im straßengebundenen ÖPNV (Bezugsgröße<br />

6,5 Mio. Fahrgäste insgesamt) von 35 %, was sehr niedrig wäre. Leider ist eine gesonderte<br />

Ausweisung für Stadt- und Regionalverkehr aufgrund fehlender Daten nicht möglich. Natürlich ist aber<br />

davon auszugehen, dass der Anteil des Schülerverkehrs im Regionalverkehr deutlich über 50 % beträgt.<br />

Es gibt allerdings auch nicht wenige <strong>Landkreis</strong>e, wo dieser Anteil bei 80 % und höher liegt.<br />

13 Bezogen auf ein durchschnittliches Jahr mit 191 Schultagen<br />

Kreistagsbeschluss 21<br />

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<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

2.4 Mängelfeststellung, Ableitung von Handlungs- und Untersuchungsbedarf<br />

Aus den vorstehenden Punkten der Angebotsanalyse und Bestandsaufnahme wurden die wesentlichen<br />

Punkte, die als faktische oder wahrscheinliche Mängel zu bewerten sind herausgezogen und nachfolgend<br />

stichpunktartig aufgelistet:<br />

Allgemein und Regionalverkehr<br />

• Die Verbindungsqualitäten auf den Verkehrsachsen sind an Schultagen, Ferientagen und auch an<br />

Samstagen zufriedenstellend.<br />

• Die Erschließungsqualität ist nur an Schultagen gut, an allen anderen Tagen zeigen sich schwere<br />

Defizite mit Tendenzen eines Rückzuges des Linienverkehrs aus der Fläche.<br />

• Offenes Folgeproblem einer unabgestimmten Planung von Angebots- und Infrastrukturmaßnahmen<br />

in Sachen ZOB am Bahnhof.<br />

• Die <strong>Nahverkehrsplan</strong>ung des <strong>Landkreis</strong>es beinhaltet <strong>bis</strong>her weder Vorgaben noch Empfehlungen<br />

für einen Bedienungsstandard, weder quantitativ noch qualitativ.<br />

• Die Schülerbeförderung wird mit einem hohem Anteil freigestellter Schülerverkehre nach der<br />

Freistellungs-Verordnung sowie reiner Schulbuslinien (§ 43 PBefG) durchgeführt, die nur dann<br />

der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, wenn eine Ausnahmegenehmigung nach § 2 Absatz 4<br />

PBefG vorliegt. Für den Fahrgast ist nicht nachvollziehbar, welche Art von Fahrt er gerade<br />

nutzt.<br />

• Die Schülerbeförderung wird weitestgehend ohne Staffelung der Unterrichtszeiten an den<br />

Schulstandorten durchgeführt. Dadurch ist der Aufwand für den Schülerverkehr weit überhöht<br />

und es treten überhöhte Reiszeiten auf (Nachweisführung siehe Kapitel 3 und 6).<br />

• Es gibt zwar bereits einige Ansätze, insgesamt aber noch große Reserven in der Anwendung innovativer,<br />

unkonventioneller Bedienungsformen im ÖPNV.<br />

• Der eingesetzte Fahrzeugpark ist in weiten Teilen überaltert. Allgemein anerkannte Zielstellung<br />

von Busverkehrsunternehmen ist es, das Durchschnittsalter ihres Fuhrparks nicht über 10 Jahre<br />

ansteigen zu lassen und die maximale Laufleistung eines jeden Busses bei etwa 750.000 km zu<br />

begrenzen. Auch wenn es <strong>bis</strong>her keinen Anlass dafür gibt, von Sicherheitsgefährdungen zu sprechen,<br />

so treten neben überhöhtem Instandhaltungsaufwand doch auch überhöhte Umweltbelastungen<br />

auf. Für den Bereich des Naturparks Südheide und im Innenstadtbereich von <strong>Celle</strong> ist<br />

dies durchaus problematisch. Ebenso kann erhöhten Anforderungen an die Beförderung mobilitätseingeschränkter<br />

Personen nicht hinreichend entsprochen werden. Insbesondere ist deshalb<br />

Handlungsbedarf geboten, weil bei weiterhin völlig unzureichender Reproduktion des Fuhrparks<br />

dieses Problem bereits in wenigen Jahren finanziell nicht mehr lösbar sein und spätestens dann<br />

auch sicherheitsrelevant werden kann.<br />

Kreistagsbeschluss 22<br />

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<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

• Dem Aufgabenträger werden <strong>bis</strong>her vom Betreiber des ÖPNV im Kreisgebiet nicht die Informationen<br />

bereitgestellt, die dieser für eine tatsächliche sachgerechte Wahrnehmung seiner Aufgaben<br />

benötigt. Es fehlen Angaben<br />

− zur Ermöglichung einer vergleichenden Bewertung des ÖPNV im Kreisgebiet und in der<br />

Stadt <strong>Celle</strong>, ebenso wie<br />

− für die Erarbeitung verkehrlicher und qualitativer Rahmenvorgaben sowie<br />

− für das Controlling der anforderungsgerechten Leistungsdurchführung.<br />

Dazu gehören insbesondere statistische Daten zum Leistungsangebot und zur Fahrgastnachfrage<br />

mit den jeweiligen Strukturen, zum Fahrzeugpark (Fahrzeugliste mit Alter, Laufleistung, Umweltstandards<br />

und Ausstattungsmerkmalen) sowie zur Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit der<br />

ÖPNV-Durchführung.<br />

Die Bereitstellung eines Mindestmaßes an Daten zur Wirtschaftlichkeit der Betriebsdurchführung<br />

ist ebenfalls unerlässlich, um die Situation einschätzen und vor allem Vorkehrungen zur<br />

Abwendung ernsthafter Schwierigkeiten in kommenden Jahren treffen zu können. Zumindest<br />

setzt das Nachsuchen um finanzielle Unterstützung zunächst immer eine Offenlegung der Situation<br />

voraus.<br />

• Es besteht ein Mangel an gedruckter Fahrgastinformation und vollständigen Fahrplanaushängen<br />

an den Haltestellen sowie an einem zentral gelegenen Kundencenter. Mit der kürzlich erfolgten<br />

Einführung eines Rechnergestützten Betriebsleitsystems (RBL) wurden Grundvoraussetzungen<br />

für Anschlusssicherung, Fahrgastinformation und statistische Berichterstattung gegenüber dem<br />

Aufgabenträger geschaffen.<br />

Besonderheiten Stadtverkehr<br />

• Die Verbindungsqualitäten sind auf den Verkehrsachsen an Schultagen, Ferientagen und Samstagen<br />

gut und angemessen. Das Niveau an Sonntagen ist üblicherweise gering, aber der Nachfrage<br />

angemessen.<br />

• Die Erschließungsqualität ist ebenso im Wesentlichen gut zu bewerten. Kleinere Erschließungslücken<br />

sind kein wesentlicher Mangel, zumal der angelegte Maßstab sehr anspruchsvoll ist. Zusätzlich<br />

ist das in den entsprechenden Karten (siehe nachfolgend) nicht dargestelltee Angebot<br />

des AST zu berücksichtigen.<br />

• Das in der Öffentlichkeit thematisierte Problem einer fehlenden Haltestelle im Bereich der Seniorenresidenz<br />

in der Wehlstraße/77er Straße wird durch Untersuchung der Haltestellenerschließungsbereiche<br />

entkräftet, sollte aber aufgrund der besonderen Problemlage ebenso wie<br />

die fehlende direkte Erschließung des neuen Rathauses dennoch in die Bemühungen um eine<br />

Verbesserung der Situation einbezogen werden.<br />

• Mängel im Verkehrsfluss durch zu geringe Fahrzeugdurchsatzkapazität am Schlossplatz bzw. Zuund<br />

Abfahrten; zusätzlich verminderte Übersichtlichkeit für den Fahrgast.<br />

Kreistagsbeschluss 23<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Verknüpfungssituation am Schlossplatz<br />

• Durch Netz- und Fahrplanstruktur jetzt nicht wie eigentlich vorgesehen nutzbarer ZOB am<br />

Bahnhof <strong>Celle</strong><br />

Durch Kopplung mit P+R/B+R-Parkhaus sowie<br />

unmittelbare Übergänge zum Bahnhof eigentlich<br />

ideale Voraussetzungen.<br />

Abstimmungsmängel:<br />

− Zu geringe Kapazität<br />

− Verkehrsbehinderungen bei der Ausfahrt<br />

− Ungünstige Lage für Radialnetzstruktur<br />

• Die <strong>Nahverkehrsplan</strong>ung des <strong>Landkreis</strong>es beinhaltet <strong>bis</strong>her auch für Stadtverkehre weder Vorgaben<br />

noch Empfehlungen für einen Bedienungsstandard, weder quantitativ noch qualitativ.<br />

• Auch in der Stadt <strong>Celle</strong> gibt es mit dem Anruf-Sammel-Taxi bereits Ansätze, insgesamt aber<br />

ebenfalls noch Reserven in der Anwendung innovativer, unkonventioneller Bedienungsformen<br />

im ÖPNV.<br />

• Die Überalterung des eingesetzten Fuhrparks ist auch im Stadtverkehr sichtbar. Dadurch treten<br />

neben überhöhtem Instandhaltungsaufwand und Einschränkungen im Beförderungskomfort auch<br />

überhöhte Umweltbelastungen auf. Gerade für innerstädtische Bereiche ist dies durchaus problematisch.<br />

Die vorstehend genannten Mängel werden in den Planungskapiteln 4 <strong>bis</strong> 6 in einzelnen oder komplexen<br />

Planungsmaßnahmen aufgegriffen.<br />

Kreistagsbeschluss 24<br />

Version 20.12.2010


Soltau-Fallingbostel<br />

370<br />

Thören<br />

733<br />

Jeversen<br />

300<br />

Meißendorf<br />

Bannetze<br />

4245<br />

1666<br />

Wietze<br />

2516<br />

Hornbostel<br />

720<br />

Wieckenberg<br />

776<br />

Lohheide<br />

5815<br />

Winsen (Aller)<br />

2500<br />

Südwinsen<br />

441<br />

Becklingen*<br />

Wardböhmen*<br />

3057<br />

1000<br />

405<br />

Walle<br />

2038<br />

Oldau<br />

Ovelgönne<br />

669<br />

Bleckmar*<br />

382<br />

7500<br />

Bergen*<br />

Belsen*<br />

251<br />

Hassel*<br />

Stedden<br />

5095<br />

300<br />

Hambühren<br />

260<br />

Nindorf*<br />

169<br />

Hagen*<br />

200<br />

Bollersen<br />

913<br />

Offen*<br />

Region Hannover<br />

Siddernhausen*<br />

Salzmoor*<br />

1000<br />

Katensen*<br />

Wolthausen<br />

4838<br />

130<br />

186<br />

Hetendorf<br />

610<br />

Wohlde*<br />

669<br />

Waldhof*<br />

827<br />

Wietzenbruch<br />

10769<br />

5558<br />

Neustadt/Heese<br />

387<br />

212<br />

Bonstorf<br />

133<br />

Baven<br />

Barmbostel<br />

230<br />

Dohnsen*<br />

Beckedorf<br />

412<br />

Diesten*<br />

1243<br />

Sülze*<br />

682<br />

Hustedt<br />

1647<br />

Eversen*<br />

7906<br />

7825<br />

1521<br />

Altstadt<br />

Oldendorf<br />

6908<br />

640<br />

Neuenhäusen<br />

Blumlage<br />

2000<br />

2938<br />

610<br />

Groß Hehlen<br />

1638<br />

Altencelle<br />

Westercelle<br />

400<br />

4394<br />

Hermannsburg<br />

Vorwerk<br />

Boye<br />

Hehlentor<br />

Klein Hehlen<br />

Altenhagen<br />

550<br />

7067<br />

1069<br />

Scheuen<br />

Müden (Örtze)<br />

2844<br />

4715<br />

2200<br />

220<br />

Poitzen<br />

Weesen<br />

200<br />

520<br />

Osterloh<br />

6250<br />

2884<br />

Garßen<br />

Wathlingen<br />

589<br />

Lachtehausen<br />

949<br />

1800<br />

321<br />

Lutterloh<br />

150<br />

Schmarbeck<br />

Habighorster Höhe<br />

Burghorn<br />

1740<br />

Ohe<br />

397<br />

Habighorst<br />

370<br />

Gockenholz<br />

Oppershausen<br />

4932<br />

357<br />

Lachendorf<br />

400<br />

3780<br />

Eschede<br />

256<br />

Scharnhorst<br />

Fernhavekost<br />

163<br />

Aschenberg<br />

803<br />

Höfer<br />

1071<br />

Beedenbostel<br />

190<br />

Wiedenrode<br />

Kragen<br />

173<br />

Luttern<br />

133<br />

Endeholz<br />

Heese<br />

227<br />

Hohnhorst<br />

300<br />

400<br />

Helmerkamp<br />

Uelzen<br />

132<br />

Marwede<br />

166<br />

Bargfeld<br />

Ziegelei<br />

302<br />

Wohlenrode<br />

Jarnsen<br />

Bunkenburg<br />

Ahnsbeck<br />

Dasselsbruch<br />

Adelheidsdorf<br />

Bockelskamp<br />

Nordburg<br />

Wienhausen<br />

Schwachhausen<br />

Flackenhorst<br />

Sandlingen<br />

Groß-Eicklingen<br />

Nienhagen<br />

Offensen<br />

Neuhaus<br />

Großmoor<br />

Nienhorst<br />

Neu-Schepelse<br />

Langlingen<br />

Nienhof<br />

Schepelse<br />

Papenhorst Klein-Eicklingen<br />

Paulmannshavekost<br />

Hohnebostel<br />

5372<br />

894<br />

680<br />

602<br />

Bostel<br />

947<br />

4412<br />

Faßberg<br />

250<br />

1785<br />

Bröckel<br />

200<br />

1153<br />

150<br />

1702<br />

Unterlüß<br />

375<br />

3527<br />

350<br />

Eldingen<br />

200<br />

877<br />

317<br />

Metzingen<br />

144<br />

Grebshorn<br />

981<br />

Hohne<br />

400<br />

Spechtshorn<br />

Gifhorn<br />

<strong>Nahverkehrsplan</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>2011</strong> - <strong>2015</strong><br />

Einwohnerdichte und<br />

Einwohnerverteilung<br />

Einwohner je km² (ortsteilfein)<br />

853<br />

Ortsteil<br />

<strong>bis</strong> 10<br />

11 - 25<br />

26 - 50<br />

51 - 100<br />

101 - 150<br />

151 - 200<br />

201 - 250<br />

251 - 500<br />

501 - 1000<br />

über 1000<br />

Einwohner je Ortsteil<br />

1mm entspricht 1.000 Einwohnern<br />

* Bergen, Stadt einschließlich 3.000 Briten<br />

Quelle: Einwohnerverteilung PROZIV,<br />

Basis - Einwohnerdaten LSKN, Stadt <strong>Celle</strong><br />

Abbildung 1


Soltau-Fallingbostel<br />

Wedemark<br />

Wietze<br />

Wietze<br />

Lohheide<br />

Region Hannover<br />

Bergen<br />

Hambühren<br />

Bergen<br />

Winsen (Aller)<br />

Winsen (Aller)<br />

Burgwedel<br />

Hannover<br />

Hambühren<br />

Wietzendorf<br />

<strong>Celle</strong><br />

Nienhagen<br />

Adelheidsdorf<br />

Faßberg<br />

Hermannsburg<br />

Hermannsburg<br />

<strong>Celle</strong><br />

Wathlingen<br />

Faßberg<br />

Eschede<br />

Eschede<br />

Habighorst<br />

Eicklingen<br />

Bröckel<br />

Höfer<br />

Lachendorf<br />

Lachendorf<br />

Beedenbostel<br />

Wienhausen*<br />

Wienhausen<br />

Eicklingen*<br />

Unterlüß<br />

Unterlüß<br />

Scharnhorst<br />

Ahnsbeck<br />

Langlingen<br />

Eldingen<br />

Hohne<br />

Uelzen<br />

Uelzen<br />

Wesendorf<br />

Gifhorn<br />

Gifhorn<br />

<strong>Nahverkehrsplan</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>2011</strong> - <strong>2015</strong><br />

Zentralörtliche Gliederung<br />

Oberzentrum<br />

Mittelzentrum<br />

Grundzentrum<br />

Kreisgrenze<br />

für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

Abbildung 2<br />

Gemeindegrenze<br />

* funktionsgeteiltes Grundzentrum Wienhausen /<br />

Eicklingen<br />

Quelle: Regionales Raumordnungsprogramm 2005


Gifhorn<br />

Region Hannover<br />

Soltau-Fallingbostel<br />

Uelzen<br />

Adelheidsdorf<br />

Ahnsbeck<br />

Beedenbostel<br />

Bergen<br />

Bröckel<br />

<strong>Celle</strong><br />

Eicklingen<br />

Eldingen<br />

Eschede<br />

Faßberg<br />

Habighorst<br />

Hambühren<br />

Hermannsburg<br />

Höfer<br />

Hohne<br />

Lachendorf<br />

Langlingen<br />

Nienhagen<br />

Scharnhorst<br />

Unterlüß<br />

Wathlingen<br />

Wienhausen<br />

Wietze<br />

Winsen (Aller)<br />

Lohheide<br />

6-85<br />

6-85<br />

0-96<br />

0-96<br />

6-85<br />

10<br />

6-85<br />

10<br />

6-85<br />

6-85<br />

2-95<br />

0-96<br />

10<br />

2-95<br />

0-96<br />

10<br />

2-95<br />

3-25<br />

0-11<br />

10<br />

2-95<br />

3-25<br />

0-11<br />

10<br />

1-15<br />

3-25<br />

1-15<br />

3-25<br />

7-75<br />

7-75<br />

1-15<br />

1-15<br />

6-85<br />

10<br />

6-85<br />

10<br />

927<br />

927<br />

3<br />

3-25<br />

3<br />

3-25<br />

3-25<br />

3-25<br />

1<br />

3-25<br />

10<br />

3-25<br />

10<br />

6-65<br />

927<br />

6-65<br />

927<br />

8-35<br />

8-35<br />

5-55<br />

10<br />

5-55<br />

10<br />

6-65<br />

6-65<br />

1-45<br />

0-47<br />

132<br />

1-45<br />

0-47<br />

132<br />

10<br />

10<br />

5-55<br />

5-55<br />

5-55<br />

5-55<br />

8-35<br />

10<br />

8-35<br />

10<br />

0-46<br />

0-47<br />

132<br />

0-46<br />

0-47<br />

132<br />

10<br />

10<br />

10<br />

10<br />

0-46<br />

0-46<br />

0-46<br />

0-46<br />

0-46<br />

0-46<br />

5-55<br />

0-47<br />

132<br />

5-55<br />

0-47<br />

132<br />

650<br />

650<br />

650<br />

141<br />

141<br />

0-26<br />

10<br />

0-26<br />

10<br />

0-16<br />

6-85<br />

10<br />

6-85<br />

10<br />

6-65<br />

6-65<br />

7-75<br />

1-15<br />

2-95<br />

0-16<br />

2-95<br />

0-16<br />

0-11<br />

0-11<br />

0-26<br />

0-26<br />

8-35<br />

8-35<br />

2-95<br />

2-95<br />

0-96<br />

0-96<br />

2-95<br />

2-95<br />

Bahnstrecke<br />

Regionalbuslinien<br />

Quelle: Fahrplan 2009/2010<br />

Kreisgrenze<br />

<strong>Nahverkehrsplan</strong><br />

Busstrecke<br />

Liniennetz Regionalverkehr<br />

<strong>2011</strong> - <strong>2015</strong><br />

Bahnhof / Haltepunkt<br />

AST Wietze,<br />

*Linie 10: Entdecker-Bus (Saisonverkehr)<br />

Stadtbuslinien<br />

1<br />

externe Linien<br />

Bürgerbus<br />

(132, 141, 650, 927)<br />

Bürgerbus


2-95<br />

2-95<br />

4<br />

4<br />

6-85<br />

10<br />

6-85<br />

10<br />

4<br />

4<br />

4<br />

4<br />

4<br />

4<br />

5<br />

5<br />

2-95<br />

2-95<br />

2-95<br />

2-95<br />

2-95<br />

1-15<br />

1-15<br />

5<br />

5<br />

7-75<br />

5<br />

5<br />

7-75<br />

1<br />

1-15<br />

3<br />

3-25<br />

2-95<br />

2<br />

2<br />

2-95<br />

7-75<br />

7<br />

3<br />

7<br />

7-75<br />

3-25<br />

3<br />

1-15<br />

1<br />

3<br />

3<br />

1<br />

7<br />

7-75<br />

6-65<br />

6<br />

3-25<br />

6<br />

6-85<br />

3<br />

3<br />

3<br />

3-25<br />

1-15<br />

3<br />

3-25<br />

6-85<br />

6<br />

1<br />

7<br />

6<br />

6-65<br />

7<br />

7-75<br />

1-15<br />

1<br />

5<br />

1<br />

1-15 3<br />

3-25<br />

5<br />

1-45<br />

2-95 5<br />

5-55<br />

6-85<br />

8<br />

10<br />

4<br />

5-55<br />

5<br />

1-45<br />

4<br />

4<br />

4<br />

4<br />

4<br />

<strong>Celle</strong><br />

1<br />

4<br />

1-15<br />

1-45<br />

1<br />

4 4<br />

1-45 8<br />

132<br />

0-47<br />

2<br />

2<br />

10<br />

10<br />

5-55<br />

1-45 6<br />

6-65<br />

6-85 8<br />

132<br />

10<br />

2<br />

1-45<br />

8<br />

0-47<br />

5-55<br />

5<br />

5<br />

5-55<br />

10<br />

5-55<br />

132<br />

8<br />

2<br />

2<br />

2<br />

2<br />

0-47<br />

2<br />

1-45<br />

1<br />

1<br />

1-45<br />

1-45<br />

2<br />

8<br />

2<br />

132<br />

0-47<br />

2<br />

2<br />

8<br />

2<br />

1-45 28<br />

1-45 2<br />

0-47<br />

8<br />

2<br />

0-47<br />

8<br />

8-35<br />

0-47<br />

2<br />

8-35<br />

<strong>Nahverkehrsplan</strong><br />

132<br />

0-47<br />

1-45<br />

1-45<br />

0-47<br />

132<br />

<strong>2011</strong> - <strong>2015</strong><br />

132<br />

0-47<br />

1-45<br />

Liniennetz Stadtverkehr<br />

<strong>Celle</strong><br />

Stadtbuslinien<br />

Kreisgrenze<br />

Bahnstrecke<br />

Busstrecke<br />

Regionalbuslinien<br />

1-45<br />

0-47<br />

132<br />

Bahnhof / Haltepunkt<br />

1<br />

externe Linien (132, 141, 650, 927)<br />

*Linie 10: Entdecker-Bus (Saisonverkehr)<br />

Quelle: Fahrplan 2009/2010 (AST nicht dargestellt)


Soltau-Fallingbostel<br />

2<br />

3<br />

3<br />

1<br />

8<br />

6<br />

1<br />

Wietze<br />

Winsen (Aller)<br />

3<br />

2<br />

5<br />

Lohheide<br />

13 4 111<br />

16<br />

1<br />

16<br />

18<br />

3<br />

Hambühren<br />

Region Hannover<br />

11<br />

11<br />

1<br />

4<br />

8<br />

10<br />

2<br />

6<br />

2<br />

5<br />

1<br />

10<br />

5<br />

3<br />

5<br />

5<br />

5<br />

10<br />

4<br />

19<br />

1<br />

8<br />

8 9<br />

19<br />

1<br />

1<br />

4<br />

4<br />

3<br />

4<br />

1<br />

1<br />

4<br />

2<br />

11<br />

9<br />

6<br />

5<br />

4<br />

14<br />

14<br />

6<br />

2<br />

2<br />

2<br />

5<br />

17<br />

15<br />

6<br />

14<br />

16<br />

13<br />

14<br />

6 2<br />

14<br />

Bergen<br />

13<br />

16<br />

2<br />

19<br />

14<br />

16<br />

Adelheidsdorf<br />

37<br />

2<br />

2<br />

6<br />

5<br />

2<br />

2<br />

1<br />

2<br />

5<br />

16<br />

12<br />

1<br />

2<br />

56<br />

6<br />

4<br />

5<br />

4<br />

1<br />

1<br />

18<br />

11<br />

10<br />

1<br />

10<br />

11<br />

16<br />

19 3<br />

37 56<br />

9<br />

6<br />

6<br />

14<br />

8<br />

9<br />

<strong>Celle</strong><br />

17<br />

18<br />

1 34<br />

14<br />

Nienhagen<br />

Faßberg<br />

Hermannsburg<br />

1<br />

10<br />

1<br />

19<br />

8<br />

4<br />

19<br />

8<br />

4<br />

19<br />

4<br />

6<br />

11<br />

2<br />

9<br />

2<br />

3<br />

8<br />

17<br />

15<br />

3<br />

18 1<br />

8<br />

15<br />

18<br />

Wathlingen<br />

4<br />

7<br />

Eschede<br />

Habighorst<br />

Höfer<br />

Lachendorf<br />

Wienhausen<br />

3<br />

8<br />

1<br />

17 2<br />

1<br />

8<br />

7<br />

18<br />

7<br />

8<br />

17<br />

7<br />

2<br />

4<br />

1<br />

5<br />

1<br />

2<br />

1<br />

5<br />

2<br />

2<br />

2<br />

9<br />

7<br />

3<br />

Eicklingen<br />

2<br />

1<br />

Bröckel<br />

8<br />

Unterlüß<br />

6<br />

Beedenbostel<br />

1<br />

3 2 2 112<br />

1<br />

9 2<br />

6<br />

3<br />

1<br />

5<br />

4<br />

6<br />

19<br />

3<br />

4<br />

1<br />

1<br />

Scharnhorst<br />

6<br />

6 3<br />

2<br />

5<br />

19<br />

1<br />

1 3<br />

1<br />

6<br />

5<br />

4<br />

5<br />

1<br />

7<br />

Ahnsbeck<br />

8<br />

2<br />

9<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

8<br />

8<br />

4<br />

2<br />

9<br />

4<br />

8<br />

Eldingen<br />

5<br />

5<br />

4<br />

6<br />

2<br />

5<br />

6<br />

3<br />

7<br />

12<br />

Langlingen<br />

3<br />

6<br />

Uelzen<br />

6<br />

9<br />

19<br />

2<br />

2<br />

10<br />

9<br />

Hohne<br />

19<br />

5<br />

5<br />

3<br />

6<br />

5<br />

6<br />

19<br />

19<br />

Gifhorn<br />

<strong>Nahverkehrsplan</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>2011</strong> - <strong>2015</strong><br />

Angebotshäufigkeit<br />

im Regionalverkehr<br />

am durchschnittlichen Schultag<br />

(ohne Stadtverkehr)<br />

Kreisgrenze<br />

Gemeindegrenze<br />

Bahnstrecke<br />

Busstrecke<br />

Schulbusstrecke<br />

(nur §43-Fahrten)<br />

Fahrten pro Tag und Richtung<br />

Bahn und Regionalbus (Lk <strong>Celle</strong>)<br />


Soltau-Fallingbostel<br />

5<br />

4<br />

Wietze<br />

Winsen (Aller)<br />

2<br />

3<br />

12<br />

5<br />

4<br />

13<br />

Lohheide<br />

3<br />

2<br />

3<br />

3<br />

3<br />

10<br />

19<br />

11<br />

8<br />

Hambühren<br />

19<br />

1<br />

1<br />

14<br />

15<br />

15<br />

Region Hannover<br />

1<br />

1<br />

1<br />

4 5<br />

2<br />

6<br />

1<br />

1<br />

7<br />

5<br />

5<br />

2<br />

4<br />

4<br />

6<br />

3<br />

3<br />

13<br />

5<br />

4<br />

12<br />

5<br />

3<br />

14<br />

9<br />

14<br />

13<br />

13<br />

13<br />

9<br />

13<br />

13<br />

3<br />

8<br />

Bergen<br />

13<br />

14<br />

1<br />

15<br />

13<br />

15<br />

4<br />

Adelheidsdorf<br />

37<br />

1<br />

3<br />

4<br />

8<br />

56<br />

3<br />

4<br />

9<br />

4<br />

4<br />

14<br />

8<br />

8<br />

8<br />

8<br />

14<br />

15<br />

8<br />

7<br />

15<br />

37 56<br />

7<br />

10<br />

6<br />

8<br />

<strong>Celle</strong><br />

15<br />

4<br />

9<br />

8<br />

Nienhagen<br />

Faßberg<br />

Hermannsburg<br />

19<br />

6<br />

2<br />

6<br />

4<br />

15<br />

19<br />

2<br />

8<br />

7<br />

6<br />

14<br />

10<br />

6<br />

14<br />

15<br />

8<br />

14<br />

15<br />

Wathlingen<br />

Eschede<br />

Habighorst<br />

Höfer<br />

Lachendorf<br />

Wienhausen<br />

8<br />

15<br />

2<br />

1<br />

1<br />

6<br />

14<br />

2<br />

6<br />

5<br />

14<br />

9<br />

6<br />

6<br />

6<br />

Eicklingen<br />

4<br />

4<br />

1<br />

3<br />

1<br />

3<br />

Bröckel<br />

Unterlüß<br />

2<br />

3<br />

2<br />

4<br />

Beedenbostel<br />

2<br />

2<br />

1<br />

19<br />

2<br />

2<br />

9<br />

5<br />

4<br />

Scharnhorst<br />

6<br />

3<br />

2<br />

19<br />

3<br />

6<br />

5<br />

2<br />

2<br />

1<br />

4<br />

4<br />

4<br />

3<br />

3<br />

Ahnsbeck<br />

9<br />

3<br />

2<br />

4<br />

7<br />

7<br />

2<br />

2<br />

3<br />

Eldingen<br />

4<br />

3<br />

4<br />

4<br />

2<br />

4<br />

4<br />

4<br />

3<br />

Langlingen<br />

Uelzen<br />

5<br />

4<br />

5<br />

3<br />

19<br />

1<br />

5<br />

2<br />

5<br />

Hohne<br />

19<br />

5<br />

5<br />

4<br />

4<br />

19<br />

19<br />

Gifhorn<br />

<strong>Nahverkehrsplan</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>2011</strong> - <strong>2015</strong><br />

Angebotshäufigkeit<br />

im Regionalverkehr<br />

am durchschnittlichen Ferientag<br />

(ohne Stadtverkehr)<br />

Kreisgrenze<br />

Gemeindegrenze<br />

Bahnstrecke<br />

Busstrecke<br />

Busstrecke<br />

(Bedienung nur an Schultagen)<br />

Fahrten pro Tag und Richtung<br />

Bahn und Regionalbus (Lk <strong>Celle</strong>)<br />


Soltau-Fallingbostel<br />

3<br />

2<br />

Wietze<br />

Winsen (Aller)<br />

1<br />

2<br />

2<br />

13<br />

2<br />

2<br />

7<br />

5<br />

Lohheide<br />

2<br />

1<br />

2<br />

2<br />

2<br />

9<br />

6<br />

18<br />

1<br />

Hambühren<br />

17<br />

1<br />

1<br />

Region Hannover<br />

1<br />

1<br />

1<br />

2 3<br />

1<br />

4<br />

1<br />

1<br />

4<br />

3<br />

3<br />

1<br />

2<br />

2<br />

4<br />

1<br />

1<br />

6<br />

6<br />

3<br />

3<br />

5<br />

12<br />

12<br />

3<br />

1<br />

1<br />

4<br />

6<br />

6<br />

6<br />

5<br />

5<br />

6<br />

5<br />

5<br />

3<br />

Bergen<br />

5<br />

6<br />

2<br />

1<br />

1<br />

6<br />

12<br />

1<br />

2<br />

12<br />

Adelheidsdorf<br />

36<br />

2<br />

1<br />

1<br />

1<br />

1<br />

2<br />

3<br />

54<br />

1<br />

5<br />

2<br />

4<br />

4<br />

4<br />

4<br />

4<br />

4<br />

4<br />

4<br />

10<br />

4<br />

10<br />

36 53<br />

4<br />

5<br />

2<br />

3<br />

<strong>Celle</strong><br />

Nienhagen<br />

Faßberg<br />

Hermannsburg<br />

10<br />

5<br />

18<br />

1<br />

2<br />

2<br />

10<br />

18<br />

4<br />

5<br />

5<br />

4<br />

2<br />

2<br />

5<br />

9<br />

9<br />

10<br />

6<br />

Wathlingen<br />

Eschede<br />

Habighorst<br />

Höfer<br />

Lachendorf<br />

Wienhausen<br />

10<br />

1<br />

1<br />

2<br />

5<br />

1<br />

2<br />

1<br />

3<br />

5<br />

2<br />

4<br />

2<br />

2<br />

Eicklingen<br />

1<br />

1<br />

1<br />

3<br />

3<br />

Bröckel<br />

Unterlüß<br />

1<br />

1<br />

1<br />

1<br />

Beedenbostel<br />

3<br />

1<br />

18<br />

1<br />

1<br />

2<br />

4<br />

3<br />

2<br />

Scharnhorst<br />

2<br />

18<br />

3<br />

1<br />

2<br />

4<br />

1<br />

3<br />

3<br />

2<br />

1<br />

Ahnsbeck<br />

2<br />

1<br />

2<br />

1<br />

1<br />

2<br />

5<br />

4<br />

1<br />

1<br />

1<br />

Eldingen<br />

3<br />

2<br />

2<br />

1<br />

1<br />

4<br />

3<br />

3<br />

3<br />

Langlingen<br />

1<br />

1<br />

Uelzen<br />

3<br />

4<br />

1<br />

1<br />

4<br />

3<br />

1<br />

1<br />

18<br />

5<br />

1<br />

5<br />

Hohne<br />

18<br />

4<br />

3<br />

2<br />

2<br />

18<br />

18<br />

Gifhorn<br />

<strong>Nahverkehrsplan</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>2011</strong> - <strong>2015</strong><br />

Angebotshäufigkeit<br />

im Regionalverkehr<br />

am durchschnittlichen Samstag<br />

(ohne Stadtverkehr)<br />

Kreisgrenze<br />

Gemeindegrenze<br />

Bahnstrecke<br />

Busstrecke<br />

Fahrten pro Tag und Richtung<br />

Bahn und Regionalbus (Lk <strong>Celle</strong>)<br />


Soltau-Fallingbostel<br />

Wietze<br />

1<br />

Winsen (Aller)<br />

2<br />

1<br />

2<br />

1<br />

Lohheide<br />

1<br />

1<br />

1<br />

1<br />

1<br />

1<br />

18<br />

1<br />

Hambühren<br />

18<br />

1<br />

1<br />

Region Hannover<br />

1<br />

1<br />

1<br />

1<br />

1<br />

1<br />

1<br />

1<br />

1<br />

1<br />

1<br />

1<br />

1<br />

1<br />

3<br />

3<br />

1<br />

1<br />

2<br />

4<br />

4<br />

1<br />

1<br />

2<br />

2<br />

2<br />

1<br />

1<br />

1 1<br />

1<br />

1<br />

1<br />

Bergen<br />

1<br />

3<br />

1<br />

4<br />

3<br />

4<br />

Adelheidsdorf<br />

35<br />

1<br />

1<br />

53<br />

2<br />

1<br />

1<br />

1<br />

1<br />

2<br />

1<br />

1<br />

2<br />

2<br />

35 53<br />

1<br />

1<br />

1<br />

1<br />

1<br />

<strong>Celle</strong><br />

Nienhagen<br />

Faßberg<br />

Hermannsburg<br />

2<br />

2<br />

1<br />

1<br />

18<br />

17<br />

1<br />

1<br />

2<br />

2<br />

2<br />

3<br />

2<br />

3<br />

2<br />

2<br />

Wathlingen<br />

1<br />

1<br />

Eschede<br />

Habighorst<br />

2<br />

2<br />

Höfer<br />

Lachendorf<br />

Wienhausen<br />

1<br />

1<br />

Eicklingen<br />

1<br />

1<br />

1<br />

1<br />

Bröckel<br />

2<br />

2<br />

Unterlüß<br />

18<br />

17<br />

Beedenbostel<br />

Scharnhorst<br />

Ahnsbeck<br />

1<br />

1<br />

Eldingen<br />

1<br />

1<br />

1<br />

1<br />

Langlingen<br />

1<br />

1<br />

Uelzen<br />

1<br />

1<br />

1<br />

1<br />

1<br />

1<br />

1<br />

1<br />

18<br />

Hohne<br />

17<br />

1<br />

1<br />

18<br />

17<br />

Gifhorn<br />

<strong>Nahverkehrsplan</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>2011</strong> - <strong>2015</strong><br />

Angebotshäufigkeit<br />

im Regionalverkehr<br />

am durchschnittlichen Sonntag<br />

(ohne Stadtverkehr)<br />

Kreisgrenze<br />

Gemeindegrenze<br />

Bahnstrecke<br />

Busstrecke<br />

Fahrten pro Tag und Richtung<br />

Bahn und Regionalbus (Lk <strong>Celle</strong>)<br />


8<br />

8<br />

16<br />

27<br />

27<br />

14<br />

19<br />

19<br />

19<br />

16<br />

19<br />

19<br />

14<br />

17<br />

16<br />

16<br />

27<br />

27<br />

2<br />

28<br />

28<br />

15<br />

16<br />

2<br />

6<br />

28<br />

14<br />

17<br />

14<br />

19<br />

27 4<br />

16<br />

6<br />

13<br />

28<br />

5<br />

1<br />

28<br />

16<br />

12<br />

3<br />

28<br />

12<br />

17<br />

27<br />

1<br />

5<br />

2<br />

3<br />

6<br />

20<br />

22<br />

8<br />

20<br />

20<br />

3<br />

16<br />

22<br />

12<br />

59<br />

30<br />

28<br />

28<br />

2<br />

23<br />

3<br />

12<br />

17<br />

17<br />

12<br />

59<br />

12<br />

15<br />

10<br />

6<br />

62<br />

30<br />

25<br />

27<br />

16<br />

9<br />

14<br />

18<br />

15<br />

15<br />

17<br />

28<br />

30<br />

33<br />

26<br />

17<br />

16<br />

17<br />

118<br />

54<br />

25<br />

28<br />

27<br />

26<br />

25<br />

18<br />

18<br />

25<br />

106<br />

65<br />

18<br />

15<br />

1<br />

6<br />

5<br />

6<br />

6<br />

23<br />

44<br />

40<br />

28<br />

18<br />

12<br />

14<br />

15<br />

20<br />

14<br />

13<br />

27<br />

41<br />

18<br />

6<br />

13<br />

28<br />

5<br />

20<br />

14<br />

14<br />

9 8<br />

29<br />

27<br />

14 8<br />

13<br />

16<br />

14<br />

15<br />

1<br />

12 1<br />

29<br />

14<br />

15<br />

8<br />

9<br />

27<br />

14<br />

14<br />

16<br />

15<br />

16 12<br />

14<br />

8<br />

28<br />

28<br />

20 3<br />

14 1<br />

29<br />

8<br />

8<br />

17<br />

18<br />

<strong>Nahverkehrsplan</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>2011</strong> - <strong>2015</strong><br />

Angebotshäufigkeit<br />

im Stadtverkehr<br />

am durchschnittlichen Schultag<br />

Stadtgrenze<br />

Stadtteilegrenze<br />

Bahnstrecke<br />

Straße<br />

Fahrten pro Tag und Richtung<br />

Stadtbus <strong>Celle</strong><br />


8<br />

8<br />

14<br />

27<br />

27<br />

13<br />

15<br />

19<br />

19<br />

15<br />

19<br />

19<br />

14<br />

14<br />

14<br />

14<br />

27<br />

27<br />

28<br />

28<br />

14<br />

14<br />

27<br />

27<br />

13<br />

14<br />

14<br />

15<br />

15<br />

3<br />

13<br />

28<br />

4<br />

28<br />

14<br />

14<br />

1<br />

27<br />

22 6<br />

14<br />

14<br />

27<br />

1<br />

4<br />

3<br />

3<br />

22<br />

19<br />

3<br />

20<br />

16<br />

20<br />

14<br />

58<br />

30<br />

28<br />

14<br />

14<br />

57<br />

14<br />

28<br />

18<br />

3<br />

2<br />

5<br />

14<br />

14<br />

52<br />

30<br />

18<br />

15 8<br />

27<br />

16 8<br />

19<br />

14<br />

15<br />

15<br />

15<br />

28<br />

30<br />

20<br />

25<br />

15<br />

14<br />

14<br />

15<br />

25<br />

15<br />

29<br />

30<br />

20<br />

15<br />

25<br />

25<br />

15<br />

113<br />

50<br />

14<br />

14<br />

7<br />

6<br />

6<br />

7<br />

30<br />

30<br />

30<br />

30<br />

14<br />

14<br />

14<br />

14<br />

21<br />

14<br />

13<br />

6<br />

27<br />

14<br />

42<br />

13<br />

6<br />

28<br />

21<br />

14<br />

14<br />

6<br />

6<br />

29<br />

27<br />

12<br />

14<br />

14<br />

14<br />

14<br />

29<br />

14<br />

14<br />

27<br />

14<br />

14<br />

14<br />

15<br />

16 14<br />

6<br />

11<br />

28<br />

28<br />

14 6<br />

18<br />

13<br />

29<br />

6<br />

6<br />

14<br />

14<br />

<strong>Nahverkehrsplan</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>2011</strong> - <strong>2015</strong><br />

Angebotshäufigkeit<br />

im Stadtverkehr<br />

am durchschnittlichen Ferientag<br />

Stadtgrenze<br />

Stadtteilgrenze<br />

Bahnstrecke<br />

Straße<br />

Busstrecke<br />

(Bedienung nur an Schultagen)<br />

Fahrten pro Tag und Richtung<br />

Stadtbus <strong>Celle</strong><br />


4<br />

4<br />

6<br />

19<br />

19<br />

6<br />

12<br />

15<br />

15<br />

12<br />

15<br />

15<br />

14 6<br />

14<br />

6<br />

19<br />

19<br />

18<br />

19<br />

6<br />

14<br />

19<br />

19<br />

14<br />

6<br />

1<br />

4<br />

12<br />

12<br />

2<br />

4<br />

18<br />

19<br />

2<br />

3<br />

14 6<br />

14 4<br />

6<br />

15<br />

12<br />

20<br />

20<br />

12<br />

3<br />

1<br />

16<br />

8<br />

4<br />

14<br />

12<br />

40<br />

19<br />

1<br />

8<br />

15<br />

42 6<br />

24 1<br />

22<br />

46 6<br />

22<br />

11<br />

3<br />

14 4<br />

19<br />

39<br />

18<br />

2<br />

12<br />

15<br />

4<br />

14<br />

4<br />

14<br />

10<br />

2<br />

12<br />

19<br />

20<br />

15<br />

15 4<br />

18<br />

12<br />

20<br />

2<br />

10<br />

15<br />

20<br />

20<br />

12<br />

74<br />

37<br />

10 9<br />

4<br />

4<br />

5<br />

4<br />

11<br />

29<br />

28<br />

11<br />

9<br />

10<br />

9<br />

10<br />

9<br />

9<br />

9<br />

10<br />

10<br />

10<br />

19<br />

30 9<br />

10<br />

9<br />

10<br />

10<br />

19<br />

12<br />

2<br />

2<br />

19<br />

18<br />

12<br />

9<br />

9<br />

10<br />

9<br />

19<br />

9<br />

10<br />

9<br />

10 6<br />

9<br />

18<br />

5<br />

3<br />

4<br />

5<br />

2<br />

8<br />

7 2<br />

21<br />

21<br />

11<br />

11<br />

23<br />

2<br />

2<br />

5<br />

5<br />

<strong>Nahverkehrsplan</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>2011</strong> - <strong>2015</strong><br />

Angebotshäufigkeit<br />

im Stadtverkehr<br />

am durchschnittlichen Samstag<br />

Stadtgrenze<br />

Stadtteilgrenze<br />

Bahnstrecke<br />

Straße<br />

Fahrten pro Tag und Richtung<br />

Stadtbus <strong>Celle</strong><br />


3<br />

4<br />

4<br />

3<br />

4<br />

4<br />

4<br />

4<br />

4<br />

4<br />

3<br />

1<br />

1<br />

3<br />

4<br />

4<br />

4<br />

4<br />

3<br />

1<br />

1<br />

3<br />

4<br />

4<br />

1<br />

4<br />

4<br />

1<br />

4<br />

4<br />

1<br />

3<br />

3<br />

1<br />

1<br />

3<br />

4<br />

4<br />

4<br />

4<br />

3<br />

1<br />

3<br />

2<br />

4<br />

8<br />

4 1<br />

2<br />

3<br />

3<br />

9<br />

4<br />

8<br />

9 3<br />

8<br />

2<br />

2<br />

1<br />

3<br />

6 7<br />

4<br />

4<br />

3<br />

1<br />

1<br />

3<br />

3<br />

1<br />

4<br />

4<br />

2<br />

2<br />

4<br />

13<br />

12<br />

6<br />

2<br />

2<br />

6<br />

6 2<br />

13<br />

12<br />

6 2<br />

1<br />

3<br />

1<br />

1<br />

3<br />

5<br />

1<br />

1<br />

5 3<br />

3<br />

1<br />

2<br />

2<br />

1<br />

3<br />

2<br />

2<br />

3<br />

9<br />

1 3<br />

4<br />

4<br />

1<br />

3<br />

2<br />

2<br />

3<br />

4<br />

4<br />

3<br />

1<br />

3<br />

3<br />

1<br />

4<br />

3<br />

1<br />

3<br />

1 3<br />

3<br />

4<br />

2<br />

2<br />

8<br />

8<br />

4<br />

4<br />

8<br />

2<br />

2<br />

<strong>Nahverkehrsplan</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>2011</strong> - <strong>2015</strong><br />

Angebotshäufigkeit<br />

im Stadtverkehr<br />

am durchschnittlichen Sonntag<br />

Stadtgrenze<br />

Stadtteilgrenze<br />

Bahnstrecke<br />

Straße<br />

Fahrten pro Tag und Richtung<br />

Stadtbus <strong>Celle</strong><br />


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

3 Entwicklung von Strukturdaten und ÖPNV-Nachfrage<br />

3.1 Strukturdaten<br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Für die Ermittlung der künftigen Fahrgastnachfrage im ÖPNV ist neben der Angebotsgestaltung und dem<br />

Vorhandensein von Alternativ- und Konkurrenzangeboten in erster Linie die Entwicklung der sozio-ökonomischen<br />

und demographischen Determinanten (kurz: Strukturdaten) von Bedeutung.<br />

Als Hauptstrukturdaten wurden verwendet:<br />

� Einwohner und Alterstruktur � Pendler<br />

� Erwerbstätige � Schüler<br />

� Beschäftigte (besetzte Arbeitsplätze) � Motorisierungsgrad.<br />

Jede dieser Größen übt besondere Einflüsse auf die Verkehrserzeugung nach bestimmten Fahrtzwecken<br />

aus. Die sich daraus ergebenden Verkehrsströme (Quelle-Ziel-Beziehungen) sind stärker von der standörtlichen<br />

Potentialentwicklung abhängig. Die konkrete Routenwahl wird durch das vorliegende Angebot<br />

der Fahrtmöglichkeiten bestimmt.<br />

3.1.1 Einwohner<br />

Gesamtentwicklung und Altersstruktur<br />

Die Gesamtentwicklung der Einwohnerzahl des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Celle</strong> korrespondiert mit der des Landes<br />

Niedersachsen insofern, dass seit dem Jahr 2004 eine Bevölkerungsabnahme zu verzeichnen ist. Die Bevölkerungsentwicklung<br />

im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> war lange Zeit durch eine Zunahme gekennzeichnet, v. a.<br />

Ende der 1980er Jahre stieg die Einwohnerzahl im <strong>Landkreis</strong>, bedingt durch hohe Wanderungsüberschüsse,<br />

stark an. Die hohen Wachstumsraten nahmen seit 1995 deutlich ab und gingen in eine Phase<br />

des leichten kontinuierlichen Anstiegs über, <strong>bis</strong> im Jahre 2004 ein Höchstwert von 182.737 Einwohnern<br />

erreicht wurde. Dieser Wert ist in den darauffolgenden Jahren stetig gesunken, <strong>bis</strong> auf 179.247 Einwohner<br />

per 31.12.2009, was einer Abnahme von ca. 1,9 % entspricht.<br />

Im Planungszeitraum und darüber hinaus ist mit einem weiteren moderaten Rückgang der Bevölkerung<br />

zu rechnen, was im Wesentlichen auf den demographischen Wandel zurückzuführen ist. Die Geburtenhäufigkeit<br />

ist zurückgegangen und insgesamt zu gering, um die Umkehr von leichten Wanderungsgewinnen<br />

hin zu einem zwar vergleichsweise moderaten, aber dennoch zunehmend wirkenden negativen<br />

Wanderungssaldo ausgleichen zu können.<br />

Das Geburtendefizit (Geborene – Gestorbene) im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> nimmt kontinuierlich zu und lag 2008<br />

bei -608 Personen (Vergleich 2004: -308 Personen). Im Jahre 2005 war letztmalig ein leichter Wanderungsgewinn<br />

(Zugezogene – Fortgezogene) von +82 Personen zu verzeichnen. Bei einer kontinuierlichen<br />

Abnahme lag der Wert 2008 bei -363 Personen.<br />

Es liegen verschiedene Bevölkerungsprognosen für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> vor, die sich teilweise deutlich<br />

voneinander unterscheiden. So geht die kleinräumige Bevölkerungsvorausberechnung des Landesbetrie-<br />

Kreistagsbeschluss 39<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

bes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) von einem relativ moderaten<br />

Rückgang der Bevölkerung auf 179.820 Einwohner (2012) bzw. 178.525 Einwohner (2017) aus. Diese<br />

Prognose erscheint angesichts der bereits 2009 erreichten Prognosewerte für 2012 überholt und kann<br />

dem <strong>Nahverkehrsplan</strong> nicht unmittelbar zugrunde gelegt werden. Dem gegenüber steht eine langfristige<br />

„Bevölkerungsprognose für Niedersachsen und seine Regionen 2008 <strong>bis</strong> 2025“ des Niedersächsischen<br />

Instituts für Wirtschaftsforschung (NIW) aus 2008/2009, durchgeführt im Auftrag der landeseigenen Investitions-<br />

und Förderbank NBank Niedersachsen, wonach ein wesentlich deutlicherer Rückgang der<br />

Bevölkerung vorausgesagt wird. Beide Entwicklungslinien lassen sich nur schwer miteinander vergleichen,<br />

da eine einheitliche Bezugsgröße fehlt. Realistischer, aufgrund der angewandten Methodik genauer<br />

und mit einer aktuelleren Ausgangsbasis versehen ist die NIW-Prognose.<br />

Unter Bezugnahme auf das am realistischsten erscheinende Szenario II B (mittlere Variante) der Bevölkerungsprognose<br />

des NIW-Prognose mit dem Berechnungsstand Februar 2009 wird dem <strong>Nahverkehrsplan</strong><br />

die in Tabelle 5 dargestellte Entwicklung der Einwohnerzahlen des <strong>Landkreis</strong>es zugrunde gelegt:<br />

Tabelle 5 Entwicklung der Einwohnerzahlen 2000 - <strong>2015</strong> / 2025<br />

(Gesamtwerte)<br />

Jahr Personen Index<br />

(2009 = 100)<br />

2000 181.792 101,4<br />

Ø Zuwachs/a<br />

( % )<br />

2002 182.374 101,7 +0,3%<br />

2004 182.555 101,8 +0,1%<br />

2006 181.780 101,4 -0,4%<br />

2008 180.130 100,5 -0,9%<br />

2009 179.247 100,0 -0,5%<br />

2010 178.729 99,7 -0,3%<br />

<strong>2011</strong> 178.207 99,4 -0,3%<br />

2012 177.713 99,1 -0,3%<br />

2013 176.886 98,7 -0,5%<br />

2014 176.128 98,2 -0,4%<br />

<strong>2015</strong> 175.068 97,8 -0,6%<br />

2025 164.614 91,4 -0,5%<br />

Erläuterung: Bis 2009 handelt es sich um Istwerte per 31.12. d. J., ab 2010 um Prognosewerte. Es ist darauf hinzuweisen,<br />

dass der eigentliche Prognosewert 2009 durch den Istwert 2009 deutlich, d. h. um etwa<br />

600 Personen, unterschritten wird.<br />

Kreistagsbeschluss 40<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Im Ergebnis resultiert ein Gesamtrückgang der Einwohnerzahlen im Planungszeitraum <strong>bis</strong> <strong>2015</strong> gegenüber<br />

2009 um -4.179 Personen bzw. -2,3 %. Der Rückgang hat sich beschleunigt und beträgt dann weiterhin<br />

-0,3 … -0,6 % pro Jahr, Tendenz eher zunehmend. Diese Prognosewerte sind zwar unerfreulich,<br />

jedoch im Vergleich mit vielen anderen ländlichen Räumen oder auch Mittelstädten, die nicht selten 1<br />

... 2 % pro Jahr an Einwohnern verlieren, wirklich noch moderat und schlagen auch nicht dominant auf<br />

die Fahrgastnachfrage im ÖPNV durch. Problematischer ist allerdings die Langzeitwirkung einer Kombination<br />

aus niedriger Geburtenrate und Abwanderung junger Frauen, weil dies zu einer Potennzierung<br />

der Wirkungen über die Generationen führt (vgl. dazu auch Erläuterungen zur Prognose der Schüler-<br />

und Fahrschülerzahlen in Abschnitt 3.1.2).<br />

Langfristig wird der Rückgang der Bevölkerung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> stärker als im landesweiten Durchschnitt<br />

ausfallen. Die Wachstumsräume befinden sich, neben der Landeshauptstadt Hannover und deren<br />

unmittelbarem Umland insbesondere im Westen Niedersachsens. Hier sind v. a. die aufgrund ihrer<br />

hohen Geburtenrate (auch im bundesdeutschen Vergleich) auffallenden <strong>Landkreis</strong>e Cloppenburg und<br />

Vechta zu nennen, aber auch die Kreise Emsland, Ammerland und Grafschaft Bentheim. Leichtes<br />

Wachstum können zudem die Kreise Harburg und Lüneburg verzeichnen, die weiter vom Wachstum der<br />

Metropolregion Hamburg profitieren werden. Deutliche Bevölkerungsverluste um ca. -20 % <strong>bis</strong> 2025<br />

werden für weite Teile des südöstlichen Niedersachsens prognostiziert. Am stärksten werden die <strong>Landkreis</strong>e<br />

Helmstedt, Osterode am Harz, Goslar am Harz und Holzminden davon betroffen sein. Die an den<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> angrenzenden Nachbarkreise (Gifhorn, Soltau-Fallingbostel und Uelzen) werden mit<br />

ähnlichen Bevölkerungsverlusten wie der <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> (ca. -10 % <strong>bis</strong> 2025) konfrontiert sein.<br />

Alterstrukturentwicklung<br />

Neben der Entwicklung der Gesamtzahlen wirkt die Altersstrukturentwicklung intensiv auf die ÖPNV-<br />

Nachfrage, weil bestimmte Bevölkerungsgruppen mit unterschiedlichen Verkehrsbedürfnissen differenziert<br />

betroffen sind, insbesondere Schüler, Erwerbstätige und Senioren. Auf die Alterstruktur wirken<br />

die natürliche Bevölkerungsbewegung (aus Geburten- und Sterberate) sowie die Migrationsbewegung<br />

(aus Zu- und Abwanderungen), wobei wiederum auch die Altersstruktur der Wanderungen von prägender<br />

Bedeutung ist. Betrachtet man die Wanderungssalden für den <strong>Landkreis</strong> im Zeitraum von 2002 <strong>bis</strong><br />

2007, so lassen sich noch Migrationsgewinne konstatieren, jedoch übersteigen seit 2006 die Wanderungsverluste<br />

die Wanderungsgewinne. Die Altersgruppe der 15 - 25jährigen war im Zeitraum von 2002<br />

<strong>bis</strong> 2007 die einzige Altersgruppe mit einem negativen Wanderungssaldo. Einzig die Kreisstadt <strong>Celle</strong><br />

konnte Wanderungsgewinne in dieser Altersgruppe verzeichnen. Eine Zunahme der Bevölkerung in den<br />

Altersgruppen 45 - 65 Jahre und bei den über 65-jährigen ist im gesamten Kreisgebiet zu erwarten,<br />

demgegenüber stehen die Rückgänge in der Einwohnerzahl der jüngeren Altersgruppen, wodurch es zu<br />

einem Rückgang der absoluten Bevölkerungszahl kommen wird. Somit wird der <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> schon im<br />

Planungszeitraum <strong>bis</strong> <strong>2015</strong> mit einer zunehmenden Alterung der Gesellschaft konfrontiert sein. Bedingt<br />

durch den Geburtenrückgang in den letzten Jahrzehnten und der damit verbundenen gesunkenen Zahl<br />

an Frauen im gebärfähigen Alter wird es in Zukunft zu einer stetigen Verringerung der Einwohnerzahl<br />

der jüngeren Altersgruppen kommen. Dies wird verstärkt durch Abwanderungstendenzen dieser Altersgruppen,<br />

v. a. der 15-25jährigen. Damit treten im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> die Phänomene auf, die in vielen<br />

ländlich geprägten Kreisen im Bundesgebiet zu beobachten sind: Rückgang der Geburtenrate, Abwan-<br />

Kreistagsbeschluss 41<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

derung der jüngeren Altersgruppen, Alterung der Bestandsbevölkerung, was letztlich den so genannten<br />

demographischen Wandel der Gesellschaft ausmacht.<br />

Tabelle 6 Altersgruppenstruktur im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> 2008 <strong>bis</strong> <strong>2015</strong> / 2025<br />

Jahr<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

<strong>2011</strong><br />

2012<br />

2013<br />

2014<br />

<strong>2015</strong><br />

…<br />

2025<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

<strong>2011</strong><br />

2012<br />

2013<br />

2014<br />

<strong>2015</strong><br />

…<br />

2025<br />

Personen<br />

Anteil<br />

Altersgruppe<br />

0 <strong>bis</strong> unter 6 6 <strong>bis</strong> unter 18 18 <strong>bis</strong> unter 65 65 und älter<br />

9.503<br />

9.271<br />

9.033<br />

8.801<br />

8.699<br />

8.628<br />

8.558<br />

8.458<br />

…<br />

8.034<br />

5,3 %<br />

5,2 %<br />

5,0 %<br />

4,9 %<br />

4,9 %<br />

4,9 %<br />

4,9 %<br />

4,8 %<br />

…<br />

4,9 %<br />

24.079<br />

23.482<br />

22.933<br />

22.356<br />

21.761<br />

21.258<br />

20.757<br />

20.257<br />

…<br />

16.860<br />

13,3 %<br />

13,1 %<br />

12,8 %<br />

12,5 %<br />

12,2 %<br />

12,0 %<br />

11,8 %<br />

11,6 %<br />

…<br />

10,2 %<br />

107.956<br />

107.680<br />

107.825<br />

107.685<br />

107.360<br />

106.651<br />

105.801<br />

105.001<br />

…<br />

92.876<br />

59,8 %<br />

59,9 %<br />

60,2 %<br />

60,3 %<br />

60,4 %<br />

60,3 %<br />

60,1 %<br />

60,0 %<br />

…<br />

56,4 %<br />

39.004<br />

39.482<br />

39.443<br />

39.657<br />

39.893<br />

40.349<br />

40.915<br />

41.415<br />

…<br />

46.844<br />

21,6 %<br />

21,9 %<br />

22,0 %<br />

22,2 %<br />

22,4 %<br />

22,8 %<br />

23,2 %<br />

23,6 %<br />

…<br />

28,5 %<br />

Tabelle 6 zeigt das Auseinanderfallen der Entwicklungsreihen bei den dargestellten Altersgruppen:<br />

• Die Anzahl der Personen im Vorschulalter nimmt permanent ab, vom Jahr <strong>2011</strong> an aber lediglich<br />

im Bereich des Kreisdurchschnitts, weshalb der Anteil stabil bleibt<br />

• Die Anzahl der Personen im Schulalter nimmt stetig, insgesamt um 3.800 Personen bzw. 16 % <strong>bis</strong><br />

<strong>2015</strong>, ab. Der Anteil an der Gesamtbevölkerung geht um 1,5 Prozentpunkte zurück.<br />

• Vergleichsweise stabil bleibt <strong>bis</strong> <strong>2015</strong> die größte Gruppe der Personen im erwerbsfähigen Alter,<br />

sowohl in der absoluten Anzahl als auch beim Anteil.<br />

Kreistagsbeschluss 42<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

• Prägnant ist der Anstieg bei der Personengruppe im Nacherwerbsalter. Gemessen am prozentualen<br />

Bevölkerungsanteil tritt hier die stärkste Strukturverschiebung unter den untersuchten Gruppen<br />

auf.<br />

Insgesamt ist aber auch festzustellen, dass über einen solch kurzen Planungszeitraum die Veränderungen<br />

noch nicht dominant sind. Bedenklich werden die Veränderungen aber bei Anwendung der Betrachtungsperspektive<br />

2025.<br />

Räumliche Differenzierung (vgl. Abbildung 15 und Abbildung 16 am Ende des Kapitels 3)<br />

Der Verlauf der Bevölkerungsentwicklung war in den vergangenen Jahren innerhalb des Kreisgebietes<br />

sehr unterschiedlich. Dabei ist eine deutliche Differenzierung zwischen bestimmten Bereichen im Umland<br />

der Kreisstadt <strong>Celle</strong> einerseits und dem übrigen Kreisgebiet andererseits festzustellen. So nahm in<br />

den letzten Jahren die Bevölkerung in den im Westen an die Kreisstadt angrenzenden Gemeinden Hambühren<br />

und Winsen (Aller), aber auch in Wietze zu. Ebenso konnten die südöstlich an <strong>Celle</strong> angrenzenden<br />

Samtgemeinden Lachendorf, Wathlingen und Flotwedel leichte Bevölkerungsgewinne im Zeitraum<br />

2000 <strong>bis</strong> 2007 verzeichnen. In allen anderen Gemeinden, einschließlich der Kreisstadt <strong>Celle</strong> selbst kam<br />

es zu einem Rückgang der Bevölkerung. Deutliche Verluste sind in den peripher im Nordosten des <strong>Landkreis</strong>es<br />

gelegenen Gemeinden Unterlüß, Hermannsburg und Faßberg aufgetreten. Mit dem stärksten<br />

Bevölkerungsrückgang (-13,6 % von 2000 <strong>bis</strong> 2007) ist der ohnehin extrem dünn besiedelte Gemeindefreie<br />

Bezirk Lohheide im Nordwesten konfrontiert. In den anderen Gemeinden des <strong>Landkreis</strong>es ist die<br />

Bevölkerung nur leicht zurückgegangen.<br />

Im Planungszeitraum werden sich diese Entwicklungen verschärft fortsetzen. Laut der Bevölkerungsvorausberechnung<br />

des Niedersächsischen Instituts für Wirtschaftsforschung (NIW) von 2008, kombiniert mit<br />

der Strukturprognose des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen<br />

(LSKN), findet Wachstum hauptsächlich in der Gemeinde Winsen (Aller) statt, auch Lachendorf und<br />

Hambühren weisen leichte Wachstumstendenzen auf. In Winsen (Aller) wird ein Anstieg von 1,02 % von<br />

2010 <strong>bis</strong> <strong>2015</strong> prognostiziert. Diese Gemeinden profitieren von ihrer unmittelbaren Nähe zur Kreisstadt<br />

<strong>Celle</strong> und den damit verbundenen, v. a. in der Vergangenheit stattgefundenen Suburbanisierungsprozessen.<br />

Auch die relativ gute Erreichbarkeit der Landeshauptstadt Hannover und ein attraktives Wohnumfeld<br />

in naturräumlich reizvoller Umgebung sorgen für eine positive Entwicklung. In der Gemeinde<br />

Wietze und in den Samtgemeinden Flotwedel und Wathlingen entwickelt sich die Bevölkerung ebenso<br />

wie im gesamten Kreisgebiet seit 2004 leicht rückläufig. Nach 2012 kommt der Aufwärtstrend aber bei<br />

allen vorstehend genannten Gemeinden und Samtgemeinden (außer Winsen (Aller)) zum Stillstand oder<br />

kehrt sich sogar leicht um.<br />

Weitere Bevölkerungsverluste werden in den übrigen Gemeinden auftreten. Am stärksten davon betroffen<br />

werden die dünn besiedelten peripher gelegenen Gemeinden, v. a. Unterlüß und Lohheide (mit jeweils<br />

ca. -10 % <strong>bis</strong> <strong>2015</strong>) sein. Für die Stadt <strong>Celle</strong> wird ein Rückgang der Bevölkerung auf ca. 68.000<br />

Einwohner <strong>bis</strong> <strong>2015</strong> prognostiziert, was einem Rückgang von 2,2 % gegenüber 2010 entspricht. Damit<br />

liegt der prognostizierte Rückgang der Bevölkerungszahl der Kreisstadt leicht über dem Durchschnittswert<br />

des Kreises (-2,05 % von 2010 <strong>bis</strong> <strong>2015</strong>). Der Bevölkerungsrückgang im Kreis ohne Betrachtung der<br />

Kreisstadt liegt für den Zeitraum von 2010 <strong>bis</strong> <strong>2015</strong> bei -1,8 %.<br />

Kreistagsbeschluss 43<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Basierend auf den Zahlen der Bevölkerungsprognose des NIW ist für den gesamten <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> <strong>bis</strong><br />

zum Jahre 2025 mit einem Rückgang der Bevölkerungszahl auf 164.614 Einwohner zu rechnen, dies entspricht<br />

einem Verlust von ca. 8 % von 2010 <strong>bis</strong> 2025. Einzig für die Gemeinde Winsen (Aller) wird für<br />

diesen langfristigen Zeitraum ein Anstieg der Bevölkerung um ca. 3 % prognostiziert.<br />

Abbildung 15<br />

Einwohner der Gemeinden<br />

16.000<br />

14.000<br />

12.000<br />

10.000<br />

8.000<br />

6.000<br />

4.000<br />

2.000<br />

0<br />

Quelle: NIW-Prognose 2008/2009 (Eckwerte und Einzelwerte Winsen (Aller)), LSKN-Prognose (Strukturentwicklung),<br />

Kombination durch PROZIV<br />

3.1.2 Schüler und Schulstandorte<br />

Derzeit gibt es im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> 75 Schulen, davon<br />

29 Grundschulen [GS]<br />

( + 1 Außenstelle in Bröckel der GHS Eicklingen)<br />

7 Grund- und Hauptschulen [GHS]<br />

1 Grund,- Haupt- und Realschule [GHRS]<br />

1 Grundschule und Realschule [GS+RS]<br />

4 Hauptschulen [HS]<br />

3 Haupt- und Realschulen [HRS]<br />

Bevölkerungsentwicklung <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020<br />

Bergen, Stadt Faßberg Hambühren Hermannsburg Unterlüß<br />

Wietze Winsen (Aller) Eschede Flotwedel Lachendorf<br />

Wathlingen Lohheide <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> <strong>Celle</strong>, Stadt<br />

8 Realschulen [RS]<br />

6 Gymnasien [Gym]<br />

( <strong>bis</strong> <strong>2011</strong> + 1 Außenstelle in Winsen (Aller))<br />

8 Förderschulen [FS]<br />

2 Schulen in freier Trägerschaft<br />

(darunter 1 weitere Förderschule)<br />

4 Berufsbildende Schulen [BBS]<br />

Hinzu kommt 1 kooperative Gesamtschule [KGS] in Schwarmstedt, die sich außerhalb des Kreisgebietes<br />

befindet, jedoch von zahlreichen Schülern, v. a. aus Winsen (insbesondere Thören) und Wietze, genutzt<br />

wird.<br />

Kreistagsbeschluss 44<br />

Version 20.12.2010<br />

190.000<br />

170.000<br />

150.000<br />

130.000<br />

110.000<br />

90.000<br />

70.000<br />

50.000<br />

Einwohner <strong>Landkreis</strong> und Stadt <strong>Celle</strong>


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Im <strong>Nahverkehrsplan</strong> 2004 werden mit Stand August 2004 noch 89 Schulen ausgewiesen, was allerdings<br />

zumindest weitgehend darauf zurückzuführen ist, dass dort kombinierte Standorte einzeln ausgewiesen<br />

worden sind.<br />

Bedeutende Schulstandorte sind neben der Kreisstadt <strong>Celle</strong> (32 Schulen) auch die Standorte Winsen (Aller)<br />

mit 5 Schulen und der Außenstelle eines Gymnasiums sowie Bergen ebenfalls mit 5 Schulen, Lachendorf<br />

und Wathlingen mit jeweils 4 sowie Hermannsburg mit 3 Schulen.<br />

Das Standortsystem der Schulen des <strong>Landkreis</strong>es ist in Abbildung 17 dargestellt. Die Netzstruktur ist<br />

ausgewogen, insbesondere sind genügend Grundschulen in der Fläche verteilt, so dass <strong>bis</strong>her eine Ausdünnung<br />

und damit verbundene weite Schulwege sowie ein überproportional hoher Anteil von Fahrschülern<br />

an den Gesamtschülern (Fahrschülerquote) vermieden werden konnte, was nicht in allen vergleichbaren<br />

<strong>Landkreis</strong>en so ist. Das Schulstandortsystem ist also nicht die Ursache für die Feststellung<br />

eines vergleichsweise hohen Schülerbeförderungsaufwandes, ganz im Gegenteil. Dieser hat andere Ur-<br />

sachen, die in den Abschnitten 4 und 6 behandelt werden.<br />

Die Entwicklung der Schülerzahlen im Planungszeitraum und darüber hinaus ist durch die Gesamtentwicklung<br />

der Einwohnerzahlen und insbesondere durch die zurückgegangenen Geburtenraten geprägt.<br />

Nach der vorstehend genannten Bevölkerungsprognose werden die Schülerzahlen in allen Gemeinden<br />

und Samtgemeinden des <strong>Landkreis</strong>es (am wenigsten ausgeprägt in Winsen) eine rückläufige Tendenz<br />

haben, sowohl mittelfristig <strong>bis</strong> <strong>2015</strong> als auch noch verstärkt längerfristig. Der Rückgang wird in der Regel<br />

aber moderat sein, so dass dies nicht drastisch aber doch spürbar auf die Zahl der Fahrschüler<br />

durchschlägt. Einem Rückgang der Fahrschülerzahlen wirkt der weitere Anstieg der Fahrschülerquote<br />

entgegen, was ein Ergebnis von Spezialisierungstrends ist und künftig auch eine Folge unausweichlicher<br />

Eingriffe in das Standortsystem der Schulen sein wird. Ab etwa 2016 wird eine nächste Welle des Rückganges<br />

der Schülerzahlen einsetzen, die dann nur noch mittelbar durch eine niedrige Geburtenrate begründet<br />

ist, sondern vielmehr durch die gesunkene Anzahl von Frauen im gebärfähigen Alter. Das heißt,<br />

die in der ersten Hälfte der 90er Jahre nicht geborenen Frauen müssten dann ihre ab etwa 2010 nicht<br />

geborenen Kinder einschulen.<br />

Die Auswirkungen auf das Schulstandortsystem im Sinne von Schulschließungen, Zusammenlegungen von<br />

Standorten u. ä. sind in ihrer Gesamtheit <strong>bis</strong>her noch nicht absehbar. Der <strong>Landkreis</strong> erarbeitet gegenwärtig<br />

ein Schulstrukturkonzept. Zurzeit gibt es jedoch weder dieses Konzept noch gar eine Beschlusslage<br />

dazu. Allerdings wurden inzwischen Beschlüsse über erste Maßnahmen hinsichtlich der Schließung<br />

von Hauptschulzweigen an der GHS Sülze und GHS Altstadt <strong>Celle</strong> (jeweils nach Schuljahr 2010/11) sowie<br />

GHRS Faßberg (nach Schuljahr <strong>2011</strong>/12) gefasst. Deren Auswirkungen auf die Schülerbeförderung<br />

sind aber kaum spürbar, weil nur ganz wenige Schüler betroffen sind, die künftig Fahrschüler sein werden.<br />

Es ist aber davon auszugehen, dass es darüber hinaus zu einer Bedrohung weiterer Schulstandorte<br />

kommen wird. Sollte es zu entsprechenden Eingriffen kommen, hätte dies - zumindest soweit Standorte<br />

außerhalb der größeren Städte und Gemeinden mit mehreren Schulen der gleichen Schulform betroffen<br />

sind - erhebliche Auswirkungen auf die Gestaltung des Schülerverkehrs, dessen Aufwand aber auch auf<br />

die Erlöse der Verkehrsunternehmen aus dem Schülerverkehr. Die Fahrschülerquote würde sprunghaft<br />

ansteigen, die Zahl der Fahrschüler stabilisiert werden, die mittleren Beförderungsweiten würden<br />

Kreistagsbeschluss 45<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

ebenfalls ansteigen und es kann zu Kapazitätsengpässen kommen. Für derartige Tendenzen gibt es allerdings<br />

<strong>bis</strong>her keine konkreten Anzeichen, nur die Tendenz ist absehbar. Ohnehin sind Eingriffe in die<br />

Schullandschaft eine kommunalpolitisch außerordentlich komplizierte und langwierige Problematik.<br />

3.1.3 Erwerbstätigkeit, Arbeitsplätze und Berufspendler<br />

Analyse<br />

Gegenwärtig (Stand: Mitte 2008) sind im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> etwa 54.750 Personen sozialversicherungspflichtig<br />

erwerbstätig. Hinzu kommen etwa 6.850 nicht sozialversicherungspflichtig Erwerbstätige, woraus<br />

sich eine Gesamtzahl von 61.600 Erwerbstätigen ergibt. 14 Die aktuelle Erwerbstätigenquote beträgt<br />

somit 34,2 %, was ein relativ niedriger Wert ist, jedoch sind Militärangehörige nicht mitgezählt.<br />

Zum gleichen Zeitpunkt betrug die Zahl der Arbeitslosen 7.037 (Stand: August 2008), was einer Arbeitslosenquote<br />

von 8,2 % entspricht. Seitdem hat dieser Wert leicht zugenommen.<br />

Im <strong>Landkreis</strong> sind ca. 47.600 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach dem Arbeitsortprinzip<br />

( = besetzte Arbeitsplätze) vorhanden. Rechnet man auch einen durchschnittlichen (weil statistisch auf<br />

regionaler Ebene nicht erhobenen) Anteil der nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigten bzw.<br />

Arbeitsplätze hinzu, dann ergibt sich eine Gesamtbeschäftigtenzahl von 53.550 Personen, was einer<br />

Beschäftigungsquote von 29,2 % entspricht.<br />

Folglich weist das Kreisgebiet insgesamt einen negativen Pendlersaldo (Auspendlerüberschuss) auf. Dieser<br />

umfasst ca. 8.000 Personen. Das Gesamtpendleraufkommen ist aber weit höher. Es umfasst jeden<br />

Erwerbstätigen, bei dem sich Wohn- und Arbeitsort unterscheiden, bei dem aber entweder der Wohnort<br />

oder der Arbeitsort oder beides innerhalb des Kreisgebietes liegt. In der Summe von Ein- und Auspendlern<br />

beträgt das gegenwärtige Gesamtpendleraufkommen des <strong>Landkreis</strong>es ca. 50.100 Personen 15 .<br />

Abbildung 18 zeigt die sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigen, Beschäftigten und den Pendlersaldo<br />

der einzelnen Gemeinden des <strong>Landkreis</strong>es. Dabei hebt sich besonders das Oberzentrum <strong>Celle</strong> als<br />

Arbeitsplatz- und Einpendlerschwerpunkt mit einem Einpendlerüberschuss von etwa 10.200 Personen<br />

deutlich heraus. Die Stadt <strong>Celle</strong> erfüllt also ihre raumordnerische Funktion als regionaler Arbeitsplatzstandort.<br />

Darüber hinaus gibt es mit Unterlüß nur noch eine Gemeinde und den Gemeindefreien Bezirk<br />

Lohheide mit Einpendlerüberschüssen. Beide sind zu erklären durch einen industriellen Einzelstandort<br />

(Rheinmetall) bzw. militärische Sonderfunktionen. Alle anderen Gemeinden weisen mehr oder minder<br />

starke Auspendlerüberschüsse auf, am stärksten die Gemeinden im westlichen, nordwestlichen und<br />

südöstlichen Umland von <strong>Celle</strong>. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die gleichen Gemeinden, die<br />

auch die günstigste Einwohnerentwicklung hatten und haben werden. Das Prinzip Stadt-Umland-<br />

Wanderung und anschließende Auspendlung zum vorherigen Wohn- und Arbeitsort ist also auch im<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> nachvollziehbar, am deutlichsten bei der Gemeinde Wietze<br />

14<br />

Diese Zahl umfasst die abhängig und die selbständig Erwerbstätigen sowie die Beamten, nicht jedoch die geringfügig Beschäftigten,<br />

und zwar nach dem Wohnortprinzip. Zum Vergleich: die Werte laut Mikrozensus liegen deutlich höher, da dort offenbar<br />

geringfügig Beschäftigte berücksichtigt sind.<br />

15<br />

Eine Doppelerfassung pendelnder Personen sowohl als Einpendler als auch als Auspendler wurde dabei aber ausgeschlossen.<br />

Kreistagsbeschluss 46<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Aus den Pendleraufkommen der einzelnen Gemeinden wurden die konkreten Verflechtungen (Pendlerströme)<br />

zwischen den Gemeinden bzw. bezogen auf bestimmte Schwerpunkte ermittelt und die Ergebnisse<br />

ebenfalls kartographisch dargestellt.<br />

Die Pendlerverflechtungen des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Celle</strong> sind folgendermaßen zu charakterisieren:<br />

(vgl. Abbildungen 19 und 20)<br />

A. Pendlerrelationen ohne Hannover:<br />

Bei den Pendlerverflechtungen im Kreisgebiet dominieren eindeutig die Ströme in die Kreisstadt<br />

von nahezu allen Orten des Kreises. Externe Pendlerverflechtungen existieren neben den Strömen<br />

in die Landeshauptstadt Hannover, die gesondert betrachtet werden, auch zwischen der<br />

Kreisstadt <strong>Celle</strong> und den weiter entfernt liegenden Zentren Hamburg, Soltau, Uelzen, Wolfsburg<br />

und Braunschweig. Auffällig sind zudem die externen Verflechtungen von <strong>Celle</strong>, Wietze und Winsen<br />

(Aller) nach Langenhagen (Flughafen Hannover). Besonders die Gemeinden bzw. Samtgemeinden<br />

im unmittelbaren Umkreis von <strong>Celle</strong> (Winsen, Wietze, Hambühren, Nienhagen, Wathlingen,<br />

Wienhausen und Lachendorf) weisen intensive Pendlerströme, mit starker Dominanz der<br />

Einpendler in die Kreisstadt auf. Das sind die klassischen Stadt-Umland-Pendlungen.<br />

Neben den dominierenden Pendlerverflechtungen der einzelnen Gemeinden zur Kreisstadt gibt es<br />

v. a. im Norden des Kreisgebietes tangentiale Pendlerverflechtungen, insbesondere zwischen<br />

Hermannsburg und Bergen sowie Bergen und Lohheide, aber auch zwischen Unterlüß, Faßberg,<br />

Hermannsburg und Bergen. Dagegen fehlen tangentiale Pendlerverflechtungen von bedeutendem<br />

Umfang (dargestellt werden alle Verflechtungen ab 100 Personen) zwischen fast allen anderen<br />

Zentralen Orten im tangentialen Ring (Eschede - Hermannsburg, Bergen - Winsen, Eschede - Lachendorf<br />

- Wienhausen - Wathlingen usw.). Die festgestellten Netzlücken im Regionalbusverkehr<br />

in eben diesen Relationen korrespondieren dort also unmittelbar mit einer geringen Pendlernachfrage.<br />

Die Verflechtungen entlang der einzigen SPNV-Achse im nördlichen Teil des <strong>Landkreis</strong>es (Unterlüß<br />

– Eschede – <strong>Celle</strong>) sind weniger intensiv als die Ströme zwischen Bergen, Winsen (Aller) und<br />

Wietze zur Kreisstadt <strong>Celle</strong>, die nur vom übrigen ÖPNV abgedeckt werden können, was durchaus<br />

eine Herausforderung darstellt.<br />

B. Pendlerrelationen mit Hannover:<br />

Zwischen der Kreisstadt <strong>Celle</strong> und der Landeshauptstadt Hannover existieren intensive Pendlerverflechtungen<br />

in beide Richtungen. In der Summe sind es mehr als 3.000 Personen, wobei etwa<br />

zwei Drittel aus <strong>Celle</strong> nach Hannover auspendeln. Darüber hinaus sind die Ströme aus den Gemeinden<br />

und Samtgemeinden im Süden des <strong>Landkreis</strong>es nach Hannover auffällig. Allerdings verfügen<br />

diese Pendler (z. B. aus Winsen, Wietze, Hambühren, Lachendorf, Wienhausen) nicht über<br />

umsteigefreie und damit attraktive ÖPNV-Verbindungen nach Hannover, sondern sind auf einen<br />

Umstieg in <strong>Celle</strong> oder Schwarmstedt angewiesen. Das spricht eher für die Nutzung des Pkw oder<br />

einer P+R-Verbindung, an der allerdings der Busverkehr nicht beteiligt ist. Für die Pendler der<br />

Gemeinden im Süden des <strong>Landkreis</strong>es (Adelheidsdorf, Nienhagen und Wathlingen) besteht die<br />

Kreistagsbeschluss 47<br />

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<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Möglichkeit den S-Bahnhof Ehlershausen außerhalb des <strong>Landkreis</strong>es zu nutzen um nach Hannover<br />

zu gelangen.<br />

Allerdings ist auch festzustellen, dass mit Ausnahme von Bergen in einer geografischen Linie Winsen<br />

- <strong>Celle</strong> - Lachendorf der wesentliche Pendlereinzugsbereich der Landeshauptstadt Hannover<br />

im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> abgeschlossen ist. Nördlich davon überwiegt eindeutig das Gewicht des Oberzentrums<br />

<strong>Celle</strong>.<br />

Vorausschätzung<br />

Prognosen der Arbeitsmarktentwicklung sind in der gegenwärtigen, in den letzten Monaten durch eine<br />

weltweite, jetzt wahrscheinlich weitgehend überwundene krisenhafte Situation außergewöhnlich<br />

schwierig, selbst für einen mittelfristigen Horizont von 5 Jahren. Eine Region, wie der <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

mit einer mittelständisch geprägten, vielfältigen Struktur wird aber nie den Verwerfungen eines Industriegebietes<br />

unterliegen, weder im Negativen noch im Positiven. Somit wird davon ausgegangen, dass<br />

die wirtschaftliche und Arbeitsmarktentwicklung des <strong>Landkreis</strong>es im Zeitraum Jahr 2010/<strong>2011</strong> auf den<br />

moderaten Wachstumskurs zurückkehrt, auf dem sie sich <strong>bis</strong> zur Mitte 2008 befunden hat.<br />

Wesentlich für den <strong>Nahverkehrsplan</strong> ist aber die Resultierende daraus für den Berufsverkehr. Und diese<br />

setzt sich über die Pendlerverflechtungen um. In dieser Hinsicht ist eine ganz eindeutige Trendaussage<br />

möglich:<br />

Arbeitspendlungen nehmen tendenziell immer zu, weil das Auseinanderfallen von Wohnen und Arbeiten,<br />

die ständige Suche nach dem besseren und zuweilen auch überhaupt einem Job, die zunehmende<br />

Spezialisierung in der Arbeitswelt und die generell geforderte Mobilitätsbereitschaft sich als allgemeine<br />

Trends der gesellschaftlichen Entwicklung durchsetzen. Dieser allgemeingültige Trend wird nur verstärkt<br />

oder abgeschwächt durch die jeweils gerade herrschende konjunkturelle oder regionalspezifische<br />

Situation.<br />

Der Vergleich der Hauptverflechtungen mit den Angaben von 2001 (entnommen aus dem <strong>Nahverkehrsplan</strong><br />

2004) zeigt, dass mit nur zwei Ausnahmen (Eschede � <strong>Celle</strong> und Nienhagen � <strong>Celle</strong>) alle anderen<br />

Verflechtungen intensiver geworden sind. Den mit Abstand deutlichsten Zuwachs hat der Pendlerstrom<br />

von Hannover nach <strong>Celle</strong> erfahren, der sich weit mehr als verdoppelt hat 16 .<br />

3.1.4 Standortentwicklung / Bauleitplanung<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> ist eine Region mit einer gewachsenen Struktur, bei der grundlegende Veränderungen<br />

durch dominante standörtliche Entwicklung in Form von<br />

− Standorten des konzentrierten Wohnungsbaus<br />

− der Industrie- und Gewerbeansiedlung<br />

− Sondergebieten des großflächigen Einzelhandels und der Dienstleistungen sowie<br />

− Sport, Erholung, Freizeit, Gesundheits- und Sozialwesen<br />

eher nicht typisch sind.<br />

16 Für diese sprunghafte Entwicklung konnte allerdings keine schlüssige Erklärung gefunden werden, weshalb nicht auszuschließen<br />

ist, dass es sich bei dem Korrespondenzwert 2004 um einen Datenfehler handelt.<br />

Kreistagsbeschluss 48<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Dennoch muss die ÖPNV-Planung immer darauf bedacht sein, derartige Standorte (wie z. B. den Industriepark<br />

Wietze) entsprechend des zu erwartenden Fahrgastaufkommens, in jedem Falle aber rechtzeitig<br />

anzubinden. Dies entspricht den vitalen Interessen der Raumordnung und Landesplanung. Deshalb<br />

müssen <strong>Nahverkehrsplan</strong>ung und Betreiberunternehmen rechtzeitig über entsprechende standörtliche<br />

Entwicklungen informiert werden, um handlungsfähig zu sein.<br />

3.1.5 Motorisierungsgrad<br />

Der Motorisierungsgrad ist im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong>, wie in den meisten Gebieten des Bundesgebietes kontinuierlich<br />

über sehr lange Zeit angestiegen. Im Durchschnitt stieg der Motorisierungsgrad in den Gemeinden<br />

des <strong>Landkreis</strong>es von 2000 – 2006 um ca. 2 % im 2-Jahres Rhythmus an. Am letzten verfügbaren<br />

Stichtag 01.01.2010 waren im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> 94.630 Pkw zugelassen, darunter in der Stadt <strong>Celle</strong><br />

34.507 Pkw. Seit 2008 werden die vorübergehend stillgelegten/außerbetriebgesetzten Pkw in der Statistik<br />

nicht mehr erfasst, womit sich ein sprunghafter Rückgang um durchschnittlich 10 % 17 von 2006 auf<br />

2008 erklären lässt. Lag der Motorisierungsgrad 2006 im Kreisgebiet noch bei 574 Pkw/1.000 Einwohner,<br />

so ist dieser Wert im Jahre 2008 auf 515 Pkw/1.000 Einwohner zurückgegangen. Dieser Motorisierungsgrad<br />

liegt geringfügig über den Werten für das Land Niedersachsen mit 508 Pkw/1.000 Einw. und<br />

des Bundesdurchschnitts mit 502 Pkw/1.000 Einwohner. Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass<br />

bei den Werten für Land und Bund alle Großstädte enthalten sind, die in der Regel wesentlich geringere<br />

Motorisierungsgrade aufweisen.<br />

Nach dem kurzzeitigen und einmaligen statistischen Effekt ist in der Zukunft wieder mit einem weiteren<br />

Anstieg des Motorisierungsgrades zu rechnen. Bereits zum Jahresende 2009 wird wieder ein Motorisierungsgrad<br />

im Kreis von 528 Pkw/1000 Einw. erreicht. Alle gegenteiligen Prognosen, die es bereits<br />

seit den 1960er Jahren gibt, haben sich immer wieder als falsch erwiesen. Allerdings werden Sättigungstendenzen<br />

sichtbar.<br />

Der Prognose zugrunde gelegt wurde ein Wachstum von 3 % von 2008 <strong>bis</strong> 2010, aufgrund der Wirkungen<br />

der Abwrack-Prämie 2009. Für die Zeiträume 2010-2012 bzw. 2012-<strong>2015</strong> wird nach einem für vergleichbare<br />

Räume üblicherweise zur Anwendung kommenden Trendfortschreibungsverfahren von einem weiteren<br />

Wachstum von jeweils 2 % ausgegangen. Nach der Prognose wird <strong>bis</strong> <strong>2015</strong> ein Motorisierungsgrad<br />

im Kreisgebiet von 560 Pkw/1.000 Einwohner erreicht sein. Diese Vorausschätzung, die einem deutlichen<br />

Sättigungstrend folgt, schließt aus, dass im Prognosezeitraum extreme Angebotsveränderungen<br />

nach oben oder unten beim ÖPNV-Angebot erfolgen.<br />

Den höchsten Motorisierungsgrad weisen die Gemeinden südlich der Kreisstadt auf (Adelheidsdorf,<br />

Nienhagen und Wienhausen), zurückzuführen auf die Effekte der Suburbanisierung. Wie auch schon bei<br />

den Auspendlerüberschüssen bilden sich die Ziele der Stadt-Umland-Wanderung mit hohen Motorisie-<br />

17 Die Auswirkung ist deshalb so drastisch, weil Erfassungsstichtag immer der 01. Januar d. J. ist, in einer Zeit also, in der die<br />

Anzahl der vorübergehend stillgelegten Fahrzeuge am höchsten ist. Die Motivation für eine solche Änderung der statistischen<br />

Basis ist kaum zu ergründen. Offenbar soll einfach ein niedrigerer Motorisierungsgrad ausgewiesen werden.<br />

Kreistagsbeschluss 49<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

rungsgraden ab. Ursächlich sind hier höhere Einkommen und die vom ÖPNV unabhängige Realisierung<br />

der Arbeitspendlungen.<br />

Tabelle 7 Entwicklung des Motorisierungsgrades <strong>Landkreis</strong> und Gemeinden 2000 <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Gemeinde 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 <strong>2015</strong><br />

Adelheidsdorf 621 662 676 699 608 625 638 651<br />

Ahnsbeck 539 558 571 567 497 512 522 538<br />

Beedenbostel 534 564 571 548 488 520 530 546<br />

Bergen 563 579 594 608 541 554 565 582<br />

Bröckel 537 554 581 616 561 595 607 626<br />

<strong>Celle</strong> 513 527 529 536 480 495 505 520<br />

Eicklingen 572 590 602 612 560 591 603 621<br />

Eldingen 584 608 612 619 556 588 600 618<br />

Eschede 493 508 516 529 471 490 499 515<br />

Faßberg 508 515 523 546 496 510 520 536<br />

Habighorst 545 578 600 598 520 505 515 531<br />

Hambühren 585 586 610 617 553 576 587 605<br />

Hermannsburg 523 536 552 568 508 535 545 562<br />

Höfer 568 590 588 600 514 521 532 548<br />

Hohne 595 615 612 627 561 583 595 613<br />

Lachendorf 555 576 582 602 557 574 586 604<br />

Langlingen 562 575 592 625 557 581 593 611<br />

Lohheide 582 627 693 661 567 626 638 657<br />

Nienhagen 588 603 608 644 579 602 614 633<br />

Scharnhorst 542 564 597 616 524 512 522 538<br />

Unterlüß 499 507 533 547 484 524 534 550<br />

Wathlingen 535 544 535 546 501 516 527 542<br />

Wienhausen 601 619 623 639 578 590 602 620<br />

Wietze 529 546 579 574 516 534 545 561<br />

Winsen (Aller) 591 609 625 629 569 591 602 621<br />

Gesamt 539 554 563 574 515 533 544 560<br />

Kreistagsbeschluss 50<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Der Großteil der ländlich geprägten Gemeinden weist einen Motorisierungsgrad von über 550 Pkw/1.000<br />

Einwohner auf. Dieser Wert wird in der Kreisstadt <strong>Celle</strong> deutlich unterschritten und liegt dort noch bei<br />

unter 500 Pkw/1.000 Einwohner, vergleichbar mit dem Wert anderer Städte ähnlicher Größe. In Städten<br />

mit einer entsprechenden Größenordnung wirkt sich immer die nahräumliche Erreichbarkeit verkehrlicher<br />

Ziele ohne das Erfordernis eines Verkehrsmittels und ein gutes ÖPNV-Angebot (Stadtverkehr<br />

und Bahnanbindung) reduzierend auf den Pkw-Besitz aus, zusätzlich zum Pkw-Besitz auch noch auf die<br />

Fahrleistungen.<br />

Die niedrigsten Werte werden in den Gemeinden im Nordosten erreicht (Eschede, Unterlüß und Faßberg).<br />

Ursächlich dafür könnte neben der Altersstruktur der Bevölkerung (hoher Anteil von Senioren mit<br />

unterdurchschnittlichem Führerscheinbesitz) zumindest teilweise die gute SPNV-Anbindung (Bahnhöfe<br />

in Eschede und Unterlüß) an <strong>Celle</strong>, Hannover und Uelzen sein.<br />

3.2 Entwicklung von Verkehrsverhalten, Fahrgastnachfrage, Modal split und Mobilität<br />

Jede der in Abschnitt 3.1 erläuterten Strukturgrößen wirkt in spezifischer Weise auf die Nachfrage nach<br />

ÖPNV-Leistungen. Insgesamt wird deutlich, dass sowohl die nachfragestimulierenden wie auch die<br />

nachfragebegrenzenden Einflüsse im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> nur wenig intensiv wirken, sich durch ihre gegensätzliche<br />

Wirkungsrichtung teilweise auch kompensieren.<br />

Auf die Nachfrageentwicklung im übrigen ÖPNV des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Celle</strong> wirken vorrangig, wie im Ab-<br />

schnitt 3.1 hergeleitet und ergänzt um nicht exakt an Strukturdaten festzumachende nachfolgend genannte<br />

Einflüsse:<br />

in positiver Richtung (Nachfrage erhöhend)<br />

• die Alterstruktur der Bevölkerung<br />

− kurzzeitig deutlich Nachfrage steigernd, weil Anzahl und Anteil der Senioren mit gegenwärtig<br />

noch (<strong>bis</strong> die ab etwa 1950 Geborenen in das Seniorenalter kommen) geringerem<br />

Führerscheinbesitz zunimmt<br />

− dauerhafte Wirkung der Altersstruktur durch generell ÖV-affineres Verkehrsverhalten von<br />

Senioren, in hohem Alter auch Fahruntauglichkeit<br />

• wieder zunehmende Erwerbstätigkeit und Beschäftigung (nach einem schwer zu kalkulierenden<br />

Jahr 2010)<br />

• der Anstieg des Pendleraufkommens<br />

• die Altersstruktur der Schüler (Primarstufe → Sekundarstufe)<br />

• die zunehmende Attraktivität des ÖPNV, sofern bestimmte in Kapitel 4 erläuterte Maßnahmen<br />

umgesetzt werden<br />

• die zunehmende Integration innovativer Elemente in die Gestaltung des ÖPNV-Angebotes (z.B.<br />

Rufbus)<br />

• verändertes Verkehrsverhalten in Richtung zunehmendes Umweltbewusstsein<br />

Kreistagsbeschluss 51<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

in negativer Richtung (Nachfrage reduzierend bzw. -begrenzend)<br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

• der wenn auch moderate, aber doch spürbare und zunehmende Rückgang der Einwohnerzahlen<br />

• die noch weiter leicht ansteigende individuelle Motorisierung<br />

• der leichte Rückgang bei den Schülerzahlen<br />

• der zunehmende Modal-Split-Anteil des Radverkehrs, der nicht nur Mobilität vom Pkw abzieht,<br />

sondern auch und in den Städten vor allem vom ÖPNV<br />

• die Begrenztheit der finanziellen Spielräume für die Gestaltung der ÖPNV-Angebote (Sparzwang).<br />

Dabei wurden zusätzlich verschiedene Randbedingungen beachtet, wie<br />

− sukzessive rückläufige Pkw-Nutzungshäufigkeit und Nutzleistung<br />

− die sich im Planungszeitraum weiter erhöhende Attraktivität des SPNV, die positive Auswirkungen<br />

auf die Nachfrage im übrigen ÖPNV hat, weil keine Konkurrenzsituation eintritt, sondern gegenseitige<br />

Vorteile genutzt werden können<br />

etc.<br />

Insgesamt überwiegen nicht zahlenmäßig, aber hinsichtlich ihrer Intensität die negativ wirkenden Faktoren.<br />

Per Saldo ergibt sich ein<br />

Rückgang der Fahrgastnachfrage im übrigen ÖPNV<br />

2010 <strong>bis</strong> <strong>2015</strong> um -5 <strong>bis</strong> -7 %<br />

(Kalkulatorisch verwendeter Planwert = -6,2 %)<br />

Es ist zu erwarten, dass die Tendenzen bei Schülerverkehren und den sonstigen Nutzergruppen ähnlich<br />

sein werden, jedoch bestehen bei den sonstigen Nutzern wesentlich bessere Chancen, durch intelligente<br />

Angebote günstigere Nachfragewerte zu erreichen. Damit wird sich der Anteil des Schülerverkehrs<br />

am Gesamtaufkommen im ÖPNV ebenfalls nur unwesentlich verändern, tendenziell eher etwas zurückgehen.<br />

Der Modal-Split-Anteil des öffentlichen Verkehrs an der Gesamtmobilität geht weiter zurück.<br />

Diese Tendenz wäre nur entscheidend zu beeinflussen, wenn es erneut zu einem dramatischen Kostenanstieg<br />

für den MIV bei gleichzeitiger wesentlicher Ausdehnung der ÖPNV-Angebote käme. Für große<br />

Städte hat sich in den Jahren 2006 <strong>bis</strong> 2008 gezeigt, dass solche Tendenzen realistisch sein können. Für<br />

ländliche Räume wie den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> ist davon eher nicht auszugehen.<br />

Dennoch ist anzunehmen, dass - allgemeinen Entwicklungstendenzen folgend - die Gesamtmobilität der<br />

Einwohner, d. h. die insgesamt durchgeführten Fahrten je Einwohner weiter zunimmt. Getragen wird<br />

diese Tendenz im Planungszeitraum leider ausschließlich durch den Individualverkehr, und zwar sowohl<br />

durch den Motorisierten Individualverkehr (MIV) als auch, und das ist natürlich begrüßenswert, durch<br />

Kreistagsbeschluss 52<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

einen ständig weiter zunehmenden Radverkehr. Mobilität ist ein Merkmal der Lebensqualität, auch im<br />

Zeitalter von Mobiltelefon und Internet. Zunehmende Mobilität ist zwar mit zunehmendem Verkehrsaufkommen<br />

verbunden. Das ist aber nicht per se negativ, sondern ein Gegenstand der Steuerung.<br />

Die vorstehenden Aussagen tendenzieller oder auch numerischer Art leiden unter dem Mangel fehlender<br />

tatsächlicher Ausgangswerte. Für das Aufkommen im MIV sind diese aus repräsentativen Befragungen<br />

bekannt, für den ÖPNV werden sie dem Aufgabenträger nicht bekannt gegeben und könnten allenfalls<br />

im Analogieschlussverfahren aus vergleichbaren <strong>Landkreis</strong>en berechnet werden. Dies ist für Planungen<br />

im Rahmen eines <strong>Nahverkehrsplan</strong>es und noch vielmehr für konkrete Maßnahmeplanungen eine<br />

sehr schlechte Ausgangsbasis.<br />

Kreistagsbeschluss 53<br />

Version 20.12.2010


Soltau-Fallingbostel<br />

-1,29 %<br />

Wietze<br />

-9,66 %<br />

Lohheide<br />

1,02 %<br />

Winsen (Aller)<br />

0,00 %<br />

Hambühren<br />

-2,57 %<br />

Bergen<br />

Region Hannover<br />

-2,10 %<br />

<strong>Celle</strong><br />

-1,61 %<br />

Wathlingen<br />

-3,14 %<br />

-2,27 %<br />

Faßberg<br />

Hermannsburg<br />

-1,85 %<br />

Flotwedel<br />

-3,50 %<br />

Eschede<br />

-10,02 %<br />

Unterlüß<br />

-0,37 %<br />

Lachendorf<br />

Uelzen<br />

Gifhorn<br />

<strong>Nahverkehrsplan</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>2011</strong> - <strong>2015</strong><br />

Bevölkerungsentwicklung<br />

<strong>2011</strong> - <strong>2015</strong><br />

Gemeinde / Samtgemeinde<br />

Bevölkerungsabnahme / -zunahme<br />

von <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />


Soltau-Fallingbostel<br />

Schwarmstedt<br />

Wietze<br />

Lohheide<br />

Winsen (Aller)<br />

*<br />

Bergen<br />

Oldau<br />

Hambühren<br />

Region Hannover<br />

Sülze<br />

Hermannsburg<br />

<strong>Celle</strong><br />

Adelheidshof<br />

Eversen<br />

Müden<br />

Nienhagen<br />

Wathlingen<br />

Faßberg<br />

Lachendorf<br />

Wienhausen<br />

Eicklingen<br />

Eschede<br />

Unterlüß<br />

Langlingen<br />

Eldingen<br />

Uelzen<br />

Hohne<br />

Gifhorn<br />

<strong>Nahverkehrsplan</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>2011</strong> - <strong>2015</strong><br />

Schulstandorte<br />

* nur Außenstelle<br />

Grundschule<br />

Hauptschule<br />

Realschule<br />

Grund- und Hauptschule<br />

Haupt- und Realschule<br />

Grund-, Haupt- und<br />

Realschule<br />

Gymnasium<br />

Kooperative Gesamtschule<br />

Förderschule<br />

Berufsbildende Schule<br />

Stand: Schuljahr 2009/2010<br />

Quelle: <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong>, Amt für Bildung,<br />

Sport und zentrale Dienste<br />

Abbildung 17


Soltau-Fallingbostel<br />

2538<br />

1147<br />

Wietze<br />

300<br />

745<br />

Lohheide<br />

4079<br />

1381<br />

Winsen (Aller)<br />

3194<br />

1145<br />

Hambühren<br />

4290<br />

2501<br />

Bergen<br />

Region Hannover<br />

879<br />

875<br />

Adelheidsdorf<br />

20665<br />

30841<br />

<strong>Celle</strong><br />

2107<br />

745<br />

Nienhagen<br />

2285<br />

1550<br />

2082<br />

1690<br />

Faßberg<br />

Hermannsburg<br />

862<br />

Wathlingen<br />

1050<br />

1264<br />

363<br />

249<br />

Wienhausen<br />

1100<br />

1096<br />

Eicklingen<br />

32<br />

Habighorst<br />

361<br />

652<br />

515<br />

Eschede<br />

1869<br />

120<br />

Bröckel<br />

1287<br />

296<br />

Lachendorf<br />

41<br />

Höfer<br />

329<br />

137<br />

Beedenbostel<br />

1104<br />

1503<br />

Unterlüß<br />

Scharnhorst<br />

541<br />

181<br />

14<br />

43<br />

Ahnsbeck<br />

703<br />

146<br />

Langlingen<br />

667<br />

Eldingen<br />

Uelzen<br />

141<br />

584<br />

78<br />

Hohne<br />

Gifhorn<br />

<strong>Nahverkehrsplan</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>2011</strong> - <strong>2015</strong><br />

Erwerbstätige, Arbeitsplätze<br />

und Pendlersalden<br />

Ortsteil<br />

Pendlersaldo (ortsteilfein)<br />

Einpendler - Auspendler<br />

853<br />

853<br />

<strong>bis</strong> -2000<br />

-1999 <strong>bis</strong> -1500<br />

-1499 <strong>bis</strong> -1000<br />

-999 <strong>bis</strong> -750<br />

-749 <strong>bis</strong> -500<br />

-499 <strong>bis</strong> -250<br />

-249 <strong>bis</strong> 0<br />

1 <strong>bis</strong> 250<br />

251 <strong>bis</strong> 500<br />

über 500<br />

Erwerbstätige<br />

Beschäftigte<br />

= Arbeitsplätze<br />

1mm entspricht 1.000 Erwerbstätigen / Arbeitsplätzen<br />

Quelle: Bundesagentur für Arbeit,<br />

Stand: 30.06.2008<br />

Abbildung 18<br />

(am Wohnort)<br />

(am Arbeitsort)


Bomlitz<br />

Essel<br />

Buchholz (Aller)<br />

Lindwedel<br />

Wedemark<br />

Langenhagen<br />

Hamburg<br />

Bad Fallingbostel<br />

Osterheide<br />

120<br />

Wietze<br />

Soltau<br />

Wietze<br />

130<br />

156<br />

183<br />

177<br />

Lohheide<br />

128<br />

81<br />

Isernhagen<br />

Winsen (Aller)<br />

134<br />

68<br />

408<br />

24<br />

86<br />

Burgwedel<br />

186<br />

262<br />

91<br />

Winsen (Aller)<br />

84<br />

571<br />

Hambühren<br />

Hambühren<br />

100<br />

137<br />

Wietzendorf<br />

73<br />

1389<br />

216<br />

Bergen<br />

1062<br />

Adelheidsdorf<br />

Burgdorf<br />

203<br />

248<br />

Bergen<br />

171<br />

117<br />

148<br />

159<br />

254<br />

1245<br />

291<br />

296<br />

265<br />

78<br />

102<br />

<strong>Celle</strong><br />

Nienhagen<br />

118<br />

Lehrte<br />

62<br />

380<br />

154<br />

62<br />

Munster<br />

Hermannsburg<br />

113<br />

791<br />

129<br />

168<br />

42<br />

702<br />

48<br />

104<br />

116<br />

Hermannsburg<br />

<strong>Celle</strong><br />

Nienhagen<br />

21<br />

584<br />

106<br />

155<br />

Wathlingen<br />

771<br />

155<br />

Faßberg<br />

176<br />

451<br />

124<br />

52<br />

61<br />

15<br />

13<br />

Wathlingen<br />

Faßberg<br />

199<br />

450<br />

74<br />

124<br />

99<br />

Unterlüß<br />

Bröckel<br />

Eschede<br />

Habighorst<br />

Höfer<br />

Beedenbostel<br />

Lachendorf<br />

Wienhausen<br />

Ahnsbeck<br />

Eicklingen<br />

Langlingen<br />

196<br />

221<br />

Uetze<br />

257<br />

111<br />

12<br />

43<br />

Wienhausen<br />

50<br />

235<br />

106<br />

Eschede<br />

Lachendorf<br />

Eicklingen<br />

Eimke<br />

Unterlüß<br />

48<br />

Scharnhorst<br />

187<br />

Eldingen<br />

Meinersen<br />

Gerdau<br />

Hohne<br />

Suderburg<br />

Ummern<br />

Müden (Aller)<br />

161<br />

155<br />

Steinhorst<br />

Leiferde<br />

Sprakensehl<br />

Groß Oesingen<br />

116<br />

20<br />

Uelzen<br />

Gifhorn<br />

Stadensen<br />

Dedelstorf<br />

Wesendorf<br />

Wagenhoff<br />

Wolfsburg<br />

Braunschweig<br />

<strong>Nahverkehrsplan</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

Wrestedt<br />

<strong>2011</strong> Wieren - <strong>2015</strong><br />

ab Bad 100 Bodenteich Pendler je Richtung<br />

(einschließlich Gegenrichtung)<br />

Obernholz<br />

Hankensbüttel<br />

Wahrenholz<br />

Schönewörde<br />

Barwedel<br />

Quelle: Bundesagentur für Arbeit,<br />

Sassenburg<br />

Lüder<br />

Bokensdorf<br />

Osloß<br />

Wittingen<br />

Jembke<br />

Tappenbeck<br />

Weyhausen<br />

Suhlendorf<br />

Pendlerrelationen<br />

(ohne Hannover)<br />

Oberzentrum<br />

Mittelzentrum<br />

Grundzentrum<br />

Gemeindegrenze<br />

Abbildung 19<br />

Soltendieck<br />

Neuekrug<br />

Pendler Wohnort - Arbeit<br />

<strong>bis</strong> 50<br />

51 - 100<br />

101 - 150<br />

151 - 200<br />

201 - 250<br />

251 - 500<br />

über 500<br />

1mm entspricht 200 Pendlern<br />

Ehra-Lessien<br />

Beschäftigte und Pendler zum 30.06.2008<br />

Diesdorf<br />

Bergfeld<br />

Tiddische


Seelze<br />

Hademstorf<br />

Schwarmstedt<br />

Essel<br />

Buchholz (Aller)<br />

Lindwedel<br />

Wedemark<br />

Langenhagen<br />

Hannover<br />

Hannover<br />

420<br />

21<br />

Wietze<br />

469<br />

Winsen (Aller)<br />

Wietze<br />

24<br />

Burgwedel<br />

450<br />

24<br />

152<br />

Isernhagen<br />

Winsen (Aller)<br />

Hambühren<br />

1879<br />

1142<br />

Sehnde<br />

Bergen<br />

Hambühren<br />

215<br />

28<br />

394<br />

17<br />

Burgdorf<br />

Adelheidsdorf<br />

Lehrte<br />

317<br />

13<br />

112<br />

<strong>Celle</strong><br />

<strong>Celle</strong><br />

Nienhagen<br />

Nienhagen<br />

112<br />

Wathlingen<br />

Wathlingen<br />

122<br />

Eicklingen<br />

Habighorst<br />

Wienhausen<br />

Höfer<br />

Lachendorf<br />

Wienhausen<br />

Uetze<br />

Bröckel<br />

Beedenbostel<br />

Lachendorf<br />

Eicklingen<br />

Ahnsbeck<br />

Langlingen<br />

Edemissen<br />

<strong>Nahverkehrsplan</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>2011</strong> - <strong>2015</strong><br />

Scharnhorst<br />

Meinersen<br />

Eldingen<br />

ab 100 Pendler je Richtung<br />

(einschließlich Gegenrichtung) Groß Oesingen<br />

Hohne Ummern<br />

Gemeindegrenze<br />

101 Müden - 150(Aller)<br />

Steinhorst<br />

Pendlerrelationen<br />

(nur Hannover)<br />

Oberzentrum<br />

Mittelzentrum<br />

Grundzentrum<br />

Pendler Wohnort - Arbeit<br />

<strong>bis</strong> 50<br />

51 - 100<br />

151 - 200<br />

201 - 250<br />

251 - 500<br />

über 500<br />

1mm entspricht 200 Pendlern<br />

Quelle: Bundesagentur Hillerse für Arbeit,<br />

Abbildung 20<br />

Didderse<br />

Leiferde<br />

Beschäftigte und Pendler zum 30.06.2008<br />

Adenbüttel<br />

Vordorf


Soltau-Fallingbostel<br />

516<br />

Wietze<br />

567<br />

Lohheide<br />

569<br />

Winsen (Aller)<br />

553<br />

Hambühren<br />

441<br />

Bergen*<br />

Region Hannover<br />

608<br />

Adelheidsdorf<br />

480<br />

<strong>Celle</strong><br />

579<br />

Nienhagen<br />

508<br />

Hermannsburg<br />

501<br />

496<br />

Faßberg<br />

Wathlingen<br />

578<br />

Wienhausen<br />

560<br />

Eicklingen<br />

471<br />

Eschede<br />

520<br />

Habighorst<br />

561<br />

557<br />

Lachendorf<br />

Bröckel<br />

514<br />

Höfer<br />

488<br />

Beedenbostel<br />

484<br />

Unterlüß<br />

524<br />

Scharnhorst<br />

497<br />

Ahnsbeck<br />

557<br />

Langlingen<br />

556<br />

Eldingen<br />

Uelzen<br />

561<br />

Hohne<br />

Gifhorn<br />

<strong>Nahverkehrsplan</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>2011</strong> - <strong>2015</strong><br />

Motorisierungsgrad<br />

Ortsteil<br />

Pkw je 1.000 Einwohner<br />

<strong>bis</strong> 450<br />

451 <strong>bis</strong> 475<br />

476 <strong>bis</strong> 500<br />

501 <strong>bis</strong> 525<br />

526 <strong>bis</strong> 550<br />

551 <strong>bis</strong> 575<br />

576 <strong>bis</strong> 600<br />

über 600<br />

Quelle: Kraftfahrtbundesamt,<br />

Stand: 01.01.2008<br />

Abbildung 21


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

4 Angebots- und Maßnahmeplan<br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

4.1 Verkehrspolitische Zielstellungen der ÖPNV-Gestaltung und finanzieller Handlungsrahmen<br />

des <strong>Landkreis</strong>es<br />

Die verkehrspolitische Zielstellung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Celle</strong> besteht auch künftig in der Aufrechterhaltung<br />

der sozialen und wirtschaftlichen Ziele der Angebots- und Tarifgestaltung auf der Grundlage des Niedersächsischen<br />

Nahverkehrsgesetzes und des Regionalen Raumordnungsprogramms. Dafür werden folgende<br />

Leitlinien beschlossen:<br />

A. Das ÖPNV-Angebot ist als ganzheitliches, integriertes System aus Bahn-, Bus- und Bedarfsverkehren<br />

sowie unter Berücksichtigung des Radverkehrs zu entwickeln und hat einen wichtigen Beitrag zur<br />

Daseinsvorsorge, zur Gewährleistung gleichwertiger Lebensbedingungen in allen Teilräumen und als<br />

Faktor der Wirtschafts- und Tourismusentwicklung zu leisten. Dabei ist insbesondere die Erfüllung<br />

der Versorgungsfunktionen der Stadt <strong>Celle</strong> durch gute Erreichbarkeit der Innenstadt weiter zu stärken<br />

und die Erreichbarkeit und Vernetzung der touristischen Ziele des <strong>Landkreis</strong>es zu verbessern.<br />

B. Als wichtige Bemessungsgrundlage wird die Einführung eines einheitlichen Mindestbedienungsstandards<br />

für den Stadt- und für den Regionalverkehr angestrebt.<br />

C. Der ÖPNV ist als attraktive Alternative zum motorisierten Individualverkehr zu gestalten und leistet<br />

dadurch und durch Reduzierung der durch ihn selbst verursachten Schadstoffemissionen einen aktiven<br />

Beitrag zum Umweltschutz (Luftreinhaltung, Lärmminderung) und zur Verkehrssicherheit.<br />

D. Wesentliche Angebotselemente sind schnelle und häufige Verbindungen mit der Kreisstadt <strong>Celle</strong><br />

sowie Hannover. Diese Verbindungen sollen mit möglichst wenigen Umsteigevorgängen, und wenn<br />

mit Umsteigen, dann mit komfortablen Verknüpfungen angeboten werden. Der <strong>Landkreis</strong> unterstützt<br />

Maßnahmen zum weiteren Ausbau der Verknüpfungspunkte. Eine gute Erreichbarkeit der<br />

Grundzentren stärkt deren zentralörtliche Funktionalität.<br />

E. Ihrer zentralen Bedeutung entsprechend, besitzt die Schülerbeförderung auch weiterhin in der<br />

Netz- und Fahrplangestaltung hohes Augenmerk. Künftig soll die Angebotsgestaltung jedoch auch<br />

wieder für andere Nutzergruppen attraktiver werden. Den Belangen von Versorgungsarbeit soll<br />

gleichwertig zu den Belangen von Erwerbstätigkeit in geeigneter Weise Rechnung getragen werden.<br />

Im Zweifelsfalle gehen nach Abwägung Fahrgastinteressen vor betrieblichen Interessen des Betreibers.<br />

F. Zunehmend sind die spezifischen Bedürfnisse von Senioren und Fahrgästen mit eingeschränkter Mobilität<br />

bei der barrierefreien Gestaltung der Haltestelleninfrastruktur, dem Fahrzeugeinsatz, der<br />

Fahrgastinformation und der Angebotsgestaltung zu berücksichtigen.<br />

G. Das ÖPNV-Angebot unterstützt die Erreichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung. Neue<br />

oder wachsende Potenzialstandorte des konzentrierten Wohnungsbaus, von Industrie- und Gewerbe,<br />

Sonderbauvorhaben des konzentrierten Einzelhandels, des Tourismus, von Sport- und Freizeit<br />

sowie des Gesundheits- und Sozialwesens sind rechtzeitig und der absehbaren Fahrgastnachfrage<br />

angepasst anzubinden.<br />

Kreistagsbeschluss 60<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

H. Die Angebotsgestaltung soll so durchgeführt werden, dass die Nachfrage erfüllt wird und gleichzeitig<br />

neue Angebotsanreize für eine stärkere ÖPNV-Nutzung entstehen. Insbesondere in den Taktverkehren<br />

im Stadtverkehr und auf Hauptverkehrsachsen sind angebotsorientierte ÖPNV-Leistungen erforderlich.<br />

I. Wesentliche Komponente nachfrageorientierter Angebotsgestaltung ist die deutlich verstärkte Einbeziehung<br />

bedarfsgesteuerter Angebote zur Ergänzung und Teilablösung konventioneller Linienverkehre,<br />

insbesondere in Räumen und Zeiten schwächerer Fahrgastnachfrage sowie als Zu- und<br />

Abbringer von Verkehren in Hauptachsen. Es ist jedoch keine großflächige Einstellung des konventionellen<br />

Linienverkehrs vorzusehen.<br />

J. Der <strong>Landkreis</strong> setzt sich für eine maßvolle Entwicklung der Beförderungstarife ein. Maßvoll bedeutet,<br />

dass die Interessen der Fahrgäste, des Aufgabenträgers und der durchführenden Verkehrsunternehmen<br />

angemessen Berücksichtigung finden.<br />

K. Der Aufgabenträger wirkt ständig in Richtung auf Qualitätsverbesserungen bei der Angebotsgestaltung<br />

und Leistungsdurchführung. Schwerpunkte bilden die Ausschöpfung verkehrlicher Optimierungsmöglichkeiten,<br />

Angebotsverknüpfungen, die Fahrzeugqualität und die Fahrgastinformation.<br />

L. Der <strong>Landkreis</strong> unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung des Kundenservice und des Marketing, insbesondere<br />

die Einrichtung eines Kundencenters, die Weiterentwicklung der Fahrgastinformation<br />

und die Vermarktung neuer Angebotselemente.<br />

Der finanzielle Handlungsrahmen des <strong>Landkreis</strong>es wird durch folgende Leitlinien definiert:<br />

A. Der ÖPNV wird vom <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> als Teil der Daseinsvorsorge anerkannt. Grundsätzlich wird für<br />

die Erbringung von ÖPNV-Angeboten Eigenwirtschaftlichkeit 18 angestrebt. Dort, wo sie objektiv<br />

nicht herstellbar ist, nimmt der <strong>Landkreis</strong> seine Aufgabenträgerschaft im Besonderen wahr und<br />

stellt durch Einflussnahme auf Angebotsgestaltung, Kontrolle der Leistungsdurchführung und Mitverantwortung<br />

in der Finanzierung das ÖPNV-Angebot sicher.<br />

B. Zur Umsetzung dieses Grundsatzes sind Maßnahmen in drei wesentlichen Komplexen umzusetzen:<br />

B1. Eine Zusammenfassung der Leistungen zu einem oder mehreren optimalen und möglichst eigenwirtschaftlich<br />

zu betreibenden Linienbündeln, mit Ausgleich starker und schwacher Linien<br />

im Hinblick auf künftige Vergabeverfahren<br />

B2. Weitere konsequente Angebotsstrukturierung mit dem Ziel maximaler Fahrgastnachfrage<br />

B3. Ausschöpfung der Rationalisierungspotenziale, insbesondere in den Feldern Angebotsstrukturen<br />

im Schülerverkehr und Schülerverkehrsoptimierung durch Staffelung der Unterrichtszeiten<br />

sowie bedarfsabhängige Bedienung.<br />

18 Gemeint im Sinne faktischer Eigenwirtschaftlichkeit im Sinne des Zuwendungsrechts bzw. der Verordnung (EG) 1370/2007<br />

(kommerzielle Verkehre), d. h. ohne Bezuschussung aus öffentlichen Mitteln, zumindest denen des <strong>Landkreis</strong>es, nicht gemeint<br />

im Sinne des PBefG, wonach alle Verkehre als eigenwirtschaftlich ausgewiesen werden können.<br />

Kreistagsbeschluss 61<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

4.2 Festlegung eines quantitativen Bedienungsstandards im ÖPNV<br />

4.2.1 Allgemeingültige Vorgaben<br />

Die Vorgabe eines Mindestbedienungsstandards dient der Umsetzung der verkehrspolitischen Vorgaben<br />

des <strong>Landkreis</strong>es und deren Kontrolle für den Einzelfall.<br />

Regionalverkehr<br />

Der Bedienungsstandard für den Regionalverkehr beinhaltet die Festlegung von Erschließungsvorgaben<br />

für Siedlungseinheiten, Arbeitsplatzschwerpunkte und sonstige besondere verkehrliche Ziele sowie die<br />

Festlegung von Bedienungsvorgaben mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahn + Bus + alternative Angebote)<br />

zum nächst erreichbaren zentralen Ort der jeweiligen Kategorie. Allgemeine Bemessungsgrundlage<br />

ist die Einwohnerzahl. Weitere im Bedienungsstandard zu berücksichtigende Kriterien sind die Reisezeit<br />

und eine Mindestaufenthaltsdauer am Zielort. Vorgaben werden für die Verkehrstage Montag <strong>bis</strong> Freitag<br />

gemacht.<br />

Insgesamt wurden für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> 124 Siedlungseinheiten<br />

( = zusammenhängende Bebauungsgebiete der Städte und Gemeinden, räumlich getrennte<br />

Ortsteile bzw. Wohnplätze mit eigenständigen verkehrlichen Erschließungsanforderungen).<br />

abgegrenzt.<br />

Der vorgegebene Standard ist ein Mindestbedienungsstandard. Er kann überschritten werden, wenn dies<br />

aus betriebstechnologischen Gründen (Fahrzeugumläufe) sinnvoll oder durch eine besondere oder überdurchschnittlich<br />

hohe Fahrgastnachfrage gerechtfertigt ist. Eine Unterschreitung ist dann zulässig,<br />

wenn darauf beruhende Verkehrsangebote über einen angemessen langen Zeitraum nicht oder deutlich<br />

nicht adäquat nachgefragt worden sind oder bei denen sich ein unangemessen hoher betriebstechnologischer<br />

Aufwand ergeben würde. Beides ist dem Aufgabenträger durch den Betreiber in geeigneter Weise<br />

(Erhebungsergebnisse mit ausreichender Stichprobe, schlüssige Aufwandskalkulation und Ertragserwartung)<br />

nachzuweisen.<br />

Festlegungen zur Erschließung:<br />

Es sind alle Siedlungseinheiten mit wenigstens 100 Einwohnern sowie Gewerbegebiete mit wenigstens<br />

100 Arbeitsplätzen zu erschließen. Die Erschließung der Siedlungseinheiten für die Schülerbeförderung<br />

ist normalerweise durch deren Satzung geregelt.<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> entspricht die „Satzung über die Mindestentfernungen für die Schülerbeförderung“<br />

in der Fassung der 3. Änderung vom 21.03.2006 gegenwärtig noch nicht diesen Regelungsanforderun-<br />

gen. Daher erfolgen explizit entsprechende Festlegungen in Abschnitt 4.2.3 zur späteren Integration in<br />

eine erweiterte Satzung des <strong>Landkreis</strong>es.<br />

Festlegungen zur Verbindung:<br />

Zur Erreichbarkeit Zentraler Orte mit dem SPNV/üÖPNV wird an den Wochentagen Montag <strong>bis</strong> Freitag -<br />

also auch an Ferientagen - ein nach der Einwohnerzahl der Siedlungseinheiten differenziertes Fahrten-<br />

Kreistagsbeschluss 62<br />

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<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

angebot gemäß der folgenden Tabelle 8 vorgegeben. Es bezieht sich auf Hin- und Rückfahrten zum<br />

bzw. vom Zentralen Ort (Fahrtenpaare) mit einer dazwischen liegenden, dem überwiegenden Reisezweck<br />

entsprechenden Aufenthaltsdauer. Für Auswertungszwecke wird diese Mindestaufenthaltsdauer<br />

auf 2 Stunden festgelegt.<br />

Es wird immer die Verbindung zu dem am besten mit dem ÖPNV erreichbaren Ort der jeweiligen Kategorie<br />

bewertet, gleichgültig ob dieser innerhalb oder außerhalb des Kreisgebietes liegt oder ob eine<br />

Siedlungseinheit diesem Zentralen Ort raumordnerisch (Nahbereiche, Mittelbereiche, Oberbereiche)<br />

oder verwaltungsstrukturell zugeordnet ist.<br />

Neben diesem Bezugsrahmen sollen für Siedlungseinheiten grundsätzlich 2 arbeitstägliche Fahrtenpaare<br />

zum und vom jeweiligen administrativ zuständigen Grundzentrum gewährleistet werden, wenn sie<br />

durch die Bemessungsgrundlage nach Tabelle 8 nicht bereits gewährleistet sind. Sofern alternative Bedienungsformen<br />

eine adäquate Anbindung sicherstellen, gilt die Maßgabe als erfüllt.<br />

Tabelle 8 Vorgaben für die Erreichbarkeit Zentraler Orte (Montag <strong>bis</strong> Freitag)<br />

Einwohnerzahl der<br />

Siedlungseinheit<br />

6.000 und darüber 12<br />

3.000 <strong>bis</strong> unter 6.000 8<br />

1.000 <strong>bis</strong> unter 3.000 4<br />

500 <strong>bis</strong> unter 1.000 3<br />

Mindestanzahl Fahrtenpaare<br />

(Montag <strong>bis</strong> Freitag)<br />

200 <strong>bis</strong> unter 500 2 /1/<br />

100 <strong>bis</strong> unter 200 1 /1/<br />

/1/ an Ferientagen nur unter Einbeziehung alternativer<br />

Bedienungsformen erreichbar<br />

Tabelle 9 Reisezeitvorgaben Regionalverkehr<br />

Zentralörtliche Kategorie Reisezeit in min<br />

Grundzentrum 45<br />

Mittelzentrum 60<br />

Oberzentrum 90<br />

Die Reisezeit beinhaltet die Fahrzeit/en mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die Umsteigezeit/en<br />

(einschl. Übergangszeit/en), nicht Zu- und Abgangszeiten zu und von Haltestellen.<br />

Erläuterungen zu einer Besonderheit im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong>:<br />

Die mittelzentrale Funktion der Stadt <strong>Celle</strong> wird überlagert durch deren oberzentrale Funktion. Da aber nach<br />

Prüfung für eine Reihe der festgelegten Siedlungseinheiten ein anderes Mittelzentrum (in benachbarten <strong>Landkreis</strong>en,<br />

z. B. der gesamte Bereich Faßberg in Richtung Uelzen) besser erreichbar ist als das Oberzentrum <strong>Celle</strong>,<br />

kann die Prüfung der Verbindung zu einem Mittelzentrum nicht generell entfallen.<br />

Kreistagsbeschluss 63<br />

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<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Die Festlegung des vorstehenden Bedienungsstandards erfolgte in Orientierung an festgelegte oder<br />

auch nichtfestgelegte, aber realisierte Standards in <strong>Landkreis</strong>en mit vergleichbaren Strukturmerkma-<br />

len. Dabei wurden die gleichen ca. 40 <strong>Landkreis</strong>e wie für die vergleichende Angebotsbewertung in Ab-<br />

schnitt 2.2.2 herangezogen. In Würdigung der Untersuchungsergebnisse zur gegenwärtigen Einhaltung<br />

der Standardvorgaben (siehe Abschnitt 4.2.2) war sicherzustellen, dass die Vorgabe nicht zu einer unrealisierbaren,<br />

weil nicht finanzierbaren, Angebotserweiterung führt, durchaus aber Lücken aufdeckt<br />

und schließen hilft sowie Verbesserungen herausfordert.<br />

Die Bemessung der Standardvorgaben ist „im hinteren Mittelfeld“ der verglichenen <strong>Landkreis</strong>e einzuordnen,<br />

stellt also keinen besonders hohen aber auch keinen ausgesprochen niedrigen Anspruch dar.<br />

Die Festlegung von Bedienungs- und Erschließungsstandards für Wochenend- und Feiertage ist zumindest<br />

für den Regionalverkehr in ländlichen Gebieten unüblich. Dahinter steht der inzwischen leider fast<br />

in allen ländlichen Gebieten zu verzeichnende Fakt, dass die Angebote an diesen Tagen nur noch auf<br />

ein Mindestmaß beschränkt und nicht selten gar nicht mehr vorhanden sind. Jede Festlegung einer<br />

Standardvorgabe, die über „das Maß der Lächerlichkeit“ hinausginge, wäre also unweigerlich mit erheblichem<br />

Mehraufwand verbunden, so auch im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong>. Aus diesem Grund wurde darauf verzichtet.<br />

Es wird somit kein flächendeckender Bedienungsstandard an Wochenenden vorgegeben, jedoch<br />

werden im Rahmen der Kategorisierung des ÖPNV-Netzes (vg. Abschnitt 4.4.1) Vorgaben für die Verbindungshäufigkeiten<br />

auch an Wochenendtagen für Hauptverbindungs-, Verbindungs- und Stadt-Umland-<br />

Relationen, also das Rückgrat der ÖPNV-Versorgung, gemacht.<br />

Stadtverkehr<br />

Festlegungen zur Erschließung:<br />

Es sind alle Siedlungseinheiten mit wenigstens 100 Einwohnern sowie Gewerbegebiete mit wenigstens<br />

100 Arbeitsplätzen zu erschließen, wobei mindestens 75 % der Einwohner bzw. Beschäftigten im Einzugsbereich<br />

des SPNV/ÖPNV wohnen bzw. arbeiten sollen. Der Grad der Erschließung wird anhand von<br />

Haltestellenerschließungsbereichen nachgewiesen, deren Radien 400 m betragen. Dabei ist es gleichgültig,<br />

ob eine Bedienung durch Stadtlinien, Regionallinien oder kombinierte Linienfahrten erfolgt.<br />

Festlegungen zur Bedienungshäufigkeit und zur Erreichbarkeit des Stadtzentrums:<br />

Zur angemessenen Erreichbarkeit des Stadtzentrums gelten folgende Vorgaben:<br />

Allgemeine Vorgaben<br />

� Taktverkehr für Kernstadt und kernstadtnahe Bereiche<br />

� 30-min-Grundtakt<br />

Spezifische Vorgaben für Stadtgebiete und Verkehrszeiten<br />

� Innerhalb der Kernstadt HVZ und NVZ 15-min-Fahrtenfolge<br />

� Zwischen kernstadtnahen Bereichen und Kernstadt HVZ 15-min-Fahrtenfolge, NVZ 30-min-Takt<br />

Kreistagsbeschluss 64<br />

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<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

� Zwischen Außenbereichen und Kernstadt HVZ und NVZ 30-min-Takt<br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

� in SVZ generell bedarfsabhängige Bedienung mit maximal 45 min Voranmeldezeit<br />

Die vorgegebenen Takte gelten nicht für einzelne Linien, sondern für die jeweilige Relation.<br />

Festlegung der Verkehrszeiten<br />

� HVZ = Hauptverkehrszeit = Mo - Freitag 06:00 - 09:00 Uhr und 15:30 - 18:30 Uhr<br />

� NVZ = Neben-(Normal-)Verkehrszeit = Mo - Fr 09:00 - 15:30 Uhr und 18:30 Uhr - 20:00 Uhr,<br />

Samstag<br />

� SVZ = Schwachverkehrszeit = Mo - Fr vor Beginn und nach Betriebsschluss des Linienverkehrs<br />

Mo - Fr heißt generell auch an Ferientagen, nicht an Wochenfeiertagen<br />

Festlegungen zu den Stadtgebieten<br />

� Kernstadt (Stadtzentrum):<br />

Altstadt bzw. zwischen Aller und Bahnhof (entspricht dem gegenwärtigen „Kernbereich“ des<br />

AST-Tarifs)<br />

� Kernstadtnahe Bereiche:<br />

Neustadt-Heese, Blumlage, Neuenhäusen, Altenhagen, Lachtehausen, Hehlentor<br />

� Außenbereiche:<br />

Vorwerk, Bostel, Garßen, Altencelle, Westercelle, Wittekop, Wietzenbruch, Boye, Groß Hehlen,<br />

Scheuen, Hustedt (einschl. Bahnhof, Jägerei und Wittbeck).<br />

Der vorgegebene Standard für Regional- und Stadtverkehr ist ein Mindestbedienungsstandard. Er kann<br />

in einzelnen Fällen in angemessenem Maße unterschritten werden, wenn seine Erfüllung dort nur mit<br />

unangemessenem betriebstechnologischem Aufwand möglich wäre und wenn dem Aufgabenträger durch<br />

das Unternehmen im Ergebnis einer Fahrgastzählung mit hinreichender Stichprobe nachgewiesen wird,<br />

dass bestimmte Fahrten regelmäßig nicht nachgefragt werden. Er kann überschritten werden, wenn<br />

dies aus betriebstechnologischen Gründen (Fahrzeugumläufe, Linienwegüberlagerungen) sinnvoll oder<br />

durch eine besonders hohe Fahrgastnachfrage gerechtfertigt ist.<br />

Standardvorgaben für Wochenend- und Feiertage sind in den Festlegungen für die Verkehrszeiten sowie<br />

der Netzkategorisierung enthalten.<br />

Ebenso wie beim Regionalverkehr erfolgte die Festlegung des vorstehenden Bedienungsstandards anhand<br />

einer Vergleichseinordnung in eine größere Gruppe von Städten der gleichen Größenordnung, ähnlicher<br />

Stadtstruktur und vergleichbaren Bedienungssystemen (also z. B. ohne Straßenbahn). Auch dabei<br />

wurde ausgeschlossen, dass überzogene Festlegungen zu einer Überforderung der Leistungsfähigkeit<br />

des vorhandenen Systems führen, andererseits aber Lücken aufgedeckt und Verbesserungen des Angebots<br />

angeregt werden können.<br />

Kreistagsbeschluss 65<br />

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<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

4.2.2 Gegenwärtige Einhaltung und Verbindlichkeit der Festlegungen<br />

Regionalverkehr<br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Die Einhaltung der Vorgaben laut Bedienungsstandard für den Regionalverkehr wurde tabellarisch und<br />

kartografisch ausgewertet und dargestellt. Im Ergebnis zeigen sich zahlenmäßig Nichteinhaltungen in<br />

folgender Anzahl:<br />

Tabelle 10 Gegenwärtige Nichteinhaltung des Mindestbedienungsstandards im Regionalverkehr<br />

an Schultagen und Ferientagen (in Relation zur Gesamtzahl der Siedlungseinheiten)<br />

Verbindung zum Art der Nichteinhaltung Schultag Ferientag<br />

Grundzentrum<br />

Mittelzentrum<br />

Oberzentrum<br />

Generell 9 (7 %) 21 (17 %)<br />

dar. keine Verbindung 8 (6 %) 17 (14 %)<br />

Generell 25 (20 %) 36 (29 %)<br />

dar. keine Verbindung 12 (10 %) 19 (15 %)<br />

Generell 12 (10 %) 25 (20 %)<br />

dar. keine Verbindung 8 (6 %) 16 (13 %)<br />

„Keine Verbindung“ bedeutet:<br />

entweder überhaupt keine Fahrmöglichkeit, keine Möglichkeit als Fahrtenpaar (keine Rückfahrt)<br />

oder nur mit Reisezeitüberschreitung.<br />

In Anlage 3 wird die gesamte Auswertungstabelle über alle Siedlungseinheiten beigefügt. Die Einordnung<br />

der Siedlungseinheiten in die entsprechende Kategorie nach Einwohnerzahlen korrespondiert mit<br />

Anlage 2.<br />

Kartografische Veranschaulichungen des Auswertungsergebnisses bieten die Abbildungen 22 <strong>bis</strong> 27<br />

(siehe am Ende des Kapitels 4).<br />

An Schultagen ist eine relativ weitgehende Einhaltung des Mindestbedienungsstandards gewährleistet.<br />

Anteilige Nichteinhaltungen von 7 % bzw. 10 % sind Einzelfälle, die in der Regel mit gezielten Maßnahmen<br />

zu beseitigen oder auch nur ganz geringfügiger Art sind. Könnten dabei die Freigestellten Schülerverkehre<br />

als gleichrangige ÖPNV-Angebote angerechnet werden, wäre voraussichtlich an Schultagen<br />

eine nahezu vollständige Einhaltung der Vorgaben des Bedienungsstandards gewährleistet.<br />

Stärkere Defizite zeigen sich nur in der Verbindung zu einem Mittelzentrum, wobei hier <strong>Celle</strong> nicht nur<br />

als Oberzentrum sondern eben auch als Mittelzentrum gewertet wurde. Allerdings ist <strong>Celle</strong> nicht für<br />

alle Siedlungseinheiten das nächst erreichbare Mittelzentrum (siehe Raum Faßberg in Richtung Uelzen).<br />

Kreistagsbeschluss 66<br />

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<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Das mehr an Nichteinhaltungen der Vorgaben in Richtung <strong>Celle</strong> als Mittelzentrum gegenüber der Auswertung<br />

in Richtung <strong>Celle</strong> als Oberzentrum resultiert aus der härteren Reisezeitvorgabe von 60 min in<br />

Richtung Mittelzentrum gegenüber 90 min in Richtung Oberzentrum.<br />

Generell liegen die Nichteinhaltungen räumlich vor allem in den Randbereichen des Kreises sowie im<br />

Raum Bergen / Hermannsburg / Faßberg. Die Ausnahme Osterloh (OT Altencelle) wird als „ohne ÖPNV-<br />

Bedarf“ nicht weiter verfolgt.<br />

Das Phänomen, dass kleine Siedlungseinheiten auch im Nahbereich von Grundzentren Nichteinhaltungen<br />

der Vorgaben aufweisen, liegt vor allem daran, dass diese ganz oder teilweise nur durch Schulbusfahrten<br />

nach § 43 PBefG angebunden werden, die nicht in die Bewertung eingegangen sind, weil sie der<br />

Öffentlichkeit <strong>bis</strong>lang, zumindest offiziell, nicht zur Verfügung stehen.<br />

An Ferientagen werden die Vorgaben in weit geringerem Umfang eingehalten (bei 17 % bzw. 25 % der<br />

Relationen ist das nicht der Fall, in Richtung Mittelzentrum fast 30 %), was prinzipiell normal ist, weil<br />

die ÖPNV-Angebote in allen <strong>Landkreis</strong>en an Ferientagen weitaus geringer sind als an Schultagen. Dennoch<br />

ist die hier festgestellte Diskrepanz in einer Größenordnung, die nicht akzeptiert werden kann.<br />

Verbindlichkeit der Festlegungen für den Regionalverkehr:<br />

Der Bedienungsstandard für den Regionalverkehr gilt an allen Tagen Mo - Fr, auch an Ferientagen, nicht<br />

an Wochenendtagen und Feiertagen. Er ist an Schultagen verbindlich einzuhalten und an Ferientagen<br />

als empfohlenes Ziel anzustreben. Im Planungszeitraum sind Maßnahmen zu konzipieren und umzusetzen,<br />

die die vollständige Einhaltung der Vorgaben an Schultagen gewährleisten und zur Verbesserung<br />

der Einhaltung an Ferientagen beitragen.<br />

Defizite sollen Schritt für Schritt abgebaut werden. Bei nachfragebedingten Angebotseinschränkungen<br />

soll mindestens adäquater Ersatz durch alternative Angebote geschaffen werden.<br />

Stadtverkehr <strong>Celle</strong><br />

Die festgestellten geringfügigen Erschließungsdefizite in den folgenden Bereichen:<br />

− äußerste westliche Bereiche des OT Garßen<br />

− Randbereiche der Ortsteile Groß Hehlen und Wietzenbruch<br />

− zwischen Welfenallee und Bahntrasse sowie im Bereich Kaserne Hehlentor<br />

(jeweils nur ganz geringfügig oder theoretischer Art)<br />

− die Siedlungseinheit Osterloh des OT Altencelle (2,6 km Zugang zur nächsten Haltestelle),<br />

die aber keine nennenswerte ÖPNV-Nachfrage erzeugt,<br />

sind bei Anwendung eines für Städte mit einer Größe um ca. 50.000 Einwohner üblichen Erschließungs-<br />

bereiches mit 400-m-Radius als äußerst geringfügig bereits im Abschnitt 2.2.2 aufgezeigt worden.<br />

Die Vorgaben zu den Mindestbedienungshäufigkeiten nach Ortsteilen und Verkehrszeiten im Stadtverkehr<br />

<strong>Celle</strong> werden gegenwärtig vollständig eingehalten.<br />

Kreistagsbeschluss 67<br />

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<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

Verbindlichkeit der Festlegungen für den Stadtverkehr <strong>Celle</strong>:<br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Der Bedienungsstandard für den Stadtverkehr ist verbindlich an allen Tagen entsprechend der darin genannten<br />

Festlegungen zu den Verkehrszeiten zu gewährleisten. Gegenwärtig ist das der Fall. Bei der<br />

Konzipierung und Umsetzung von Planungsmaßnahmen im Planungszeitraum ist auszuschließen, dass<br />

diese Gewährleistung nicht mehr der Fall ist.<br />

4.2.3 Besondere Festlegungen für die Schülerbeförderung<br />

Die nachstehenden Anforderungen und Vorgaben an die Schülerbeförderung sind das Ergebnis aus dem<br />

Vergleich von Schülerbeförderungssatzungen zahlreicher vergleichbarer <strong>Landkreis</strong>e in Niedersachsen<br />

und anderen Bundesländern sowie ein Ergebnis der rationalen Abwägung zwischen zeitgemäßen und<br />

durchaus auch regionalspezifischen Anforderungen und finanzierbaren Gestaltungsmöglichkeiten des<br />

Trägers der Schülerbeförderung.<br />

(a) Mindestentfernung für den Beförderungs-/Erstattungsanspruch:<br />

Primarstufe (Klassen 1 - 4)<br />

außerhalb geschlossener Ortschaften > 2,5 km<br />

innerhalb geschlossener Ortschaften > 3,0 km<br />

Sekundarstufe I (Klassen 5 <strong>bis</strong> 10)<br />

Klassen 5 und 6 > 4,0 km<br />

Klassen 7 <strong>bis</strong> 10 > 5,0 km<br />

Sekundarstufe II (ab Klasse 11) und<br />

Berufsbildende Schulen: > 8,0 km<br />

(b) Maximale Wartezeit<br />

vor dem Unterricht: Primarstufe und Förderschüler 20 min., Sekundarstufen 20 min.,<br />

bei Fahrten zur 1. Stunde (Regelunterrichtsbeginn);<br />

angestrebter Orientierungswert generell 10 - 15 min.<br />

nach dem Unterricht: Primarstufe und Förderschüler 20 min., Sekundarstufe 20 min.,<br />

bei Fahrten nach den Regelunterrichtsendzeiten (jeweils 2<br />

Rückfahrten, vorgesehen nach der 6., 8., 10. Stunde je nach<br />

Schulform und Klassenstufe, ggf. abweichend mit der Schule zu<br />

vereinbaren);<br />

angestrebter Orientierungswert generell 10 - 15 min.<br />

(c) Maximale Reisezeit von Einstiegshaltestelle <strong>bis</strong> Ausstiegshaltestelle (einschl. etwaiger Umsteigezeiten)<br />

je Richtung:<br />

Primarstufe (Klassen 1 - 4) = 45 min.<br />

Sekundarstufe I (Klassen 5 - 6) = 60 min.<br />

Sekundarstufe I (Klassen 7 - 10) = 90 min.<br />

Kreistagsbeschluss 68<br />

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<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

Sekundarstufe II (ab Klasse 11) und<br />

Berufsbildende Schulen = 90 min.<br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

(d) Maximal zulässige Schulwegezeiten aus Reisezeit, Umsteigezeit und Wartezeit vor und nach dem<br />

Unterricht, jedoch ohne Zu- und Abgangszeiten zur und von den Haltestellen, als Summenwert<br />

aus Hin- und Rückrichtung:<br />

Primarstufe (Klassen 1 - 4) = 120 min.<br />

Sekundarstufe = 150 min.,<br />

sofern die zuständige Schule besucht wird.<br />

(e) Maximaler Fußweg zur Einstiegshaltestelle (längster zumutbarer Weg):<br />

Primarstufe (Klassen 1 - 4) = 2,0 km<br />

Sekundarstufe I (Klassen 5 - 10) = 3,0 km<br />

(f) Umsteigevorgänge:<br />

Bei erforderlichem Umsteigen soll die planmäßige Umsteigezeit (Zeit vom Verlassen eines<br />

Fahrzeugs <strong>bis</strong> zum Einstieg in ein anderes Fahrzeug, einschl. dazwischen liegender Warte- und<br />

Wegezeiten) auf 20 min. begrenzt werden. Ein Umsteigen von Förderschülern wird ausgeschlossen.<br />

Bei Grundschülern ist dies nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur<br />

innerhalb bebauter Bereiche (nicht auf freier Strecke) zulässig.<br />

(g) Frühster zulässiger Beginn der Außerhauszeit:<br />

Unter Berücksichtigung der Zugangszeit zur Haltestelle soll kein Grundschüler regelmäßig vor<br />

06:30 Uhr und kein Schüler der Sekundarstufe I regelmäßig vor 06:00 Uhr das Wohnhaus verlassen<br />

müssen.<br />

(h) Stehendbeförderung:<br />

Sind Schüler regelmäßig stehend zu befördern, wird angestrebt, die entsprechenden Fahrzeiten<br />

auf ein Maß zu begrenzen, welches für die betroffenen Schülerinnen und Schüler entsprechend<br />

ihrem Alter als zumutbar gelten kann und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten<br />

des Aufgabenträgers liegt.<br />

Der Grad der gegenwärtigen Einhaltung dieser Vorgaben kann erst im Ergebnis einer umfassenden Prüfung<br />

der Schülerbeförderung erfolgen. Diese erfolgt parallel zur <strong>Fortschreibung</strong> des <strong>Nahverkehrsplan</strong>es<br />

im Zuge der Durchführung einer Schülerverkehrsoptimierung. Im Ergebnis dieser Arbeiten können sich<br />

Anpassungen der vorstehenden Vorgaben ergeben.<br />

Die Vorgaben werden verbindlich durch Beschlussfassung des <strong>Nahverkehrsplan</strong>es (mit vorstehender Änderungsoption),<br />

sollten ebenso aber auch in einer erweiterten Schülerbeförderungssatzung des <strong>Landkreis</strong>es<br />

niedergelegt werden.<br />

Kreistagsbeschluss 69<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

4.3 Entwicklung des SPNV-Angebotes<br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr im Land Niedersachsen ist die Landesnahver-<br />

kehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) im Auftrag des Landes. Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> kann somit<br />

keinen unmittelbaren Einfluss auf die Gestaltung des SPNV-Angebotes nehmen. Die LNVG übernimmt<br />

die Erarbeitung und <strong>Fortschreibung</strong> eines Bedienungskonzeptes für den SPNV, die laufende Überprüfung<br />

von SPNV-Betriebsleistungen im Hinblick auf Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit sowie dem Abschluss<br />

von Verkehrsverträgen. Die <strong>Landkreis</strong>e und kreisfreien Städte als kommunale Aufgabenträger werden in<br />

regelmäßig stattfindenden Planungsgesprächen einbezogen und können so ihre Interessen vertreten.<br />

Die LNVG versteht sich auch als Mittler und Berater zwischen allen Beteiligten bei der Gestaltung eines<br />

integrierten ÖPNV-Angebotes.<br />

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es keine Anhaltspunkte und – mit Ausnahme des gemäß geltendem<br />

Satzungsbeschluss des <strong>Landkreis</strong>es angestrebten S-Bahnhaltepunktes Adelheidsdorf (Großmoor) - auch<br />

keinen erkennbaren Bedarf nach Angebotsveränderungen im SPNV bezüglich des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Celle</strong>. Das<br />

SPNV-Angebot bildet somit auch im Planungszeitraum auf der Hauptachse Hamburg - Uelzen - <strong>Celle</strong> -<br />

Hannover, einschließlich S-Bahn, das Rückgrat des ÖPNV.<br />

• KBS 100 Hamburg - Uelzen - <strong>Celle</strong> - Hannover,<br />

als schneller Regionalverkehr im Stundentakt. Halte im Kreisgebiet: Unterlüß, Eschede, <strong>Celle</strong>;<br />

Fahrzeit zwischen Unterlüß und <strong>Celle</strong>: 14 min, zwischen Eschede und <strong>Celle</strong>: 9 min; zwischen<br />

Unterlüß und Hannover: 44 min, zwischen Eschede und Hannover: 37 min.<br />

Betreiber ist seit 10.12.2005 die metronom Eisenbahngesellschaft mbH.<br />

Dazu auf dieser Strecke noch mehrere IC-Verbindungen, jedoch nur mit Halt in <strong>Celle</strong>.<br />

• KBS 360 <strong>Celle</strong> - (Lehrte) - Hannover,<br />

als S-Bahnlinien S 6 (Schnellverbindung mit 35 min Fahrzeit) und S 7 (über Lehrte, mit<br />

Umstiegsmöglichkeit von nach KBS 300, mit 47 min Fahrzeit). In Lehrte außerdem Umstiegsmöglichkeit<br />

von/nach Hildesheim/Göttingen, Braunschweig und Wolfsburg.<br />

Halt im Kreisgebiet ist nur <strong>Celle</strong>. Für Fahrgäste von/nach dem Raum Wathlingen ist auch der<br />

Bahnhof Ehlershausen in der Region Hannover nutzbar. Der <strong>Landkreis</strong> unterstützt die Einrichtung<br />

eines S-Bahnhaltepunktes in der Gemeinde Adelheidsdorf, Ortsteil Großmoor, mit entsprechender<br />

Busanbindung aus Wathlingen und Nienhagen, als Alternative zur Nutzung des Haltepunktes<br />

Ehlershausen. Allerdings liegt die Zuständigkeit für eine solche Maßnahme beim Land<br />

Niedersachsen bzw. der Landesnahverkehrsgesellschaft.<br />

Betreiber DB Regio AG.<br />

Beide Linien verkehren im Stundentakt. Zwischen metronom und S 7 besteht ein Taktversatz<br />

von 20/40 min, so dass in der Summe annähernd ein Halbstundentakt entsteht. Zwischen S 6<br />

und S 7 ist der Takt fast genau um 30 min versetzt. Nur zwischen metronom und S 6 ist der<br />

Takt lediglich um 10 min versetzt.<br />

Mit S 6 und S 7 ist eine besonders gute Erreichbarkeit der östlichen Stadtteile der Landeshauptstadt<br />

Hannover gewährleistet.<br />

Kreistagsbeschluss 70<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

• KBS 123 und 360.4 Buchholz (Nordh) - Soltau - Bennemühlen - Hannover (Heidebahn)<br />

Auf der Heidebahn (KBS 123) etwa stündlich einmal die Möglichkeit zwischen Schwarmstedt und<br />

Hannover zu fahren, was für Fahrgäste von/nach dem Raum Wietze nutzbar ist. Fahrzeit etwa<br />

35 min. Zwischen Bennemühlen und Hannover auf der S 4 30-min-Takt mit einer Fahrzeit von<br />

26 min zwischen Bennemühlen und Hannover.<br />

Die Verbindungsfunktionen werden durch das vorhandene SPNV-Angebot quantitativ und qualitativ sehr<br />

gut wahrgenommen. Insbesondere die kurzen und in den letzten Jahren immer weiter verkürzten Fahrzeiten,<br />

moderne Doppelstockfahrzeuge auf der Metronom-Strecke, hohe Pünktlichkeit haben ebenso<br />

wie die Tarifgestaltung (GVH-Zeitkartenübergangstarif) zu hoher Akzeptanz beigetragen. Die angebotenen<br />

Betriebszeiten sind ebenfalls ausreichend. Das gilt auch für das Wochenendangebot. Mit dem Ergebnis<br />

des inzwischen abgeschlossenen Vergabeverfahrens für das Hansenetz zwischen Bremen, Hamburg<br />

und Uelzen mit Betriebsaufnahme durch metronom ab 12/2010 ergeben sich vorerst keine Veränderungen<br />

für das SPNV-Angebot im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong>.<br />

4.4 Gestaltung des Angebotes im übrigen ÖPNV<br />

4.4.1 Kategorisierung der Bedienungsrelationen<br />

Die Kategorisierung der Bedienungsrelationen dient der Umsetzung des Bedienungsstandards in der Planung<br />

des Leistungsangebotes entsprechend der Verkehrsnachfrage. Sie berücksichtigt die Erschließung<br />

des Kreisgebietes durch den SPNV zur Vermeidung konkurrierender Parallelverkehre. Die Kategorisierung<br />

verwendet das bestehende Busliniennetz in seiner Gesamtheit und ordnet jeden vom Linienverkehr<br />

befahrenen Netzabschnitt der höchsten zutreffenden Kategorie zu. Die Definition der Bedienungsrelationen<br />

muss nicht in jedem Fall konkreten Linienverläufen entsprechen, die zusätzlich die Erfordernisse<br />

eines rationellen Fahrzeugumlaufs erfüllen müssen. Kategorisiert wird immer die Relation, definiert<br />

durch einen Anfangs- und einen Endpunkt und ggf. unter Berücksichtigung eines oder mehrerer<br />

Unterwegspunkte.<br />

Folgende Kategorien von Bedienungsrelationen im Regionalverkehr werden festgelegt:<br />

Ebene Relationskategorie Verkehrsträger<br />

Hauptnetz<br />

Ergänzungsnetz<br />

Hauptverbindungsrelation<br />

SPNV<br />

üÖPNV<br />

Verbindungsrelation SPNV<br />

üÖPNV<br />

Stadt-Umland-Verbindung<br />

Flächenerschließungs- und Zubringerrelation<br />

Schülerverkehrsrelation<br />

Sonderrelation/-raum Freizeitverkehr<br />

üÖPNV<br />

Kreistagsbeschluss 71<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

Charakteristik der Bedienungsrelationen im Regionalverkehr:<br />

Hauptnetz<br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Das Hauptnetz dient der Kreisgrenzen überschreitenden Verbindung des <strong>Landkreis</strong>es mit benachbarten<br />

Zentralen Orten, der Verbindung zwischen den wichtigsten Zentralen Orten der Nahbereichsebene des<br />

<strong>Landkreis</strong>es mit dem Oberzentrum Kreisstadt <strong>Celle</strong>, der Verbindung zwischen den Zentralen Orten im<br />

Kreisgebiet sowie mit den Hauptverknüpfungspunkten zwischen Bahn und Bus.<br />

Das Hauptnetz ist folgendermaßen gegliedert und charakterisiert:<br />

• Hauptverbindungsrelation SPNV:<br />

− angebotsorientiertes Fahrtenangebot<br />

− durchgehender Taktverkehr<br />

− 60-min-Takt (Mo - So)<br />

• Hauptverbindungsrelation Regionalbusverkehr:<br />

− weitgehend angebotsorientiertes Fahrtenangebot<br />

− weitgehend durchgehender Taktverkehr (zeitweilige Unterbrechung möglich)<br />

− 60-min-Takt mit mindestens 12 Fahrtenpaaren (Mo - Fr, also auch an Ferientagen)<br />

− Samstags 5 Fahrtenpaare unvertaktet, Sonntags 3 Fahrtenpaare unvertaktet<br />

− Schnellbuscharakter ist anzustreben<br />

(hohe Reisegeschwindigkeit, möglichst umsteigefrei, Vermeidung von Stichfahrten, ggf.<br />

nicht alle Haltestellen zu bedienen)<br />

− Busse mit hochwertigem Fahrkomfort<br />

(leistungsstarker Antrieb, geräumig, klimatisiert)<br />

• Verbindungsrelation SPNV: [Kommt im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> gegenwärtig und geplant nicht vor !]<br />

• Verbindungsrelation Regionalbusverkehr:<br />

− weitgehend nachfrageorientiertes Fahrtenangebot<br />

− Taktverkehr anzustreben<br />

− Orientierung auf 120-min-Takt mit mindestens 8 Fahrtenpaaren (Mo - Fr,<br />

also auch an Ferientagen)<br />

− Samstags 4 Fahrtenpaare unvertaktet, Sonntags 2 Fahrtenpaare unvertaktet<br />

− Schnellbuscharakter ist anzustreben<br />

(hohe Reisegeschwindigkeit, möglichst umsteigefrei, Vermeidung von Stichfahrten)<br />

− Busse mit hochwertigem Fahrkomfort<br />

(leistungsstarker Antrieb, geräumig, klimatisiert)<br />

Kreistagsbeschluss 72<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

Ergänzungsnetz<br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Das Ergänzungsnetz dient der Flächenerschließung (einschließlich im Stadt-Umland-Bereich), als Zubringer<br />

zum Hauptnetz und besonderen Funktionen, wie dem Schülerverkehr im engsten Sinne, sowie<br />

dem Freizeitverkehr.<br />

Das Ergänzungsnetz ist folgendermaßen gegliedert und charakterisiert:<br />

• Stadt-Umland-Verbindung:<br />

− Verbindung zwischen Zielorten der Kern-Rand-Wanderung größerer Städte und der Kernstadt,<br />

soweit diese Funktion nicht durch Hauptnetzverbindungen erfüllt wird<br />

− Weitestgehend nachfrageorientiertes Fahrtenangebot<br />

− regelmäßige Fahrtmöglichkeit mit mindestens 5 Fahrtenpaaren (Mo - Fr)<br />

− Angebots mindestens auch an Samstagen<br />

− Einsatz bedarfsabhängiger Bedienformen zur Verstärkung sinnvoll<br />

• Flächenerschließungs- und Zubringerrelation:<br />

− Erschließung einzelner Siedlungseinheiten, Gewerbegebiete usw. und Anbindung an<br />

Zentrale Orte<br />

− Zu-/Abbringerfunktionen zum/vom Hauptnetz<br />

− Fahrtenangebot nachfrageabhängig, mindestens entsprechend der Mindestbedienungsstandards<br />

− geringe, aber regelmäßige Nachfrage auch außerhalb der Schülerverkehrszeiten vorhanden<br />

− schwach nachgefragte Verbindung mit Nachbarkreisen<br />

• Schülerverkehrsrelation:<br />

− netzergänzende Relation zur Integration des Schülerverkehrs in den öff. Linienverkehr<br />

− aufgrund der Ausrichtung des Bedarfs nur auf den Schülerverkehr werden die Fahrten nur<br />

an Schultagen durchgeführt<br />

− Angebot kann aber von jedem Fahrgast genutzt werden<br />

• Sonderrelation/-Raum für Freizeitverkehr:<br />

− vorrangige Funktionalität im Freizeitverkehr<br />

− klientelbezogenes Angebot, auch saisonal beschränkt<br />

− linien- und insbesondere raumbezogene individuelle Lösung (z.B. auch als Rufbus).<br />

Kreistagsbeschluss 73<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

Zuordnung der Relationen und Netzsegmente im Regionalverkehr<br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Hauptverbindungsrelationen sind im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> zunächst alle SPNV-Strecken. Verbindungsrelatio-<br />

nen SPNV gibt es nicht, da auf allen Relationen mindestens 60-min-Takt angeboten wird.<br />

Hauptverbindungsrelationen im Busverkehr sind im Wesentlichen solche, die auf das Oberzentrum <strong>Celle</strong><br />

zulaufen, und zwar<br />

1. Bergen - <strong>Celle</strong> 2. Winsen - <strong>Celle</strong> 3. Wietze - <strong>Celle</strong><br />

4. Wienhausen - <strong>Celle</strong> 5. Lachendorf - <strong>Celle</strong> 6. Eicklingen - Wathlingen - Nienhagen - <strong>Celle</strong><br />

Die Verbindungsrelationen im Busverkehr haben insbesondere ein anspruchsvolles ÖPNV-Angebot in den<br />

tangentialen Bereichen des Kreisgebiets zwischen den zentralen Orten bzw. zum Anschluss an Bahnver-<br />

bindungen zu gewährleisten<br />

1. Unterlüß - Faßberg 2. Unterlüß - Hermannsburg<br />

3. Hermannsburg - <strong>Celle</strong> 4. Hermannsburg - Bergen - Winsen - Wietze<br />

Hinzu kommen Relationen in Verlängerung von Hauptverbindungsrelationen sowie ausgewählte, die<br />

Kreisgrenze überschreitende Verbindungen, bei denen das Fahrgastpotenzial ausreicht und günstige<br />

Anschlüsse genutzt werden können:<br />

5. Lachendorf - Eldingen (- Steinhorst) 6. Lachendorf - Hohne (- Ummern)<br />

Dabei wird der Bedarf nach grenzüberschreitender Bedienung allerdings als grenzwertig für eine Einstu-<br />

fung als Verbindungsrelation eingeschätzt. Deshalb werden für die grenzüberschreitenden Bereiche (Eldingen<br />

Steinhorst und Hohne Ummern) nachfragerechte Abstriche bei der Angebotshäufigkeit<br />

zugelassen. Die Einstufung dient hier auch einer Stimulierung der Nachfrageentwicklung.<br />

Dagegen ist das Gewicht weiterer die Kreisgrenzen überschreitender Verbindungen, wie nach Schwarmstedt,<br />

Munster und Ehlershausen zu gering, um als Verbindungsrelationen eingestuft zu werden. Diese<br />

werden als Flächenerschließungs- und Zubringerrelationen eingeordnet.<br />

Bei der Zuordnung der Relationen zu den Kategorien des Ergänzungsnetzes wurde angestrebt, den Anteil<br />

der reinen Schülerverkehrsrelationen in Grenzen zu halten, um dadurch die Funktionalität des Gesamtangebots<br />

aufzuwerten.<br />

Häufig von besonderer Bedeutung sind die Stadt-Umland-Relationen, weil in vergangenen Jahren starke<br />

Kern-Rand-Wanderungen stattgefunden haben. Das ist auch für die Stadt <strong>Celle</strong> und ihr Umland der Fall,<br />

jedoch in nur moderatem Umfang, so dass auch die Bedeutung der Stadt-Umland-Verbindungen vergleichsweise<br />

gering ist. Folgende vier Relationen wurden unter dieser Kategorie festgelegt:<br />

1. <strong>Celle</strong> - Vorwerk - Garßen 2. <strong>Celle</strong> - Altenhagen - Bostel - Garßen<br />

3. <strong>Celle</strong> - Lachtehausen - Altenhagen 4. Hustedt, Bahnhof - Hustedt/Wittbeck<br />

Kreistagsbeschluss 74<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Die vollständige Zuordnung aller Relationen und Netzabschnitte zu den einzelnen Kategorien sowie die<br />

Lage der kategorisierten Verknüpfungspunkte im Netz (siehe nachfolgend) sind Abbildung 28 zu entnehmen.<br />

Das Netz ist auffällig stark durch Verbindungsrelationen geprägt, was eindeutig auf die „einfache“<br />

Netzstruktur und die extrem radiale Ausrichtung der Verkehre auf ein einziges wesentliches Zentrum<br />

zurückzuführen ist.<br />

Folgende Kategorien von Bedienungsrelationen im Stadtverkehr werden festgelegt:<br />

Ebene Relationskategorie Verkehrsträger<br />

Hauptnetz<br />

Ergänzungsnetz<br />

Hauptverbindungsrelation üÖPNV<br />

Verbindungsrelation üÖPNV<br />

Stadt-Umland-Verbindung<br />

Flächenerschließungs- und Zubringerrelation<br />

Charakteristik der Bedienungsrelationen im Stadtverkehr:<br />

Hauptnetz<br />

üÖPNV<br />

Das Hauptnetz dient der Aufnahme der Hauptverkehrsströme innerhalb des Stadtgebietes und der Erreichbarkeit<br />

der Kernstadt auf den regionalen Verbindungsrelationen. Gleichzeitig werden die Verknüpfungspunkte<br />

im Stadtgebiet sowohl im reinen Stadtverkehr als auch im Regional- und Stadt-Umland-<br />

Verkehr miteinander verbunden.<br />

Das Hauptnetz ist folgendermaßen gegliedert und charakterisiert:<br />

• Hauptverbindungsrelation Stadtverkehr:<br />

− angebotsorientiertes Fahrtenangebot<br />

− durchgehender Taktverkehr<br />

− zusätzliche Verdichtungen durch Angebotsüberlagerungen<br />

− Angebot Mo - So<br />

− Einsatz von Bussen in Niederflurbauart, Stellplätze für Rollstuhl, Kinderwagen<br />

− Zunehmend schadstoffarmer Antrieb, Klimatisierung<br />

• Verbindungsrelation Stadtverkehr:<br />

− In der Regel Verlängerung von Hauptverbindungsrelationen in kernstadtnahe Bereiche<br />

− weitgehend angebotsorientiertes Fahrtenangebot<br />

Kreistagsbeschluss 75<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

Ergänzungsnetz<br />

− durchgehender Taktverkehr<br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

− teilweise zusätzliche Verdichtungen durch Angebotsüberlagerungen<br />

− Angebot Mo - So<br />

− Einsatz von Bussen in Niederflurbauart, Stellplätze für Rollstuhl, Kinderwagen<br />

− Zunehmend schadstoffarmer Antrieb, Klimatisierung<br />

Das Ergänzungsnetz dient als Zubringer zum Hauptnetz sowie der Flächenerschließung im Stadtgebiet.<br />

Dazu gehören vor allem Achsenzwischenräume, Wohngebiete, Gewerbeareale, insbesondere in den äußeren<br />

Stadtbereichen und einschließlich auch des Stadt-Umland-Bereiches.<br />

Das Ergänzungsnetz ist folgendermaßen gegliedert und charakterisiert:<br />

• Stadt-Umland-Verbindung: (siehe auch vorstehend bei Regionalverkehr)<br />

− Verbindung zwischen Zielorten der Kern-Rand-Wanderung größerer Städte und der Kernstadt,<br />

soweit diese Funktion nicht durch Hauptnetzverbindungen erfüllt wird<br />

− Weitestgehend nachfrageorientiertes Fahrtenangebot<br />

− regelmäßige Fahrtmöglichkeit mit mindestens 5 Fahrtenpaaren (Mo - Fr)<br />

− Angebot mindestens auch an Samstagen<br />

− Einsatz bedarfsabhängiger Bedienformen zur Verstärkung sinnvoll<br />

• Flächenerschließungs- und Zubringerrelation im Stadtverkehr:<br />

− Erschließung von Achsenzwischenräumen und Siedlungsgebieten, Gewerbegebieten usw.<br />

− Zu-/Abbringerfunktionen zum/vom Hauptnetz<br />

− Fahrtenangebot nachfrageabhängig<br />

− Angebot Mo - So, Stärke mindestens entsprechend der Mindestbedienungsstandards<br />

− Einsatz von Bussen in Niederflurbauart, Stellplätze für Rollstuhl, Kinderwagen<br />

Zuordnung der Relationen und Netzsegmente im Stadtverkehr<br />

Hauptverbindungsrelationen sind<br />

1. die in Südwest-Nordost-Richtung verlaufende Hauptachse:<br />

Hermann-Billung-Gymnasium - Fuhsebrücke - Bahnhof - Thaerplatz -<br />

Schlossplatz - Stadtfriedhof (- Altenhagen) und<br />

2. eine in Nord-Süd-Richtung verlaufende Stadtverkehrsachse zwischen<br />

Allgemeines Krankenhaus/Torplatz - Im Werder<br />

Kreistagsbeschluss 76<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

Verbindungsrelationen sind<br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Alle radialen Verbindungen der äußeren Ortsteile und der kernstadtnahen Bereiche mit der Kernstadt<br />

1. Im Werder - Westerceller Str. 2. Groß Hehlen - Torplatz<br />

3. Boye - Petersburgstraße - Torplatz 4. Altencelle, Lebenshilfe - Union<br />

Alle anderen Relationen sind Flächenerschließungs- und Zubringerrelationen oder Stadt-Umland-<br />

Verbindungen (siehe vorn bei Regionalverkehr).<br />

Die vollständige Zuordnung aller Relationen und Netzabschnitte zu den einzelnen Kategorien sowie die<br />

Lage der kategorisierten Verknüpfungspunkte im Netz (siehe nachfolgend) sind Abbildung 29 zu entnehmen.<br />

Netzelemente und Räume mit alternativer Bedienung<br />

Außerhalb der genannten Relationen und in Teilräumen mit nicht ausreichendem konventionellem Verkehrsaufkommen<br />

sind bedarfsabhängige alternative Angebote zur Erschließung und zur Anbindung touristischer<br />

Ziele vorzusehen. In der Schwachverkehrszeit kann dies auch für kategorisierte Relationen<br />

erfolgen.<br />

Kreistagsbeschluss 77<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

4.4.2 Verknüpfung zwischen den ÖPNV-Systemen und Gestaltung der Zugangsstellen<br />

Die Verknüpfung zwischen SPNV und Busliniennetz sowie zwischen den Buslinien erhält bei der Gestaltung<br />

eines attraktiven ÖPNV durch die hierarchische Netzstruktur wachsende Bedeutung. Dadurch erhöhen<br />

sich auch die funktionalen und baulichen Gestaltungsanforderungen an die Verknüpfungspunkte<br />

im Planungszeitraum.<br />

Es erfolgt eine Definition der wichtigen Verknüpfungspunkte zwischen SPNV und übrigem ÖPNV sowie<br />

innerhalb des Systems des übrigen ÖPNV, differenziert nach dem Umfang ihrer räumlichen Erschließungsfunktionen<br />

und den Verknüpfungsanforderungen:<br />

1<br />

2<br />

Hauptverknüpfungspunkte mit Bedeutung für die regionale Erschließung<br />

1. <strong>Celle</strong> Schlossplatz (einschl. Schlossplatz/Museum) [Bus/Bus]<br />

2. <strong>Celle</strong> Bahnhof (einschl. <strong>Celle</strong> Bahnhofsvorplatz)<br />

[Bus/Bahn, Bus-Bus]<br />

3. Bergen, Bahnhofstraße [Bus/Bus]<br />

4. Lachendorf, Ortsmitte [Bus/Bus]<br />

Kreistagsbeschluss 78<br />

Version 20.12.2010<br />

3<br />

4


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

1<br />

2<br />

3<br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Weitere Verknüpfungspunkte<br />

mit Bedeutung für die lokale Erschließung und/oder die Erschließung von Einzelstandorten<br />

1. Winsen, Küsterdamm [Bus/Bus]<br />

2. Eschede, Bahnhof<br />

3. Unterlüß, Bahnhof<br />

[Bus/Bahn]<br />

[Bus/Bahn]<br />

4. Hermannsburg, Ortsmitte [Bus/Bus]<br />

5. Eicklingen, Betrieb [Bus/Bus]<br />

Kreistagsbeschluss 79<br />

Version 20.12.2010<br />

4<br />

5


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Hinsichtlich der fahrplantechnischen Verknüpfung zwischen SPNV und Buslinienverkehr sind Festlegungen<br />

nur jeweils für eine Fahrplanperiode möglich. Die Aktualisierung des SPNV-Fahrplanangebotes erfolgt<br />

jeweils für ein Jahr im Rahmen der Leistungsbestellung durch die LNVG Niedersachsen. Die daran<br />

anschließende Fahrplankoordinierung des üÖPNV zur Anschlusssicherung ist Bestandteil der Fahrplanerstellung<br />

in der Zuständigkeit des bzw. der beteiligten Verkehrsunternehmen.<br />

Der <strong>Nahverkehrsplan</strong> stellt dafür folgende Verknüpfungsanforderungen:<br />

• Anschlusssicherung in Lastrichtung bei den wesentlichen SPNV-Halten in den ausgewiesenen<br />

wichtigen Verknüpfungspunkten und den relevanten Bedienungsrelationen.<br />

• Anschlusssicherung in Lastrichtung bei ausgewählten RB-Zughalten an den ausgewiesenen wichtigen<br />

Verknüpfungspunkten in den wesentlichen Hauptverbindungs-, Verbindungs-, Flächenerschließungs-<br />

und Zubringerrelationen.<br />

• Die Anschlusssicherung gilt als gewährleistet bei Einhaltung von Umsteigezeiten, die zwischen<br />

der Mindestübergangszeit für mobilitätseingeschränkte Personen und der Summe aus Übergangszeit<br />

plus 10 min. Wartezeit liegen. Bei normalen örtlichen Bedingungen ergeben sich damit<br />

Anschlusszeiten von 15 … 20 Minuten.<br />

Gegenwärtig werden an den vorstehend kategorisierten Verknüpfungspunkten folgende Verknüpfungen<br />

(mit einer maximalen Verknüpfungszeit von 15 min) realisiert:<br />

Tabelle 11 Realisierte Verknüpfungen<br />

Verknüpfungspunkt Verknüpfte Linien<br />

<strong>Celle</strong>, Schlossplatz 1, 2-95, 3-25, 4, 5-55, 6,<br />

7-75, 8-35<br />

<strong>Celle</strong>, Bahnhof 110, S6/7, 1, 2-95, 3-25, 4,<br />

5-55, 6, 8-35<br />

Anzahl realisierte Verknüpfungen<br />

Schultag Ferientag Samstag Sonntag<br />

1.619 653 1.176 480<br />

157 138 87 47<br />

Bergen, Bahnhofstraße 0-11, 0-16, 1, 2-95, 3-25 17 7 3 0<br />

Lachendorf, Ortsmitte 0-46, 0-47, 1 27 13 8 2<br />

Winsen, Küsterdamm 0-96, 2-95, 6 28 14 8 2<br />

Eschede, Bahnhof 110, 8-35 16 12 4 0<br />

Unterlüß, Bahnhof 110, 0-26 25 13 7 3<br />

Hermannsburg, Ortsmitte 0-26, 1, 3-25 15 7 3 0<br />

Eicklingen, Betrieb 5-55, 6 14 3 3 0<br />

Eine Gesamtübersicht der Verknüpfungen von jeder Linie zu jeder Linie zeigt Anlage 4.<br />

Kreistagsbeschluss 80<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Entsprechend ihrer Funktion erfolgt die Festlegung von Richtwerten für differenzierte Mindestausstat-<br />

tungsmerkmale von Verknüpfungspunkten zwischen Bahn und Bus bzw. innerhalb des Busliniennetzes<br />

sowie von sonstigen Haltestellen.<br />

Die Ausstattung und bauliche Gestaltung der Verknüpfungspunkte und der übrigen Haltestellen ist für<br />

die Sicherheit und Attraktivität des ÖPNV von großer Bedeutung. Die Haltestellen werden nach ihrer<br />

Verkehrsaufgabe und ihrem Fahrgastaufkommen klassifiziert nach:<br />

A - Verknüpfungshaltestellen mit hohem Fahrgastaufkommen (wichtige Verknüpfungspunkte zum<br />

SPNV und Busbahnhöfe mit mehr als 250 Ein- und Aussteigern pro Tag)<br />

B - Umstiegshaltestellen mit regionaler Bedeutung (andere Verknüpfungspunkte zum SPNV und<br />

kleinere Busbahnhöfe)<br />

C - Standardhaltestellen - diese werden nach dem Leistungsangebot, dem Fahrgastaufkommen und<br />

evtl. örtlichen Umstiegsfunktionen weiter untergliedert (C1 <strong>bis</strong> C3).<br />

Tabelle 12 Richtwerte für die Ausgestaltung von Haltestellen<br />

Ausstattungselement Haltestellenkategorie<br />

Kennzeichnung der Haltestelle<br />

A B C1 C2 C3<br />

Haltestellenschild x x x x x<br />

Haltestellenname x x x x x<br />

Verkehrsunternehmen x x x x x<br />

Fahrplaninformation<br />

Liniennummer x x x x x<br />

Fahrtziel x x x x x<br />

Fahrplan mit Streckenverlauf und Umsteigemöglichkeit,<br />

Gültigkeitshinweis<br />

Abfahrttafel x x x<br />

Tarifinformation x x x<br />

Weitere Informationen<br />

Liniennetzpläne x x x<br />

Übersichts-, Umgebungs-, Stadtpläne x x<br />

Fahrpläne des Regionalverkehrs (bei A und B in Stadtverk.) x B<br />

Dynamische Fahrgastinformation B B<br />

Vertriebs- und Abfertigungseinrichtungen<br />

Fahrkartenverkauf, stationär (Verkaufsstelle oder Automat) x B<br />

Entwerter, stationär x B<br />

Aufenthaltskomfort – in Verantwortung der Gemeinde<br />

Befestigte Wartefläche x x x x<br />

Beleuchtung (auch durch ausreichende Straßenbeleuchtung) x x x x<br />

Wetterschutzeinrichtung x x x x<br />

Sitzgelegenheit x x x<br />

Abfallbehälter x x x x x<br />

x – zutreffend für Haltestelle der jeweiligen Kategorie B – bei Bedarf vorzusehen<br />

Kreistagsbeschluss 81<br />

Version 20.12.2010<br />

x<br />

x


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Die genannten Richtwerte werden exakt in dieser Form innerhalb des Verkehrsverbundes Berlin-<br />

Brandenburg (VBB) zunehmend einheitlich angewandt und gelten als Muster für andere Verbundräume<br />

sowie weitere Bedienungsgebiete.<br />

Für die differenzierte Ausstattung der Haltestellen gelten vorstehende Ausstattungsstandards zunächst<br />

als Richtwerte. Der Aufgabenträger wirkt in Abstimmung mit den Kommunen und den ÖPNV-Betreibern<br />

darauf hin, dass die Richtlinien innerhalb des Planungszeitraumes und in Folgejahren zunehmend umgesetzt<br />

werden.<br />

Die Richtwerte erfassen sowohl Ausstattungselemente in der Verantwortung der Verkehrsunternehmen<br />

(vor allem Kennzeichnungs- und Informationspflicht), als auch Empfehlungen für die bauliche Ausstattung<br />

(Aufenthaltskomfort), die in der Verantwortung der Kommunen liegt. Verbesserungen sind nur im<br />

Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushalt- und Fördermittel für investive Maßnahmen möglich.<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> wird bei der Förderung von Investitionen in Einrichtungen der ÖPNV-Infrastruktur<br />

auf die Realisierung dieser Richtwerte hinwirken. Außerdem sind die Kommunen angehalten, insbesondere<br />

im ländlichen Umfeld regionaltypische Gestaltungsformen z. B. in nachempfundenem niedersächsischem<br />

Fachwerk zu wählen. In städtischen Räumen oder dort, wo dies zum Schutz der persönlichen<br />

Sicherheit der Fahrgäste als erforderlich einzuschätzen ist, sind eher transparente Gestaltungsformen<br />

zu wählen. Nachfolgende Beispiele können dabei als empfohlene Gestaltungsmuster Verwendung finden.<br />

Orientierungsmuster für die Haltestellengestaltung<br />

Voraussetzung für die Umsetzung der Richtwerte ist zunächst eine vollständige Erfassung und Kategorisierung<br />

aller vorhandenen Haltestellen, als Grundlage für eine Gesamtbestimmung des Handlungsbedarfs.<br />

Im Rahmen der Erstellung einer Haltestellenkonzeption als Grundlage für die Förderfähigkeit investiver<br />

Maßnahmen nach dem Haltestellenprogramm des Landes (bzw. der LNVG) ist ohnehin ein solches<br />

Haltestellenkataster gefordert.<br />

Kreistagsbeschluss 82<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

4.4.3 Gestaltung des Schülerverkehrs - Schülerverkehrsoptimierung<br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Die Abwicklung der Schülerbeförderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> - zumindest soweit dies mit Kraftfahrzeugen<br />

im Straßenverkehr stattfindet - erfolgt<br />

− im integrierten Linienverkehr nach § 42 PBefG<br />

− als Sonderlinienverkehr nach § 43 PBefG<br />

− im Freigestellten Verkehr bzw. Schülerspezialverkehr nach der Freistellungsverordnung und<br />

− in privater Beförderung gegen Kostenerstattung.<br />

Der Beförderungsanspruch und Anspruch auf Schulwegkostenfreiheit ergibt sich neben der gesetzlichen<br />

Grundlage vor allem aus der Schülerbeförderungssatzung des <strong>Landkreis</strong>es. Im Abschnitt 4.2.3 ist erläutert<br />

worden, welche Anforderungen an eine Schülerbeförderungssatzung zu stellen sind, wenn diese<br />

auch als Grundlage für einen Bedienungsstandard dienen soll. Bei Gestaltungsmaßnahmen im Schülerverkehr<br />

mit der Zielstellung einer Optimierung ist die Festlegung derartiger Anforderungen unverzichtbar,<br />

weil sie gleichzeitig das Ziel und den Gestaltungsrahmen der Optimierungsmaßnahmen darstellen.<br />

Problematisch ist, dass der Anteil der Sonderlinienverkehre und vor allem der freigestellten Schülerverkehre<br />

im <strong>Landkreis</strong> außerordentlich hoch ist. Dies hat folgende drei negative Folgen:<br />

1. Diese nicht nach § 42 PBefG genehmigten Verkehre stehen nicht als öffentliches Verkehrsangebot<br />

zur Verfügung, sondern nur Schülern. Nach Angaben der CeBus liegt für die freigestellten<br />

Verkehre eine Ausnahmegenehmigung nach § 2 Absatz 4 PBefG vor, die die Mitnahme von Nichtschülern<br />

erlaubt, wobei die Frage der Tarifpflicht rechtlich ungeklärt ist. Für die Sonderlinienverkehre<br />

nach § 43 PBefG besteht keine Mitnahmeberechtigung für sonstige Fahrgäste.<br />

2. Freigestellte und insbesondere Spezialverkehre sind für den Träger der Schülerbeförderung in<br />

der Regel teurer als Schülerverkehre, die in den Linienverkehr integriert sind. Außerdem erhält<br />

das Unternehmen dafür keine Ausgleichszahlungen aus Landesmitteln nach § 45a PBefG.<br />

3. Die in den Abschnitten 2.2.5 und 2.4 thematisierten Einschränkungen der Fahrgastinformation<br />

hinsichtlich der freigestellten und Sonderlinienverkehre.<br />

Es ist daher Untersuchungs- und Planungsziel, eine möglichst weitgehende Integration der <strong>bis</strong>herigen<br />

freigestellten und Sonderlinienverkehre in die Beförderung nach § 42 PBefG zu erreichen, was auch<br />

dem ursprünglichen Anliegen der Förderung des Schülerverkehrs nach § 45a PBefG entspricht. Diese<br />

Maßnahme trägt zu einer Verbesserung der Einhaltung von Mindestbedienungsstandards im Regionalver-<br />

kehr laut Abschnitt 4.2 bei und führt an Schultagen zu einer Minimierung der Nichteinhaltungen voraussichtlich<br />

auf ein Mindestmaß.<br />

Es wird allerdings ein zweiter Punkt im System der Schülerbeförderung festgestellt, der gegenwärtig<br />

noch völlig unnötig überhöhten Aufwand hervorruft:<br />

Wie ermittelt und anhand von Abbildung 30 auch räumlich veranschaulicht wurde, gibt es im <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Celle</strong> nahezu überhaupt keine Staffelung der Unterrichtszeiten zwischen den verschiedenen Schulstandorten.<br />

Alle Schulen beginnen zwischen 7:40 und 8:00 Uhr. Lediglich in Hermannsburg und Eschede<br />

wird davon infolge einer vor einigen Jahren durchgesetzte Staffelung um 15 min abgewichen. Ansonsten<br />

gibt es noch eine Staffelung zwischen den Grundschulen in Lachendorf und Hohne. Insgesamt ist<br />

Kreistagsbeschluss 83<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

aber dieses Zeitfenster von in der Regel ca. 15 <strong>bis</strong> 20 min ist viel zu knapp für einen rationellen Kapazitätseinsatz.<br />

Es bedeutet, dass nahezu alle Fahrschüler gleichzeitig zum Unterricht zu befördern sind,<br />

was wiederum, den maximalen Kapazitätseinsatz an Bussen und Fahrern erfordert.<br />

Es ist in Dutzenden <strong>Landkreis</strong>en in zahlreichen Bundesländern durch umgesetzte Projekte nachgewiesen<br />

worden, dass durch eine Öffnung des Zeitfensters für die Beförderung auf etwa 45 min durch eine Staffelung<br />

der Unterrichtszeiten der Kapazitätsbedarf in der Spitzenstunde unter normalen Verhältnissen<br />

(hier spielen vor allem die zu überwindenden Entfernungen in den Schulbezirken und ob überhaupt<br />

Schulbezirke bestehen eine Rolle) um 10 <strong>bis</strong> 15 %, bei günstigen Verhältnissen und <strong>bis</strong>her keiner vorhandenen<br />

Staffelung um sogar <strong>bis</strong> zu 25 % reduziert werden kann.<br />

Dabei fallen keine Fahrten für die Schüler weg. Im Gegenteil kann sogar durch Mittelfreisetzung nachmittags<br />

die eine oder andere Rückfahrt zusätzlich angeboten werden. Außerdem werden weitere Qualitätsverbesserungen<br />

für die Schüler erreicht, vor allem indem lange Wartezeiten vor Unterrichtsbeginn<br />

und lange Unterwegszeiten, besonders dort, wo diese jetzt extreme Ausmaße annehmen, deutlich verkürzt<br />

und so Entlastung für die betreffenden Schüler und mehr Zeit für Freizeit geschaffen werden.<br />

Wie die Prinzipskizze zeigt, ist das Ziel, dass ein möglichst großer Teil der eingesetzten Fahrzeuge morgens<br />

zum Unterrichtsbeginn nicht nur eine, womöglich auch noch kurze Fahrt durchführen kann, sondern<br />

mehrere bzw. mehrere Schulstandorte in einem Fahrzeugumlauf verknüpft werden können.<br />

Abbildung 31 Prinzipskizze des Resultats einer Unterrichtszeitstaffelung (Idealfall)<br />

Quelle: Der Nahverkehr, alba-Verlag, Ausgabe 12/2003, S. 33<br />

Kreistagsbeschluss 84<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Im Rahmen der <strong>Fortschreibung</strong> des <strong>Nahverkehrsplan</strong>es wurde eine Potenzialabschätzung zu den Erfolgsaussichten<br />

einer vorstehend erläuterten Schülerverkehrsoptimierung durchgeführt. Die Erwartung<br />

ist im Minimum bei einer Einsparung von 10 - 12 Bussen anzusetzen. Bei komplexer Herangehensweise<br />

unter Einbeziehung auch der Verkehre nach § 43 PBefG und der Freigestellten Verkehre können durchaus<br />

auch 14 <strong>bis</strong> 15 Busse (von gegenwärtig insgesamt knapp 100 vorgehaltenen Bussen) eingespart werden.<br />

Das entspricht einer Kosteneinsparung von 450 <strong>bis</strong> 550 TEUR pro Jahr bei zusätzlicher Qualitätsverbesserung<br />

und gleichzeitiger Erhöhung des öffentlich zugänglichen Beförderungsangebotes.<br />

Die Einsatzflexibilität der Flotte wird durch deren Verkleinerung in diesem Maßstab (z. B. von 100 auf<br />

85 Busse) nur wenig reduziert. Anders wäre das zu beurteilen bei einer Verkleinerung von (angenommen)<br />

12 auf 10 Busse. Die eigentliche betriebliche Einsatzreserve bleibt ohnehin konstant.<br />

4.4.4 Sonstige Veränderungen im Regionallinienverkehr und bedarfsabhängige Bedienung<br />

Liniennetz und Angebot sind daraufhin zu überprüfen, ob die Anforderungen der verkehrspolitischen<br />

Leitlinien, der Kategorisierung des Netzes und der Vorgaben eines Mindestbedienungsstandards erfüllt<br />

werden. Die Schlussfolgerungen, die daraus zu ziehen sind, müssen konsequent umgesetzt werden in<br />

Form einer<br />

Neuordnung der Angebotsstruktur in 3 Ebenen:<br />

a) Neustrukturierung der Schülerbeförderung in der Folge einer umgesetzten Schülerverkehrsopti-<br />

mierung (vgl. Abschnitt 4.4.3), bei Berücksichtigung der Erfordernisse aus anderen Fahrzwecken.<br />

Neue Anforderungen sind im Zusammenhang mit Ganztagsangeboten, besonderer Profilierung von<br />

Schulen, soweit zutreffend dem Auslaufen oder der Schließung einzelner Schulstandorte und dem<br />

Aufbau weiterer Schulen in kommunaler oder freier Trägerschaft zu berücksichtigen.<br />

b) Konzentration des weiteren konventionellen Linienbetriebes vorrangig in aufkommensstarken<br />

ÖPNV-Achsen (soweit dort nicht ein SPNV-Angebot vorliegt) oder Teilnetzen. (Das bedeutet für<br />

nachgewiesen nachfrageschwache Relationen auch Einschränkung oder Einstellung des konventionellen<br />

Linienbetriebs.)<br />

Bevorzugt sind dabei Direkt- oder Expressverbindungen mit stabilen Takten, attraktiven Reisezeiten<br />

und Integration mit dem SPNV-Angebot anzuwenden, die den Anforderungen der Hauptverkehrsströme<br />

(einschließlich konzentrierter Pendlerströme) gerecht werden.<br />

c) Ergänzung und teilweise auch Ersatz des konventionellen Linienverkehrsangebotes durch adäquate<br />

bedarfsabhängige Bedienungsangebote zur Sicherstellung eines flächendeckenden Grundangebotes<br />

über den Schülerverkehr hinaus und in Zeiten geringerer Verkehrsnachfrage auch in Verkehrsachsen.<br />

Vorstehende Maßnahmeebene b) ist faktisch umgesetzt. Das ist prinzipiell ein positiv zu bewertender<br />

Schritt. Methodisch ist aber das Herausgreifen einer dieser drei Ebenen immer nachteilig. Die beste<br />

Herangehensweise wäre gewesen, mit Ebene a) zu beginnen und unmittelbar daran anschließend die<br />

Maßnahmen nach Ebene b) und c) gleichzeitig und abgestimmt zu planen und umzusetzen. Ansonsten<br />

besteht immer die Gefahr, dass die verschiedenen Maßnahmegruppen nicht genügend aufeinander ab-<br />

Kreistagsbeschluss 85<br />

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<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

gestimmt sind und insbesondere Flächen- und Zubringerverkehre zumindest für eine Übergangsphase zu<br />

wenig berücksichtigt werden, was im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> offenkundig passiert ist.<br />

Für eine durchgängige ÖPNV-Nutzung ist die gegenwärtige Busanbindung (Linie 650) des Bahnhofs<br />

Schwarmstedt aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> nicht geeignet. Es wird angestrebt, die <strong>bis</strong>herigen freigestellten<br />

Schülerverkehre im Bereich der Linie 0-96 zwischen Winsen und Schwarmstedt in reguläre Linienfahrten<br />

umzuwandeln und so der allgemeinen Nutzung zur Verfügung zu stellen. Zusätzlicher Bedarf zeichnet<br />

sich außerdem im der Relation <strong>Celle</strong> – Faßberg – Munster ab. Somit werden in den Relationen<br />

− Winsen/Wietze ↔ Schwarmstedt<br />

und<br />

− Faßberg ↔ Munster<br />

in angemessenem Umfang zusätzliche bzw. neue grenzüberschreitende Verbindungen mit dem <strong>Landkreis</strong><br />

Soltau-Fallingbostel für einen Probebetrieb hergestellt, die der allgemeinen Nutzung zur Verfügung<br />

stehen.<br />

Dagegen wird in der Relation Eschede ↔ <strong>Celle</strong> die Anzahl der durchgängigen Bedienungen reduziert, da<br />

es ein entsprechendes SPNV-Angebot gibt. Die Erschließungsfunktionen für die Ortsteile Altenhagen,<br />

Garßen und Hornshof können durch die Linie 1-45 übernommen werden, die für Burghorn mit dem nördlichen<br />

Erschließungsteil der Linie 8-35. Zu beachten sind jedoch besondere Anforderungen aus der<br />

Schülerbeförderung und die tariflichen Bedingungen für die Fahrgäste.<br />

In Abhängigkeit vom Volumen der Kapazitäts- und Mittelfreisetzung im Ergebnis von a) können die laut<br />

Mängelliste gemäß Abschnitt 2.4, sowie Netzkategorisierung festgestellten Netzlücken, Mängel bei Angebotshäufigkeiten<br />

und Verknüpfungen gemäß Bedienungsstandard reduziert werden. Für bestimmte<br />

Teilräume ist allerdings eine Teilumstellung oder sogar vollständige Ergänzung der konventionellen Bedienung<br />

durch bedarfsgesteuerte Angebote erforderlich. Voraussetzung für die Nutzbarkeit dieser Potenziale<br />

und die Umsetzungsfähigkeit der entsprechenden Maßnahmen ist die Schaffung der in Kapitel 5<br />

dargestellten organisatorischen Voraussetzungen. Gelingt das nicht, wird der ÖPNV-Betreiber immer<br />

nur die Maßnahmen umsetzen, die seine Kosten senken und seine Einnahmen erhöhen, in der Regel<br />

nicht die Kompensationsmaßnahmen zur Schließung von Bedienungslücken oder die Ergänzung von Angeboten.<br />

In der Verkehrsplanung werden die in nachstehender Abbildung 32 aufgeführten und charakterisierten<br />

Grundformen alternativer Bedienung im ÖPNV unterschieden.<br />

Die Auswahl der am besten geeigneten Angebotsform erfolgt nach<br />

� dem Anwendungszweck,<br />

(hier: Teilersatz von Linienverkehr außerhalb der HVZ, Angebotsverstärkung und Betriebszeiterweiterung,<br />

Zusatzangebot außerhalb von Schultagen)<br />

Kreistagsbeschluss 86<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

� der Raumstruktur im Planungsgebiet und der sich daraus ergebenden Struktur der Fahrgast-<br />

nachfrage<br />

(hier: im nördlichen Teilgebiet sehr dünne Besiedlung, begrenzte Bündelungsfähigkeit, hohe Anforderungen<br />

an die Flexibilität)<br />

sowie<br />

� der Ausdehnung des Planungsraumes<br />

(hier: voraussichtlich relativ groß, mit entsprechenden Fahrweiten und Fahrzeiten, hohe Anforderungen<br />

an die Einsatzdisposition, wenn Aufwand in Grenzen gehalten werden soll).<br />

Abbildung 32 Grundformen alternativer Bedienung<br />

Linientaxi (LT)<br />

� Linienverkehr mit kleinen Fahrzeugeinheiten<br />

� fester Fahrplan<br />

� festgelegte Ein- und Ausstiegshaltestellen<br />

Abruflinientaxi (ALT), Anruf-Linienfahrt (ALF)<br />

� zusätzliche bedarfsabhängige Komponente<br />

� Linienverkürzung, Anschlussfahrt oder ganze Fahrt<br />

nur auf Anmeldung<br />

� Abruf durch Busfahrer, dadurch beschränkte<br />

Zustiegsmöglichkeit bei ALT<br />

Anrufsammeltaxi (AST)<br />

� verkehrt nur auf Bedarfsanmeldung<br />

� Fahrplangerüst mit Höchstanzahl möglicher Fahrten<br />

� verkehrt in Linienband oder Korridor, mit Einstiegs-<br />

Haltestellen und variablem Ausstieg<br />

� freie Fahrtwegwahl zwischen Haltestellen<br />

� Disposition erforderlich<br />

Kreistagsbeschluss 87<br />

Version 20.12.2010<br />

Freiheitsgrad und Dispositionsanspruch<br />

Linientaxi mit Flächenerschließung (LTF)<br />

� Linienverkehr mit kleinen Fahrzeugeinheiten<br />

� fester Fahrplan<br />

� Abweichung von Linienverlauf innerhalb definiertem<br />

Korridor zum Ausstieg auf Anfrage<br />

Bürgerbus (BB)<br />

� hierarchisch nicht einzuordnende Form<br />

� Merkmalsbreite zwischen reinem Linienbetrieb<br />

und Flächenbetrieb auf Anmeldung<br />

� meist ehrenamtliche Fahrer<br />

� Träger in der Regel Bürgerbusverein<br />

Rufbus (RB)<br />

� Charakteristika ähnlich wie bei AST<br />

� noch stärkere Orientierung auf Flächenbetrieb<br />

� operativer Einsatz verschiedener Fahrzeugarten<br />

� höchster Freiheitsgrad<br />

� anspruchsvolle Disposition mit Fahrzeug-Ortung<br />

erforderlich<br />

Quelle: Konzept zur alternativen Bedienung im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg. Teil A: Grundlagen und Leitfaden. PROZIV 2001<br />

Die liniengebundenen Angebotsformen mit kleinen Fahrzeugeinheiten könnten zwar in bestimmtem<br />

Umfang zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation beitragen, lösen die Aufgabenstellung aber in<br />

überhaupt keiner Weise, weil eben zusätzliches, flexibel zur Verfügung stehendes Angebot damit nicht<br />

erreicht wird.<br />

Der Bürgerbus ist dadurch zu charakterisieren, dass er vergleichsweise geringe Betriebskosten verursacht,<br />

weil aufgrund des Einsatzes ehrenamtlicher Fahrer keine direkten Personalkosten für den Fahrbetrieb<br />

anfallen, ggf. lediglich bestimmte Aufwandsentschädigungen in begrenztem Umfang. Dagegen<br />

steht aber ein immens hoher Organisationsaufwand für die Führung des Bürgerbusvereins oder einer<br />

vergleichbaren Organisationseinheit, die Akquisition und Schulung der ehrenamtlichen Fahrer in erheblicher<br />

Anzahl. Beim Betrieb ohne Linienbindung werden auch viel höhere Anforderungen an die Kommunikation<br />

zwischen Disponent und Fahrer gestellt, weshalb Bürgerbusse ohne Linienbindung kaum vor-


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

kommen oder ein flächenhaftes Bedienungsgebiet hilfsweise in mehrere einzelne Linien aufgeteilt<br />

wird. Die übrigen Kostenpositionen, wie insbesondere für die Fahrzeugvorhaltung, Versicherungen<br />

usw., fallen dennoch an. Es entfällt andererseits die Möglichkeit des flexiblen Fahrzeugeinsatzes, d. h.<br />

bei Anmeldung eines operativ hohen Bedarfs auch einen Standardlinienbus für die entsprechenden<br />

Fahrten einsetzen zu können, zumindest nicht durch den Bürgerbusverein selbst. Nicht zu unterschät-<br />

zen ist auch der verkehrspsychologische Aspekt, dass nämlich (durchaus nachvollziehbar) ein Bürgerbus<br />

beim Kunden nicht als gleichwertiger oder „richtiger“ ÖPNV gilt und somit bestimmte Nutzungshemm-<br />

schwellen auftreten. Bürgerbusse sind nach gängiger Lehrmeinung und dem überwiegenden Teil der<br />

vorliegenden Erfahrungen nur eine gute Lösung<br />

− bei äußerst geringer, auch potenziell sehr geringer und<br />

− in den Relationen im Wesentlichen bekannter Nachfrage<br />

− für dessen Abdeckung ein sehr geringes Angebot ausreicht (z. B. 3 oder 4 Fahrten pro Tag)<br />

− bei dem das Hauptziel nicht in der Weckung deutlich zunehmender Nachfrage,<br />

− sondern in der Sicherung einer „Restmobilität“ liegt.<br />

Die Erfahrungen mit Bürgerbussen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> sind allerdings ganz anders und durchaus sehr po-<br />

sitiv. Der bestehende Bürgerbus im Gebiet der Gemeinde Winsen (Aller) ist offensichtlich erfolgreich,<br />

funktioniert zuverlässig und wird gut angenommen. Er bindet über insgesamt vier Linienäste die äuße-<br />

ren Ortsteile außerhalb des Schülerverkehrs an das Gemeindezentrum an.<br />

Der zweite Bürgerbus verkehrt seit wenigen Monaten in der Samtgemeinde Flotwedel, ebenfalls zuverlässig,<br />

jedoch noch nicht mit der geplanten Fahrgastnachfrage.<br />

Ein dritter Bürgerbus befindet sich gegenwärtig in der Samtgemeinde Lachendorf in der Vorbereitung.<br />

Ein Bürgerbusverein ist bereits gegründet worden. Vorgesehen ist die Bedienung der Relationen Hohne -<br />

Lachendorf sowie Eldingen (und Umgebung) - Lachendorf in den Zeiten außerhalb des Schülerverkehrs<br />

Mo - Fr. Für eine dieser Relationen liegt auch bereits eine Genehmigung der LNVG vor.<br />

Sofern sich also Kommunen mit Bürgerbusangeboten Mobilitätschancen eröffnen, die es sonst weder<br />

mit konventionellen noch mit anderen bedarfsgesteuerten Angebotsformen, also auch echte Zusatzangebote,<br />

nicht geben könnte, ist nichts gegen eine breitere Anwendung von Bürgerbus-Systemen einzuwenden.<br />

Das Anruf-Sammeltaxi (AST) kommt den gestellten Anforderungen schon sehr nahe. Die Merkmale des<br />

AST entsprechen weitgehend denen eines Rufbusses im Flächenbetrieb.<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> gibt es bereits ein AST im Regionalverkehr, das zwischen verschiedenen Ortsteilen<br />

der Gemeinden Wietze und Hambühren sowie der Kreisstadt <strong>Celle</strong> verkehrt. Das Angebot ist ein reines<br />

Tagesrandangebot und dient somit der Angebotsergänzung nach der Betriebszeit des Linienverkehrs mit<br />

vergleichsweise geringem Aufwand. Das Angebot ist akzeptiert und ebenfalls - wie auch beim AST im<br />

Stadtverkehr <strong>Celle</strong> - resultiert aus dem Begriff „Anrufsammel-Taxi“ keine abschreckende Wirkung bei<br />

den Nutzern.<br />

Kreistagsbeschluss 88<br />

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<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Wenn jedoch eine zu versorgende Fläche sehr groß und die Nachfrage zunächst kaum zu kanalisieren<br />

ist, andererseits aber sehr lange Voranmeldezeiten vermieden werden sollen, dann spricht das zusätz-<br />

lich für den Rufbus im Flächenbetrieb, weil dieser den maximalen Freiheitsgrad aufweist.<br />

Prinzipiell sprechen die Bedingungen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> am meisten für einen Rufbus im Flächenbetrieb<br />

mit einem möglichst hohen Freiheitsgrad, d. h. ohne Linienbindung und mit weitgehender Haustürbedienung<br />

zum Ausstieg. Dabei ist zu beachten, dass ein solcher Flächenbetrieb nach dem PBefG so<br />

nicht genehmigungsfähig ist, weshalb eine zumindest formale Linienzuordnung erforderlich ist. Dieses<br />

ist aber möglich und wird bei vielen entsprechenden Lösungen so gehandhabt.<br />

Bei allen Vorteilen, die für den Kunden und auch das durchführende Verkehrsunternehmen für die Wahl<br />

dieser Angebotsform sprechen, ist zu beachten, dass der Rufbus in der Fläche den höchsten Dispositionsbedarf<br />

auslöst, insbesondere dann, wenn das Rufbus-Gebiet sehr groß gewählt wird. Ansonsten<br />

könnten durch ineffiziente Tourenwahl die Betriebskosten davonlaufen und insbesondere die Unsicherheit<br />

für den Fahrgast, sein Ziel in einer definierten Maximalzeit zu erreichen, sehr nachteilig auf die<br />

Attraktivität dieses Angebots wirken. Ganz abgesehen von genehmigungsrechtlichen Problemen bei<br />

Nichteinhaltung der Beförderungspflicht.<br />

Die konkrete Angebotsplanung muss auf der Grundlage der Erarbeitung eines Betriebskonzepts, einschl.<br />

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erfolgen. Der <strong>Nahverkehrsplan</strong> gibt Empfehlungen für Anwendungsform<br />

(siehe vorstehend), Eignungsräume, Relationen und Betriebszeiten:<br />

Folgender konkreter Bedarf zeichnet sich ab:<br />

• An Schultagen nur im Raum Hermannsburg/Bergen als Korridorzubringerverkehre zu den Verbindungsrelationen;<br />

insbesondere dann, wenn die Schülerverkehre nach § 43 PBefG nicht in den<br />

ÖPNV integriert werden oder zumindest eine Genehmigung zur Mitnahme anderer Fahrgäste<br />

nach § 2 Absatz 4 PBefG durch die Genehmigungsbehörde erteilt worden ist.<br />

• An Ferientagen an erster Stelle im gleichen Raum und zwar ganztägig, wobei eine Angebotsdifferenzierung<br />

zwischen den Verkehrszeiten durchaus vorgenommen werden sollte. Gleichzeitig<br />

ist eine Verlängerung der nachmittäglichen/abendlichen Betriebszeit auf den Hauptlinien mittels<br />

bedarfsabhängiger Fahrten zu prüfen.<br />

An Ferientagen gilt das Gleiche für den Teilraum Südost (Eicklingen, Bröckel, Langlingen, Hohne),<br />

jetzt weitgehend aber bereits durch den Bürgerbus Flotwedel abgedeckt, ergänzt voraussichtlich<br />

künftig durch den Bürgerbus der Samtgemeinde Lachendorf.<br />

• Samstags Verstärkung des gegenwärtigen Angebots um ein Drittel durch zusätzliche Anruf-<br />

Linienfahrten. Weitere Maßnahmen zusätzlicher Flächenerschließung sind wünschenswert, können<br />

aber vor einer konzeptionellen und vor allem Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht empfohlen<br />

werden, weil dies ein unkalkulierbares Risiko darstellen würde.<br />

• Grundsätzlich ist der Stadt-Umland-Raum der Stadt <strong>Celle</strong> unter dem Aspekt der Angebotsverdichtung<br />

und/oder Betriebszeitausdehnung durch bedarfsabhängige Angebote zu untersuchen.<br />

Beides ist wichtig zur besseren Ausfüllung der Kernzeit oder zur erweiterten und flexibleren<br />

Nutzbarkeit des Angebots durch spätere und mehr Rückfahrtmöglichkeiten in den Abendstunden.<br />

Kreistagsbeschluss 89<br />

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<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

• Ggf. nur für Wochenenden während der Sommersaison für ein festzulegendes Straßennetz im<br />

Gebiet des Naturparks Südheide, einschl. einer Verbindung zwischen Eschede und Hermanns-<br />

burg/Bergen (ähnlich dem Entdeckerbus mit Fahrradbeförderung, aber auf Voranmeldung und<br />

dafür häufiger).<br />

In Abbildung 33 wurden die vorstehenden Planungsansätze kartografisch veranschaulicht.<br />

Empfehlung zur Vorgehensweise:<br />

Vor jeder Planung eines zusätzlichen bedarfsabhängigen Angebots ist zu prüfen, welche vorhandenen<br />

konventionellen Fahrten verzichtbar sind. Das kann nur durch eine Fahrgastzählung mit angemessener<br />

Stichprobe auf allen in Frage kommenden Fahrten und anschließender umlauftechnologischer Verzichtbarkeitsprüfung<br />

erfolgen. Werden dabei verzichtbare Fahrten identifiziert, dienen diese der Gegenfinanzierung<br />

zusätzlicher Angebote. Dabei fallen diese Fahrten in der Regel nicht weg, sondern werden<br />

in bedarfsabhängige Fahrten umgewandelt.<br />

Je nach Größenordnung der Umstellung und Ergänzung der Angebote durch alternative Bedienungsformen<br />

ist zu berücksichtigen, dass Dispositionsaufwand entstehen kann, der organisatorisch, technisch<br />

und finanziell und realisiert werden muss. Ab einem Einsatz von etwa 5 Fahrzeugen im Flächenbetrieb<br />

(auch bei AST mit hohem Freiheitsgrad) ist eine Disposition mit Ortung erforderlich. Die Einführung eines<br />

Rechnergestützten Betriebsleitsystems (RBL) mit Ortung bei der CeBus ist hierfür eine gute Voraussetzung,<br />

auch für die Weiterentwicklung der CeBus als Mobilitätsdienstleister.<br />

Es werden konkrete Untersuchungen zu weiteren Einsatzmöglichkeiten alternativer Bedienung sowie<br />

deren Umsetzung angeregt und unterstützt.<br />

4.4.5 Stadtverkehr <strong>Celle</strong><br />

Das Angebotsvolumen und die Angebotsdichte in den wesentlichen Relationen sind ausreichend und angemessen.<br />

Ebenfalls ausreichend und angemessen ist die Intensität der Flächenerschließung. Defizite in Bezug auf<br />

die Erreichbarkeit speziell durch ältere und mobilitätseingeschränkte Bürger werden festgestellt hinsichtlich<br />

fehlender Direktanbindung des Neuen Rathauses und der Seniorenresidenzen an der Wehlstraße.<br />

Diese Defizite werden behoben durch Einrichtung einer zusätzlichen Stadtlinie, die als Innenstadtring<br />

in der Führung Schlossplatz – Union – Hallenbad – Wehlstraße/Neues Rathaus – Nordwall - Schlossplatz<br />

mit ca. 5 Fahrten Mo – Fr verkehren wird. Vorgesehen ist zunächst ein Probebetrieb. Damit erübrigt<br />

sich die zunächst empfohlene Verlegung der Haltestelle Hostmannstraße nach Ecke Wehlstraße.<br />

Gemessen an der Stadtgröße sinnvoll ist eine Ausdehnung der Betriebszeiten des Angebotes in den<br />

Abendstunden, wobei hier auch die Funktionalität des AST-Angebotes zu berücksichtigen ist.<br />

Für ein festgestelltes fehlendes Angebot in bestimmten Tangentialen zwischen und mit äußeren Stadtbereichen<br />

(z. B. Groß Hehlen - Klein Hehlen / Boye, Lachtehausen - Altencelle) fehlen zunächst Daten-<br />

Kreistagsbeschluss 90<br />

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<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

grundlagen zur Bestimmung einer potenziellen Nachfrage. Eine solche Untersuchung sollte mit geeigne-<br />

ter Methodik im Planungszeitraum durchgeführt werden.<br />

Ansonsten ergibt sich Handlungsbedarf im Stadtverkehr weniger in quantitativer, sondern stärker in<br />

qualitativer und infrastruktureller Hinsicht:<br />

An erster Stelle sind, wie auch im Regionalverkehr, Alter, Ausstattung und Umweltstandards der eingesetzten<br />

Fahrzeuge zu nennen. Konkrete Anforderungen werden im nachfolgenden Abschnitt 4.5 genannt.<br />

Das hohe Fahrzeugalter ist ausdrücklich kein Problem der Verkehrssicherheit, aber ein Problem<br />

der Zuverlässigkeit und des Instandhaltungsaufwandes, des Nutzungskomforts, insbesondere für mobilitätseingeschränkte<br />

Personen, und mit gewachsener Gesamtverkehrsdichte im Innenstadtbereich zunehmend<br />

auch ein Problem erhöhter Umweltbelastungen.<br />

Die Nadelöhrsituation im Bereich der Altstadt, insbesondere Schlossplatz mit Zu- und Abfahrten, sind<br />

im Planungszeitraum einer genaueren Untersuchung zu unterziehen. Hier entstehen Fahrzeitverluste<br />

und erhebliche Orientierungsprobleme für die Fahrgäste. Außerdem ist eine solche Verkehrssituation<br />

unmittelbar vor dem Eingang zum Schlosspark nicht gerade positiv für die Prägung des Stadtbilds. Mit<br />

der Inbetriebnahme des Rechnergestützten Betriebsleitsystems (RBL) ist die Möglichkeit der Einrichtung<br />

dynamischer Fahrgastinformation am Schlossplatz und am Bahnhof entstanden, womit eine erste Verbesserung<br />

durch eine technische Investitionsmaßnahme an, die die Übersicht für die Fahrgäste erleichtern<br />

wird, umgesetzt werden kann. Am Schlossplatz ist die Umsetzung erfolgt, am Bahnhof steht diese<br />

noch aus.<br />

Um eine „Rettung“ der in den ZOB am Bahnhof geflossenen Investitionsmittel und eine verbesserte<br />

Verknüpfungssituation an diesem zentralen ÖPNV-Knotenpunkt zu erreichen, wird empfohlen, eine Untersuchung<br />

mit dem Ziel zu führen, welche verkehrsplanerischen, betriebstechnologischen, technischen<br />

und baulichen Maßnahmen erforderlich sind, um die beabsichtigte Funktionalität des ZOB herzustellen.<br />

4.5 Qualität des Leistungsangebots und Qualitätsmanagement<br />

In Abschnitt 2.2.5 wurden unter analytischen Gesichtspunkten die wesentlichen Kriterien der ÖPNV-<br />

Angebotsqualität genannt und erläutert. An dieser Stelle werden unter Planungsaspekten konkrete Vorgaben<br />

und Bewertungskriterien zur Beschlussfassung empfohlen.<br />

Der <strong>Nahverkehrsplan</strong> legt somit folgende Vorgaben für die qualitative Angebotsentwicklung im Planungszeitraum<br />

fest, die gleichzeitig - sollten öffentliche Dienstleistungsaufträge (ÖDA) abgeschlossen<br />

werden - Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen über die Leistungsvereinbarung mit dem/den<br />

Verkehrsunternehmen werden:<br />

A) Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit<br />

Diese beiden Kriterien sind wegen der Auswirkungen auf die Beförderungsnachfrage (Akzeptanz<br />

des Angebots durch die ÖPNV-Nutzer) auch vorrangige qualitative Gegenstände üblicher statistischen<br />

Nachweispflichten gegenüber dem Aufgabenträger.<br />

Kreistagsbeschluss 91<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Zuverlässigkeit wird mit dem Faktor Ausfallquote


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

− Kundenorientierte, besonnene Handlungsweise auch in Konfliktsituationen<br />

− Beherrschung von Kommunikations- und sonstigen Hilfsmitteln<br />

− Gepflegtes und einheitliches Erscheinungsbild<br />

E) Fahrzeugeinsatz<br />

Mit Blick auf Sicherheit, Umweltschutz und Fahrkomforts gelten folgende Vorgaben:<br />

• Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Regularien laut StVO und BOKraft ist bei der Fahrzeugbeschaffung<br />

darauf zu achten, dass die Fahrzeuge geräuscharm und umweltfreundlich<br />

sind. Für ab dem Kalenderjahr <strong>2011</strong> beschaffte Neufahrzeuge muss mindestens die Euro-5-<br />

Norm bzw. EEV-Standard eingehalten werden. Werden Gebrauchtfahrzeuge zugeführt,<br />

müssen diese mindestens die Euro-3-Norm erfüllen.<br />

Hinsichtlich einer möglichen schrittweisen Umstellung oder Teilumstellung des Antriebssystems<br />

der Fahrzeugflotte vom herkömmlichen Dieselantrieb auf einen emissionsärmeren<br />

Antrieb ist im Planungszeitraum die technologische und Preisentwicklung durch den<br />

Betreiber und den Aufgabenträger zu verfolgen. Im Ergebnis einer aktuellen einschlägigen<br />

Untersuchung 19 , bei der insgesamt 14 Antriebstechnologien nach ökologischen, ökonomischen<br />

und gesellschaftlichen Kriterien vergleichend bewertet wurden, kommt lediglich<br />

der Bioethanolantrieb als kurzfristige Alternative in Frage, weil dieser eine deutliche Reduzierung<br />

insbesondere der CO2-Emissionen bringt und andererseits nur vergleichsweise<br />

geringe Mehrkosten gegenüber dem Dieselantrieb verursacht. Die insgesamt favorisierten<br />

Elektroantriebe sind dagegen sowohl technisch noch nicht ausgereift als auch kurzfristig<br />

nicht finanzierbar.<br />

• Den Anforderungen älterer und mobilitätseingeschränkter Personen ist beim Fahrzeugeinsatz<br />

und insbesondere bei der Fahrzeugbeschaffung konsequent und bedarfsgerecht<br />

Rechnung zu tragen. Auf allen Fahrten, wo eine entsprechende Nachfrage vorhanden oder<br />

zu erwarten ist, sind Fahrzeuge mit Einstiegshilfen (Hublift, Rampe, Kneeling), ausreichendem<br />

Stellplatz für Rollstuhlfahrer und Haltegriffen einzusetzen.<br />

• Insgesamt wird bei Fahrzeugeinsatz und Fahrzeugbeschaffung auf die Einhaltung der EU-<br />

Fahrzeugrichtlinie 2001/85/EG vom 20.11.2001 sowie der VDV-Empfehlungen Nr. 230 (von<br />

09/2001) „Rahmenempfehlungen für Stadt-Niederflur-Linienbusse (SL III)“ sowie Nr. 231<br />

(von 06/2004) „Rahmenempfehlungen für Überland-Niederflur-Linienbusse“ und Nr. 237<br />

(von 06/2004) „Rahmenempfehlungen für Überland-Hochflur-Linienbusse“ orientiert.<br />

• Zur Bereitstellung eines attraktiven Verkehrsangebots ist das Höchstalter eines jeden regelmäßig<br />

im Linienverkehr eingesetzten Fahrzeugs in der Regel auf 16 Jahre ab Erstzulassung<br />

und eine maximale zulässige Laufleistung von 750.000 km zu begrenzen 20 . Das<br />

19<br />

Nachhaltigkeitskriterien zur Entwicklung eines emissionsfreien ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> Barnim. Ergebnisbericht und Anwenderhandbuch<br />

zum Bewertungsmodell. PROZIV Berlin, Februar 2009 (im Auftrag des <strong>Landkreis</strong>es Barnim)<br />

20<br />

Wenn überhaupt Alters- und Laufleistungsbegrenzungen vorgegeben oder empfohlen werden, sind 16 Jahre oder 750.000 km<br />

Laufleistung mit 20 bzw. 10 % Toleranz eine absolute Mindestanforderung.<br />

Kreistagsbeschluss 93<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

schließt nicht aus, dass auch ältere Busse und solche mit einer höheren Laufleistung, die<br />

den qualitativen und technischen Ansprüchen genügen, eingesetzt werden. Der Einsatzanteil<br />

solcher Fahrzeuge an der jährlichen Fahrplanleistung ist jedoch in den Jahren <strong>2011</strong><br />

und 2012 auf maximal 20 % und danach auf maximal 10 % zu begrenzen. Die Betreiber<br />

müssen dem Aufgabenträger ab <strong>2011</strong> den Einsatz der Fahrzeuge <strong>bis</strong> zum 31.03. eines jeden<br />

Jahres für das Vorjahr (erstmalig also für das Jahr 2010) nachweisen.<br />

• Alle eingesetzten Fahrzeuge sind schrittweise optisch so zu gestalten, dass die Zugehörigkeit<br />

zum ÖPNV des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Celle</strong> bzw. zum Stadtverkehr <strong>Celle</strong> für den Fahrgast erkennbar<br />

ist.<br />

Frontlackierung in blau, ansonsten weiße Lackierung und Logo<br />

bzw. Logo eines Folgebetreibers.<br />

• Die jeweils bediente Linie mit dem entsprechenden Endhaltepunkt ist deutlich und mindestens<br />

in der Frontpartie des jeweiligen Fahrzeuges anzuzeigen.<br />

• Die Vorgaben zum Platzangebot wurden in den ersten beiden Generationen von Nahverkehrsplänen<br />

meist orientiert an den VDV-Empfehlungen zur ÖPNV-Erschließung und zum<br />

ÖPNV-Angebot (Entwurf, Heft April 1996), Punkt 5.3.1, wonach der Besetzungsgrad entsprechend<br />

des zulässigen Wertes nach StVZO, Anlage XIII (ggf. mit einem bestimmten Abschlag<br />

und über eine bestimmte Fahrzeit) zu begrenzen ist. Dieser Richtwert, der eine<br />

Stehplatzbesetzung von <strong>bis</strong> zu 8 Personen pro m² (mit entsprechenden Abschlägen) zulässt,<br />

ist nicht mehr zeitgemäß und wird durch die weitaus niedrigeren, in den spezifischen<br />

Fahrzeugzulassungspapieren ausgewiesenen Sitz- und Stehplatzzahlen ersetzt.<br />

• Die Fahrzeuge sind äußerlich und insbesondere im Fahrzeuginnern in einem sauberen Zustand<br />

einzusetzen.<br />

F) Fahrgastinformation<br />

Die Unternehmen sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass für den Kunden eine rechtzeitige,<br />

vollständige und qualitätsgerechte Informationsbereitstellung gewährleistet ist. Fahrpläne werden<br />

auf den Webseiten der CeBus und des Landreises zum Herunterladen bereitgestellt. Darüber<br />

hinaus muss es für jeden Kunden möglich sein, gedruckte Fahrplaninformationen zu erhalten.<br />

Zur vollständigen Fahrplaninformation gehört auch, dass alle öffentlich nutzbaren Fahrtmöglichkeiten,<br />

auch wenn diese nicht nach § 42 PBefG genehmigt, aber eine allgemeine Beförderungserlaubnis<br />

erteilt wurde, aus den Fahrplanaushängen erkennbar sind.<br />

Zur Erstellung der zentralen Fahrplaninformation im Rahmen des Systems EFA sowie der Fahrplanauskunft<br />

der Deutschen Bahn AG haben die Unternehmen ebenfalls rechtzeitig und anforderungsgerecht<br />

die entsprechenden Grunddaten bereitzustellen.<br />

Im Rahmen der RBL-Nutzung sind weitere Möglichkeiten der Anschlusssicherung und der gezielten<br />

Fahrgastinformation (insbesondere an den Verknüpfungspunkten) zu erschließen.<br />

Kreistagsbeschluss 94<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Darüber hinaus haben die Unternehmen ständig daran zu arbeiten, die Kundeninformation weiter<br />

zu verbessern. So sollte neben der visuellen Haltestellenanzeige auch eine verbale Haltestellenansage<br />

in den Fahrzeugen vorgesehen werden, die insbesondere für Menschen mit Funktionseinschränkungen<br />

eine wichtige Orientierungshilfe bildet.<br />

Die Bemühungen um zunehmende Barrierefreiheit beziehen sich auch auf die Fahrplanaushänge<br />

(Schriftgrößen, Kontraste, Anbringungshöhe).<br />

G) Vertrieb und Kundenservice, Störungs- und Beschwerdemanagement<br />

Vielfältige Möglichkeiten des Fahrausweiserwerbs, ggf. in Kombination mit einer Kundenberatung,<br />

sind ein wesentliches Kriterium zur Senkung der Zugangsschwelle zum ÖPNV und damit<br />

ein Faktor der Fahrgastakzeptanz. Grundsätzlich ist die Möglichkeit des Fahrausweiserwerbs<br />

beim Fahrer zu gewährleisten. Über die Nutzung von elektronischen Fahrscheindruckern durch<br />

die Fahrer ist das gesamte Fahrscheinsortiment anzubieten. Bei Verkauf über Agenturen müssen<br />

diese über bedarfsorientierte Öffnungszeiten verfügen und mit geschultem Personal besetzt<br />

sein.<br />

<strong>Landkreis</strong> und Unternehmen unterstützen die Erprobung und ggf. die Einführung neuer Formen<br />

des Fahrausweiserwerbs, z. B. über das Internet oder Mobiltelefone.<br />

Ein wesentliches Element der Kundenbetreuung ist ein funktionierendes Störungs- und Beschwerdemanagement.<br />

In Abhängigkeit von den technischen und personellen Möglichkeiten sind<br />

die bereits vorhandenen Abläufe und Mechanismen weiter zu vervollkommnen.<br />

Wie im Abschnitt 5 Organisation zu bewerten ist, stoßen Durchsetzbarkeit und Kontrolle der vorstehenden<br />

Vorgaben an die Grenzen der Einflussnahmemöglichkeiten des Aufgabenträgers. Diese Einflussnahmemöglichkeiten<br />

auf eine neue Ebene zu heben, muss eine Zielstellung des <strong>Nahverkehrsplan</strong>es sein,<br />

weil sonst die Entwicklung der Angebotsqualität des ÖPNV nicht im notwendigen und allgemein üblichen<br />

Maße gesichert werden kann.<br />

Kreistagsbeschluss 95<br />

Version 20.12.2010


Soltau-Fallingbostel<br />

Wedemark<br />

Thören<br />

Jeversen<br />

Bannetze<br />

Meißendorf<br />

Hornbostel<br />

Wietze<br />

Wieckenberg<br />

Region Hannover<br />

Becklingen<br />

Wardböhmen<br />

Lohheide<br />

Südwinsen<br />

Bleckmar<br />

Belsen<br />

Walle<br />

Winsen (Aller)<br />

Oldau<br />

Ovelgönne<br />

Burgdorf<br />

Hannover<br />

Wietzendorf<br />

Nindorf<br />

Hagen<br />

Bergen<br />

Stedden<br />

Bollersen<br />

Offen<br />

Hassel<br />

Dasselsbruch<br />

Wohlde<br />

Wolthausen<br />

Hambühren<br />

Dohnsen<br />

Salzmoor<br />

Waldhof<br />

Hetendorf<br />

Barmbostel<br />

Boye<br />

Diesten<br />

Sülze<br />

Eversen<br />

Hustedt<br />

Klein Hehlen<br />

Beckedorf<br />

Groß Hehlen<br />

Adelheidsdorf<br />

Großmoor<br />

Nienhorst<br />

Bonstorf<br />

Scheuen<br />

Müden<br />

Baven<br />

Hermannsburg<br />

<strong>Celle</strong><br />

Oldendorf<br />

Vorwerk<br />

Garßen<br />

Bostel<br />

Hehlentor<br />

Altenhagen<br />

Lachtehausen<br />

Neustadt/Heese<br />

Blumlage<br />

Neuenhäusen Altencelle<br />

Wietzenbruch<br />

Westercelle<br />

Osterloh<br />

Poitzen Schmarbeck<br />

Weesen<br />

Bockelskamp<br />

Faßberg<br />

Habighorster Höhe<br />

Ohe<br />

Groß-Eicklingen<br />

Lutterloh<br />

Bröckel<br />

Habighorst<br />

Gockenholz<br />

Oppershausen<br />

Wienhausen<br />

Höfer<br />

Scharnhorst<br />

Aschenberg<br />

Beedenbostel<br />

Offensen<br />

Nienhagen<br />

Klein-Eicklingen<br />

Papenhorst Eicklingen<br />

Wathlingen<br />

Eschede<br />

Lachendorf<br />

Jarnsen<br />

Ahnsbeck<br />

Langlingen<br />

Sandlingen<br />

Schepelse<br />

Wiedenrode<br />

Unterlüß<br />

Kragen<br />

Schwachhausen<br />

Hohnhorst<br />

Bunkenburg<br />

Nordburg<br />

Bargfeld<br />

Eldingen<br />

Helmerkamp<br />

Nienhof<br />

Hohnebostel<br />

Marwede<br />

Endeholz<br />

Neuhaus<br />

Wohlenrode<br />

Uelzen<br />

Metzingen<br />

Grebshorn<br />

Spechtshorn<br />

Hohne<br />

Gifhorn<br />

Uelzen<br />

Wesendorf<br />

Gifhorn<br />

<strong>Nahverkehrsplan</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>2011</strong> - <strong>2015</strong><br />

Anbindungsanalyse<br />

zu den Grundzentren<br />

am Schultag<br />

Oberzentrum<br />

Mittelzentrum<br />

Grundzentrum<br />

Kreisgrenze<br />

Einhaltung des Bedienungsstandards<br />

Vorgaben eingehalten<br />

zu wenig Fahrtenpaare<br />

Überschreitung Reisezeit /<br />

keine Fahrtenpaare<br />

Quelle: Fahrplanstand September 2009,<br />

Auswertung PROZIV<br />

Abbildung 22<br />

Gemeindegrenze<br />

Siedlungseinheit


Soltau-Fallingbostel<br />

Wedemark<br />

Thören<br />

Jeversen<br />

Bannetze<br />

Meißendorf<br />

Hornbostel<br />

Wietze<br />

Wieckenberg<br />

Region Hannover<br />

Becklingen<br />

Wardböhmen<br />

Lohheide<br />

Südwinsen<br />

Bleckmar<br />

Belsen<br />

Walle<br />

Winsen (Aller)<br />

Oldau<br />

Ovelgönne<br />

Burgdorf<br />

Hannover<br />

Wietzendorf<br />

Nindorf<br />

Hagen<br />

Bergen<br />

Stedden<br />

Bollersen<br />

Offen<br />

Hassel<br />

Dasselsbruch<br />

Wohlde<br />

Wolthausen<br />

Hambühren<br />

Dohnsen<br />

Salzmoor<br />

Waldhof<br />

Hetendorf<br />

Barmbostel<br />

Boye<br />

Diesten<br />

Sülze<br />

Eversen<br />

Hustedt<br />

Klein Hehlen<br />

Beckedorf<br />

Groß Hehlen<br />

Adelheidsdorf<br />

Großmoor<br />

Nienhorst<br />

Bonstorf<br />

Scheuen<br />

Müden<br />

Baven<br />

Hermannsburg<br />

<strong>Celle</strong><br />

Oldendorf<br />

Vorwerk<br />

Garßen<br />

Bostel<br />

Hehlentor<br />

Altenhagen<br />

Lachtehausen<br />

Neustadt/Heese<br />

Blumlage<br />

Neuenhäusen Altencelle<br />

Wietzenbruch<br />

Westercelle<br />

Osterloh<br />

Poitzen Schmarbeck<br />

Weesen<br />

Bockelskamp<br />

Faßberg<br />

Habighorster Höhe<br />

Ohe<br />

Groß-Eicklingen<br />

Lutterloh<br />

Bröckel<br />

Habighorst<br />

Gockenholz<br />

Oppershausen<br />

Wienhausen<br />

Höfer<br />

Scharnhorst<br />

Aschenberg<br />

Beedenbostel<br />

Offensen<br />

Nienhagen<br />

Klein-Eicklingen<br />

Papenhorst Eicklingen<br />

Wathlingen<br />

Eschede<br />

Lachendorf<br />

Jarnsen<br />

Ahnsbeck<br />

Langlingen<br />

Sandlingen<br />

Schepelse<br />

Wiedenrode<br />

Unterlüß<br />

Kragen<br />

Schwachhausen<br />

Hohnhorst<br />

Bunkenburg<br />

Nordburg<br />

Bargfeld<br />

Eldingen<br />

Helmerkamp<br />

Nienhof<br />

Hohnebostel<br />

Marwede<br />

Endeholz<br />

Neuhaus<br />

Wohlenrode<br />

Uelzen<br />

Metzingen<br />

Grebshorn<br />

Spechtshorn<br />

Hohne<br />

Gifhorn<br />

Uelzen<br />

Wesendorf<br />

Gifhorn<br />

<strong>Nahverkehrsplan</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>2011</strong> - <strong>2015</strong><br />

Anbindungsanalyse<br />

zu den Grundzentren<br />

am Ferientag<br />

Oberzentrum<br />

Mittelzentrum<br />

Grundzentrum<br />

Kreisgrenze<br />

Einhaltung des Bedienungsstandards<br />

Vorgaben eingehalten<br />

zu wenig Fahrtenpaare<br />

Überschreitung Reisezeit /<br />

keine Fahrtenpaare<br />

Quelle: Fahrplanstand September 2009,<br />

Auswertung PROZIV<br />

Abbildung 23<br />

Gemeindegrenze<br />

Siedlungseinheit


Soltau-Fallingbostel<br />

Wedemark<br />

Thören<br />

Jeversen<br />

Bannetze<br />

Meißendorf<br />

Hornbostel<br />

Wietze<br />

Wieckenberg<br />

Region Hannover<br />

Becklingen<br />

Wardböhmen<br />

Lohheide<br />

Südwinsen<br />

Bleckmar<br />

Belsen<br />

Walle<br />

Winsen (Aller)<br />

Oldau<br />

Ovelgönne<br />

Burgdorf<br />

Hannover<br />

Wietzendorf<br />

Nindorf<br />

Hagen<br />

Bergen<br />

Stedden<br />

Bollersen<br />

Offen<br />

Hassel<br />

Dasselsbruch<br />

Wohlde<br />

Wolthausen<br />

Hambühren<br />

Dohnsen<br />

Salzmoor<br />

Waldhof<br />

Hetendorf<br />

Barmbostel<br />

Boye<br />

Diesten<br />

Sülze<br />

Eversen<br />

Hustedt<br />

Klein Hehlen<br />

Beckedorf<br />

Groß Hehlen<br />

Adelheidsdorf<br />

Großmoor<br />

Nienhorst<br />

Bonstorf<br />

Scheuen<br />

Müden<br />

Baven<br />

Hermannsburg<br />

<strong>Celle</strong><br />

Oldendorf<br />

Vorwerk<br />

Garßen<br />

Bostel<br />

Hehlentor<br />

Altenhagen<br />

Lachtehausen<br />

Neustadt/Heese<br />

Blumlage<br />

Neuenhäusen Altencelle<br />

Wietzenbruch<br />

Westercelle<br />

Osterloh<br />

Poitzen Schmarbeck<br />

Weesen<br />

Bockelskamp<br />

Faßberg<br />

Habighorster Höhe<br />

Ohe<br />

Groß-Eicklingen<br />

Lutterloh<br />

Bröckel<br />

Habighorst<br />

Gockenholz<br />

Oppershausen<br />

Wienhausen<br />

Höfer<br />

Scharnhorst<br />

Aschenberg<br />

Beedenbostel<br />

Offensen<br />

Nienhagen<br />

Klein-Eicklingen<br />

Papenhorst Eicklingen<br />

Wathlingen<br />

Eschede<br />

Lachendorf<br />

Jarnsen<br />

Ahnsbeck<br />

Langlingen<br />

Sandlingen<br />

Schepelse<br />

Wiedenrode<br />

Unterlüß<br />

Kragen<br />

Schwachhausen<br />

Hohnhorst<br />

Bunkenburg<br />

Nordburg<br />

Bargfeld<br />

Eldingen<br />

Helmerkamp<br />

Nienhof<br />

Hohnebostel<br />

Marwede<br />

Endeholz<br />

Neuhaus<br />

Wohlenrode<br />

Uelzen<br />

Metzingen<br />

Grebshorn<br />

Spechtshorn<br />

Hohne<br />

Gifhorn<br />

Uelzen<br />

Wesendorf<br />

Gifhorn<br />

<strong>Nahverkehrsplan</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>2011</strong> - <strong>2015</strong><br />

Anbindungsanalyse<br />

zu den Mittelzentren<br />

am Schultag<br />

Oberzentrum<br />

Mittelzentrum<br />

Grundzentrum<br />

(nicht dargestellt)<br />

Kreisgrenze<br />

Einhaltung des Bedienungsstandards<br />

Vorgaben eingehalten<br />

zu wenig Fahrtenpaare<br />

Überschreitung Reisezeit /<br />

keine Fahrtenpaare<br />

Quelle: Fahrplanstand September 2009,<br />

Auswertung PROZIV<br />

Abbildung 24<br />

Gemeindegrenze<br />

Siedlungseinheit


Soltau-Fallingbostel<br />

Wedemark<br />

Thören<br />

Jeversen<br />

Bannetze<br />

Meißendorf<br />

Hornbostel<br />

Wietze<br />

Wieckenberg<br />

Region Hannover<br />

Becklingen<br />

Wardböhmen<br />

Lohheide<br />

Südwinsen<br />

Bleckmar<br />

Belsen<br />

Walle<br />

Winsen (Aller)<br />

Oldau<br />

Ovelgönne<br />

Burgdorf<br />

Hannover<br />

Wietzendorf<br />

Nindorf<br />

Hagen<br />

Bergen<br />

Stedden<br />

Bollersen<br />

Offen<br />

Hassel<br />

Dasselsbruch<br />

Wohlde<br />

Wolthausen<br />

Hambühren<br />

Dohnsen<br />

Salzmoor<br />

Waldhof<br />

Hetendorf<br />

Barmbostel<br />

Boye<br />

Diesten<br />

Sülze<br />

Eversen<br />

Hustedt<br />

Klein Hehlen<br />

Beckedorf<br />

Groß Hehlen<br />

Adelheidsdorf<br />

Großmoor<br />

Nienhorst<br />

Bonstorf<br />

Scheuen<br />

Müden<br />

Baven<br />

Hermannsburg<br />

<strong>Celle</strong><br />

Oldendorf<br />

Vorwerk<br />

Garßen<br />

Bostel<br />

Hehlentor<br />

Altenhagen<br />

Lachtehausen<br />

Neustadt/Heese<br />

Blumlage<br />

Neuenhäusen Altencelle<br />

Wietzenbruch<br />

Westercelle<br />

Osterloh<br />

Poitzen Schmarbeck<br />

Weesen<br />

Bockelskamp<br />

Faßberg<br />

Habighorster Höhe<br />

Ohe<br />

Groß-Eicklingen<br />

Lutterloh<br />

Bröckel<br />

Habighorst<br />

Gockenholz<br />

Oppershausen<br />

Wienhausen<br />

Höfer<br />

Scharnhorst<br />

Aschenberg<br />

Beedenbostel<br />

Offensen<br />

Nienhagen<br />

Klein-Eicklingen<br />

Papenhorst Eicklingen<br />

Wathlingen<br />

Eschede<br />

Lachendorf<br />

Jarnsen<br />

Ahnsbeck<br />

Langlingen<br />

Sandlingen<br />

Schepelse<br />

Wiedenrode<br />

Unterlüß<br />

Kragen<br />

Schwachhausen<br />

Hohnhorst<br />

Bunkenburg<br />

Nordburg<br />

Bargfeld<br />

Eldingen<br />

Helmerkamp<br />

Nienhof<br />

Hohnebostel<br />

Marwede<br />

Endeholz<br />

Neuhaus<br />

Wohlenrode<br />

Uelzen<br />

Metzingen<br />

Grebshorn<br />

Spechtshorn<br />

Hohne<br />

Gifhorn<br />

Uelzen<br />

Wesendorf<br />

Gifhorn<br />

<strong>Nahverkehrsplan</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>2011</strong> - <strong>2015</strong><br />

Anbindungsanalyse<br />

zu den Mittelzentren<br />

am Ferientag<br />

Oberzentrum<br />

Mittelzentrum<br />

Grundzentrum<br />

(nicht dargestellt)<br />

Kreisgrenze<br />

Einhaltung des Bedienungsstandards<br />

Vorgaben eingehalten<br />

zu wenig Fahrtenpaare<br />

Überschreitung Reisezeit /<br />

keine Fahrtenpaare<br />

Quelle: Fahrplanstand September 2009,<br />

Auswertung PROZIV<br />

Abbildung 25<br />

Gemeindegrenze<br />

Siedlungseinheit


Soltau-Fallingbostel<br />

Wedemark<br />

Thören<br />

Jeversen<br />

Bannetze<br />

Meißendorf<br />

Hornbostel<br />

Wietze<br />

Wieckenberg<br />

Region Hannover<br />

Becklingen<br />

Wardböhmen<br />

Lohheide<br />

Südwinsen<br />

Bleckmar<br />

Belsen<br />

Walle<br />

Winsen (Aller)<br />

Oldau<br />

Ovelgönne<br />

Burgdorf<br />

Hannover<br />

Wietzendorf<br />

Nindorf<br />

Hagen<br />

Bergen<br />

Stedden<br />

Bollersen<br />

Offen<br />

Hassel<br />

Dasselsbruch<br />

Wohlde<br />

Wolthausen<br />

Hambühren<br />

Dohnsen<br />

Salzmoor<br />

Waldhof<br />

Hetendorf<br />

Barmbostel<br />

Boye<br />

Diesten<br />

Sülze<br />

Eversen<br />

Hustedt<br />

Klein Hehlen<br />

Beckedorf<br />

Groß Hehlen<br />

Adelheidsdorf<br />

Großmoor<br />

Nienhorst<br />

Bonstorf<br />

Scheuen<br />

Müden<br />

Baven<br />

Hermannsburg<br />

<strong>Celle</strong><br />

Oldendorf<br />

Vorwerk<br />

Garßen<br />

Bostel<br />

Hehlentor<br />

Altenhagen<br />

Lachtehausen<br />

Neustadt/Heese<br />

Blumlage<br />

Neuenhäusen Altencelle<br />

Wietzenbruch<br />

Westercelle<br />

Osterloh<br />

Poitzen Schmarbeck<br />

Weesen<br />

Bockelskamp<br />

Faßberg<br />

Habighorster Höhe<br />

Ohe<br />

Groß-Eicklingen<br />

Lutterloh<br />

Bröckel<br />

Habighorst<br />

Gockenholz<br />

Oppershausen<br />

Wienhausen<br />

Höfer<br />

Scharnhorst<br />

Aschenberg<br />

Beedenbostel<br />

Offensen<br />

Nienhagen<br />

Klein-Eicklingen<br />

Papenhorst Eicklingen<br />

Wathlingen<br />

Eschede<br />

Lachendorf<br />

Jarnsen<br />

Ahnsbeck<br />

Langlingen<br />

Sandlingen<br />

Schepelse<br />

Wiedenrode<br />

Unterlüß<br />

Kragen<br />

Schwachhausen<br />

Hohnhorst<br />

Bunkenburg<br />

Nordburg<br />

Bargfeld<br />

Eldingen<br />

Helmerkamp<br />

Nienhof<br />

Hohnebostel<br />

Marwede<br />

Endeholz<br />

Neuhaus<br />

Wohlenrode<br />

Uelzen<br />

Metzingen<br />

Grebshorn<br />

Spechtshorn<br />

Hohne<br />

Gifhorn<br />

Uelzen<br />

Wesendorf<br />

Gifhorn<br />

<strong>Nahverkehrsplan</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>2011</strong> - <strong>2015</strong><br />

Anbindungsanalyse<br />

zu den Oberzentren<br />

am Schultag<br />

Oberzentrum<br />

Mittelzentrum<br />

Grundzentrum<br />

(nicht dargestellt)<br />

Kreisgrenze<br />

Einhaltung des Bedienungsstandards<br />

Vorgaben eingehalten<br />

zu wenig Fahrtenpaare<br />

Überschreitung Reisezeit /<br />

keine Fahrtenpaare<br />

Quelle: Fahrplanstand September 2009,<br />

Auswertung PROZIV<br />

Abbildung 26<br />

Gemeindegrenze<br />

Siedlungseinheit


Soltau-Fallingbostel<br />

Wedemark<br />

Thören<br />

Jeversen<br />

Bannetze<br />

Meißendorf<br />

Hornbostel<br />

Wietze<br />

Wieckenberg<br />

Region Hannover<br />

Becklingen<br />

Wardböhmen<br />

Lohheide<br />

Südwinsen<br />

Bleckmar<br />

Belsen<br />

Walle<br />

Winsen (Aller)<br />

Oldau<br />

Ovelgönne<br />

Burgdorf<br />

Hannover<br />

Wietzendorf<br />

Nindorf<br />

Hagen<br />

Bergen<br />

Stedden<br />

Bollersen<br />

Offen<br />

Hassel<br />

Dasselsbruch<br />

Wohlde<br />

Wolthausen<br />

Hambühren<br />

Dohnsen<br />

Salzmoor<br />

Waldhof<br />

Hetendorf<br />

Barmbostel<br />

Boye<br />

Diesten<br />

Sülze<br />

Eversen<br />

Hustedt<br />

Klein Hehlen<br />

Beckedorf<br />

Groß Hehlen<br />

Adelheidsdorf<br />

Großmoor<br />

Nienhorst<br />

Bonstorf<br />

Scheuen<br />

Müden<br />

Baven<br />

Hermannsburg<br />

<strong>Celle</strong><br />

Oldendorf<br />

Vorwerk<br />

Garßen<br />

Bostel<br />

Hehlentor<br />

Altenhagen<br />

Lachtehausen<br />

Neustadt/Heese<br />

Blumlage<br />

Neuenhäusen Altencelle<br />

Wietzenbruch<br />

Westercelle<br />

Osterloh<br />

Poitzen Schmarbeck<br />

Weesen<br />

Bockelskamp<br />

Faßberg<br />

Habighorster Höhe<br />

Ohe<br />

Groß-Eicklingen<br />

Lutterloh<br />

Bröckel<br />

Habighorst<br />

Gockenholz<br />

Oppershausen<br />

Wienhausen<br />

Höfer<br />

Scharnhorst<br />

Aschenberg<br />

Beedenbostel<br />

Offensen<br />

Nienhagen<br />

Klein-Eicklingen<br />

Papenhorst Eicklingen<br />

Wathlingen<br />

Eschede<br />

Lachendorf<br />

Jarnsen<br />

Ahnsbeck<br />

Langlingen<br />

Sandlingen<br />

Schepelse<br />

Wiedenrode<br />

Unterlüß<br />

Kragen<br />

Schwachhausen<br />

Hohnhorst<br />

Bunkenburg<br />

Nordburg<br />

Bargfeld<br />

Eldingen<br />

Helmerkamp<br />

Nienhof<br />

Hohnebostel<br />

Marwede<br />

Endeholz<br />

Neuhaus<br />

Wohlenrode<br />

Uelzen<br />

Metzingen<br />

Grebshorn<br />

Spechtshorn<br />

Hohne<br />

Gifhorn<br />

Uelzen<br />

Wesendorf<br />

Gifhorn<br />

<strong>Nahverkehrsplan</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>2011</strong> - <strong>2015</strong><br />

Anbindungsanalyse<br />

zu den Oberzentren<br />

am Ferientag<br />

Oberzentrum<br />

Mittelzentrum<br />

Grundzentrum<br />

(nicht dargestellt)<br />

Kreisgrenze<br />

Einhaltung des Bedienungsstandards<br />

Vorgaben eingehalten<br />

zu wenig Fahrtenpaare<br />

Überschreitung Reisezeit /<br />

keine Fahrtenpaare<br />

Quelle: Fahrplanstand September 2009,<br />

Auswertung PROZIV<br />

Abbildung 27<br />

Gemeindegrenze<br />

Siedlungseinheit


Soltau-Fallingbostel<br />

Wedemark<br />

Region Hannover<br />

Lohheide<br />

Wietze<br />

Winsen (Aller)<br />

Burgwedel<br />

Bergen<br />

Hambühren<br />

Wietzendorf<br />

Adelheidsdorf<br />

<strong>Celle</strong><br />

Nienhagen<br />

Wathlingen<br />

Faßberg<br />

Hermannsburg<br />

Eschede<br />

Lachendorf<br />

Wienhausen<br />

Habighorst<br />

Höfer<br />

Eicklingen<br />

Beedenbostel<br />

Bröckel<br />

Scharnhorst<br />

Eldingen<br />

Ahnsbeck<br />

Langlingen<br />

Unterlüß<br />

Hohne<br />

Uelzen<br />

Uelzen<br />

Wesendorf<br />

Gifhorn<br />

Gifhorn<br />

<strong>Nahverkehrsplan</strong><br />

<strong>2011</strong> - <strong>2015</strong><br />

Kategorisierung der<br />

Bedienungsrelationen<br />

und Verknüpfungspunkte<br />

Bahnstrecke<br />

Mittelzentrum<br />

Grundzentrum<br />

Hauptverknüpfungspunkte<br />

mit Bedeutung für die regionale Erschließung<br />

weitere Verknüpfungspunkte<br />

mit Bedeutung für die lokale Erschließung<br />

Hauptnetz (Verbindungsnetz)<br />

Hauptverbindungsrelationen<br />

Ergänzungsnetz (Erschließungs-,<br />

Zubringer- und Schülerverkehrsnetz)


Wietzenbruch<br />

Boye<br />

Klein Hehlen<br />

Neustadt/ Heese<br />

Groß Hehlen<br />

Neuenhäusen<br />

Westercelle<br />

Hehlentor<br />

Altstadt<br />

Blumlage<br />

Vorwerk<br />

Garßen<br />

Altenhagen<br />

Lachtehausen<br />

Altencelle<br />

Bostel<br />

Osterloh<br />

<strong>Nahverkehrsplan</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>2011</strong> - <strong>2015</strong><br />

Kategorisierung der<br />

Bedienungsrelationen<br />

und Verknüpfungspunkte<br />

im Stadtverkehr<br />

Stadtgrenze<br />

Stadtteilgrenze<br />

Bahnstrecke<br />

Hauptnetz (Verbindungsnetz)<br />

Ergänzungsnetz<br />

Abbildung 29<br />

Hauptverknüpfungspunkte<br />

weitere Verknüpfungspunkte<br />

(nicht vorhanden)<br />

Hauptverbindungsrelationen<br />

Verbindungsrelationen<br />

(Erschließungs- und Zubringerverkehrsnetz)<br />

Stadt- Umland- Erschließung<br />

Erschließungs- und<br />

Zubringerrelation


Soltau-Fallingbostel<br />

Schwarmstedt<br />

07:55<br />

Wietze<br />

08:00<br />

Lohheide<br />

08:00<br />

Winsen (Aller)<br />

*<br />

07:50 - 08:00<br />

Bergen<br />

07:45 - 08:00<br />

Oldau<br />

Hambühren<br />

08:50<br />

07:50<br />

Region Hannover<br />

Sülze<br />

07:45<br />

<strong>Celle</strong><br />

10x 6x<br />

4x 5x<br />

4x 3x<br />

07:30 (08:20)<br />

07:40 - 08:00<br />

Adelheidshof<br />

08:00<br />

Nienhagen<br />

07:50<br />

07:55 - 08:00<br />

Müden<br />

07:50<br />

Hermannsburg<br />

Eversen<br />

Wathlingen<br />

07:55 (8:15)<br />

Faßberg<br />

Lachendorf<br />

07:45<br />

Wienhausen<br />

07:45<br />

Eicklingen<br />

07:55<br />

Eschede<br />

07:30 / 08:00<br />

Unterlüß<br />

08:00<br />

Langlingen<br />

07:45<br />

Eldingen<br />

Uelzen<br />

08:00<br />

Hohne<br />

08:10<br />

Gifhorn<br />

<strong>Nahverkehrsplan</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>2011</strong> - <strong>2015</strong><br />

Schulstandorte und<br />

Unterrichtsbeginn<br />

* nur Außenstelle<br />

Grundschule<br />

Hauptschule<br />

Realschule<br />

Grund- und Hauptschule<br />

Haupt- und Realschule<br />

Grund-, Haupt- und<br />

Realschule<br />

Gymnasium<br />

Kooperative Gesamtschule<br />

Förderschule<br />

Berufsbildende Schule<br />

Stand: Schuljahr 2009/2010<br />

Quelle: <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong>, Amt für Bildung,<br />

Sport und zentrale Dienste<br />

Abbildung 30


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

5 Organisation, Leistungsvereinbarung und Controlling<br />

5.1 Organisation des ÖPNV<br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> ist Aufgabenträger für den übrigen Öffentlichen Personennahverkehr und Träger<br />

der Schülerbeförderung im <strong>Landkreis</strong> und in der Stadt <strong>Celle</strong>. Institutionell werden die entsprechenden<br />

Aufgaben durch das Amt für Bildung, Sport und Zentrale Dienste der Kreisverwaltung wahrgenommen.<br />

Eine spezielle Regieebene beim Aufgabenträger oder unter Beteiligung des Aufgabenträgers, etwa in<br />

Form eines Verkehrsverbundes oder eines Zweckverbandes für den ÖPNV, besteht nicht.<br />

Auf der Landesebene nimmt die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) die Aufgaben<br />

der Organisation des ÖPNV wahr. Die LNVG plant, organisiert, bestellt und finanziert den SPNV,<br />

wirkt als Bewilligungsbehörde für die Vergabe von Fördermitteln des Landes für den ÖPNV insgesamt<br />

und kontrolliert die Maßnahmendurchführung und sie wirkt als Genehmigungsbehörde für die Erteilung<br />

von Liniengenehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG).<br />

Inhaber aller Liniengenehmigungen für den straßengebundenen ÖPNV in der Stadt <strong>Celle</strong> und im übrigen<br />

<strong>Landkreis</strong> in Aufgabenträgerschaft des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Celle</strong> (also mit Ausnahme der Genehmigungen für in<br />

den <strong>Landkreis</strong> einstrahlende Linien) ist die CeBus GmbH & Co. KG. Die CeBus ist 2002 entstanden als<br />

ein Gemeinschaftsunternehmen der Gesellschaften<br />

• Lembke & Koschick GmbH & Co. KG<br />

• Kraftverkehr <strong>Celle</strong> Stadt und Land GmbH<br />

(Gesellschafter: Osthannoversche Eisenbahnen AG / Arriva-Bachstein GmbH<br />

und <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong>)<br />

• Verkehrsbetriebe Bachstein GmbH<br />

• <strong>Celle</strong>r Straßenbahn GmbH.<br />

Funktionell ist die CeBus eine Nahverkehrsgesellschaft der Betreiberunternehmen mit eigenen Liniengenehmigungen,<br />

die sowohl die Aufgaben des operativen ÖPNV-Managements als auch teilweise und<br />

zunehmend selbst die Betreiberfunktionen wahrnimmt.<br />

Mit der Unternehmensgründung haben die Gesellschafter Kapazitäten und Anlagevermögen in die neue<br />

Gesellschaft eingebracht. Die anderen betriebsnotwendigen Teile werden als Fremdleistungen (insbesondere<br />

in der Form von Personal- und Fahrzeuggestellung) bereitgestellt und durch CeBus in Anspruch<br />

genommen. Neue Kapazitäten hinsichtlich Personalen, Fahrzeugen, Anlagen werden ausschließlich in<br />

der CeBus zugeführt.<br />

Mit der Bildung der CeBus ist eine Bündelung von Know-how und Kapazitäten in einer Hand gelungen,<br />

die uneingeschränkt positiv zu bewerten ist und bereits Erfolge bei der konzeptionelle Weiterentwicklung<br />

des ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> gebracht hat. Die Einführung des Taktliniennetzes im Jahr 2008, das zunehmend<br />

einheitliche Erscheinungsbild des ÖPNV mit der Marke CeBus oder die jetzt mögliche Einführung<br />

eines Rechnergestützten Betriebsleitsystems (RBL) mit verbesserten Voraussetzungen für Anschlusssicherung<br />

und Fahrgastinformation sowie der Steuerung betrieblicher Abläufe sind sichtbare Be-<br />

Kreistagsbeschluss 106<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

lege dafür. Auch die beginnende Durchführung einer flächendeckenden Optimierung der Schülerverkehre<br />

hat dadurch bessere Umsetzungschancen, weil nicht ein komplizierter Interessenausgleich zwischen<br />

mehreren beteiligten Unternehmen erforderlich ist, der sonst erfahrungsgemäß einen Teil der für die<br />

Allgemeinheit erzielbaren Effekte aufzehrt.<br />

Problematisch ist andererseits aber, dass die CeBus <strong>bis</strong>her nicht als Nahverkehrsgesellschaft im Auftrag<br />

des <strong>Landkreis</strong>es und Aufgabenträgers funktioniert, wie dies aus der Sicht des <strong>Landkreis</strong>es eigentlich<br />

sein sollte. Die Ursachen dafür liegen in zwei Punkten:<br />

1. Die CeBus GmbH & Co. KG ist ein mehrheitlich privatwirtschaftliches Unternehmen. Der <strong>Landkreis</strong><br />

hält über eine Beteiligung an der Kraftverkehr <strong>Celle</strong> Stadt und Land GmbH lediglich einen<br />

Minderheitsanteil von 13,455 % an der CeBus. Es ist nachvollziehbar, dass das Unternehmen zuallererst<br />

privatwirtschaftliche Interessen verfolgt und Interessen des Aufgabenträgers im Zweifelsfalle<br />

nicht gegen die Unternehmensinteressen durchsetzen wird.<br />

2. Die CeBus betreibt ÖPNV mit eigenwirtschaftlichen Liniengenehmigungen, was nichts Ungewöhnliches<br />

ist, weil dies formal bundesweit die Regel ist, obwohl Eigenwirtschaftlichkeit häufig auch<br />

durch Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln hergestellt wird. Die CeBus erhält allerdings tatsächlich<br />

keine oder nur in sehr geringem Umfang ausgewiesene öffentliche Mittel zur Finanzierung<br />

des ÖPNV, so dass die Verkehre gegenwärtig (berechtigt oder nicht) auch im Sinne der Verordnung<br />

(EG) 1370/2007 als kommerzielle Verkehre gelten und somit gegenüber gemeinwirtschaftlichen<br />

Verkehren Vorrang haben.<br />

Da <strong>bis</strong>her auch ein als Organisationsinstrument tauglicher <strong>Nahverkehrsplan</strong> des <strong>Landkreis</strong>es nicht zur<br />

Verfügung stand, resultiert vor der Beschlussfassung über einen solchen aus den beiden vorstehenden<br />

Punkten, dass der <strong>Landkreis</strong> als Aufgabenträger<br />

− gegenwärtig kaum Einfluss auf Planung, Gestaltung und Durchführung des ÖPNV hat,<br />

− nicht mit statistischen Informationen versorgt wird, die für eine Bewertung der Situation und<br />

als Anhaltspunkte für die strategische Weiterentwicklung des Angebots unerlässlich sind.<br />

Es ist eine unbefriedigende und vergleichsweise auch sehr ungewöhnlicher Situation, dass der Aufgabenträger<br />

nicht einmal Informationen über die wichtigsten Eckdaten des ÖPNV im eigenen Hoheitsgebiet,<br />

wie Fahrleistungsangebot oder Fahrgastaufkommen, verfügt.<br />

Die Umsetzung aller Interessen und Anliegen des Aufgabenträgers, aber auch der Kommunen und der<br />

Fahrgäste, die Beurteilung der Umsetzungsvoraussetzungen für geplante Maßnahmen, insbesondere in<br />

finanzieller Hinsicht, sind gegenwärtig noch vollständig von der Bewertung durch die CeBus abhängig.<br />

Einflussnahmemöglichkeiten bestehen derzeit nur im Anhörungsverfahren bei der Beantragung oder beantragten<br />

Änderung von Liniengenehmigungen. Aber auch diese Möglichkeit kann erst voll ausgeschöpft<br />

werden, wenn dies mit Bezugnahme auf einen anforderungsgerechten <strong>Nahverkehrsplan</strong> erfolgen kann.<br />

Um die erforderliche Konstellation zu erreichen muss der Aufgabenträger eine entsprechende Strategie<br />

beschließen und umsetzen, die im Abschnitt 5.2 dargestellt ist.<br />

Kreistagsbeschluss 107<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

5.2 Strategiekonzept<br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Der Aufgabenträger beschließt mit der <strong>Fortschreibung</strong> seines <strong>Nahverkehrsplan</strong>es für den Zeitraum <strong>2011</strong><br />

<strong>bis</strong> <strong>2015</strong> die Umsetzung eines<br />

Strategiekonzeptes zur Verbesserung der Organisation und Steuerung des übrigen ÖPNV<br />

mit dem Ziel einer rechtskonformen Schaffung der Grundlagen zur Wahrnehmung seiner Aufgabenträgerfunktionen,<br />

insbesondere der Durchsetzung seiner verkehrspolitischen Interessen<br />

bei Wahrung größtmöglicher Wirtschaftlichkeit und zur Ausübung des erforderlichen Maßes<br />

an Kontrolle über die ÖPNV-Durchführung.<br />

Mit diesem Instrumentarium werden neue, verbindliche Formen der Zusammenarbeit zwischen Aufgabenträger<br />

und Betreiber/n gestaltet, die auf einer vertraglichen Grundlage mit Möglichkeiten der<br />

Durchführungskontrolle beruhen sollten und zumindest mittelfristig beruhen müssen.<br />

Die meisten Liniengenehmigungen wurden im Jahre 2007 neu erteilt und haben eine Gültigkeit <strong>bis</strong><br />

<strong>2015</strong>. Zu diesem Zeitpunkt verfügte der Aufgabenträger noch nicht über ein entsprechendes Strategiekonzept.<br />

Die angestrebte Veränderung der Zusammenarbeit zwischen Aufgabenträger und Betreiber ist<br />

während der Laufzeit von Liniengenehmigungen anders zu erreichen, als bei deren Auslaufen und anstehender<br />

Neuerteilung. Das gilt ganz besonders unter der veränderten Rechtslage nach Inkraftsetzung<br />

der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über öffentliche Personenverkehrsdienste<br />

auf Schiene und Straße.<br />

Grundsätze<br />

� Aufgrund der Bestandskraft der erteilten Liniengenehmigungen hat der Aufgabenträger, solange<br />

CeBus die Verkehre auf rein kommerzieller Basis erbringt, auch unter den Bedingungen der in Kraft<br />

getretenen Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gegen den Willen des Genehmigungsinhabers kaum<br />

Handlungsmöglichkeiten zur Durchsetzung seiner Ziele.<br />

� Kurzfristig, d. h. während der Laufzeit des <strong>Nahverkehrsplan</strong>es <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong> können einseitig durch<br />

den Aufgabenträger nur sehr maßvolle und gut zu begründende Anforderungen durchgesetzt werden.<br />

Generell ist größter Wert auf eine umfassende Abstimmung zwischen Aufgabenträger, Betreiber<br />

und Genehmigungsbehörde zu legen.<br />

Der <strong>Landkreis</strong> ist nicht selbst Genehmigungsbehörde (wie dies z. B. in Sachsen-Anhalt und Baden-<br />

Württemberg der Fall ist), sondern das Land Niedersachsen hat diese Funktion der LNVG übertragen.<br />

Die Genehmigungsbehörde hat in eigenem Ermessen darüber zu entscheiden, wie mit einer Geltendmachung<br />

veränderter Anforderungen aus dem öffentlichen Verkehrsinteresse des Aufgabenträgers<br />

zu verfahren ist.<br />

� Eine andere Situation tritt ein, wenn CeBus die Verkehre in der genehmigten Form nicht mehr ohne<br />

Zuschüsse kostendeckend durchführen kann. Diese Situation ist aktuell eingetreten. Als Zuschuss-<br />

Kreistagsbeschluss 108<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

quellen kommen im Wesentlichen nur öffentliche Mittel in Betracht. Falls das Unternehmen als Mittel<br />

zur Kostendämpfung eine Einschränkung der Leistungen bei der LNVG beantragt, kann der Aufgabenträger<br />

dem im Rahmen der Anhörung nach § 14 PBefG mit Hinweis auf das öffentliche Verkehrsinteresse<br />

und die ausreichende Verkehrsbedienung nach § 21 Absatz 3 PBefG, gestützt auf einen<br />

beschlossenen <strong>Nahverkehrsplan</strong>, widersprechen.<br />

� In einem solchen Fall ergeben sich 3 Möglichkeiten:<br />

1. Die Genehmigungsbehörde weist die Einwendungen des Aufgabenträgers zurück, akzeptiert die<br />

wirtschaftliche Begründung des Genehmigungsinhabers.<br />

Folgen:<br />

Der Aufgabenträger muss, zumindest soweit die Leistungsreduzierungen nicht mit den Vorgaben<br />

des <strong>Nahverkehrsplan</strong>es übereinstimmen, einen Teilersatz organisieren. Weil davon auszugehen<br />

ist, dass zu diesem Zweck keine zusätzlichen Liniengenehmigungen zu erteilen sind, sondern im<br />

Gegenteil auf die Nichtkonstatierung ausschließlicher Rechte der Liniengenehmigungen nach<br />

PBefG abgestellt werden kann, ist der Aufgabenträger Herr des Vergabeverfahrens.<br />

2. Die Genehmigungsbehörde weist aufgrund der Einwendungen des Aufgabenträgers die Anträge<br />

des Genehmigungsinhabers zurück und verpflichtet ihn zur Durchführung des Angebotes gemäß<br />

den geltenden Liniengenehmigungen.<br />

Folgen:<br />

Der Genehmigungsinhaber kann die wirtschaftlichen Folgen nicht tragen und muss sich nach §<br />

21 Absatz 4 PBefG dauerhaft von der Betriebspflicht entbinden lassen und die Liniengenehmigungen<br />

ganz oder teilweise zurückgeben. Die LNVG muss die Genehmigungen dann auf der<br />

Grundlage der Vorgaben zum öffentlichen Verkehrsinteresse und zur ausreichenden Verkehrsbedienung<br />

laut <strong>Nahverkehrsplan</strong> des Aufgabenträgers neu vergeben, wobei sich ein Genehmigungswettbewerb<br />

entsprechend der „Leitlinien zum Genehmigungsverfahren ab dem<br />

03.12.2009“ (LNVG, 27.11.2009) herausbilden würde.<br />

3. Die Verfahrensbeteiligten (unter Einbeziehung der LNVG) verständigen sich darauf, dass die<br />

Leistungsdurchführung künftig Elemente gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen innerhalb laufender<br />

Liniengenehmigungen enthalten soll, für die entsprechend öffentliche Zuschüsse geleistet<br />

werden dürfen.<br />

Es gibt zwei Möglichkeiten, dies zu ermöglichen:<br />

a) Der Aufgabenträger begründet den künftig gemeinwirtschaftlichen Charakter der Verkehre<br />

mit erhöhten Anforderungen an die Erfüllung des öffentlichen Verkehrsinteresses, weil<br />

unter diesen Voraussetzungen die Genehmigungsbehörde die Möglichkeit hat, dem Genehmigungsinhaber<br />

diese Leistungen nach § 21 Absatz 2 PBefG sogar aufzuerlegen oder<br />

der Genehmigungsinhaber sein Gestaltungsrecht nach § 13 Absatz 2 Ziffer 3 Buchst. c<br />

PBefG wahrnehmen kann. Mit Bezugnahme auf eine Auferlegung von Mehrleistungen oder<br />

höherwertigen Leistungen ist die Zulässigkeit von Zuschusszahlungen evident, sofern dabei<br />

gleichzeitig nachgewiesen werden kann, dass der Umfang der Mehrleistung in Relation<br />

Kreistagsbeschluss 109<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

Oder:<br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

zum Gesamtleistungsumfang unerheblich und im Sinne einer „Nachbestellung“ zu bewerten<br />

ist, möglichst unter die Direktvergabemöglichkeit nach Art. 5 Absatz 4 Satz 1 der Verordnung<br />

(EG) 1370/2007 fällt und der Aufwand für die Durchführung eines wettbewerblichen<br />

Vergabeverfahrens und eine gesonderte Finanzierung der Mehrleistung ungleich höher<br />

und damit unangemessen wäre.<br />

b) Der Aufgabenträger grenzt eine zusätzliche gemeinwirtschaftliche Verpflichtung ab und<br />

vergibt diese im Direktvergabeverfahren nach Art. 5 Absatz 4 Satz 1 der Verordnung (EG)<br />

1370/2007 an den Genehmigungsinhaber. Auch hier erfolgt die Begründung der Direktvergabe<br />

mit dem unangemessen hohen Aufwand für ein wettbewerbliches Vergabeverfahren<br />

und das dabei zu erwartende wesentlich schlechtere wirtschaftliche Ergebnis als bei einer<br />

Direktvergabe an den Systembetreiber. Zusätzlich wird argumentativ das Anliegen der<br />

durchgeführten Linienbündelung in Bezug auf eine integrierte Verkehrsdurchführung angeführt.<br />

Bei a) du b) sind folgende erwachsende Verpflichtungen zu beachten:<br />

− Der geschätzte Jahresdurchschnittswert für die zusätzliche Verpflichtung beträgt<br />

weniger als 1,0 Mio. EUR oder der Leistungsumfang beträgt weniger als 300.000 km<br />

pro Jahr. Dabei ist nach Art. 2 Buchstabe k der Begriff des Jahresdurchschnittswertes<br />

als Nettoumsatz zu interpretieren.<br />

− Die Vergabe fällt unter das Transparenzkriterium der Verordnung (EG) 1370/2007,<br />

wonach entsprechend Art. 7 Absatz 2 der VO eine Vorinformation im Amtsblatt der<br />

EU spätestens 12 Monate vor der Vergabe erfolgen muss, es sei denn, der relevante<br />

Leistungsumfang beträgt weniger als 50.000 km pro Jahr.<br />

− Der Zuschuss leistenden örtlichen Behörde erwachsen jährliche Nachweisverpflichtungen<br />

über die angemessene Höhe der geleisteten Zuschüsse gemäß Anhang zur<br />

Verordnung (EG) 1370/2007. Für den Nachweis bei einzelnen Leistungen empfiehlt<br />

sich dafür die Berechnungsformel des Anhangs selbst, für komplexe Leistungen das<br />

weiterhin anerkannte Verfahren nach den Kriterien des EuGH-Urteils C-280/00 in<br />

der Rechtssache Altmark-Trans GmbH.<br />

Sofern besondere Eilbedürftigkeit entsteht und im Sinne von Art. 5 Absatz 5 der Verordnung<br />

(EG) 1370/2007 eine Unterbrechung der Verkehrsdienstleistung droht, ist mit Bezugnahme auf<br />

vorgenannte Rechtsvorschrift auch eine Direktvergabe oder Auferlegung als so genannte Notmaßnahme<br />

für den Zeitraum von längstens zwei Jahren zulässig.<br />

Mit Blick auf den Organisationsaufwand und die Sicherung auch unter Einsatz von Fördermitteln<br />

geschaffener Voraussetzungen für die Leistungsdurchführung sowie vorhandenen Knowhows<br />

ist die dritte Variante in der Ausführung b) die Vorteilhafteste für alle Beteiligten. Die<br />

Verfahrensweise nach Art. 5 Absatz 5 der VO (EG) 1370/2007 („Notmaßnahme“) wurde bereits<br />

umgesetzt.<br />

Kreistagsbeschluss 110<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Es ist allerdings zu unterstreichen, dass für die Anwendung einer Verfahrensweise zur Zahlung von<br />

Zuschüssen auf der Grundlage gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen und zum Abschluss eines Öffentlichen<br />

Dienstleistungsauftrages nach Inkrafttreten der Verordnung (EG) 1370/2007 keine vollständige<br />

Rechtssicherheit besteht, weil sich Genehmigungs- und Vergaberecht auf europäischer und<br />

nationaler Ebene nicht entsprechen und zudem insbesondere das Genehmigungsrecht an vielen Stellen<br />

Regelungslücken aufweist, nicht eindeutig ist, verschiedene Auslegungen zulässt.<br />

Es wird daher dringend empfohlen, die beabsichtigte Verfahrensweise mit der Rechtsaufsichtbehörde<br />

des Landes und der LNVG abzustimmen.<br />

Aber auch danach ist nicht auszuschließen, dass aus der gewählten Verfahrensweise Klagemöglichkeiten<br />

erwachsen. Das sollte den Aufgabenträger aber nicht von wichtigen Entscheidungen im Interesse<br />

des Gemeinwohls abhalten. Klagen gehören inzwischen zur Vergabe- und Genehmigungspraxis<br />

hinzu und sind insoweit als notwendiges Übel zu akzeptieren, wie nicht durch Anpassung und Klarstellung<br />

der bundesdeutschen Rechtsprechung (insbesondere des PBefG) dieses Übel zu beseitigen<br />

ist.<br />

� Unabhängig davon besteht für den Aufgabenträger mittelfristig, d. h. mit Perspektive Ablauf der<br />

gegenwärtig geltenden Liniengenehmigungen (in der Mehrzahl <strong>bis</strong> <strong>2015</strong>), die Möglichkeit zur umfassenden<br />

Durchsetzung seiner Ziele. In diesem Fall kommt das nachfolgend erläuterte Instrumentarium<br />

zur Anwendung.<br />

� CeBus ist weder ein interner Betreiber im Sinne von Art. 2 Buchst. j, noch ein privates mittelständisches<br />

Unternehmen, welches die Verfahrensweise nach Art. 5 Absatz 4 Satz 2, sondern lediglich<br />

nach Art. 4 Absatz 4 Satz 1 der Verordnung (EG) 1370/2007 in Anspruch nehmen könnte. Damit gibt<br />

es nach dem 03.12.2009 definitiv keine Möglichkeit der Direktvergabe der Gesamtleistung oder auch<br />

nur größerer Linienbündel an CeBus, sondern ausschließlich den Weg des wettbewerblichen Verfahrens<br />

nach Art. 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) 1370/2007, soweit das Unternehmen die Verkehre<br />

nicht auf kommerzieller Basis beantragen und nachweisen kann.<br />

Instrumentarium und Maßnahmenabfolge<br />

� Formulierung der Anforderungen und Positionen des Aufgabenträgers als Bestandteile des <strong>Nahverkehrsplan</strong>es<br />

− Mindestbedienungsstandard und Bedienungsvorgaben nach Relationen (Netzkategorisierung)<br />

sowie spezieller Anforderungen in der Schülerbeförderung<br />

− Qualitätsanforderungen, insbesondere hinsichtlich Fahrzeuge und Personal<br />

− Datenberichterstattung an den Aufgabenträger<br />

− Forderung der Ausschöpfung aller erschließbaren Rationalisierungsmöglichkeiten, dabei Benennung<br />

der wichtigsten Maßnahmen, insbesondere im Bereich Schülerbeförderung<br />

Kreistagsbeschluss 111<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

− Positionierung zu künftigen Verfahrensweisen für Genehmigungserteilung und Leistungsvergabe<br />

sowie die Leistungsfinanzierung<br />

� Definition und Durchsetzung des öffentlichen Verkehrsinteresses und einer ausreichenden Verkehrsbedienung<br />

Die zu beschließenden verkehrlichen und qualitativen Anforderungen sind höher als durch das <strong>bis</strong>herige<br />

Angebot gewährleistet (v. a. wegen unausweichlicher Fahrzeuginvestitionen). CeBus wird mit<br />

der Beschlussfassung des <strong>Nahverkehrsplan</strong>es aufgefordert, diesen Anforderungen nachzukommen.<br />

Der Aufgabenträger informiert gleichzeitig die Genehmigungsbehörde über die Neudefinition und die<br />

Gründe dafür.<br />

� Ausschöpfung vorhandener Rationalisierungsmaßnahmen, insbesondere Durchführung einer Schülerverkehrsoptimierung<br />

Die Durchführung erfolgt auf der Grundlage einer Unterrichtszeitstaffelung sowie ergänzt durch eine<br />

integrierte Planung der Schülerverkehre nach § 42 und § 43 PBefG sowie der freigestellten Schülerverkehre.<br />

Die Durchführung kann ab sofort erfolgen und verspricht die größte Aufwandssenkung<br />

bzw. Mittelfreisetzung für Verbesserungen des ÖPNV-Angebots. Dabei werden gleichzeitig Qualitätsverbesserungen,<br />

z. B. hinsichtlich der Unterwegszeiten und Wartezeiten von Schülern erreicht, die<br />

gegenwärtig erneut Gegenstand der öffentlichen Diskussion sind. Eine rationelle Durchführung der<br />

Maßnahme ist von der Mitwirkung der CeBus abhängig, weil ohne Bereitstellung betriebstechnologischer<br />

Unterlagen (insbesondere Fahrzeugumläufe, beförderte Schüler je Fahrt) wesentlich aufwendiger.<br />

� Bereitstellung eingesparter Mittel zur Finanzierung höherer Leistungsanforderungen bei gleichzeitiger<br />

Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der ÖPNV-Durchführung und daraus resultierender Verbesserung<br />

der Wettbewerbsposition der CeBus im Hinblick auf künftige Leistungsvergaben und Genehmigungswettbewerbe<br />

bzw. Ausschreibungen.<br />

� Vorbereitung künftiger Leistungsvergaben, Genehmigungsverfahren<br />

1. Der Aufgabenträger geht davon aus, dass künftige Leistungsvergaben nach Maßgabe der Verordnung<br />

(EG) 1370/2007 als übergeordnete Rechtsvorschrift zu erfolgen haben. Das PBefG<br />

wird entsprechend Koalitionsvertrag zur Anpassung an die Verordnung in 2010 oder <strong>2011</strong> novelliert.<br />

Über Inhalte kann zurzeit nur spekuliert werden. Auch eine Abschaffung des PBefG<br />

ganz oder in wesentlichen Teilen ist nicht auszuschließen.<br />

2. Vor einer Novellierung des PBefG gilt für die Erteilung von Liniengenehmigungen die „Leitlinie<br />

der LNVG zum Genehmigungsverfahren ab dem 03.12.2009“ vom 27.11.2009.<br />

Diese legt in wesentlichen Eckpunkten fest:<br />

− Festhalten am Grundsatz der eigenwirtschaftlichen Verkehrserbringung nach § 8 Absatz<br />

4 Satz 1 und 2 PBefG auch für kommerzielle Verkehre, wobei Eigenwirtschaftlich-<br />

Kreistagsbeschluss 112<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

keit auch weiter durch öffentliche Mittel (z. B. im Rahmen eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages)<br />

hergestellt werden kann.<br />

− Nichtanwendung der Verordnung (EG) 1370/2007 im Genehmigungsverfahren, weil mit<br />

der Genehmigung keine Ausschließlichkeitsrechte erteilt werden. Die Verordnung (EG)<br />

1370/07 andererseits kennt keine Liniengenehmigungen, lässt aber die Erteilung ausschließlicher<br />

Rechte zu.<br />

− Keine Bindungswirkung eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) für die Erteilung<br />

von Liniengenehmigungen, d. h. ein abgeschlossener Verkehrsvertrag führt nicht<br />

automatisch zur Liniengenehmigung.<br />

Nach dieser Positionierung der Genehmigungsbehörde des Landes Niedersachsen im Auftrag<br />

des zuständigen Landesministeriums fallen weiter die Verfahrensweisen bei der Erteilung des<br />

Auftrages und der Erteilung der Liniengenehmigungen auseinander und berufen sich auf<br />

schwer kompatible, teilweise sich widersprechende Rechtsvorschriften.<br />

Die genannte Leitlinie orientiert allerdings klar auf eine enge Zusammenarbeit zwischen Aufgabenträger<br />

und Behörde im Rahmen de Verfahrensdurchführung.<br />

3. Im Zusammenhang mit der Verfahrensweise der künftigen Leistungsvergabe wird eine Vergabelosbildung<br />

in Form einer Linienbündelung vorgenommen. Diese wird mit dem <strong>Nahverkehrsplan</strong><br />

beschlossen und legitimiert. Die Linienbündelung setzt die Harmonisierung von Genehmigungslaufzeiten<br />

voraus. Die Festlegung der Linienbündelung erfolgt auf der Grundlage einer<br />

gutachterlichen Untersuchung und repräsentiert die optimale Losbildung nach organisatorischen,<br />

planerischen, betriebstechnologischen und wirtschaftlichen Kriterien.<br />

4. Der Aufgabenträger prüft in Vorbereitung einer Neuvergabe der Leistungen ab <strong>2015</strong> die rechtlichen<br />

und finanziellen Möglichkeiten einer Vorgabe von Sozialstandards.<br />

5.3 Linienbündelung<br />

Nachstehend werden die wesentlichen Ergebnisse einer gutachterlichen Untersuchung zur optimalen<br />

Linienbündelung im ÖPNV des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Celle</strong> 21 zusammengefasst und Bestandteil des <strong>Nahverkehrsplan</strong>es:<br />

Anliegen und rechtliche Grundlagen<br />

Sowohl für den Aufgabenträger als auch für einen künftigen Genehmigungsinhaber und Betreiber -<br />

gleichgültig ob dies die CeBus ist oder ein anderer - ist eine rechtzeitig vor der Leistungsvergabe erfolgende<br />

Vergabelosbildung (Linienbündelung) von entscheidender Bedeutung. Würde keine Linienbündelung<br />

erfolgen, wäre nur die Vergabe der Leistungen nach einzelnen Linien möglich, weil das bundesdeutsche<br />

Genehmigungsrecht (PBefG) nach wie vor keine so genannten Flächenkonzessionen zulässt.<br />

21 Durchführung durch PROZIV Verkehrs- und Regionalplaner PartG im Rahmen der Arbeiten an der <strong>Fortschreibung</strong> des <strong>Nahverkehrsplan</strong>es<br />

des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Celle</strong> <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong>.<br />

Kreistagsbeschluss 113<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Wird keine Losbildung (Linienbündelung) vorgenommen, besteht die Gefahr der „Rosinenpickerei“, d.<br />

h. des Herausbrechens einzelner lukrativer Linien aus einem betriebstechnologisch sinnvollen Verbund.<br />

Den wettbewerbs- oder vergaberechtlichen Rahmen setzen die Vorgaben für ein diskriminierungsfreies<br />

Verfahren nach § 97 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 5 Ziff. 1<br />

VOL/A.<br />

Die Bildung von Linienbündeln ist ein Hilfsmittel, diesen Gefahren im Genehmigungsprozess entgegenzuwirken.<br />

Die Linienbündel sollen eine rationelle Umlaufgestaltung gewährleisten und es sollen wirtschaftliche<br />

und unwirtschaftliche Leistungen zusammengefasst werden. Neben dem Aspekt der Vergabesteuerung<br />

verfolgt die Linienbündelung also planerische, wirtschaftliche (einschl. betriebstechnologische)<br />

und organisatorische Ziele.<br />

Die rechtliche Zulässigkeit der Linienbündelung ergibt sich aus § 9 Absatz 2 PBefG. Dort wird festgelegt,<br />

dass die Genehmigung für mehrere Linien gebündelt erteilt werden darf, wenn es die Zielsetzungen<br />

der Genehmigungserteilung nach § 8 PBefG erfordern, insbesondere eine ausreichende, wirtschaftliche<br />

und integrierte Verkehrsbedienung zu gewährleisten. Es ist jedoch rechtlich nicht zulässig, Linien<br />

willkürlich oder vordergründig im Interesse eines bestimmten oder gegen die Interessen eines anderen<br />

Unternehmers zu bündeln. Eine solche Verfahrensweise würde einem Prüfverfahren vor einer Vergabekammer<br />

oder einer Klage vor einem Verwaltungsgericht nicht standhalten. Um dies zu vermeiden, muss<br />

das Bündelungskonzept den Vorgaben der §§ 8 und 9 PBefG folgen und eine Verfahrensweise nach verkehrlichen,<br />

wirtschaftlichen, planerischen und organisatorischen Kriterien belegen können. Dabei kann<br />

es sich erweisen, dass eine Harmonisierung der Ablaufzeiten der Genehmigungen innerhalb eines jeden<br />

Bündels erforderlich wird.<br />

Ergebnis, gutachterliche Empfehlung und Beschlussfassung<br />

Alle in Aufgabenträgerschaft des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Celle</strong> angebotenen Leistungen und formal nach §§ 42<br />

und 43 PBefG genehmigten ÖPNV-Linien werden zu einem Gesamtlinienbündel unter der Bezeichnung<br />

„Bus <strong>Celle</strong> Stadt/Regio“ zusammengefasst. Die Umsetzung dieser Empfehlung wird als Bestandteil<br />

des <strong>Nahverkehrsplan</strong>es beschlossen.<br />

Zu dem gebildete Gesamtlinienbündel gehören alle nach §§ 42 und 43 PBefG genehmigten Buslinienverkehre<br />

im Gebiet des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Celle</strong> laut Tabelle 1 und Anlage 1, mit Ausnahme der Linienverkehre<br />

kreisfremder Unternehmen (Linien in fremder Aufgabenträgerschaft), saisonaler Linien<br />

und Bürgerbusse.<br />

Zusätzlich noch zu planende Bedarfsverkehre werden in dieses Bündel zu gegebener Zeit integriert.<br />

Gleiches gilt für eine mögliche Integration Freigestellter Schülerverkehre in Linienverkehre<br />

nach §§ 42 oder 43 PBefG, sofern diese im Ergebnis des Optimierungskonzepts realisiert werden.<br />

Kreistagsbeschluss 114<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

Diese Bündelung wird folgendermaßen begründet:<br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Die Vermeidung wirtschaftlich negativer Folgen von „Rosinenpickerei“ wäre auch mit der Bildung von<br />

zwei oder drei Losen zu erreichen gewesen. Dieses Argument allein wäre nicht ausreichend gewesen.<br />

Der organisatorische Aufwand auf der Seite des Aufgabenträgers ist bei einem Linienbündel und einem<br />

Betreiber und somit einem Ansprechpartner auch in Fragen der abgestimmten verkehrlichen Planung<br />

eindeutig am geringsten. Aber auch dieses Merkmal hat allein kein hinreichendes Gewicht.<br />

Entscheidend für die Empfehlung gegen eine Mehrbündellösung ist die Einschätzung, dass die gegenwärtig<br />

angewendete Netzkonfiguration aus kombinierten Stadt-/Regionallinien sowie im Gesamtsystem<br />

damit verflochtenen NurStadt- und NurRegionallinien einen betriebstechnologischen und damit letztlich<br />

betriebswirtschaftlichen Vorteil von annähernd 20 % gegenüber einer 2-Bündel-Lösung mit gesondert<br />

betriebenen NurStadtlinien sowie im Umfang von mehr als 25 % gegenüber einer 3-Bündel-Lösung, bei<br />

der zusätzlich auch die NurRegionallinien gesondert betrieben werden, bringt. Zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung<br />

gehört an dieses Stelle aber nicht nur die Aufwandsseite, sondern auch die Möglichkeit,<br />

mit dieser Angebotsgestaltung in nachfragestarken Bereichen des Netzes eine Angebotskonzentration<br />

vornehmen zu können, die Nachfrage akquiriert und Einnahmen generiert hat.<br />

Ein solches hochkomplexes System ist sehr sensibel und kann sinnvoll nur aus einer Hand betrieben<br />

werden. Alle weitergehenden Möglichkeiten würden bedeuten, dass man das bewährte Grundsystem<br />

wieder aufbrechen müsste, was in keiner Weise zu rechtfertigen ist.<br />

Instrument für die faktische Schaffung des Linienbündels Bus <strong>Celle</strong> Stadt/Regio ist eine Harmonisierung<br />

aller Ablaufzeiten der gegenwärtig bestehenden und künftig ggf. noch neu zu erteilender Liniengenehmigungen<br />

auf einen einheitlichen Ablauftermin. Dafür wird der 31.03.<strong>2015</strong> gewählt, das Hauptablaufdatum<br />

der bestehenden Genehmigungen.<br />

Die Realisierung dieser Harmonisierung erfordert eine Verkürzung der Genehmigungslaufzeiten für 2<br />

Linien (45 und 46). Sofern dies nicht gegenüber dem Genehmigungsinhaber und der Genehmigungsbehörde<br />

durchgesetzt werden kann, sind diese zwei Linien erst nachträglich in das Bündel zu integrieren.<br />

Die Laufzeiten zwischenzeitlich neu- oder wiedererteilter Genehmigungen dürfen nicht über diesen<br />

Termin hinausreichen.<br />

Das ist der Genehmigungsbehörde mitzuteilen und ggf. zu begründen. Die Behörde muss dies nach § 9<br />

Absatz 2 mit Bezugnahme auf § 8 Abs. 3 und 4 PBefG bei der Genehmigungserteilung berücksichtigen.<br />

Es geht also nicht um eine generelle Begrenzung der Laufzeiten künftig zu erteilender Genehmigungen,<br />

sondern um die Fixierung auf einen einheitlichen Ablauftermin. Im Falle einer kürzlich erteilten Genehmigung<br />

für eine Linie für 8 Jahre kann mit Bezugnahme auf das Gesamtkonzept ggf. bei der Behörde<br />

eine nachträgliche Laufzeitverkürzung erwirkt werden.<br />

Kreistagsbeschluss 115<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

5.4 Verfahren der Leistungsvergabe, Leistungsvereinbarung und Durchführungscontrolling<br />

Betreffend des Genehmigungsverfahrens ist nach der „Leitlinie der LNVG zum Liniengenehmigungsverfahren<br />

ab dem 03.12.2009“ vom 27.11.2009 (Punkt 1) die LNVG weiterhin die sachlich und örtlich zuständige<br />

Stelle. Hinsichtlich des Vergabeverfahrens wird allerdings in eben dieser Leitlinie in Punkt 6<br />

die Möglichkeit eingeräumt, dass ÖPNV-Aufgabenträger nach der Verordnung (EG) 1370/2007 vorgehen<br />

und orientieren in diesem Fall auf eine enge Zusammenarbeit, um beide Verfahrensbestandteile - Vergabeakt<br />

und Verwaltungsakt -, die unterschiedlichen Rechtsvorschriften unterliegen, koordiniert ablaufen<br />

zu lassen.<br />

Aufgrund der in Abschnitt 5.1 erläuterten vergaberechtlichen Bestimmungen ist CeBus definitiv weder<br />

für das festgelegte Gesamtlinienbündel noch für ein sinnvoll abgrenzbares Teilbündel direktvergabefähig,<br />

weder als interner Betreiber nach Art. 5 Absatz 2 noch als kleines und mittleres Unternehmen<br />

(KMU) nach Art. 5 Absatz 4 der Verordnung (EG) 1370/2007. Daher kann die Vergabe nur nach Art. 5<br />

Absatz 3 der VO erfolgen, d. h. in einem wettbewerblichen Verfahren. Das bedeutet nicht zwangsläufig,<br />

dass eine Ausschreibung nach VOL/A durchzuführen ist. Ebenso häufig wird der Genehmigungswettbewerb<br />

angewendet, weil er für den Aufgabenträger und die Genehmigungsbehörde flexibler und weniger<br />

aufwendig ist. Die Teilnehmer am Genehmigungswettbewerb haben zudem durch die Möglichkeit<br />

des Einbringens von Ideen und Kreativität positiv auf das Ergebnis wirkende Gestaltungsanreize.<br />

Die endgültige Entscheidung über die konkrete Verfahrensform muss zur Wahrung der Vorinformationsfristen<br />

nach Art. 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 spätestens mit der Vorbereitung für die<br />

nächste <strong>Fortschreibung</strong> des <strong>Nahverkehrsplan</strong>es Anfang 2014 getroffen werden. Bis dahin wird auch<br />

Klarheit über das künftig geltende PBefG herrschen.<br />

Sofern im Ergebnis des Verfahrens, trotz höherer Anforderungen des Aufgabenträgers und schwieriger<br />

gewordener Rahmenbedingungen, dennoch die Vergabe der Leistungen und die Erteilung der Liniengenehmigungen<br />

auf kommerzieller Basis, also ohne jegliche Zuschüsse aus öffentlichen Mittel, erfolgen<br />

sollte, braucht formal kein Öffentlicher Dienstleistungsauftrag zwischen Aufgabenträger und Betreiber<br />

abgeschlossen zu werden. Der <strong>Nahverkehrsplan</strong> ist in diesem Fall das Abstimmungsinstrument der Partner<br />

bei der Gestaltung des ÖPNV-Angebots. Eine solche Möglichkeit ist jedoch faktisch auszuschließen.<br />

Nach einer Neuvergabe oder einer Neubewertung der Leistungen als nicht kommerzielle Verkehre, im<br />

Sinne der Verordnung (EG) 1370/2007 als gemeinwirtschaftliche Verkehre, ist dem Unternehmen ein<br />

Öffentlicher Dienstleistungsauftrag (ÖDA) gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) 1370/2007 auf der<br />

Grundlage einer Dienstleistungskonzession zu erteilen und ein entsprechender Vertrag (Verkehrsleistungs-<br />

und Finanzierungsvertrag) abzuschließen. Nur so ist es möglich, die Vorgaben des <strong>Nahverkehrsplan</strong>es<br />

durchsetzen sowie die Finanzierung und Leistungsdurchführungskontrolle verbindlich regeln<br />

zu können.<br />

Obligatorischer Inhalt eines ÖDA nach Artikel 4 der Verordnung:<br />

− Definition der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen (Leistungsvolumen und Qualitätsanforderungen)<br />

und geografischer Geltungsbereich<br />

Kreistagsbeschluss 116<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

− Transparente Darstellung vorher festzulegender Ausgleichsparameter (am sinnvollsten ermittelt<br />

auf der Grundlage einer Testierung nach den Kriterien eines Urteils des Europäischen<br />

Gerichtshofes (EuGH) Az. C-280/00 in der Rechtssache Altmark Trans GmbH), die<br />

gleichzeitig eine Kostenüberkompensation ausschließen<br />

− Ggf. gewährte Ausschließlichkeitsrechte<br />

− Laufzeit<br />

− Ggf. auferlegte Qualitäts- und Sozialstandards<br />

Der Aufgabenträger hat die quantitative und qualitative Vertragserfüllung zu kontrollieren und auf dieser<br />

Basis die vereinbarten Zuschüsse zu leisten. Dafür sind geeignete Kontrollmechanismen und<br />

-verfahren zu entwickeln und als Vertragsbestandteile festzulegen, die ein ausgewogenes Verhältnis<br />

zwischen Kontrollaufwand und Ergebnis gewährleisten.<br />

Beide Vertragsparteien erhalten durch einen Verkehrsvertrag über mehrere Jahre Planungssicherheit.<br />

Gleichzeitig kann der Aufgabenträger im Zuge des Verfahrens Druck ausüben zur Begrenzung des Haushaltmittelbedarfs<br />

während der Laufzeit und bereits auch für Folgezeiträume.<br />

Kreistagsbeschluss 117<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

6 Investitionsstrategie, Bedarf und Finanzierung<br />

6.1 Grundsätze der Investitionsstrategie des Aufgabenträgers<br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Die durch den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> verfolgte Investitionsstrategie ist Bestandteil der verkehrspolitischen<br />

Leitlinien (vgl. Abschnitt 4.1) und damit der Gesamtstrategie der Entwicklung des ÖPNV. Danach setzt<br />

sich der <strong>Landkreis</strong> als Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV dafür ein, dass die notwendigen<br />

investiven Maßnahmen geeignet sind, folgenden Ansprüchen gerecht zu werden:<br />

− Sicherung und Aufrechterhaltung des Leistungsangebots mindestens im <strong>bis</strong>herigen Umfang<br />

− gezielte Weiterentwicklung und Modernisierung des Leistungsangebotes<br />

− Leistung eines deutlichen Beitrags zur Reduzierung der verkehrlichen Umweltbelastungen<br />

− Vollziehung wesentlicher Schritte für mehr Barrierefreiheit im ÖPNV und Teilhabe mobilitätseingeschränkter<br />

Personen am öffentlichen Leben.<br />

Dazu gehören Investitionen in Fahrzeuge und Fahrzeugausrüstungen<br />

Verkehrs- und Betriebsanlagen<br />

betriebliche Ausrüstungen, wie z. B. RBL<br />

verkehrliche Infrastruktur in kommunaler Verantwortung,<br />

insbesondere Haltestellenausrüstungen.<br />

Ein zentrales strategisches Ziel ist die Verjüngung des eingesetzten Fahrzeugparks von 12,5 Jahren<br />

Durchschnittsalter (Stand Herbst 2009) auf mittelfristig etwa 9 Jahre. Dabei entspricht ein Durchschnittsalter<br />

zwischen 7 und 8 Jahren einem relativen Optimum aus den Komponenten Beschaffungsaufwand,<br />

Instandhaltungsaufwand, Mehrwert durch Attraktivität und geringeren Schadstoffausstoß.<br />

Ohne die Umsetzung einer neuen Gesamtstrategie für die Organisation des ÖPNV mit dem Bestandteil<br />

Investitionsstrategie müsste eingeschätzt werden, dass bereits die Stabilisierung des jetzigen Durchschnittsalters<br />

des Fahrzeugparks und der damit verbundenen Qualitätsmerkmale eine unlösbare Aufgabe<br />

wäre, es sei denn, dass die dafür erforderlichen finanziellen Mittel durch massive Angebotsreduzierungen<br />

freigemacht würden.<br />

Die Möglichkeiten der investiven Fahrzeugförderung sind an den geltenden vergabe- und zuwendungsrechtlichen<br />

Regularien sowie den Möglichkeiten der Förderung durch die LNVG im Auftrag des zuständigen<br />

Landesministeriums auszurichten. Danach ist generell seit 2006 die unternehmensbezogene konkrete<br />

Objektförderung für Fahrzeuge ausgeschlossen. Aber auch für eine unternehmensneutrale, nicht<br />

konkret objektbezogene Fahrzeugförderung sind - anders als bei der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher<br />

Verpflichtungen - bei kommerziellen Verkehren keine Fördermöglichkeiten vorhanden, zumindest nicht<br />

ohne den kommerziellen Status dieser Verkehre aufzubrechen. Ein Ansatzpunkt sind damit erreichbare<br />

wesentliche, auch qualitative Verbesserungen des Leistungsangebots. Förderfähigkeit nach diesem Gesichtspunkt<br />

wäre aber nicht zu begründen mit der bloßen Modernisierung der Fuhrparks. Dies ist normaler<br />

betrieblicher Reproduktionsprozess. Eine außergewöhnliche Maßnahme wäre aber z. B. die Schaffung<br />

investiver Voraussetzungen für die Nutzung innovativer, umweltschonender Antriebstechnologien,<br />

und zwar sowohl bezogen auf die Fahrzeugbeschaffung als auch die Errichtung erforderlicher Infra-<br />

Kreistagsbeschluss 118<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

struktur (z. B. Werkstattausrüstungen, Tankanlagen, Ladestationen). Der Aufgabenträger wird die Möglichkeiten<br />

der unternehmensneutralen Fahrzeugförderung unter den nun entstandenen Bedingungen<br />

einer gemeinwirtschaftlichen Leistungsdurchführung prüfen und die für alle Beteiligten günstigste Option<br />

zur Anwendung bringen.<br />

Nachdem in den zurückliegenden Jahren erhebliche Verbesserungen bei der Qualität der verkehrlichen<br />

Infrastruktur, insbesondere Haltestellen und Verknüpfungspunkten, erreicht werden konnten, wird der<br />

Aufgabenträger auch im Planungszeitraum diesen Prozess weiter unterstützen und investive Zuschüsse<br />

dafür bereitstellen. Dabei ist neben der in Abschnitt 4.4.2 dargestellten Gestaltungsorientierung für<br />

Haltestellen insbesondere darauf zu achten, dass entsprechend des konkreten Bedarfs auch an Haltestellen,<br />

die nicht als Verknüpfungspunkte ausgewiesen sind die Möglichkeit der Verknüpfung sowohl<br />

zwischen den öffentlichen Verkehrssystemen als auch zwischen ÖPNV und Individualverkehr (Park+Ride,<br />

Bike+Ride, Kiss+Ride) durch die Installation adäquater Abstellanlagen verbessert werden.<br />

6.2 Bedarf und Finanzierung<br />

6.2.1 Fahrgastbezogene betriebliche Infrastruktur und verkehrliche Infrastruktur<br />

Die CeBus hat während der Erarbeitung dieser NVP-<strong>Fortschreibung</strong> eine vergleichsweise preisgünstige<br />

Variante eines Rechnergestützten Betriebsleitsystems (RBL) beschafft und zum Einsatz gebracht. Ein<br />

solches System erlaubt ein Controlling der gesamten betriebstechnologischen Abläufe auf wesentlich<br />

höherem Niveau als <strong>bis</strong>her, die Koordinierung von Anschlussbeziehungen, die Disposition bedarfsabhängiger<br />

Verkehre mit Fahrzeugortung und die Einrichtung einer Dynamischen Fahrgastinformation (zunächst<br />

vorgesehen an den Hauptverknüpfungspunkten <strong>Celle</strong>, Schlossplatz und Bahnhof). Genauere und<br />

zahlenmäßig konkrete Angaben liegen nicht vor. Nach vorliegenden Erfahrungen betragen die Anschaffungskosten<br />

für ein derartiges „RBL-Light“ zwischen 80 und 100 TEUR, mit jährlichen Folgekosten (Lizenzgebühren,<br />

Wartungskosten, Software-Updates) von 20 - 25 % des Anschaffungspreises. Diese Maßnahme<br />

ist aus dem ÖPNV-Förderprogramm des Landes Niedersachsen aus Regionalisierungsmitteln förderfähig.<br />

In Abschnitt 2.2.3 ist dargestellt, dass in gemeinsamer Anstrengung der Kommunen und des <strong>Landkreis</strong>es<br />

in den vergangenen Jahren insbesondere hinsichtlich der Modernisierung der ÖPNV-Zugangsstellen sehr<br />

viel erreicht wurde. Die im Rahmen der Landesförderung nach dem Haltestellenprogramm vom<br />

29.08.2005 ausgereichten Mittel haben daran einen entscheidenden Anteil. Gemäß dem ÖPNV-<br />

Konjunkturprogramm 2010 - 2014 des Landes Niedersachsen auf der Grundlage des Erlasses des zuständigen<br />

Fachministeriums vom 06.07.2009 sind künftig nicht mehr nur Neu- und Ausbaumaßnahmen förderfähig,<br />

sondern auch Maßnahmen der Grunderneuerung, soweit damit Gebrauchswertverbesserungen<br />

erreicht werden. Problematisch ist die dabei vorgegebene Form des Sammelantrags, der eine Zuwendungssumme<br />

von mindestens 25,0 TEUR je Antrag vorgibt, was zumindest erheblichen Abstimmungsbedarf<br />

zwischen den Kommunen, sinnvoller Weise koordiniert durch den Aufgabenträger, hervorruft.<br />

Zur <strong>Fortschreibung</strong> des Maßnahmeplans im Sinne eines Haltestellenkonzepts wurden in Vorbereitung<br />

der <strong>Fortschreibung</strong> des <strong>Nahverkehrsplan</strong>es Bedarfsanfragen an alle Kommunen des <strong>Landkreis</strong>es gerichtet.<br />

Es wurden alle 13 Städte und Gemeinden bzw. Samtgemeinden sowie der Gemeindefreie Bezirk<br />

Lohheide mittels eines Erfassungsbogens angeschrieben, zunächst durch den Gutachter, danach aufgrund<br />

nur weniger Rückläufe noch ein zweites mal durch den Aufgabenträger.<br />

Kreistagsbeschluss 119<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

Tabelle 13 Übersicht Bedarfsplanung kommunale Verkehrsinfrastruktur<br />

Kommune Maßnahme/n, Realisierungszeitraum<br />

Stadt Bergen<br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Erneuerung abgängiger Buswartehäuschen, verteilt auf die Planjahre<br />

2010, <strong>2011</strong>, 2013<br />

Samtgemeinde Lachendorf Gemeinde Lachendorf:<br />

Komplettneubau Haltestellenanlage Jarnser Str. wegen Umbau K 80,<br />

ohne Einordnung in ein bestimmtes Planjahr<br />

Gemeinde Lachendorf:<br />

Verlegung Haltestelle Ackerstraße West nach L 311 Oppershäuser Str.<br />

wegen Verkehrsberuhigung <strong>2011</strong><br />

Gemeinde Lachendorf:<br />

Verlegung Haltestelle Ackerstraße Ost nach L 284 Ahnsbecker Str. wegen<br />

Verkehrsberuhigung <strong>2011</strong><br />

Gemeinde Hohne:<br />

Komplettneubau Haltestellenanlage Hauptstr. im GT Helmerkamp L 284<br />

mit Rückbau Haltebucht <strong>2011</strong><br />

Samtgemeinde Wathlingen Gemeinde Wathlingen:<br />

Errichtung von 4 Buswartehäusern 2010<br />

Gemeinde Wathlingen:<br />

Umgestaltung des Busabstellplatzes am Schulhof in Wathlingen <strong>2011</strong><br />

Gemeinde Wathlingen:<br />

Einrichtung von Fahrradabstellplätze an 4 Bushaltestellen 2010<br />

Gemeinde Nienhagen:<br />

Umgestaltung mehrerer Bushaltestellen, Hochbordanalge und blindengerechte<br />

Gestaltung 2010 und 2010<br />

Gemeinde Nienhagen:<br />

Einrichtung einer Bushaltestelle mit Buskap, Hochbordanlage, Aufstellfläche,<br />

Wartehaus in der Bahnhofstr. 2010<br />

Gemeinde Wietze OT Wietze: Errichtung Buskap und Buswartehäuschen 2013 Wieckenberger<br />

Straße / Gochermannsweg<br />

Gemeinde Hambühren Fehlmeldung<br />

Summe<br />

Beträge<br />

* Rundungsdifferenzen in Bedarfsanmeldungen<br />

OT Wieckenberg: Errichtung Buskap und Buswartehäuschen 2013 Fuhrberger<br />

Straße / Petersweg<br />

Zuwendungsfähige<br />

Kosten<br />

Davon<br />

Zuwendungen<br />

Eigenmittel/Drittmittel<br />

819.000 EUR 714.000 EUR 105.000 EUR<br />

Kreistagsbeschluss 120<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Dennoch liegen auch nach dem zweiten Rücklauf lediglich von 5 der 13 Kommunen Bedarfsanmeldungen<br />

vor. Aufgrund der Investitionstätigkeit in den zurückliegenden Jahren ist ganz sicher ein Bedarfsrückgang<br />

zu verzeichnen. Außerdem wirkt die aktuelle Situation der Kommunalfinanzen auch nicht eben<br />

stimulierend für die Investitionstätigkeit. Tabelle 13 zeigt das vorläufige Ergebnis aus den zusammengefassten<br />

Rückläufen. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Vorentwurf des <strong>Nahverkehrsplan</strong>es<br />

wurden weitere Maßnahmen an Haltestellen, insbesondere in der Stadt <strong>Celle</strong>, thematisiert, jedoch<br />

noch nicht als Bedarfsplanung an den Aufgabenträger übergeben. Hier besteht aber ohnehin die Aufgabe,<br />

diese Bedarfsplanung jährlich zu aktualisieren.<br />

6.2.2 Fahrzeuge und betriebliche Infrastruktur<br />

Nach dem Jahr 2005 hat das Land Niedersachsen - wie vor dem Hintergrund beihilferechtlicher Entwicklungen<br />

auch die meisten anderen Bundesländer - die Objektförderung von Fahrzeugen und betrieblicher<br />

Infrastruktur eingestellt. Im Land Niedersachsen erfolgt auch keine „Ersatzförderung“ über einen<br />

umgelegten Betriebskostenzuschuss. Spätestens seit 2006, vermutlich aber auch schon früher, steigt<br />

der Altersdurchschnitt der im Kreisgebiet eingesetzten Busse an, weil die Erneuerungsquote nicht ausgereicht<br />

hat, dies zu vermeiden. In den letzten Jahren wurden insgesamt überhaupt nur fünf Busse beschafft.<br />

Gegenwärtig ist eine Situation erreicht, in der die schrittweise Erneuerung des durch die CeBus<br />

eingesetzten Fahrzeugparks aufgrund der erreichten hohen Altersdurchschnitte und Laufleistungen<br />

dringend erforderlich ist. Geschieht das nicht, wird der Nachholbedarf so groß, dass Investitionen später<br />

so konzentriert durchgeführt werden müssten, dass eine Finanzierung als nicht realisierbar eingeschätzt<br />

werden muss.<br />

CeBus hat keine Fahrzeugbestandsübersicht übergeben, so dass der genaue Bedarf nur abgeschätzt<br />

werden kann. Danach ist absehbar, dass in allen Jahren des Planungszeitraumes <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong> jeweils<br />

etwa 10 Fahrzeuge durch Neufahrzeuge oder zumindest jüngere Gebrauchtfahrzeuge ersetzt werden<br />

müssen, um den Fuhrpark zu erhalten und den Altersdurchschnitt von 12,5 auf die angestrebten 9 Jahre<br />

abzusenken. Mit einer Erneuerung von jährlich etwa 8 Fahrzeugen ist ein Durchschnittsalter von etwa<br />

10 Jahren zu erreichen. Wichtig ist vor allem, dass mit der Erneuerung begonnen wird, auch wenn dafür<br />

keine Fördermittel in Anspruch genommen werden können. Jedes weitere Jahr des Abwartens erhöht<br />

den dann zu tragenden investiven Aufwand pro Jahr oder in Summe immens.<br />

Sollten sich Aufgabenträger und Betreiber im Ergebnis der Marktbeobachtung im Planungszeitraum auf<br />

die Einführung einer emissionsarmen Antriebstechnologie im ÖPNV - in welchem Umfang und Tempo<br />

auch immer - verständigen, werden die Aufwendungen für Fahrzeuginvestitionen in jedem Falle höher<br />

sein als in Abschnitt 7.1 geplant. Zusätzlich kommt ggf. Aufwand für die Infrastruktur zur Energiebereitstellung<br />

(Tankanlagen, Ladestationen usw.) hinzu.<br />

Kreistagsbeschluss 121<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

7 Wirtschaftliche Entwicklungsbedingungen und Finanzierung des ÖPNV<br />

7.1 Kosten- und Ertragsentwicklung, Tarifsystem<br />

Da keine betriebswirtschaftlichen Daten der CeBus zur Verfügung stehen, musste die Vorausschätzung<br />

der Wirtschaftlichkeit der ÖPNV-Durchführung ohne Ausgangswerte auskommen und daher als reine Differenzrechnung<br />

durchgeführt werden. Die Ausgangsbasis wurde dabei vereinfacht = 0 gesetzt, also volle<br />

Kostendeckung ohne Gewinn unterstellt. Dabei ist zu vermuten, dass diese Kostendeckung in 2009 nur<br />

noch infolge der gegenüber 2008 um 20,7 % im Bundesdurchschnitt zurückgegangenen Dieselpreise erreicht<br />

werden konnte. Künftig wird das zu Status-quo-Bedingungen auszuschließen sein, voraussichtlich<br />

auch schon in 2010.<br />

Unter den gegebenen Bedingungen im Planungszeitraum und im Planungsraum können folgende Annah-<br />

men zur Aufwands- und Ertragsentwicklung getroffen werden:<br />

Aufwendungen<br />

� Maßgebende Faktoren für die Entwicklung der Aufwendungen sind im Zeitraum <strong>bis</strong> <strong>2015</strong> neben<br />

der Entwicklung des Leistungsvolumens (wird als konstant angenommen)<br />

- die Entwicklung des Personalbedarfs und der Vergütungstarife<br />

- die Preisentwicklung für Dieselkraftstoff<br />

- der Umfang der Investitionen und die daraus folgende Belastung durch Abschreibungen<br />

oder Leasinggebühren sowie Kapitaldienst<br />

- die allgemeine Preissteigerungsrate für Material, Investitionsgüter und Dienstleistungen<br />

(<strong>2011</strong> mit 1,5 % pro Jahr, 2012 <strong>bis</strong> <strong>2015</strong> mit 2,25 % pro Jahr angesetzt).<br />

� Der Bedarf an Fahrpersonal bleibt im Wesentlichen konstant. Bei Umsetzung einer Schülerver-<br />

kehrsoptimierung laut Abschnitt 4.4.3 kann dieser ganz leicht zurückgehen, was nicht zu betriebsbedingten<br />

Kündigungen führen muss, sondern über die normale Fluktuation realisiert<br />

werden kann. Die Vergütung der Mitarbeiter erfolgt nach einem oder mehreren Haustarifverträgen,<br />

über die nichts bekannt ist, gleichfalls nicht zu üblicherweise vorhandenen Anwendungsvereinbarungen,<br />

Besitzstandsregelungen u. ä. Der Kalkulation wird eine einmalige Erhöhung<br />

der Vergütungssätze um 2,5 % im Planungszeitraum zugrunde gelegt. Gleichzeitig wird davon<br />

ausgegangen, dass neue Mitarbeiter zu tendenziell niedrigeren Vergütungssätzen eingestellt<br />

werden als die Ausscheidenden in Anspruch nehmen konnten. Aus den besonderen Regelungen<br />

für die Beschäftigten der <strong>Celle</strong>r Straßenbahn entstehen keine zusätzlichen Belastungen.<br />

Die Personalnebenkosten werden als konstant angenommen.<br />

� Die Preisentwicklung für Dieselkraftstoff, die <strong>bis</strong> Mitte 2008 durch starke Erhöhungen gekennzeichnet<br />

war, war seitdem im Gefolge der allgemeinen Wirtschafts- und Finanzkrise zwar um<br />

<strong>bis</strong> zu einem Drittel (im Vergleich der Jahresdurchschnittswerte 2009 zu 2008 um knapp 21 %)<br />

rückläufig; trotzdem ist mittelfristig mit einer erneuten Wirksamkeit der Preis erhöhenden Faktoren<br />

(Verknappung der Ressourcen, steigender Bedarf, noch geringe Wirksamkeit alternativer<br />

Antriebsenergien) und demzufolge mit Steigerungen weit oberhalb der allgemeinen Preissteige-<br />

Kreistagsbeschluss 122<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

rungsrate zu rechnen. Bis zum Ende des Jahres 2012 wird eine Erhöhung um ca. 20 % gegenüber<br />

dem Niveau 2009 (also annähernd auf das Niveau des Jahres 2008) und danach Preisstabilität<br />

<strong>bis</strong> <strong>2015</strong> angenommen.<br />

� Das Investitions- und Abschreibungsvolumen wird <strong>bis</strong> <strong>2015</strong> infolge der notwendigen Ersatzbeschaffungen<br />

zur Modernisierung der Fahrzeugflotte erheblich ansteigen. Entscheidend reduziert<br />

- wenn auch nicht ganz aufgehoben - werden kann dieser Kostenanstieg nur durch eine radikale<br />

Reduzierung des Fahrzeugspitzenbedarfs, wie dies durch eine Schülerverkehrsoptimierung (Ab-<br />

schnitt 4.4.3) und in bestimmtem Umfang auch eine Teilumstellung konventioneller Linienver-<br />

kehre auf bedarfsabhängige Bedienung mit kleineren, flexibleren Fahrzeugeinheiten (Abschnitt<br />

4.4.4) erreicht werden kann.<br />

� Bei einer Beschaffung von 10 Bussen pro Jahr (10 % des Bestands), schrittweise reduziert auf 8<br />

<strong>bis</strong> 9 Busse pro Jahr, je zur Hälfte Gelenkbusse (GL) und Standardlinienbusse (SL) und einem<br />

Ansatz von durchschnittlich 35,0 TEUR pro Bus und Jahr für Abschreibungen und Kapitaldienst<br />

sowie gleichzeitigem Kostenabzug für verminderte Instandhaltungsaufwendungen, baut sich im<br />

Planungszeitraum eine Aufwandsposition von Ø pro Jahr 986.000 EUR auf (im ersten Jahr = 325<br />

TEUR, in <strong>2015</strong> = 1.650 TEUR). Der erforderliche Modernisierungsprozess ist aber <strong>2015</strong> noch keinesfalls<br />

abgeschlossen.<br />

Allerdings muss nicht davon ausgegangen werden, dass die CeBus in den letzten Jahren überhaupt<br />

nicht in Fahrzeuge investiert hat. Ohne dass dazu Angaben bereitgestellt worden sind<br />

wird abgeschätzt, dass der Basiswert längerfristig etwa bei 50 % des jetzt geplanten Umfanges<br />

lag, kurzfristig aber tatsächlich nur bei 10 %.<br />

Bis <strong>2015</strong> verdoppeln sich damit vermutlich die Aufwendungen für Fahrzeugabschreibungen. Daraus<br />

ergibt sich ein jährlicher Kostenanstieg um durchschnittlich etwa 500 TEUR aus der verstärkten<br />

Erneuerung des Fahrzeugparks.<br />

� Die Wirkung der Aufwand erhöhenden Faktoren würde ohne die Umsetzung der genannten Rationalisierungsmaßnahmen<br />

<strong>bis</strong> zum Ende des Planungszeitraumes eine Erhöhung der Aufwendungen<br />

um etwa 12 % gegenüber dem gegenwärtigen Stand verursachen. Dieser Anstieg kann<br />

bei voller Umsetzung der Rationalisierungsmaßnahmen kurzfristig ausgeglichen, danach etwa<br />

halbiert und in den späten Jahren des Planungszeitraumes etwa um 25 % gemindert werden,<br />

keinesfalls aber dauerhaft vollständig vermieden werden.<br />

� Die Haupteffekte müssen aus den Komponenten<br />

− Reduzierung des Fahrzeugbedarfs durch Schülerverkehrsoptimierung (Potenzial ca. 500<br />

TEUR/a)<br />

− Umstellung unwirtschaftlicher konventioneller Leistungen auf Bedarfsverkehre und in begrenztem<br />

Umfang auch Einstellung extrem unwirtschaftlicher Leistungen (Potenzial ca.<br />

250 TEUR)<br />

gezogen werden.<br />

Kreistagsbeschluss 123<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

Erträge<br />

� Dabei ist zu berücksichtigen, dass<br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

− ein durch den Aufgabenträger festzulegender Anteil der Aufwandssenkung in die Qualitätsverbesserung<br />

des Schülerverkehrs und<br />

− in gezielte weitere Angebotsverbesserungen zur Beseitigung von Angebotsmängeln und zur<br />

Gewährleistung der Mindestbedienungsstandards (Aufwandsschätzung ca. 200 TEUR/a)<br />

reinvestiert werden sollen.<br />

� Rückgang der Fahrgastzahlen um 6,2 % (siehe Abschnitt 3.2). Dabei ist eine Neukundengewinnung<br />

durch bedarfsabhängige Angebote bereits einkalkuliert.<br />

� Mit einer erwarteten Anhebung der Beförderungstarife um 2 % in 2-Jahresschritten und einer<br />

leichten Zunahme der Tarifergiebigkeit wird dieser Nachfragerückgang erlösseitig zu mindestens<br />

zwei Dritteln, voraussichtlich aber nicht ganz vollständig ausgeglichen (5 … 6 % Anstieg der<br />

Verkehrserlöse je Beförderungsfall). Die absoluten Verkehrserlöse entwickeln sich damit in etwa<br />

konstant <strong>bis</strong> ganz leicht rückläufig.<br />

� Zur diskutierten Umstellung des <strong>bis</strong>herigen Tarifsystems auf einen Flächen-/Zonen-Tarif kann<br />

folgendes festgestellt werden:<br />

Im Regionallinienverkehr gilt gegenwärtig ein degressiver Entfernungstarif. Die seit dem<br />

01.08.2008 gültige Preistabelle zeigt für alle Fahrausweisarten eine starke Degression der Tarifsätze<br />

pro km vor allem zwischen der ersten und zweiten Entfernungsstufe (<strong>bis</strong> 4 bzw. <strong>bis</strong> 8<br />

Tarif-km). Im Entfernungsbereich ab 28 Tarif-km bleiben die Tarifsätze für Einzelfahrausweise<br />

fast konstant. Der angewandte Tarif hat für die Fahrgäste im Vergleich zum Zonentarif den<br />

Nachteil der Unübersichtlichkeit wegen der Vielzahl der möglichen Relationen zwischen den<br />

Haltestellen.<br />

Der für Zeitfahrausweise gewährte Preisnachlass pro Fahrt gegenüber den Einzelfahrausweisen<br />

ist im Regionallinientarif nicht so stark wie in vergleichbaren anderen Tarifgebieten.<br />

Der angewandte Tarif hat für die Fahrgäste im Vergleich zum Zonentarif den Vorteil einer hohen<br />

Tarifgerechtigkeit, gleichzeitig aber den Nachteil der Unübersichtlichkeit wegen der Vielzahl<br />

der möglichen Relationen zwischen den Haltestellen.<br />

Die diskutierte Umgestaltung des Regionallinientarifs zu einem Zonentarif (Wabentarif) wäre<br />

bei einer Ausdehnung des Tarifgebiets aus abfertigungstechnischen Gründen unumgänglich und<br />

bietet auch für die Fahrgäste den Vorteil einer höheren Übersichtlichkeit, dagegen müssen in<br />

Einzelfällen Nachteile aus der notwendigen Pauschalierung der Tarifentfernungen in Kauf genommen<br />

werden. Die in Wabentarifen übliche durchgehende Preisdegression erfordert zur<br />

Vermeidung von Einnahmeverlusten Preiserhöhungen in den jetzt begünstigten Entfernungsstufen.<br />

Trotzdem führen alle großräumig gültigen Wabentarife durch die genannte Degression zu<br />

Durchtarifierungsverlusten im höheren Entfernungsbereich, der durch Zugewinne an Fahrgästen<br />

Kreistagsbeschluss 124<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

nicht sicher ausgeglichen wird. Zudem wird wegen der damit verbundenen Gültigkeit der Fahrausweise<br />

über mehrere Unternehmen eine Einnahmeaufteilung zwischen diesen auf der Basis<br />

von Fahrgasterhebungen erforderlich.<br />

Ein solcher Schritt sollte nur gegangen werden, wenn ein solides Konzept mit einer hinsichtlich<br />

der möglichen Fahrgastzuwächse eher konservativen Kalkulation einen wirtschaftlichen und<br />

verkehrlichen Erfolg verspricht. Es kann davon ausgegangen werden, dass sowohl die Konzepterarbeitung,<br />

als auch Einführung und Einführungsmarketing förderfähig sind.<br />

� Die der CeBus zufließenden Ausgleichszahlungen für die Beförderung im Ausbildungsverkehr<br />

nach § 45a PBefG werden im Planungszeitraum tendenziell zurückgehen. Das liegt zum einen an<br />

rückläufigen Fahrschülerzahlen (etwa in gleichem Maße wie bei den sonstigen Nutzern) und<br />

zum anderen auch am Abschmelzen der Mittelbereitstellung. Die Größenordnung ist dabei unklar.<br />

� Die Erstattungen für die Beförderung Schwerbehinderter nach § 145 ff. SGB IX steigen im Allgemeinen<br />

eher an, wovon auch im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> ausgegangen wird. Allerdings ist gegenwärtig<br />

noch nicht bekannt, ob die CeBus eine betriebsindividuelle Erstattung auf der Grundlage einer<br />

hohen Behindertenbeförderungsquote, ermittelt in Fahrgasterhebungen, in Anspruch nehmen<br />

kann oder nur den Regelsatz erhält. Anteilig können diese Beträge allerdings nicht wesentlich<br />

zur Finanzierung beitragen.<br />

� Im Gesamtergebnis wird es im Planungszeitraum nicht ganz möglich sein, die Erträge konstant<br />

zu halten oder gar zu steigern. Es muss eher mit einem sich schrittweise aufbauenden Ertragsrückgang<br />

um etwa 1,0 % pro Jahr gerechnet werden.<br />

7.2 Finanzierungsbedarf und Finanzierungsplan<br />

Sollte es bei der weiteren Durchführung der Verkehre auf kommerzieller Basis bleiben, entsteht Finanzierungsbedarf<br />

für den Aufgabenträger lediglich für die anteilige Finanzierung von Investitionen in die<br />

kommunale ÖPNV-Infrastruktur. Die entsprechenden Volumina werden zum endgültigen Stand der Da-<br />

tenübermittlung von den Kommunen entsprechend Tabelle 13 in den Finanzierungsplan als Bestandteil<br />

des <strong>Nahverkehrsplan</strong>es übernommen.<br />

Entsprechend der Argumentation insbesondere in Abschnitt 7.1 wird der kommerzielle Charakter der<br />

Verkehre jedoch nicht länger zu gewährleisten sein. Eine beihilferechtliche Absicherung und vergaberechtliche<br />

Beurteilung unterstellt, ist zu ermitteln, in welcher Höhe dieser Bedarf in den einzelnen<br />

Jahren des Planungszeitraumes entsteht und aus welchen Quellen in welcher Struktur dieser abzudecken<br />

ist.<br />

Den Kalkulationsgrundlagen, die in Abschnitt 7.1 auf der Seite der Aufwendungen und der Erträge geschaffen<br />

worden sind, mangelt es an einer echten Bezugsbasis in Form betriebswirtschaftlicher Ist-<br />

Daten. Deshalb sind die durchgeführten Differenzkalkulationen vergleichsweise unsicher und ohne absolute<br />

Bezugsgrößen.<br />

Kreistagsbeschluss 125<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

Nach der Differenzkalkulation ergibt sich folgender Entwicklungspfad:<br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

� Aufwandsanstieg um fast 12 % <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong> mit stark linear progressivem Verlauf <strong>bis</strong> 2014<br />

� Ertragsrückgang um Ø -1,0 % pro Jahr = -5,1 % im Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Ein gegenwärtig (<strong>bis</strong> 2009) etwa ausgeglichenes Betriebsergebnis unterstellt, sind die Gesamtgrößen<br />

der Aufwendungen und der Erträge gleich. Somit gehen die jeweiligen Tendenzen gleichrangig in die<br />

Saldierung ein. Es ergibt sich eine sich aufbauende<br />

� Aufwandunterdeckung von ca. -18,5 % im Jahr <strong>2015</strong> mit linear progressivem Verlauf <strong>bis</strong> 2014.<br />

Ein gegenwärtiges Aufwandsvolumen von 9 Mio. EUR unterstellt, ergibt das die folgenden jährlichen<br />

Defizite, die Gegenrechnung durch Wirksammachung von Rationalisierungseffekten sowie das verblei-<br />

bende Defizit nach Tabelle 14:<br />

Tabelle 14 Aufwandunterdeckung und verbleibender Finanzierungsbedarf nach Jahren<br />

Position<br />

Unterdeckung<br />

Jahr<br />

2010 <strong>2011</strong> 2012 2013 2014 <strong>2015</strong><br />

in % der Kosten 2,9 6,4 9,4 13,2 17,2 18,5<br />

in TEUR 265 575 850 1.185 1.550 1.700<br />

Rationalisierungspotenzial<br />

in TEUR - 300 500 550 500 500<br />

Verbleibendes Defizit<br />

in TEUR 265 275 350 635 1.050 1.200<br />

Vergleichende Bewertung:<br />

Bezug nehmend wiederum auf das Vergleichsportfolio aus ca. 40 <strong>Landkreis</strong>en und ihren ÖPNV-<br />

Unternehmen, die unter ähnlichen strukturellen Bedingungen agieren und bereits für die vergleichende<br />

Angebotsbewertung in Kapitel 2 herangezogen worden sind, werden dort Aufwandeckungsgrade zwischen<br />

62,5 % und 85,0 % festgestellt. Der gewichtete Durchschnittswert liegt bei 71,0 %.<br />

Nach der vorstehenden Kalkulation ist für CeBus bzw. für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> davon auszugehen, dass<br />

der Aufwanddeckungsgrad von einem Wert von zumindest theoretisch annähernd 100 % auf höchstens<br />

noch 81,5 % absinkt. Dem entstehenden Zuschussbedarf von 1,7 Mio. EUR in <strong>2015</strong> würde allerdings bei<br />

einem Vergleichsunternehmen mit 71 % Aufwanddeckung ein Zuschussbedarf von 2,6 Mio. EUR gegenüber<br />

stehen. Die Zuschussbelastung für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> läge somit immer noch erst bei 65 % vergleichbarer<br />

<strong>Landkreis</strong>e. Bei einer Fortrechnung verschlechtert sich allerdings die Konstellation <strong>bis</strong> mindestens<br />

2018 weiter, sofern nicht ein innerhalb dieser Zeitrahmens durchgeführtes wettbewerbliches<br />

Vergabeverfahren das Ergebnis günstiger gestaltet.<br />

Kreistagsbeschluss 126<br />

Version 20.12.2010


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

<strong>Fortschreibung</strong> für den Zeitraum <strong>2011</strong> <strong>bis</strong> <strong>2015</strong><br />

Hinsichtlich der Finanzierung vorstehend dargestellter Zuschussbeträge ist zu beachten, dass diese bei<br />

den Vergleichsunternehmen - je nach Bundesland - teilweise zu über 50 % aus Landesmitteln erfolgen<br />

und die Belastung für die Kreishaushalte somit trotzdem geringer sind, als für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> vorausberechnet.<br />

Konkret kann zur Finanzierung des verbleibenden Defizits davon ausgegangen werden,<br />

dass dafür Regionalisierungsmittel des Landes Niedersachsen, insbesondere mit der Begründung qualitativer<br />

und quantitativer Angebotsverbesserungen, in Anspruch genommen werden können.<br />

Kreistagsbeschluss 127<br />

Version 20.12.2010


A n l a g e n


Linienverzeichnis Anlage 1<br />

Seite 1 von 3<br />

Betreiber / Genehmigung Bedienungszeiten Takt / Bedienungshäufigkeit<br />

Verknüpfungs- Verknüpfung Linien- direkt bediente<br />

Linie Verlauf Konzessionär nach PBefG Mo - Fr Schule Mo - Fr Ferien Sa So/Feiertag Mo-Fr Schule Mo-Fr Ferien Sa So/Feiertg punkte Bahn / Bus kategorie Schulen<br />

Stadtbuslinien<br />

1 Garßen - Schlossplatz - Westercelle Cebus / CeBus §42 06:00 - 19:45 06:00 - 19:45 06:45 - 19:15 14:15 - 19:15 30 / 29 30 / 28 30 / 19 - / 4 <strong>Celle</strong>, Schlossplatz Stadt und Regionalbusse Stadtbus Schulen in <strong>Celle</strong><br />

1 Westercelle - Schlossplatz - Garßen Cebus / CeBus §42 06:15 - 20:00 06:15 - 20:00 06:45 - 19:15 14:15 - 19:15 30 / 30 30 / 28 30 / 19 - / 4 <strong>Celle</strong>, Schlossplatz Stadt und Regionalbusse Stadtbus Schulen in <strong>Celle</strong><br />

2 Garßen (Bostel / Lachtehausen) - Schlossplatz - Boye Cebus / CeBus §42 05:30 - 20:00 05:30 - 20:00 06:30 - 19:15 14:00 - 19:15 30 / 30 30 / 29 30 / 19 - / 4 <strong>Celle</strong>, Schlossplatz Stadt und Regionalbusse Stadtbus Schulen in <strong>Celle</strong><br />

<strong>Celle</strong>, Bahnhof S6/7, ME, IC<br />

2 Boye - Schlossplatz - Garßen (Bostel / Lachtehausen) Cebus / CeBus §42 06:00 - 19:45 06:00 - 19:45 07:00 - 19:30 14:00 - 19:30 30 / 28 30 / 28 30 / 18 - / 4 <strong>Celle</strong>, Schlossplatz Stadt und Regionalbusse Stadtbus Schulen in <strong>Celle</strong><br />

<strong>Celle</strong>, Bahnhofsvorplatz S6/7, ME, IC<br />

3 Hustedt / Groß Hehlen - Schlossplatz - Neuenhäusen Cebus / CeBus §42 06:00 - 20:00 06:00 - 20:00 06:45 - 19:15 14:00 - 19:15 30 / 29 30 / 29 30 / 19 - / 4 <strong>Celle</strong>, Schlossplatz Stadt und Regionalbusse Stadtbus Schulen in <strong>Celle</strong><br />

<strong>Celle</strong>, Bahnhof S6/7, ME, IC<br />

3 Neuenhäusen - Schlossplatz - Hustedt / Groß Hehlen Cebus / CeBus §42 05:45 - 19:45 05:45 - 19:45 07:00 - 19:15 14:00 - 19:15 30 / 30 30 / 30 30 / 20 - / 4 <strong>Celle</strong>, Schlossplatz Stadt und Regionalbusse Stadtbus Schulen in <strong>Celle</strong><br />

<strong>Celle</strong>, Bahnhof S6/7, ME, IC<br />

4 Wietzenbruch - Schlossplatz - Altenceller Schneede Cebus / CeBus § 42 06:00 - 19:45 06:00 - 19:45 06:30 - 19:15 14:00 - 19:15 30 / 27 30 / 27 30 / 19 - / 4 <strong>Celle</strong>, Schlossplatz Stadt und Regionalbusse Stadtbus Schulen in <strong>Celle</strong><br />

<strong>Celle</strong>, Bahnhof S6/7, ME, IC<br />

4 Altenceller Schneede - Schlossplatz - Wietzenbruch Cebus / CeBus § 42 06:15 - 20:00 06:15 - 20:00 06:45 - 19:15 14:00 - 19:15 30 / 28 30 / 28 30 / 19 - / 4 <strong>Celle</strong>, Schlossplatz Stadt und Regionalbusse Stadtbus Schulen in <strong>Celle</strong><br />

<strong>Celle</strong>, Bahnhof S6/7, ME, IC<br />

5 Marienwerderallee - Schlossplatz - Altencelle Cebus / CeBus § 42 06:00 - 20:00 06:00 - 20:00 07:00 - 19:15 14:00 - 19:15 30 / 28 30 / 28 30 / 19 - / 4 <strong>Celle</strong>, Schlossplatz Stadt und Regionalbusse Stadtbus Schulen in <strong>Celle</strong><br />

<strong>Celle</strong>, Trüllerring/Bahnhof S6/7, ME, IC<br />

5 Altencelle - Schlossplatz - Marienwerderallee Cebus / CeBus § 42 05:45 - 20:00 05:45 - 20:00 06:45 - 19:15 14:00 - 19:15 30 / 29 30 / 28 30 / 18 - / 4 <strong>Celle</strong>, Schlossplatz Stadt und Regionalbusse Stadtbus Schulen in <strong>Celle</strong><br />

<strong>Celle</strong>, Bahnhofsvorplatz S6/7, ME, IC<br />

6 Neustadt - Heese - Schlossplatz - Westercelle - Jugenddorf Cebus / CeBus § 42 05:30 - 20:00 05:30 - 20:00 06:30 - 19:15 14:15 - 19:15 60 / 16 60 / 15 60 / 14 - / 4 <strong>Celle</strong>, Schlossplatz Stadt und Regionalbusse Stadtbus Schulen in <strong>Celle</strong><br />

<strong>Celle</strong>, Trüllerring/Bahnhof S6/7, ME, IC<br />

6 Jugenddorf - Westercelle - Schlossplatz - Heese - Jugenddorf Cebus / CeBus § 42 05:30 - 20:00 05:30 - 20:00 06:30 - 19:15 14:15 - 19:15 60 / 15 60 / 15 60 / 12 - / 4 <strong>Celle</strong>, Schlossplatz Stadt und Regionalbusse Stadtbus Schulen in <strong>Celle</strong><br />

<strong>Celle</strong>, Bahnhofsvorplatz S6/7, ME, IC<br />

7 Schlossplatz - Westercelle (Gewerbegebiet) Cebus / CeBus § 42 06:30 - 19:30 06:30 - 18:00 07:45 - 14:45 - - / 9 - / 6 - / 3 - / - <strong>Celle</strong>, Schlossplatz Stadt und Regionalbusse Stadtbus Schulen in <strong>Celle</strong><br />

7 Westercelle (Gewerbegebiet) - Schlossplatz Cebus / CeBus § 42 07:00 - 19:15 07:15 - 19:15 07:00 - 17:15 - - / 8 - / 6 - / 5 - / - <strong>Celle</strong>, Schlossplatz Stadt und Regionalbusse Stadtbus Schulen in <strong>Celle</strong><br />

8 Garßen / Bostel - Schlossplatz Cebus / CeBus § 42 07:15 - 18:45 07:15 - 18:45 07:15 - 09:15 - - / 8 - / 6 - / 2 - / - <strong>Celle</strong>, Schlossplatz Stadt und Regionalbusse Stadtbus Schulen in <strong>Celle</strong><br />

8 Schlossplatz - Garßen / Bostel Cebus / CeBus § 42 11:15 - 19:15 13:00 - 19:15 12:00 - 12:15 - - / 7 - / 4 - / 1 - / - <strong>Celle</strong>, Schlossplatz Stadt und Regionalbusse Stadtbus Schulen in <strong>Celle</strong><br />

Regionalbuslinien<br />

0-11 Bergen - Belsen Cebus / CeBus § 42 10:30 - 17:00 08:30 - 17:00 09:30 - 16:45 - - / 5-6 - / 6 - / 3 - / - Bergen, <strong>Celle</strong>r Str. 1-15 Regionalbus Schulen in Bergen<br />

0-11 Belsen - Bergen Cebus / CeBus § 42 06:30 - 17:30 07:00 - 17:15 10:00 - 12:15 - - / 7 - / 6 - / 2 - / - Bergen, Langestr. 1-15 Regionalbus Schulen in Bergen<br />

0-16 Bergen - Becklingen Cebus / CeBus § 42 05:00 - 17:00 05:00 - 17:00 08:15 - 12:00 - - / 9-10 - / 4 - / 2 - / - Bergen, Langestr. 1-15 Regionalbus Schulen in Bergen<br />

Bergen, Bahnhofstr. 1-15<br />

0-16 Becklingen - Bergen Cebus / CeBus § 42 05:15 - 17:15 05:15 - 17:15 08:30 - 12:15 - - / 8 - / 4 - / 2 - / - Bergen, Langestr. 1-15 Regionalbus Schulen in Bergen<br />

Bergen, <strong>Celle</strong>r Str. 1-15<br />

Bergen, Bahnhof 1-15<br />

0-26 Faßberg - Unterlüß - Hermannsburg Cebus / CeBus § 42 05:45 - 18:00 05:45 - 18:00 09:45 - 11:00 21:00 - 22:30 - / 11-12 - / 4-5 - / 2 - / 2 Unterlüß, Bahnhof Metronom Regionalbus Schulen Faßberg, Hermannsburg, Unterlüß<br />

0-26 Hermannsburg - Unterlüß - Faßberg Cebus / CeBus § 42 05:45 - 17:00 05:45 - 17:00 09:00 - 10:00 21:30 - 23:15 - / 13-14 - / 4 - / 2 - / 2 Unterlüß, Bahnhof Metronom Regionalbus Schulen Faßberg, Hermannsburg, Unterlüß<br />

0-46 Steinhorst - Lachendorf Cebus / CeBus § 42 05:30 - 17:00 05:30 - 17:00 06:15 - 14:00 13:15 - 14:00 - / 11-12 - / 6 - / 4 - / 1 Lachendorf, Ortsmitte 1-45 Regionalbus Schulen in Eldingen und Lachendorf<br />

Steinhorst Ortsmitte 124 BBG<br />

0-46 Lachendorf - Steinhorst Cebus / CeBus § 42 08:00 - 20:15 08:00 - 20:15 09:00 - 20:15 19:30 - 21:15 - / 11 - / 7 - / 4 - / 1 Lachendorf, Ortsmitte 1-45 Regionalbus Schulen in Eldingen und Lachendorf<br />

Steinhorst Ortsmitte 124 BBG<br />

0-47 Ummern / Hohne - Lachendorf Cebus / CeBus § 42 06:15 - 15:00 - 13:45 - 14:00 13:45 - 14:00 - / 3 - / - - / 1 - / 1 Lachendorf, Ortsmitte 1-45 Regionalbus Schulen in Hohne und Lachendorf<br />

0-47 Lachendorf - Ummern / Hohne Cebus / CeBus § 42 11:30 - 16:30 - 19:30 - 20:00 19:30 - 20:00 - / 7 - / - - / 1 - / 1 Lachendorf, Ortsmitte 1-45 Regionalbus Schulen in Hohne und Lachendorf<br />

Lachendorf, Gymnasium 1-45<br />

Lachendorf, Hauptschule 1-45<br />

0-96 Winsen - Meißendorf /Thören /Walle Cebus / CeBus § 42 06:30 - 18:00 06:45 - 18:00 06:45 - 13:45 13:30 - 13:45 - / 10 - / 5 - / 4 - / 1 Winsen Kuesterdamm 2-95 Regionalbus Schulen in Winsen<br />

0-96 Meißendorf /Thören /Walle - Winsen Cebus / CeBus § 42 08:00 - 19:45 13:30 - 19:45 14:30 - 18:30 19:45 - 20:00 - / 11 - / 7 - / 3 - / 1 Winsen Kuesterdamm 2-95 Regionalbus Schulen in Winsen<br />

1-15 Hermannsburg / Bergen - <strong>Celle</strong> Cebus / CeBus § 42 05:30 - 19:00 05:30 - 19:00 06:00 - 17:30 13:30 - 17:30 - / 25 - / 16 - / 8 - / 2 <strong>Celle</strong>, Schlossplatz Stadt und Regionalbusse Regionalbus Schulen in <strong>Celle</strong>, Bergen und Hermannsburg<br />

1-15 <strong>Celle</strong> - Hermannsburg / Bergen Cebus / CeBus § 42 06:00 - 19:45 06:00 - 19:45 09:00 - 16:45 15:45 - 16:30 - / 22 - / 15 - / 7 - / 1 <strong>Celle</strong>, Schlossplatz Stadt und Regionalbusse Regionalbus Schulen in <strong>Celle</strong>, Bergen und Hermannsburg<br />

1-45 Lachendorf - <strong>Celle</strong> Cebus / CeBus § 42 06:00 - 19:30 06:00 - 19:30 07:00 - 19:00 18:30 - 19:00 60 / 16 60 /14 - / 5 - / 2 Lachendorf, Ortsmitte 0-46 Regionalbus Schulen in <strong>Celle</strong> und Lachendorf<br />

<strong>Celle</strong>, Schlossplatz Stadt und Regionalbusse<br />

1-45 <strong>Celle</strong> - Lachendorf Cebus / CeBus § 42 06:30 - 20:00 06:30 - 20:00 08:15 - 19:30 19:00 - 19:30 60 / 15 60 / 15 - / 5 - / 2 Lachendorf, Ortsmitte 0-46 Regionalbus Schulen in <strong>Celle</strong> und Lachendorf<br />

<strong>Celle</strong>, Schlossplatz Stadt und Regionalbusse<br />

2-95 <strong>Celle</strong> - Winsen Cebus / CeBus § 42 06:45 - 19:30 06:45 - 19:30 07:15 - 19:45 17:00 - 19:45 60 / 12 60 / 12 - / 5 - / 2 <strong>Celle</strong>, Schlossplatz Stadt und Regionalbusse Regionalbus Schulen in <strong>Celle</strong> und Winsen<br />

<strong>Celle</strong>, Bahnhof S6/7, ME, IC<br />

2-95 Winsen - <strong>Celle</strong> Cebus / CeBus § 42 06:00 - 19:30 06:00 - 19:30 07:00 - 19.15 13:45 - 19:15 60 / 15 60 / 14 - / 5 - / 2 <strong>Celle</strong>, Schlossplatz Stadt und Regionalbusse Regionalbus Schulen in <strong>Celle</strong> und Winsen<br />

<strong>Celle</strong>, Bahnhofsvorplatz S6/7, ME, IC<br />

3-25 Faßberg - Hermannsburg - Sülze - <strong>Celle</strong> Cebus / CeBus § 42 05:00 - 20:00 05:00 - 20:00 06:00 - 18:00 13:00 - 15:00 - / 17 - / 10 - / 6 - / 1 <strong>Celle</strong>, Schlossplatz Stadt und Regionalbusse Regionalbus Schulen in <strong>Celle</strong>, Hermannsburg, Müden,<br />

<strong>Celle</strong>, Bahnhof S6/7, ME, IC Sülze und Faßberg<br />

3-25 <strong>Celle</strong> - Sülze - Hermannsburg - Faßberg Cebus / CeBus § 42 06:45 - 19:45 07:00 - 19:45 06:45 - 20:00 18:15 - 20:00 - / 20 - / 9 - / 5 - / 1 <strong>Celle</strong>, Schlossplatz Stadt und Regionalbusse Regionalbus Schulen in <strong>Celle</strong>, Hermannsburg, Müden,<br />

<strong>Celle</strong>, Bahnhof S6/7, ME, IC Sülze und Faßberg<br />

5-55 <strong>Celle</strong> - Wienhausen - Ummern / Langlingen / Bröckel Cebus / CeBus § 42 06:15 - 20:15 06:45 - 20:15 07:15 - 19:45 14:30 - 19:45 - / 18 - / 14 - / 9 - / 3 <strong>Celle</strong>, Schlossplatz Stadt und Regionalbusse Regionalbus Schulen in <strong>Celle</strong>, Wienhausen, Langlingen,<br />

<strong>Celle</strong>, Trüllerring/Bahnhof S6/7, ME, IC Eicklingen und Hohne<br />

Ummern, Ortsmitte 133 VLG


Linienverzeichnis Anlage 1<br />

Seite 2 von 3<br />

Betreiber / Genehmigung Bedienungszeiten Takt / Bedienungshäufigkeit<br />

Verknüpfungs- Verknüpfung Linien- direkt bediente<br />

Linie Verlauf Konzessionär nach PBefG Mo - Fr Schule Mo - Fr Ferien Sa So/Feiertag Mo-Fr Schule Mo-Fr Ferien Sa So/Feiertg punkte Bahn / Bus kategorie Schulen<br />

5-55 Ummern / Langlingen / Bröckel - Wienhausen - <strong>Celle</strong> Cebus / CeBus § 42 05:30 - 20:00 06:00 - 20:00 06:15 - 19:00 13:45 - 19:00 - / 17 - / 17 - / 9 - / 3 <strong>Celle</strong>, Schlossplatz Stadt und Regionalbusse Regionalbus Schulen in <strong>Celle</strong>, Wienhausen, Langlingen,<br />

<strong>Celle</strong>, Bahnhofsvorplatz S6/7, ME, IC Eicklingen und Hohne<br />

Ummern, Ortsmitte 133 VLG<br />

6-65 <strong>Celle</strong> - Westercelle - Adelheidsdorf - Nienhagen - Wathlingen - Cebus / CeBus § 42 05:45 - 20:30 05:45 - 20:30 06:45 - 19:45 17:30 - 19:45 60 / 17 60 / 15 60 / 10 - / 2 <strong>Celle</strong>, Schlossplatz Stadt und Regionalbusse Regionalbus Schulen in <strong>Celle</strong>, Adelheidsdorf, Nienhagen,<br />

Eicklingen <strong>Celle</strong>, Trüllerring/Bahnhof S6/7, ME, IC Wathlingen und Eicklingen<br />

6-65 Eicklingen - Wathlingen - Nienhagen - Adelheidsdorf - Cebus / CeBus § 42 05:00 - 19:45 05:00 - 19:45 06:00 - 19:00 13:45 - 19:00 60 / 16 60 / 15 60 / 10 - / 2 <strong>Celle</strong>, Schlossplatz Stadt und Regionalbusse Regionalbus Schulen in <strong>Celle</strong>, Adelheidsdorf, Nienhagen,<br />

Westercelle - <strong>Celle</strong> <strong>Celle</strong>, Bahnhofsvorplatz S6/7, ME, IC Wathlingen und Adelheidsdorf<br />

6-85 Jeversen / Südwinsen / Wietze - Oldau - Hambühren - <strong>Celle</strong> Cebus / CeBus § 42 05:00 - 19:45 05:00 - 19:45 06:00 - 19:00 13:45 - 19:00 60 / 22 60 / 18 60 / 12 - / 4 <strong>Celle</strong>, Schlossplatz Stadt und Regionalbusse Regionalbus Schulen in <strong>Celle</strong>, Hambühren,<br />

<strong>Celle</strong>, Trüllerring/Bahnhof S6/7, ME, IC Winsen und Wietze<br />

6-85 <strong>Celle</strong> - Hambühren - Oldau - Jeversen / Südwinsen / Wietze Cebus / CeBus § 42 05:30 - 20:30 05:30 - 20:30 06:30 - 20:00 14:00 - 20:00 60 / 22 60 / 18 60 / 12 - / 4 <strong>Celle</strong>, Schlossplatz Stadt und Regionalbusse Regionalbus Schulen in <strong>Celle</strong>, Hambühren,<br />

<strong>Celle</strong>, Bahnhofsvorplatz S6/7, ME, IC Winsen und Wietze<br />

7-75 <strong>Celle</strong> - Großmoor - Nienhorst Cebus / CeBus § 42 07:30 - 20:00 07:45 - 18:15 07:45 - 15:00 - - / 6 - / 4 - / 3 - / - <strong>Celle</strong>, Schlossplatz Stadt und Regionalbusse Regionalbus Schulen in <strong>Celle</strong> und Adelheidsdorf<br />

7-75 Nienhorst - Großmoor - <strong>Celle</strong> Cebus / CeBus § 42 06:45 - 19:15 07:00 - 19:15 06:45 - 16:00 - - / 6 - / 4 - / 2 - / - <strong>Celle</strong>, Schlossplatz Stadt und Regionalbusse Regionalbus Schulen in <strong>Celle</strong> und Adelheidsdorf<br />

8-35 Marwede / Eschede - <strong>Celle</strong> Cebus / CeBus § 42 06:30 - 18:45 06:30 - 18:45 06:30 - 09:15 - - / 9 - / 6 - / 2 - / - <strong>Celle</strong>, Schlossplatz Stadt und Regionalbusse Regionalbus Schulen in <strong>Celle</strong> und Eschede<br />

Eschede, Bahnhof ME<br />

8-35 <strong>Celle</strong> - Marwede / Eschede Cebus / CeBus § 42 08:00 - 20:00 11:15 - 20:00 08:00 - 13:00 - - / 10 - / 6 - / 2 - / - <strong>Celle</strong>, Schlossplatz Stadt und Regionalbusse Regionalbus Schulen in <strong>Celle</strong> und Eschede<br />

Saisonale Linien<br />

Eschede, Bahnhof ME<br />

10 Entdeckerbus, Route 1: verkehrt nur 27.06. - 27.09. Cebus / CeBus § 42 08:15 - 19:45 08:15 - 19:45 08:15 - 19:45 08:15 - 19:45 - / 4 - / 4 - / 4 - / 4 <strong>Celle</strong>, Schlossplatz Stadt und Regionalbusse Saisonaler<br />

<strong>Celle</strong> - Wietze - Winsen - Bergen - Hermannsburg - Faßberg - <strong>Celle</strong>, Bahnhof/ZOB S6/7, ME, IC Regionalbus<br />

Unterlüß - Eschede - Beedenbostel - Wienhausen - <strong>Celle</strong> Eschede, Bahnhof ME<br />

10 Entdeckerbus, Route 2: verkehrt nur 27.06. - 27.09. Cebus / CeBus § 42 09:15 - 20:30 09:15 - 20:30 09:15 - 20:30 09:15 - 20:30 - / 4 - / 4 - / 4 - / 4 <strong>Celle</strong>, Schlossplatz Stadt und Regionalbusse Saisonaler<br />

<strong>Celle</strong> - Wienhausen - Beedenbostel - Eschede - Unterlüß - <strong>Celle</strong>, Bahnhof/ZOB S6/7, ME, IC Regionalbus<br />

Faßberg - Hermannsburg - Bergen -Winsen - Wietze - <strong>Celle</strong><br />

Bürgerbusse<br />

Bürgerbus Winsen (Aller)<br />

Eschede, Bahnhof ME<br />

1 Winsen - Wolthausen - Winsen bei Bedarf bei Bedarf - - - / - - / -<br />

2 Winsen - Walle - Winsen 8:30 - 17:30 8:30 - 17:30 - - - / 4 - / 4 - / - - / - Winsen, Küsterdamm 2-95 Regionalbus<br />

3 Winsen - Brunsiek - Meißendorf - Brunsiek - Winsen 10:00 - 16:45 10:00 - 16:45 - - - / 3 - / 3 - / - - / - Winsen, Küsterdamm 2-95 Regionalbus<br />

4 Winsen - Bannetze - Thören - Bannetze - Winsen 9:10 - 18:15 9:10 - 18:15 - - - / 4 - / 4 - / - - / - Winsen, Küsterdamm 2-95 Regionalbus<br />

5 Winsen - Südwinsen - Winsen bei Bedarf bei Bedarf - - - / - - / -<br />

Oldau - Winsen<br />

Bürgerbus Samtgemeinde Flotwedel (ab 04/2010)<br />

- 8:15 - 8:45 - - - / - - / 1 - / - - / -<br />

0-56 Langlingen - Eicklingen 7:15 - 19:00 7:15 - 19:00 - - - / 3 - / 3 - / - - / - Eicklingen, Betrieb 5-55, 6-65 Regionalbus<br />

0-57 Eicklingen - Wienhausen 7:45 - 18:30 7:45 - 18:30 - - - / 2 - / 2 - / - - / -<br />

0-58 Wienhausen - Langlingen<br />

Anrufsammeltaxi<br />

7:00 - 17:00 6:45 - 16:45 - - - / 4 - / 4 - / - - / -<br />

AST Wietze - Hambühren - <strong>Celle</strong> 19:15 - 03:00 19:15 - 03:00 19:15 - 03:00 21:45 - 23:15<br />

AST Stadtverkehr <strong>Celle</strong><br />

SPNV Linien<br />

§ 47 20:00 - 00:15 20:00 - 00:15 20:00 - 00:15 08:30 - 13:00<br />

20:00 - 00:15<br />

ME Hamburg - Uelzen - <strong>Celle</strong> - Hannover metronom 04:45 - 23:00 04:45 - 23:00 04:45 - 23:00 05:47 - 23:00 60 / 19 60 / 19 60 / 18 60 / 18 <strong>Celle</strong>, Bahnhof Stadt und Regionalbusse Bahn -<br />

Unterlüß, Bahnhof 0-26<br />

Eschede, Bahnhof 8-35<br />

ME Hannover - <strong>Celle</strong> - Uelzen - Hamburg metronom 05:00 - 24:00 05:00 - 24:00 05:00 - 22:00 07:00 - 00:15 60 / 19 60 / 19 60 / 18 60 / 17 <strong>Celle</strong>, Bahnhof Stadt und Regionalbusse Bahn -<br />

Unterlüß, Bahnhof 0-26<br />

Eschede, Bahnhof 8-35<br />

S6/7 Hannover - Lehrte - <strong>Celle</strong> DB 05:00 - 00:45 05:00 - 00:45 05:00 - 00:45 05:00 - 00:45 30 / 37 30 / 37 30 / 36 30 / 35 <strong>Celle</strong>, Bahnhof Stadt und Regionalbusse Bahn -<br />

Ehlershausen, Bahnhof 927<br />

S6/7 <strong>Celle</strong> - Lehrte - Hannover DB 04:00 - 00:00 04:00 - 00:00 04:00 - 00:00 05:00 - 00:00 30 / 37 30 / 37 30 / 36 30 / 35 <strong>Celle</strong>, Bahnhof Stadt und Regionalbusse Bahn -<br />

Kreisfremde Regionalbuslinien<br />

Ehlershausen, Bahnhof 927<br />

927 Wathlingen - Nienhagen - Nienhorst - Ehlershausen RegioBus Hann. § 42 05:45 - 17:45 05:45 - 17:45 - - - / 4 - / 4 - / - - / - Ehlershausen, Bahnhof S6/7 Regionalbus -<br />

927 Ehlershausen - Nienhorst - Nienhagen - Wathlingen RegioBus Hann. § 42 05:45 - 18:15 05:45 - 18:15 - - - / 4 - / 4 - / - - / - Ehlershausen, Bahnhof S6/7 Regionalbus -<br />

132 Wesendorf - Ummern - Lachendorf - <strong>Celle</strong> BBG § 42 - - / 1 - / 3 - / 3 - / - Regionalbus -<br />

132 <strong>Celle</strong> - Lachendorf - Ummern - Wesendorf BBG § 42 - - / 1 - / 3 - / 3 - / - Regionalbus -<br />

141 Gifhorn - Müden (Aller) - Flettmar - Langlingen BBG § 42 13:45 - 21:15 - - - - / 6 - / - - / - - / - Regionalbus -<br />

141 Langlingen - Flettmar - Müden (Aller) - Gifhorn<br />

Engehausen - Thören - Jeversen - Marklendorf -<br />

BBG § 42 05:40 - 15:15 05:45 - 07:30 06:45 - 07:30 - - / 3 - / 2 - / 1 - / - Regionalbus -<br />

650 Buchholz/Aller - Schwarmstedt<br />

Schwarmstedt - Buchholz/Aller - Marklendorf - Jeversen -<br />

VNN § 42 07:00 - 14:00 - - - - / 3 - / - - / - - / - Schwarmstedt, Bahnhof RB 123 Regionalbus Schulen in Schwarmstedt<br />

650 Thören - Engehausen VNN § 42 06:45 - 14:30 - - - - / 6 - / - - / - - / - Schwarmstedt, Bahnhof RB 123 Regionalbus Schulen in Schwarmstedt


Linienverzeichnis Anlage 1<br />

Seite 3 von 3<br />

Betreiber / Genehmigung Bedienungszeiten<br />

Bedienungshäufigkeit Linien- Angebundene Schulen<br />

Wohnstandorte Schulstandorte Konzessionsinhaber nach PBefG Hinfahrten Rückfahrten Hin/Rückfahrt kategorie<br />

Schulbuslinien<br />

Langlingen, Eicklingen, Bröckel, Wienhausen Lachendorf Cebus / CeBus §43 07:00 - 07:45 12:15 - 17:30 2/4-6 Schulbus Schulen in Lachendorf<br />

Adelheitsdorf, Nienhagen, Wathlingen, Wienhausen, Langlingen, Eicklingen Wathlingen Cebus / CeBus §43 07:00 - 07:45 12:30 - 14:15 3/6 Schulbus Schulen in Wathlingen<br />

Adelheitsdorf Adelheitsdorf Cebus / CeBus §43 07:30 - 08:00 - 1/- Schulbus Grundschule Adelheitsdorf<br />

Langlingen, Bröckel, Wienhausen, Eicklingen Eicklingen Cebus / CeBus §43 06:45 - 07:15 12:45 - 14:00 1/2 Schulbus Schulen in Eicklingen<br />

Nienhagen, Wathlingen Nienhagen Cebus / CeBus §43 07:15 - 07:30 11:30 - 12:00 1/1 Schulbus Grundschule Nienhagen<br />

Wietze, Hambühren Wietze Cebus / CeBus §43 - 12:00 - 12:15 -/1 Schulbus Schwimmfahrt am Mittwoch<br />

Hambühren, Wietze Winsen (, Hambühren) Cebus / CeBus §43 07:00 - 07:45 11:30 - 16:30 3/10 Schulbus Schulen in Winsen, Hauptschule Hambühren


Siedlungseinheiten mit Einwohnerzahlen Anlage 2<br />

Seite 1 von 3<br />

Siedlungseinheit Gemeinde Samtgemeinde Einwohner Klasse Kategorie<br />

Becklingen Bergen, Stadt Bergen, Stadt 441 2 200-499<br />

Belsen Bergen, Stadt Bergen, Stadt 382 2 200-499<br />

Bergen Bergen, Stadt Bergen, Stadt 7500 6 >=6.000<br />

Bleckmar Bergen, Stadt Bergen, Stadt 669 3 500-999<br />

Diesten Bergen, Stadt Bergen, Stadt 412 2 200-499<br />

Dohnsen Bergen, Stadt Bergen, Stadt 230 2 200-499<br />

Wohlde Bergen, Stadt Bergen, Stadt 610 3 500-999<br />

Salzmoor Bergen, Stadt Bergen, Stadt 100 1 100-199<br />

Siddernhausen Bergen, Stadt Bergen, Stadt 50 0 =6.000<br />

Neustadt/Heese <strong>Celle</strong>, Stadt <strong>Celle</strong>, Stadt 10769 6 >=6.000<br />

Osterloh <strong>Celle</strong>, Stadt <strong>Celle</strong>, Stadt 200 2 200-499<br />

Scheuen <strong>Celle</strong>, Stadt <strong>Celle</strong>, Stadt 1069 4 1.000-2.999<br />

Vorwerk <strong>Celle</strong>, Stadt <strong>Celle</strong>, Stadt 2844 4 1.000-2.999<br />

Westercelle <strong>Celle</strong>, Stadt <strong>Celle</strong>, Stadt 7067 6 >=6.000<br />

Wietzenbruch <strong>Celle</strong>, Stadt <strong>Celle</strong>, Stadt 4838 5 3.000-5.999<br />

Altstadt <strong>Celle</strong>, Stadt <strong>Celle</strong>, Stadt 1521 4 1.000-2.999<br />

Blumlage <strong>Celle</strong>, Stadt <strong>Celle</strong>, Stadt 6908 6 >=6.000<br />

Ort Faßberg Faßberg Faßberg 4412 5 3.000-5.999<br />

Müden (Örtze) Faßberg Faßberg 2200 4 1.000-2.999<br />

Poitzen Faßberg Faßberg 220 2 200-499<br />

Schmarbeck Faßberg Faßberg 150 1 100-199<br />

Hambühren Hambühren Hambühren 5095 5 3.000-5.999<br />

Oldau Hambühren Hambühren 2038 4 1.000-2.999<br />

Ovelgönne Hambühren Hambühren 3057 5 3.000-5.999<br />

Hermannsburg Hermannsburg Hermannsburg 4394 5 3.000-5.999<br />

Baven Baven Hermannsburg 1638 4 1.000-2.999<br />

Oldendorf Oldendorf Hermannsburg 640 3 500-999


Siedlungseinheiten mit Einwohnerzahlen Anlage 2<br />

Seite 2 von 3<br />

Siedlungseinheit Gemeinde Samtgemeinde Einwohner Klasse Kategorie<br />

Beckedorf Beckedorf Hermannsburg 610 3 500-999<br />

Bonstorf Bonstorf Hermannsburg 212 2 200-499<br />

Barmbostel Bonstorf Hermannsburg 133 1 100-199<br />

Hetendorf Bonstorf Hermannsburg 186 1 100-199<br />

Weesen Weesen Hermannsburg 520 3 500-999<br />

Unterlüß Unterlüß Unterlüß 3527 5 3.000-5.999<br />

Lutterloh Unterlüß Unterlüß 321 2 200-499<br />

Wietze Wietze Wietze 4245 5 3.000-5.999<br />

Hornbostel Wietze Wietze 2516 4 1.000-2.999<br />

Jeversen Wietze Wietze 733 3 500-999<br />

Wieckenberg Wietze Wietze 720 3 500-999<br />

Meißendorf Winsen (Aller) Winsen (Aller) 1666 4 1.000-2.999<br />

Südwinsen Winsen (Aller) Winsen (Aller) 2500 4 1.000-2.999<br />

Thören Winsen (Aller) Winsen (Aller) 370 2 200-499<br />

Bannetze Winsen (Aller) Winsen (Aller) 300 2 200-499<br />

Walle Winsen (Aller) Winsen (Aller) 1000 4 1.000-2.999<br />

Winsen Winsen (Aller) Winsen (Aller) 5815 5 3.000-5.999<br />

Wolthausen Winsen (Aller) Winsen (Aller) 1000 4 1.000-2.999<br />

Stedden Winsen (Aller) Winsen (Aller) 300 2 200-499<br />

Eschede Eschede Eschede 3780 5 3.000-5.999<br />

Habigshorst Habigshorst Eschede 397 2 200-499<br />

Habighorster Höhe Habigshorst Eschede 357 2 200-499<br />

Burghorn Habigshorst Eschede 40 0


Siedlungseinheiten mit Einwohnerzahlen Anlage 2<br />

Seite 3 von 3<br />

Siedlungseinheit Gemeinde Samtgemeinde Einwohner Klasse Kategorie<br />

Oppershausen Wienhausen Flotwedel 947 3 500-999<br />

Nordburg Wienhausen Flotwedel 150 1 100-199<br />

Ahnsbeck Ahnsbeck Lachendorf 1702 4 1.000-2.999<br />

Beedenbostel Beedenbostel Lachendorf 1071 4 1.000-2.999<br />

Eldingen Eldingen Lachendorf 877 3 500-999<br />

Bargfeld Eldingen Lachendorf 166 1 100-199<br />

Heese Eldingen Lachendorf 48 0


Anbindungsanalyse nach Bedienungsstandard Anlage 3-1<br />

Seite 1 von 9<br />

Erreichbarkeit der Grundzentren<br />

Siedlungseinheit Kategorie Fahrten- Reisezeiten Fahrtenpaare Nichteinhaltung<br />

Name Typ Ew. paare Schule Ferien Schule Ferien Schule Ferien<br />

Adelheidsdorf OT 1.000-2.999 4 16 16 53,6 50,0 - -<br />

Ahnsbeck OT 1.000-2.999 4 14 19 6,0 4,0 - -<br />

Altencelle OT 3.000-5.999 8 23 22 58,6 55,0 - -<br />

Altenhagen OT 500-999 3 24 17 44,0 31,0 - -<br />

Altstadt OZ 1.000-2.999 - - - -<br />

Aschenberg OT 100-199 1 21 27 6,0 9,0 - -<br />

Bannetze OT 200-499 2 15 15 6,2 4,0 - -<br />

Bargfeld OT 100-199 1 32 - 4,4 - - k. V.<br />

Barmbostel OT 100-199 1 - - - - k. V. k. V.<br />

Baven OT 1.000-2.999 4 12 11 23,0 15,0 - -<br />

Beckedorf OT 500-999 3 18 18 37,2 29,0 - -<br />

Becklingen OT 200-499 2 19 13 7,8 3,0 - -<br />

Beedenbostel OT 1.000-2.999 4 19 20 11,2 7,0 - -<br />

Belsen OT 200-499 2 21 19 6,8 6,0 - -<br />

Bergen GZ >=6.000 - - - -<br />

Bleckmar OT 500-999 3 15 5 8,6 2,0 - -1,0<br />

Blumlage OT >=6.000 12 23 22 107,4 101,0 - -<br />

Bockelskamp OT 500-999 3 14 14 25,6 25,0 - -<br />

Bollersen OT 200-499 2 32 32 28,6 34,0 - -<br />

Bonstorf OT 200-499 2 - - - - k. V. k. V.<br />

Bostel OT 500-999 3 24 23 35,2 25,0 - -<br />

Boye OT 500-999 3 27 27 48,0 47,0 - -<br />

Bröckel OT 1.000-2.999 4 18 10 8,0 3,0 - -1,0<br />

Bunkenburg OT 200-499 2 16 25 3,6 2,0 - -<br />

Burghorn OT


Anbindungsanalyse nach Bedienungsstandard Anlage 3-1<br />

Seite 2 von 9<br />

Erreichbarkeit der Grundzentren<br />

Siedlungseinheit Kategorie Fahrten- Reisezeiten Fahrtenpaare Nichteinhaltung<br />

Name Typ Ew. paare Schule Ferien Schule Ferien Schule Ferien<br />

Katensen OT =6.000 12 26 26 141,2 136,0 - -<br />

Nienhagen GZ 3.000-5.999 - - - -<br />

Nienhof OT 200-499 2 22 19 3,0 1,0 - -1,0<br />

Nienhorst OT 500-999 3 24 21 12,0 8,0 - -<br />

Nindorf OT 200-499 2 16 - 3,8 - - k. V.<br />

Nordburg OT 100-199 1 24 23 9,4 6,0 - -<br />

Offen OT 500-999 3 23 23 35,4 33,0 - -<br />

Offensen OT 200-499 2 19 18 11,4 8,0 - -<br />

Ohe OT 100-199 1 23 - 2,0 - - k. V.<br />

Oldau OT 1.000-2.999 4 24 21 28,2 19,0 - -<br />

Oldendorf OT 500-999 3 24 23 17,2 13,0 - -<br />

Oppershausen OT 500-999 3 13 10 10,2 5,0 - -<br />

Ort Faßberg GZ 3.000-5.999 - - - -<br />

Osterloh OT 200-499 2 - - - - k. V. k. V.<br />

Ovelgönne OT 3.000-5.999 8 18 17 44,4 40,0 - -<br />

Papenhorst OT 200-499 2 12 11 58,4 54,0 - -<br />

Paulmannshavekost OT =6.000 12 23 22 125,8 117,0 - -<br />

Wieckenberg OT 500-999 3 19 19 17,8 16,0 - -<br />

Wiedenrode OT 100-199 1 24 - 4,0 - - k. V.<br />

Wienhausen GZ 1.000-2.999 - - - -<br />

Wietze GZ 3.000-5.999 - - - -


Anbindungsanalyse nach Bedienungsstandard Anlage 3-1<br />

Seite 3 von 9<br />

Erreichbarkeit der Grundzentren<br />

Siedlungseinheit Kategorie Fahrten- Reisezeiten Fahrtenpaare Nichteinhaltung<br />

Name Typ Ew. paare Schule Ferien Schule Ferien Schule Ferien<br />

Wietzenbruch OT 3.000-5.999 8 31 30 65,6 62,0 - -<br />

Winsen GZ 3.000-5.999 - - - -<br />

Wohlde OT 500-999 3 22 24 33,2 23,0 - -<br />

Wohlenrode OT 200-499 2 23 25 6,2 4,0 - -<br />

Wolthausen OT 1.000-2.999 4 19 18 102,8 102,0 - -<br />

Ziegelei OT


Anbindungsanalyse nach Bedienungsstandard Anlage 3-2<br />

Seite 4 von 9<br />

Erreichbarkeit der Mittelzentren<br />

Siedlungseinheit Kategorie Fahrten- Reisezeiten Fahrtenpaare Nichteinhaltung<br />

Name Typ Ew. paare Schule Ferien Schule Ferien Schule Ferien<br />

Adelheidsdorf OT 1.000-2.999 4 25 22 18,0 14,0 - -<br />

Ahnsbeck OT 1.000-2.999 4 46 34 5,0 2,0 - -2,0<br />

Altencelle OT 3.000-5.999 8 32 32 43,0 42,2 - -<br />

Altenhagen OT 500-999 3 27 27 38,0 36,4 - -<br />

Altstadt OZ 1.000-2.999 - - - -<br />

Aschenberg OT 100-199 1 49 49 5,0 7,0 - -<br />

Bannetze OT 200-499 2 56 - 1,0 - -1,0 k. V.<br />

Bargfeld OT 100-199 1 49 - 1,0 - - k. V.<br />

Barmbostel OT 100-199 1 - - - - k. V. k. V.<br />

Baven OT 1.000-2.999 4 49 48 8,0 7,0 - -<br />

Beckedorf OT 500-999 3 43 42 14,2 11,0 - -<br />

Becklingen OT 200-499 2 52 54 4,0 1,0 - -1,0<br />

Beedenbostel OT 1.000-2.999 4 43 38 5,0 3,0 - -1,0<br />

Belsen OT 200-499 2 49 48 2,0 3,0 - -<br />

Bergen GZ >=6.000 12 37 38 11,0 11,0 -1,0 -1,0<br />

Bleckmar OT 500-999 3 45 49 3,0 2,0 - -1,0<br />

Blumlage OT >=6.000 12 25 26 79,0 79,8 - -<br />

Bockelskamp OT 500-999 3 23 23 12,0 12,2 - -<br />

Bollersen OT 200-499 2 42 43 8,8 11,0 - -<br />

Bonstorf OT 200-499 2 - - - - k. V. k. V.<br />

Bostel OT 500-999 3 28 31 34,0 30,6 - -<br />

Boye OT 500-999 3 29 29 34,0 33,0 - -<br />

Bröckel OT 1.000-2.999 4 44 44 1,0 1,0 -3,0 -3,0<br />

Bunkenburg OT 200-499 2 48 40 2,0 1,0 - -1,0<br />

Burghorn OT


Anbindungsanalyse nach Bedienungsstandard Anlage 3-2<br />

Seite 5 von 9<br />

Erreichbarkeit der Mittelzentren<br />

Siedlungseinheit Kategorie Fahrten- Reisezeiten Fahrtenpaare Nichteinhaltung<br />

Name Typ Ew. paare Schule Ferien Schule Ferien Schule Ferien<br />

Katensen OT =6.000 12 27 27 100,0 99,4 - -<br />

Nienhagen GZ 3.000-5.999 8 28 29 20,0 17,4 - -<br />

Nienhof OT 200-499 2 50 51 2,0 1,0 - -1,0<br />

Nienhorst OT 500-999 3 36 39 11,0 7,0 - -<br />

Nindorf OT 200-499 2 - - - - k. V. k. V.<br />

Nordburg OT 100-199 1 39 39 4,0 3,4 - -<br />

Offen OT 500-999 3 32 33 10,0 10,0 - -<br />

Offensen OT 200-499 2 34 34 5,0 4,4 - -<br />

Ohe OT 100-199 1 26 - 3,0 - - k. V.<br />

Oldau OT 1.000-2.999 4 41 42 10,0 8,2 - -<br />

Oldendorf OT 500-999 3 39 39 6,0 5,0 - -<br />

Oppershausen OT 500-999 3 34 34 4,0 1,2 - -1,8<br />

Ort Faßberg GZ 3.000-5.999 8 51 56 4,0 2,4 -4,0 -5,6<br />

Osterloh OT 200-499 2 - - - - k. V. k. V.<br />

Ovelgönne OT 3.000-5.999 8 33 36 14,0 15,8 - -<br />

Papenhorst OT 200-499 2 30 30 18,0 15,4 - -<br />

Paulmannshavekost OT =6.000 12 24 24 82,0 78,4 - -<br />

Wieckenberg OT 500-999 3 49 51 5,0 6,0 - -<br />

Wiedenrode OT 100-199 1 53 - 1,0 - - k. V.<br />

Wienhausen GZ 1.000-2.999 4 26 26 12,0 12,2 - -<br />

Wietze GZ 3.000-5.999 8 50 50 13,0 12,0 - -


Anbindungsanalyse nach Bedienungsstandard Anlage 3-2<br />

Seite 6 von 9<br />

Erreichbarkeit der Mittelzentren<br />

Siedlungseinheit Kategorie Fahrten- Reisezeiten Fahrtenpaare Nichteinhaltung<br />

Name Typ Ew. paare Schule Ferien Schule Ferien Schule Ferien<br />

Wietzenbruch OT 3.000-5.999 8 28 29 44,0 45,4 - -<br />

Winsen GZ 3.000-5.999 8 41 41 28,0 25,0 - -<br />

Wohlde OT 500-999 3 42 42 8,0 6,0 - -<br />

Wohlenrode OT 200-499 2 49 50 1,4 3,0 -0,6 -<br />

Wolthausen OT 1.000-2.999 4 29 29 16,0 15,2 - -<br />

Ziegelei OT


Anbindungsanalyse nach Bedienungsstandard Anlage 3-3<br />

Seite 7 von 9<br />

Erreichbarkeit der Oberzentren<br />

Siedlungseinheit Kategorie Fahrten- Reisezeiten Fahrtenpaare Nichteinhaltung<br />

Name Typ Ew. paare Schule Ferien Schule Ferien Schule Ferien<br />

Adelheidsdorf OT 1.000-2.999 4 30 25 18,0 14,0 - -<br />

Ahnsbeck OT 1.000-2.999 4 53 67 6,2 6,0 - -<br />

Altencelle OT 3.000-5.999 8 40 42 41,0 41,0 - -<br />

Altenhagen OT 500-999 3 42 45 46,0 50,0 - -<br />

Altstadt OZ 1.000-2.999 - - - -<br />

Aschenberg OT 100-199 1 47 56 4,0 7,0 - -<br />

Bannetze OT 200-499 2 59 60 6,0 4,0 - -<br />

Bargfeld OT 100-199 1 69 61 3,0 1,0 - -<br />

Barmbostel OT 100-199 1 - - - - k. V. k. V.<br />

Baven OT 1.000-2.999 4 53 49 9,0 7,0 - -<br />

Beckedorf OT 500-999 3 45 42 15,2 11,0 - -<br />

Becklingen OT 200-499 2 59 56 5,0 2,0 - -<br />

Beedenbostel OT 1.000-2.999 4 59 67 9,0 7,0 - -<br />

Belsen OT 200-499 2 55 48 3,0 3,0 - -<br />

Bergen GZ >=6.000 12 39 40 11,0 11,0 -1,0 -1,0<br />

Bleckmar OT 500-999 3 49 49 4,2 2,0 - -1,0<br />

Blumlage OT >=6.000 12 28 29 73,0 73,0 - -<br />

Bockelskamp OT 500-999 3 34 35 15,0 15,0 - -<br />

Bollersen OT 200-499 2 42 43 8,8 11,0 - -<br />

Bonstorf OT 200-499 2 - - - - k. V. k. V.<br />

Bostel OT 500-999 3 36 40 36,0 33,0 - -<br />

Boye OT 500-999 3 30 29 34,0 33,0 - -<br />

Bröckel OT 1.000-2.999 4 44 44 1,0 1,0 -3,0 -3,0<br />

Bunkenburg OT 200-499 2 51 40 2,0 1,0 - -1,0<br />

Burghorn OT


Anbindungsanalyse nach Bedienungsstandard Anlage 3-3<br />

Seite 8 von 9<br />

Erreichbarkeit der Oberzentren<br />

Siedlungseinheit Kategorie Fahrten- Reisezeiten Fahrtenpaare Nichteinhaltung<br />

Name Typ Ew. paare Schule Ferien Schule Ferien Schule Ferien<br />

Katensen OT =6.000 12 26 26 78,0 76,0 - -<br />

Nienhagen GZ 3.000-5.999 8 34 34 19,0 16,0 - -<br />

Nienhof OT 200-499 2 50 51 2,0 1,0 - -1,0<br />

Nienhorst OT 500-999 3 39 53 8,0 8,0 - -<br />

Nindorf OT 200-499 2 61 - 3,0 - - k. V.<br />

Nordburg OT 100-199 1 47 46 5,0 5,0 - -<br />

Offen OT 500-999 3 36 33 11,0 10,0 - -<br />

Offensen OT 200-499 2 48 40 7,0 6,0 - -<br />

Ohe OT 100-199 1 50 - 6,0 - - k. V.<br />

Oldau OT 1.000-2.999 4 47 50 17,0 13,0 - -<br />

Oldendorf OT 500-999 3 39 39 6,0 5,0 - -<br />

Oppershausen OT 500-999 3 34 44 4,0 2,0 - -1,0<br />

Ort Faßberg GZ 3.000-5.999 8 69 65 12,2 9,0 - -<br />

Osterloh OT 200-499 2 - - - - k. V. k. V.<br />

Ovelgönne OT 3.000-5.999 8 45 46 23,0 22,0 - -<br />

Papenhorst OT 200-499 2 39 39 19,0 16,0 - -<br />

Paulmannshavekost OT =6.000 12 23 23 69,0 66,0 - -<br />

Wieckenberg OT 500-999 3 55 51 6,0 6,0 - -<br />

Wiedenrode OT 100-199 1 53 - 1,0 - - k. V.<br />

Wienhausen GZ 1.000-2.999 4 37 30 15,0 13,0 - -<br />

Wietze GZ 3.000-5.999 8 53 50 14,0 12,0 - -


Anbindungsanalyse nach Bedienungsstandard Anlage 3-3<br />

Seite 9 von 9<br />

Erreichbarkeit der Oberzentren<br />

Siedlungseinheit Kategorie Fahrten- Reisezeiten Fahrtenpaare Nichteinhaltung<br />

Name Typ Ew. paare Schule Ferien Schule Ferien Schule Ferien<br />

Wietzenbruch OT 3.000-5.999 8 35 35 39,0 39,0 - -<br />

Winsen GZ 3.000-5.999 8 46 44 32,0 27,0 - -<br />

Wohlde OT 500-999 3 44 44 8,0 6,0 - -<br />

Wohlenrode OT 200-499 2 60 54 5,0 4,0 - -<br />

Wolthausen OT 1.000-2.999 4 32 28 17,0 15,0 - -<br />

Ziegelei OT


Verknüpfungen Anlage 4<br />

Seite 1 von 3<br />

von Linie nach Linie Schule Ferien Sa So<br />

kursiv - KBS / S-Bahn<br />

<strong>Celle</strong>, Bahnhof (inkl. <strong>Celle</strong>, Bahnhofsvorplatz)<br />

110 1 2<br />

110 2-95 17 16 11 3<br />

110 3-25 15 14 9 2<br />

110 4 16 16 9 2<br />

110 5-55 14 14 8<br />

110 6 1<br />

110 8-35 1<br />

S6/7 2-95 5 2 3 4<br />

S6/7 3-25 1 1 2<br />

S6/7 4 14 14 2 2<br />

1 110 2<br />

2-95 110 16 15 11 5<br />

2-95 S6/7 4 1 4 5<br />

3-25 110 14 13 11 4<br />

3-25 S6/7 3 4<br />

4 110 16 16 4 2<br />

4 S6/7 17 17 5 4<br />

5-55 110 1 2<br />

5-55 S6/7 1 2<br />

6 110 1 2 2<br />

6 S6/7 2 2<br />

8-35 110 1<br />

kursiv - KBS / S-Bahn<br />

Eschede, Bahnhof<br />

110 8-35 11 7 2<br />

8-35 110 5 5 2<br />

kursiv - KBS / S-Bahn<br />

Unterlüß, Bahnhof<br />

110 0-26 12 6 4 1<br />

0-26 110 13 7 3 2<br />

<strong>Celle</strong>, Schloßplatz (inkl. Schloßplatz/Museum)<br />

1 2-95 18 1 26 16<br />

1 3-25 14 22 16<br />

1 4 114 27 86 16<br />

1 5-55 8 22 16<br />

1 6 16 24 16<br />

1 7-75 8 2 5<br />

1 8-35 18 5 5<br />

2-95 1 12 1 14 16<br />

2-95 3-25 114 45 71 16<br />

2-95 4 2 1 14 16<br />

2-95 5-55 115 56 71 16<br />

2-95 6 61 14 42 16<br />

2-95 7-75 9 2 3<br />

2-95 8-35 11<br />

3-25 1 18 12 16<br />

3-25 2-95 118 47 72 16


Verknüpfungen Anlage 4<br />

Seite 2 von 3<br />

von Linie nach Linie Schule Ferien Sa So<br />

3-25 4 2 12 16<br />

3-25 5-55 116 92 73 16<br />

3-25 6 63 25 40 16<br />

3-25 7-75 11 6 2<br />

3-25 8-35 15 2<br />

4 1 114 27 88 16<br />

4 2-95 6 1 16 16<br />

4 3-25 2 12 16<br />

4 5-55 12 16<br />

4 6 2 16 16<br />

4 7-75 6 2 4<br />

4 8-35 10 5 4<br />

5-55 1 8 1 12 16<br />

5-55 2-95 110 55 71 16<br />

5-55 3-25 110 89 73 16<br />

5-55 4 2 1 12 16<br />

5-55 6 56 27 40 16<br />

5-55 7-75 11 7 2<br />

5-55 8-35 10 2<br />

6 1 14 16 16<br />

6 2-95 55 15 44 16<br />

6 3-25 56 26 40 16<br />

6 4 4 16 16<br />

6 5-55 54 28 40 16<br />

6 7-75 10 3 4<br />

6 8-35 8 1<br />

7-75 1 8 1 7<br />

7-75 2-95 12 5 4<br />

7-75 3-25 9 7 4<br />

7-75 4 6 1 6<br />

7-75 5-55 10 10 4<br />

7-75 6 3 1 2<br />

7-75 8-35 3<br />

8-35 1 22 6 7<br />

8-35 2-95 7<br />

8-35 3-25 4<br />

8-35 4 16 6 4<br />

8-35 5-55 2<br />

8-35 6 4<br />

8-35 7-75 2<br />

Hermannsburg, Ortsmitte<br />

0-26 1 2 1<br />

0-26 3-25 1 1<br />

1 0-26 2 2 1<br />

1 3-25 2 1<br />

3-25 0-26 3 1 1<br />

3-25 1 5 2


Verknüpfungen Anlage 4<br />

Seite 3 von 3<br />

von Linie nach Linie Schule Ferien Sa So<br />

Bergen, Bahnhofstr.<br />

0-16 1 2 3<br />

0-16 3-25 1<br />

1 0-11 1<br />

1 0-16 7 1<br />

1 2-95 3 2<br />

1 3-25 1<br />

2-95 1 1 1<br />

3-25 1 2 2<br />

Winsen, Küsterdamm<br />

0-96 2-95 11 4 4 1<br />

0-96 6 2 1<br />

2-95 0-96 14 7 4 1<br />

6 0-96 1 2<br />

Lachendorf, Ortsmitte<br />

0-46 0-47 3<br />

0-46 1 10 6 4 1<br />

0-47 0-46 1<br />

0-47 1 6<br />

1 0-46 6 7 4 1<br />

1 0-47 1<br />

Eicklingen, Betrieb<br />

5-55 6 9 3<br />

6 5-55 5 3

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