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Mitteilungen der Alfred Klahr Gesellschaft, Nr. 2/2010, als pdf-Datei

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16 Beiträge13. Rechtsanspruch auf Sozialversicherungund Sozialfürsorge im Gastland untergleichen Bedingungen wie für Inlän<strong>der</strong>.14. Rechtsanspruch auf Erhalt einer Arbeitsbewilligungund gleiche Behandlungbei <strong>der</strong> Arbeitsvermittlung für Asylbewerber,Flüchtlinge und Auslän<strong>der</strong> mit längerfristigemAufenthalt wie für Inlän<strong>der</strong>.15. Ausglie<strong>der</strong>ung des Asylverfahrensaus dem Polizeiverfahren. Entscheidungauch in erster Instanz durch Tribunale,<strong>der</strong>en Mitglie<strong>der</strong> bei ihren Entscheidungenunabhängig und keinen Weisungenunterworfen sind.16. Aktives und passives Wahlrecht füranerkannte Flüchtlinge sowie Auslän<strong>der</strong>,wenn sie sich vier Jahre ununterbrochenim Lande aufgehalten haben.Für den Freiheitskampf <strong>der</strong>kurdischen ArbeiterparteiBroda hat die Asylrechtsfor<strong>der</strong>ungenvon C.E.D.R.I., welche die seinen waren,dem Europäischen Forum Alpbach am22. August 1986 vorgetragen. Den Vortragstextsamt For<strong>der</strong>ungsprogrammreichte er dem Österreichischen Anwaltsblattein, im Jännerheft 1987 erfolgte diePublikation. 53 Broda hat seinen Vortragmit den Worten von Brecht begonnen:„Wir alle sind Auslän<strong>der</strong> – fast überall in<strong>der</strong> Welt.“ Mit diesem Zitat wollte Brodawahrscheinlich nicht in Richtung einesWeltbürgerpasses gehen, das würde seinemhistorischen Denken wi<strong>der</strong>sprechen.Mit seiner ganzen europäischen Reputationsetzte Broda sich in konkreten Asylfällenein. 1984 hatte er eine internationalistischeSolidaritätserklärung für denkurdischen Freiheitskampf abgegeben. 54Jetzt unterstützte er eine Initiative vonC.E.D.R.I. zur Freilassung des in Schwedenam 21. Mai 1985 inhaftierten undvon <strong>der</strong> Abschiebung bedrohten kurdischenRechtsanwaltes Hüseyin Yildirim,<strong>der</strong> 1980 in Diyarbakir die vor einem türkischenMilitärgericht angeklagten Kurden,darunter führende Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong>Kurdischen Arbeiterpartei PKK, verteidigthat. Hüseyin Yildirim war dannselbst verhaftet und gefoltert worden,wurde nach massiven Interventionen vonAmnesty International und einer InternationalenJuristenkommission wie<strong>der</strong> freigelassenund konnte nach wie<strong>der</strong>holtenMorddrohungen 1982 nach Schwedenfliehen. Im April 1984 war Hüseyin Yildirim<strong>als</strong> Zeuge bei <strong>der</strong> Anhörung desEuropäischen Parlaments zur Menschenrechtssituationin <strong>der</strong> Türkei aufgetreten.Die schwedische Polizei stützte sich aufein auf Auslän<strong>der</strong> anwendbares Antiterror-Gesetzaus dem Jahr 1973, das die2/10Ausweisung von Auslän<strong>der</strong>n erlaubt, dieim Verdacht stehen, Beziehungen mit terroristischenOrganisationen, insbeson<strong>der</strong>ezur kurdischen Arbeiterpartei PKK, zuunterhalten. C.E.D.R.I. war mit Broda<strong>der</strong> Auffassung, dass die kurdische ArbeiterparteiPKK einen nationalen Befreiungskampfführt, <strong>der</strong> von Schweden jetztaber nach dem Vorbild <strong>der</strong> Bundesrepublik<strong>als</strong> eine terroristische Aktion eingestuftwurde: „Der plumpe Trick <strong>der</strong> politischenPolizei Schwedens besteht darin,diesen nationalen Befreiungskampf einerterroristischen Aktion gleichzusetzen. DieInformationen hierfür kommen direkt austürkischen Quellen.“ 55 Im Mai 1986 gabC.E.D.R.I. eine Dokumentation <strong>der</strong> inEuropa forcierten „Kampagne gegen dieKurdische Arbeiterpartei – PKK“ 56 und<strong>der</strong> damit verknüpften Schwächung <strong>der</strong>Emigrantenorganisationen heraus. In <strong>der</strong>Schweiz, wo dort lebende Kurden undKurdinnen einem Repressionsdruck ausgesetztwaren, setzten sich Sozialdemokratenwie die Nationalrätin AngelineFankhauser solidarisch für <strong>der</strong>en Anliegenein und machten die Menschenrechtsverletzungenin <strong>der</strong> Türkei gegenüberdie kurdischen Bevölkerung öffentlich.57 Am 23. September 1994 hielt dieSchweizer Sozialdemokratin AngelineFankhauser <strong>als</strong> Vorsitzende des Forums„Dialog für den Frieden in Kurdistan“ eineAnsprache: „Weil die Verletzung vonMenschenrechten den Weltfrieden gefährdet,müssen wir, wir Bürger und Bürgerinnenvon demokratischen Staaten,wir Mitglie<strong>der</strong> von Parlamenten in Europa,dafür sorgen, dass die Grundrechte inden Vertragsstaaten durchgesetzt werden.[…] Die Grundrechte ertragen keineRelativierung. Jede Verletzung eines Vertragesist ein Angriff auf den Weltfrieden[…] Wir müssen auch verhin<strong>der</strong>n, dassdie Aktivitäten <strong>der</strong> Kurdinnen und Kurdenin Europa systematisch diffamiertund kriminalisiert werden.“ 58 In Österreichgelten aber heute nicht mehr die Regelneines neutralen Staates wie <strong>der</strong>Schweiz, son<strong>der</strong>n die von <strong>der</strong> EU, welchein ihrer EU-Terrorliste 2001 Nachfolgeorganisationen<strong>der</strong> PKK <strong>als</strong> terroristischeinschätzt und Asylwerber, denen eineAngehörigkeit o<strong>der</strong> Nähe unterstelltwird, abgewiesen werden. 59 Broda, <strong>der</strong>mit dem früheren schwedischen JustizministerLennart Geijer (1909–1999) befreundetwar, schreibt am 17. Jänner1986 an den damaligen schwedischen JustizministerSten Wickbom, er interessieresich für das Schicksal von HüseyinYildirim und begründet: „Die RepublikÖsterreich blickt auf eine lange Tradition<strong>der</strong> aktiven Asylgewährung zurück. UnsereRegierungen haben sich auch immerim beson<strong>der</strong>en Maße <strong>der</strong> in ihren Heimatlän<strong>der</strong>nverfolgten Angehörigen <strong>der</strong>Kurdischen Nation angenommen.“Rechtspolitische Diskussionmit Karl Blecha über dieAsyl-Charta von C.E.D.R.I.Am 21. Juli 1986 hatte Broda denführenden SPÖ Funktionär und damaligenInnenminister (1983–1989) KarlBlecha über den Verlauf des III. Kongressesvon C.E.D.R.I. in Limans informiertund ihm das For<strong>der</strong>ungsprogrammübermittelt. Blecha meinte in seinem zuden einzelnen Punkten argumentierendenAntwortschreiben (31.10.1986), „dassden mein Ressort betreffenden For<strong>der</strong>ungen– zumindest ihrem Sinngehalt nach –größtenteils bereits Rechnung getragenist; was die noch offenen Punkte anbelangt,so steht einer öffentlichen Diskussionnichts im Wege“. Broda war damitnicht zufrieden und konzipierte ein ausführlichesAntwortschreiben, das, am 21.Jänner 1987 abgezeichnet, die einzelnenPunkte <strong>der</strong> Charta in Bezug auf das österreichischeAsylgesetz 1968 erläutert:Zu 1): Es ist erfreulich, daß die unfreiwilligeUnterbringung von Flüchtlingenbzw. Asylwerbern in Lagern in Österreichdie Ausnahme und nicht die Regelbildet. Dennoch meine ich, daß dierechtspolitische Notwendigkeit auch desnach § 6 Abs. 1 des Asylgesetzes zulässigenZwangsaufenthaltes in <strong>der</strong> Überprüfungsstationdes Lagers Traiskirchen –über die zur Vernehmung notwendigeDauer hinaus – in Zweifel gezogen werdenkönnte. Das Kriterium <strong>der</strong> „Notwendigkeitfür die Feststellung des maßgebendenSachverhalts“ scheint mir sachlogischfraglich, weil durch den Zwangsaufenthaltselbst ja kein Sachverhalt festgestelltwerden kann, außer eben durchdie Vernehmung des Asylwerbers, dieaber wohl in keinem Fall zwei Monate inAnspruch nehmen kann.Schließlich höre ich von verfassungsrechtlicherSeite, daß man auch die Vereinbarkeitmit Art. 5 Abs. 1 lit. f MRKbezweifeln kann, weil <strong>der</strong> Asylwerbervon keinem schwebenden Ausweisungsverfahren„betroffen“ sei. Ich glaube daher,daß Anlass zu einem Überdenkendes § 6 Abs. 1 des Asylgesetzes besteht.Zu 2) a und b: Diese For<strong>der</strong>ungen sinddurch die angeführten Bestimmungendes Asylgesetzes zweifellos grundsätzlicherfüllt. Vielfach für sehr problematischgehalten wird jedoch die nur zweiwöchigeFrist für die Antragstellung auf

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