Anneke Bühler Karin Metz Christoph Kröger 50/0560 - IFT
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Als wirksamste Maßnahmen zur Reduktion der Raucherraten, zur Verhinderung des<br />
Einstiegs und zum Schutz vor Passivrauchen auf gesellschaftlicher Ebene werden<br />
Steuererhöhungen, Werbeverbote, Abschaffung von Zigarettenautomaten,<br />
Rauchverbote in öffentlichen Einrichtungen und Gaststätten, massenmediale<br />
Kampagnen, Warnhinweise und Verkaufsbeschränkungen für Jugendliche und<br />
Zugangserleichterungen zu Tabakentwöhnungsmaßnahmen betrachtet (Jha,<br />
Chaloupka, Corrao & Jacob, 2006).<br />
Mittels Warnhinweisen auf Verpackungen über die Risiken des Konsums aufklären zu<br />
wollen, ist ein relativ leicht und kostengünstig zu implementierendes Element der<br />
Tabakkontrolle mit einer hohen und spezifischen Erreichung der Zielgruppe.<br />
Die bildgestützten Warnhinweise werden zunehmend als Instrument der<br />
Tabakkontrolle in anderen Ländern eingesetzt. Dabei gehen die Regelungen z. T. weit<br />
über das hinaus, was in Kanada 2001 eingeführt und Gegenstand der meisten Studien<br />
ist. Viele Länder haben andere, meist umfassendere bildgestützte Warnhinweise<br />
bereits heute oder für die nahe Zukunft vorgeschrieben: Brasilien 2002, Singapur 2004,<br />
Jordanien 2005, Venezuela 2005, Thailand 2005, Uruguay 2006, Chile 2006,<br />
Australien 2006, Hong Kong 2007, Belgien 2007, Großbritannien 2008, Neuseeland<br />
2008, Rumänien 2008, Indien 2008 (www.smoke-free.ca).<br />
Aufgrund der EU-Richtlinie 2001/37/EG dürfen in Deutschland seit dem 1.Januar 2004<br />
nur noch Zigarettenpackungen im Handel vertrieben werden, die auf der Vorderseite<br />
einen von zwei Warntexten (Größe 30% der Packungsfläche) und auf der Rückseite<br />
einen von 14 ergänzenden Warntexten (Größe 40% der Fläche) tragen. Im September<br />
2003 entschied sich die EU-Kommission für die Verwendung von Farbfotographien<br />
oder anderen Abbildungen auf Verpackungen für Tabakerzeugnisse (2003/641/EG). Im<br />
Mai legte sie eine Bibliothek ausgewählter, meist bildgestützter Warnhinweise vor. Die<br />
für Deutschland vorgeschlagenen Hinweise sind in Abbildung 1 dargestellt<br />
(http://ec.europa.eu/health/ph_determinants/life_style/Tobacco/Documents/de_pictures<br />
.pdf). Den Mitgliedstaaten ist es freigestellt, ob sie die Bildmotive einführen. Falls sie<br />
dies tun, muss dieses auf 40% der rückseitigen Fläche der Verpackung geschehen.<br />
Abbildung 1: Von der EU vorgeschlagene kombinierte Warnhinweise<br />
(http://ec.europa.eu/health/ph_determinants/life_style/Tobacco/Documents/de_pictures.pdf)<br />
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