Eigenheimversicherung - Donau Versicherung
Eigenheimversicherung - Donau Versicherung Eigenheimversicherung - Donau Versicherung
• ABS: Artikel 2, Absatz 2; Artikel 3, Absatz 2; Artikel 6, Artikel 7; Artikel 8, Absatz 2;Artikel 10• AFB: Artikel 1, Punkte 2, 3, 4, 7, 8 und 9; Artikel 3; Artikel 4; Artikel 5, Punkt 4• AStB: Artikel 1, Punkte 2(a), 6, 7 und 9; Artikel 2, Punkt 4; Artikel 3; Artikel 4; Artikel 5;Artikel 6, Punkt 4• AWB: Artikel 2; Artikel 4; Artikel 5; Artikel 6; Artikel 7; Artikel 9• AHVB/EHVB: Artikel 4, Punkt 1; Artikel 6, Punkte 3.3., 3.4., 3.5. und 3.6.; Artikel 7; Artikel 8;Abschnitt B: Ziffer 11, Punkt 1.4. und 2.4.;• ABG: Artikel 1, Punkt 1; Artikel 2; Artikel 3, Punkt 3; Artikel 4; Artikel 5; Artikel 6;Artikel 7; Artikel 8• AMB: Artikel 1, Punkte 2 und 4; Artikel 2, Punkte 3 bis 5; Artikel 3, Punkt 2; Artikel 4;Artikel 5; Artikel 6, Punkt 1• 808: Punkte 1. bis 15.Hinweis: Für oben angeführte Deckungen können bestimmte Selbstbehalte vorgesehen sein Zurnäheren Information wird auf die allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Polizze verwiesen.Zum leichteren Verständnis des Versicherten wird im Folgenden beispielhaft aufgezeigt, wie sichSelbstbehalt und Unterversicherung berechnen.Beispiel Selbstbehalt1. BeispielVersicherungssumme € 12.000,00Schadenssumme € 1.500,00Selbstbehalt € 250,00Entschädigung € 1.500,00 - € 250,00 = € 1.250,002. BeispielVersicherungssumme € 12.000,00Schadenssumme € 200,00Selbstbehalt € 250,00Hier erfolgt keine Entschädigung, da die Schadenssumme geringer als der Selbstbehalt ist.Beispiel Unterversicherung (Feuerversicherung)Die Versicherungssumme muss dem Wert der versicherten Sachen entsprechen. Sollte dieVersicherungssumme niedriger als der tatsächliche Versicherungswert sein, bestehtUnterversicherung, d.h. es wird wie folgt entschädigt:Entschädigung = Schadenssumme x (Versicherungssumme : Versicherungswert)Versicherungssumme für den Inhalt € 100.000,00Wert des Inhaltes € 150.000,00Schadenssumme € 90.000,00Entschädigung = € 90.000,00 x (€ 100.000,00 : € 150.000,00) = € 60.000,00siehe ABS, Artikel 82. Erklärungen des Versicherten zu den RisikoverhältnissenDer Versicherungsnehmer oder der Versicherte muss der Gesellschaft vor Vertragsbeginn über alleversicherungsrelevanten Merkmale informieren.siehe ABS, Artikel 1 und §§ 16 Versicherungsvertragsgesetz (VersVG)Donau Versicherung AG Vienna Insurance Group, Sitz: 1010 Wien, Schottenring 15,registriert beim Handelsgericht Wien unter FN 32002m, DVR: 0016683, UID: ATU 36848408Seite 6 von 79
Hinweis: Etwaige falsche oder unvollständige Angaben zu Gefahrumständen bei Vertragsabschlusskönnen den Versicherungsschutz beeinträchtigen bzw. gegebenenfalls zum gänzlichen Verlust desVersicherungsschutzes führen.3. Risikoänderung (Erhöhung)Der Versicherungsnehmer oder der Versicherte muss der Gesellschaft schriftlich mitteilen, wenn eineErhöhung des Risikos eintritt.siehe ABS, Artikel 2 sowie §§ 23 Versicherungsvertragsgesetz (VersVG)Hinweis: Etwaige falsche oder unvollständige Angaben zu Risikoerhöhungen können denVersicherungsschutz beeinträchtigen bzw. gegebenenfalls zum gänzlichen Verlust desVersicherungsschutzes führen.Im Folgenden werden beispielhaft hypothetische Umstände aufgezeigt, welche zu einer Änderung desRisikos führen:Beispiel Risikoänderung (Erhöhung)Während der Vertragsdauer werden Teile des Eigenheims im Ausmaß von mehr als 1/3 vermietet undin weiterer Folge gewerblich genutzt (z.B. als Tischlerei). Dadurch hat sich das Risiko einesFeuerschadens vergrößert. Wenn der Versicherungsnehmer der Gesellschaft diese Risikoerhöhungnicht mitteilt, wird im Schadensfall die Entschädigung im Verhältnis zwischen der gezahlten Prämieund der aufgrund der neuen Risikosituation tatsächlich zu zahlenden Prämie gekürzt.Beispiel Risikoänderung (Erhöhung)Während der Vertragsdauer wird das Eigenheim baulich um eine Wohneinheit erweitert, sodass sichim Eigenheim schlussendlich mehr als 2 Wohneinheiten (ausgebauter Dachboden gilt nicht als 3.Wohneinheit). Dadurch hat sich das Risiko eines Feuerschadens vergrößert. Wenn derVersicherungsnehmer der Gesellschaft diese Risikoerhöhung nicht mitteilt, wird im Schadensfall dieEntschädigung im Verhältnis zwischen der gezahlten Prämie und der aufgrund der neuenRisikosituation tatsächlich zu zahlenden Prämie gekürzt.4. PrämieDie Prämie muss im Voraus für das ganze Versicherungsjahr an das Versicherungsunternehmenbezahlt werden, und zwar mit den üblichen Zahlungsmitteln und den gesetzlichen Bestimmungenentsprechend. Der Versicherer kann der Zahlung der Jahresprämie in Teilbeträgen ohne Zusatzkostenzustimmen.siehe ABS, Artikel 4 sowie §§ 38 Versicherungsvertragsgesetz (VersVG)5. WertanpassungEs gilt eine Wertanpassung vereinbart:Die Versicherungssumme bzw. Prämienbemessungsgrundlage wird jährlich bei Hauptfälligkeit derPrämie um den Prozentsatz erhöht oder vermindert, der den Schwankungen der Verbraucherpreisegemäß dem österreichischen Verbraucherpreisindex oder gemäß dem an seine Stelle getretenenIndex seit letzter Prämienhauptfälligkeit entspricht. Im gleichen Ausmaß wird die Prämie erhöht odervermindert.Donau Versicherung AG Vienna Insurance Group, Sitz: 1010 Wien, Schottenring 15,registriert beim Handelsgericht Wien unter FN 32002m, DVR: 0016683, UID: ATU 36848408Seite 7 von 79
- Seite 1 und 2: Informationsbroschüre (Nota Inform
- Seite 3 und 4: Entsprechend der letzten genehmigte
- Seite 5: - Haftpflichtversicherungübernimmt
- Seite 9 und 10: Gemäß der Klausel SIT wird die de
- Seite 11 und 12: GLOSSARPolizzeEine Polizze ist eine
- Seite 13 und 14: BeraubungSturmHagelLawinenLawinenlu
- Seite 15 und 16: SIT - BESONDERE VEREINBARUNG FÜR V
- Seite 17 und 18: 1. Verletzt der Versicherungsnehmer
- Seite 19 und 20: 5. Die Feststellungen, die die Sach
- Seite 21 und 22: a) an den versicherten Gebäuden od
- Seite 23 und 24: Als Baubestandteile im Sinne dieser
- Seite 25 und 26: Aufwendungen nicht auf Weisung des
- Seite 27 und 28: Unter DEMONTAGE- UND REMONTAGEKOSTE
- Seite 29 und 30: c) und d) wird durch die Absendung
- Seite 31 und 32: 992 - ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR V
- Seite 33 und 34: Artikel 3Welche Sachen und Kosten s
- Seite 35 und 36: Die Wiederherstellungs- oder Wieder
- Seite 37 und 38: - in der jeweiligen Versicherungspe
- Seite 39 und 40: Artikel 2Sachen. Verlust, Veränder
- Seite 41 und 42: Kosten gemäß den Punkten 5.1 bis
- Seite 43 und 44: 3. Die Versicherung erstreckt sich
- Seite 45 und 46: Artikel 8Was ist vor bzw. nach Eint
- Seite 47 und 48: Verzugsprämie beträgt, wenn die a
- Seite 49 und 50: Artikel 14In welcher Form sind Erkl
- Seite 51 und 52: 3.1 der gesetzlichen Vertreter des
- Seite 53 und 54: 4.1.3 Aufwendungen Dritter für Aus
- Seite 55 und 56: Abschnitt B:Ergänzende Regelungen
Hinweis: Etwaige falsche oder unvollständige Angaben zu Gefahrumständen bei Vertragsabschlusskönnen den <strong>Versicherung</strong>sschutz beeinträchtigen bzw. gegebenenfalls zum gänzlichen Verlust des<strong>Versicherung</strong>sschutzes führen.3. Risikoänderung (Erhöhung)Der <strong>Versicherung</strong>snehmer oder der Versicherte muss der Gesellschaft schriftlich mitteilen, wenn eineErhöhung des Risikos eintritt.siehe ABS, Artikel 2 sowie §§ 23 <strong>Versicherung</strong>svertragsgesetz (VersVG)Hinweis: Etwaige falsche oder unvollständige Angaben zu Risikoerhöhungen können den<strong>Versicherung</strong>sschutz beeinträchtigen bzw. gegebenenfalls zum gänzlichen Verlust des<strong>Versicherung</strong>sschutzes führen.Im Folgenden werden beispielhaft hypothetische Umstände aufgezeigt, welche zu einer Änderung desRisikos führen:Beispiel Risikoänderung (Erhöhung)Während der Vertragsdauer werden Teile des Eigenheims im Ausmaß von mehr als 1/3 vermietet undin weiterer Folge gewerblich genutzt (z.B. als Tischlerei). Dadurch hat sich das Risiko einesFeuerschadens vergrößert. Wenn der <strong>Versicherung</strong>snehmer der Gesellschaft diese Risikoerhöhungnicht mitteilt, wird im Schadensfall die Entschädigung im Verhältnis zwischen der gezahlten Prämieund der aufgrund der neuen Risikosituation tatsächlich zu zahlenden Prämie gekürzt.Beispiel Risikoänderung (Erhöhung)Während der Vertragsdauer wird das Eigenheim baulich um eine Wohneinheit erweitert, sodass sichim Eigenheim schlussendlich mehr als 2 Wohneinheiten (ausgebauter Dachboden gilt nicht als 3.Wohneinheit). Dadurch hat sich das Risiko eines Feuerschadens vergrößert. Wenn der<strong>Versicherung</strong>snehmer der Gesellschaft diese Risikoerhöhung nicht mitteilt, wird im Schadensfall dieEntschädigung im Verhältnis zwischen der gezahlten Prämie und der aufgrund der neuenRisikosituation tatsächlich zu zahlenden Prämie gekürzt.4. PrämieDie Prämie muss im Voraus für das ganze <strong>Versicherung</strong>sjahr an das <strong>Versicherung</strong>sunternehmenbezahlt werden, und zwar mit den üblichen Zahlungsmitteln und den gesetzlichen Bestimmungenentsprechend. Der Versicherer kann der Zahlung der Jahresprämie in Teilbeträgen ohne Zusatzkostenzustimmen.siehe ABS, Artikel 4 sowie §§ 38 <strong>Versicherung</strong>svertragsgesetz (VersVG)5. WertanpassungEs gilt eine Wertanpassung vereinbart:Die <strong>Versicherung</strong>ssumme bzw. Prämienbemessungsgrundlage wird jährlich bei Hauptfälligkeit derPrämie um den Prozentsatz erhöht oder vermindert, der den Schwankungen der Verbraucherpreisegemäß dem österreichischen Verbraucherpreisindex oder gemäß dem an seine Stelle getretenenIndex seit letzter Prämienhauptfälligkeit entspricht. Im gleichen Ausmaß wird die Prämie erhöht odervermindert.<strong>Donau</strong> <strong>Versicherung</strong> AG Vienna Insurance Group, Sitz: 1010 Wien, Schottenring 15,registriert beim Handelsgericht Wien unter FN 32002m, DVR: 0016683, UID: ATU 36848408Seite 7 von 79