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Eigenheimversicherung - Donau Versicherung

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1. Abschnitt A EHVB findet Anwendung.2. Abschnitt B, Z. 18 EHVB findet keine Anwendung.3. Schadenersatzverpflichtungen aus Haltung oder Verwendung von Kraftfahrzeugen, Anhängern,Luftfahrzeugen und Luftfahrtgeräten sind gemäß Art. 7, Pkt. 5 AHVB vom <strong>Versicherung</strong>sschutzausgeschlossen.Der praktische Unterricht an sowie der Transport von diesen Sachen wird der Verwendunggleichgehalten.Der <strong>Versicherung</strong>sschutz bezieht sich im Rahmen des versicherten Risikos auch auf die Lehr- undAufsichtstätigkeit sowie den praktischen Unterricht unter Verwendung von Motorbooten,Segelbooten, Surfgeräten oder Reitpferden.20. SpeziallehrerFür Speziallehrer wie z.B. Fahr-, Flug- (auch Fallschirmsprung-), Motorboot-, Wasserschi-, Segel-,Surf-, Reit- und Schilehrer gilt:1. Abschnitt A, Z. 3 EHVB findet Anwendung.2. Abschnitt B, Z. 18 EHVB findet keine Anwendung.3. Der <strong>Versicherung</strong>sschutz bezieht sich auf alle Tätigkeiten, zu denen der <strong>Versicherung</strong>snehmeraufgrund der für seinen Beruf geltenden Gesetze, Verordnungen und behördlichen Vorschriftenberechtigt ist.4. Die Qualifikation eines Alpinvereines wird einer behördlichen Qualifikation gleichgehalten.5. Schadenersatzverpflichtungen aus Haltung oder Verwendung von Kraftfahrzeugen, Anhängern,Luftfahrzeugen und Luftfahrtgeräten sind gemäß Art. 7, Pkt. 5. AHVB vom <strong>Versicherung</strong>sschutzausgeschlossen.Der praktische Unterricht an sowie der Transport von diesen Sachen wird der Verwendunggleichgehalten.Der <strong>Versicherung</strong>sschutz bezieht sich im Rahmen des versicherten Risikos auch auf die Lehr- undAufsichtstätigkeit sowie den praktischen Unterricht unter Verwendung von Motorbooten,Segelbooten, Surfgeräten oder Reitpferden.21. Poltitische Gemeinden1. Die <strong>Versicherung</strong> erstreckt sich nach Maßgabe des Deckungsumfanges der AHVB aufSchadenersatzverpflichtungen der Gemeinde1.1 aus ihrem Gebäude- und Grundbesitz, der nicht land- und forstwirtschaftlichen, gewerblichenoder industriellen Zwecken dient und nicht vermietet oder verpachtet ist sowie aus dem Bestandund Betrieb von Friedhöfen und Krematorien (Abschnit B, Z. 11 EHVB findet Anwendung);1.2 aus solchen Arbeiten, die ausschließlich zum Zweck des Baues oder der Erhaltung vonGemeindestraßen,-wegen, -plätzen und -brücken vorgenommen werden, soferne die Kosten für diese Arbeitenausschließlich aus Gemeindemitteln bestritten werden (Abschnitt B, Z. 3 EHVB findetAnwendung);<strong>Donau</strong> <strong>Versicherung</strong> AG Vienna Insurance Group, Sitz: 1010 Wien, Schottenring 15,registriert beim Handelsgericht Wien unter FN 32002m, DVR: 0016683, UID: ATU 36848408Seite 66 von 79

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