11.07.2015 Aufrufe

Eigenheimversicherung - Donau Versicherung

Eigenheimversicherung - Donau Versicherung

Eigenheimversicherung - Donau Versicherung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

5. Schadenersatzverpflichtungen von Tierärzten und Tierkliniken aus Schäden an den behandeltenTieren sind abweichend von Art. 7, Pkt. 10 AHVB mitversichert.6. Schadenersatzverpflichtungen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes:Die <strong>Versicherung</strong> erstreckt sich abweichend von Art. 7, Pkt. 3 AHVB auch aufSchadenersatzverpflichtungen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes (BGBl.Nr. 20/1949) in derjeweils geltenden Fassung.10. Krankenanstalten, Heil- und Pflegeanstalten, Sanatorien,Genesungsheime, Altersheime u. dgl.1. Abschnitt A EHVB findet Anwendung.2. Haftung für eingebrachte Sachen der Patienten und ihrer Begleitpersonen:Abschnitt B, Z. 7 EHVB findet sinngemäß Anwendung.3. Die <strong>Versicherung</strong> erstreckt sich abweichend von Art. 1, Pkt. 2 AHVB auch aufSchadenersatzverpflichtungen aus reinen Vermögensschäden bis zu einer <strong>Versicherung</strong>ssummevon EUR 7.500,-.4. Der <strong>Versicherung</strong>sschutz erstreckt sich abweichend von Art. 3 AHVB auf <strong>Versicherung</strong>sfälle dieweltweit eintreten, sofern die schadenverursachende medizinische Behandlung in Österreicherfolgt ist; die Einschränkung nach Art. 3, Pkt. 1, 2. Satz AHVB findet Anwendung.Schadenersatzverpflichtungen von Ärzten aus Erste Hilfe Leistungen sind abweichend von Art. 3AHVB weltweit mitversichert, jedoch nur insoweit, als hiefür nicht anderweitig <strong>Versicherung</strong>sschutzbesteht; die Einschränkung nach Art. 3, Pkt. 1, 2.Satz AHVB findet keine Anwendung.5. Schadenersatzverpflichtungen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes:Die <strong>Versicherung</strong> erstreckt sich abweichend von Art. 7, Pkt. 3 AHVB auch aufSchadenersatzverpflichtungen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes (BGBl.Nr. 20/1949) in derjeweils geltenden Fassung.11. Haus- und Grundbesitz1. Die <strong>Versicherung</strong> erstreckt sich nach Maßgabe des Deckungsumfanges der AHVB aufSchadenersatzverpflichtungen1.1 aus der Innehabung, Verwaltung, Beaufsichtigung, Versorgung, Reinhaltung, Beleuchtung undPflege der versicherten Liegenschaft einschließlich der in oder auf ihr befindlichen Bauwerkeund Einrichtungen wie z.B. Aufzüge, Heizungs- und Klimaanlagen, Schwimmbecken,Kinderspielplätze und Gartenanlagen.Ein in unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der versicherten Liegenschaftvorhandender Privatbadestrand ist mitversichert;1.2 aus der Durchführung von Abbruch-, Bau-, Reparatur- und Grabarbeiten an der versichertenLiegenschaft, wenn die Gesamtkosten des Bauvorhabens unter Einrechnung etwaigerEigenleistungen EUR 75.000,- nicht überschreiten. Abschnitt B, Z. 3, Pkt. 2 EHVB findetAnwendung. Für solche Bauvorhaben sind Schadenersatzverpflichtungen des<strong>Versicherung</strong>snehmers als Bauherr mitversichert.1.3 aus der Fremdenbeherbergung auf der versicherten Liegenschaft nach Maßgabe von AbschnittB, Z. 7 EHVB, wenn keine behördliche Gewerbeberechtigung erforderlich ist.1.4 aus Sachschäden durch Umweltstörung aus der Lagerung von Mineralölprodukten bis zu einemLagervolumen von 100 Liter nach Maßgabe des Art. 6 AHVB.Die <strong>Versicherung</strong>ssumme hiefür beträgt EUR 75.000,- im Rahmen derPauschalversicherungssumme.<strong>Donau</strong> <strong>Versicherung</strong> AG Vienna Insurance Group, Sitz: 1010 Wien, Schottenring 15,registriert beim Handelsgericht Wien unter FN 32002m, DVR: 0016683, UID: ATU 36848408Seite 60 von 79

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!