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Eigenheimversicherung - Donau Versicherung

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Versichert sind bis zu den, in der Polizze angeführten, Summen:- der Rohbau- das Gebäude- sämtliche Nebengebäude auf dem Grundstück bis insgesamt € 30.000,--- Sachen, die fix mit dem Gebäude verbunden sind, z.B. Markisen, Jalousien, Antennen,Dachrinnen,- Unbewegliche Sachen auf dem Grundstück, z.B. Umzäunungen, Terrassen, Laternen,Antennen, Müllentsorgungsanlagen usw., auch gegen die Beschädigung durch unbekannteKraftfahrzeuge.Hinweis: Ausgenommen sind Schwimmbecken samt Zubehör, Stützmauern sowie Kulturen.- Ökoschutz: Mehrkosten bei Anfall von gefährlichem Abfall und/oder kontaminiertem Erdreichbis 10 % der Gebäudeversicherungssumme:Hinweis: Im Zusammenhang mit kontaminiertem Erdreich gilt ein Selbstbehalt von 25 % der<strong>Versicherung</strong>sleistung pro Schadenfall vereinbart.- Ersatzwohnung bzw. Hotelkosten nach einem ersatzpflichtigen Schaden für max. 12 Monate- Sonnenkollektoren (auch Photovoltaikanlagen) am Gebäude und am Grundstück, (auchgegen Glasbruch)- Gartenanlagen und Kulturen, das sind Bäume und Sträucher auf dem Grundstück(ausgenommen Wald und Obstplantagen, sowie Früchte); auch gegen die Beschädigungdurch unbekannte Kraftfahrzeuge.- eigene Kraftfahrzeuge, Kfz-Anhänger und Boote des <strong>Versicherung</strong>snehmers in der Garageam Grundstück (subsidiär),- eigene Kraftfahrzeuge, Kfz-Anhänger und Boote des <strong>Versicherung</strong>snehmers am Grundstückgegen Schäden durch Brand und Blitzschlag (subsidiär),- Vorsorge bis 10 % der Gesamtversicherungssumme „Erstes Risiko“)- Feuerversicherungersetzt die Kosten nach Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion, Absturz von bemanntenLuftfahrzeugen.siehe 966 - Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB) (in der Folge „AFB“ genannt),Artikel 1- Sturmschadenversicherungersetzt die Kosten nach Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag sowieErdrutsch.siehe 998 - Allgemeine Bedingungen für die Sturmschadenversicherung (AStB) (in der Folge „AStB“genannt), Artikel 1- Leitungswasserschadenversicherungersetzt die Kosten nach Schäden durch Austreten von Wasser aus Zu- oder Ableitungsrohren oderangeschlossenen Einrichtungen von Wasserleitungs-, Warmwasserversorgungs- oderZentralheizungsanlagen.Hinweis: In länger als 72 Stunden unbewohnten Gebäuden (nicht Wohnung) müssen während dieserDauer die wasserführenden Leitungen (Haupthahn) abgesperrt sein und geeignete Maßnahmengegen Frostschäden getroffen werden.siehe 992 - Allgemeine Bedingungen für <strong>Versicherung</strong> gegen Leitungswasserschäden (AWB) (in derFolge „AWB“ genannt), Artikel 1<strong>Donau</strong> <strong>Versicherung</strong> AG Vienna Insurance Group, Sitz: 1010 Wien, Schottenring 15,registriert beim Handelsgericht Wien unter FN 32002m, DVR: 0016683, UID: ATU 36848408Seite 4 von 79

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