Eigenheimversicherung - Donau Versicherung

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11.07.2015 Aufrufe

3. Baugewerbe und ähnliche Gewerbe4. Kraftfahrzeug-Reparaturwerkstätten und ähnliche Betriebe5. Rauchfangkehrer6. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe7. Fremdenbeherbergung8. Badeanstalten9. Ärzte, Dentisten, Tierärzte (Tierkliniken)10. Krankenanstalten, Heil- und Pflegeanstalten, Sanatorien, Genesungsheime, Altersheime u. dgl.11. Haus- und Grundbesitz12. Tierhaltung13. Wasserfahrzeuge14. Vereine15. Feuer- und Wasserwehren16. Privathaftpflicht17. Erweiterte Privathaftpflicht18. Erziehungswesen19. Spezialschulen20. Speziallehrer21. Politische Gemeinden22. Kirchen, KultusgemeindenArtikel 1Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB)Was gilt als Versicherungsfall und was ist versichert?1. Versicherungsfall1.1 Versicherungsfall ist ein Schadenereignis, das dem versicherten Risiko entspringt und auswelchem dem Versicherungsnehmer Schadenersatzverpflichtungen (Pkt. 2) erwachsen odererwachsen könnten.1.2 SerienschadenMehrere auf derselben Ursache beruhende Schadenereignisse gelten als ein Versicherungsfall.Ferner gelten als ein Versicherungsfall Schadenereignisse, die auf gleichartigen, in zeitlichemZusammenhang stehenden Ursachen beruhen, wenn zwischen diesen Ursachen einrechtlicher, wirtschaftlicher oder technischer Zusammenhang besteht.2. Versicherungsschutz2.1 Im Versicherungsfall übernimmt der Versicherer2.1.1 die Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen, die dem Versicherungsnehmer wegen einesPersonenschadens, eines Sachschadens oder eines Vermögensschadens, der auf einenversicherten Personen- oder Sachschaden zurückzuführen ist, aufgrund gesetzlicherHaftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts erwachsen (in der Folge kurz„Schadenersatzverpflichtungen“ genannt);2.1.2 die Kosten der Feststellung und der Abwehr einer von einem Dritten behauptetenSchadenersatzverpflichtung im Rahmen des Art. 5, Pkt. 5.2.2 Schadenersatzverpflichtungen aus Verlust oder Abhandenkommen körperlicher Sachen sindnur dann versichert, wenn eine in den Ergänzenden Allgemeinen Versicherungsbedingungenfür die Haftpflichtversicherung (EHVB) vorgesehene besondere Vereinbarung getroffen wurde.In derartigen Fällen finden die Bestimmungen über Sachschäden Anwendung.2.3 Personenschäden sind die Tötung, Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung vonMenschen. Sachschäden sind die Beschädigung oder die Vernichtung von körperlichenDonau Versicherung AG Vienna Insurance Group, Sitz: 1010 Wien, Schottenring 15,registriert beim Handelsgericht Wien unter FN 32002m, DVR: 0016683, UID: ATU 36848408Seite 38 von 79

Artikel 2Sachen. Verlust, Veränderung oder Nichtverfügbarkeit von Daten auf elektronischenSpeichermedien gelten nicht als Sachschäden.Was gilt bei Vergrößerung des versicherten Risikos?1. Die Versicherung erstreckt sich auch auf Erhöhungen und betriebs- oder berufsbedingteErweiterungen des versicherten Risikos.2. Wird eine Erhöhung des versicherten Risikos durch Änderung oder Neuschaffung vonRechtsnormen bewirkt, so kann der Versicherer innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten derRechtsnormen mittels eingeschriebenen Briefes2.1 dem Versicherungsnehmer eine Änderung des Versicherungsvertrages anbieten oder2.2 den Versicherungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.Das Anbot zur Änderung des Versicherungsvertrages gilt als angenommen, wenn es nichtinnerhalb eines Monates nach seinem Empfang schriftlich abgelehnt wird.Bei Ablehnung des Anbotes gilt der Versicherungsvertrag als vom Versicherer gekündigt. Indiesem Fall endet der Versicherungsvertrag einen Monat nach Empfang der Ablehnung.Im Anbot zur Vertragsänderung hat der Versicherer auf diese Rechtsfolgen ausdrücklichhinzuweisen.Für die Prämienberechnung sind Art. 12, Punkte 5 bis 7 sinngemäß anzuwenden.Artikel 3Wo gilt die Versicherung (Örtlicher Geltungsbereich)?1. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf in Österreich eingetretene Versicherungsfälle. Nichtversichert sind Schadenersatzansprüche aus Schäden, die nach US-Amerikanischem,Kanadischem oder Australischem Recht – bei welchem Gerichtsstand auch immer – klagsweisegeltend gemacht werden, soweit diese Einschränkung nach internationalen Übereinkommenzulässig ist.2. Schadenersatzverpflichtungen (Regressverpflichtungen) gegenüber den österreichischenSozialversicherungsträgern fallen jedoch auch dann unter Versicherungsschutz, wenn derVersicherungsfall im Ausland eingetreten ist.Artikel 4Wann gilt die Versicherung (Zeitlicher Geltungsbereich)?1. Die Versicherung erstreckt sich auf Versicherungsfälle, die während der Wirksamkeit desVersicherungsschutzes (Laufzeit des Versicherungsvertrages unter Beachtung der §§ 38 ff.VersVG) eingetreten sind.Versicherungsfälle, die zwar während der Wirksamkeit des Versicherungsschutzes eingetretensind, deren Ursache jedoch in die Zeit vor Abschluss des Versicherungsvertrages fällt, sind nurgedeckt, wenn dem Versicherungsnehmer oder dem Versicherten bis zum Abschluss desVersicherungsvertrages von der Ursache, die zu dem Versicherungsfall geführt hat, nichts bekanntwar.Donau Versicherung AG Vienna Insurance Group, Sitz: 1010 Wien, Schottenring 15,registriert beim Handelsgericht Wien unter FN 32002m, DVR: 0016683, UID: ATU 36848408Seite 39 von 79

Artikel 2Sachen. Verlust, Veränderung oder Nichtverfügbarkeit von Daten auf elektronischenSpeichermedien gelten nicht als Sachschäden.Was gilt bei Vergrößerung des versicherten Risikos?1. Die <strong>Versicherung</strong> erstreckt sich auch auf Erhöhungen und betriebs- oder berufsbedingteErweiterungen des versicherten Risikos.2. Wird eine Erhöhung des versicherten Risikos durch Änderung oder Neuschaffung vonRechtsnormen bewirkt, so kann der Versicherer innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten derRechtsnormen mittels eingeschriebenen Briefes2.1 dem <strong>Versicherung</strong>snehmer eine Änderung des <strong>Versicherung</strong>svertrages anbieten oder2.2 den <strong>Versicherung</strong>svertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.Das Anbot zur Änderung des <strong>Versicherung</strong>svertrages gilt als angenommen, wenn es nichtinnerhalb eines Monates nach seinem Empfang schriftlich abgelehnt wird.Bei Ablehnung des Anbotes gilt der <strong>Versicherung</strong>svertrag als vom Versicherer gekündigt. Indiesem Fall endet der <strong>Versicherung</strong>svertrag einen Monat nach Empfang der Ablehnung.Im Anbot zur Vertragsänderung hat der Versicherer auf diese Rechtsfolgen ausdrücklichhinzuweisen.Für die Prämienberechnung sind Art. 12, Punkte 5 bis 7 sinngemäß anzuwenden.Artikel 3Wo gilt die <strong>Versicherung</strong> (Örtlicher Geltungsbereich)?1. Der <strong>Versicherung</strong>sschutz bezieht sich auf in Österreich eingetretene <strong>Versicherung</strong>sfälle. Nichtversichert sind Schadenersatzansprüche aus Schäden, die nach US-Amerikanischem,Kanadischem oder Australischem Recht – bei welchem Gerichtsstand auch immer – klagsweisegeltend gemacht werden, soweit diese Einschränkung nach internationalen Übereinkommenzulässig ist.2. Schadenersatzverpflichtungen (Regressverpflichtungen) gegenüber den österreichischenSozialversicherungsträgern fallen jedoch auch dann unter <strong>Versicherung</strong>sschutz, wenn der<strong>Versicherung</strong>sfall im Ausland eingetreten ist.Artikel 4Wann gilt die <strong>Versicherung</strong> (Zeitlicher Geltungsbereich)?1. Die <strong>Versicherung</strong> erstreckt sich auf <strong>Versicherung</strong>sfälle, die während der Wirksamkeit des<strong>Versicherung</strong>sschutzes (Laufzeit des <strong>Versicherung</strong>svertrages unter Beachtung der §§ 38 ff.VersVG) eingetreten sind.<strong>Versicherung</strong>sfälle, die zwar während der Wirksamkeit des <strong>Versicherung</strong>sschutzes eingetretensind, deren Ursache jedoch in die Zeit vor Abschluss des <strong>Versicherung</strong>svertrages fällt, sind nurgedeckt, wenn dem <strong>Versicherung</strong>snehmer oder dem Versicherten bis zum Abschluss des<strong>Versicherung</strong>svertrages von der Ursache, die zu dem <strong>Versicherung</strong>sfall geführt hat, nichts bekanntwar.<strong>Donau</strong> <strong>Versicherung</strong> AG Vienna Insurance Group, Sitz: 1010 Wien, Schottenring 15,registriert beim Handelsgericht Wien unter FN 32002m, DVR: 0016683, UID: ATU 36848408Seite 39 von 79

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