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Eigenheimversicherung - Donau Versicherung

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3. Baugewerbe und ähnliche Gewerbe4. Kraftfahrzeug-Reparaturwerkstätten und ähnliche Betriebe5. Rauchfangkehrer6. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe7. Fremdenbeherbergung8. Badeanstalten9. Ärzte, Dentisten, Tierärzte (Tierkliniken)10. Krankenanstalten, Heil- und Pflegeanstalten, Sanatorien, Genesungsheime, Altersheime u. dgl.11. Haus- und Grundbesitz12. Tierhaltung13. Wasserfahrzeuge14. Vereine15. Feuer- und Wasserwehren16. Privathaftpflicht17. Erweiterte Privathaftpflicht18. Erziehungswesen19. Spezialschulen20. Speziallehrer21. Politische Gemeinden22. Kirchen, KultusgemeindenArtikel 1Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB)Was gilt als <strong>Versicherung</strong>sfall und was ist versichert?1. <strong>Versicherung</strong>sfall1.1 <strong>Versicherung</strong>sfall ist ein Schadenereignis, das dem versicherten Risiko entspringt und auswelchem dem <strong>Versicherung</strong>snehmer Schadenersatzverpflichtungen (Pkt. 2) erwachsen odererwachsen könnten.1.2 SerienschadenMehrere auf derselben Ursache beruhende Schadenereignisse gelten als ein <strong>Versicherung</strong>sfall.Ferner gelten als ein <strong>Versicherung</strong>sfall Schadenereignisse, die auf gleichartigen, in zeitlichemZusammenhang stehenden Ursachen beruhen, wenn zwischen diesen Ursachen einrechtlicher, wirtschaftlicher oder technischer Zusammenhang besteht.2. <strong>Versicherung</strong>sschutz2.1 Im <strong>Versicherung</strong>sfall übernimmt der Versicherer2.1.1 die Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen, die dem <strong>Versicherung</strong>snehmer wegen einesPersonenschadens, eines Sachschadens oder eines Vermögensschadens, der auf einenversicherten Personen- oder Sachschaden zurückzuführen ist, aufgrund gesetzlicherHaftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts erwachsen (in der Folge kurz„Schadenersatzverpflichtungen“ genannt);2.1.2 die Kosten der Feststellung und der Abwehr einer von einem Dritten behauptetenSchadenersatzverpflichtung im Rahmen des Art. 5, Pkt. 5.2.2 Schadenersatzverpflichtungen aus Verlust oder Abhandenkommen körperlicher Sachen sindnur dann versichert, wenn eine in den Ergänzenden Allgemeinen <strong>Versicherung</strong>sbedingungenfür die Haftpflichtversicherung (EHVB) vorgesehene besondere Vereinbarung getroffen wurde.In derartigen Fällen finden die Bestimmungen über Sachschäden Anwendung.2.3 Personenschäden sind die Tötung, Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung vonMenschen. Sachschäden sind die Beschädigung oder die Vernichtung von körperlichen<strong>Donau</strong> <strong>Versicherung</strong> AG Vienna Insurance Group, Sitz: 1010 Wien, Schottenring 15,registriert beim Handelsgericht Wien unter FN 32002m, DVR: 0016683, UID: ATU 36848408Seite 38 von 79

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