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Eigenheimversicherung - Donau Versicherung

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Artikel 3Welche Sachen und Kosten sind versichert?1. SACHEN1.1 Versichert sind die im <strong>Versicherung</strong>svertrag angeführten Sachen, die dem <strong>Versicherung</strong>snehmergehören, ihm unter Eigentumsvorbehalt übergeben oder verpfändet wurden. Die <strong>Versicherung</strong> vonfremdem Eigentum ist besonders zu vereinbaren.1.2 Bei Gebäuden sind Baubestandteile, die nicht dem Gebäudeeigentümer gehören, der Einrichtungzuzuzählen.2. KOSTEN2.1 Kosten für Maßnahmen zur Abwendung oder Minderung des Schadens, auch erfolglose, soweitsie der <strong>Versicherung</strong>snehmer für notwendig halten durfte. Darunter fallen aber nicht Aufwendungen,die durch Gesundheitsschädigungen bei Erfüllung der Rettungspflicht verursacht werden.2.2 Auftaukosten.2.3 Die bei einem entschädigungspflichtigen Schaden entstandenen2.3.1 Suchkosten; das sind Aufwendungen zum Auffinden der Schadenstelle einschließlich derWiederherstellung.2.3.2 Aufräumungskosten; das sind Aufwendungen für das Aufräumen der Schadenstätte und für dieAbführung des Schuttes und nicht mehr verwendbarer Reste bis zur nächsten geeigneten undgestatteten Ablagerungsstätte, soweit sie die versicherten Sachen betreffen.2.3.3 Abbruchkosten; das sind die Aufwendungen für einen im Schadenfall nötig werdenden Abbruchstehen gebliebener Teile versicherter Sachen und deren Abführung bis zur nächsten geeigneten undgestatteten Ablagerungsstätte.2.3.4 Reinigungs- und Abdeckkosten; das sind Aufwendungen zur Schlussreinigung an denversicherten Sachen und Aufwendungen zur Vermeidung von Verunreinigungen oderVerschmutzungen an den versicherten Sachen.2.3.5 De- und Remontagekosten; das sind Aufwendungen für die unvermeidbare Entfernung undWiedermontage von Einrichtungen zur Behebung eines entschädigungspflichtigen Schadens.2.4 Aufgrund Besonderer Vereinbarung können mitversichert werden:Die Kosten für die Beseitigung von gefährlichem Abfall.Artikel 4Wo gilt die <strong>Versicherung</strong>?Die <strong>Versicherung</strong> gilt für bewegliche Sachen nur in den Räumen, die im <strong>Versicherung</strong>svertrag als<strong>Versicherung</strong>sort bezeichnet sind. Werden sie daraus entfernt, so ruht der <strong>Versicherung</strong>sschutz, istdie Entfernung nicht nur vorübergehend, so erlischt insoweit auch der <strong>Versicherung</strong>svertrag.Artikel 5Welche Risikoänderungen sind vom <strong>Versicherung</strong>snehmer jedenfalls anzuzeigen?1. Der Einbau1.1 einer Sprinkleranlage1.2 einer wasserführenden Klimaanlage1.3 eines Schwimmbeckens in oder auf dem Gebäude1.4 einer wasserführenden Fußbodenheizung1.5 einer wasserführenden Solaranlage1.6 einer zusätzlichen umfangreichen Ausstattung an wasserführenden Leitungen(z.B. Fremdenbeherbergungsbetriebe, Kuranstalten, etc.).2. Bei der <strong>Versicherung</strong> von Einrichtungen und Waren, die Verwendung von Räumen unter Erdniveau.Artikel 6Welche Sicherheitsvorschriften hat der <strong>Versicherung</strong>snehmer zu beachten?<strong>Donau</strong> <strong>Versicherung</strong> AG Vienna Insurance Group, Sitz: 1010 Wien, Schottenring 15,registriert beim Handelsgericht Wien unter FN 32002m, DVR: 0016683, UID: ATU 36848408Seite 33 von 79

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